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Olaf Kießling

AfD 04.06.2021 Sitzungen 7/49

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Erfassung der PCR-Testergebnisse in Thüringen Seit dem ersten Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 greift diese Verordnung nach meiner Auffassung in erheblichem Maße in die Grundrechte der Bürger des Freistaats Thüringen ein. Die PCR-Testergebnisse sind die Grundlage für die Inzidenzwerte, die wiederum als Begründung für die oben genannte Verordnung herangezogen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Thüringer Bürger (absolut und relativ) wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit März 2020 mehrfach mit PCR-Tests getestet? Frage 2: Wie viele PCR-Tests (absolut und relativ) waren seit März 2020 nach Kenntnis der Landesregierung je Kalenderwoche Wiederholungstests? Frage 3: Wie viele der Thüringer Bürger, die seit März 2020 mehrfach mit PCR-Tests getestet wurden, hatten dabei in zeitlichem Zusammenhang mit einer Corona-Infektion mehrfach nacheinander positive Testergebnisse?

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