Astrid Rothe-Beinlich
Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe zu, dass ich bei meinem Vorredner von der AfD zunächst nicht so genau wusste, worüber er eigentlich spricht, aber irgendwann ist der Begriff „Fachleiter“ gefallen. Da habe ich mir dann gedacht, vielleicht ist er doch beim richtigen Gesetz.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber was er damit wollte, hat sich mir jedenfalls nicht erschlossen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Dann ha-
ben Sie nicht richtig zugehört!) Ich glaube, es lag nicht nur an mir, wenn ich den Beifall im Raum richtig deute. In dem Gesetz geht es tatsächlich um die Fachleiterinnen im Schulbereich und diese übernehmen überaus wichtige und vielfältige Aufgaben in der zweiten Phase der Lehrerinnenbildung. Von daher ist es selbstverständlich auch gut und richtig, dass wir über die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit sprechen.
(Beifall DIE LINKE)
Vielleicht für die, die es nicht so genau wissen: Fachleiterinnen/Fachleiter betreuen beispielsweise die pädagogische, fachdidaktische und fachmethodische Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Theorie und Praxis. Sie wirken aber auch an den Lehramtsprüfungen mit, sie erteilen Ausbildungsunterricht, sie begleiten Schulpraktika und übernehmen auch fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Aufgaben, also ein sehr umfangreiches Spektrum. Sie wirken außerdem auch bei der Lehrerfort- und -weiterbildung mit, aber auch im Einzelfall bei festgelegten Aufgaben im Rahmen von Schulversuchen und Projekten der Schulentwicklung und – ganz wichtig – sie begleiten auch die Berufseingangsphase von Lehrkräften.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb war und ist es auch richtig, dass wir die Anreize für die Fachleiterinnen im Besoldungsgesetz verbessert haben und von einer reinen Amtszulage – Sie erinnern sich vielleicht an die Debatte – hin zu einem Beförderungsamt, der sogenannten Funktionsstelle, gewechselt sind. Die Voraussetzung für die Funktionsstelle ist jedoch nach § 67 c des Besoldungsgesetzes die mindestens hälftige Verwendung als Fachleiter und diese hälftige Verwendung haben nun mal viele der Fachleiterinnen – und zwar ungefähr 160, haben wir uns sagen lassen – nicht, sodass bei ihnen die Voraussetzungen für die Beförderung nicht vorliegen. Das trifft vor allem die Fachleiterinnen und Fachleiter, die nur wenige Lehramtsanwärterinnen betreuen, weil sie beispielsweise für Fächer zuständig sind, für die es einfach nur wenige Lehramtsanwärterinnen gibt, zum Beispiel die sogenannten Mangelfächer oder auch die sogenannten Orchideenfächer. Und das ist natürlich ein Problem, das muss man ganz klar sagen, das liegt ja nicht im bösen Willen oder in der Absicht der Fachleiterinnen und Fachleiter, sondern schlichtweg an der Realität. Das Ziel der Initiative der CDU ist es nun, diese Ungerechtigkeit mit einer Funktionszulage in Höhe von 200 Euro für die betroffenen Lehrkräfte auszugleichen. Ich darf sagen, wir haben uns das angeschaut und wir sehen diesen Vorschlag der CDU durchaus positiv und stehen daher einer Ausschussüberweisung offen gegenüber, weil wir glauben, wir müssen darüber reden. Es ist einfach eine Ungerechtigkeit und die führt eher dazu, dass dann Menschen sagen: Ja, tut mir leid, dann übernehme ich solche Aufgaben gar nicht erst. Und das kann ja nicht im Sinne der Erfinderin oder des Erfinders sein. Im Ausschuss sind wir dann auch gern bereit, weiter über positive Anreizgestaltung zu sprechen, vielleicht fallen uns auch noch andere Möglichkeiten ein. In diesem Sinne danke ich erst mal für den Vorschlag und hoffe auf eine gute Debatte im Fachausschuss dazu. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
