Franziska Baum
Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja jetzt schon ausgeführt worden, worum es geht, auch wenn ich mir so ein bisschen noch die Einführung von der CDU-Fraktion gewünscht hätte, dann wären nicht alle so durcheinandergekommen, nur weil Herr Jankowski seinen Kollegen hat ins Messer laufen lassen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ihr habt es
doch gelesen! Ihr braucht doch die Nachhilfe nicht!) Das ist auch wieder richtig. Aber manchmal hilft es. Also ich höre, was die Kollegin Rothe-Beinlich und Herr Wolf zu der Thematik mit der hälftigen Verwendung der Fachleiter gesagt haben. Es ist tatsächlich so – das haben wir auch im Herbst dazu gesagt –, dass es uns sehr, sehr wichtig ist, dass die Ausbildung von Lehrkräften durchaus die Wichtigkeit hat, die man mit einem Beförderungsamt honorieren kann. In der Debatte auch im Ausschuss dazu war Thema, dass es um diese 50 Prozent geht, die man an Arbeitszeit dann für diese Ausbildung aufwenden soll, dass das ein Thema ist und dass das Ministerium sich dazu Gedanken machen muss. Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen schade, dass sich offensichtlich keine kreativere Lösung gefunden hat, als jetzt wieder eine Zulage vorzuschlagen. Anders als der Kollege Wolf komme ich zu einem anderen Schluss, nämlich nicht, dass wir jetzt hier eine Zulage einführen, sondern dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir dieses Beförderungsamt ausfüllen. Denn – das hatten wir auch in der Debatte im Dezember oder auch im Herbst in der ersten Beratung besprochen – wenn wir vom Besoldungssystem reden, reden wir nicht immer nur vom Bildungsbereich, sondern wir reden vom Komplex, dem kompletten öffentlichen Dienst. Das hat immer Auswirkungen, was wir da reinschreiben. Das kommt in eine Vergleichbarkeit und das hat im Zweifel Konsequenzen für andere Berufsgruppen oder ungewollte Nebenwirkungen selbst im eigenen öffentlichen Dienstbereich. Unser Vorschlag war im Herbst, dass wir das Beförderungsamt „Fachleiter“ auch ganz eng an die Einbindung im Bereich Schulentwicklung anbinden und dass wir quasi Fachleiter als eine Art Experten des Wissens- und Kompetenztransfers in der Lehrerbildung im Thüringer Bildungssystem verstehen. Der Beschreibungsrahmen, den die Fachleiterinnen und Fachleiter sich selbst zuschreiben und wie sie auch verstanden werden wollen, lässt diesen Raum zu, nämlich dass die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern eben an der Stelle nicht einfach nur die Begleitung von Lehramtsanwärterinnen ist, sondern dass es auch darum geht, Zukunftsaufgaben zu bewältigen wie die Unterstützung und Entwicklung von neuen Ausbildungsinhalten, auch den Aufbau eines Austauschsystems vielleicht von Junglehrkräften im Zweifel auch mit Unterstützung bei der Werbung von Lehramtsanwärtern gerade in den Mangelfächern oder in den Orchideenfächern, wo man mehr Interessenten braucht, aber vor allem auch eine Rückkopplung, was die Anforderungen der jungen Generation von Lehrkräften an das Schulsystem herantragen, und diese in den entsprechenden Vorschlägen einzuführen. Also es gäbe durchaus ausreichend Aufgaben, die die Fachleiterinnen und Fachleiter für das Thüringer Bildungswesen erbringen können.
(Beifall FDP)
Was Sie jetzt machen, ist ein Pflaster draufkleben. Liebe CDU-Fraktion, es tut mir leid an der Stelle, aber jetzt noch eine Zulage zusätzlich zur Beförderung wieder einzuführen, das erschließt sich mir überhaupt nicht. Und ich sage Ihnen, wir Freien Demokraten sind immer dabei, wenn es darum geht, das Engagement von Lehrkräften entsprechend zu belohnen.
(Beifall FDP)
Und diejenigen, die mehr erbringen als einen Stundenplan nach Vorschrift, die sollen das auch spüren. Aber entweder wir machen das Beförderungsamt oder nicht. Denn Fachleiterinnen und Fachleiter haben sich dafür qualifiziert – davon gehe ich zumindest aus, dass wir das so sehen –, dass sie Dreh- und Angelpunkt des Kompetenztransfers im Bildungssystem sind. Und die Frage, die wir uns stellen sollten, ist: Wie können wir diese Qualifikation und diesen Auftrag zur Grundlage für das Beförderungsamt machen? Es sollte nicht die Frage sein, wie viele Stunden die Lehrkraft über Ausbildung nachdenkt. Damit wäre auf der einen Seite der Schulentwicklung gedient und auf der anderen Seite könnte man einfach verhindern, dass Personen aufgrund von fehlenden Lehramtsanwärtern aus dem Amt fallen. Wir werden an der Stelle nicht drum herumkommen, dass wir diesen Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss diskutieren, auch im Bildungsausschuss, weil es ja ein Problem gibt. Herzlichen Dank da auch an die Fachleiterinnen und Fachleiter, die auf uns zugekommen sind und darauf hingewiesen haben. Ich bitte aber darum, dass wir den Fehler aus dem letzten Jahr nicht wiederholen und hier wirklich stärker darauf achten, welche Auswirkungen diese Änderungen mit sich bringen, dass wir uns die Zeit nehmen, gründlich nachzudenken. Ich bin der Auffassung – und da habe ich auch meine Fraktion hinter mir –, dass wir gerade das Besoldungssystem immer in seiner Gesamtheit betrachten müssen, sowohl für den Bereich des Bildungssystems als auch für den gesamten öffentlichen Dienst.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da wider-
sprichst du dir aber!) Wenn ich mir widerspreche, können Sie mir das gleich darlegen. Ich danke grundsätzlich für die Debatte und freue mich auf die Weiterführung im Ausschuss. Vielleicht erklärt Herr Tischner dann noch mal, an welcher Stelle ich mir widerspreche. Vielen Dank erst mal.
