Schenk
Fragestunde
Eigentlich können Sie meinen Ausführungen entnehmen, dass es der rechtliche Rahmen nicht hergibt; wenn diese jeweiligen Grenzen, die ich dargestellt habe – die Unter- und Obergrenze –, nicht erreicht werden, dann ist es durchaus rechtlich nicht geboten, daran etwas zu ändern. Aber Sie können natürlich in ihren Gemeinderäten bei Erstellung der Satzung zu einem anderen Ergebnis kommen, aber das setzt natürlich einen Konsens bei der Aufstellung der Satzung voraus.
