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Janine Merz

SPD 04.06.2021 Sitzungen 7/49

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ganz kurz wirklich nur zu dem Punkt „Feuerwehr“ in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Zum Feuerwehrdienst – es wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern viel gesagt und ich kann es noch mal bekräftigen –: Die Art von Populismus, die hier durch die AfDFraktion betrieben wird, ist schon unbegreiflich. Allein, das Jubiläum der Feuerwehrschule dermaßen in einen Fokus zu rücken, gebührt es überhaupt nicht. Innenminister Maier war dort wirklich als Vertreter der Landesregierung anwesend und ganz bewusst waren während der Pandemie keine Parlamentarier geladen. All diese ganzen Verknüpfungen, die hier aufgeführt werden, sind dem Haus und sind auch den Ehrenamtlichen der Feuerwehr nicht rühmlich. Ich möchte mich, nachdem schon so viele geredet haben, auf den Part des Härtefallfonds zu den Straßenausbaubeiträgen festlegen. Es wurde hier schon ganz viel gesagt zur sachlichen Beitragspflicht, zu der bayerischen Variante, die es woanders gibt. Die von der AfD vorgesehene Regelung zielt nun auf eine pauschale Beitragshöhe oder eine Regelung ab, die pauschal ab 2.000 Euro greifen soll. Wir finden, das bevorzugt vor allem Eigentümer von großen Grundstücken und Häusern und eben auch die, die vielleicht sogar hohe Mieteinnahmen damit generieren und finanziell durchaus in der Lage wären, Straßenausbaubeiträge zu entrichten. Das ist wirklich pauschal, das ist keine Härte, wie man sich das vielleicht wünschen würde und ist daher im Grundsatz abzulehnen. Nach dem Prüfbericht des TMIK, der dem Ausschuss vorgelegt wurde, zur möglichen Notwendigkeit einer Härtefallregelung ist auch diese Gruppe der Beitragspflichtigen, die vielleicht mehr als 2.000 Euro zahlen müsste, tatsächlich mit etwa 5 Prozent ausgesprochen klein. Aus Sicht meiner Fraktion gibt es aus heutiger Sicht keine belastbaren Gründe, warum man genau diese kleine Gruppe im Vergleich zu den Beitragspflichtigen anderer Beitragsarten oder auch zu Beitragspflichtigen aus den Jahren oder aus den vielen Jahrzehnten zuvor nun besonders privilegieren sollte. In dem Zusammenhang will ich hier noch mal genau darauf abzielen, worüber wir eigentlich reden. Es handelt sich nämlich um eine ganz klare Stichtagsregelung. Ein Stichtag, wie der 1. Januar 2019, ist keinesfalls eine politische Willkür, sondern eine gesetzgeberische und vor allem fiskalische Notwendigkeit. Denn Stichtage sind immer notwendig und sinnvoll, um die Rückwirkung und die Auswirkungen auf unseren Landeshaushalt zu begrenzen. Anderenfalls müsste der Staat bei jeder Steuerund Abgabenerleichterung bereits entrichtete Beiträge zurückerstatten. Wir sollten uns also vergegenwärtigen, dass wir vor einem Problem stehen, das bei Gesetzesänderungen im Bereich des Abgabenrechts generell entsteht, nämlich, dass ein einziges Datum darüber entscheidet, ob man zur Gruppe der Begünstigten gehört oder eben nicht. So ist es auch bei diesem Systemwechsel von der grundsätzlichen Beitragspflicht hin zur Beitragsfreiheit für den Straßenausbau. Denken wir aber mal zurück an die Abschaffung der Kindergartenbeiträge für das letzte und vorletzte Kindergartenjahr. Keine Frage, es war richtig, Eltern in diesen Bereichen zu entlasten. Dennoch gibt es auch da Eltern, die durch diese Stichtagsregelung noch Kita-Beiträge zahlen mussten, während andere Eltern im Folgejahr von der Beitragsfreiheit profitierten. Dabei belaufen sich die Elternbeiträge für den Kindergarten je nach Zahl der Kinder, Einkommen und Gemeinde auch leicht auf mehr als 2.000 Euro im Jahr, ohne dass in diesem Zusammenhang eine Härtefallregelung für diejenigen in Betracht gezogen wurde, die aufgrund des gewählten Stichtags nicht von der Beitragsabschaffung profitierten. Oder denken Sie an die vielen stichtagsbezogenen Änderungen im Steuerrecht, bei kommunalen Gebührensatzungen und, und, und, die erst ab einem bestimmten Datum greifen. Im Ergebnis würde die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Erstattung von Straßenausbaubeiträgen einigen wenigen Grundstückseigentümern Sonderkonditionen gegenüber anderen Beitragspflichtigen einräumen. Dies schafft nach meiner Überzeugung nun keine neuen Gerechtigkeiten. Abschließend sollten wir uns außerdem ehrlich machen, was sich Thüringen in den nächsten vier Jahren leisten kann und wo unsere Prioritäten liegen. Durch die Corona-Pandemie müssen wir als Haushaltsgesetzgeber mit sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigendem Bedarf nach staatlichen Investitionen umgehen. Die unterschiedlichen Bedarfe werden seit Monaten auch in diesem Plenum von allen Fraktionen deutlich gemacht. Wir als SPDFraktion sind uns einig, dass wir nicht gegen die Krise ansparen wollen, sondern alle vorhandenen Mittel in die Zukunft investieren wollen. Dieser Härtefallfonds wäre jedoch keine Zukunftsinvestition, sondern dient nur der Vergangenheitsbewältigung. Wir meinen, dieses Geld können wir wesentlich sinnvoller einsetzen als für einen Härtefonds, der am Ende nur neue Ungerechtigkeiten schafft, und lehnen daher diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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