Christian Tischner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst herzlichen Dank für die bisherigen Debattenbeiträge – Klammer auf –, außer dem von der AfD, der völlig am Thema vorbei war. Vielleicht sollten Sie sich wirklich überlegen, ob Sie das Parlament hier als Teilzeitparlament betrachten und ein bisschen mehr Kraft und Muße in die Arbeit reinstecken, dann würden Sie, Herr Kießling, nicht so eine Rede halten, die völlig vorbeigeht. Man kann nur hoffen, dass alle Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen das wahrnehmen, was Sie über ihre Arbeit heute hier ausgeführt haben.
(Beifall CDU, FDP)
Meine Damen und Herren, das Thema, was uns seit Jahren hier im Haus umtreibt, ist die Frage: Wie gestalten wir in Thüringen den Generationswechsel? Wir alle kennen die Zahlen, dass jedes Jahr über 1.000 Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen und dass wir – Kollege Wolf hat ja schon darauf hingewiesen – mindestens bis zum Jahr 2027 auch deutlich steigende Schülerzahlen haben, jedes Jahr über 1.000/2.000 Schülerinnen und Schüler. Das führt dazu, dass wir mehr Personal brauchen, und es führt vor allem dazu, dass wir das Personal, was ausscheidet, nämlich die 1.000 Kollegen ungefähr, auch ersetzen müssen. Diese 1.000 Kollegen – das ist ja auch unsere Diskussion, die wir immer wieder hier im Haus führen –, fallen leider, leider bundesweit nicht vom Himmel, sondern sie müssen zunächst in den Universitäten, aber dann auch in den Studienseminaren qualifiziert werden. Für die Qualifizierung der Lehramtsanwärter in den Studienseminaren – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört – sind vor allem die Kolleginnen und Kollegen Fachleiter nötig. Wir haben letztes Jahr im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auch zum Besoldungsgesetz sehr intensiv diskutiert, wie wir gerade einen Anreiz setzen für diese Lehrer – ich sage immer gern, das sind so ein bisschen die Oberlehrer, aber das sind die positiven Oberlehrer, das sind also die Lehrer, die wirklich am motiviertesten sind, die die größte Erfahrung haben, die am ehestens für ihr Fach brennen, die die beste Didaktik und Methodik für das jeweilige Fach haben und das an die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer weitergeben sollen. Solche Lehrerinnen und Lehrer wünschen wir uns natürlich auch im Unterricht. Die machen auch gern Unterricht, aber wir brauchen sie eben auch mit einem gewissen Anreiz in der Lehrerbildung. Dazu haben die meisten Bundesländer das System, dass diese Fachleiter befördert sind in ein Funktionsamt wie die A14, meistens sogar die A15. Wir haben uns in der letzten Haushaltsdiskussion vernünftigerweise dazu entschlossen, für die ungefähr 300 Fachleiter in Thüringen zu sagen, wir wollen die befördern in die A14. Leider hat uns damals das Bildungsministerium nicht darauf hingewiesen, dass eigentlich nur ungefähr 160 Kollegen von den über 300 die Anforderungen erfüllen, wie sie im Besoldungsgesetz zu sehen sind, nämlich für die Beförderung – das ist der Widerspruch, Franziska, den du gerade aufgemacht hast. Es ist notwendig, dass die hälftige Verwendung vorhanden ist – das hat ja auch Auswirkungen, das kann Frau Taubert wahrscheinlich gleich noch viel besser erläutern für andere Bedienstete im öffentlichen Dienst –, um diese Beförderung durchzuführen. Nun ist es aber so, dass wir die ungefähr 150 Kollegen, die es betrifft, die eben die hälftige Verwendung nicht erfüllen, trotzdem brauchen. Das hat der Kollege Wolf ja sehr deutlich beschrieben, wir brauchen sie in den kleinen Fächern wie in Latein, in Griechisch, in Spanisch, aber wie brauchen sie eben auch besonders in den Berufsschulen, wo wir über 150 verschiedene Berufsfelder haben. Da ist es so, dass man nicht im Durchschnitt sieben bis acht Lehramtsanwärter hat, damit man auf diese hälftige Verwendung kommt, sondern da gibt es leider nur – da würden wir vielleicht gern mehr ausbilden im jeweiligen Berufsfeld – einen Lehramtsanwärter. Vielleicht gibt es da auch gar keinen Lehramtsanwärter. Aber wenn wir uns dazu entscheiden würden, diesen Fachleiter davongehen zu lassen, ihn nicht durch eine Zulage zu honorieren, dann würde uns dieses Berufsfeld verloren gehen, wir würden uns einen Bärendienst für die Thüringer Wirtschaft erweisen. Deswegen ist es so – wie gesagt, ich hätte mir da in der ersten Runde zu diesem Gesetz eine bessere Beratung vom Bildungsministerium gewünscht, das macht aber nichts. Politik ist immer lernfähig, wir sollten jetzt die Zeit nutzen, um das in den kommenden Wochen zu klären. Ich sage bewusst Wochen, weil, wir müssen das bis zum Schuljahresbeginn klären, sonst sind die Kollegen weg oder sie legen ihre Unterlagen für den Bereich beiseite. Wir haben eine Zulage von 200 Euro vorgeschlagen. Das ist auch wieder mit Blick auf Abstandsgebote zu den nächsten Beförderungsstufen usw. gesehen. Wenn wir eine Möglichkeit finden, vielleicht eine Stufung ins Gesetz reinzunehmen, wenn wir eine Möglichkeit finden, ein paar Euro mehr für den Fachleiter, der eben fünf, sechs Lehramtsanwärter betreut, zu bezahlen, dann gehen wir gern den Weg mit. Aber dazu ist es eben notwendig, dass wir im Finanzausschuss richtigerweise, aber, glaube ich, auch im zuständigen Fachausschuss noch mal zu diesen Fachleitern ins Gespräch kommen. Es klingt wenig, 160 Kollegen von 17.000 Lehrerinnen und Lehrern, die es in Thüringen betrifft, aber diese 160 Kollegen sind eben essenziell für die Gestaltung des Generationenwechsels. Deswegen, glaube ich, sind wir gut beraten, wenn wir an dem Punkt fraktionsübergreifend und gemeinsam schnelle Lösungen suchen, um dieses wichtige System der Ausbildung und Qualifizierung unseres zukünftigen Nachwuchses auch mit Blick auf die Seiteneinsteiger zu beheben und da vernünftige Lösungen zu finden. Meine Fraktion will noch mal darauf hinweisen, hat dazu auch eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Da erhoffen wir uns gerade in den nächsten Wochen noch mal sehr wichtige Informationen auch zum Bedarf an Fachleitern. Natürlich kann man jetzt nicht jeden Thüringer Lehrer zum Fachleiter machen. Das gibt die Qualifikation nicht her. Das würde aber auch die Notwendigkeit nicht hergeben. Aber wenn man mal genau beschreibt – und das kann man, glaube ich, machen mit Blick gerade auf die nächsten Jahre, wo auch die Schülerzahlen mehr werden, wo der Einstellungsbedarf größer wird –, wie viele Kolleginnen und Kollegen Fachleiter wir tatsächlich brauchen, dann kann man Gewissheit finden, dann kann man den Großteil der Fachleiter in Thüringen wie in anderen Bundesländern auch befördern. Und für die Kollegen, die eben nicht in diese Beförderung reinfallen und trotzdem notwendig sind und gebraucht werden, finden wir dann hoffentlich eine gute Lösung über ein vernünftiges Zulagensystem. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
