Olaf Kießling
Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Kollegen und Kolleginnen, werte Zuschauer an den Bildschirmen, ich fasse mich in diesem Tagesordnungspunkt kurz, denn TOP 15 haben wir noch nicht behandelt, werden wir aber noch tun. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen angemessen honoriert werden, denn sie vertreten die Landesinteressen und das ist auch sehr wichtig. Die Ausbildung des Nachwuchses gehört zu den wichtigsten Aufgaben. Der Vorschlag der CDU betrifft heute aber ausschließlich die Zulage der Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Im konkreten Fall sollen das 200 Euro im Monat mehr sein, die entsprechend dazukommen. Das wird in Nummer 12 der Anlage 1 Abschnitt II des Thüringer Besoldungsgesetzes geregelt, dort soll das aufgenommen werden. Jene Zulage reiht sich dann in folgende Reihe ein: Zulage für Beamte als fliegendes Personal, Zulage für Beamte beim Amt für Verfassungsschutz, Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, Zulage für Beamte der Feuerwehr, Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten, Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung, allgemeine Zulage, Zulage für die Verwendung bei obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes, Zulage für Fachberater, Zulage für Koordinatoren am Schulamt, Zulage für die Übernahme besonderer Aufgaben an Schulen. Offensichtlich – und so auch die diesmalige Gesetzesbegründung – bedarf es dieser Zulagen des Anreizes wegen oder für die Vergütung besonderen Aufwands. Heute geht es Ihnen, liebe CDU-Fraktion, um Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Morgen könnten diese Listen natürlich beliebig verlängert werden. Argumente werden sich für vielerlei Sonderaufgaben von Beamten finden. Gerade auch in anderen Bildungseinrichtungen finden sich gute Leute umso eher, wenn ihr Engagement eine Honorierung erfährt. Dass gerade in Thüringen das Lockmittel besserer Beförderungsmöglichkeiten als Anreiz wegfällt, haben Sie sich selbst zuzuschreiben, denn es ist in der Beamtenbesoldungspraxis gang und gäbe, dass Sie ihre Bediensteten allzu oft mit Versprechungen motiviert haben, denen aber keine Taten gefolgt sind. Eine Katze lässt sich auch nicht unbegrenzt oft hinter dem Ofen hervorlocken. Langsam verstehen Sie, dass es Anreize braucht, wenn man die Guten haben will. Aber es kann nicht sein, dass dann jeweils Gruppen den Platz 12 dieser Zulagenliste einnehmen und als Nächstes dann eben diejenigen, die am lautesten brüllen und dort eine weitere Zulage haben wollen.
(Beifall AfD)
Die angedachten 200 Euro im Monat für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern stehen im Übrigen nach meiner Auffassung nicht im Verhältnis der Zulagen für Beamte der Steuerprüfung, die im mittleren Dienst zum Beispiel 20 Euro und im gehobenen Dienst 43 Euro monatlich bekommen und allgemein bekannt im Außendienst ganz andere Aufwendungen davon zu tragen haben, die eben dort nicht bezahlt werden. Da wäre jetzt zum Beispiel mal das Tagegeld zu nennen, was ihnen da zusteht. Wir kommen dazu noch mal in TOP 15. Da geht es auch noch mal um das Besoldungsgefüge in Thüringen. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist dieses Besoldungsgefüge Stückwerk und bedürfte einer dringenden und ordentlichen Reform und ist momentan leider ungerecht genug. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich gern zu, damit wir hier eventuell im Ausschuss die Möglichkeit haben, noch eine Optimierung oder eine Verbesserung des ganzen Vorstoßes zu haben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
