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Sascha Bilay

Die Linke 04.06.2021 Sitzungen 7/49

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, Sie haben jetzt zweimal umfangreich zu dem Komplex geantwortet und haben deutlich gemacht – was ja auch einsichtig ist –, dass eine Einschränkung nur aus Gründen der Abwehr von Gefahren für Sicherheit und Ordnung begründet ist. Darf ich das so verstehen, dass die oftmals vor Ort geführte Debatte, dass der persönliche Eindruck entsteht, dass zu viele Plakate oder Werbeträger das persönliche Empfinden stören würden, demnach als Begründung für eine Einschränkung der Anzahl von Plakaten oder auch sonstigen Werbeträgern verfassungsrechtlich unzulässig wäre?

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