Martin Henkel
Fragestunde
Neue Uniformen für die Thüringer Feuerwehren Seit einigen Wochen wird durch den Feuerwehrfachhandel die neue Uniform für die Feuerwehren in Thüringen beworben und zum Verkauf angeboten. Dies wirft bei den Betroffenen Fragen auf, da den Feuerwehren noch keine behördliche Regelung zur Anschaffung der Uniform vorliegt. Die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung wurde durch die entsprechende Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 28. Mai 2021 geändert, um die rechtliche Grundlage für die Einführung neuer Uniformen zu schaffen. Es muss diesbezüglich geklärt werden, wer die durch die Änderung der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung verursachten Kosten trägt. Nach Auffassung des Fragestellers gilt hier das Verursacherprinzip, das bedeutet, dass die Kosten nicht durch die Städte, Gemeinden und Landkreise, sondern durch den Freistaat Thüringen zu tragen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Finanzierung der neuen Uniformen konkret untersetzt dar? 2. Erfolgt für die Beschaffung der Uniformen eine Förderung durch den Freistaat Thüringen und wenn ja, in welcher Höhe pro Feuerwehrangehörigem? 3. Müssen beide Uniformen – Blouson, Hose, Arbeitsjacke einerseits sowie Uniformjacke, Uniformhose andererseits – für jeden Feuerwehrangehörigen angeschafft werden? Und 4. Wird es eine separate Bekleidungsordnung zur neuen Dienstkleidung geben und wenn ja, wann soll diese unter anderem mit Regelungen zur Trageweise bei Veranstaltungen, Ausbildungstätigkeiten und Ähnlichem rechtsgültig werden?
