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Torben Braga

AfD 04.06.2021 Sitzungen 7/49

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Herr Präsident, herzlichen Dank. Den Ausführungen von Herrn Montag ist von meiner Seite nur hinzuzufügen, dass aus meiner Sicht noch nicht alles gesagt ist. Ich mache es aber kurz: Die Debatte zur Geschäftsordnung wurde ja sehr ausführlich in den Gremien geführt, sei es jetzt in den regelmäßigen Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer, sei es im Ältestenrat. Ich glaube, da fand auch ein gebührender Austausch über Für und Wider dieser Regelung statt. Ich möchte sagen, dass es meine persönliche Auffassung ist, dass die Ausführungen der Kollegin Henfling richtig sind. Die Erfahrungen, die wir im letzten Jahr gemacht haben, haben auch viele Vorteile der hybriden Sitzung gezeigt. Ich denke, das hat auch für eine gewisse Arbeitsentlastung gesorgt, auch in den Ministerien, dass Mitarbeiter der Ministerien auch nicht der Präsenz wegen an sehr langen Ausschusssitzungen teilnehmen mussten, um dann nur zu sehr kurzen Tagesordnungspunkten eben vor Ort zu sein. Ich denke, da haben wir alle bestimmte Vorteile gezeigt bekommen. Warum meine Fraktion dieser Änderung der Geschäftsordnung schlussendlich gleichwohl nicht zustimmen wird, ist schlicht die Tatsache, dass Realität und Anspruch hier in den letzten Monaten ein Stück weit auseinandergegangen sind. Wir haben in den letzten Monaten eine Art Probebetrieb dieser Notlösung der Sitzungen über Videokonferenzen gehabt, und es hat sich bedauerlicherweise immer wieder gezeigt, dass die Technologie in Thüringen offensichtlich schlicht und ergreifend nicht weit genug ist, um da allen Ansprüchen gerecht zu werden, die wir als Parlament haben. Es wurden vom Kollegen Bühl Beispiele genannt, dass es des Öfteren vorgekommen ist, dass Teilnehmer nicht erreichbar waren, dass Wortmeldungen eben nicht zur Kenntnis genommen werden konnten, dass Abstimmungen wiederholt werden mussten oder dass im Zweifel auch das ganze Stimmverhalten gar nicht zur Kenntnis genommen werden konnte durch die Sitzungsleitung, weil die Abstimmung schlicht technisch gestört war. Und die Zusagen, die die Verwaltung macht, uns da die entsprechende Technik zur Verfügung zu stellen, reichen am Ende eben nicht aus, denn so sehr die Verwaltung darum bemüht ist, uns da mit den entsprechenden technischen Mitteln auszustatten, hängt das nun mal schlicht und ergreifend nicht nur an der Verwaltung. Das ist nun mal auch die Infrastruktur in unserem Land, die offensichtlich noch nicht weit genug ist – das wurde ja genannt –, Kollegen aus ländlichen Gebieten hatten immer wieder Schwierigkeiten, sich einzuwählen. Ich traue diesen Kollegen auch durchaus zu, dass es nicht ihre Schuld ist oder nicht ihre technische Unfähigkeit dazu geführt hat, sondern eben die Infrastruktur in ihren Regionen. Offensichtlich konnte dem innerhalb der letzten – möchte ich jetzt meinen – sieben bis acht Monate noch nicht abgeholfen werden. Wir haben nach wie vor die gleichen Probleme, wie wir sie teilweise zu Beginn der Pandemiezeit hatten. Das konnte eben nicht behoben werden. Insofern denken wir, dass wir noch nicht so weit sind, eine solche Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen, auch wenn sie beschränkt ist auf die Fälle nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes. Nach Zustimmung des Ältestenrats hat sich gezeigt, dass es doch von Vorteil gewesen wäre, auch einige Ältestenratssitzungen in Präsenzsitzung abzuhalten und beispielsweise auch einige Anhörungen besser in Präsenz stattfinden zu lassen. Die Anzuhörenden konnten sich teilweise eben nicht immer wie gewünscht zu Wort melden. Es konnten nicht immer alle Fragen beantwortet werden. Die Technik war einfach da nicht hinterher. Da ist offensichtlich unser Netz auch hier im Landtag übrigens noch nicht weit genug. Immer wieder habe ich mich beispielsweise über das Landtagsnetz eingewählt in Ausschusssitzungen und auch in Sitzungen der Gremien, Ältestenrat, PGF-Sitzung, und trotzdem gab es immer wieder Störungen. Insofern scheint selbst in der Landeshauptstadt Erfurt und im Thüringer Landtag die Technik noch nicht so weit zu sein, weshalb meine Fraktion sich am Ende dafür ausgesprochen hat, dieser Änderung nicht zuzustimmen. Im Geiste bleibt sie aber auch eine Regelung für Ausnahmesituationen, und wir hoffen, dass sie auch nur in solchen Ausnahmesituationen zum Einsatz kommt, dass nur in Ausnahmesituationen diese Sitzungen per Videokonferenz/per Telefonkonferenz auch abgehalten werden. Wir werden sehen, ob die nächsten Monate uns zeigen, dass sich in der Praxis, die wir jetzt in den letzten Monaten hinter uns haben und die nicht genügend, nicht ausreichend war aus unserer Sicht, noch Verbesserungen vornehmen lassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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