Andreas Bühl
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Antrag vorliegen, gestellt von den Koalitionsfraktionen, zur Änderung der Geschäftsordnung, dem ein langer Diskussionsprozess auch in den Beratungen der Parlamentarischen Geschäftsführer vorausgeht. Die Beratungen haben uns vor allen Dingen in die Richtung getrieben, dass wir gesagt haben, wir wollen in jedem Fall sicherstellen, dass der Landtag auch in einer pandemischen Situation arbeitsfähig bleibt, denn es hat sich im letzten Jahr gezeigt, dass dieses Parlament wichtige Entscheidungen auch gerade in der Pandemie zu treffen hatte und wir nicht darauf verzichten können, auch diese Tagungen möglich zu machen. Das ist auch das, was uns jetzt dazu bewegt, diesem Antrag hier zuzustimmen, gerade auch unter der Maßgabe, dass es eben darauf beschränkt ist, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite auch besteht, weil für uns trotzdem der Grundsatz gilt, dass die Präsenzsitzungen, das Tagen hier gemeinsam, das Streiten um die besten Lösungen immer noch in einem Raum am besten funktioniert und nicht digital, auch wenn die digitale Sitzung – das haben wir, glaube ich, alle gemerkt – im letzten Jahr sicherlich eine Bereicherung war, die uns sicherlich oft genützt hat und die auch in Teilen bleiben wird und auf die wir uns auch sicherlich beziehen werden. Aber wenn es darum geht, nach Lösungen zu suchen, nach Kompromissen, dann ist das mit einer Videokonferenzsoftware, wo es zwischendrin Tonabbrüche gibt, wo Bilder ausfallen, wo Meldungen, wenn sich jemand meldet, nicht gesehen werden, einfach nicht praktikabel, sondern das muss sich auf eine Situation beschränken, die eine Notwendigkeit klarmacht. Das ist auch unser Antrieb gewesen – das haben wir ja auch in den Ältestenratssitzungen eingefordert –, dass uns die Verwaltung auch noch mal garantieren muss, dass das, was wir jetzt rechtlich regeln, tatsächlich auch technisch umsetzbar ist. Das hat man uns in der Sitzung garantiert, darauf wird man sich dann auch beziehen müssen, denn es muss natürlich funktionieren, Meldungen müssen auch gesehen werden, jeder muss sein Wort machen können, dann ist es auch rechtssicher klar, dass Entscheidungen, die dort getroffen sind, zum Schluss auch Bestand haben. Das haben wir eingefordert, das wurde uns zugesichert, deswegen können wir heute hier auch zustimmen. Ich denke, da wird auch noch ein bisschen was zu tun sein, gerade auch bezüglich der Möglichkeit, dass man sich eben auch einwählen kann, wenn man keine Internetverbindung hat. Auch das war uns durchaus wichtig, weil, wir haben auch erlebt, dass Kollegen, die in ländlichen Gebieten in Thüringen wohnen und am Ältestenrat teilgenommen haben, zum Teil kaum teilnehmen konnten bzw. per Telefon danebengelegt worden sind. Das zeigt auch, dass wir dort auch einen Bedarf haben, dass wir in jedem Fall auch einen Zugang sichern müssen.
(Beifall CDU)
Für uns ist klar: Sitzungen hier im Parlament, wie wir sie heute durchführen, wie wir sie in den Ausschüssen durchführen, machen das Herz der Demokratie in Thüringen aus. Deswegen sind wir eben gerade kein Teilzeitparlament, weil wir uns hier eben Zeit nehmen, Zeit auch für Diskussionen, Zeit, die man sich besser in Präsenz als digital nehmen kann. Aber dennoch wollen wir die Arbeitsfähigkeit sichern, auch in schwierigen Lagen, weshalb diese Regelung, wie wir sie heute hier vorliegen haben, eine gute Ergänzung ist, um für die Zukunft gerüstet zu sein, weshalb wir auch zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
