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Prof. Dr. Hoff

04.06.2021 Sitzungen 7/49

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Herr Präsident, vielleicht trägt es ja auch ein bisschen zur Sachstandskenntnis bei allen Beteiligten bei. Herr Abgeordneter Bühl, bei allem gebotenen Respekt, der Kollege Bilay hat heute in einer anderen Diskussion darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, in den Diskussionen, die dieses Haus hier führt, sich nah an den Fakten zu orientieren und sich auch damit auseinanderzusetzen, was eigentlich die tatsächliche Ausgangsgrundlage ist. Ich will Ihnen zwei Jahreszahlen nennen, die deutlich machen, warum es die Aufforderung an die Landesregierung, sich zu einem Härtefallfonds zu bekennen, nicht braucht. Im Jahr 2017 hat Ministerin Werner im Bundesrat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Koalitionsvereinbarung, die damals geschlossen worden ist, zügig mit Leben zu erfüllen ist, um eine Lösung für die in der DDR geschiedenen Frauen zu finden. Es war 2019 der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, der ebenfalls im Bundesrat zum Rentenbericht der Bundesregierung auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat und deutlich gemacht hat, dass der Freistaat Thüringen eine entsprechende Initiative unterstützen wird. Insofern braucht es die Aufforderung an die Landesregierung, sich zu bekennen, nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber Sie, Herr Bühl, haben deutlich gemacht, dass in der DDR geschiedene Frauen und – die Kollegin Stange hat darauf hingewiesen – weitere 16 Gruppen, die Härtefälle des Vereinigungsrechts darstellen, ungeklärt sind, und die heute hier zuschauen. Wenn bei Ihnen – denjenigen, die jetzt zuschauen – tatsächlich die Frage bestehen sollte, wie die Landesregierung sich dazu verhält, dann sagen wir: Wir sind interessiert daran, nachdem der Kollege Schmachtenberg als Staatssekretär im BMAS sich wirklich in einer intensiven jahrelangen Arbeit mit allen möglichen Akteuren auseinandergesetzt, gefragt, gesprochen hat, alle Landesregierungen bearbeitet hat, mit den Sozialministerien gesprochen hat usw., dass wir jetzt nun in einer Situation sind, in der es eine Lösung gibt. Die Abgeordnete Stange hat darauf hingewiesen, nicht in jedem Fall ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach, wenn ich das mal so ganz umgangssprachlich zusammenfassen kann. Das ist richtig. Insofern ist es auch richtig zu sagen, das, was jetzt als Vorschlag vorliegt, hat Mängel. Wir müssen uns als Landesregierung trotzdem die Frage stellen, wird es eine bessere Lösung geben als die, die jetzt vorliegt. Wir werben dafür, dass weitergehende Vorschläge als die, die derzeit vorliegen, auch in die Umsetzung kommen. Ich würde deshalb auch etwas zu den aktuellen Regelungen sagen. Denn die Vorstellungen des Bundes für den Härtefallfonds sehen derzeit wie folgt aus: Erstens, die Leistung wird nur an Personen ausgezahlt, die einen Rentenbezug in Grundsicherungsnähe aufweisen, wobei hier noch keine konkrete Schwelle festgelegt worden ist. Zweitens, die individuellen Voraussetzungen eines Mindestalters von 40 Jahren bei der Rentenüberleitung am 1. Januar 1992 sowie die Zugehörigkeit in der DDR zu einer der folgenden Gruppen mit spezifischen Kriterien müssen gegeben sein – jetzt nenne ich die Gruppen –: mindestens zehn Jahre ununterbrochene Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR oder mindestens vier Jahre Zeiten der Pflege von Familienangehörigen und deshalb erfolgte Beschäftigungsaufgabe oder mindestens fünf Jahre Beschäftigung in bergmännischer Tätigkeit in der Carbochemie oder mindestens zehn Jahre als mitgereiste Ehepartnerin/ mitgereister Ehepartner im Ausland und deshalb erfolgte Beschäftigungsaufgabe oder Balletttänzerinnen und Balletttänzer, die am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung erhalten haben und deren Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996 liegt, oder die Gruppe, der heute unser besonderes Augenmerk gilt, DDR-Geschiedene nach mindestens zehnjähriger ununterbrochener Ehezeit mit Erziehung mindestens eines Kindes. Damit wird, selbst wenn das jetzt eine relativ umfangreiche Beschreibung ist, trotzdem nur ein Teil der Betroffenen, über die die Abgeordnete Stange gesprochen hat, berücksichtigt. Die Betroffenen leben bis heute teilweise in prekären Umständen. Insofern – Taube oder Spatz – ist es wichtig, dass wir Verbesserungen auch ganz konkret erreichen. Festzustellen ist aber auch, dass aktuell unter anderem Beschäftigte im Bereich Land- und Forstwirtschaft, private Handwerkerinnen und Handwerker, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, freischaffende Künstlerinnen und Künstler oder auch nachträglich in die Altersversorgung der technischen Intelligenz Einbezogene keinerlei Berücksichtigung finden. Für die Auszahlung soll es – das ist ja bekannt – eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Stiftung geben, zu der wir natürlich auch unseren Beitrag leisten werden. Aber – und darauf will ich hinweisen – es gibt drei Punkte, für die gibt es – und das ist relevant – noch keine Festlegungen, die konkret genug sind – auch darauf hat Frau Stange hingewiesen –: die konkrete Bestimmung der Grundsicherungsnähe bzw. die Schwelle des maßgeblichen Rentenzahlbetrags, die Höhe der pauschalen Anerkennungsleistung sowie zum erforderlichen Finanzvolumen und der Finanzierung der Stiftungslösung bzw. der vorgesehenen Nachschlusspflicht. Das ist das Thema, auf das auch die Finanzministerin zu Recht hinweist. Sie sagt, es ist das eine, politisch zu sagen, ich stehe dazu, dass wir Härtefälle mit einem Fonds bearbeiten, und trotzdem ist unter dem Gesichtspunkt der Finanzen der Länder auch klar zu sagen, was das am Ende konkret für die Mittel heißt, die die Länder bereitzustellen haben, und was konkret bei den Betroffenen ankommt. Da sind bestimmte Fragen derzeit einfach noch nicht geklärt. Und vor dem Hintergrund, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, ist es so, dass es bei den Regierungschefinnen und Regierungschefs Ost eine ganz klare Haltung gibt – von Mecklenburg-Vorpommern bis runter nach Thüringen –, dass konkrete Fragen jenseits dieses Tagesordnungspunkts und dieser Plenardebatte zu behandeln sind und dass es um ganz konkrete Verbesserungen für diejenigen geht, die sich eine gute Lösung erhoffen. Und da ist es so, dass wir sagen, wir stehen zu einer Lösung, aber wir wollen auch nicht irgendeine Lösung, wir wollen eine gute Lösung, mit der die Menschen dann auch zufrieden sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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