Robert-Martin Montag
Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden
Ja, sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, so sieht es aus, wenn im Thüringer Landtag ein Koalitionsstreit aus Berlin verhandelt wird. Das ist nicht immer zielführend. Für die FDPFraktion kann und will ich sagen, dass wir beide Anträge aber selbstverständlich im zuständigen Ausschuss gern weiterberaten wollen. Allerdings möchte ich mich jetzt mal bei der Landesregierung beschweren, die hier Wort ergriffen hat. Minister Hoff, ich kann nämlich jetzt die Hälfte meiner Rede weglegen, weil wir uns da sehr einig sind. Normalerweise – das Recht besteht natürlich immer, zu jeder Zeit das Wort zu ergreifen – ist es aber ganz gut, wenn zuerst die Abgeordneten reden können. Die ganze schöne Arbeit, die ich mir gemacht habe! Nichtsdestotrotz, manchmal lohnt es sich eben doch zu warten, bis die FDP dran war. Nach 30 Jahren kommt jetzt – Frau Wahl hat das auch schon gesagt – kurz vor der Bundestagswahl dieses berühmt-berüchtigte Eckpunktepapier. Es hat ja schon die entsprechende Reaktion auch der Betroffenen ausgelöst – Frau Stange ist auch schon viele Jahre dort unterwegs – und das war durchaus eher Empörung als Kritik. Das hat auch gute Gründe und jetzt komme ich dazu, warum ich indirekt Herrn Hoff kritisiere, der hat nämlich das alles schon aufgezählt, was recht fragwürdig ist an dem Papier – nicht nur, dass es wirklich um die Frage der Renten nahe der Grundsicherung geht, dass eben zahlreiche Ausnahmetatbestände geschaffen werden und vor allen Dingen sehr eng begrenzte Gültigkeitsbereiche. Das ist, wenn es um Lebensleistungen geht, schon sehr problematisch, denn Lebensleistung gilt unabhängig des sozialen Status. Das ist eben auch eine Respektbekundung der Gesellschaft, die wir, glaube ich, nachzuholen haben nach den Fehlern, die um 1990 passiert sind. Interessant ist natürlich – der Zentralrat der Juden hat es bereits schon mal ausgerechnet und im Eckpunktepapier steht häufig, wenn es konkret wird, immer noch keine Summe drin, xxx und so –, das wären dann wohl 2.500 Euro pro Person. Das sind auf eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 20 Jahren umgerechnet rund 10,65 Euro im Monat. Das ist sicherlich nicht angemessen, ich glaube, das kann man hier feststellen. Das Anliegen der CDU, die Stiftung dort mitzufinanzieren, ist löblich, jedoch, glaube ich, gibt es in der Großen Koalition noch genügend Aufgaben und Aufholbedarf beim Thema der Ausgestaltung des entsprechenden Härtefallfonds. Thüringen sollte sich deshalb auch auf Bundesebene dafür einsetzen, eine adäquate Erstattung für alle betroffenen Personengruppen zu erwirken und die entsprechenden Lebensrealitäten zu berücksichtigen. Ich habe am Anfang gesagt, was ich am Ende gern wiederhole: Wir reden gern mit Ihnen über eine Lösung sowohl zum CDU-Antrag als auch zum Antrag von Rot-Rot-Grün. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
