Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst möchte ich vorab auf den Umstand hinweisen, dass die Vorfälle Gegenstand laufender strafrechtlicher Ermittlungen sind. Ich bitte insoweit um Verständnis, dass im Blick auf den zu wahrenden Datenschutz und der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung nur im nachfolgenden Umfang Angaben zu machen sind. Zu Frage 1: In Bewertung der strafbaren Handlung, die Sie bereits in Ihrer Kleinen Anfrage 7/1727 thematisierten, wurden ab dem 18. November 2020 polizeiliche Objektschutzmaßnahmen am Hauptfriedhof Apolda durchgeführt. Die Polizei kontrollierte den Friedhof mit zweistündiger Frequenz. Diese Kontrolldichte wurde bis zum 16. April 2021 aufrechterhalten und danach in eine Bestreifung in unregelmäßigen Abständen und zu unregelmäßigen Zeiten überführt. Andere Apoldaer Gedenkstätten sind in die allgemeine Streifentätigkeit einbezogen, unterliegen aber keiner eigens angeordneten Objektschutzmaßnahme. Zu Frage 2: In den zurückliegenden sechs Monaten wurden der Ordnungsbehörde der Stadt Apolda keine relevanten Veranstaltungen an der Kriegsgräberstätte in Apolda bekannt bzw. angezeigt. Dementsprechend erfolgte auch diesbezüglich keine Prüfung. Am 8. Mai 2021 fand am Denkmal der Opfer des Faschismus in der Bahnhofstraße 42 in Apolda eine Kranzniederlegung durch den Kreisverband Apolda der Partei Die Linke und der Bürgermeister der Städte Apolda und Bad Sulza statt. Die Anmeldung erfolgte am 4. Mai 2021. Im Rahmen der Versammlungsanmeldung erfolgten Abstimmungen zwischen der Versammlungsbehörde, dem Ordnungsamt Apolda und der Polizei. Zur Absicherung der Gedenkveranstaltung wurden zwei Beamte der PI Apolda gestellt. Die Kranzniederlegung verlief störungsfrei bei einer Teilnehmerzahl von 21 Personen. Bei der Örtlichkeit handelt es sich nicht um eine Kriegsgräberstätte im Sinne des Gräbergesetzes. Zu Frage 3: Die Ermittlungen sind in ihrer Gesamtheit noch nicht abgeschlossen. Insofern verweise ich abermals auf die Beantwortung der eben schon angesprochenen Kleinen Anfrage 7/1727. Zu Frage 4: Der Sachstand, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage dargestellt, ist weiterhin aktuell. Es bleibt das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
