Raymond Walk
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen zwei Punkte zu regeln. Zum einen sollen durch eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Regelungen für den Erlass bzw. Teilerlass von Kommunalabgaben für Angehörige von Einsatzabteilungen freiwilliger Feuerwehren in Thüringen geschaffen werden, zum anderen soll ein Härteausgleich bei Straßenausbaubeitragsforderungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 geschaffen werden. So weit, so gut, könnte man meinen,
(Beifall AfD)
aber ich komme gleich zum Kern des Gesetzentwurfs. Zunächst ist bemerkenswert, wie ich finde, dass es hierbei um zwei völlig unterschiedliche und verschiedene Anliegen geht, die im engeren Sinne überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Das Fazit vorweg: Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich schon deshalb aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion um einen klassischen Schaufenstergesetzentwurf, und das ausgerechnet, und das ist das Fatale, auf dem Rücken von unseren über 30.000 ehrenamtlich engagierten Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden.
(Beifall SPD, FDP)
Die AfD beabsichtigt durch ihre Initiative, die Attraktivität des ehrenamtlichen Dienstes in den Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren zu stärken. Da, sage ich: Das wollen wir hier im Hohen Haus doch alle. Den ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren soll der Erlass von Kommunalabgaben, also von Beiträgen, Benutzungsgebühren, Benutzungsentgelten, realen oder örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern, abgaberechtlich ermöglicht werden, das ist das Ziel. Da kann ich nur sagen: Unabhängig von möglichen, auch verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir durchaus sehen, denke ich, dass meiner Fraktion nun wirklich niemand vorwerfen kann, dass wir die Förderung und die Stärkung der Feuerwehren im Freistaat Thüringen nicht ausreichend im Blick haben. Wir setzen uns seit über 30 Jahren für unsere freiwilligen Feuerwehren ein. An dieser Stelle sei mir ein Gruß nach Tröbnitz gestattet. Die, die schon länger dabei sind, wissen, wen ich jetzt meine: Wolfgang Fiedler.
(Beifall CDU, FDP)
Ich habe gerade noch mal mit ihm gesprochen. Kein anderer hat sich so für seine Feuerwehren eingesetzt wie Wolfgang. Ich soll Sie alle grüßen. Er hat sich sehr gefreut, dass wir noch an ihn denken. So viel Zeit muss sein. Zurück zum Plenargeschäft. Meine Fraktion hat am 9. Dezember letzten Jahres erneut einen eigenen Antrag vorgelegt mit dem schönen Titel „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand und Katastrophenschutz gewährleisten“ in der Drucksache 7/2290. Er steht auf der Tagesordnung, nicht das erste Mal, als Tagesordnungspunkt 41. Da müssen wir uns schon fragen, alle, die das mitverhandeln im Ältestenrat und wo auch immer, ob das dem Respekt und der Wertschätzung angemessen ist, die wir doch alle für die Feuerwehren …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber,
Herr Walk, das ist doch billig! Sie kennen die Abläufe im Parlament!) Nein, das ist so, seit einem halben Jahr ist das auf der Tagesordnung. Wir haben einen detaillierten 16-Punkte-Plan zur Steigerung der Attraktivität des Feuerwehrdienstes und damit für die Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes in Thüringen vorgelegt. Wir schlagen unter anderem – ich will jetzt natürlich nicht alle Punkte ansprechen – eine bessere Förderung von Feuerwehrfahrzeugen durch einen Wechsel hin zu einer prozentualen Anteilsförderung wie in Sachsen oder Hessen oder die Schaffung einer zentralen Feuerwehrbeschaffungsstelle vor. Da, Herr Minister, haben wir ja im Innenausschuss schon besprochen, klemmt es noch, sind wir aber auf gutem Weg. Danach auch eine Führerscheinprämie in Form eines Landeszuschusses zum Pkw-Führerschein für junge Feuerwehrangehörige oder auch die Erhöhung der Prämie für die Jugendfeuerwehr von 25 Euro auf 50 Euro pro Kopf. Nicht zuletzt eine landesweite Respekt- und Anerkennungskampagne zur flächendeckenden Nachwuchsgewinnung, um nur einige Punkte zu nennen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unter dem Strich bleibt die Erkenntnis, der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion führt letztlich nur zu neuen Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Menschen, die sich ebenfalls im Ehrenamt engagieren – das habe ich bisher in den Reden vermisst – und deren Kommunalabgaben eben gerade nicht erlassen werden sollen. Ich frage Sie ernsthaft: Was ist denn mit all den anderen Rettungskräften, die sich ehrenamtlich engagieren, denen beim THW, denen beim Katastrophenschutz, denen beim DRK, bei den Johannitern, bei Berg- und Wasserwacht oder auch den vielen Ehrenamtlern im sozialen Bereich, bei den unerlässlichen Tafeln oder bei dem wichtigen Hospizdienst? Was soll mit denen geschehen? Fakt ist, in Thüringen engagiert sich jeder Dritte in einem Ehrenamt, also über 800.000 Menschen in knapp 20.000 Vereinen. Klar ist auch, alle haben mit Nachwuchssorgen zu kämpfen. Es ist eine große Herausforderung. Aber sich einen Bereich herauszugreifen, glaube ich, ist nicht die Lösung. Unter anderem aus den von mir genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD ab. Wir denken, es ist besser, gezielt zu fördern, wie wir das auch in dem von mir gerade angesprochenen Antrag „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“ vorgeschlagen haben, der unter Tagesordnungspunkt 41 beraten wird. Nicht zuletzt die Anmerkung: Spätestens als die Interessenvertreter der über 30.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sich zu Wort gemeldet haben, mit denen wir natürlich gesprochen haben und die wir gefragt haben: Wie ist denn eure Einschätzung zum Vorschlag der AfD? Dann haben die gesagt: Das ist wenig hilfreich, damit können wir wenig anfangen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt wissen wir, dass wir mit unserer Einschätzung richtigliegen. Es ist ein reiner Schaufensterantrag.
(Beifall CDU)
Ich will zum zweiten Schwerpunkt, nämlich Schaffung eines Härtefallfonds, kommen. In der Beschlussempfehlung 6/7741 vom 11. September schon aus 2019 hat der Thüringer Landtag die Landesregierung gebeten, im Zuge des Gesetzentwurfs zu prüfen, inwiefern in Fällen, in denen Beitragszahler zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden, für die die sachliche Beitragspflicht in genau dem genannten Zeitraum – 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 – entstanden ist und bei denen die Beitragsfestsetzung erst nach dem 1. Januar 2019 erfolgte, unzumutbare Belastungen – darum geht es – für die Betroffenen entstehen und im Falle des Vorliegens unzumutbarer Belastungen die Einrichtung eines Härtefalls angelehnt an eine bayerische Regelung zu prüfen. Das Ergebnis sollte dann bis zum 30. Juni letzten Jahres vorgelegt werden. Das Thüringer Innenministerium, dessen Auffassung wir uns anschließen – Minister Maier hat damals dazu ausgeführt –, hat in der Vorlage 7/733 die Auffassung vertreten, dass die Notwendigkeit einer Härtefallregelung in Thüringen nicht gesehen wird – unabhängig davon, also der nachvollziehbarste Grund – es gab ja mehrere Gründe – war, dass es neue Ungerechtigkeiten gibt, wenn es eine neue Stichtagsregelung geben sollte. Dem haben wir uns angeschlossen. Deswegen lehnen wir den Vorschlag der AfD-Fraktion ab. Ich will aber noch etwas sagen, was natürlich richtig ist in Ihrem Antrag. Wir als Haushaltsgesetzgeber haben beschlossen, dass insgesamt 28,5 Millionen Euro im Haushalt für Zuweisungen an Kommunen für den Ausgleich von wegfallenden Straßenausbaubeiträgen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag ist um 8,5 Millionen Euro erhöht worden. Das ist nennenswert. Diese Mittel – auch das ist richtig im Antrag – stehen ausdrücklich auch für einen möglichen Härtefall zur Verfügung. Da will ich nur sagen, die praxistaugliche Umsetzung von dem, was wir hier beschlossen haben, obliegt natürlich nicht uns als Gesetzgeber, also der Legislative, sondern der Exekutive. Die Exekutive ist das Thüringer Innenministerium. Die könnte, wenn sie wollte, eine Richtlinie, eine Durchführungsbestimmung, eine Verordnung erlassen.
(Beifall DIE LINKE)
Das tut sie nicht. Das ist so weit erst mal Fakt und zu akzeptieren. Damit komme ich zum Schluss. Beide Zielrichtungen, die die AfD heute für die Vorlage im Blick hat, sind aus unserer Sicht eben gerade nicht zielführend. Deswegen werden wir den Antrag bzw. Gesetzentwurf auch ablehnen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
