Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Aust. Für die heutige Sitzung ist Frau Abgeordnete Dr. Klisch entschuldigt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 17 a und b am Freitag als ersten Punkt und den Tagesordnungspunkt 16 am Freitag als zweiten Punkt aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 77 wird nach den Tagesordnungspunkten 18 a und b aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 21 wird heute auf jeden Fall aufgerufen. Dazu wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2657 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Der Alternativantrag in der Drucksache 7/2243 wurde dagegen von der CDU-Fraktion zurückgezogen. Der Tagesordnungspunkt 25 wurde von der Fraktion der FDP zurückgezogen und der Tagesordnungspunkt 26 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kießling in der Drucksache 7/2637 wird eine Neufassung verteilt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion darf ich noch zwei Dringlichkeitsanträge ankündigen, zum einen den Antrag „Testpflicht in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe umsetzen – organisatorische Hürden abbauen“, und der zweite ist: „Digitale Stadtratssitzungen ermöglichen – Kommunen nicht allein lassen“. Beide Anträge müssten seit gestern schon in schriftlicher Form vorliegen.
Vielen Dank. Sie liegen vor. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Dann werden wir beide Anträge dennoch getrennt behandeln. Herr Abgeordneter Montag, wünschen Sie das Wort zur Begründung der Dringlichkeit? Bitte, dann haben Sie das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, ich darf Ihnen kurz den Antrag zur Testpflicht begründen. Heute Morgen bin ich aufgewacht und habe Twitter geöffnet – das ist sowieso nicht immer gut für den Blutdruck. Aber mich hat dann schon gewundert, welchen Tweet der Ministerpräsident retweetet hat – voller Freude. Ich darf ihn kurz zitieren: „Die Beiträge von @cdu_fraktion_th und @FDPFraktionTH zur Corona-Krise erinnern zuletzt weniger an konstruktiv-kritische Opposition als an ideenlose reflexhafte ans-Bein-pinkeln-Mentalität: Egal was Kabinett von @bodoramelow macht, Hauptsache dagegen sein, egal wie irrational“. Das war der Punkt, an dem wir uns gesagt haben: Dem Mann kann geholfen werden. Legen wir doch mal ganz konkret eine Lösung für ein Problem vor. Und dieses Problem ist nicht neu, weil wir schon seit einem halben Jahr über das besondere Schutzbedürfnis vulnerabler Gruppen diskutieren – zumindest seitens der FDP-Fraktion.
(Unruhe DIE LINKE)
Bis heute ist diese Pflicht, beispielsweise der Testung in den Pflegeheimen, nicht verbindlich umgesetzt. Warum? Das hat uns die Landesregierung mehrfach begründet: weil der Aufwand angeblich zu groß sei, um das tatsächlich umzusetzen – und das ist sicherlich nicht falsch, Stand heute.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Dreimal die
Woche!) Aber es gibt keine einzige Initiative. Deswegen haben wir das getan und hier in über 20 Punkten vorgelegt, wie wir diese Testpflicht tatsächlich gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern vor Ort umsetzen können. Wir haben in den Debatten bereits verschiedene Vorschläge gemacht. Aber aus unserer Sicht hat die Landesregierung das eigentliche Problem noch nicht gelöst. Deswegen unser Vorschlag: Einführung einer zentralen Koordinierungsstelle, die landkreisübergreifend gemeinsam mit den Trägern und gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort dafür Sorge trägt, dass tatsächlich genügend Personal, genügend finanzielle Mittel und genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, täglich zu testen, dort wo Menschen am meisten gefährdet sind.
(Beifall FDP)
Auch die Frage: Wie bekommt eigentlich der Kollege oder die Kollegin vor Ort das Personal, das sie brauchen, damit diese Testpflicht umgesetzt werden kann, die ein Stück weit in der Verordnung angekündigt ist, aber dann doch noch den Status der Freiwilligkeit hat? Dort gibt es Angebote wie beispielsweise eine Freiwilligenhotline der Bundesagentur für Arbeit. Aber niemand kennt diese. Auch da kann Kommunikation helfen. Freiwillige können wir des Weiteren akquirieren über Universitäten, freiwillige Feuerwehren, Pflegepersonal, das bereits im Ruhestand ist und nicht im Beruf arbeitet. Dort haben uns die Träger versichert: Sie wären bereit, das zu tun, sie brauchen organisatorische Hilfe. 20 Punkte, die einem Problem konkret helfen, die absolut konstruktiv sind. Es macht also wirklich nichts, liebe Landesregierung, wenn Sie unsere Anträge einfach übernehmen würden. Damit würden wir ein Problem lösen. Und auf eines verzichten wir dabei sehr gern: auf das Copyright. Hauptsache, das Problem kommt endlich vom Tisch. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte sehr gern gegen die Dringlichkeit sprechen. Es ist tatsächlich so, dass die oft angemahnte Parlamentsbeteiligung auch bei der aktuellen Verordnung stattgefunden hat. Wir haben das im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert. Wenn Sie sich entsinnen, gab es auch durchaus den Gedankengang, eine tägliche Testung zu verordnen, die verpflichtend ist. Aber die LIGA der freien Wohlfahrtspflege hat uns deutlich signalisiert: Nein, momentan ist das nicht zu leisten. Deswegen auch die Kompromisslösung mit dreimal pro Woche verpflichtender Testung. Das ist das, was leistbar ist, das ist auch das, was die Menschen schützt. Deswegen haben wir das auch ausführlich beraten und muss das heute nicht noch mal auf die Tagesordnung gerufen werden. Deswegen ist die Dringlichkeit abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sie haben
nicht einen Punkt daraus besprochen! Wenn wir das alles umsetzen würden …)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung. Der Antrag ist nicht in der gegebenen Frist von sieben Tagen eingereicht worden. Damit stimmen wir über die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung ab, es sei denn, es erhebt sich dagegen Widerspruch.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Er war gar
nicht da!) Ja, es erhebt sich Widerspruch. Damit ist für die Aufnahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wer dafür ist, diesen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU. Damit kommen wir zum zweiten Antrag. Die Fraktion der FDP hat einen zweiten Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung gestellt. Gibt es auch hier den Wunsch auf Begründung der Dringlichkeit? Bitte schön, Herr Bergner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Donnerstag hat die FDP einen Kompromissvorschlag zur Thüringer Kommunalordnung in den Innenausschuss eingebracht. Dieser war notwendig, weil seit nunmehr zehn Monaten über die rechtliche Normierung von Beteiligungsmöglichkeiten der kommunalen Parlamente während Ausnahmesituationen wie der aktuellen Pandemie philosophiert wird. Die FDP-Fraktion hofft, dass dieser Kompromissvorschlag nach der Anhörung nach einem Dreivierteljahr Beratung im März den Weg aus dem Innenausschuss findet und hier im Hohen Haus natürlich auch dem Grunde nach beschlossen werden kann, meine Damen und Herren. Vielerorts wird darauf dringlich gewartet, denn die Situation ist mehr als drängend. Ähnlich wie beispielsweise auch die Personalvertretungen können Kreistage, Gemeinderäte unter nur sehr erschwerten Bedingungen Sitzungen durchführen. Das führt zwangsläufig zu einer Misere, beispielsweise vor allem auch der Bürgermeister. Die müssen nämlich dann im Eilentscheidungsrecht diejenigen Entscheidungen treffen, die eigentlich der Gemeinderat hätte treffen sollen. Und das ist ein Problem auch für die Transparenz- und die Öffentlichkeitsgrundsätze, es widerstrebt dem Beteiligungsrecht der kommunalen Mandatsträger und führt teilweise auch dazu, dass Bürgermeister sich schwere Vorwürfe machen lassen müssen. Gleichwohl: Die FDP-Fraktion hat mit dem Kompromissvorschlag letzten Donnerstag die weiteren eingebrachten Entwürfe von CDU und R2G und auch das durch die Fraktion der Grünen beauftragte Rechtsgutachten wie auch die Stellungnahmen insbesondere der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt. An einigen Punkten sind weiter Fragen offen, die die praktische Umsetzung solcher Sitzungen betreffen. Hier sehen wir Freien Demokraten den Auftrag, diese Fragen zu klären, jedoch nicht beim Gesetzgeber, sondern beim zuständigen Ministerium. Entsprechend beinhaltet der Antrag, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesbeauftragten für Datenschutz eine Konzeption zu erstellen, die die juristischen und praktischen Fragen löst und einen Leitfaden an die Kommunen gibt; und das selbstverständlich so schnell wie möglich, also auch schon parallel zu dem laufenden Anhörungsverfahren. Denn es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass wir in knapp einem Monat endlich digitale Gemeinderatssitzungen gemeinsam ermöglichen können, und da wäre es schön, wenn die Vorbereitungen bereits getroffen wären. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Montag, Sie haben am Anfang dem Ministerpräsidenten vorgeworfen, dass er Ihnen zu Unrecht vorgeworfen hat, den Landtag hier als Bühne zu gebrauchen. Aber ehrlich gesagt haben Sie mit Ihren beiden Anträgen und der Begründung der Dringlichkeit und auch Sie, Herr Bergner, den Vorwurf des Ministerpräsidenten ja bestätigt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was ist das
für eine verquere Dialektik?) Bei Ihrem Beitrag, Herr Bergner, dachte ich sogar, Sie nehmen meinen Beitrag vorweg und reden auch gegen die Dringlichkeit, denn Sie haben relativ deutlich gesagt, dass das Thema gerade Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss ist. Also was wollen Sie eigentlich?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Haben Sie
mir zugehört?) Sie wollten hier eigentlich noch mal reden; die FDP kümmert sich mit einem Änderungsantrag zu vorliegenden Gesetzentwürfen. Deswegen will ich Sie an dieser Stelle – und nicht nur Sie, sondern auch die Öffentlichkeit – noch mal an das parlamentarische Verfahren erinnern. Sie haben recht, seit zehn Monaten beraten wir im Innenausschuss unter Ihrer Beteiligung drei Gesetzentwürfe, die sich unter anderem mit der Digitalisierung von Sitzungen auf kommunaler Ebene beschäftigen. Wir haben dazu Anhörungen durchgeführt, auch eine mündliche Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben Rechtsfragen erörtert, was die Zugangsmöglichkeiten, die Teilnahmeverpflichtungen von Gemeinderatsmitgliedern betrifft. Wir haben Rechtsfragen erörtert, die die Datensicherheit und die Sicherheit personenbezogener Daten betreffen. Wir kamen alle übereinstimmend im Ausschuss – auch Ihre Auffassung war dieselbe – zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Regelungsentwürfe zu diesem Bereich eben nicht den Ansprüchen der kommunalen Familie und von Gemeinderatsmitgliedern und Kreistagsmitgliedern entsprechen. Dann haben Sie daraufhin einen Änderungsantrag letzte Woche im Innenausschuss eingereicht, der tatsächlich Ideen aller Gesetzentwürfe aufgreift und einen Weg in Richtung Kompromiss weist. Wir haben uns darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Im Ergebnis dieser Anhörung habe ich – und Sie werden sich daran erinnern – als Ausschussvorsitzender auch die Fraktionen gebeten, doch die Zeit bis zur nächsten Sitzung zu nutzen, auf dieser Grundlage einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Was wollen Sie eigentlich hier,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das habe
ich doch gerade erläutert!) wenn nicht, Herr Montag, dieses Podium dazu zu benutzen, um im Rahmen von Dringlichkeitssachen, die längst Gegenstand parlamentarischer Beratungen sind, hier noch einmal Ihre Position
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wo ist da
die Teststrategie Bestandteil parlamentarischer Beratungen?) darzustellen? Sie wollen dieses Podium hier nutzen als Bühne, um sich zu präsentieren als jemand, der sich vermeintlich als Einziger um ein Problem in diesem Land kümmert. Das ist mitnichten so. Wir arbeiten daran. Es gibt keine Dringlichkeit und ich hoffe, dass wir im Innenausschuss gemeinsam unsere parlamentarische Arbeit machen. Denn das ist die politische Verpflichtung und nicht, dieses Podium als politische Bühne zu missbrauchen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Entschuldi-
gen Sie, dass Sie sich durch uns gestört fühlen!) Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung. Der Antrag ist nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt worden, damit ist also über die Aufnahme und die Fristverkürzung in einfacher Mehrheit abzustimmen, es sei denn, es gibt Widerspruch. Den sehe ich. Damit ist der Aufnahme mit Zweidrittelmehrheit zuzustimmen. Wer dem Antrag der FDP-Fraktion zur Aufnahme in die Tagesordnung hier zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Wer ist gegen die Aufnahme in die Tagesordnung? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es weitere Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit verfahren wir nach der Tagesordnung, wie sie gestern beschlossen wurde. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2054 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Lauerwald für die Fraktion der AfD. Bitte.
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und liebe Zuhörer am Livestream! Es gibt weiterhin keine Gesetzesgrundlage für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wie bereits bekannt, arbeitet unsere dritte Säule der medizinischen Versorgung, der ÖGD, auf der Grundlage lediglich einer Verordnung aus DDR-Zeiten. Ist das nicht beschämend?
(Beifall AfD)
Warum schafft es allein Thüringen nicht, seit Jahrzehnten weder unter der Regierungsverantwortung der CDU noch unter der jetzigen rot-rot-grünen Regierung, wie alle anderen Bundesländer in Deutschland Aufgaben und Befugnisse des ÖGD auf eine Gesetzesgrundlage zu stellen? Alle saßen das Thema seit Jahren aus. Zusagen von Frau Ministerin Werner aus der letzten Legislaturperiode blieben leere Worthülsen. Es existiert kein Gesetz. Und nun? Jetzt in der Krise sind das Gejammer und die Not groß, weil das Desaster offenkundig wurde. In der Vergangenheit wurde der ÖGD zusätzlich kaputtgespart. Es fehlt an personeller Substanz, auch weil die finanziellen Rahmenbedingungen für Ärzte, mittleres medizinisches Personal und Angestellte schlechter sind als anderswo im Gesundheitswesen und daher auch nicht ausreichend Nachwuchs kommt. Die technische und finanzielle Ausstattung des ÖGD ist unzureichend und eine funktionierende Digitalisierung ist ein Wunschtraum. Es braucht endlich dieses Gesetz in Thüringen. Das will die AfD ändern und verbessern. Daher haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht. Im letzten Plenum mussten wir erleben, wie mit fadenscheinigen fachlichen Argumenten unsere Gesetzesvorlage kritisiert und abgelehnt wurde. Wenn es Ihnen ernst mit der Verbesserung der Gesamtsituation des ÖGD gewesen wäre, dann hätten Sie wenigstens einer Ausschussüberweisung zugestimmt.
(Beifall AfD)
Dann hätten wir gemeinsam Ihre Argumente beraten und berücksichtigen können. Geht es Ihnen um Sachpolitik oder steht bei Ihnen nur die Ideologie im Vordergrund? So ist mein Eindruck, wenn alles, was von der AfD kommt, stets verhindert werden muss, auch wenn dabei der ÖGD auf der Strecke bleibt. Ihre Initiativen zum ÖGD wie im TOP 20, liebe FDP, oder im TOP 36, liebe CDU, können doch gern im Gesetz verankert werden. Darüber können wir doch gemeinsam beraten und beschließen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Gar nichts kön-
nen Sie!) Wenn Sie allerdings die ideologische Blockade der AfD weiterführen, dann wird Thüringen erfahrungsgemäß auch in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten auf ein ÖGD-Gesetz warten müssen mit allen Nachteilen und Defiziten. Sie haben es in der Hand. Die Bürger im Land werden erkennen und prüfen, wer zu konstruktiver Politik im Landtag in der Lage ist. Und das werden nicht nur die 25 Prozent der Bürger in Thüringen sein, die AfD gewählt haben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hat in der Corona-Pandemie zugenommen und braucht strukturelle, inhaltliche und finanzielle Entwicklungen, die zu einem Gesamtkonzept für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst führen. Ein Gesetzentwurf ist hier ein wesentlicher Teil dieser Entwicklung, allerdings muss er strategische Ausrichtungen für die Zukunft haben und Antworten auf die zentralen Fragen geben. Und dieser Gesetzentwurf enthält das in keiner Weise. Wir wollen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst tatsächlich seine Aufgaben als eine zentrale Säule des Gesundheitswesens wahrnimmt, und dafür muss er auf allen Ebenen, im Bund, im Land und auch in den Kommunen, unterstützt werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie die jahrelange Sparpolitik den öffentlichen Dienst fast gelähmt hat. Und dennoch erleben wir, wie engagierte Mitarbeiter/-innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit wenigen Ressourcen in der Pandemie arbeiten. Ich möchte gern hier an dieser Stelle unseren Dank zum Ausdruck bringen, dass dort trotz aller Umstände so viel geleistet und nach Kräften gearbeitet wird.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt nimmt mit dem sogenannten ÖGD-Pakt eine Korrektur langsam Fahrt auf und dieser Pakt wird auch in Thüringen bald umgesetzt. Das ist ein Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz vom 5. September letzten Jahres und wurde dort beschlossen. Insgesamt werden hier bundesweit 4 Milliarden Euro in die Hand genommen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich wieder zu ertüchtigen, um den heutigen Anforderungen sozusagen gerecht zu werden. Dafür erhalten wir auch in Thüringen die Bundesmittel. Meines Wissens gibt es eben auch schon die ersten intensiven Gespräche des Gesundheitsministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden und dort – dessen bin ich mir sicher – werden gute Grundlagen geschaffen und ein gemeinsamer richtiger Weg eingeschlagen. Dennoch müssen wir alle überlegen, wie wir die finanzielle Absicherung über das Jahr 2026 hinaus absichern können. Das sind wir tatsächlich den Gesundheitsämtern und den Menschen im Freistaat Thüringen schuldig. Darüber hinaus braucht es natürlich noch weitere strukturelle Visionen, eine Orientierung an den prioritären Bedarfen der Bevölkerungsgesundheit, wozu eben neben dem Infektionsschutz auch die Prävention nicht übertragbarer Krankheiten zählt. Public Health und Öffentlicher Gesundheitsdienst müssen wirklich Hand in Hand gehen. Vor allen Dingen dürfen wir auch nicht vergessen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst zum Abbau von sozialen Ungleichheiten im Gesundheitswesen beitragen soll. An dieser Stelle freuen wir uns auf die weiteren Gespräche mit den demokratischen Fraktionen im Landtag. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab, weil er in keiner Weise den eben benannten Anforderungen gerecht wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, über den vorliegenden Gesetzentwurf gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen, die erste Beratung ist nicht lange her und alles Wichtige wurde eigentlich schon in der ersten Beratung angemerkt. Seitdem ist der Gesetzentwurf auch nicht besser geworden, ist überhaupt nicht anders geworden, ist immer noch der gleiche. Die Forderung nach einem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist ja prinzipiell erst mal richtig. Aber der Entwurf, der hier vorliegt, scheint nur auf den ersten Blick ein Gesetz zu sein. Er ist ehrlicherweise nichts anderes als ein getarnter Antrag, der – und das ist einfach das Trickspiel, was wir von der AfD kennen – so gestaltet wurde, um eine zeitigere Behandlung herbeizuführen. Was Thüringen tatsächlich braucht – und da sind wir uns, denke ich, aber alle einig –, ist ein ÖGDGesetz, das den Gesundheitsdienst tatsächlich stärkt und voranbringt, das den ÖGD als dritte Säule unseres Gesundheitssystems tatsächlich auch auf ein sicheres Fundament stellt. Die aktuelle Pandemiesituation hat das auch noch mal eindringlich bestätigt. Wir brauchen kein Gesetz – und so was liegt uns vor –, das einfach nur die bestehenden Regelungen zusammenfasst. Es wurde schon gesagt: Die Landesregierung arbeitet an der Umsetzung des ÖGD-Pakts. Das werden wir als Opposition natürlich konstruktiv begleiten. Wir werden darauf achten, dass es in diesem Rahmen auch ein modernes ÖGD-Gesetz gibt. Unsere Anregungen dazu haben wir auch bereits in einem eigenen Antrag zusammengefasst. Dieser liegt Ihnen in TOP 36 – Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – auch mit vor. An unseren Einschätzungen zu dem hier vorliegenden Entwurf der AfD hat sich nichts geändert. Er bietet keinerlei Antworten auf die Probleme des Öffentlichen Gesundheitsdiensts. Wir lehnen den Gesetzentwurf weiterhin ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Lauerwald, Sie müssen sich dann schon entscheiden, welche Gründe dazu geführt haben, dass auch wir Ihren Gesetzentwurf nicht werden unterstützen können. Sie haben eben davon gesprochen, es seien fadenscheinige Fachargumente gewesen. Also: entweder „fadenscheinig“ oder „Fachargumente“. Ich glaube, wir haben hier jedenfalls FDP-seitig Fachargumente vorgebracht.
(Beifall FDP)
Aber richtig ist, das Thema ist ein ganz zentrales, wie so vieles in den letzten Jahren eben nicht organisiert worden ist, dass es am Ende des Tages funktioniert, dann, wenn man es braucht. Das ist ja deutlich geworden auch in der COVID-19 Pande‑ mie. Die Probleme des ÖGD sind durchaus vielfältig. Ich habe im letzten Plenum meine Redezeit darauf verwandt, mal ein bisschen aufzuzeigen, wie lange die Debatte im Parlament eigentlich schon läuft. Das sind mehrere Jahre, selbst mit Beschlüssen des Landtags, und bis heute ist es nicht umgesetzt. Das ist ein Problem. Aber Frau Ministerin hat ja angekündigt, Abhilfe schaffen zu wollen. Was sind Probleme? Richtigerweise Personalmangel, unattraktive Gehälter, fehlende technische Ausstattung, unzureichende Digitalisierung. Aber wie kommen wir voran, wie kommen wir beispielsweise an Personal? Da ist eben nichts zu lesen in Ihrem Gesetzentwurf. Das wäre doch aber recht einfach gewesen, Dinge wie Informationskampagnen an Universitäten, um bereits jungen Medizinern den ÖGD interessant und schmackhaft zu machen. Auch Famulaturen im PJ im ÖGD möglich zu machen, sollte kein Problem sein, auch über Professuren entsprechend im Öffentlichen Gesundheitsdienst an Hochschulen sollte man nachdenken. Digitalisierung: Die Digitalisierung geht über die reine Anschaffung von Technik hinaus. Es muss darüber hinaus gedacht werden. Es müssen vor allen Dingen Strukturen, Prozesse verschlankt werden. Dazu liegt Ihnen unter anderem ein Antrag der FDP vor. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hätte mich gefreut, wir hätten uns tatsächlich ganz konkret um die Probleme gekümmert, die entweder zu lösen sind – da finden wir nichts – oder die es auf weiter Flur in der Gesundheitspolitik noch so gibt. Da liegen Ihnen insgesamt acht Anträge der FDP-Fraktion vor, beispielsweise Niederlassungsförderung ausweiten, Krebsprävention verbessern, Digitalisierung voranbringen, Modellprojekt „Versorgungsplanung“. Das sind die Probleme, die uns, wenn wir uns darum nicht kümmern, nach der Pandemie auf die Füße fallen. Wir denken heute schon an morgen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung wünscht auch nicht das Wort. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2054 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2197 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Verfassungsschutz stärken – in der ersten Lesung haben Sie alle die Frage gestellt, wie wir Freien Demokraten das mit diesem Gesetzentwurf anstellen wollen. Wir sehen die Stärkung auf zwei Säulen gestellt, zum einen die der öffentlichen Akzeptanz. Das wollen wir durch mehr Transparenz in der Arbeit der Behörden erreichen. Auch wenn Sie beim letzten Mal die Frage gestellt haben, Herr Dittes, dem ist so. Thüringen ist das einzige Bundesland, dessen Verfassungsschutz nicht über alle zugewiesenen Aufgaben berichten muss – und die Betonung liegt auf „muss“. Die Aufgaben sind im Gesetz normiert und umfassen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Die Berichtspflicht hingegen umfasst Maßnahmen zu Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Es fehlt also etwas. Diese Lücke, die aktuell nur noch in Thüringen besteht, wollen wir schließen. Die zweite Säule, meine Damen und Herren, ist die parlamentarische Akzeptanz. Da wissen wir ja schon, dass Herr Dittes da nicht auf unserer Seite steht.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ich auch nicht!) Danke für die Ergänzung. Aber die CDU sollte das nicht nur mit ein paar Personalstellen mehr wie im letzten Haushalt, sondern damit, dass wir auch ganz klar zeigen, dass wir die Tätigkeit des Verfassungsschutzes ernst nehmen und dass wir die Arbeit wertschätzen.
(Beifall FDP)
Durch die klare, angepasste moderne Definition eben dieser Aufgaben und der Ausweitung der Berichtspflicht stärken wir den Verfassungsschutz. Wir stärken ihn, indem wir normieren, was woanders schon lange Usus ist. Wir schaffen damit auch eine rechtliche Basis für eine dem Aufgabenprofil angemessene Ausstattung, materiell und personell. Wir möchten mit diesem Entwurf aber auch ein Signal an die Thüringer Wirtschaft senden, meine Damen und Herren, und gesetzgeberisch klarstellen, dass der präventive Wirtschaftsschutz ebenfalls eine Aufgabe des Verfassungsschutzes ist. Aber eben nicht nur die Prävention finden Sie in unserem Entwurf, meine Damen und Herren, einem vor Kurzem beschlossenen Gesetzentwurf aus SachsenAnhalt haben wir einen interessanten Gedanken entnommen, den wir hier gern noch einmal teilen möchten. Die Kollegen der dortigen schwarz-rotgrünen Regierung sehen die Information der Öffentlichkeit über Gefahren als reine vorbeugende Maßnahme, so auch die Thüringer Regelung, die genau diese Bezeichnung verwendet: vorbeugen. Darüber hinaus wurden in Sachsen-Anhalt kürzlich weitere konkrete Maßnahmen normiert und das wurde damit begründet, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass ein einfaches Vorbeugen durch Berichte eben nicht ausreicht. Es ist vielmehr ein aktives Entgegentreten gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen notwendig.
(Beifall FDP)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn man darüber mal etwas länger nachdenkt, dann wird einem klar, dass Prävention eben mehr sein muss als die reine Information über Gefahren. Das bedeutet, dass wir mehr tun müssen und natürlich auch mehr Personal und mehr Ausstattung dafür zur Verfügung stellen müssen. Deshalb fordern wir Freien Demokraten, dass demokratiefeindlichen Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes aktiv entgegengetreten wird und dass das auch genauso gesetzlich normiert ist, und zwar nicht nur Präventionsmaßnahmen, sondern eben auch die aktive, zielgerichtete Information über Aussteigerprogramme. Schlussendlich kommen wir noch zu der Parlamentarischen Kontrollkommission: Die Besetzung ist ja nach wie vor hoch umstritten. Wir haben einen Anfang gemacht und eine Möglichkeit vorgeschlagen. Wir finden, dass es der Klarstellung, dass dieser Beschluss zu Beginn jeder Legislatur neu gefasst werden muss und nur für eine Legislatur gilt, im Übrigen gar nicht bedarf. Wir nehmen da ja nichts weg – Frau Kollegin Henfling, wenn ich an die Diskussion erinnern darf –, der Beschluss kann jederzeit gefasst werden und damit auch zu Beginn einer Legislatur. Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten möchten mit diesem Gesetzentwurf einen Stein ins Rollen bringen, nämlich den Stein, den Verfassungsschutz ein Stück weit zu modernisieren und die ihm zugewiesenen Aufgaben, die eben gerade nicht nur aus Beobachtungen bestehen, auch gesetzlich zu normieren, nämlich die aktive Prävention, die Information über Aussteigerprogramme und insbesondere die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist ein Widerspruch!)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bergner, Sie haben in Ihren Ausführungen sehr vieles durcheinandergeworfen. Natürlich kann man immer darüber reden – und da versammeln Sie sich natürlich erst mal gern bei Ihnen –, dass man gegen Extremismus auch Präventionsarbeit leisten muss und es generell nicht ausreicht, nur Nachrichten zu erheben. Aber Nachrichten zu erheben, das ist die originäre Aufgabe. Und im Wesentlichen soll der Nachrichtendienst auch darauf beschränkt sein, ein Nachrichtendienst zu sein. Denn der Verfassungsschutz ist eine Dienstleistungsbehörde, die die Aufgabe hat, getrennt nach dem alten Trennungsprinzip von Polizeiaufgaben eben Ausforschung zu betreiben oder auch Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in unserem Land. Ihn jetzt gleichzeitig zur politischen Reaktionsbehörde zu machen, das widerspricht dieser engen Aufgabenbestimmung, die wir hier in Thüringen auch bewusst gewählt und beibehalten haben, gerade nach den Erfahrungen mit der NSU-Aufklärung. Wir wollten es eben gerade nicht vermischen, ein Verfassungsschutz ist Dienstleister. Wenn Sie sagen, Sie wollen den Verfassungsschutz in seinen bisherigen Aufgaben stärken – das wollen wir als Sozialdemokraten auch –, dann sind das hier nicht die probaten Mittel, die Sie hier gewählt haben, sondern das wären andere. Wir haben ja damit angefangen, die Personalausstattung zu verbessern und eben auch die Aufgaben konkreter zu beschreiben. Und da – wie gesagt – ist es vollkommen unklar, was es dann soll, dass zum Beispiel die Ausstiegsberatung verstärkt werden soll. Das widerspricht sich auch: Der Verfassungsschutz sucht in diesen Milieus, die er beobachtet, teilweise selbst nach V-Leuten, also er versucht, dort Leute reinzubringen statt welche herauszuholen. Wenn dem Verfassungsschutz Leute begegnen – das ist bisher auch schon so –, die ausstiegswillig sind, dann hat er natürlich schon die Aufgabe, die nicht quasi in der Struktur festzuhalten zu eigenen Zwecken,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist
aber eine schwierige Sichtweise!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das macht er aber!) sondern sie dann eben auch entsprechenden Stellen zu überstellen oder ihnen Hilfestellung beim Ausstieg zu geben. Aber das ist keine originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes. Deswegen wissen wir hier in Thüringen – darüber haben wir auch schon öfter hier im Parlament geredet –, dass diese Ausstiegsberatung von weiteren, vielen zivilen Organisationen betrieben wird, wie zum Beispiel dem „Thüringer Beratungsdienst – Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt“ oder vor allen Dingen auch der Organisation EXIT. Danach haben Sie noch gesagt, besonders wichtig wäre jetzt die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes als Aufgabe des Verfassungsschutzes. Das hört sich auch erst mal recht nett an. Es ist nur sozusagen eine sehr vielfältige Aufgabe und die würde auch in den Landesgrenzen von Thüringen sehr schwer wahrzunehmen sein. Wir hätten hier auch eine Doppelstruktur, denn bisher wird dieser Bereich der Wirtschaftsspionage – so wird es ja im Wesentlichen bezeichnet – vom Bundesnachrichtendienst bearbeitet. Wir würden dann eine Doppelstruktur schaffen, wenn wir hier ausdrücklich noch mal ein besonderes Tätigkeitsfeld des Thüringer Verfassungsschutzes vorsehen würden. Deswegen ist uns auch weiterhin nicht klar, wie schon in der ersten Lesung nicht, in welcher Weise Ihre sehr teilbereichsbezogenen Vorschläge hier den Verfassungsschutz und seine Aufgaben insgesamt stärken sollen. Was in Ihrem Antrag natürlich auch noch steht, das will ich hier nicht weglassen, ist eine Umgestaltung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie wollen das Gremium erweitern auf eine größere Anzahl von Mitgliedern. Das haben wir immer mal wieder diskutiert, das ist aber jetzt hier schlecht als Annex eines FDP-Antrags zu behandeln, sondern da sollten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer noch mal in Ruhe zusammensetzen, weil wir ja auch das aktuelle Problem der nicht vollständigen Besetzung
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Hört! Hört!)
der Parlamentarischen Kontrollkommission sicherlich gemeinsam lösen müssen. Das führt aber alleine nicht dazu, dass wir jetzt hier Ihren Gesetzesvorschlag annehmen würden. Wir bleiben wie schon in der ersten Lesung dabei, dass wir ihn insgesamt für wenig hilfreich halten und deswegen ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute hat es, glaube ich, noch niemand getan, deswegen will ich es nicht versäumen und mich zunächst einmal bei den fleißigen Helfern bedanken, damit das nicht in Vergessenheit gerät. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion steht nach der Einbringung am 18. Dezember 2020 heute erneut auf der Tagesordnung, heute in der zweiten Beratung. Ich muss allerdings sagen, der Erkenntnisgewinn in der Zwischenzeit ist überschaubar.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie haben
sich doch der Diskussion verweigert!) Auch in der heutigen Rede, Herr Kollege Bergner, kamen keine neuen Erkenntnisse hinzu. Das liegt auch darin begründet, dass eine übergroße Mehrheit in der ersten Beratung eine Überweisung an die Ausschüsse als nicht zielführend eingeschätzt hat. Ich will noch mal einen Blick auf die erste Beratung richten. Da war ja wenig überraschend, dass sich die Fraktionen inhaltlich sozusagen treu geblieben sind. Ich will es in Kurzform zusammenfassen. Die Grünen, Frau Kollegin Henfling, haben ja ganz generell Probleme mit dem Verfassungsschutz. Die Linken wollen den Verfassungsschutz gleich ganz abschaffen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ja!)
(Beifall DIE LINKE)
Das hat man ja heute Morgen schon gehört durch die Wortmeldungen; das ist auch nichts Neues. Und die AfD, das ist noch ganz interessant, die ja bekanntlich auch den Verfassungsschutz abschaffen will,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, Sie sind die einzig Aufrechten, Herr Walk!) hat sich in der letzten Debatte erst gar nicht zu Wort gemeldet und dann bei der Abstimmung aber dafür gestimmt, den Antrag bzw. den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen. Das ist auch schon mal zumindest bemerkenswert. Aber unabhängig von den eher grundsätzlichen Aussagen, die die Debatte prägten, waren ja alle Redner darin übereinstimmend, dass der vorgelegte Gesetzentwurf weder zielführend noch nachvollziehbar sei und schon gar nicht geeignet ist, den Thüringer Verfassungsschutz, wie ja der Titel vermeintlich vorgibt, zu stärken. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich doch noch mal unsere Punkte aufführen. Kollege Bergner, Sie haben zu Recht davon gesprochen, ein Verfassungsschutz braucht auch Respekt und Wertschätzung. Den bekommt er von uns, mit den Punkten, die wir dann umsetzen, am besten gemeinsam. Deswegen kann man es nicht genug betonen, dass man noch mal die Kernforderungen der CDU-Fraktion hier benennt, die da sind – erster Punkt –, den Thüringer Verfassungsschutz personell und materiell zu stärken und der geänderten Sicherheitslage anzupassen, zum Zweiten den Informationsaustausch der Thüringer Sicherheitsbehörden untereinander sowie mit denen der Länder, des Bundes und der EU im Hinblick insbesondere auf sogenannte Gefährder zu intensivieren, zum Dritten die Befugnisse der Thüringer Sicherheitsbehörden zu erweitern, also die Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation, auch zur Vorbeugung von terroristischen Aktivitäten dem Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen. Wir wollen, das ist auch nicht neu, die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an zentralen Orten ausweiten – heute Tagesordnungspunkt 52, aber wahrscheinlich werde ich es in dieser Legislatur nicht mehr erleben, dass dieser Tagesordnungspunkt es schafft, behandelt zu werden –. Auch ist ein Punkt, die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefährder sowie Verurteilte und aus der Haft entlassene Extremisten,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch keine Aufgabe des Verfassungsschutzes!) von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, zu prüfen und nicht zuletzt zur Akzeptanz unserer Rechtsordnung auf die Durchführung zügiger Strafverfahren hinzuwirken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fakt bleibt auch, alle Phänomenbereiche haben im letzten Statistikjahr – die Zahlen für 2020 liegen ja noch nicht vor –, 2019, einen Anstieg erfahren – alle Phänomenbereiche – und das hat zur Belastungsgrenze unserer Sicherheitsbehörden geführt. Kollege Bergner, ich habe es eben schon gesagt, Sie haben zu Recht angesprochen, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, Extremisten zu bekämpfen. Ja, das wollen wir auch. Und das sind die Punkte, die wichtig sind, die nicht allein – Kollegin Henfling, da haben Sie Recht – den Verfassungsschutz betreffen, aber auch den Verfassungsschutz, weil wir insgesamt ein gemeinsames Konzept haben, eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur nicht nur in Thüringen, nicht nur in Deutschland, auch in der Europäischen Union.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst zusammenfassen, dass wir nach wie vor die vier Kernpunkte des Gesetzentwurfs ablehnen. An den Gründen hat sich nichts geändert. Deswegen möchte ich auf die Details nicht eingehen. Aber einen Punkt möchte ich noch erwähnen, auf den auch dankenswerterweise Kollegin Marx eingegangen ist, und hier benötigen wir in der Tat auch eine Lösung. Bekannt ist, dass die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission in dieser Legislatur Schwierigkeiten bereitet, und klar ist auch, das Thema ist kompliziert und einfache Lösungen sind eben nicht in Sicht. Die FDP-Fraktion schlägt dazu vor, § 25 (1) des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu ändern. Mittels Zweidrittelmehrheit soll das Parlament die vorgeschlagenen Änderungen, also das Vorschlagsrecht für jede Fraktion, und die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder festlegen. Werte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, eine solche weitreichende und einschneidende Regelung unterliegt auch völlig zu Recht einem Zustimmungsvorbehalt der Zweidrittelmehrheit und ist daher nach wie vor zu begrüßen. Ich bin auch dem Ältestenrat dankbar, ich habe es beim letzten Mal schon erwähnt, dass er Anfang November in seiner 17. Sitzung die Landtagsverwaltung beauftragt hat, Vorschläge für gesetzliche Änderungen – ich zitiere – „zur nachhaltigen Lösung der Problematik ‚Komplettierung der Parlamentarischen Kontrollkommission‘“ vorzulegen. Nach meinem Kenntnisstand ist dies bisher noch nicht geschehen. Damit komme ich auch zum Schluss. Die Frage nach dem Vorschlagsrecht und der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist für uns, jedenfalls in der vorgelegten Form, weiterhin nicht zustimmungsfähig. Und ich bleibe dabei, Kollegin Marx hat darauf hingewiesen, mit Blick auf die PGF-Runde, die sich damit auch beschäftigen soll, dass wir zunächst den Prüfbericht abwarten, uns dann anschließend, wenn der Bericht vorliegt, ausführlich mit diesem Thema beschäftigen. Ich will jetzt schon ankündigen, beim letzten Mal habe ich es erwähnt, dass unsere Fraktion sich natürlich wie stets an einer konstruktiven Lösung gern beteiligen und sich dieser nicht verschließen wird. Heute bleibt es dabei, wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bergner warb in seiner heutigen Rede dafür, dass er mit der Initiative der FDP mehr Akzeptanz für den Verfassungsschutz schaffen möchte. Das ist durchaus ein nicht unwichtiges Anliegen. Aber die Regelungen, die dafür vorgeschlagen werden, können dieses Ziel leider nicht unterstützen. Denn die Akzeptanz des Verfassungsschutzes, die in der Tat in Thüringen nicht sonderlich hoch ist,
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Doch!)
hat ihre Gründe. Da können Sie sich ruhig mal die Umfragen anschauen, wie viele Menschen in Thüringen beispielsweise überhaupt noch den Verlautbarungen des Verfassungsschutzes trauen, so viele sind es nicht. Das hat auch gute Gründe. Ein wesentlicher Grund – für den hat dieses Parlament selbst gesorgt – ist die mangelnde demokratische Kontrolle,
(Beifall AfD)
die mangelnde demokratische Kontrolle, die aus einem antidemokratischen Reflex heraus bedingt ist, nämlich weil Undemokraten nicht in der Lage sind, ein in einer demokratischen Wahl entstandenes Wählervotum zu respektieren
(Beifall AfD)
und die entsprechende Abbildung dieses Wählervotums nach den geltenden Regeln dieses Hauses auch umzusetzen. Das scheitert daran, dass Ihnen einfach ein gewisses demokratisches Grundverständnis fehlt.
(Heiterkeit SPD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Oder es besser verstanden haben!) Das ist natürlich auch ein ganz wesentlicher Aspekt. Und darüber lachen Sie auch noch.
(Unruhe DIE LINKE)
Sehen Sie, Frau Marx, früher hätte man sich in Ihrer Partei dafür geschämt, so offensichtlich undemokratisch zu handeln.
(Beifall AfD)
Aber heute habe ich eh den Eindruck, dass das „S“ in der SPD für „schamlos“ steht.
(Heiterkeit SPD)
Ein weiterer Punkt – und der hat auch viel mit SPD zu tun –, warum der Verfassungsschutz in Thüringen wenig Akzeptanz hat, liegt darin, wie er geführt wird und von wem er geführt wird. Auch da hat die SPD, wie gesagt, die entscheidende Geige gespielt. Denn sowohl das kontrollierende Innenministerium ist SPD-besetzt, als auch die Amtsspitze selbst ist mit Herrn Kramer SPD-besetzt. Das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen: Da wird jemand installiert, der keinerlei Vorerfahrung in diesem Bereich hat, der gerade noch so auf dem zweiten Bildungsweg das Sozialpädagogik-Studium nachgeholt hat,
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist eine
Frechheit!) also überhaupt nicht die Qualifikation hat, selbst nach den eigenen Besetzungsregeln dieser Regierung dieses Amt zu führen. Und was macht der Mann? Der bekämpft die Opposition. Der bekämpft die Opposition, er verfolgt sie,
(Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) er lässt sich zu Äußerungen hinreißen, die ihm schlicht und ergreifend nicht zustehen, er verlässt den Pfad einer neutralen demokratischen Behörde. Er wird durch die Regierungskoalition zur Bekämpfung einer unbeliebten parlamentarischen Oppositionspartei missbraucht, was im Übrigen einzigartig ist in Europa, jedenfalls im demokratischen Teil Europas. Und was macht er dann? Dann bewirbt er sich für ein Amt im Bundestag. Das muss man sich mal überlegen.
(Beifall AfD)
Derjenige, der ein Jahr vorher dafür sorgt, dass der Verfassungsschutz die Opposition bekämpft, die seinem Mandat im Weg steht, bringt sich ein Jahr später für ein Bundestagsmandat seiner Partei ins Gespräch.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Können Sie
mal zum Antrag reden?) Das ist doch wirklich an Schamlosigkeit kaum noch zu überbieten.
(Beifall AfD)
Ich weiß nicht, ob Sie noch ein paar mehr Beispiele brauchen, Frau Marx, oder ob Sie auch darüber noch lachen können. Aber das würde dann auch nur Ihr demokratisches Verständnis offenlegen.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Ich warte nur
darauf, dass Sie zum Antrag sprechen!) Ja. Wissen Sie, Herr Bergner, Sie haben auch gute Punkte genannt – präventiver Wirtschaftsschutz. Ja, das wäre in Ordnung, das wäre aus unserer Sicht heutzutage durchaus angebracht. Aber, Herr Bergner, das ist die Kür und nicht die Pflicht. Dieser Verfassungsschutz, der muss natürlich auch modernisiert werden, aber in allererster Linie muss er demokratisiert werden.
(Beifall AfD)
Und was ich vielleicht auch gleich noch mal in Richtung von Herrn Walk sagen kann: Herr Walk, die AfD – das können Sie auch im Parteiprogramm von uns nachlesen, im Wahlprogramm von uns nachlesen – hat nie gefordert, dass der Verfassungsschutz aufgelöst wird oder beendet wird oder wie auch immer. Wir haben gesagt, er muss demokratisiert werden, er muss wieder eine neutrale Behörde werden. Er ist kein Instrument irgendwelcher regierenden Koalitionen, um die Opposition im Parlament zu verfolgen. Dafür ist er nicht da. Er ist auch nicht dafür da, Opposition insgesamt zu verfolgen.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Ja, er hat Bestrebungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen, aufzuklären, aber diese Bestrebungen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, die findet man doch in der eigenen Amtsspitze. Das ist doch das große Problem, da muss doch angesetzt werden.
(Beifall AfD)
Das Problem ist, dass es dafür in diesem Haus keine Mehrheit gibt, weil – wie gesagt – in diesem Haus der Opportunismus über die Akzeptanz demokratischer Wahlergebnisse siegt und in dem Zusammenhang natürlich auch gern dieses Amt genutzt und missbraucht wird. Das ist das Problem und daran wird Ihr Antrag leider nichts ändern können.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Es ist in Zeiten von Corona immer etwas angespannt, wenn man husten muss, dass man kein schlechtes Gewissen hat. Mein Testergebnis war negativ. Ich habe einen Frosch im Hals. Meine Damen und Herren, Herr Walk, es wurde eben schon gesagt, die AfD hat nicht vor, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Was sie machen möchte – und das ist eben, glaube ich, ganz deutlich geworden –, die AfD möchte die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes um ihre eigene Verfassungsfeindlichkeit herum neu definieren,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) damit sie selbst nicht Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes wird.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sie wollen ihn
direkt ganz abschaffen, Herr Dittes!)
(Beifall DIE LINKE)
Das, was Herr Möller hier gerade Herrn Kramer vorgeworfen hat, ist nämlich, dass er ein Präsident eines Amtes für Verfassungsschutz ist, der nicht auf dem rechten Auge blind ist, sondern sich auch in dieser öffentlichen Debatte zu Wort meldet.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Dafür aber
auf dem linken Auge, und die Islamisten will er auch noch finanzieren!) Ich glaube – ganz unabhängig von meiner grundsätzlichen Kritik an diesem Amt –, das ist die Verantwortung eines jeden Beamten in diesem Land, sich tatsächlich abzugrenzen gegen demokratiefeindliche Bestrebungen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und in diesem Punkt hat Herr Kramer auch unsere Unterstützung. Herr Montag, Sie haben mir gestern vorgeworfen oder Sie haben die Frage gestellt, wo denn die linke Kritik an den Herrschaftsverhältnissen ist. Sie haben gestern meinen Redebeitrag nicht verstanden.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Nur zu gut,
Herr Dittes! Das ist Ihr Problem! Ich höre Ihnen nämlich zu!) Ich habe gestern nicht über Herrschaftsverhältnisse gesprochen, ich habe über Anstand gesprochen und unanständige Politik und die ist unabhängig davon, ob man in der Oppositionsfraktion sitzt oder in der Regierungsfraktion. Aber ich will heute tatsächlich Ihren Gesetzentwurf mal zur Grundlage nehmen, um über Herrschaftsverhältnisse oder vorherrschende Zustände zu reden, denn ich habe wirklich langsam Zweifel, ob dieser Mythos, der Ihnen noch anhängt, dass die FDP eine Bürgerrechtspartei ist, tatsächlich noch zutrifft. Da will ich ganz konkret auch an Ihrem Gesetzentwurf entlang diskutieren und mal die wirklich grundsätzlichen Positionen, die uns auch trennen, außen vorlassen. Sie schlagen vor, in § 6 Abs. 1 Satz 3 neu zu formulieren, Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes können auch von Einzelpersonen ausgehen. Was ist denn bislang in § 6 definiert? Erst mal ist klar, Beobachtungsgegenstand oder Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes sind Bestrebungen, die von Personenzusammenschlüssen ausgehen, also wenn sich Menschen zusammentun, sich organisieren und von dort organisiert geplant beispielsweise die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand der Bundesrepublik und ihrer Länder gefährden. Dann werden sie zum Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes. Zum Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes wird auch eine Einzelperson, die für einen solchen Zusammenschluss tätig wird, also die im Auftrag arbeitet oder diesen unterstützt, ganz gleich aus welchen Gründen, aber nicht zu diesem Personenzusammenschluss gehört. Zum Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes wird auch eine Einzelperson, wenn sie als Einzelperson handelt, aber ihre Bestrebungen im Prinzip auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind. Zum Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes wird nach der bisherigen Rechtslage auch das Handeln einer Einzelperson, wenn sie eine nachhaltige Gefahr darstellt, also ihr Handeln eine nachhaltige Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und beispielsweise auch des Bestands der Bundesrepublik und seiner Länder darstellt. Das alles wollen Sie streichen bzw. um allgemeine Bestrebungen einer Einzelperson ergänzt wissen, die nicht an die nachhaltige Gefährdung geknüpft sind und die auch nicht an die Arbeit für einen Personenzusammenschluss und beispielsweise auch nicht an die Anwendung von Gewalt geknüpft sind. Da frage ich Sie: Was ist denn dann Ihr Anknüpfungspunkt? In Ihrem Gesetzentwurf machen Sie auch deutlich, was Sie eigentlich meinen: „Durch die Anonymität und die Reichweite solcher Informationen [in den sozialen Medien] ist die Möglichkeit der Beobachtung zwingend auch auf Einzelpersonen auszuweiten“. Das heißt, wenn Sie die Gewalt, die nachhaltige Gefährdung, die Arbeit für einen Personenzusammenschluss nicht zum Anknüpfungspunkt der Arbeit des Verfassungsschutzes machen, was machen Sie dann? Welche Informationen im Internet auf welchen Seiten zusammengesucht werden, was vielleicht an Verlinkungen verschickt wird, wie Menschen untereinander kommunizieren – wie wollen Sie das denn beobachten? Das beobachten Sie doch nur, indem Sie das Netz, den sozialen Austausch in den sozialen Medien, die Kommunikation zwischen Menschen selbst zum Beobachtungsgegenstand eines Geheimdienstes machen. Und das ist der Weg hin zu einem Überwachungsstaat und den lehnt Die Linke ab, und zwar aus guten Gründen, aus guter Erfahrung.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Herr Dittes,
bitte!) Sie machen die Einstellung und die Kommunikation, ohne dass daraus eine Gefahr entsteht, zur Grundlage eines Grundrechtseingriffs durch einen Geheimdienst, der selbst keiner richterlichen Kontrolle unterliegt. Das ist eine Aufgabe einer bürgerrechtlichen Position und die lehnen wir ab.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Der ist of-
fen zugänglich! Reichsbürger sagen Ihnen was?) Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf – Herr Bergner hat es gesagt – auch noch einen zweiten Schwerpunkt formuliert: den präventiven Wirtschaftsschutz. Einen Tag nach der Debatte, nachdem wir hier die erste Lesung durchgeführt hatten, kam die Meldung, dass die FUNKE Mediengruppe Opfer eines Hackerangriffs geworden ist. Und das haben Sie zum Anlass genommen, um auf Twitter deutlich zu machen, wie falsch wir liegen würden und wie richtig Sie liegen würden. Da will ich Ihnen aber auch mal sagen, wen Sie hier zum präventiv Wirtschaftsschützenden machen wollen. Das ist nämlich die Institution, die auf Bundesebene und auch auf Thüringer Ebene fordert, dass in Kommunikationssystemen, die verschlüsselt sind, die von Wirtschaftsunternehmen, von Ärzten, von Journalisten weltweit genutzt werden, Hintertüren eingebaut werden, damit die Geheimdienste auf diese Informationen Zugriff haben, die eigentlich nicht für die Augen und die Ohren Dritter bestimmt sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was Sie damit aber machen, ist, nicht nur den Zugang für Geheimdienste hier in Thüringen oder in der Bundesrepublik zu ermöglichen – wenn Sie das denn wollen –, sondern Sie schwächen die Kommunikation gerade von diesen Institutionen, die ich genannt habe: von Wirtschaftsunternehmen, von Journalisten, von Ärzten. Sie schaffen für Kriminelle, aber auch für autoritäre, antidemokratische Staatssysteme die Einfallsmöglichkeiten, um genau diese Kommunikation zu gefährden, auf die Wirtschaftsunternehmen, Journalisten, Ärzte, Oppositionelle angewiesen sind, die sie sichert und die sie für ihre Arbeit brauchen. Damit werden auch diese Institutionen gefährdet. Das heißt, wenn Sie präventiven Wirtschaftsschutz betreiben wollen, dann müssten Sie sich mit an die Seite der Grünen, auch der Linken stellen und sagen: Diese Befugnisse, dieses Einbauen von Sicherheitslücken und Kommunikationsmitteln für Wirtschaftsunternehmen lehnen wir ab.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist präventiver Wirtschaftsschutz, aber nicht die Ausweitung der Befugnisse zur Infiltration von Kommunikation. Das ist kein Wirtschaftsschutz und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf auch als untauglich ab.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist
doch nur Ihre Behauptung, Herr Dittes!) Überdies bitte ich wirklich auch einmal darum: Vielleicht schaffen wir mal eine Möglichkeit – und das meine ich wirklich ernsthaft –, von diesem Podium herunterzutreten und uns nicht anhand von Anträgen und Gesetzentwürfen, sondern mal politisch, gesellschaftspolitisch, auch in die Zukunft blickend mit der Frage zu beschäftigen: Brauchen wir tatsächlich einen Geheimdienst zur Auseinandersetzung mit politischen Gefahren in dieser Gesellschaft, ja oder nein? Dass wir diese Diskussion mal unaufgeregt führen, miteinander abwägen. Ich glaube, es gibt gute Argumente, diese Diskussion auch mal jenseits dieses Podiums zu führen. Ihr Gesetzentwurf ist jedenfalls kein Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich kann sehr gut an den Redebeitrag von Steffen Dittes anknüpfen, weil er nämlich die richtige Frage gestellt hat. Eigentlich ist diese Frage mindestens schon zehn Jahre alt, eigentlich sogar noch älter, zumindest für bestimmte Teile dieses Hauses. Denn was mich – ehrlich gesagt – bei Ihrem Gesetzentwurf auch erschreckt, ist nicht unbedingt, dass er untauglich ist. Das haben Sie hier leider in letzter Zeit häufiger mal. Das ist auch okay. Es ist das gute Recht der Opposition, Sachen in den Raum zu werfen und erst mal zu schauen, was daraus wird. Was mich wirklich erschreckt, ist, dass die FDP-Fraktion, aber auch weite Teile der Opposition – von der AfD erwarte ich da keinen Lerneffekt – nichts aus dem NSU-Komplex gelernt zu haben scheinen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und das finde ich für Thüringer Verhältnisse, ehrlich gesagt, dünn – das ist noch nett formuliert. Ich finde es, ehrlich gesagt, wirklich sehr erschreckend, wenn immer wieder nur eine Kompetenzausweitung eines Instruments angestrebt oder gefordert wird – Herr Walk hat es jetzt hier wieder gemacht und im Endeffekt ist Ihr Vorschlag, Herr Bergner, nichts anderes –, ein Instrument, das aus meiner Perspektive den Anforderungen, die wir heute an Präventionsfragen, die Sie ja hier aufgeworfen haben, in keinster Weise jemals gerecht geworden ist. Zeigen Sie mir bitte den einen Fall – ich sage immer, ich lasse mich ja überzeugen –, mir liegt nichts vor – im Gegenteil. Das, was der Verfassungsschutz in den letzten Jahren immer wieder gemacht hat – gerade im Bereich des Rechtsextremismus, gerade im Bereich des Rechtsterrorismus spielt der Verfassungsschutz in den seltensten Fällen eine gute Rolle, sondern im Gegenteil, er sorgt dafür, dass es noch schlimmer wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und da frage ich mich tatsächlich, warum diese Grundsatzfrage, die Steffen Dittes hier gestellt wird, eigentlich immer gleich zu diesen Abwehrhaltungen führt, insbesondere in konservativen Kreisen. Das verstehe ich nicht. Denn diese Grundsatzfrage ist mehr als berechtigt – und das schon seit vielen Jahren – und diese Grundsatzfrage, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir tatsächlich mal ernsthaft führen. Ich glaube, die Parteien hier auf dieser Seite haben in ihren Parteien diese Grundsatzfragen schon mehr als genug geführt und haben dazu auch Positionen. Ich glaube, da ist es nicht mehr so wichtig. Aber vielleicht kommen wir mal endlich zu einer gesellschaftlichen Debatte, die wirklich dazu führt, dass wir effektive Prävention tatsächlich betreiben. Wer ernsthaft glaubt, dass der Verfassungsschutz ein Präventivorgan ist, wer sogar glaubt, dass es in irgendeiner Weise ein Frühwarnsystem ist, der, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat von der Thematik anscheinend überhaupt gar keine Ahnung und hat sich mit ganz bestimmten Teilen in dieser Gesellschaft nicht auseinandergesetzt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber ich versuche noch mal zurückzukommen zu dem Gesetzentwurf. Warum wir den untauglich finden, das habe ich das letzte Mal eigentlich schon relativ deutlich gesagt. Ich will aber auch noch mal sagen, was, wenn man denn schon den Vorschlag macht in den jetzigen bestehenden Strukturen, vielleicht ein sinnvoller Vorschlag wäre: Ja, ich verstehe – da sind wir uns einig –, wir haben einen Verfassungsschutz. So wie er jetzt da ist, müssen wir ihn demokratisch kontrollieren – da sind wir uns, glaube ich, auch einig. Aber wenn man so was dann schon vorschlägt, dann müsste man theoretisch beispielsweise auch die G 10-Kommission gleich mit dazu nehmen und die entsprechend breit aufstellen. Dann wäre vielleicht sinnvoll, vielleicht mit einer Bundesratsinitiative – weil das kann Thüringen nicht alleine regeln – es auch möglich zu machen, dass die Kontrollgremien der Bundesländer und des Bundes sich untereinander vernetzen und austauschen dürfen. Weil das ist nämlich auch so ein Ding. Der Verfassungsschutz darf sich über die Ämter ohne Probleme bundesweit austauschen und die Kontrollgremien dürfen das nicht. Wenn Sie wirklich wollen, dass wir mehr Kontrolle haben über das bestehende System, dann wäre das ein sinnvoller Vorschlag gewesen, tatsächlich hier eine Vernetzung herbeizuführen.
(Beifall DIE LINKE)
Und des Weiteren müssen wir eben auch fragen – und das sparen Sie auch komplett aus, weil Sie sich da sehr auf den Verfassungsschutz fokussieren – und das ist auch eine Konsequenz aus dem NSU-Komplex: Was ist mit den V-Leuten bei der Polizei? Welche Kontrollfunktion schlagen Sie denn da auf demokratischer Seite vor? Faktisch ist es doch so, dass die V-Leute bei der Polizei – egal ob auf Bundes- oder auf Länderebene – momentan keiner Kontrolle unterliegen. Das ist doch auch ein Problem. Darüber müssen wir doch auch reden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch dazu kein Vorschlag von Ihnen. Das wären aus meiner Sicht Maßnahmen, an denen wir im bestehenden System arbeiten müssen. Aber das Fernziel, meine sehr geehrten Damen und Herren – und, Herr Walk, wir haben kein Problem mit dem Verfassungsschutz, Sie tun das so flapsig ab, wir machen im Gegensatz zu Ihnen vielleicht konkrete Reformvorschläge an dieser Stelle –,
(Heiterkeit CDU)
das Fernziel ist aus unserer Perspektive die Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form, und zwar bundesweit,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil sich das System nicht bewährt hat. Und ich weiß nicht, wie viele Beweise Sie noch dazu brauchen. Der Fall Walter Lübcke – das müsste Sie doch eigentlich auch anfassen, das ist ein Kollege von Ihnen gewesen –, der zeigt doch auch das Versagen dieses Systems. Ich verstehe nicht, warum man dann weiterhin an diesem System festhält und auf Biegen und Brechen versucht, ihm auch noch mehr Sachen zuzuwichteln. Und das mache ich Ihnen bei der FDP tatsächlich zum Vorwurf – das hat aber Steffen Dittes schon sehr schön auseinandergenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was Sie hier vorschlagen, hat überhaupt nichts mit Bürgerrechten zu tun. Sie sind anscheinend sehr weit entfernt davon, eine Bürgerrechtspartei zu werden. Ich habe noch mal nachgeguckt, ich habe gefunden, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die macht noch gute Vorschläge dazu. Zumindest fühlt sich das noch nach Bürgerrechtspartei an. Aber das, was Sie hier vorschlagen, ist es definitiv nicht. Ich glaube, der Satz – Monika Lazar, aber ich glaube, auch andere haben ihn häufiger gesagt –: „Der beste Verfassungsschutz ist eine engagierte Zivilgesellschaft, sind antifaschistische Gruppierungen und Gruppen, die in diesem Land dafür sorgen, dass wir die Informationen haben, die der Verfassungsschutz nicht hat.“, dieser Satz, der ist in den letzten Jahren umso wichtiger und wahrer geworden. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Henfling, Sie haben viele Probleme benannt, aber ich will erinnern, Sie regieren jetzt schon sechs Jahre und gelöst davon haben Sie nichts.
(Beifall CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben keine Ahnung, Herr Bergner!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe leider nur wenig Zeit, deswegen lasse ich mich auch auf das Gekrähe nicht ein. Herr Dittes, dass Sie mit dem Verfassungsschutz auf Kriegsfuß stehen, ist kein Geheimnis. Aber Wirtschaftsschutz ist eben nicht das Eindringen in Systeme, sondern es ist das Abwehren von Angriffen in die Systeme der Industrie und, nebenbei gesagt, auch das Abwehren von Angriffen auf Patentschutz, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Wenn wir an die Beobachtung denken, die Videos von Reichsbürgern, dann ist das auch sehr wohl gerechtfertigt. Ich möchte Ihnen auch eins sagen, wir hätten hier von dem Podium runtertreten, nämlich im Ausschuss diskutieren können und das haben Sie verweigert, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Dass die AfD mit der Akzeptanz des Verfassungsschutzes natürlich etwas unterbelichtet ist, das ist nachvollziehbar. Aber weinen Sie doch nicht, wenn Ihre Kandidaten nicht gewählt werden, wenn Sie hier Kandidaten hinstellen, die nicht wählbar sind. Sie wollen doch gar nicht, dass Sie diesen Klagepunkt hier verlieren können, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Noch ein Wort zur CDU: Sicherlich können wir an vielen Stellen gut miteinander diskutieren, über einen Punkt mit Sicherheit nicht, das sind Ihre Vorstellungen zur Videoüberwachung. Aber da meine Redezeit jetzt endet, denke ich, dass wir die Chance vielleicht im Ausschuss, doch noch einmal zu dem Thema sinnvoll zu diskutieren, nutzen und ergreifen sollten und nicht solche Schaufensterkämpfe wie hier durch Verweigerung von Ausschussdebatten zulassen sollten.
(Beifall FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Ich bitte jetzt schon um Nachsicht bei der Landesregierung, denn wir treten jetzt in die 30-minütige Lüftungspause ein. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen in unserer Sitzung fort. Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 4. Ich habe noch eine Erklärung abzugeben: Ich hatte überhört – ich bin darauf hingewiesen worden –, dass Abgeordneter Bergner von „Gekrähe“ gesprochen hat. Herr Abgeordneter Bergner, dafür erteile ich Ihnen eine Rüge.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gibt es aus den Reihen der Abgeordneten noch Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Damit hat Herr Minister Maier das Wort. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wird jetzt wohl niemanden im Raum verwundern, dass Unterschiede deutlich werden, was meine Position zu den Positionen auch der Koalitionspartner anbelangt. Das ist kein Geheimnis und das hat sich auch jetzt mit dem vorliegenden Antrag nicht geändert. Ich bleibe dabei – und da weiß ich auch meine Partei in großen Teilen hinter mir –, dass die aktuelle Bedrohungslage so ist, was die Demokratie anbelangt, dass es eine starke, wehrhafte Demokratie braucht, und da gehört für mich der Verfassungsschutz elementar dazu.
(Beifall CDU, FDP)
Die Bedrohungslage ist gerade in den letzten Monaten nicht kleiner, sondern deutlich größer geworden. Das macht sich an terroristischen Angriffen auch und gerade aus dem rechtsterroristischen Bereich mit vielen Opfern fest. Aber auch aus dem islamistisch motivierten Terrorismus heraus stellen wir vermehrte Aktivitäten fest, die in Anschläge ebenfalls mit vielen Opfern gemündet sind. Deshalb sind wir aufgerufen, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um gegen Terrorismus und andere Gefahren für unsere Demokratie vorzugehen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch meinen Dank aussprechen, dass das Amt für Verfassungsschutz durch die Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 auch personell gestärkt wurde. Aus unserer Sicht ist das der richtige Schritt. Die sich zunehmend verschlechternde Sicherheitslage zwingt dazu, das vorhandene rechtliche Instrumentarium auch ständig auf seine Aktualität zu überprüfen. Aus fachlicher Sicht ist es unerlässlich, die Regelungen in den einzelnen Bundesländern möglichst weitgehend anzugleichen. Insofern ist es durchaus angebracht, sich mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz auseinanderzusetzen. Unsere Sicherheitsbehörden – und dazu gehört der Verfassungsschutz – sind personell, technisch und kompetenzrechtlich so auszustatten, dass sie den erheblich gewachsenen Anforderungen auch standhalten können. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wird aus meiner Sicht diesem Anliegen eben nicht gerecht. Ich bin sogar der Auffassung, dass das Gegenteil der Fall ist. Die gesetzlichen Aufgaben des Amts sollen erweitert werden, die erforderlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht geschaffen werden, und das trägt meines Erachtens nicht zu einem Gewinn an Sicherheit bei. Der Gesetzentwurf setzt aus Sicht der Landesregierung die falschen Schwerpunkte und greift aktuelle Gesetzesvorhaben auf Bundesebene eben nicht auf oder greift diesen vor. Lassen Sie mich ganz kurz zu den einzelnen Punkten meine Anmerkungen machen. Die vorgeschlagene Änderung des § 5 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – hier sowohl des Absatzes 1 als auch des Absatzes 2 – soll laut Begründung des Gesetzantrags zu einer uneingeschränkten öffentlichen Berichterstattung des Amtes für Verfassungsschutz führen. Einer solchen Regelung stehen zunächst öffentliche Belange des Geheimschutzes entgegen, die naheliegend bei einer Berichterstattung der Öffentlichkeit nicht durchgängig gewahrt werden können. Das liegt in der Natur der Sache. Darüber hinaus gilt es zu beachten, eine öffentliche Berichterstattung über Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen bedarf aufgrund der damit verbundenen Eingriffswirkung nach der ständigen Rechtsprechung einer hinreichenden Befugnisgrundlage, die auch die Schwere eines Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen berücksichtigt. Ich sehe durch die bisher praktizierte Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Verfassungsschutz, die sich bereits jetzt mit oben genannten Einschränkungen auf alle Arten von Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes erstreckt, die Bevölkerung angemessen informiert. Auch die vorgeschlagene Neufassung des § 5 Abs. 2 Satz 2 greift ins Leere. Zum einen umfasst die bereits dargestellte Öffentlichkeitsarbeit bereits in Grenzen auch präventive Ansätze. Primäre Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es aber gemäß § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 des Verfassungsschutzgesetzes, die Landesregierung und die zuständigen Stellen über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu unterrichten, damit rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren ergriffen werden können. Der präventive Wirtschaftsschutz unterliegt bereits den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist im Verbund mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder Dienstleister für einen umfassenden Wirtschaftsschutz. Unter dem Motto „Prävention durch Dialog und Information“ sensibilisiert es Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände durch Aufklärung und Information und trägt so zu einer nachhaltigen Festigung eines angemessenen Sicherheitsbewusstseins in der Wirtschaft bei. Es ist daher bereits auch Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit. Zur Prävention möchte ich noch Folgendes sagen: Eigene Aussteigerprogramme unter Leitung des Amtes werden in Thüringen nicht priorisiert, um die Hemmschwelle für potenzielle Aussteiger so gering wie möglich zu halten. Der Verfassungsschutz arbeitet hier mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen. Betroffene können sich zur Vermittlung dieser Angebote an die Hotline des Verfassungsschutzes für ausstiegswillige Rechtsextremisten wenden. Auch hier sehe ich keinen Änderungsbedarf gesetzlicher Natur. Eine Änderung – der dritte Punkt – des § 6 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist angesichts der Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, die zum Teil eruptiv sind, natürlich zu befürworten. Hier sollte jedoch die Gesetzesänderung auf Bundesebene – ich verweise insoweit auf den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts in Bundestagsdrucksache 19/24785, der eine solche Regelung vorsieht – abgewartet werden. Die gesetzliche Regelung im Bundesverfassungsschutzgesetz wird sich im Falle ihres Inkrafttretens auch auf den Beobachtungsauftrag des Amtes für Verfassungsschutz hier in Thüringen auswirken. Aus Gründen der Gesetzeseinheitlichkeit sollte die Änderung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes erfolgen und daher vorerst zurückgestellt werden. Die effektive Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, insbesondere im Bereich des gewaltbereiten Extremismus, erfordert aus meiner Sicht ganz dringend einen harmonisierten Rechtsrahmen. Zur vierten Formulierung bzw. der beantragten Neufassung des § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz möchte ich mich nicht weiter äußern. Es ist Aufgabe des Hohen Hauses, das zu regeln. Aus meiner Sicht ist wichtig, dass die Kontrollgremien funktionieren, dass ihre Arbeitsfähigkeit gewährleistet ist, weil nur so natürlich die parlamentarische Kontrolle im notwendigen Umfang auch stattfinden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den von mir dargestellten Gründen ist der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der FDP aus Sicht der Landesregierung abzulehnen, weil er nicht zu mehr Sicherheit in Thüringen beiträgt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Maier, ich will noch mal auf drei zentrale Aussagen eingehen, die Sie hier vorn an dem Pult zu uns gerufen haben, und will mir ersparen, noch mal auf die Debatte davor einzugehen. Die unterschiedlichen Standpunkte zum Thema „Verfassungsschutz“ im Bereich „Rot-Rot-Grün“ sind ja hinlänglich deutlich geworden, haben alle Redner noch mal unterstrichen. Deswegen finde ich es bemerkenswert und ehrlich, Herr Minister, dass Sie auf diese unterschiedlichen Auffassungen eingegangen sind und die thematisiert haben. Ich will Ihnen sagen, dass Sie beim Thema „innere Sicherheit“, beim Thema „Verfassungsschutz“ die CDU immer sicher an Ihrer Seite wissen.
(Beifall CDU)
Ich will das auch mit Ihren zentralen Aussagen begründen. Sie haben zum einen gesagt, dass alles unternommen werden muss, um Gefahren für die Demokratie abzuwehren, dagegen vorzugehen. Dabei haben Sie unsere Unterstützung. Unsere Vorschläge – ich habe Sie eben noch mal benannt – liegen auf dem Tisch und unsere uneingeschränkte Unterstützung haben Sie auch bei Ihrer zweiten zentralen Aussage, dass eine starke, wehrhafte Demokratie einen wehrhaften und starken Verfassungsschutz braucht. Ausdrückliches Ja und Unterstützung aus der CDU-Fraktion. Ich bedanke mich.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Weitere Ausschussbefassung ist ebenfalls nicht beantragt. Dann rufe ich zur Abstimmung den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2197 in zweiter Beratung auf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2039 ERSTE BERATUNG Die CDU wünscht das Wort zur Begründung. Herr Abgeordneter Tischner, Sie haben das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle halten regelmäßig sehr eindringliche Grußworte und plädieren für mehr Eigenverantwortung an unseren Thüringer Schulen. Aber seit Jahren gelingt es innerhalb der Landesregierung nicht, die wichtigste Grundlage für mehr Eigenverantwortung zu schaffen, nämlich Schulkonten für unsere staatlichen Schulen zu garantieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die CDUFraktion endlich eine klare Rechtslage bei den Schulkonten schaffen und damit den offenen Streit über Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung beenden. Gerade zur Nutzung des Schulbudgets und zur Abwicklung von Klassenfahrten brauchen unsere Schulen dringend diese eigenen Konten. Meine Fraktion schlägt deshalb vor, die Zuständigkeit für die Einrichtung von Schulgirokonten dahin gehend zu regeln, dass die Schulleitungen die Konten im Namen des Freistaats Thüringen einrichten und führen dürfen und dass der Schulleiter auch das im Dienst der Schulträger stehende Verwaltungspersonal mit der Kontoführung beauftragen kann. So ist es auch in den Nachbarbundesländern hier in unserer Region geregelt und wir halten das für eine gute und praktikable Lösung für unsere Thüringer Schulen. Aktuell verfügen in Thüringen bei Weitem nicht alle Schulen über ein eigenes Schulkonto. Das liegt unter anderem daran, dass innerhalb der Landesregierung eben keine Einigkeit zur Frage der Zuständigkeit besteht. Das haben wir ja auch im Herbst bei den Beratungen zum Einzelplan 04 im Haushalts- und Finanzausschuss erlebt, wie im Grunde da die verschiedenen Auffassungen zwischen Finanz- und Bildungsministerium aufeinanderprallen. Diese Streitigkeiten zwischen den Ministerien – das Innenministerium ist wegen der Schulträger auch noch ein bisschen beteiligt – sollen nicht länger aus unserer Sicht zulasten der Schulqualität und der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen ausgetragen werden, deshalb haben wir Ihnen diesen Gesetzentwurf heute vorgelegt. Danke schön.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier ja schon häufiger über das Thema „Schulkonten“ diskutiert und ich will es auch gleich vorwegsagen, dass wir selbstverständlich grundsätzlich begrüßen, die Schulkonten einzuführen. Herr Tischner, als Sie hier so empathisch davon gesprochen haben, was wir alle so für Grußworte halten, musste ich allerdings ein bisschen schlucken, denn Sie haben gesagt, die Schulkonten seien die Grundlage für Eigenverantwortung. Das sehe ich ein bisschen anders. Selbstverständlich ist auch die finanzielle – in Anführungszeichen – Beweglichkeit entscheidend dabei, welche Spielräume Schulen tatsächlich entfalten können, aber die Grundlage der pädagogischen Arbeit ist immer das pädagogische Konzept und das soll selbstverständlich auch in Eigenverantwortung entstehen. An dieser Stelle würde ich einfach eine andere Schwerpunktsetzung vornehmen. Aber jetzt zu Ihrem konkreten Vorschlag: Eine klare Regelung zu den Schulkonten wäre in der Tat für alle ein Fortschritt, weil diese viel zu lange gefehlt hat. Alle, die sich mit Bildungspolitik beschäftigen, wissen um die Berichte oder kennen auch die Schwierigkeiten beim Einsammeln von Eltern- und Schülerbeiträgen, zum Beispiel für schulische Veranstaltungen, für Klassenfahrten, Wandertage, und auch die rechtlichen Grauzonen, in denen sich unsere Pädagoginnen und Pädagogen – ehrlich gesagt – viel zu lange bewegen mussten. Hintergrund ist, dass nur der Freistaat oder die Landkreise und kreisfreien Städte rechtlich Inhaber der Konten sein können, denn nur diese besitzen die zwingend nötige Rechtspersönlichkeit. Wir wissen, dass es in der Vergangenheit auch in der Landesregierung umstritten war, wo die Konten verankert sind, bei den Kommunen, die ja auch Schulträger sind und die sich über die zusätzlichen Aufgaben in der Regel nicht freuen und dann natürlich auch den Aufwand ersetzt haben möchten, oder eben auf Ebene des Landes. Daher sollten wir dies im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren und auch schauen, wo bisher welche Konten tatsächlich existieren. Vielleicht ist es ja auch denkbar, beide Wege offenzuhalten. Die CDU schlägt uns vor, dass die Konten nur auf Ebene des Landes existieren sollen. Wir sind da, wie gesagt, durchaus offen, sehen die Debatte als konstruktiven Austausch, sollten aber dann auch überlegen, in welchem Umfang die Konten wie genau von wem genutzt werden können. Wir reden ja, wie gesagt, alle gern von der eigenverantwortlichen Schule, von selbstverwalteten Budgets, eine Verantwortung, die vor Ort eben auch wahrgenommen werden soll. Da, meinen wir, müssen dann eben auch die notwendigen Mittel bereitgestellt werden und ein Konto gehört da selbstverständlich mit dazu. Denken wir allerdings nur an das Schulbudget, dann wissen wir auch, welche Schwierigkeiten es damit gibt. Es war ja so eine Idee, wo wir dachten, wir entbürokratisieren mit 30 Euro je Schülerin und Schüler und geben den Schulen gute Möglichkeiten für zusätzliche Angebote, die sie jeweils nach ihrem Konzept für richtig und für wichtig halten. Dann wissen wir aber, in der Praxis ist es, um es höflich zu formulieren, sehr bürokratisch umgesetzt. Auch die Mittel für die Kulturagenten oder auch Fortbildungsmittel in Anspruch nehmen zu können, war immer sehr schwierig. Wir freuen uns jedenfalls auf die Diskussion im Ausschuss, übrigens auch mit den Spitzenverbänden, die wir selbstverständlich an der Debatte beteiligen wollen und müssen, auch mit den Vertretungen aus der Lehrerinnen- und der Elternschaft. Vielleicht diskutieren wir im Zuge dessen aber auch, welche Entlastungen beispielsweise von bürokratischen Aufgaben wir für die Schulleitung noch erreichen können. Denn uns geht es im Prinzip hoffentlich fast allen um flexible, leistungsfähige Strukturen auch an den Schulen, die tatsächlich den Anforderungen an moderne, schülerinnen- und schülerorientierte und nicht bürokratieorientierte Pädagogik entsprechen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die weitere Debatte dazu im Ausschuss und danken für die Vorlage.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der Wunsch der Schulen – vor allem der Lehrer – eigene Schulkonten zu erhalten, ist nicht neu. Seit Jahren wird gefordert, endlich rechtssichere Möglichkeiten zu schaffen, schulinterne Finanzflüsse abzuwickeln. Der Grund ist, dass der Status quo sehr aufwendig ist und dazu führt, dass in der Praxis Vereinfachungen stattfinden, die nicht rechtssicher sind. Die Schulkonten werden gewünscht, damit Lehrer zum Beispiel nicht mehr Geld für Klassenfahrten, Exkursionen oder Eintrittsgelder für Besuche im Zoo, Theater und Kino mittels Bargeld oder gar über private Konten abwickeln müssen. Auch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat bereits in seinem Tätigkeitsbericht im Mai 2016 bei der jetzigen Praxis vor datenschutzrechtlichen Bedenken gewarnt, gerade wenn zum Beispiel Klassenfahrten über private Konten der Lehrer abgewickelt werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte wendete sich daraufhin an das Thüringer Bildungsministerium und schrieb in seinem Bericht dazu – ich darf zitieren –: „In seiner Antwort wies das TMBJS darauf hin, dass es einen Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung und Führung von Schulkonten erarbeitet hatte, hierzu aber Dissens zur Frage bestand, ob diese Konten in der Inhaberschaft der Schulträger oder aber des Landes Thüringens zu führen seien.“ Dieser Bericht stammt wohlgemerkt vom Mai 2016. Im Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Jahre 2018 findet sich wieder die gleiche Aussage, dass das TMBJS vermelde, dass der Dissens immer noch bestünde. Und selbst jetzt, also nach fast fünf Jahren, ist der Dissens zwischen beiden Ministerien immer noch vorhanden und wir sind keinen Schritt weiter. Deswegen ist es gut, dass das Thema jetzt endlich hier im Plenum auch eingebracht wird. Herr Tischner ist schon darauf eingegangen: In der gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Bildungsausschusses am 17. September 2020 wurden die Schwierigkeiten bei den Schulkonten auch angesprochen. Der zuständige Mitarbeiter aus dem Finanzministerium hat sehr gut erläutert, was aus seiner Sicht gegen eigene Schulkonten spricht. Im Wesentlichen ging er dabei auf die fehlende Rechtssicherheit ein. Zusammengefasst sind Schulen keine rechtsfähigen Einrichtungen, können deswegen kein eigenes Konto besitzen, weil sie nicht Gläubiger oder Schuldner von zivilrechtlichen Ansprüchen sein können. Ein weiteres Problem ist, dass durch die Schulorganisation die Schulen an sich in kommunaler Hand sind, die eingesetzten Lehrer sind aber Landesbedienstete. Das spricht gegen die Eröffnung von Schulkonten durch Schulträger, also die Kommunen. Es würde Schwierigkeiten geben bei Haftungsfragen, da der Schulträger als Inhaber des Kontos verantwortlich wäre für Dinge, die er eigentlich nicht beeinflussen kann. Der zuständige Mitarbeiter vom Finanzministerium zeigte dem Ausschuss aber auch sehr wohl einen Weg auf, der bei der jetzigen Gesetzeslage seiner Meinung nach gehen würde. Dies sehe vor, alles über die Staatshauptkasse am Ende abzuwickeln, die eigenen Schulen würden Buchungsstellen zugeordnet bekommen und die Schulen müssten formal Zahlungsaufforderungen erheben. Die Buchungen würden dann automatisch zugeordnet werden. Die Aussagen von Mitarbeitern im Ausschuss klangen für mich alles andere als unversöhnlich oder generell ablehnend, und das macht es für mich noch unverständlicher, weshalb seit fast fünf Jahren keine Einigung zwischen beiden Ministerien erzielt werden konnte.
(Beifall AfD)
Im erwähnten Ausschuss wurde jedenfalls der Eindruck vermittelt, dass auf Mitarbeiterebene durchaus Lösungen erarbeitet werden könnten, welche den jetzigen Zustand verbessern würden. Der nun von der CDU eingebrachte Gesetzentwurf geht nun einen anderen Weg. Im Wesentlichen wird das Modell aufgegriffen, welches in Sachsen schon seit 2018 umgesetzt wird. Der Schulleiter soll im Namen des Freistaats Thüringen ein Konto für eine Schule errichten dürfen und dieses Konto auch führen, der Inhaber des Kontos wäre also der Freistaat Thüringen und nicht die Schule oder Schulträger und der Kontozugriffsberechtigte wäre der Schulleiter. Dadurch würden die Probleme der Haftung und der fehlenden Verantwortlichkeit umgangen, da der Schulleiter die Kontoführung ausübt und der Kontoinhaber sein direkter Dienstherr, also der Freistaat Thüringen, ist. Beide vorgeschlagenen Modelle – also das vom Mitarbeiter im Finanzministerium über die Abwicklung über die Staatshauptkasse als auch das von der CDU ins Spiel gebrachte Modell, dass der Schulleiter im Namen des Freistaats Thüringen Konten eröffnen darf – stellen für mich gangbare Wege dar. Welches dieser Modelle nun verwaltungstechnisch die praktikablere Lösung ist, möchte ich auch nicht beurteilen. Es ist eigentlich Aufgabe der Ministerien und der Verwaltung, die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und einen gangbaren Weg aufzuzeigen. Da aber anscheinend in dieser Frage die Fronten zwischen dem Finanz- und dem Bildungsministerium derart verhärtet sind, dass dort seit Jahren kein Kompromiss gefunden wurde, muss sich nun wahrscheinlich auch das Parlament hier einschalten. Wir unterstützen, dass im Ausschuss die Vertreter der einzelnen Ministerien ihre Vorstellungen vortragen können, es mit Vertretern der Schulen, der Lehrerverbände und Schulträger diskutiert wird und endlich konstruktiv eine Lösung gefunden wird. Ob es nun am Ende das eine Modell ist oder auch das andere Modell oder vielleicht noch ein dritter gangbarer Weg, ist für mich zweitrangig. Wichtig ist nur, dass wir endlich zu einer praktikablen Lösung für die Schulen und vor allem für die Lehrer kommen. Wichtig ist, dass wir endlich zu einer Rechtssicherheit für die Lehrer kommen, zum Beispiel bei den Fragen, wer haftet, wer trägt eventuelle Stornierungskosten oder auch bei Vorwürfen von Veruntreuung. Und vor allem ist wichtig, dass sich die derzeitige Hängepartie nicht wieder jahrelang hinzieht, weil sich die zuständigen Ministerien einfach nicht einigen können bzw. die Minister sich nicht einigen wollen.
(Beifall AfD)
Den vorgelegten Antrag der CDU sehe ich deswegen als Möglichkeit, den Lösungsprozess einzuleiten, und wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein kurzer Hinweis, weil das in letzter Zeit sehr auffällig ist und immer um das Genehmigen von Zitaten gebeten wird. Ich empfehle Ihnen da, die Geschäftsordnung unter § 28 noch mal zu lesen. Dort steht nicht, dass wir Zitate genehmigen, sondern im Wortlaut vorbereitete Reden. Sie müssen mich nicht darum bitten, Zitate vortragen zu dürfen, das dürfen Sie. Sie dürfen nur im Wortlaut vorbereitete Reden nicht ohne meine Genehmigung hier vorlesen. Ich will das nur noch mal als Hinweis geben, weil das hier häufig getan wird.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist aber nicht Bestandteil der Geschäftsordnung. Jetzt machen wir weiter in der Redeliste und als Nächster erhält Abgeordneter Wolf das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, das ist ja nun nichts Alltägliches, wenn eine Oppositionsfraktion einen Gesetzesvorschlag hat, dass das weit überwiegend, in dem Fall vielleicht sogar von allen Fraktionen hier im Haus für gut erachtet wird. Worum geht es? Wir haben es eben schon gehört, es geht eigentlich um eine Selbstverständlichkeit – ich könnte auch sagen, eine Nebensächlichkeit –, die aber im Schulalltag zu unwahrscheinlich viel Verdruss, Unverständlichkeit und Frustration führt. Es ist schon gesagt worden: Schulen sind per Auftrag eigenverantwortlich und sollen sich so auch verstehen. Klassenlehrer/-innen, Schulleitung etc. sind nicht nur Wissens- und Kompetenzvermittler, Berater, Begleiter, Erzieherinnen etc. Wir setzen voraus, dass sie mit Büchergeld umgehen, Kopiergeld bis hin zu Geld für Ausflüge und Klassenfahrten von Schüler/-innen und Eltern einsammeln und damit durch ihre Hände gehen lassen, was beamtenrechtlich durchaus ein Problem darstellt. Wir erwarten also viel von unseren Pädagogen vor Ort und die haben auch die besten Voraussetzungen verdient, insbesondere wenn es einer rechtssicheren Umsetzung und einer Entbürokratisierung dient. Für alle, denen diese täglichen Mühen eines Schulbetriebs nicht so zugänglich sind, weil sie sich nicht wirklich tagtäglich damit beschäftigen, vielleicht noch mal konkreter: Jede Schule soll ein eigenes Schulkonto führen können. Derzeit haben etwa drei Viertel der Schulen ein Schulkonto. Es ist heute schon Praxis, aber es ist noch nicht rechtssicher geregelte Praxis. Ja, man denkt sich, warum auch nicht. Wenn wir Schulen mit einer Größe von 400 bis 500 Schülerinnen mit Lehrkräften in entsprechender Anzahl haben, die jeden Tag den Schulbetrieb managen und am Nachmittag auch noch AGs veranstalten und auch ihre schulische Freizeit miteinander verbringen – und das bis zu zwölf Jahre gemeinsam –, dann gibt es tagtäglich eine Menge verschiedene Rechtsgeschäfte. Diese Rechtsgeschäfte müssen aber eben rechtssicher sein.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben eben auch schon gehört, dass Schulen als untere Landesbehörde keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Es gibt Konten, die von Schulleitungen eingerichtet wurden. Der überwiegende Anteil der Konten, die heute existieren, wurde vom Schulträger eingerichtet. Bei wiederum anderen Konten entzieht sich unserer Kenntnis, wer die eigentlich mal eingerichtet hat, sie sind eben da. Meistens werden sie durch Schulsekretärinnen und sekretäre verwaltet, sie sind meist reine Durchlauf‑ konten, es werden also keine originären Landesmittel oder Mittel des Schulträgers damit erfasst. Schulkonten dienen im Regelfall dazu, dass Klassenfahrten oder Exkursionen – also das, was wir im Allgemeinen als Lernen am anderen Ort verstehen – auch möglich gemacht werden. Ich gehe davon aus, dass insbesondere der erste Lockdown – die pandemische Situation – für die CDU der besondere Anlass noch mal war zu sagen: Das, was sich danach an bürokratischen Prozessen entwickelt hat, um die schon vorhandenen Buchungen auch wirklich abzuwickeln, ist für uns Anlass genug, jetzt sozusagen die Gesetzesinitiative zu ergreifen, um es ein für alle Mal klar zu regeln – und das ist auch gut so. Es ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, Schulkonten zu führen, Kollegin Rothe-Beinlich ist schon darauf eingegangen. Das ist zum einen die Möglichkeit – und die ist jetzt im Moment noch nicht bei der CDU in dem Gesetzesvorschlag erfasst –, weiterhin die bestehenden Schulkonten beim Schulträger zu führen. Und die andere Möglichkeit ist, sie tatsächlich beim Land zu führen und einzurichten. In der Diskussion und in der Vorstellung dieses Gesetzesvorschlags in den letzten Wochen mit den Schulleitungen, mit denen ich Kontakt hatte – und das waren nicht wenige –, stelle ich erst mal fest, Kollege Tischner, überwiegend – nein, einhellig – wird die Initiative begrüßt. Aber es wird eben auch gesagt, warum kann das, was wir jetzt haben, nicht weitergeführt werden, warum kann es nicht beim Schulträger verbleiben, also mehr Flexibilität in den Gesetzesvorschlag reinzubringen. Es wird auch gefragt: Wie ist denn das nun mit der Verwaltung, soll das dann dauerhaft – eben auch im Gesetz festgeschrieben – die Schulsekretärin/der Schulsekretär machen, wer macht das? Auch die Kontoführungsgebühren sind im Übrigen ein Thema, wenn ein Konto auf 0 Euro läuft, weil es ja ein Durchlaufkonto ist. Es ist ja nicht selbstverständlich, dass die Kontoführungsgebühren, die ja regelmäßig anfallen, auch damit abgebildet sind. Die Schulleitungen wissen, dass diese Kontoführungsgebühren heute häufig – und ich sage mal in einem mehr als rechtlichen Graubereich – von den Schulfördervereinen getragen werden. Das geht auch nicht, auch da muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Sie sehen also: Es gibt noch genügend Diskussionsbedarf an einem an sich guten, begrüßenswerten Vorschlag der CDU-Fraktion, dem wir im zuständigen Fachausschuss – im Bildungsausschuss – auch gern entsprechen können mit den entsprechenden Anhörungen oder Stellungnahmen zu der Anhörung, sodass wir dann möglichst gemeinsam hier als Parlament einen Gesetzesvorschlag beschließen können, der vor allen Dingen eines beinhaltet: eine schlanke Verfahrensweise und Entbürokratisierung für die Schulen in ihrem wichtigen Bildungsauftrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst freue ich mich, dass unser Vorschlag, was ich bis jetzt von den einzelnen Fraktionen gehört habe, auf große Zustimmung trifft und bisher alle signalisiert haben, dass wir bald gemeinsam an den Details arbeiten wollen, aber nicht die Probleme, sondern vor allem die Lösung in den Vordergrund stellen wollen. Wie ich bereits in der Begründung vor ein paar Minuten ausgeführt habe, wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine landeseinheitliche Praxis bei den Schulkonten und Rechtssicherheit für die Schulen schaffen. Deshalb halte ich es nicht für sinnvoll zu sagen, wir lassen beide Wege offen, wie es gerade Astrid Rothe-Beinlich vorgeschlagen hat. Denn diese Situation, dass irgendwie jeder alles machen kann, haben wir gerade und die führt dazu, dass am Ende bei vielen Schulen Unklarheit besteht oder an manchen Schulen gar nichts ist. Die Thüringer Schulordnung – darauf möchte ich an dieser Stelle gern verweisen – regelt bereits seit vielen Jahren in § 28 – und ich zitiere ohne Genehmigung der Präsidentin –: „Fallen für die Durchführung von Schülerfahrten wie Schullandheimaufenthalten, Lehr- und Studienfahrten, Schüler- und Lehrwanderungen sowie von ähnlichen Veranstaltungen der Schule Kosten an, so können die von den Eltern zu entrichtenden Kostenbeiträge auf ein Konto der Schule eingezahlt werden; in besonderen Fällen kann eine Zahlung an die Schule auch in bar erfolgen.“ Das ist unsere Regelung, die wir schon haben. Diese Regelung zeigt auf, dass die Barabwicklung von Klassenfahrten und anderen Maßnahmen – das Lernen am anderen Ort – eigentlich die Ausnahme sein sollte. Aber was sollen die Schulen machen, wenn sie de facto keine Konten haben und nur über diese Barabwicklung verfügen? Ja, viele Schulen und Lehrer verfügen über private Konten; wir haben es schon gehört. Ich habe das damals auch so gemacht, das ist lange her, aber anders ging es nicht, sonst wären wir im Grunde nie mit den Schülern an andere Lernorte gekommen. Ich bin auch Fan davon, wenn Lehrer selbst nach Lösungen suchen, Schule damit bereichern und so auch gerade das außerschulische Lernen etablieren. Aber rechtlich ist das eben nicht sauber, was da passiert. Wir dürfen das daher im Interesse der Kolleginnen und Kollegen auch nicht länger einfach so hinnehmen. Die andere Antwort, die in einigen Regionen Thüringens gefunden wurde – darauf wurde auch schon hingewiesen –, ist, dass Schülerfahrten und ähnliche Veranstaltungen der Schulen über die Schulträgerkonten abgewickelt werden. Das führt aber immer wieder zu Konflikten, aktuell zum Beispiel im letzten Jahr in Bezug auf die Stornokosten von Klassenfahrten infolge der Corona-Pandemie. Außerdem handelt es sich etwa bei der Abwicklung von Klassenfahrten um innerschulische, um pädagogische Angelegenheiten, die von den Lehrerinnen und Lehrern organisiert, vorbereitet und ausgeführt werden. Es ist nicht Aufgabe des Schulträgers, Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte und alles, was vielleicht auch mit dem Schulbudget zu tun hat, zu organisieren. Dass man darüber natürlich unterschiedlicher Meinung sein kann, haben wir in den letzten Jahren auch immer wieder von der Landesregierung gehört. Ich bin sehr gespannt, was Minister Holter gleich dazu sagen wird, wie derzeit die Position innerhalb der Landesregierung ist. Ich möchte noch mal daran erinnern, dass es wichtig ist, dass wir jetzt zu praktikablen Lösungen für unsere Schulen kommen, die eine effektive Schulorganisation ermöglichen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen – für das Land, für die Schulträger, aber vor allem für unsere Schulen. Schulkonten würden an den Schulen sehr vieles vereinfachen, etwa das Sammeln der Eltern- bzw. Schülerbeiträge für schulische Veranstaltungen und die Überweisung an Dritte, zum Beispiel die Busunternehmen, an Museen, an Theater, all das, was im Grunde in normalen Zeiten – Gott sei Dank – in unseren Schulen auch möglich ist. Ein Schulkonto würde auch die Verwaltung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder die Nutzung der Mittel aus dem Schulbudget ermöglichen. Aber wir hätten auch die Möglichkeit, endlich die Fragen mit Blick auf Lernsoftware, auf Lizenzen oder auf ganz normale Schulbücher über die Schulkonten einfacher abzuwickeln. Außerdem gibt uns ein flächendeckendes Schulkonto die Möglichkeit, Zahlungen eben zukünftig eigenverantwortlich für die Schulen zu ermöglichen und damit – und darauf ist schon ein paarmal heute hingewiesen worden – das Problem bei der Abrufung des Schulbudgets auch tatsächlich zu lösen, denn in der Tat, die 30 Euro pro Schüler sind ein gutes, ein richtiges Mittel, um Eigenverantwortung vor Ort zu stärken. In dem Sinne beantrage ich die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und hoffe auf eine schnelle und zügige Beratung, damit wir vielleicht noch im späten Frühjahr dann auch hier im Landtag zu einem Ergebnis kommen können. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, staatliche Schulen haben in vielen Bundesländern die Möglichkeit, eigene Schulkonten zu eröffnen. Die Vorteile dieser eigenen Schulkonten liegen auf der Hand und sind von allen Vorrednern hier schon mal aufgeführt worden. Das erlaubt mir einfach nur mal kursorisch zusammenzufassen: Ja, Schulkonten geben die Möglichkeit, dass das Schulbudget an einem festen Anlaufpunkt ausgezahlt werden kann. Es enthebt die Lehrer von der Notwendigkeit, Bargeld einzusammeln, vielleicht auf eigene Konten einzuzahlen, wie es Herr Tischner gerade geschildert hat, und dann eben zu überweisen, was natürlich immer eine heikle Situation ist, wenn beispielsweise mal Geld übrig bleibt oder mal Geld fehlt. Ich kann mir gut vorstellen, dass das keinen Spaß macht und dass man immer mit einem Bein in irgendeinem Problem steckt. Diese Rechtsunsicherheit ist natürlich nicht akzeptabel. Genauso wenig ist es akzeptabel, wenn wir zwei Systeme haben. Das eine ist das komplexe Antragssystem für das Schulbudget, auf der anderen Seite laufen dann Drittmittel bei den Konten der Schulfördervereine auf und irgendwann gibt es ein gewisses Zusammenführen der Geldmittel, um dann dazu zu kommen, Rechnungen bezahlen zu können oder Rechnungen überweisen zu können. All das, wie gesagt, ist nicht mehr zeitgemäß, das Einsammeln von Bargeld sowieso schwierig und insofern sind Schulgirokonten unerlässlich. Wo wir wirklich noch mal ins Gespräch kommen müssen, ist die Frage: Wer führt es, wer ist verantwortlich? Ich persönlich wünsche mir dann schon mehr generelle Führung durch das Ministerium, sei es durch die Zurverfügungstellung von Software, sei es durch Handreichung über die Ausgabemodalitäten. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass jedes Ausgeben von Landesmitteln durch eine andere Stelle, beispielsweise durch den Schulträger, einen Rechts- und Verwaltungsakt erfordert. Hier könnten mehr Probleme und mehr Bürokratie auf das Personal zukommen, als unbedingt notwendig ist. Ich möchte auch nicht unterstellen, dass wirklich jeder Schulträger bereit ist, jetzt eigene Arbeitskräfte dafür zur Verfügung zu stellen, diese Konten zu verwalten. Insofern sollten wir darüber noch mal ins Gespräch kommen. Prinzipiell – das haben alle Vorredner gesagt – sind wir genauso offen wie der Antragsteller für diese Lösung. Ich freue mich daher auf eine sachdienliche Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich finde das schon bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit wir hier davon debattieren und ganz offen darüber sprechen, dass Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen regelmäßig eigentlich dazu gezwungen sind, sich in einem rechtsunsicheren oder zumindest in einem rechtlichen Graubereich zu bewegen. Und da sprechen wir nicht nur von Finanzen, sondern da reden wir auch über das Thema „Digitales“ und das haben wir auch öfter im Zusammenhang mit der Pandemie gesehen, wenn es um die Frage geht: Wer darf denn eigentlich jetzt die Schule betreten oder wer nicht? Wir überlassen da sehr, sehr viel den Schulleitungen und den Lehrerinnen vor Ort. Man kann das natürlich auf zwei Weisen lösen. Man kann das entweder machen, wie das jetzt der SPD-Kollege Hartung vorgeschlagen hat und alles stärker an das Ministerium heranziehen und dort die Regelungen festlegen und die Verantwortung aus den Schulen wieder rausnehmen. Man könnte aber auch einfach ein Stück weit mehr Selbstverantwortung und Freiraum zum Handeln in die Schulen geben. Die zweite Variante ist definitiv die, die wir als Freie Demokraten bevorzugen würden. Zum Thema „Schulkonten“ ist hier ausreichend dargelegt worden, in welcher Situation wir uns befinden. Die Debatte ist nicht neu, sie ist deswegen aber auch nicht weniger unheikel, weil es sich eben um die Frage dreht: Welche Verwaltungsstrukturen haben wir drum herum, die die Handhabung eines Kontos an der Stelle genehmigen oder rechtlich regeln? Aktuell gehört der Umgang mit Geld nämlich zu einen von den Themen – das ist auch angesprochen worden –, die in Schule einfach irgendwie funktionieren, aber eben einfach irgendwie. Angesprochen wurde, es gibt Schulträger, die Konten zur Verfügung stellen. Es gibt Schulfördervereine, die Konten zur Verfügung stellen, aber wir haben auch durchaus noch den Klassenlehrer, der das Geld einsammelt, im Honigglas aufbewahrt und dann die einzelnen Kostenpunkte daraus finanziert. Und wenn er sich am Ende irgendwie an einer Stelle verrechnet hat, dann legt er das halt privat noch mit obendrauf. Das kennt man, wenn man mit Lehrern gesprochen hat. Es ist also durchaus an der Zeit, das Thema „Schulkonten“ anzugehen, damit wir eine Lösung finden, die es in den Schulen einfach macht, die Aktivitäten, die sie vorhaben, selbstständig und vor allem rechtssicher zu gestalten. Ich sage Ihnen aber auch: Das Konto allein löst aus unserer Sicht die Herausforderung der rechtlichen Bewegungsfreiheit nicht vollständig. Wenn ich mir vergegenwärtige, wie kompliziert aktuell die Abrechnung von den Konten in Schulträgerschaft abläuft, dann wage ich mir nur ungefähr vorzustellen, wie das aussehen könnte, wenn das möglicherweise an Landesregularien oder Landessystematik angepasst wäre. Das sollten wir bitte unbedingt im Auge behalten. Und da stimme ich dem Kollegen Wolf zu, dass die Hauptaufgabe der Schulen immer noch darin besteht, die pädagogische Leitung der Schulen zu haben und nicht die immensen Verwaltungsaufgaben komplett allein zu regeln, denn wer die Verwaltungsaufgaben in Schulen macht, das haben wir nach wie vor noch nicht flächendeckend unterstützend geklärt. Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass auch in Thüringen die entscheidende Kraft in Sachen Bildung in den Schulen liegt.
(Beifall FDP)
Das haben wir auch in der Pandemie gesehen. Am Ende mussten die Entscheidungen am Schultor getroffen werden. Allerdings standen die Schulen dabei oft ohne entsprechende Handhabe da. Sie konnten nicht kurzfristig entscheiden, wir kaufen jetzt Desinfektionsmittel oder wir holen mal noch drei Laptops oder wir erstatten einfach mal die Kosten von dem Vater, der gerade den WLAN-Router im Klassenzimmer angebracht hat. Wir sind davon überzeugt, dass Schule neben der Autonomie in pädagogischen Fragen auch finanzielle Autonomie und aus unserer Sicht sogar die personelle Hoheit haben müsste, damit Bildung und Schule zeitgemäß gestaltet und weiterentwickelt werden kann.
(Beifall FDP)
Dafür braucht es natürlich einen klaren Rahmen, in dem die Schulen ihre eigenen Wege gehen können, und dafür braucht es vor allem auch Verwaltungsstrukturen und Menschen in den Schulen, die diese neuen Aufgaben übernehmen. Wir nehmen uns an der Stelle gern das Land Hessen zum Vorbild, wo Schulen nach eigenem Ermessen und nach eigenen Fähigkeiten verschiedene Grade der Selbstverantwortung beantragen können und dann das entsprechende Budget für die Verbesserung der Situation im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler einsetzen können. Wir werden dazu auch im weiteren Verlauf noch einige Initiativen einbringen, um das noch mal deutlich zu machen, wie wir uns die Weiterentwicklung von selbstverantwortlicher Schule auch hier in Thüringen vorstellen. Für den Moment freuen wir uns auf eine Diskussion über die Einrichtung von Schulkonten. Ich bin mir sicher, die wird nicht unkritisch werden – das haben wir schon in den Haushaltsdiskussionen gesehen –, da gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, wie das aus den Ministerien zu handhaben ist. Der Gesetzentwurf der CDU geht hier ein Problem an, das eigentlich aus unserer Sicht schon lange gelöst sein müsste. Es ist ein richtiger Schritt auf dem Weg in ein modernes Bildungssystem, in dem den Schulen auch zugestanden wird, eigenständig und selbstverantwortlich in der Lage zu sein, das Beste für ihre Schülerinnen und Schüler rauszuholen. Ich sage aber auch, wir haben da sicher noch einige Sachen offen. Wir haben da noch Klärungsbedarf bei der Frage, wie das gestaltet werden soll. Wir unterstützen die Überweisung an den Bildungsausschuss, regen aber an, dass wir gerade auch mit den Kollegen aus dem Finanzministerium und der Finanzministerin da noch mal deutlich ins Gespräch kommen. Auch wenn die Frage, ob das in Landeshoheit bleibt, jetzt in dem Fall gar nicht im Gesetzentwurf vorgesehen ist, sondern tatsächlich die Frage ist: Können die Schulleitungen das alleine? Da stelle ich aber wirklich infrage, ob wir momentan die rechtliche Grundlage haben, die den Schulleitungen da auch die Rechtssicherheit gibt, die sie brauchen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Holter.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion rückt mit ihrem Gesetzentwurf das Thema „Schulgirokonten“ einmal mehr in den öffentlichen Fokus. Wenn ich so die Debatte verfolgt habe, unterstützen ja alle Fraktionen des Hohen Hauses diese Initiative, zumindest, dass wir im Ausschuss die Fragen weiterberaten. Die Initiative zeigt aber auch, Herr Tischner, dass der – auch wenn er ausgelaufen ist – vereinbarte Stabilitätsmechanismus keine Einbahnstraße ist, sondern in beide Richtungen durchaus funktionieren kann. Wir haben dafür ganz konkret ein gutes Beispiel. Es geht um die flächendeckende Einführung von Schulgirokonten, diese liegt mir persönlich sehr am Herzen. Ich habe in meiner Amtszeit hier in Thüringen sehr darum gerungen. Die anderen Fragen sind von Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen schon angesprochen worden, warum das nicht zustande gekommen ist. Deshalb habe ich an Ihrer heute im Parlament eingebrachten Vorlage, Herr Tischner, am Grundsatz überhaupt nichts zu kritisieren. Ich begrüße sie ausdrücklich.
(Beifall CDU)
Ich hoffe, dass wir im Ausschuss dann auch zu guten Ergebnissen kommen und auch die Detailfragen, die Sie angesprochen haben, dann auch geklärt werden können. Na klar gibt es, Frau Baum, Herr Tischner und die anderen Rednerinnen und Redner, Detailfragen und die müssen auch geklärt werden, aber auf die will ich im Einzelnen gar nicht eingehen. Die Rednerinnen und Redner der Fraktionen haben konkrete Beispiele gebracht, wie wichtig ein Schulgirokonto ist, dass es hilfreich sein kann. Das hat was mit der Absage von Klassenfahrten, die coronabedingt im Frühjahr 2020 abgesagt wurden, zu tun. Das ganze Abrechnungsverfahren und die Rückerstattung der Stornokosten sind ein kompliziertes Verfahren. Hätten wir im vergangenen Jahr bereits Schulgirokonten gehabt und hätten sie jetzt noch, dann hätte das ganze Verfahren unbürokratischer und schneller ablaufen können. Dass es nun aufgrund der gegebenen Bedingungen zu diesen Verzögerungen gekommen ist, hat einfach mit der konkreten Situation zu tun. Daraus sollten wir lernen. Mit Schulgirokonten könnten die Schulen ganz anders vorgehen und dann ist eben die Frage nicht mehr: Wer ist jetzt der Vertragspartner, über welches Konto wird was abgerechnet? Das haben die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen alles dargestellt, das muss ich im Einzelnen jetzt nicht mehr sagen, also beginnend vom Marmeladenglas bis zu eigenen Konten, den Unterkonten, die Lehrerinnen und Lehrer dafür aufgemacht haben, um das alles abzuwickeln. Das ist nicht im Sinn der Sache – da sind wir uns alle einig, das habe ich zumindest hier festgestellt – und es widerspricht auch den Regelungen, die wir für die Klassenfahrten haben. Ich als Dienstherr möchte meine Kolleginnen und Kollegen, die Lehrerinnen und Lehrer auch aus dieser rechtlichen Grauzone herausholen. Ich möchte ihnen die Rechtssicherheit geben, dass sie auch verantwortungsbewusst rechtlich abgesichert mit dem Geld der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Familien umgehen können, wenn es beispielsweise um Klassenfahrten geht. Es ist aber auch nach meiner Auffassung mehr möglich, das haben auch die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten angesprochen, dass wir dann eben beispielsweise die Mittel des Schulbudgets über dieses Girokonto abwickeln könnten und viele andere Dinge mehr. Das ist dann eindeutig bei der Schule angesiedelt. Die andere Frage ist, wie das Konto dann organisatorisch und von der praktischen Durchführung her gehandhabt werden soll. Das muss man im Detail dann auch noch mal ganz konkret diskutieren. Ich meine, es sollte hier keine Denkverbote geben. Wir sollten offen in diese Diskussion eintreten. Wie gesagt, den Vorschlag, Herr Tischner, den Sie gemacht haben, unterstütze ich. Alle anderen Dinge müssen im Ausschuss im Detail geklärt werden und da haben wir uns ja auch im Ausschuss immer in einem guten Verfahren auf den Weg gemacht, um auch diese Fragen zu einem guten Abschluss zu bringen. Das ist genau mein Punkt, da bin ich nochmals bei Herrn Tischner, der sich eine zügige und gute Beratung wünscht. Die wünsche ich mir auch, dass wir noch in diesem Jahr dieses Gesetz verabschieden, um dann auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Schulen nun endlich Schulgirokonten haben und die Probleme, die aktuell bestehen, dann auch ausgeräumt werden. Insoweit herzlichen Dank und ich freue mich auf eine gute Beratung im Ausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Vielen Dank. Dann schließe ich die Aussprache an dieser Stelle und wir würden in die Abstimmung eintreten. Es gab den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Weitere Überweisungswünsche habe ich nicht gesehen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann ist es an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Wir können den Tagesordnungspunkt 5 an dieser Stelle schließen und kommen zum TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2042 ERSTE BERATUNG Die Einbringung macht Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke. Bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir haben in Thüringen ein sehr gutes Petitionsgesetz, vielleicht sogar das beste im bundesweiten Vergleich. Doch die Koalitionsfraktionen haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, Ihnen ein noch besseres, ein noch bürgerfreundlicheres und noch transparenteres vorzulegen. Im Jahr 2013 wurde das Thüringer Petitionsgesetz zuletzt geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, Petitionen zu veröffentlichen, mitzuzeichnen und öffentlich im Thüringer Landtag anzuhören. Seitdem sind sieben Jahre vergangen und wir konnten in dieser Zeit viele positive Erfahrungen mit den neuen Regelungen sammeln. Allerdings wurden nicht nur positive Erfahrungen gemacht. Es wurden in der Praxis auch Defizite des Gesetzes festgestellt. Insbesondere gab es in der Vergangenheit immer wieder Unsicherheit darüber, wie mit Unterschriften, handschriftlich gesammelten Unterschriften umzugehen ist, wenn die auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags eingegangenen Unterschriften nicht das Quorum erreicht haben. Mit der Gesetzesänderung und der Anerkennung von handschriftlich gesammelten Unterschriften beseitigen wir diese Unsicherheit. Eine zusätzliche Hürde im Gesetz ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Namens und des Wohnorts bei der Mitzeichnung von Petitionen. Mit der Gesetzesänderung führen wir die Möglichkeit der Veröffentlichung eines Pseudonyms ein. Die konkreten Daten müssen aber weiterhin der Landtagsverwaltung übermittelt werden. Bei diesem Änderungspunkt sehen wir zudem große Überschneidungen mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in der Drucksache 7/985. Des Weiteren wollen wir für mehr Transparenz in der Ausschussarbeit sorgen. Der Petitionsausschuss hat nicht nur Verfassungsrang, er ist auch die direkteste Verbindung des Landtags zu den Menschen in Thüringen. Wir wollen daher die Sitzungen des Petitionsausschusses im Interesse der Menschen in Thüringen weitgehend öffentlich machen. Wir sehen in dieser Regelung eine durch die Thüringer Verfassung abgedeckte, zulässige Ausnahme zur bisher grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Für eine stärkere Einbindung und Beteiligung der Menschen soll auch die Fortentwicklung der Petitionsplattform sorgen; diese sei, so wird von Menschen im Land immer wieder mitgeteilt, umständlich zu bedienen und hinke der technischen Entwicklung im Vergleich zu den Plattformen von privaten Anbietern hinterher. Eine verbindliche und regelmäßige Evaluation der elektronischen Beteiligungsmöglichkeiten ist daher angezeigt. Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Diskussion von Petitionen, die sich in der Mitzeichnungsphase befinden, in die Online-Petitionsplattform implementiert. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf die bisherige Zersplitterung der petitionsrechtlichen Regelungen zwischen Petitionsgesetz und Geschäftsordnung aufgehoben. Alle Verfahrensvorschriften, die den Petitionsausschuss betreffen, werden in das neue Gesetz überführt und gebündelt. Ich hoffe, die von uns als Regierungskoalition eingebrachten Änderungspunkte zum Petitionsgesetz treffen auf eine breite Unterstützung und Zustimmung. In jedem Fall freue ich mich auf eine konstruktive Debatte in diesem Haus und im Ausschuss, im Petitionsausschuss, aber auch im Ausschuss für Justiz, denn schließlich – und da gucke ich mal in alle Runden – geht es um den heißen Draht zu den Menschen und für die Menschen in Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Nichts ist so gut, wie es zunächst den Anschein hat. Das trifft leider auch auf das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes von Rot-Rot-Grün zu. Der Petitionsausschuss behandelt Bitten und Beschwerden unserer Bürger, versucht, Lösungen im Sinne der Bürger zu vermitteln oder die Gründe einer Behördenentscheidung transparent zu machen. Dies alles geschieht in dem geschützten Raum von nicht öffentlichen Sitzungen, weil sensible Daten und privateste Lebensumstände unserer Bürger behandelt werden. Rot-Rot-Grün möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diesen geschützten Raum der Öffentlichkeit preisgeben, indem der Ausschuss zukünftig öffentlich abgehalten werden soll.
(Beifall AfD)
Das Zauberwort, das zur Legitimierung verwendet wird, heißt „Transparenz“. Transparenz soll in diesem Gesetzentwurf als Gütekriterium für unsere Demokratie fungieren. Transparenz ist in der Forschung ergebnisreich untersucht. Über die demokratische Ordnung der Transparenz sagte einer der Ersten, der die Transparenz erforschte, Jeremy Bentham – ich zitiere –: „Transparenz endet bei der Interessens- und Intimsphäre des Bürgertums.“
(Beifall AfD)
Die Forderung nach Transparenz in einem Bereich, wo unsere Bürger als Petenten mit ihren Ängsten und Schicksalen an den Petitionsausschuss herantreten, ist eine Fürsorgepflichtverletzung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Sichtbar wird hier wieder der manipulative Charakter von Rot-Rot-Grün.
(Beifall AfD)
Transparenz wird politisch dort gefordert, wo Kontrolle der Bürger angestrebt wird. Nutznießer von öffentlichen Sitzungen sind nicht die Petenten, sondern die Fraktionen der Minderheitsregierung. Diese haben ihre verlogene Moral bereits in den nicht öffentlichen Sitzungen zur Schau gestellt, indem sie Petenten Hilfe zusicherten, wo gerechterweise keine Hilfe möglich war.
(Beifall AfD)
Dementsprechend sollen Petenten missbraucht werden, damit sich Rot Rot Grün als moralisch ‑ ‑ überlegen in Szene setzen und dieses öffentlich vermarkten kann. Rot-Rot-Grün zeigt mit diesem Gesetzentwurf, wie wenig ihnen das Wohl unserer Bürger und die demokratische Ordnung am Herzen liegen.
(Beifall AfD)
Sie sind stärker mit ihrem egoistischen Eigenwohl beschäftigt. Der Petitionsausschuss ist daran gebunden, sich objektiv ein Bild über die Gesamtsituation eines Petenten zu machen, um folglich zu einer neutral gerechten Entscheidung zu kommen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie
haben Angst vor dem Bürger!) Wie die Zurschaustellung privater Tragödien hierbei helfen soll, ist nur mit der ideologisch eingefärbten Brille von Rot-Rot-Grün ersichtlich. Generell öffentliche Sitzungen auf Landesebene gehen an der Aufgabe des Petitionsausschusses vorbei. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Gesetzentwurf natürlich ab.
(Beifall AfD)
Zuletzt möchte ich noch auf die wertvolle Arbeit, die der Petitionsausschuss leistet, verweisen. Mithilfe eines Härtefallfonds kann Hilfesuchenden, also den Bürgern, geholfen werden. Der Härtefallfonds greift in unverschuldeten Fällen ein, wo alle anderen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Er dient hingegen nicht als Finanzspritze für selbst verschuldete Handlungen der Bürger, wie Rot-Rot-Grün in den Sitzungen Hilfesuchenden gern fälschlicherweise vorgaukelt, um Sympathiepunkte zu sammeln. Wir haben sowohl eine Verpflichtung gegenüber den Petenten als auch gegenüber den Steuerzahlern und müssen für einen gerechten Umgang mit Steuermitteln sorgen.
(Beifall AfD)
Und eines merken Sie sich: Es ist nicht das Geld von Rot-Rot-Grün, es ist das Geld unserer Bürger. Danke schön.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon erstaunlich, wie man den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen auf einen einzigen Punkt reduzieren kann:
(Beifall DIE LINKE)
Nämlich das, was offensichtlich die AfD am meisten stört, ist, durch Öffentlichkeit kontrolliert zu werden.
(Beifall DIE LINKE)
Aber das mal beiseitegelegt: Unlängst haben wir uns hier im Plenum mit dem Arbeitsbericht zum Petitionsausschuss befasst. Wir hatten in diesem Zusammenhang angekündigt, dass wir an einer Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes arbeiten, um vor allem die Hürden für eine Einreichung einer Petition und auch die Möglichkeiten einer möglichen öffentlichen Anhörung zu senken. Diese Änderungen kann das Thüringer Petitionsgesetz gut vertragen, weil die Einreichung einer Petition zu einem Grundrecht für Bürgerinnen und Bürger gehört, die Politik mitgestalten wollen. Deshalb ist es uns als rot-rot-grüne Koalition in Thüringen ein ganz wichtiges Anliegen, unser Petitionsrecht weiter zu einem echten Beteiligungsinstrument zu entwickeln.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In den vergangenen Monaten haben wir zahlreiche Ideen diskutiert, auch verworfen, wieder aufgegriffen, verglichen und in andere Bundesländer geschaut, immer unter der Maxime, unser Petitionsverfahren soll durchlässiger und transparenter werden, attraktiver und leichter zugänglich. Schon mit unserem jetzigen Petitionsrecht können außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder eines Verwaltungsverfahrens Anliegen in den Petitionsausschuss getragen werden. Diese Anliegen können eigene und welche für eine andere Person sein oder auch eines, welches das Gemeinwohl betrifft. Eine Petition ist in meiner Auffassung ein politisches Instrument, das Einzelnen und Minderheiten die Chance gibt, auf Missstände hinzuweisen, juristisch geregelt und im Grundgesetz gesichert. Genau dadurch unterscheiden sich offizielle Petitionen, die durch unser Thüringer Petitionsgesetz gemeint und geregelt sind, ganz maßgeblich von den Eingaben auf freien Plattformen wie Change.org oder openPetition. Auf diesen Plattformen tummeln sich Tausende Petitionen, manche sind eine Bereicherung für den öffentlichen Diskurs, manche nur Ressentiments und Stammtischparolen. Leider verschwinden allzu oft auch die Petitionen mit engagierten Inhalten genauso wie die anderen unbeachtet und das Engagement verpufft, weil niemand zu einer Reaktion verpflichtet ist. Das ist eben bei den nach dem Thüringer Petitionsgesetz und direkt im Landtag eingereichten Petitionen anders. Es besteht ein Anspruch auf einen begründeten Bescheid in angemessener Frist. Dem nach Artikel 65 der Verfassung des Freistaats Thüringen bestellten Petitionsausschuss obliegt die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Petitionen. Besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse, kann der Petitionsausschuss auf Antrag beschließen, dass Petitionen auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet veröffentlicht werden. Die hier veröffentlichten Petitionen können dann sechs Wochen lang auf der Plattform mitgezeichnet werden. Manchmal allerdings ist es jedoch schwierig, das notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnungen für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zu erreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat vor allem zwei Gründe. Denn bisher sind nach strenger Auslegung des Gesetzes nur die auf elektronischem Weg geleisteten Unterschriften gültig. Viele Menschen aber möchten lieber nach wie vor analog auf einer auf Papier unterschriebenen Liste Petitionen mitzeichnen. Manche, weil ihnen die entsprechenden technischen Möglichkeiten einer digitalen Mitzeichnung nicht zur Verfügung stehen, viele aber nehmen auch Abstand, weil es nach der derzeitigen Formulierung Pflicht ist, Namen und Wohnort von Mitzeichnenden zu veröffentlichen. Deshalb ist es ein ganz wichtiges Anliegen, bei der Änderung des Gesetzes diese Hürden zu beseitigen und die Petitionsplattform des Thüringer Landtags ein ganzes Stück weiter zu einem attraktiven und leicht zugänglichen Angebot für echte Mitwirkung am demokratischen Prozess zu machen. Außerdem bietet die Plattform keine Möglichkeit zur Diskussion von veröffentlichten Petitionen. Um diese Hürden zu senken, schlagen wir in unserem Gesetzentwurf vor, dass die Sammlung und Einreichung handschriftlicher Mitzeichnungen der Petitionen in Zukunft auf das Quorum anrechnungsfähig werden und nach der ordentlichen Hinterlegung und Sicherung bei der Landtagsverwaltung lediglich die Anzahl im Internet veröffentlicht wird. Künftigen Mitzeichnern von öffentlichen Petitionen wird freigestellt, ob ihr Name oder ein standardisiertes Pseudonym veröffentlicht wird. Mitzeichnende sind dann nur noch zur Angabe ihrer vollständigen Anschrift bei der Landtagsverwaltung verpflichtet. Das entspricht auch einer Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen des Deutschen Bundestags. Ein Diskussionsforum soll in die Online-Petitionsplattform eingebettet werden, um die Diskussion von Petitionen, die sich in der Mitzeichnungsphase befinden, zu befördern. Ich hoffe, diese Änderungen werden bewirken, dass Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern mehr als bisher in die Entscheidungsfindung des Parlaments einfließen können. Petitionen dürfen nicht folgenlos bleiben. Wir von Bündnis 90/Die Grünen stehen für echte Mitsprache und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb brauchen wir einen weiteren grundlegenden Ausbau von Mitwirkungsmöglichkeiten wie dem Petitionsgesetz. Darum bitten wir Sie um Überweisung des Gesetzes an den Ausschuss für Justiz und an den Petitionsausschuss, diesen bitte federführend. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir um 12.00 Uhr nicht nur eine Lüftungspause, sondern gleichzeitig in die Mittagspause bis 13.00 Uhr eintreten. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hier oben in der großen Loge tagt. Wir würden dann nach der Mittagspause den Tagesordnungspunkt 6 fortsetzen. Der nächste Redner wäre dann Herr Abgeordneter Heym – für die Planung schon mal vorab. Nach dem Tagesordnungspunkt 6 würden wir dann mit den Wahlen fortfahren. Ansonsten fangen wir jetzt mit der Mittagspause an. 13.00 Uhr sind wir wieder hier. Ich wünsche Ihnen guten Appetit!
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Wir setzen die Sitzung fort und damit eröffne ich erneut die Sitzung. Wir sind in der Beratung des Tagesordnungspunkts 6 und haben hier noch drei Wortmeldungen. Nächster Redner ist Herr Kollege Heym von der Fraktion der CDU.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf strebt die Koalition von Rot-Rot-Grün eine Reihe von Veränderungen im Thüringer Petitionsrecht an, so zum Beispiel die Bildung des Petitionsausschusses, unmittelbar nachdem ein Landtag neu gewählt wurde. Ja, das hat seine Berechtigung, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir schnell eine Bugwelle von mehreren Hundert Petitionen anhäufen, wenn der Ausschuss nicht in kurzer Zeit gebildet und somit nicht arbeitsfähig ist. Und das erschwert die Arbeit sowohl für die Verwaltung, aber auch für uns Abgeordnete. Im Übrigen verlängert es auch die Wartezeit der Petenten auf eine Antwort. Wie das gehen kann, da sind von Rot-Rot-Grün Möglichkeiten vorgeschlagen worden, aber darüber sollten wir vertieft im Ausschuss reden. Nächstes Beispiel sind Petitionen, die veröffentlicht wurden. In der Tat, wir eilen im Umgang mit den Unterschriften, also Mitzeichnungen zu den Petitionen, den heutigen medialen Möglichkeiten durch Einzelfallentscheidungen hinterher. Da bedarf es in der Tat klarer Festlegungen. Weiterhin streben Sie an, dass Sitzungen des Petitionsausschusses grundsätzlich öffentlich sind. Ich habe mich gewundert, Kollegin Müller, in Ihrer Rede haben Sie schon gesagt, dass sie weitestgehend öffentlich sein sollen. Und der Gedanke ist ja nicht neu. Als Beispiel wird wieder mal der Bayerische Landtag bemüht. Dieses Beispiel – und das wissen Sie – ist aber nicht tauglich, weil die Bayern bei der Bearbeitung ihrer Petitionen eine ganz andere Systematik haben als wir hier in Thüringen. Begründen tun Sie die angestrebte Öffentlichkeit von Sitzungen mit dem Interesse der Menschen in Thüringen an der Arbeit des Petitionsausschusses. Dazu will ich Ihnen mal was sagen: Die Menschen haben auch ein Interesse an der Arbeit des Kabinetts in Thüringen. Und es käme wahrscheinlich keiner auf die Idee zu sagen, dass das Kabinett in Zukunft öffentlich tagt. Ob es einen Mehrwert hätte, weiß ich nicht, aber einen Unterhaltungswert könnte ich mir da schon gut vorstellen. Es dürfte also nicht überraschen, dass meine Fraktion da aus guten Gründen eine andere Position hat. Die Gründe dafür will ich heute auch gar nicht vertiefen, die sollten wir zunächst im Ausschuss diskutieren. Ich sage nur: Wahrung von Persönlichkeitsrechten, Schutz der Petenten ganz allgemein, Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Petitionsausschusses und manchmal sogar auch Schutz der Exekutive. Ich gucke jetzt mal zum Kollegen Müller, letzte Ausschusssitzung. Da war eine Petition dabei, da hätten wir uns allesamt nicht mit Ruhm bekleckert, wenn da die Öffentlichkeit erlebt hätte, wie da manchmal diskutiert wird und was da auch für Beiträge abgeliefert werden.
(Beifall AfD)
Der Ansatz von Ihnen, nur noch elektronische Unterschriften zur Petition zu zählen, die auf der Internetseite des Landtags geleistet wurden, die teilen wir. Dennoch stellt sich die Frage, ob wir das durchhalten. Der Ansatz ist nachvollziehbar, aber das Bemühen, sich von privaten, vielleicht sogar kommerziellen Internetplattformen klar abzugrenzen, darf nicht dazu führen, dass ein berechtigtes Petitum im Reißwolf landet. Ja, auch handschriftliche Unterschriften sollten Berücksichtigung finden. Sie sollten aber auch ein Mindestmaß an Anforderungen erfüllen, um möglichen Missbrauch weitestgehend auszuschließen. Da gibt es Vorstellungen, aber auch da, denke ich, werden wir uns im Ausschuss die Zeit nehmen, vertieft darüber zu reden. Auf andere Änderungen – Harmonisierung von Petitionsgesetz und Geschäftsordnung des Landtags oder Straffung von Bearbeitungsfristen durch die Landesregierung – will ich auch aus Zeitgründen heute hier gar nicht vertieft eingehen. Das sollten wir alles im Ausschuss beraten. Es muss aber bleiben: Der Petitionsausschuss ist kein politischer Schaukasten.
(Beifall AfD)
Er ist für die Petenten die letzte Möglichkeit, ihren Problemen, ihren Anliegen nachzukommen. Das sollten wir auch mit der gebotenen Sorgfalt und auch mit Rücksicht auf die Petenten nicht in einem öffentlichen Raum machen. Deshalb erneuere ich noch einmal den Antrag meiner Fraktion: Überweisung an den Petitionsausschuss und an den Justizausschuss. Dort werden wir uns die Zeit nehmen, uns über den vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend auszutauschen und auch Lösungen zu finden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, wir wollen das Petitionsgesetz entscheidend zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger verändern. An diesem Ziel sollten wir festhalten. Wenn ich mir die Redebeiträge heute hier angehört habe, kommen bei mir Zweifel auf, ob wir wirklich an dem Ziel festhalten wollen. Ich freue mich besonders, dass die von mir initiierten Änderungen in dem Gesetzentwurf Eingang gefunden haben. Deshalb danke ich Ihnen für den umfassenden Vorschlag für die Gesetzesänderung. Auf viele Einzeldetails muss ich jetzt nicht noch einmal eingehen, das hat Herr Heym schon getan. Ich denke, dafür haben wir dann die Ausschusssitzung, wo wir das ausführlich besprechen können und die Details lösen. Eine Sache ist mir besonders wichtig. Ich denke, da geht Ihr Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus, und zwar in dem Punkt, die Petitionsausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich zu machen.
(Beifall AfD)
Damit werden alle Protokolle und Zuarbeiten ebenfalls öffentlich. Was ist denn die Aufgabe des Petitionsausschusses? Aus meiner Sicht lösen wir Konflikte. Wir sind die letzte Instanz für den Bürger, an die er sich noch mal mit seinen Sorgen und Nöten wenden kann. Wir betreiben Aufklärung, wir geben Unterstützung bei der Suche von Kompromissen, auch wenn der Bürger andere Vorstellungen hat, was das Gesetz vorsieht. Ja, es geht auch darum, zum Beispiel Fehlverhalten in der Administration aufzudecken und diese nachhaltig zu vermeiden. Zu guten und nachhaltigen Konfliktlösungen braucht es eine offene und ehrliche Bestandsaufnahme für die Vermittler. Und die Vermittler sind genau wir, diejenigen im Petitionsausschuss. Wir müssen uns beide Seiten anhören können, die dann auch teilweise sehr kontrovers sind. Und wir brauchen eine ehrliche Darstellung von beiden Seiten.
(Beifall FDP)
Hier braucht es geschützte Räume, denn nur in geschützten Räumen öffnen sich Menschen und sind ehrlich. Das sollten wir berücksichtigen.
(Beifall AfD)
Diesen geschützten Raum würden wir mit diesem Gesetz pauschal zerschlagen. Und ich möchte hier auf ein ganz aktuelles Beispiel der Dezember-Sitzung vom Petitionsausschuss zurückkommen. Da ging es nämlich genau darum, dass wir einen Antrag vorliegen hatten, ein Protokoll öffentlich zu machen. Da äußerte sich ein Regierungsvertreter sinngemäß, er appellierte an die Ausschussmitglieder, die Zuarbeiten des Ministeriums nicht öffentlich zu machen. Er sagte ganz klar: Wenn ich gewusst hätte, dass es der Öffentlichkeit zugänglich wird, dann wäre diese Stellungnahme anders ausgefallen. – Das, denke ich, sollte alle Abgeordneten hier in diesem Raum nachdenklich machen, warum genau diese Ausschusssitzungen nicht öffentlich sein dürfen. Deshalb ist der jetzige Prozess, dass nur auf Antrag öffentliche Sitzungen stattfinden, der bessere Weg. Und ich rege an, den § 15 Abs. 1 dahin gehend zu ändern. Ich rufe hier an der Stelle noch mal wirklich alle auf, sich an einer konstruktiven Diskussion für dieses Gesetz zu beteiligen, auch Kompromissfähigkeit zu zeigen, denn es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern es geht hier um die Bürger und Bürgerinnen in diesem Land, dass sie mit den Abgeordneten kommunizieren. Deshalb stimmen wir als FDP-Fraktion der Überweisung an die Ausschüsse zu.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir reden heute über einen Gesetzentwurf, der zur Verbesserung der Mitbestimmungsrechte in Thüringen zur Stärkung der direkten Demokratie im Zuge des Petitionsausschusses durch die regierungstragenden Fraktionen eingebracht worden ist. Wir haben heute auch durch den Kollegen Müller von den Grünen gehört, worum es vielmals geht. Ich möchte noch mal etwas zu der Öffentlichkeit der Ausschüsse sagen und warum wir in dem Gesetz auch „weitestgehend“ formuliert haben als Vorschlag, weil es natürlich so ist, und da nehme ich mal das Beispiel, was Steuern anbetrifft, dass wir uns immer auch an rechtliche Bestimmungen halten müssen. Aber was wir im Gespräch gerade mit dem Bayerischen Landtag, mit den Vertretern des Petitionsausschusses, dort erlebt haben, ist, dass die Öffentlichkeit des Ausschusses keineswegs dazu führt, dass Menschen, Regierungsvertreter, die uns Rede und Antwort stehen müssen, Angst haben müssen, etwas zu äußern. Herr Heym, ja, natürlich wird in Bayern etwas anders im Petitionsausschuss gearbeitet. Dort gibt es einen Petitionsausschuss, der tagt öffentlich, und daneben gibt es weitere Ausschüsse, die tagen auch öffentlich. Und in allen öffentlichen Ausschüssen werden Petitionen bearbeitet und behandelt. Das hat keineswegs dazu geführt, dass die Landesregierung nicht genügend Auskunft geben kann oder wird – im Gegenteil. Wir sind als Vermittler, als Problemlöser, als Anliegentreiber auch gefordert in diesem Ausschuss. Und ich glaube, wenn Menschen sich an uns wenden – ich rede wirklich von Menschen und nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern; das hat auch was damit zu tun, dass jede und jeder sich an den Petitionsausschuss wenden kann, unabhängig der Staatsangehörigkeit –, wenn die Menschen sich mit einem Problem an uns wenden, wir sollen es lösen, dann sollen sie auch die Möglichkeit haben, zu sehen, wie wir zu dieser Lösung kommen. Das ist, glaube ich, auch ein Grund, warum wir sagen, Öffentlichkeit des Ausschusses weitestgehend, wie es im Gesetzentwurf dargelegt worden ist. Eine Herzensangelegenheit ist auch die Anerkennung der handschriftlichen Unterschriften, was wir auch in dem Gesetzentwurf eingebracht haben, denn wir stehen in einem bitteren Konkurrenzkampf mit unserer Petitionsplattform. Die wurde vor sieben Jahren, als das Petitionsgesetz damals so novelliert worden ist, auf den Weg gebracht und die Zeit hat uns einfach überholt. Wir erleben es, dass Menschen sich an private Plattformen wenden, wie Change.org, wie openPetition. Wir erzählen ihnen aber dann auch nicht, was mit ihren Daten passiert. Ich glaube, auch da müssen wir die Finger in die Wunde legen und sagen: Wir müssen moderner werden, wir sind das Parlament, hier sollen sich die Menschen hinwenden und da ist unsere Plattform auch gefragt. Natürlich wissen wir auch als regierungstragende Fraktion, dass die Landtagsverwaltung auch schon daran arbeitet und wir auch immer schauen müssen, wie kann das personell untersetzt und gestärkt werden im Sinne der Menschen, die Hilfe bei uns suchen und deswegen, weil es halt immer noch ein kleines Problem ist mit unserer Petitionsplattform, mal stürzt sie ab, das haben wir im Oktober erlebt. Da gab es unglaublich viele Menschen, die sich an uns gewandt haben und die gehen dann halt lieber los, sammeln Unterschriften handschriftlich. Ich glaube, da müssen wir zeigen, dass wir auch die anerkennen. Wenn jemand von Haustür zu Haustür geht, für ein Petitum wirbt, dann sollten wir das auch würdigen und es darf nicht zum parteipolitischen Spielchen werden. Da erinnere ich mich auch an eine Petition. Da ging es um das Azubi-Ticket in Greiz. Die jungen Menschen hatten unglaublich viele handschriftliche Unterschriften gesammelt und dann war es leider eine Mehrheit in diesem Ausschuss – so wie ich mich erinnere –, die nicht dafür gestimmt hat, obwohl bei anderen Petitionen so verfahren worden ist. Da sage ich, das hängt auch ein bisschen mit parteipolitischen Spielchen zusammen. Hier wollen wir eine Klarstellung und eine Regelung finden. Ich freue mich sehr auf die Diskussion. Ich will gar nicht viel mehr darüber sagen. Wir werden das in dem Ausschuss ausdiskutieren müssen. Ich freue mich auch auf eine öffentliche Anhörung und werbe ebenfalls dafür, das an den Petitionsausschuss federführend zu überweisen und auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Möchte die Regierung sich dazu äußern? Nein, muss sie auch nicht unbedingt. Damit kommen wir zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf an den Petitionsausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus den Koalitionsfraktionen, der FDP- und der CDU-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen. Weiterhin soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen werden. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind vereinzelte Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind andere Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Überweisung ist dennoch auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschlossen. Die Federführung soll beim Petitionsausschuss liegen. Wer mit dieser Federführung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, FDP, CDU und AfD. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung aus der AfD-Fraktion ist dann als federführender Ausschuss der Petitionsausschuss bestimmt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen vereinbarungsgemäß jetzt zum Aufruf der Wahlen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 78 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2645 Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mit mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2645 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann und Herr Abgeordneter Jens Cotta. Wird die Aussprache gewünscht? Die Abgeordnete Henfling hat sich zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Henfling.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, namens meiner Fraktion und unserer Koalitionspartner möchte ich Folgendes zu den Wahlvorschlägen der AfD, hier im Speziellen zum Wahlvorschlag des Abgeordneten Kaufmann, erklären. Der Abgeordnete Kaufmann ist aus unserer Sicht nicht geeignet, die wichtige Kontrollfunktion innerhalb der Parlamentarischen Kontrollkommission wahrzunehmen. Wir haben zwar die Pflicht, die Wahlvorschläge der AfD zur Kenntnis zu nehmen, aber zur Wahlentscheidung sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet. Lassen Sie mich kurz zu den sachlich begründeten Zweifeln an der Eignung und Vertrauenswürdigkeit des Abgeordneten Kaufmann ausführen. Der Abgeordnete Kaufmann gehört zu den Gründungsmitgliedern der AfD in Thüringen.
(Beifall AfD)
Er hat die „Erfurter Resolution“ mitunterzeichnet, das Gründungsdokument des „Flügels“, und sich auch vom „Flügel“, wesentlichen Protagonisten des „Flügels“ weder in Person noch inhaltlich distanziert.
(Beifall AfD)
Der „Flügel“ gilt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der Zivilgesellschaft sowie den Verfassungsschutzbehörden als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein maßgeblicher Vertreter des „Flügels“ war bis zu seiner angeblichen Auflösung der Fraktionsvorsitzende der AfD hier im Thüringer Landtag, Björn Höcke. Im geleakten Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird allein Höcke 600-mal erwähnt.
(Beifall AfD)
Gerade in Thüringen lässt sich aus unserer Sicht der „Flügel“ oder die Ideologie, die durch ihn vertreten wurde, nicht von der Landespartei und erst recht nicht von der Landtagsfraktion trennen. Das zeigten auch die zahlreichen Austritte aus der Fraktion der AfD in der letzten Legislatur. In dieser Legislatur gab es noch keinen Austritt.
(Beifall AfD)
Man kann also davon ausgehen, dass alle Abgeordneten der AfD, auch der Abgeordnete Kaufmann, loyal zur Fraktion und den maßgeblichen „Flügel“-Protagonisten stehen. Mit Björn Höcke, Corinna Herold, Stefan Möller und Thomas Rudy gehören allein vier derzeitige Abgeordnete der AfD zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“.
(Beifall AfD)
Durch eine Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission erhielte der Abgeordnete Kaufmann Einblick in die Arbeit des Verfassungsschutzes, auch im Hinblick auf den „Flügel“ und andere rechtsextremistische Strömungen in der AfD. Wie bereits dargestellt sind der „Flügel“ und die Landespartei wie auch die Landtagsfraktion in Thüringen nahezu deckungsgleich. Zudem erhielte der Abgeordnete Kaufmann auch gemäß § 24 Abs. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz die Befugnis, Björn Höcke über die wesentlichen Inhalte der Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission zu berichten. Dadurch sehen wir eine Gefährdung der Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes wie auch seiner Arbeit. Weiterhin wäre der Abgeordnete Kaufmann aus unserer Sicht auch persönlich nicht für die Kontrolle des Verfassungsschutzes geeignet. So twitterte er zum Beispiel anlässlich der Berichterstattung des MDR zur Sonderausstellung zum kirchlichen „Entjudungsinstitut“ im Lutherhaus Eisenach am 17. September 2019, ich zitiere: Damals hat sich die evangelische Kirche genauso mit den nationalsozialistischen Machthabern verbündet wie heute mit den rot-rot-grün-sozialistischen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Genauso
war es!) Ein Beispiel für einen unsäglichen Geschichtsrelativismus. Auf Facebook bezeichnete der Abgeordnete Kaufmann in einem Post zu einer Veranstaltung zum Schulgesetz am 26. Januar 2019 das Menschenrecht auf Inklusion als ideologisches Experiment. Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass der Abgeordnete Kaufmann aus unserer Sicht als Mitglied für die Parlamentarische Kontrollkommission unwählbar ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Henfling, das war ja nicht die stets angemahnte freie Rede. Das hat mich jetzt ein bisschen verwundert. So viel zum Eingang.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass sich mein Kollege Cotta jetzt freut – der erste Kandidat, den wir vorgeschlagen haben, an dem es offensichtlich nichts auszusetzen gibt.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Er hofft auf Ihre Zustimmung für seine Kandidatur. Zu den Ausführungen der sehr geschätzten Kollegin: Die „Erfurter Resolution“, die Herr Kollege Kaufmann unterzeichnet hat, haben Sie offensichtlich genauso wenig verstanden wie der Verfassungsschutz.
(Beifall AfD)
Die „Erfurter Resolution“ nimmt eindeutig Bezug zu einem innerparteilichen Streit, den es in der AfD mal gab. Sie wird immer als Gründungsdokument des „Flügels“ herangezogen und die ganzen Unterzeichner als sogenannte Mitglieder des in der Tat nicht mehr existierenden „Flügels“ genannt, was absoluter Quatsch ist. Also als programmatisches Dokument des „Flügels“ hat sie ohnehin nie getaugt. Sie nimmt ganz klaren Bezug auf eine Situation, die es mal in unserer Partei gab, auf einen Vorsitzenden, der versucht hat, die Partei in eine bestimmte Richtung zu lenken. Insofern ist das genauso Unfug gewesen, was Sie hier vorgetragen haben, wie das, was von den Verfassungsschutzbehörden seit geraumer Zeit behauptet wird.
(Beifall AfD)
Dann hat der Kollege sich nicht vom „Flügel“ distanziert. Ja, mein Gott, der „Flügel“ war und ist eine innerparteiliche Interessengruppierung gewesen, wie es sie in jeder Partei gibt. Sie haben bei Ihnen auch den Seeheimer Kreis bei der SPD oder die Kommunistische Plattform bei den Linken,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: In unserer Partei gibt es keine rechtsextreme Interessengruppierung!) das ist etwas Selbstverständliches. Und dass auch behauptet wird, dass dort – na ja, sage ich jetzt mal – rechtsextremistische oder staatsfeindliche Politik betrieben wird, also wirklich, da fehlt Ihnen wirklich jede Sachkenntnis, Sie müssen sich nur die Reden anschauen, die auf den „Flügel“-Veranstaltungen gehalten werden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!) Das ist eine gesellige Veranstaltung, ein Treffen der Parteifreunde gewesen,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gesellig!) um sich zu vernetzen, nichts anderes.
(Beifall AfD)
Ja, das ist interessant, dass Sie das nicht zur Kenntnis genommen haben. Dann wird mal wieder auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes Bezug genommen, da wird mein Kollege Höcke 600-mal zitiert. Mein Kollege Höcke hat sich ausführlich zu diesen Vorwürfen geäußert, die dort formuliert werden. Und es ist auch ausreichend dokumentiert, dass in diesem Gutachten nun mal wirklich so derart viele Fehler enthalten sind, dass es beim besten Willen nicht taugt, um die Beobachtung der AfD zu begründen. Jetzt komme ich zum nächsten Punkt. Das wird immer hier vorn ausgeführt: Ja, Mensch, der Herr Kaufmann gehöre angeblich dem „Flügel“ an und das sei eine gesichert rechtsextreme Bewegung oder Organisation. Da empfehle ich Ihnen die Lektüre des Urteils des Verfassungsgerichtshofs. Auf unseren Antrag auf einstweilige Anordnung hin hat das Gericht festgestellt, dass es eben kein Argument sein darf, wen oder was der Verfassungsschutz hier als gesichert rechtsextremistisch einstuft, wer in diese Kontrollgremien gewählt wird, aus ganz einfachem Grund, dass der Verfassungsschutz darüber bestimmen würde, wer ihn kontrolliert. Und, meine Damen und Herren, machen Sie sich doch keine Illusionen, Sie haben jetzt die Mehrheit hier, aber das wird Sie auch irgendwann mal treffen, wenn es darauf ankommt.
(Beifall AfD)
Der Verfassungsschutz ist nämlich keine demokratisch kontrollierbare Institution. Das haben wir heute Vormittag schon festgestellt. Im Übrigen, also an der persönlichen Geeignetheit des Kollegen Kaufmann – er ist immerhin Vizepräsident hier im Landtag, selbst der Ministerpräsident hat ihm ja seine Stimme gegeben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das macht es nicht besser!) Stimmt, Sie waren auch mal Vizepräsidentin oder sind es, glaube ich, immer noch. Nein, sind Sie nicht mehr. Gott sei Dank.
(Beifall AfD)
Im Übrigen: Dass die Abgeordneten so loyal zur Fraktion sind, das ist doch mal ein Ding. Ich meine, den Herrn Helmerich haben Sie in der letzten Legislaturperiode gern aufgenommen, obwohl er von der AfD kommt. Ob Sie damit so glücklich geworden sind, weiß ich jetzt auch nicht.
(Beifall AfD)
Aber diese Vorwürfe, die hier geäußert werden, ich meine die Zugriffszahlen …
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Er war partei-
los!) Parteilos, genau, stimmt. Entschuldigung. Der Herr Helmerich war natürlich parteilos. Er war immerhin auf den gleichen Bildern mit Björn Höcke zu sehen wie manch anderer Kandidat, der genau aus diesen lächerlichen Gründen hier abgelehnt wurde.
(Beifall AfD)
Und genau weil diese Gründe so lächerlich sind, meine Damen und Herren, und weil ich der Bevölkerung, die diesem Stream hier vielleicht zuschaut, mehr Vernunft zutraue als den Mitgliedern dieses Hauses, bleibt mir wirklich nichts anderes hier vorne zu sagen, außer dass es jedem auffällt, dass es so derart lächerlich ist, was Sie sich aus dem Hut zaubern, um unsere Kandidaten hier angeblich zu demontieren oder als ungeeignet darzustellen, dass Sie sich selbst und auch der Institution des Verfassungsschutzes, die Sie zwar nicht schätzen, aber manch andere hier im Hause schätzen, keinen Gefallen tun, wenn Sie solche Maßstäbe hier gelten lassen. Ich weise im Übrigen und zum Schluss noch darauf hin, dass, wer ein Interesse daran hat, dass ein Verfassungsschutz parlamentarisch kontrolliert wird und dadurch auch erst die Berechtigung erhält, die Arbeit zu machen, die er sich vornimmt zu machen, der darf nicht die Opposition gänzlich von dieser Kontrolle ausschließen. Das tut mir leid, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, solange Sie diese Regierung mittragen, da können Sie so oft sagen, wie Sie wollen, dass Sie konstruktive Opposition sind – sind Sie eben nicht, Sie sind Teil der Regierung. Wenn eine Kontrollkommission nur aus Mitgliedern der Regierungskoalition und aus Ihrer Fraktion besteht, dann ist die Opposition in diesem Kontrollgremium nicht vertreten.
(Beifall AfD)
Wenn Sie eine demokratische parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wünschen, dann müssen Sie die Vertreter der Opposition und aus meiner Fraktion, die durch die Ergebnisse der demokratischen Wahlen, wie sie hier in Thüringen stattgefunden haben, auch zum Vorschlagsrecht gekommen ist, diese Kandidaten auch wählen. Danke schön.
(Beifall AfD)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für diese durchaus sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße für diese Tätigkeit geeignet sein. Das von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Mitglied, Herr Cotta, entspricht diesen Voraussetzungen aus Sicht meiner Fraktion nicht, was ich an einigen Stellen beispielhaft ausführen möchte. Herr Cotta stützt in seiner Fraktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag seinen Fraktionschef und Protagonisten des „Flügels“ Björn Höcke.
(Beifall AfD)
Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission den Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Herrn Höcke, über die wesentlichen Inhalte der Beratung unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amtes gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet, da der Landesverband der AfD, dessen Vorsitzender als sogenannter Sprecher ebenfalls Herr Höcke ist, vom Amt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt wird. Die Sympathiebekundungen mit Herrn Höcke zeigen sich außerdem zum Beispiel darin, dass Herr Cotta in einem Zeitungsinterview sagte, dass die Dresdner Rede Höckes, in der er das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin als Denkmal der Schande bezeichnete, aus dem Zusammenhang gerissen worden sei.
(Beifall AfD)
Im Vorfeld der extrem rechten und gewaltvollen Ausschreitung in Chemnitz im August 2018 wurde auf dem Facebook-Profil des Kreisverbands der AfD Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land, dessen Kreissprecher Herr Cotta zu diesem Zeitpunkt war, der illegal veröffentlichte Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen der tödlichen Messerattacke von Chemnitz geteilt. Das Dokument enthielt neben den persönlichen Daten des damaligen Tatverdächtigen, der später von der Justiz für unschuldig befunden wurde, ebenfalls Klarnamen von Zeuginnen. Ebenfalls veröffentlicht wurde dieses Dokument übrigens von einschlägigen rechtsextremen Organisationen, zum Beispiel Pro Chemnitz oder vom Pegida-Chef Lutz Bachmann. In den sozialen Medien hetzt Herr Cotta gegen den Islam, indem er Integrationspolitik mit islamistischen Gewalttaten gleichsetzt und bekundet, dass der Islam nicht zu Europa gehöre.
(Beifall AfD)
Weiterhin spricht er von Zensur in den sozialen Medien, bezeichnet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Denunziant und inszeniert, dass es in Deutschland zu einer Diktatur kommen solle, in der die AfD als Opposition unterdrückt werden solle, und setzt die Gegenwart mit der Diktatur in der DDR gleich.
(Beifall AfD)
So spricht er im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit zum Beispiel von Corona-Propagandavideos. Die durchaus überschaubaren Kommentare unter seinen Postings auf Facebook sind zum Teil gewaltvoll und gefährlich und Herr Cotta wendet sich augenscheinlich nicht von diesen ab. So teilte er am 18.11.2020 einen Post von Stephan Brandner, in dem eine Liste von Thüringer Bundestagsabgeordneten und deren Abstimmungsverhalten zur Dritten Änderung des Infektionsschutzgesetzes aufgeführt sind.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es gilt Trans-
parenz, um Gottes willen!) In den Kommentaren unter dem Bild heißt es unter anderem eindeutig zweideutig: „Ich zitiere die Liste der Namen, wird man irgendwo noch brauchen können.“ und „Verbrecher werden irgendwann bestraft.“ In einem weiteren Posting vom 21.11.2020, in dem Herr Cotta einen Artikel von „T-Online“ teilt, in dem es darum geht, dass der Thüringer Innenminister Georg Maier ein AfD-Verbot ins Gespräch brachte, gab es in den zugehörigen Kommentaren folgende Aussagen: „Ekelhaft. Grüne usw. sollten verboten werden,
(Beifall AfD)
schaden dem deutschen Volk, wo sie können. Macht nur weiter so, die Quittung werdet ihr bekommen, das ist Fakt.“ Und weiter: „Die Partei ist vom Volk gewählt. Denen werde ich als Erstes einen Kopfschuss setzen, dem größten Faschisten. Arschlöscher machen das Maul auf – zum Kotzen.“ Das sind Kommentare, die Herr Cotta unkommentiert und öffentlich unter seinem Facebook-Auftritt zulässt, und er trägt damit zu Hass und Gewalt bei. Im Fazit zeigt sich für uns, dass Herr Cotta weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung besitzt, um eine Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission auszuüben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die wesentlichen Argumente, warum das, was hier geschieht und was hier vorgetragen wird, nun wirklich nicht diesem Haus einen Gefallen tut und auch dem ganzen Prozess nicht, habe ich ja schon gesagt. Was aber hier unbedingt noch richtiggestellt werden muss, ist Folgendes: Hier wird eine ganze Reihe von Sachverhalten genannt, ganz viele Kommentare, in der Tat das eine oder andere durchaus Skandalöse. Da stellt sich für mich die Frage: Verstehen Sie den Begriff der Sippenhaft nicht?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Für sein Facebook-Profil ist jeder selbst verantwortlich!) Und verstehen Sie nicht, dass Äußerungen, die Personen unter Umständen in sozialen Netzwerken, in bestimmten Profilen tätigen, ja wohl kaum der Person zugerechnet werden können, die das Profil betreibt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber hallo!) Sie können möglicherweise dem Unternehmen vorwerfen, dass diese Kommentare nicht gelöscht werden, aber wohl kaum demjenigen, der dort Zeitungsartikel oder sonstige Informationen teilt. Im Übrigen verhält es sich genauso mit diesem Dokument, das Sie zitiert haben, im Vorfeld der Demonstration in Chemnitz. Das war ein Zeitungsartikel, dieses Dokument wurde eher an verschiedenen Quellen öffentlich geteilt. Weil es eine Person, weil es Herr Cotta getan hat oder haben soll – es ist ja gar nicht festzustellen, wer dafür die Verantwortung trägt, das ist auf einem Kreisverbandskonto geschehen –, dann soll er aus Ihrer Sicht angeblich unwählbar sein. Ansonsten das Übliche – das haben wir ja schon mal gehört: Islam gehört nicht zu Europa, eine superverwerfliche Position, haben weite Teile der CDU bis vor Kurzem noch vertreten. Ich glaube, es gibt durchaus noch andere, die das bis heute vertreten. Ich glaube, es ist auch eine zulässige Sache.
(Beifall AfD)
Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Denunzianten zu bezeichnen, na ja, mein Gott, es ist wirklich schwer zu erkennen, wieso das falsch sein soll heutzutage. Und ansonsten: Wissen Sie, wenn dann Listen von abstimmenden Abgeordneten geteilt werden und gesagt wird, die Liste könnte man in Zukunft noch brauchen – das stimmt, bei jeder Wahl könnte man so eine Liste brauchen, wie bestimmte Leute abgestimmt haben.
(Beifall AfD)
Und ich finde es ja gut, dass der Kollege Cotta zur öffentlichen Bildung der Bevölkerung beiträgt, indem er zeigt, wie sich bestimmte Abgeordnete dieser Parteien, die hier im Landtag auch vertreten sind, im Bundestag verhalten, wie sie dort abstimmen und dass das bei der nächsten Wahl hoffentlich auch eine Rolle spielt und dass sie dafür die Quittung bekommen. Danke schön.
(Beifall AfD)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Gibt es weitere Diskussionsbeiträge zu diesem Wahlgang? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich mit auf – wir wählen ja gemeinsam – den TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2646 Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt hier bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2646 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Herr Blechschmidt, Fraktion Die Linke.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, erneut beschäftigen wir uns heute mit einem Vorschlag der AfD zur Besetzung der G 10-Kommission. Erneut melden wir in der Person des Kandidaten begründete Zweifel an der Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrollfunktionen an. Auch der Abgeordnete Frosch bietet keine Gewähr für ein Vertrauen in die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über die Befugnisse des Verfassungsschutzes, in die Grundrechte der in Thüringen lebenden Menschen einzugreifen, verbunden sind. Ich erlaube mir an dieser Stelle, erneut darauf hinzuweisen, dass dieses Parlament keine Pflicht trifft, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung und der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen. Die Entscheidung der Mehrheit und die Akzeptanz demokratischer Wahlen, Herr Abgeordneter Möller, kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen. Und, Kollege Braga, „auch der Landtag muss (nicht) die Kandidaten wählen“, wie Sie hier vorne formuliert haben. Meine Damen und Herren, der hier Vorgeschlagene pflegt offenbar in seinem Wahlkreis Umgang mit der sogenannten Reichsbürgerszene, welche die Grundlagen unserer Gesellschaft ignoriert und ablehnt. So organisierte die dortige AfD im September 2019 eine Wahlkampfveranstaltung in SaalfeldWöhlsdorf in der „Hacienda Mexicana“, welches nach Presseberichten schon seit Jahren durch den Verfassungsschutz als Treffpunkt der organisierten Reichsbürgerszene beobachtet wird – OTZ vom 29.11.2019. Der Betreiber wird der Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“ zugeordnet. Letztmalig in die Schlagzeilen geriet das Objekt im letzten November, als dort polizeilich ein Treffen von 80 Personen aus der sogenannten Reichsbürgerszene der gesamten Bundesrepublik sowie der Schweiz, Litauen, Österreich aufgelöst werden musste. Offenbar, meine Damen und Herren, hat der vorgeschlagene Abgeordnete auch ein gespanntes Verhältnis zur Parteiendemokratie. So behauptet er auf seiner Homepage karlheinzfrosch.de am 18. Januar 2021, dass die CDU eine Merkel-Partei sei, unter der Andersdenkende verfolgt würden bis hin zum existenziellen Ruin.
(Beifall AfD)
Wörtlich schreibt er: „Die, die das Verhängnis aufhalten wollen, werden konsequent ausgeschaltet.“ Und: „Die Wahl von Laschet zeigt fatale Parallelen zur SED-Diktatur.“ Mit derartigen Äußerungen diskreditiert er nicht nur die CDU, sondern deren demokratische Wahlentscheidung und das System der demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozesse generell. Auch an den AfD-Abgeordneten schon obligatorischen rassistischen Ausfällen fehlt es nicht. So schrieb er in einem Beitrag am 11. Juni 2020 auf der oben angeführten Internetseite anlässlich der Black-Lives-Matter-Proteste: „Die Antirassisten müssen sich im Übrigen fragen lassen, wo sie denn waren, wenn sogenannte Flüchtlinge in Deutschland und anderswo morden und vergewaltigen. Sie hätten dazu genügend Gelegenheit gehabt. Oder haben sie ‚all Lives Matter‘ ein Problem damit?“ Wie üblich, meine Damen und Herren, wird suggeriert, weiße Deutsche seien die eigentlichen Opfer, Mord und Vergewaltigung seien Resultate von Migration. Ein bewusstes und vorsätzliches Umlügen der Realität und der Kriminalstatistik hat nichts mit den Prinzipien der Gleichheit und der Achtung der Menschenwürde, wie sie in unserem Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung festgeschrieben sind, zu tun.
(Beifall DIE LINKE)
Beim Abgeordneten Frosch kommt hier noch der besondere obskure Umstand hinzu, dass er selbst als Geschäftsführer einer Firma tätig war, die maßgeblich an den Flüchtlingsbewegungen profitierte, indem sie Flüchtlingsunterkünfte errichtete. Dem Abgeordneten Frosch fehlt die Eignung, in der G 10-Kommission im Geiste der Wahrung der Grundrechte alle gegebenenfalls betroffenen Kontrollrechte auszuüben. Er besitzt nicht unser Vertrauen und ist somit für uns nicht wählbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Vorschlag? Herr Braga.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Frau Präsidentin, Kollegen Abgeordnete! Herr Blechschmidt, danke für die Berichtigung. Das stimmt, ich habe vorhin davon gesprochen, dass der Landtag unter bestimmten Voraussetzungen oder bestimmten Gründen die Kandidaten meiner Partei wählen muss. Das ist natürlich als politische Verpflichtung aus meiner Sicht zu verstehen, dass Sie als einzelner Abgeordneter nicht dazu verpflichtet sind, da haben Sie durchaus recht mit Ihrem Einwurf, obwohl ich dazu sagen muss, ich gehe davon aus – und so schätze ich Ihre parlamentarische Arbeit ein –, dass Sie das Urteil aus Weimar vom Oktober letzten Jahres zur Kenntnis genommen haben und dort auch gesehen haben, dass diese Ablehnung nur in sehr bestimmten, sehr eng umgrenzten Möglichkeiten möglich ist. Das wissen Sie auch. Wir streiten uns natürlich darüber, ob diese engen Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Sie sind der Auffassung, dass das der Fall ist. Ich bin der Auffassung, dass das nicht der Fall ist, weil ich der Überzeugung bin – ich glaube, das zeigt auch die Betrachtung der Realität, wie sie im Landtag geschieht –, dass es kein geeignetes Verfahren der Verständigung der Fraktionen im Vorfeld gab bzw. dass der Landtag sich nicht darum bemüht hat, dass hier Möglichkeiten gefunden werden, endlich eine funktionsfähige Parlamentarische Kontrollkommission unter Einbeziehung der Opposition auszustatten mit entsprechenden Personen, dass die Kandidaten meiner Fraktion gewählt werden. Zu den einzelnen Vorwürfen bleibt noch mal zu sagen, dass hier einiges aus dem Zusammenhang gerissen wird, einiges aus dem Hut gezaubert wird, um eine angebliche Ungeeignetheit des Kandidaten zu suggerieren. Ich meine, Sie haben hier beispielsweise etwas vorgelesen hinsichtlich der Black-Lives-Matter-Bewegung und des Zusammenhangs, den Sie sich darunter vorstellen oder von dem Sie glauben, dass der Kollege Frosch das gemeint haben will, dass er die Weißen immer als Opfer usw. dargestellt hat. Das haben Sie gesagt, dass er dort festgestellt hat – und was zweifelsohne auch richtig ist –, dass es Flüchtlinge oder Personen gibt, die nach Deutschland flüchten, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, um als solche betrachtet zu werden, und kein Fluchtgrund besteht und dass von diesem Milieu durchaus auch Kriminalität ausgeht. Das ist doch auch eine zweifelsohne richtige Feststellung.
(Beifall AfD)
Sie haben das so ausgelegt und gesagt, er unterstellt, das sei immer so der Fall.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Genau, das ist ein Grundrecht!) Das gibt die zitierte Passage schlicht nicht her. Ich konnte mir sie jetzt an der Stelle nicht notieren, vielleicht arbeiten Sie mir das noch einmal zu, aber das gibt die zitierte Passage schlicht nicht her. Das tut mir leid, das muss ich schlicht und ergreifend korrigieren. Und dass sich in einem Lokal, wo die AfD Veranstaltungen macht, möglicherweise andere Gruppierungen treffen, nun, darüber hat man begrenzt Kontrolle. Es ist interessant, in welcher Reihenfolge das geschieht. Sie sagen, die AfD hat sich vor einiger Zeit, vor einigen Monaten jedenfalls in diesem Lokal getroffen und vor wenigen Wochen sollen sich da irgendwelche Reichsbürger getroffen haben. Finde ich auch nicht gut,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Die treffen sich seit Jahren dort!) findet der Abgeordnetenkollege auch nicht gut, lehnt er sicherlich auch ab.
(Beifall AfD)
Aber wer sich in einem Lokal trifft, nachdem meine Partei sich dort getroffen und irgendeine Veranstaltung ausgerichtet hat, das steht nun mal kaum in unserer Macht, das zu kontrollieren, das wissen Sie auch. Insofern sind das hier noch einmal wirklich unvernünftige Argumente, die hier vorgebracht werden, die keineswegs taugen, auch die vom Verfassungsgericht verlangten Voraussetzungen zu erfüllen, die Ungeeignetheit meiner Fraktionskollegen festzustellen und sie nicht
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Die Reichsbürger treffen sich seit Jahren!) in die infrage stehenden Gremien zu wählen. Das ist Teil des politischen Schauspiels, das verstehe ich auch. Aber, meine Damen und Herren, wenn es hier in diesem Haus noch einen Rest Vernunft gibt, dann bitte ich Sie, das zu ignorieren, was hier vorgetragen wird, und endlich eine funktionsfähige Parlamentarische Kontrollkommission bzw. die voll ausgestattete bzw. die voll besetzte G 10-Kommission hier zu wählen. Danke schön.
(Beifall AfD)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Abgeordneter Braga hat jetzt eine Unterbrechung vor der Abstimmung beantragt. Das steht der Fraktion zu. Für wie lange?
(Zuruf Abg. Braga, AfD: Eine halbe Stunde!)
30 Minuten Unterbrechung. Das ist dann eine vorgezogene Lüftungspause. Wir sehen uns dann in 30 Minuten hier wieder. Die entsprechenden Lüftungspausen verschieben sich dann weiter nach hinten. Es ist jetzt 13.50 Uhr, wir machen um 14.20 Uhr weiter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können. Wir sind in den Tagesordnungspunkten 78 und 79, vor dem Wahlgang. Ergeben sich aus Ihrer Pause, Herr Braga, irgendwelche Konsequenzen für den Wahlgang? Nein. Dann kommen wir jetzt also zum Wahlgang.
(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Hallo!)
Herr Blechschmidt, Sie möchten noch etwas sagen. Bitte.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Im Nachgang meiner Argumentation möchte ich die Kolleginnen und Kollegen darüber informieren, dass der Kandidat, der hier mit Blick auf die G 10-Kommission zur Wahl steht, vor dem Gebäude zwei Abgeordnete des Thüringer Landtags als „Rotfaschisten“ bezeichnet hat. Das unterstreicht noch mal eindeutig: Dieser gute Mann – in Anführungszeichen – ist für uns nicht wählbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Will sich noch jemand dazu äußern? Nein. Dann treten wir jetzt in den Wahlgang ein. Wir haben einen verbundenen Wahlgang. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Ich bitte die beiden Schriftführenden, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte einen eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift mitnehmen und nutzen. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem roten Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie auf dem grünen Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt, die auch schon dort hinten ihre Plätze eingenommen haben. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang. Vereinbarungsgemäß kommen wir zur Fragestunde und nach der Fragestunde wird das Ergebnis bekannt gegeben. Ich will Ihnen aber zum Zeitmanagement vielleicht mal im Voraus den Überblick geben, wie es hier weitergeht mit unseren Pausen, die wir ja auch immer zu machen haben. Es ist jetzt 14.45 Uhr, um 15.35 Uhr ist unsere nächste Lüftungspause, dann würde es um 16.05 Uhr weitergehen, dann haben wir noch 10 Minuten Fragestunde und um 16.15 Uhr gibt es dann das Wahlergebnis und voraussichtlich eine Wiederholungswahl, die der AfD als vorschlagsberechtigter Partei zusteht. Danach, wenn wir dann voraussichtlich noch ein zweites Mal die gleichen Kandidaten in einen Wahlgang geschickt haben werden, wird als Nächstes der TOP 21 behandelt, den wir einverständlich vorgezogen haben und der heute auf jeden Fall abgehandelt werden soll. Jetzt geht es erst einmal los mit der Fragestunde, um 15.35 Uhr ist Lüftungspause, um 16.05 Uhr gibt es immer noch 10 Minuten Fragestunde und um 16.15 Uhr dann das Wahlergebnis. So, ich bitte um Auszählung, wenn ich das versäumt haben sollte. Aber ich glaube, das hatte ich gesagt. Wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordnungsIch rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Czuppon, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/2519. Herr Czuppon, bitte.
Arrestierung von Quarantäneverweigerern auch in Thüringen geplant? „Bundesdeutsche Kommunen und Landkreise suchen Personal, um die Quarantäne-Verweigerer im Arrest zu bewachen.“ Mit dieser Schlagzeile lässt das Nachrichtenportal „NEWS 2020“ am 9. Januar 2021 in seiner Online-Ausgabe aufhorchen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es in Thüringen Bestrebungen oder Planungen, Quarantäneverweigerer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes zu arrestieren? 2. Falls ja, gibt es Vorbereitungshandlungen, wie zum Beispiel die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und fachkundigem Personal? 3. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Bemühungen im Hinblick auf Örtlichkeiten und Personalbestand? 4. Falls diese „Lager für Uneinsichtige“ geplant sind, ist welcher Zeitraum für deren Betrieb vorgesehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon wie folgt: In Thüringen gibt es keine zentrale Einrichtung, in der Menschen, die sich nicht an die Quarantänevorgaben halten, untergebracht werden, und es sind auch keine geplant.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich die zweite Frage auf. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann von der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/2539.
Vielen Dank. Ich habe folgende Anfrage: Anzeigenaufnahme in Polizeibehörden während der Corona-Pandemie Von dem erklärten Ziel der Landesregierung, das öffentliche Leben in Thüringen aufgrund der vorwiegend für ältere Menschen gesundheitsgefährdenden Situation weitgehend nicht mehr stattfinden zu lassen, ist auch die Polizei betroffen. Unmittelbar vor Weihnachten rief die Thüringer Polizei daher öffentlich dazu auf, „statt der persönlichen Vorsprache eine Anzeige per E-Mail zu erwägen“. Obwohl nach wie vor die Anzeigenaufgabe auch persönlich in den Dienststellen möglich ist, kam es jedoch vereinzelt vor, dass in den Dienststellen die Aufnahme von Anzeigen verweigert und Anzeigenerstatter mit dem Hinweis auf die aktuelle pandemische Lage weggeschickt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen Regelungen hat die Landesregierung zur Aufnahme von Anzeigen in den Polizeibehörden während der aktuellen pandemischen Lage in die Dienststellen kommuniziert, um möglicherweise unterschiedliche Auslegungen in einzelnen Polizeidienststellen zu vermeiden? 2. Wie gewährleistet die Landesregierung eine datenschutzkonforme Anzeigenerstattung per E-Mail oder auf vergleichbarem kontaktlosen Weg, zum Beispiel per Telefon oder Brief? 3. Welche baulichen und technischen Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um in den Polizeidienststellen auch in der aktuellen, vorwiegend für ältere Menschen gesundheitsgefährdenden Situation den direkten Bürgerkontakt weiterhin zu ermöglichen? 4. Wie nimmt die Landesregierung dazu Stellung, wenn die Anzeigenaufnahme in den Polizeidienststellen mit einem allgemeinen Hinweis auf die Corona-Pandemie verweigert wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Der Präsident der Landespolizeidirektion hat im Einvernehmen mit dem Landeskriminalamt Thüringen, den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei und mit den Personalvertretungen in der Polizei die erforderlichen Maßnahmen durch ein Behördenschutzkonzept fortgeschrieben, am 12. November 2020 zeitnah initiiert und kommuniziert. Im Behördenschutzkonzept sind zum Beispiel beinhaltet: Seite 4, Ziffer 2, Punkt 1: allgemeine Hygienemaßnahmen – also das Abstandhalten von mindestens 1,5 Metern, Begrüßung und Verabschiedung ohne Körperkontakt, Menschenansammlungen vermeiden, regelmäßiges Händewaschen, Einhalten der Niesetikette, regelmäßiges Lüften und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz –, die sind umzusetzen. Seite 4, Ziffer 2.1: verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der genannte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Seite 5, Ziffer 2.1: transparente Abtrennungen oder Trennscheiben in den Dienstzimmern, Wach- und Besuchsbereichen. Seite 5, Ziffer 2.1: Reduzierung des Publikumsverkehrs auf ein Mindestmaß durch Definition von Besucherzonen und Arbeitsbereichen, also zum Beispiel Vernehmungszimmern, 2.: Befragung der Besucher und Besucherinnen zur Entscheidung, ob ein Aufenthalt im Dienstgebäude zwingend erforderlich ist, und 3.: Daten der Besucher sind in einem extra dafür vorgehaltenen Hinweisblatt zu dokumentieren. Seite 5, Ziffer 2.1: Anbringen und Aufstellen von Spendern zur Händedesinfektion in den jeweiligen Eingangsbereichen. Seite 8, Ziffer 2.3: Personen mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion ist das Betreten von dienstlichen Räumlichkeiten bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses oder einer Freigabe des Gesundheitsamts untersagt. Seite 9, Ziffer 3.2: Die dienstlich bereitgestellte Mund-Nasen-Bedeckung kann grundsätzlich für die allgemeine Dienstverrichtung getragen werden. Das Behördenschutzkonzept wird lageangepasst fortgeschrieben. Darüber hinaus wurde für die Bürgerinnen und Bürger bereits in der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr 2020 ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Aufrechterhaltung des Anzeigendienstes, zu digitalen Kontaktmöglichkeiten zur Thüringer Polizei und den erforderlichen begleitenden datenschutzrechtlichen Aspekten veröffentlicht. Auf Basis dieser Erfahrungen wurde im Dezember 2020 eine inhaltlich gleiche Bürgerinformation erneut als Hinweisblatt in Papierform und digital bekannt gemacht. Zu Frage 2: Wie eben bereits dargestellt, wurden die unter dem Einfluss der Pandemie bestehenden Möglichkeiten des Kontakts zur Thüringer Polizei klar kommuniziert. Das genannte Hinweisblatt wurde in den Dienststellen ausgelegt und steht online auf den Seiten der Polizei zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger können aktuell von der Möglichkeit einer Anzeige per E-Mail unter Nutzung eines Kontaktformulars der Polizei oder mittels formloser E-Mail Gebrauch machen. Im Internet finden sich dazu auch Hinweise zu den erforderlichen Mindestinhalten einer Strafanzeige. Dabei erfolgt die Übertragung der E-Mail auf datensicherheitstechnisch sichere Server der Thüringer Landesverwaltung. Die Möglichkeit einer schriftlichen Anzeige oder Kontaktaufnahme per Brief ist schon seit Jahren gegeben. Davon machen die Bürgerinnen und Bürger auch rege Gebrauch. Anzeigen per Telefon sind im Rahmen der Notrufkommunikation üblich. Diese machen jedoch regelmäßig eine Reihe von polizeilichen Folgemaßnahmen notwendig. Für die Erstattung von Strafanzeigen per Telefon, ohne dass die Dringlichkeit eines Notrufs vorliegt, besteht für die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls die Möglichkeit. Zu Frage 3: Die Aufnahme von Anzeigen und jegliches andere persönliche Vorsprechen der Bürgerinnen und Bürger bei der Thüringer Polizei wird aktuell ohne unmittelbaren Kontakt realisiert. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und natürlich der Polizeibediensteten wurden in den Anzeigenzimmern und Vernehmungsräumen Plexiglasscheiben installiert. Zudem tragen die Bürgerinnen und Bürger und die handelnden Polizeibediensteten einen Mund-Nasen-Schutz. Bereits am Einlass der Dienststellen werden die Bürgerinnen und Bürger zu Symptomen und möglichen Kontakten zu positiv getesteten Dritten befragt. Desinfektionsmittel befindet sich in den Eingangsbereichen zu den Kontakträumen, den Räumen selbst sowie in den Büros der Personen der Polizei. Nach Beendigung jeder Vernehmung bzw. jedes Kontaktgesprächs wird der Arbeits- und Besucherplatz gereinigt und intensiv gelüftet. Zu Frage 4: Solche Fälle sind der Landesregierung aktuell nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass unsere Polizeibediensteten auch in Zeiten dieser Pandemie professionell handeln. Sie kennen die Pflichten, die der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung obliegen, und setzen diese um. Wie eben beschrieben ist es in der jetzigen Lage unser Ziel und Anliegen, dass die Anzeigenerstattung und sonstige Kontakte mit der Thüringer Polizei ohne direktes persönliches Zusammentreffen realisiert werden können. Die dargestellten Informationswege per formloser E-Mail oder Kontaktformular der Thüringer Polizei, fernmündlich oder postalisch werden seitens der Bürgerinnen und Bürger umfänglich genutzt. Ebenso können weiterhin Anzeigen in den Polizeidienststellen erstattet werden. Diese werden von den Polizeibediensteten aufgenommen. Insbesondere bei Delikten, die aufgrund der Schwere und der Umstände der Tat ein schnelles polizeiliches Handeln erfordern, ist nach wie vor eine direkte Anzeigenaufnahme in der Dienststelle oder durch Polizeibeamte direkt vor Ort sinnvoll und teils auch unabdingbar. Diese Notwendigkeit wird auch von uns anerkannt und entsprechend umgesetzt, natürlich unter den geforderten Hygiene- und Schutzvorkehrungen. Bei minderschweren Delikten, welche keine Sofortmaßnahmen erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, die Anzeige schriftlich zu erstatten. Hierauf wird die Dienststelle im betreffenden Einzelfall die Bürgerinnen und Bürger gezielt hinweisen. Sofern diese jedoch Strafanzeigen in der Dienststelle erstatten möchten, werden diese dort auch aufgenommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Auch von mir vielen Dank für die ausführliche Antwort, insbesondere auf Frage 4. Ich habe nur eine Nachfrage. Die bezieht sich auf Frage 2, weil mir die Ausführung zur Überprüfung oder zur Kontrolle, dass es auch datenschutzrechtlich konform passiert, nicht weit genug ging. Ich würde gern dazu mehr wissen: Gab es denn Kontakt zum Datenschutzbeauftragten? Wurde der angefragt, dass eine Anzeigenaufnahme oder – besser gesagt – auf‑ gabe, Anzeigen per E-Mail auch konform funktionieren, dass beispielsweise, wenn in der Pressestelle oder woanders dort so etwas ankommt, da auch alle notwendigen Datenschutzregelungen eingehalten werden, wenn es da zum Beispiel um Daten von Personen geht, die da eine Anzeige wegen Vergewaltigung oder Sonstigem machen? Also verstehen Sie vielleicht die Tragweite des Ganzen?
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gröning, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/2557. Bitte, Herr Gröning.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Hier meine Anfrage: Aktuelle Lage der Abwasserentsorgung, der Trinkwasserversorgung sowie des baulichen Zustands der Brücke zur Siedlung am Hirzberg auf dem Gebiet der Siedlung am Hirzberg in der Gemeinde Herrenhof Im Jahr 2020 ist die Siedlung am Hirzberg in der Gemeinde Herrenhof wiederholt Gegenstand der landesweiten Presseberichterstattung und verschiedener parlamentarischer Anfragen gewesen. Grund hierfür waren unter anderem die Einstellung der Abwasserentsorgung, die Einstellung der Trinkwasserversorgung sowie der bauliche Zustand der Brücke zur Siedlung. Im Übrigen ist anzumerken, dass die Gemeinden und Landkreise der Rechtsaufsicht des Landes bzw. des Landesverwaltungsamtes unterstehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung die aktuelle Lage der Abwasserentsorgung, der Trinkwasserversorgung sowie der bauliche Zustand der Brücke zur Siedlung am Hirzberg in der Gemeinde Herrenhof und wie beurteilt die Landesregierung diese Situation? 2. Bis wann sollen nach Kenntnis der Landesregierung die im Jahr 2020 öffentlich gemachten Missstände beim baulichen Zustand der Brücke zur Siedlung, bei der Abwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung der Siedlung am Hirzberg behoben werden? Vorab schon einmal vielen Dank für die Beantwortung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Mir ist es wichtig, hinsichtlich der Zuständigkeiten darauf hinzuweisen, dass die anstehenden Aufgaben, von denen Sie jetzt auch gesprochen haben, im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Selbstverwaltung liegen. Die Landesregierung hat deshalb nur sehr begrenzt Einfluss darauf, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die dort bestehenden Probleme gelöst werden. Zu Ihrer Frage 1: Die siedlungswasserwirtschaftliche Problematik bei der Siedlung Hirzberg betrifft nicht die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser, sondern die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra liefert einwandfreies Trinkwasser an die Gemeinde Herrenhof, die dieses dann weiter zu den Grundstückseigentümern leitet. Angesichts des baulichen Zustands der Brücke hat die Gemeinde deren Befahrbarkeit eingeschränkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung. Fahrzeuge zum Abfahren der abflusslosen Gruben gelangen derzeit nur über einen nicht öffentlich gewidmeten Weg oberhalb der HirzbergSiedlung zu den Grundstücken. Angesichts der winterlichen Straßenverhältnisse war dies in den letzten Wochen zeitweise nicht möglich. Tauwetter führte dann dazu, dass die Gruben übergelaufen sind. Im Regelfall werden die Gruben aber regelmäßig entleert. Die Abfuhr erfolgt derzeit im Auftrag der Gemeinde. Bis heute sind in diesem Zusammenhang nach Angaben des Verbands Kosten in Höhe von ca. 35.000 Euro angefallen. Der bauliche Zustand der Brücke hat sich nach Kenntnis der Landesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1088 des Abgeordneten Gröning im September 2020 zur Nutzung der Brücke nicht verändert. Die nutzbare Fahrbahnbreite auf dem Brückenbauwerk ist durch temporäre bauliche Maßnahmen auf 2,40 Meter eingeengt und das Gesamtgewicht der überfahrenden Fahrzeuge auf 6 Tonnen beschränkt. Beide Beschränkungen sind entsprechend ausgeschildert. Die Landesregierung beurteilt die Situation als unbefriedigend. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1094 des Abgeordneten Gröning dargelegt, konnten dem kommunalen Aufgabenträger insbesondere zur Förderung der öffentlichen Abwasserinfrastruktur Haushaltsmittel nach den Regularien der geltenden Förderrichtlinie zur Verfügung gestellt werden. Es sind der Landesregierung aber bisher keine Zuwendungsanträge bekannt. Zu Ihrer Frage 2: Neben den in der Presse veröffentlichten Angaben, wonach die Planung für einen Brückenneubau inzwischen angelaufen sein soll, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Nach Auskunft der zuständigen Bewilligungsbehörde – das ist in dem Fall das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – ist bisher kein Antrag der Gemeinde Herrenhof auf eine Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen eingegangen. Die siedlungswasserwirtschaftliche Problematik bei der Siedlung Hirzberg liegt – wie vorstehend erläutert – in der ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung. Der Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra stellt dieses Jahr planmäßig bis zum 30.06. das neue Abwasserbeseitigungskonzept auf, kurz ABK. Das ABK ist derzeit noch in der Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde und den beteiligten Kommunen. Eine endgültige Aussage zum Zeitpunkt einer öffentlichen Erschließung für den Bereich Hirzberg-Siedlung kann daher noch nicht getroffen werden. Vielen Dank.
Kann ich bitte die Beantwortung der Fragen schriftlich bekommen? Das wäre sehr nett von Ihnen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was soll das denn aussagen?) Danke schön.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur vierten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/2569. Bitte, Herr Kowalleck.
Online-Unterricht und Nutzung der Thüringer Schulcloud im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Die aktuelle Pandemielage stellt insbesondere Familien mit Kindern vor besondere Herausforderungen. Sie müssen neben dem Beruf noch die Beschulung und Betreuung ihrer Kinder organisieren. Ausfälle und Überlastung der Thüringer Schulcloud stellen die betroffenen Eltern vor zusätzliche Probleme. Dabei sind teilweise die technischen Voraussetzungen eines Internetempfangs und die notwendigen Endgeräte bei den Schülerinnen und Schülern nicht vorhanden. Insbesondere Kinder aus einkommensschwachen Familien brauchen hierbei besondere Unterstützung. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit wird an welchen Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt der Online-Unterricht mit der Thüringer Schulcloud oder mittels anderer Systeme in Form von Videoübertragung durch Lehrer durchgeführt bzw. ist dieser geplant? 2. Welche Verbesserungen sind aktuell an der Thüringer Schulcloud erforderlich bzw. konkret vorgesehen? 3. Wie trägt die Landesregierung aktuell für wie viele Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die vorhandenen Online-Angebote der Schulen aufgrund der fehlenden finanziellen und technischen Voraussetzungen nicht wahrnehmen können, dazu bei, die Lernsituation dieser Schülerinnen und Schüler zu verbessern? 4. Inwieweit werden Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungsbedarf im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aktuell in welcher Form beschult?
Sehr geehrter Herr Kowalleck, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Von 51 Schulen im Landkreis SaalfeldRudolstadt sind 36 an die Schulcloud angebunden. Darunter sind von den 29 staatlichen Schulen 23 Schulen an die Schulcloud angebunden. Die Lehrerinnen und Lehrer entscheiden aber in eigener Verantwortung über den Einsatz von Unterrichtsmitteln. Vor diesem Hintergrund kann ich die Frage, inwieweit an welchen Schulen konkret Online-Unterricht unter Verwendung der Schulcloud geleistet wird, so nicht beantworten. Zu Frage 2: Ziel in der noch bis zum 31.07.2021 laufenden Pilotphase der Schulcloud ist die Erhöhung der Stabilität des Systems. Und das erfolgt vor allen Dingen durch die Erweiterung der Serverkapazitäten. So hat das Hasso-Plattner-Institut Serverkapazitäten erweitert und auch für die Schnittstelle zwischen dem Land Thüringen und dieser Hasso-Plattner-Plattform werden die Serverkapazitäten ausgebaut. Im Bereich der technischen Fortbildung innerhalb von Thüringen geht es verstärkt darum, die Probleme auf den lokalen Systemen der Lehrkräfte und Schulen erst mal besser zu verstehen und den Support auszubauen, was Internetanbindung und Endgerätekonfiguration der Nutzer angeht. In der zweiten Jahreshälfte 2021 wird dann die qualitative Weiterentwicklung der Thüringer Schulcloud im Vordergrund stehen. Da geht es um die Integration und den weiteren Ausbau des Lernstore, eine Integration der H5P-Programmsoftware für die Erstellung von Inhalten, den Ausbau des Videokonferenztools BigBlueButton insbesondere durch Erhöhung der möglichen Teilnehmerzahl, eine zentrale Schülerverwaltung und ein ID-Management, Pseudonymisierung, dann eine schulartspezifische Skalierung der Schulcloud in den Varianten Grundschule, weiterführende Schule, Berufsschule, die Erhöhung der Barrierefreiheit und die Möglichkeiten, Bewertungen und Benotungen datensicher über die Schulcloud durchführen zu können. Die Länder Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen, die eine Schulcloud unter der Systemarchitektur des HPI betreiben, haben im Herbst 2020 eine Absichtserklärung über die weitere Kooperation nach der Pilotphase abgegeben. In Umsetzung dieser Absichtserklärung soll ein länderübergreifendes Projekt im Rahmen des DigitalPakts Schule beantragt werden. Zu den Fragen 3 und 4: Ihnen ist ja bekannt, dass mit den zusätzlichen Mitteln aus dem DigitalPakt Schule Endgeräte für Schülerinnen und Schüler durch die Schulträger beschafft werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel können abgerufen werden und die Schulträger können also beschaffen. Die Situation ist bei den unterschiedlichen Schulträgern sehr unterschiedlich. Das gilt sowohl zwischen den Schulträgern als auch an den einzelnen Schulen, was damit zu tun hat, dass jeweils die Anschaffung unterschiedlichen Umfang hat. Das bedeutet auch unterschiedliche vergaberechtliche Vorgaben. Die Marktlage ist natürlich angespannt und es kommt auch jeweils darauf an, für welche Systeme sich die Schulen bzw. Schulträger entscheiden. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer häuslichen Situation beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen nur sehr schwer erreicht werden konnten – und das gilt nicht nur für Kinder, die technisch nicht erreicht werden konnten, sondern auch Kinder, die vielleicht aus anderen Gründen nicht erreicht wurden –, diese Schülerinnen und Schüler zählen zur Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, die ab Montag wieder unterrichtet werden können. Die Planung des Unterrichts erfolgt durch die Schulen im Rahmen der Thüringer Schulordnung und folgt auch den coronabedingten Vorgaben. Das sind also die Stufenkonzepte, die Hygienepläne usw. Darüber hinaus zahlen seit ein paar Tagen die Jobcenter je nach Prüfung im Einzelfall einen Zuschuss von maximal 350 Euro für digitale Geräte, die im Rahmen des häuslichen Lernens gebraucht werden. Das geht zurück auf eine Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts, die wir begrüßen, und wir hoffen, dass viele Schülerinnen und Schüler so ihre weitere technische Ausstattung verbessern können.
Danke, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Die erste Nachfrage: Welche Alternativen zur Thüringer Schulcloud dürfen die Schüler nutzen, wenn diese einmal nicht funktioniert? Es gibt da ja verschiedene Systeme wie Teams, Zoom oder andere Plattformen.
Da nehmen Sie wahrscheinlich Bezug auf die Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, also des Datenschutzbeauftragten. Der hat in den letzten Wochen zwei Briefe an die Schulen geschrieben und sich darin konkret zu Alternativen geäußert. Aber das ist nicht in unserer Verantwortung. Insofern würde ich auf die Auskünfte von Herrn Hasse verweisen.
Noch eine zweite Nachfrage: Welche Voraussetzungen müssen konkret von den betroffenen Eltern erfüllt sein, damit Schüler einen Zuschuss über 350 Euro vom Jobcenter für Endgeräte bzw. ein Leihgerät vom jeweiligen Schulträger erhalten?
Nach welchen Kriterien die Jobcenter diese 350 Euro Zuschuss im Einzelfall gewähren, dazu kann ich nichts sagen. Das ist eine Weisung, die sehr neu ist, auch das Urteil des Landessozialgerichts ist, glaube ich, maximal zwei Wochen alt. Ob dazu dann jeweils auch noch weitere ermessenslenkende Vorgaben kommen, wie mit diesen Einzelfällen umgegangen werden soll, das weiß ich nicht. Das ist auch die Zuständigkeit der Jobcenter, die nicht in meinem Bildungsbereich liegen. Die Frage, wie die digitalen Endgeräte, die über den DigitalPakt finanziert wurden, verteilt werden, obliegt auch den Schulträgern. Die Vorgabe ist, dass das nach Bedürftigkeit geht, dass die Lehrkräfte in den letzten Monaten erfahren haben, welche Kinder mit digitaler Technik ausgestattet sind und welche nicht, und dass dann die Schule auswählen soll, welches Kind hier einen Bedarf hat.
So, es gibt zwei weitere Nachfragen – eigentlich drei, aber es sind nur zwei zugelassen – aus den Reihen der Abgeordneten. Zunächst Frau Baum, danach Frau Henfling.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Ausführung. Ich habe eine Nachfrage zu den Äußerungen, die Sie zu den Weiterentwicklungen der Schulcloud gemacht haben. Wissen Sie, ob in Thüringen an Schulen Lernmanagementsysteme im Einsatz sind, die über diese Funktionalitäten, die Sie jetzt mit den anderen Bundesländern entwickeln wollen, bereits verfügen?
Jenseits der datenschutzrechtlichen Bewertung durch den Datenschutzbeauftragten stellt sich für mich jetzt die Frage: Hat das Ministerium denn geprüft, ob beispielsweise sogenannte Zoom-SchulAccounts, die über europäische Server laufen, eine Möglichkeit wären? Allerdings kosten die Geld, und das nicht wenig, aber das wäre ja eventuell eine Ausweichmöglichkeit. Wäre es denn möglich, wenn denn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, dass so was über das Ministerium finanziert wird?
Grundsätzlich ist das Aufgabe der Schulträger. Ob wir jetzt eine Förderrichtlinie machen würden oder so etwas, dazu haben wir im Moment keine Mittel. Wir haben Mittel für die Digitalisierung der Schulen, das müsste man sich dann überlegen. Aber erst mal ist es Schulträgeraufgabe.
Dann sind die Nachfragemöglichkeiten für diese Frage erschöpft und wir kommen zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/2578. Bitte, Frau Hoffmann.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Meine Frage ist: Anzahl der Impfungen gegen das Coronavirus im Landkreis Hildburghausen Seit Ende Dezember letzten Jahres wird in Thüringen gegen das Coronavirus geimpft, wobei mit Personal und Bewohnern von Pflegeheimen und Klinikpersonal begonnen wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen aus dem Landkreis Hildburghausen sind gegen das Coronavirus erstgeimpft worden – bitte aktuelles Datum angeben und wenn möglich mit Altersangabe –? 2. Wie viele Personen aus dem Landkreis Hildburghausen sind gegen das Coronavirus zweitgeimpft worden – bitte aktuelles Datum angeben und wenn möglich mit Altersangabe –? 3. Bei wie vielen Personen gab es nach Erst- oder Zweitimpfung welche Neben- oder Nachwirkungen, die einer ärztlichen Behandlung oder Hospitalisierung bedurften? 4. Wie lange befanden sich die in Frage 3 erfragten Fälle in ärztlicher Behandlung respektive in einer Klinik oder wie viele dieser Fälle verstarben nach Erst- respektive Zweitimpfung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann wie folgt beantworten: Zu Fragen 1 und 2, die würde ich gern zusammen beantworten: Es wurden derzeit 829 Erstimpfungen und 117 Zweitimpfungen im Landkreis Hildburghausen vorgenommen. Zu Frage 3: Mit Stand 2. Februar 2021 sind im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz keine Meldungen von Impfnebenwirkungen gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz in Bezug auf die COVID-19-Impfung aus dem Landkreis Hildburghausen eingegangen. Zu Frage 4: Aufgrund der Antwort auf Frage 3 erübrigt sich eine Antwort zu Frage 4.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur sechsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Fraktion der FDP, mit der Drucksache 7/2594.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! PCR-Tests und Impfungen im Rahmen der CoronaPandemie Nach einer Beruhigung der Corona-Lage im Mai 2020 und geringen lnzidenzwerten im Sommer stiegen die Corona-Inzidenzwerte ab September wieder an und ergaben dann gegen Ende des Jahres 2020 eine Situation, die zu den dann durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Lockdown-Maßnahmen führten. In diesem Zusammenhang ist der Inzidenzwert als wesentliches Kriterium für die Schärfe der Maßnahmen im Fokus der Entscheidungen. Die Inzidenz wird nach der Anzahl der positiven PCR-Tests berechnet. Für die Ergebnisse der PCR-Tests ist der sogenannte CT-Wert auch von der WHO entscheidend. Zu hohe CTWerte führen zu falschen Ergebnissen und folglich zu zu hohen lnzidenzwerten. Um die Auswirkungen der Pandemie zu verringern und schwere Verläufe und Todesopfer speziell unter den Menschen mit Vorerkrankungen und für alte Menschen zu vermeiden, ist eine Impfkampagne angelaufen. Hierzu muss es ein entsprechendes Monitoring geben, um die Wirksamkeit zu ermitteln. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele PCR-Tests wurden in Thüringen in den Monaten Juni 2020 bis Januar 2021 durchgeführt – bitte diese monatlich benennen –? 2. Mit welchen CT-Werten wurden die positiv gemeldeten PCR-Tests gefahren – bitte die Anzahl der positiven Tests mit CT-Werten über 35 prozentual angeben –? 3. Wie viele Corona-Schnelltests wurden in Thüringen in den Monaten Juni 2020 bis Januar 2021 durchgeführt – bitte diese monatlich auflisten –? 4. Wie viele Bewohner der Alten- und Pflegeheime wurden bis Ende Januar 2021 gegen Corona geimpft?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Bergner wie folgt beantworten: Zu Frage 1: In Thüringer Laboren wurde von Juni 2020 bis Januar 2021 folgende Anzahl an PCRTests durchgeführt, gerundet: Juni 2020 60.600, Juli 2020 69.350, August 2020 102.500, September 2020 116.000, Oktober 2020 188.180, November 2020 164.750, Dezember 2020 112.630, Januar 2021 abzüglich der 4. KW, die noch in Bearbeitung ist, 145.420 PCR-Tests. Zu Frage 2: Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Daten vor. CT-Werte sind nicht meldepflichtig. Der CT-Wert spielt lediglich bei der Entscheidung zur sogenannten Endisolierung und nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung bei der Frage nach weiterhin bestehender Infektiosität eine Rolle. Weiterhin kann ein hoher CT-Wert und damit eine niedrige Viruslast bei der Erstdiagnose einer SARS-CoV-2-Infektion auf präanalytische Faktoren wie zum Beispiel zu früher Testzeitpunkt im Erkrankungsverlauf oder falsche Probenahme hinweisend sein. Zu Frage 3: Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Daten vor. Für Antigen-Schnelltests gibt es kein Pflichterfassungssystem. Zu Frage 4: Bis zum 2. Februar 2021 wurden in 172 Heimen 20.176 Personen erstgeimpft, davon 12.163 Bewohnerinnen und Bewohner. Folgeimpfungen gab es für 4.624 Personen in 44 Heimen, davon 2.858 Bewohnerinnen und Bewohner. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich würde noch zwei Nachfragen stellen: Könnten Sie das bezüglich der Heime mal auflisten, in welchem Heim wie viele Leute geimpft worden sind? Und eine zweite Nachfrage: Es geistern ja ganz viele Gerüchte herum, dass es nach den Impfungen gehäuft zu Todesfällen in den Heimen kommt. Ich denke, das kann man am besten mit Zahlen widerlegen. Deswegen würde ich Sie bitten aufzuschreiben, wie viele Leute von den Geimpften in den Heimen zum heutigen Zeitpunkt noch leben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was soll das dann aussagen?)
Okay. Die Daten werden wir Ihnen nachreichen. Ich will aber noch gleich dazusagen: Impfreaktionen werden tatsächlich dem TLV gespiegelt und auch, wenn es Todesfälle gäbe, die im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung stünden. Wir haben aber auch den Fall, dass in Pflegeeinrichtungen innerhalb eines Ausbruchgeschehens geimpft wurde und deswegen unter Umständen auch ein Todesfall auftreten kann. Aber wir werden Ihnen die Zahlen nachreichen. Ich will aber an der Stelle gleich sagen, das wird leider nicht innerhalb von sieben Tagen zu erreichen sein. Ich hoffe da auf Ihr Verständnis.
Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur siebten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gottweiss von der Fraktion der CDU mit der Drucksache 7/2595. Herr Gottweiss, bitte.
Am Standort Weimar existieren die Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ und die Hochschule für Musik „Franz Liszt“. Während an der Hochschule in künstlerischen Fächern ein Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung auch derzeit möglich ist, ist dies an der Musikschule pandemiebedingt untersagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage kann an der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ derzeit Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung stattfinden? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ derzeit untersagt, Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung durchzuführen? 3. Auf welcher fachlichen Basis beruht die unterschiedliche Behandlung von Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung in der Hochschule für Musik bzw. der Musikschule? 4. Wann wird es der Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ wieder ermöglicht, unter Einhaltung des Hygienekonzepts Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung anzubieten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss möchte ich wie folgt beantworten: Zu 1.: Für die Hochschulen des Landes finden wie für alle anderen Einrichtungen in Thüringen grundsätzlich auch die geltenden Landesverordnungen zum Infektionsschutz Anwendung. Diese Verordnungen sehen für die Hochschulen im Gegensatz zu den Musikschulen keine Schließung vor. Das heißt, dass die Studierenden der Hochschulen zur Wahrnehmung und Erledigung der erforderlichen Aufgaben bzw. zur Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen die Hochschulgebäude betreten dürfen. Zu 2.: Musik- und Jugendkunstschulen, Musik- und Gesangsunterricht sowie vergleichbare Angebote sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 der Dritten Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Änderungsfassung vom 25. Januar 2021 für den Publikumsverkehr zu schließen und geschlossen zu halten. Da es sich bei der Einrichtung „Johann Nepomuk Hummel“ um eine Musikschule im Sinne der vorbezeichneten Regelung handelt, darf dort für die Musikschüler, die unter dem Begriff „Publikumsverkehr“ zu subsumieren sind, kein Musikund Gesangsunterricht in Form von Präsenzveranstaltungen angeboten werden. Dies umfasst sowohl den Gruppen- als auch den Einzelunterricht. Zu 3.: Da weder die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung noch die Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen besondere Regelungen über Art und Ausgestaltung der Lehre an Hochschulen enthalten, ergeben sich die für den Lehrbetrieb der Hochschulen geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen aus den allgemeinen und besonderen Bestimmungen der Landesverordnungen sowie aus den von den Hochschulen selbst erlassenen Schutzbestimmungen und konzepten. Zudem sind die Allgemeinver‑ fügungen der Städte und Landkreise zu beachten. Das ausgefeilte und besonders strenge Hygieneund Corona-Schutzkonzept der Musikhochschule lässt unter engen, genau festgelegten Rahmenbedingungen den Einzelunterricht in Präsenzform zu. Die Regelung für Musikschulen wurde als eine von vielen Maßnahmen zur weitgehenden Kontaktminimierung mit dem Ziel, die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu reduzieren und somit die Ausbreitung des Virus einzudämmen, erlassen. Es gilt hier einerseits Vergleichbares wie für den allgemeinbildenden Schulbereich, der mit wenigen Ausnahmen für Abschlussklassen derzeit ebenfalls für Präsenzunterricht geschlossen ist. Andererseits dienen die kulturellen Angebote der Musikschulen neben dem Bildungscharakter auch der sinnvollen Freizeitgestaltung. Diese muss im Lichte der derzeitigen Infektionslage und nach den nach wie vor hohen Inzidenzwerten in Thüringen hinter den Gesichtspunkten eines wirksamen Infektionsschutzes zurückstehen. Zu 4.: Die Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ kann dann wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn für alle Musik- und Kunstschulen im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung die Schließungsanordnung aufgehoben wird. Eine solche Lockerung kommt erst dann in Betracht, wenn das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen dies zulässt. Die aktuelle Regelung zur Schließung von Einrichtungen, Dienstleistungen und Angeboten für den Publikumsverkehr gilt vorerst bis einschließlich 19. Februar 2021. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur achten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/2604. Bitte, Frau Lukasch.
Mieterhöhungen von Sozialwohnungen der LEG? Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden im Jahr 2020 durch die LEG Mieterhöhungen in den Sozialwohnungen ausgesprochen? 2. Kam es, da bei einigen Mietverträgen die Parkplätze Bestandteil des Mietvertrags sind, durch Mieterhöhungen der Parkplätze zu Mieterhöhungen insgesamt und, wenn ja, wo und in welchem Umfang?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Um den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen, hat die LEG Thüringen im Jahr 2020 für den öffentlich geförderten Wohnungsbestand Mieterhöhungen vorgenommen. Grundlage hierfür war die zum 01.01.2020 geltende und alle drei Jahre am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts orientierte Anpassung der Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschale gemäß § 26 Abs. 4, § 28 Abs. 5a der Zweiten Berechnungsverordnung. Zu Frage 2: Zunächst ist folgende Betrachtung notwendig: Die Erhöhungen erfolgten bezogen auf die sogenannte Kostenmiete. Die Kostenmiete umfasst in ihrer Gesamtheit sowohl die Wohnungs- als auch die Stellplatzmiete. Die Stellplatzmiete gehört demnach zur geförderten Kostenmiete. Da die Erhöhung der Kostenmiete insgesamt erfolgte, ist eine Gesamtmieterhöhung allein durch eine Erhöhung der jeweiligen Stellplatzmiete nicht erfolgt. Vielen Dank.
Ich habe eine Nachfrage. Nach § 10 des Wohnbindungsgesetzes ist die Erhöhung nur zulässig, wenn sie berechnet und erläutert ist. Der mir vorliegende Mietvertrag weist aus, dass auf marktübliche Konditionen bei der Erhöhung der Parkplätze zurückgegriffen wurde. Die Erhöhung beträgt 489 Prozent – mehr als das. Finden Sie das zeitgemäß? Ich würde Sie dann gern auch noch mal zur Überprüfung dieser Mietverträge bitten, denn ein Verbraucherpreisindex ist keine Grundlage für eine Berechnung, denn es ist im Prinzip ein Durchschnitt.
Weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Wir kommen dann zur neunten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Reinhardt, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/2605. Herr Reinhardt, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Apps für Kindergärten in Thüringen Vielerorts wird in Kindergärten die Digitalisierung verstärkt vorangetrieben. Dazu können Apps eingesetzt werden, welche die Organisation im Kindergartenalltag wie die Kommunikation zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern ebenso wie bürokratische Abläufe erleichtern sollen. Dänemark nutzt zu diesem Zweck bereits die Plattform „Nembørn“. Es existiert ein breites Angebotsspektrum von Kindergarten-Apps für den deutschsprachigen Raum und sie kommen sicherlich bereits in Kindergärten zum Einsatz. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung den Nutzen von beschriebenen Kindergarten-Apps ein? 2. Liegen der Landesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Kindergartenträger in Thüringen bereits Kindergarten-Apps nutzen? 3. Gibt es Erfahrungsberichte über die Nutzung von Kindergarten-Apps? Wenn ja, welche? 4. Gibt es seitens der Landesregierung eine Einschätzung über den Datenschutz von KindergartenApps? Wenn ja, wie fällt diese aus?
Lieber Herr Reinhardt, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Ich möchte gern auf alle Fragen gemeinsam antworten: Es ist nämlich so, dass seitens der Landesregierung keine Einschätzung dieser KindergartenApps erfolgt, weil der Einsatz von digitalen Kommunikationslösungen in die alleinige Zuständigkeit der örtlichen Träger der Jugendhilfe bzw. der Träger der Kindertageseinrichtungen fällt. Man kann natürlich auch jenseits der rechtlichen Zuständigkeit Bescheid wissen über das, was an Kindergärten sonst passiert. Das Fachreferat hat aber keine besonderen Informationen über den Einsatz dieser Apps, sondern hat vielmehr die Einschätzung, dass viele der Einrichtungen nicht über einen Internetanschluss oder die erforderliche technische Ausstattung verfügen. Das ist aber jetzt einfach ein Eindruck des Fachreferats, obwohl wir rechtlich für dieses Thema nicht zuständig sind.
Gibt es Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommt als letzte Frage vor der Lüftungspause Frau Abgeordnete Dr. Lukin noch mal zu Wort, Fraktion Die Linke, mit ihrer Frage in der Drucksache 7/2607.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, obwohl es Festlegungen gab, dass keine Zwangsmaßnahmen gegen Mieterinnen vorzunehmen sind, gab es Hinweise auf derartige Vorkommnisse. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung Zwangsräumungen im Zeitraum März 2020 bis heute in Mietwohnungen bekannt und wenn ja, wie viele Räumungen gab es in dieser Zeit in Thüringen und in welchen Kreisen und kreisfreien Städten wurden diese zu welchem Datum vollzogen? 2. Ist der Landesregierung der Einsatz von Stromsperren zum genannten Zeitraum bekannt und wenn ja, wie viele Sperren gab es in Thüringen und in welchen Kreisen und kreisfreien Städten und wann fanden diese statt?
Vielen Dank. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Erst mal zur ersten Frage: Das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat im Rahmen der statistischen Erhebung der Tätigkeit der Gerichtsvollzieher die Zahl der durchgeführten Räumungen von zu Wohnzwecken genutzten Räumen erhoben. Und danach gab es in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 insgesamt 577 Räumungen. Aktuellere Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Übersicht allgemein gefasst ist und keine Aussage beinhaltet, welche dieser Räumungen coronabedingt war. Laut Auskunft des TMMJV sind dazu keine Aussagen möglich. Die Räumungen verteilen sich wie folgt auf die Amtsgerichtsbezirke: Amtsgerichtsbezirk Apolda 13 Räumungen, in Erfurt 97, Amtsgerichtsbezirk Sömmerda 5, Altenburg 29, Greiz 13, Pößneck 2, Stadtroda 8, Amtsgerichtsbezirk Eisenach 24, Meiningen 21, Suhl 20, Mühlhausen 33, Sondershausen 21, Arnstadt 19, Amtsgerichtsbezirk Gotha 66, Weimar 36, Gera 56, Jena 31, Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt 22, Bad Salzungen 4, Hildburghausen 7, Sonneberg 11, Heilbad Heiligenstadt 16 und Nordhausen 23. Ihre zweite Frage, inwiefern der Landesregierung der Einsatz von Stromsperrungen zum genannten Zeitraum bekannt ist und in welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten diese vollzogen sind, muss ich mit Nein beantworten. Der Landesregierung liegen die nachgefragten Daten nicht abrufbereit vor. Falls Sie das sozusagen noch weiterführend wünschen, ist diese Frage gegebenenfalls als Kleine Anfrage an das Umweltministerium bzw. an das Wirtschaftsressort zu stellen. Vielen Dank.
Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann treten wir in eine erneute Lüftungspause ein und es geht um 16.05 Uhr weiter für 10 Minuten mit noch wenigen Fragen und um 16.15 Uhr dann mit den Wahlergebnissen und gegebenenfalls einem weiteren Wahlgang. Eine schöne Pause wünsche ich und ich unterbreche hiermit die Sitzung.
Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Tagesordnung. Wir befinden uns in der Fragestunde. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, und zwar des Abgeordneten Henke, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/2609. Herr Abgeordneter Henke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Aktueller Stand des geplanten Thüringer Agrarstrukturgesetzes Bereits seit dem Jahr 2019 wird in der politischen Landschaft des Freistaats Thüringen die Schaffung eines Agrarstrukturgesetzes diskutiert. Dieses soll den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an branchenfremde Institutionen regeln und ortsansässigen Bauern bessere Möglichkeiten eröffnen, Ackerflächen zu erwerben bzw. zu pachten. Hierzu kündigte die damalige Thüringer Landwirtschaftsministerin im Jahr 2019 in einem Presseartikel der Fachzeitschrift „agrarheute“ eine Gesetzesinitiative der Landesregierung an. Ich frage die Landesregierung: 1. Beabsichtigt die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren ein Agrarstrukturgesetz in den Landtag einzubringen und falls ja, bis wann? 2. Welchen aktuellen Stand hat die Erstellung des geplanten Agrarstrukturgesetzes und welche rechtlichen Probleme sieht die Landesregierung bei der Thematik? 3. Welchen aktuellen Stand und welche rechtlichen Probleme sind der Landesregierung bezüglich der Erstellung eines Entwurfs zu einem Agrarstrukturgesetz aus Sachsen-Anhalt bisher bekannt und welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung – wenn beabsichtigt – bisher für den eigenen Gesetzentwurf gezogen? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich wie folgt: Fangen wir mit der 3. Frage an, kommen dann zu 1. und 2., die ich im Zusammenhang beantworte. Zu Frage 3: Sie konnten ja den heutigen Pressemeldungen entnehmen, dass der erneute Versuch der Vorlage eines Agrarstrukturgesetzes oder eine entsprechende Regelung in Sachsen-Anhalt als gescheitert angesehen wird. Darin drückt sich aus, dass wir eine erhebliche Diskrepanz haben. Wir haben auf der einen Seite die jüngst auch von Bundesministerin Klöckner vorgestellte Untersuchung des Julius Kühn-Instituts, die noch mal deutlich macht, dass wir noch Handlungsbedarf im Bereich der Agrarstruktur haben, dass wir natürlich in den vergangenen 30 Jahren auch eine erhebliche Veränderung der Thüringer Agrarstruktur vergegenwärtigen mussten, und die entsprechenden Handlungsbedarfe sind auch in den vergangenen zwei Jahren diskutiert worden. Es gibt sehr unterschiedliche Interessen bei den entsprechenden Verbänden. Auch innerhalb beispielsweise des Thüringer Bauernverbands sind die Positionen da überhaupt nicht einheitlich, sondern es gibt sehr unterschiedliche Diskussionen, die dort geführt werden. Das hat viel auch damit zu tun, was für eine Zukunft der Thüringer Agrarstruktur man will. Will man quasi in den Größenordnungen der Thüringer Agrarstruktur und der Betriebe bleiben, die von der westdeutschen Struktur, insbesondere der süddeutschen Struktur traditionell unterschieden ist? Gleichzeitig gibt es Akteure, die beispielsweise auch im Bereich der von uns stark unterstützten ökologischen Landwirtschaft in kleineren Betriebsgrößen arbeiten usw. Ich will die Mündliche Anfrage jetzt nicht über Gebühr zu einer Diskussion ausdehnen, die wir im Ausschuss mit Sicherheit führen werden. Aber zu Ihrer Frage: Die Landesregierung hat natürlich wahrgenommen die entsprechenden Stellungnahmen, Verlautbarungen zu den Regelungen, die in SachsenAnhalt vorgelegt worden waren, die kritische Sicht entsprechend auch reflektiert, und das spiegelt sich natürlich auch noch mal zurück in die Diskussion, die wir hier führen. Deshalb haben wir uns antizipierend, dass die bisherigen Versuche in Brandenburg, Sachsen-Anhalt auf eine sehr kritische Struktur gestoßen sind, auf ein Verfahren – und damit bin ich bei Ihren Fragen 1 und 2 – orientiert, indem wir sagen, das Erste ist die Erstellung eines Berichts zur Entwicklung der Thüringer Agrarstruktur. Den werden wir jetzt in den nächsten Wochen bis zum Frühjahrsbeginn auch vorlegen. Da werden wir auch zeigen, was hat sich eigentlich seit 1990 verändert. Das ist auch wirklich das, was ich im Entwurf bisher gesehen habe, eine sehr, sehr gute Bilanz, auch genau diese Diskussion über unsere heutige Agrarstruktur, deren künftige Entwicklung, aber auch einen Rückblick auf knapp 30 Jahre Transformationsprozess zu führen. Damit werden die empirischen Daten zusammengetragen, auf deren Grundlage dann tatsächlich auch die konkreten Ziele, Begründung von gesetzlichen Regelungen hergeleitet werden können. Und in dieser Diskussion über die Erstellung eines Referentenentwurfs wird natürlich die Aufgabe darin bestehen, genau die in Sachsen-Anhalt, in Brandenburg und auf Bundesebene thematisierten rechtlichen Probleme, nämlich Normen, die zulässig, geeignet und verhältnismäßig sind, um den Regelungszweck, der über eine politische Zielstellung hinausgeht, dann auch zu definieren. Und da liegt der Teufel im Detail. Sie haben in Ihrer Fragestellung Fünfjahrespläne antizipiert, davon habe ich mich ein bisschen verabschiedet und insofern arbeiten wir an diesem Prozess auch unterhalb eines Fünfjahresplans.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Wir kommen somit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Abgeordneten Kemmerich, Fraktion der FDP, mit der Drucksache 7/2617 gestellt wird. Herr Abgeordneter.
Auszahlung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich der Ausfallkosten öffentlicher Veranstaltungen Am 7. November 2020 kündigte Wirtschaftsminister Tiefensee in den Medien an, dass sich der Freistaat Thüringen an Ausfallkosten beteiligen wird, die entstehen, wenn Veranstaltungen oder Messen, die bis zum 21. Juni 2021 stattfinden sollen, aufgrund einer Verschärfung von lnfektionsschutzbestimmungen abgesagt werden müssen. Bis zu 80 Prozent der bereits angefallenen Ausgaben für eine Veranstaltung bzw. nicht mehr als 100.000 Euro pro Veranstaltung sollen laut Wirtschaftsministerium abgedeckt werden. Voraussetzung sei, dass die Kosten durch eine Absage wegen verschärfter Anti-Corona-Maßnahmen ohne Nutzen waren. Anspruch auf die Absicherung sollte ab Dezember bestehen. Förderfähig sind Veranstaltungen, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 stattfinden. Veranstaltungen mit geplanten Gesamtkosten von unter 20.000 Euro sind von einer Förderung ausgeschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Billigkeitsleistungen zum Ausgleich der Ausfallkosten öffentlicher Veranstaltungen wurden bis Ende Januar 2021 bei der Thüringer Aufbaubank gestellt – bitte Anträge summarisch aufschlüsseln nach den Kriterien „eingegangen“, „bearbeitet“ und „ausgezahlt“ mit der jeweiligen ebenfalls summarischen Angabe der auszugleichenden Ausfallkosten –? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Beantragung für Betroffene zu vereinfachen und die zügige Auszahlung zu gewährleisten – beispielsweise durch einen Online-Antrag auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank –? 3. Wie viele Großveranstaltungen oder Messen wurden für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 angemeldet, kämen also für die Leistungen infrage? 4. Wann trat die entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums für dieses Programm in Kraft?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Bis zum 31. Januar 2021 sind keine Anträge auf Billigkeitsleistungen bei der Thüringer Aufbaubank gestellt worden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass aufgrund des Lockdowns keine Veranstaltungen zum Bewilligungszeitpunkt durchführbar waren. Die Richtlinie wurde daher zwischenzeitlich angepasst, um ab dem 12. April 2021 auch die Förderung von Ausfallkosten für zum Bewilligungszeitpunkt nicht durchführbare Veranstaltungen unterstützen zu können. Voraussetzung ist, dass diese zum Zeitpunkt der Bewilligung nach der geltenden Thüringer SARS-CoV-2-InfektionsschutzGrundverordnung ohne Berücksichtigung der weitergehenden Anordnung der unteren Gesundheitsbehörden durchführbar sind. Zu Frage 2: Die Thüringer Aufbaubank hat im Zuge der Anpassung der Richtlinie am 1. Februar 2021 ein einfach handhabbares Online-Portal für die Antragstellung live geschaltet. Das TMWWDG und die TAB sind im regelmäßigen Austausch auf Fachebene mit den Branchenvertretern, um eine möglichst einfache und auch schnelle Beantragung zu gewährleisten. Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4: Die aktuelle Richtlinie ist seit dem 22. Januar 2021 in Kraft. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit beende ich die Fragestunde. Ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 78 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2645 zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf. a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Jens Cotta: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat auch der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wir kommen erneut zu Tagesordnungspunkt 79 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2646 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 60 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage an dieser Stelle die AfD-Fraktion: Wird eine Wiederholung der Wahl mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Vielen Dank. Dann kommen wir zur WahlwiederWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2645 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2646 Vorgeschlagen sind als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut Herr Abgeordneter Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann und Herr Abgeordneter Jens Cotta und als Mitglied der G 10Kommission Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf erneut zwei Stimmzettel. Der Stimmzettel für die Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission ist blau, der Stimmzettel der G 10-Kommission ist gelb. Auch dieses Mal können Sie bei jedem vorgeschlagenen Mitglied mit „Ja“, mit „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind erneut Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich frage an dieser Stelle: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dies der Fall ist. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Es liegen die Wahlergebnisse vor. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 78 der Tagesordnung, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann: abgegebene Stimmen 84, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Jens Cotta: abgegebene Stimmen 84, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags ebenfalls nicht erreicht. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 79, Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission: abgegebene Stimmen 84, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 21 Jastimmen, 60 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wünscht die Fraktion der AfD die Durchführung eines weiteren Wahlgangs mit anderen Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerbern in der morgigen Plenarsitzung?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Jawohl, dann wird das so eingeordnet. Dann müssten Sie bitte noch die Wahlvorschläge einreichen, die dann morgen nach der Mittagspause zur Abstimmung kommen könnten. Vereinbarungsgemäß soll am heutigen Tag auf jeden Fall der Tagesordnungspunkt 21 aufgerufen werden. Dazu kommen wir jetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/682 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/786 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2628 dazu: Menschen mit Krebs begleiten – Beratung und Vorsorge in Thüringen fördern Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2657 Das Wort hat Abgeordneter Zippel zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu dem Antrag der Fraktion der FDP. Herr Abgeordneter Zippel.
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen“ hat der Landtag in seiner 14. Sitzung am 15. Mai 2020 erstmalig beraten. Die AfD-Fraktion hat dazu einen Änderungsantrag gestellt. Antrag und Änderungsantrag hat der Landtag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag und den Änderungsantrag in seiner 7. Sitzung am 11. Juni 2020, in seiner 8. Sitzung am 17. Juni 2020, in seiner 11. Sitzung am 29. September 2020, in seiner 12. Sitzung am 5. November 2020 und in seiner 14. Sitzung am 3. Dezember 2020 beraten. In seiner 11. Sitzung am 29. September 2020 hat der Sozialausschuss zudem eine mündliche Anhörung zu dem Antrag und dem Änderungsantrag durchgeführt. Die CDU-Fraktion hat einen Alternativantrag mit dem Titel „Menschen mit Krebs begleiten – Beratung und Vorsorge in Thüringen fördern“ gestellt. In seiner 19. Sitzung am 28. Januar 2021 hat der Ausschuss die Anhörung ausgewertet. Der Ausschuss beschloss, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen. Für den Änderungsantrag der Fraktion der AfD wird ebenfalls die Ablehnung empfohlen. Die CDUFraktion hat ihren Alternativantrag zurückgezogen. Die Fraktionen der Linken, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Alternativantrag mit dem Titel „Menschen mit Krebs begleiten – Beratung und Vorsorge in Thüringen fördern“ gestellt. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das kann ich nicht feststellen. Somit eröffne ich die Aussprache und rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Hartung von der Fraktion der SPD auf.
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Krebs ist seit vielen, vielen Jahren eine Diagnose, die die allermeisten Menschen in eine Existenzkrise im wahrsten Wortsinn stürzen – Existenzkrise, weil natürlich viele Krebsarten immer noch hochgefährlich sind, die wenigsten sind gut und leicht heilbar. Bei allen Krebsarten hängen die Überlebensmöglichkeiten davon ab, wie schnell man sie erkennt. In diesem Zusammenhang ist alles, was wir zu einer verbesserten Krebsvorsorge tun, für die Menschen gewonnene Zeit. Es ist für die Menschen eine bessere Chance zu überleben. Deswegen ist jeder investierte Euro in Krebsforschung, in bessere Methodik, in eine bessere Vernetzung ein in Leben investierter Euro. Insofern ist dieser Antrag ein Schritt in die richtige Richtung und er sammelt praktisch verschiedene Interessen und bündelt sie zu einem Konglomerat von Maßnahmen, die – jede einzelne für sich – lange überfällig und völlig selbstverständlich sind. Dass wir sie hier beschließen müssen, ist auf der einen Seite trotzdem wichtig, denn wir machen uns bewusst, wie wesentlich der Kampf gegen diese tödliche Erkrankung ist. Wir machen uns aber auch bewusst, wie wichtig es ist, es immer und immer wieder ins Bewusstsein der Menschen, ins Bewusstsein von uns Parlamentariern zu rücken und auch in die finanzielle Absicherung zu setzen. Jeder Euro ist – wie gesagt – ein Euro investiert in das Leben. Gleichzeitig ist es so, dass Menschen mit der Krebsdiagnose auch mit ihrer Familie in einer Ausnahmesituation sind. Wir haben hier in dem Zusammenhang immer auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Entwicklung der Therapien zwar das Überleben der Menschen verlängert hat, die Überlebenschancen verbessert hat, aber jeder Krebspatient – auch der, der geheilt ist – ist ein gezeichneter Patient, der Zeit seines Lebens mit dieser Lebenskrise einhergeht. Auch die Angehörigen gehen mit dieser Lebenskrise einher. Es ist wichtig, dass für diese Menschen eine Anlaufstelle besteht und dass diese Anlaufstelle auch immer weiter Möglichkeiten generieren kann, wie diese Personen Hilfe bekommen – die Angehörigen, aber auch die Erkrankten. Hier liegt nun ein Antrag vor, der versucht, verschiedene Richtungen zu bündeln: Auf der einen Seite sollen Forschungscluster und Therapiecluster gebildet und auch finanziell untersetzt werden. Auf der anderen Seite geht es auch darum, nicht nur feste Ansprechpartner zu benennen und zu fördern, sondern auch im Sozialministerium eine feste Instanz zu schaffen, an die sich alle Krebshilfeorganisationen wenden können. Insofern wird hier etwas vollzogen, was völlig selbstverständlich ist, was wichtig ist, was wir vielleicht im Licht der Rückschau schon lange hätten haben sollen. Aber besser wir machen es jetzt, als dass wir es versäumen. In diesem Zusammenhang bitte ich darum, diesem gemeinsamen Antrag zuzustimmen. Ja, es ist vielleicht nicht alles aufgenommen, was sich der einzelne Abgeordnete wünschen würde. Ja, hier und da, wenn vier Parteien sich zusammenfinden, um etwas gemeinsam zu machen, fasert es ein bisschen auf und wird ein bisschen diffuser. Allerdings: Auch beim mehrmaligen Lesen ist nichts, was in dem Antrag steht, irgendwie überflüssig oder nicht notwendig. Und ja, wenn es der kleinste gemeinsame Nenner ist, dann ist oft auch mal etwas nicht enthalten, was man sich gewünscht hätte. Nichtsdestotrotz ist dieser Antrag ein Antrag, der richtig ist, der wichtig ist und für die Menschen ein Signal ist, dass wir – Corona-Krise hin oder her – die anderen tödlichen Erkrankungen in diesem Land nicht vergessen. Es sei daran erinnert, wie hoch das Risiko einer Krebserkrankung ist, auch gerade in Thüringen, auch gerade mit höherem Lebensalter. In diesem Zusammenhang bitte ich an dieser Stelle um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde schon vereinzelt darauf hingewiesen, ich will es aber zunächst noch mal betonen: Wir sprechen heute über diesen Antrag an einem symbolisch wichtigen Datum und ich bin froh, dass wir ihn auf den heutigen Tag verschieben konnten, und zwar auf den Weltkrebstag. Das ist aber natürlich nicht der Grund, warum die Beratung im Ausschuss letztlich so lange gedauert hat, um hier terminlich eine Art Punktlandung hinzubekommen. Die ausführliche Beschäftigung mit dem Thema im Ausschuss – wie auch schon ausgeführt – war das oberste Ziel und war natürlich auch der Hintergrund dessen. Wir hatten eine Anhörung von Experten, die ich im Nachhinein als sehr gut und auch sehr anregend für die Weiterentwicklung dieser Anträge empfunden habe. Aber vor allen Dingen – und so ehrlich muss man einfach sein – war es ein anstrengendes, aber auch ein zähes Ringen um eine breite Mehrheit bei diesem wichtigen Thema. So war es noch Anfang dieser Woche, dass wir mit den regierungstragenden Fraktionen an einem gemeinsamen Antrag gefeilt haben, der Ihnen jetzt als Alternativantrag vorliegt. Wie wichtig gerade das Thema „Krebsprävention“ ist, hat uns in dieser Woche die BARMER noch einmal ins Gedächtnis gerufen. Die Zahl der Krebsvorsorgeuntersuchungen im Vergleich zum Vorjahr ist massiv eingebrochen. Das Zögern aus Furcht vor einer Ansteckung ist menschlich und natürlich auch verständlich. Aber es ist auch gefährlich – lebensgefährlich. Je früher die Krankheit erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen. Ich kann mich deshalb der Bitte der Barmer an dieser Stelle nur anschließen: Verschobene oder abgesagte Früherkennungsuntersuchungen bitte schnellstmöglich nachholen! Deswegen ist es gut, dass wir gerade auch das Thema „Prävention“ mit unserem Alternativantrag stärken, mit der Prüfung einer Gesamtpräventionsstrategie, um Präventionsansätze bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Krebsprävention zu harmonisieren, mit einer Präventions- und Informationskampagne gemeinsam mit der Thüringischen Krebsgesellschaft. Wir haben aber auch konkret eine Haushaltsstelle benannt, Informationen auch barrierefrei zur Verfügung zu stellen und Präventionsangebote vor allen Dingen barrierefrei und zielorientiert zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist im Antrag verankert, dass Krebshilfevereine einen festen Ansprechpartner in der Landesregierung bekommen werden. Es soll eine engere Anbindung der Landesregierung an die Thüringische Krebsgesellschaft durch Beteiligung an der Vorstandsarbeit geben, regelmäßige Fortbildungen für die Beraterinnen und Berater, aber auch einen langfristigen Erhalt und die Finanzierung der Selbsthilfeangebote und eine stärkere Unterstützung der Krebsforschung an den Unikliniken Jena und Leipzig. Und nach dem Motto „Was lange währt, wird endlich gut“ denke ich, dass uns heute hier gemeinsam ein guter Antrag gelungen ist. Ich bin sicher, er wird den Kampf gegen den Krebs voranbringen und vor allen Dingen auch die Beratung und Vorsorge in Thüringen stärken. Jeder, der im Freundes- oder Familienkreis oder gar selbst mit dieser Krankheit zu tun hatte, weiß, wie die Diagnose Krebs das Leben aus der Bahn werfen kann. Unterstützung und Begleitung von Patientinnen und Patienten sind deshalb enorm wichtig. Meine Damen und Herren, der FDP-Fraktion gebührt das Verdienst, das Thema ins Plenum gebracht zu haben.
(Beifall FDP)
Es schmerzt mich auch, dass wir so lange gebraucht haben, bis dieser Antrag entsprechend auch hier den Weg ins Plenum zurückgefunden hat und bis daraus auch Konsequenzen in Form dieses Alternativantrags gezogen worden sind. Allerdings konnten wir dem ursprünglichen Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Es ist ein Thema, bei dem es – und da sind wir uns sicher alle einig – auf politische Befindlichkeiten nicht ankommen darf. Ich hoffe deshalb inständig, dass sich die FDP vielleicht einen Ruck geben kann, auch dem Alternativantrag zuzustimmen und so ein Zeichen für das wichtige Thema zu setzen. Noch einmal: Es tut mir leid, dass das so lange gedauert hat. Vielen Dank für Ihre Initiative, aber nichtsdestotrotz möchte ich hier für den deutlich weiterentwickelten und gemeinsam erstellten Alternativantrag werben. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, der heute vorliegende Alternativantrag hat ein ganz klares Ziel: die Krebsbekämpfung in Thüringen weiter voranzubringen. Es ist auch ein klares Statement der vier Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und der SPD. Die Arbeit daran war nicht ganz einfach, aber ist es auch nicht immer, unterschiedliche Auffassungen zu einem gemeinsamen Erfolg zu führen. Es ist uns dennoch gelungen. Heute findet zum 21. Mal der Weltkrebstag statt. Der Weltkrebstag ist eine globale Initiative, die zu mehr Bewusstsein für die Ursachen von Krebserkrankungen und zu Maßnahmen für eine bessere Prävention, Diagnose und Behandlung der Krankheit führen soll. Das ist auch der Grundansatz dieses gemeinsamen Alternativantrags. Die Grundlagen in Thüringen sind schon Ende letzten Jahres mit den im Landeshaushalt 2021 eingestellten Mitteln zur Finanzierung der psychoonkologischen Beratungsstellen weiter gefestigt worden. Damit ist ein ganz wichtiger Teil der Versorgung in Thüringen gesichert. Wichtig ist da ganz vorn die regelmäßige Krebsvorsorge. Je früher eine Krebserkrankung diagnostiziert werden kann, desto besser sind die Aussichten auf Heilung. Die Erkrankungszahlen einzelner Krebsarten sind zwar seit einigen Jahren rückläufig, das ist auch der Erfolg eines besseren Gesundheitsbewusstseins und auch sehr positiv. Immerhin können bis zu 40 Prozent aller Krebsneuerkrankungen durch einen gesunden Lebensstil vermieden werden. Deshalb gehören zum Kampf gegen den Krebs auch griffige Präventionskampagnen zur Vorbeugung und ein landesweiter Zugang zu innovativen Therapien. Dennoch: In Deutschland erkranken laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum jedes Jahr rund 500.000 Menschen an Krebs und trotz Rückgangs einzelner Krebsarten ist doch bis 2030 mit einer Zunahme von 20 Prozent zu rechnen. Grund dafür ist die Alterung der Gesellschaft. Wir haben in Thüringen mit dem Universitäts-Tumorzentrum am UKJ eine sehr gut aufgestellte Schaltstelle, um die uns andere Bundesländer beneiden. Wir haben seit dem Inkrafttreten des Thüringer Krebsregistergesetzes zum 30.12.2017 eine zentrale Meldestelle für das klinische Krebsregister Thüringen. Schon seit 1997 wurde ein Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen über einen Staatsvertrag geregelt. Das ist gut und das ist wichtig, um Krebserkrankungen zu beobachten und die Auswertung als Grundlage für Gesundheitsplanung bereitzustellen, und auch, um den Erfolg und die Notwendigkeit präventiver und kurativer Maßnahmen zu bewerten. Wir haben in unserem Antrag einen weiteren Fokus gelegt, nämlich auf die Unterstützung derer, die die wichtige Arbeit in den Beratungsstellen tun. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen gewährleisten, dass die Beraterinnen und Berater regelmäßig an erkannten psychosozialen oder psychoonkologischen Fortbildungen sowie an Supervisionen teilnehmen können. Eine Krebsdiagnose ist für Betroffene schlimm und stellt das Leben auf den Kopf. Neue Therapien und Behandlungsmethoden versprechen zwar inzwischen viel bessere Heilungschancen, aber an Krebs Erkrankte und deren Angehörige brauchen viele Informationen zum Umgang mit der Krankheit, zu Behandlungsmethoden und zur besten therapeutischen Versorgung. Das darf auch gerade in der Corona-Pandemie nicht aus den Augen verloren werden. An Krebs Erkrankte und deren Angehörige sollen in Thüringen überall schnellen Zugang zu psychosozialer Krebsberatung haben. Die braucht es zusätzlich zur besten medizinischen Versorgung. Diese Beratung bietet Begleitung, Ansprechpersonen und Informationsmöglichkeiten, auch, um sich gegebenenfalls zwischen verschiedenen Therapien entscheiden zu können. Dieses Geflecht brauchen wir aber auch, um Gesundheitsberatung und Krankheitsberatung gut zu vernetzen. Eine weitere Säule der Krebsbekämpfung möchte ich hier noch erwähnen, die Krebsvorsorge. Leider hat Corona auch hier so einiges durcheinandergeschüttelt und leider nicht zum Guten. Die BARMER – Herr Zippel hatte es schon erwähnt – hat die ersten beiden Quartale 2019 und 2020 verglichen. Am Dienstag war in der Veröffentlichung der BARMER Thüringen zu erfahren, dass die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen bei gesetzlich Versicherten im Freistaat um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist. Das ist erschreckend, denn die Krebsvorsorgeuntersuchungen können Leben retten und viel Leid verhindern. Auch hier brauchen wir noch viel mehr Botschaften und Informationen, damit immer wieder an die Eigenverantwortung der Menschen appelliert wird und die Untersuchungen schnellstmöglich nachgeholt werden. Auch das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Wir wollen alle Arten der Ansprache für krebspräventives Verhaltes fördern, zielgruppenspezifisch, barrierefrei und auch für Kinder und Jugendliche. Ich weiß, Herr Montag, es hat ziemlich lange gedauert mit dem Antrag, dass er wieder im Plenum ist, das bedauere ich auch sehr, aber ich würde mich trotzdem freuen, wenn Sie unserem Alternativantrag hier zustimmen würden. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, im Gesundheitsausschuss sind zahlreiche mündliche und schriftliche Stellungnahmen zum Thema eingegangen. Man kann konstatieren, dass sich ausnahmslos alle einig waren, dass mehr für Tumorpatienten getan werden muss. Alle Stellungnahmen unterstützten die Inhalte im Antrag der Fraktion der FDP. Das tun wir auch als AfD-Fraktion. Mittlerweile ist der geforderte wissenschaftliche Beirat beim klinischen Krebsregister Thüringen durch das zuständige Ministerium berufen worden. Wenn Ergebnisqualität geliefert werden soll, braucht es auch entsprechende Strukturqualität. Die Deutsche Krebshilfe unterstützt deutschlandweit bereits 13 bestehende onkologische Spitzenzentren. Höchste Priorität liegt nunmehr auch auf der Etablierung eines onkologischen Spitzenzentrums in Mitteldeutschland. Hoffen wir auf ausreichende politische Unterstützung dieses Projekts durch die Thüringer Landesregierung!
(Beifall AfD)
Aber es ist nicht nur fehlender oder unzureichender politischer Wille. Auch kann vieles nicht erfolgen, weil kein finanzieller Hintergrund vorhanden ist und dieser von der Landesregierung weder erkannt noch ermöglicht wird. Hierzu nenne ich zwei Beispiele: erstens das klinische Krebsregister und zweitens die ambulante Krebsberatung. Im Haushalt für 2021 haben wir als AfD im Einzelplan 08 Titel 685 02 vorgeschlagen, Zuschüsse für laufende Ausgaben des klinischen Krebsregisters um einen Betrag von 83.000 Euro aufzustocken, um die Pflege der Altdatenbestände zu ermöglichen. Diese Datenanalyse und -pflege wird in vielen Stellungnahmen dringend empfohlen – nicht nur vom Universitätstumorzentrum Jena. Ebenfalls haben wir im Einzelplan 08 einen neuen Titel mit einem Volumen von 150.000 Euro vorgeschlagen, der die ambulante Krebsberatung in Thüringen finanzieren soll. Der Landesanteil für die Krebsberatung sollte 40.000 Euro umfassen und für die Präventionsarbeit 110.000 Euro. Hier war von der Landesregierung bislang kein einziger Euro vorgesehen. Gerade die Kapazitäten der psychoonkologischen Beratung sind in Thüringen bei Weitem nicht ausreichend, weil die Beratungsstellen nicht ausreichend finanziert werden. Die Leistungen der Krebsberatungsstellen können in keiner Form abgerechnet werden. Leistungen werden derzeit ausschließlich aus Spenden ermöglicht. Beide Haushaltsvorschläge der AfD wurden von den Altfraktionen und ihrem Koalitionspartner CDU glattweg abgelehnt. Im Thüringer Haushalt gibt es im Gegensatz zum Beispiel zu Sachsen und Hessen daher keine Mittel für die psychoonkologische Beratung und für die Arbeit der Landeskrebsgesellschaft. Der 34. Deutsche Krebskongress im letzten Februar in Berlin offenbarte erhebliche Unterschiede zwischen den Zuwendungen der Landesregierungen an die 16 deutschen Landeskrebsgesellschaften. Im Antrag der FDP-Fraktion wurden all die Schwachstellen aufgegriffen, die auch im Vorfeld unsere Thüringer Krebsgesellschaft artikuliert hatte. In den Anhörungen wurden diese Schwachstellen auch logischerweise und zu Recht bestätigt. Nicht zuletzt würde sich die Thüringer Krebsgesellschaft freuen, wenn große Präventionsaktionen aus dem Landeshaushalt unterstützt würden. Das sind sinnvoll eingesetzt Finanzmittel, sie wirken nachhaltig und kommen allen Bürgern zugute.
(Beifall AfD)
Prävention steht immer an erster Stelle. Man kann manche Therapie und Leid verhindern. Aus diesem Grund möchte ich noch auf unseren Änderungsantrag eingehen. Dieser fordert landesweite Präventionsprogramme und Informationskampagnen zur Krebsprävention und zum Einsatz der Trainingsund Bewegungstherapie in der Onkologie. Hierzu gab es unterstützende Stellungnahmen der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V., des Tumorzentrums Erfurt e. V., des Frauenselbsthilfe Krebs – Landesverband Thüringen e. V., der AOK Plus Sachsen und Thüringen und des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen Heidelberg. Von Letzterem zitiere ich auszugsweise: „Der Einsatz der Bewegungs- und Trainingstherapie in der Onkologie im Sinne einer rehabilitativen bzw. tertiärpräventiven Maßnahme ist vollumfänglich zu unterstützen […].
(Beifall AfD)
Aktuell existieren über 800 randomisierte, kontrollierte Studien, welche die positiven Effekte an mehr als 50.000 Krebspatienten vor, während und nach einer onkologischen Behandlung untersucht haben. […] Darüber hinaus zeigen jüngere Daten einen positiven Einfluss von Sport- und Bewegungstherapie auf die Prävention von Langzeitkomplikationen wie Kardio-, Neuro- und Knochentoxizität. [S]ie […] führen dabei nicht nur zu einer entscheidenden Verbesserung der Lebensqualität bei Menschen mit onkologischen Erkrankungen, sondern haben vermutlich auch einen positiven Einfluss auf die onkologische Prognose.“ Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterbreche ich die Aussprache für die nächste Lüftungspause. Wir fahren in der Aussprache um 17.50 Uhr fort. Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, wir fahren fort in der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 21. Ich rufe als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Plötner, Fraktion Die Linke, auf.
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wahrscheinlich kennen wir alle eine Person, die an Krebs erkrankt ist oder sogar daran verstorben ist. Im Jahr 2018 gab es in Thüringen eine Inzidenz von 603 pro 100.000 Einwohner/-innen, die an Krebs erkrankt waren. Das sind natürlich ernüchternde Zahlen und die Vorredner sind schon darauf eingegangen, was das für die Menschen selbst und für die Familien bedeutet. Dennoch gibt es noch Hoffnung, die uns dabei auch leitet. Es gibt viele Fortschritte in der Therapie, das ist ein wichtiger Punkt. Das andere ist, dass fast 40 Prozent der Krebsfälle mit einer guten Prävention tatsächlich vermeidbar gewesen wären. Deswegen ist auch das Leitwort der Deutschen Krebshilfe für den heutigen Weltkrebstag: „ICH BIN UND ICH WERDE.“ Und wir können selbst vieles im Bereich der Prävention tun und darum geht es im vorgelegten Alternativantrag. Ich zitiere Michael Baumann, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums, der sagt, dass „weit über ein Drittel aller Krebsneuerkrankungen“ vermieden werden könnten, „würden wir das Potenzial der Krebsprävention voll ausschöpfen. Das würde nicht nur Zehntausenden das Leben retten, sondern darüber hinaus noch deutlich mehr Menschen das Schicksal einer schweren Erkrankung und die damit verbundenen Belastungen ersparen.“ Risikofaktoren wie Rauchen, ein hoher Alkoholkonsum, Übergewicht, ein Mangel an körperlicher Aktivität sind alles Sachen, die durchaus minimiert werden könnten. Zu den Präventionskampagnen und einer Verbesserung in der Finanzierung der Beratungsstellen, das wurde auch schon gesagt, wurde in den Ausschussanhörungen sehr deutlich, dass der Bedarf da ist. Forscher/-innen haben festgestellt, dass die eben genannten Risikofaktoren zum Teil ihren Ursprung im jungen Lebensalter haben. Deswegen ist auch, ein Schwerpunkt auf Präventionskampagnen für Kinder und Jugendliche zu legen, der richtige Weg. Was für uns in diesem Alternativantrag auch wichtig ist, ist der Ausbau einer Gesamtpräventionsstrategie unter Einbeziehung der Landesgesundheitskonferenz. Die Strategie soll eine Harmonisierung der verschiedenen Präventionsansätze bewirken wie eben gegen Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere. Denn wir wissen, dass die Risikofaktoren für Krebs oder auch für Diabetes und für Herz-Kreislauf-Erkrankungen dieselben sind bzw. es sehr häufig hohe Übereinstimmungen gibt. Mit einer Gesamtstrategie können wir Synergieeffekte erzeugen und eine einheitliche Botschaft rüberbringen, was nicht nur Kosten im Gesundheitswesen sparen, sondern auch viele Leben retten würde.
(Beifall DIE LINKE)
Vielen Dank. In diesem Antrag wollen wir die Finanzierung der Thüringischen Krebsgesellschaft sowie die der Beratungsstellen sicherstellen. Mit Haushaltsmitteln sollen gemeinsam mit der Thüringischen Krebsgesellschaft landesweite Präventions- und Informationskampagnen verstärkt und ausgebaut werden. Diese Kampagnen werden sich nicht nur an Kinder und Jugendliche richten, sondern es sollen auch Kampagnen, die barrierearm sind, für verschiedene Zielgruppen geplant werden. Das kann zum Beispiel sein, dass ein Kampagneninhalt in anderen Sprachen Menschen erreicht oder in Gebärdensprache übersetzt wird oder dass barrierefreie Webseiten erstellt werden oder Aufklärungsarbeit für Gruppen und Menschen – wie lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen – geleistet wird, die man da zielgenauer ansprechen kann. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal gern dem Lesben- und Schwulenverband für seine Stellungnahme danken.
(Beifall DIE LINKE)
Die Beratungsstellen sind mit einer Mischfinanzierung vorgesehen und die Bundesregierung hat letztes Jahr erklärt, die Finanzierung von 80 Prozent der Kosten der Krebsberatungsstellen durch die Krankenkassen mittels einer Änderung des SGB V regeln zu wollen. Das war im Prinzip auch der Punkt, wo es tatsächlich immer zeitlichen Verzug gab und die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen waren. Jetzt ist die Finanzierung sichergestellt. Das haben wir auch mit dem Beschluss des Landeshaushalts getan, auch die Unterstützung der Krebsberatungsstellen in Thüringen. Die Qualität soll auch nicht ignoriert werden. Die Vorredner/-innen zum Alternativantrag sind darauf eingegangen, dass regelmäßig anerkannte, externe und tätigkeitsspezifische psychosoziale oder psychoonkologische Fortbildungen sowie externe qualifizierte Supervisionen stattfinden sollen. Das können eben auch Ansätze dafür sein, diskriminierungsarme Beratung zu stärken. An dieser Stelle wollen wir auch gern prüfen lassen, wie der langfristige Erhalt und die Finanzierung der Strukturen der Selbsthilfe für Krebserkrankte und deren Angehörige in Thüringen sicherzustellen sind. Die Selbsthilfegruppen sind eine wesentliche Säule bei der Bewältigung von Krebserkrankungen und dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Eine nachhaltige Finanzierung ist hier natürlich auch wichtig. Zuletzt haben wir noch in dem Alternativantrag die wichtige Maßnahme der Unterstützung der gemeinsamen Initiative „Mitteldeutsches onkologisches Spitzenzentrum“ der Unikliniken Jena und Leipzig, um dort eine Forschungsinitiative voranzutreiben. Denn die Menschen in Thüringen brauchen nicht nur wissenschaftsbasierte Präventions- und Informationskampagnen, sie brauchen auch Investition in die Wissenschaft für die Entwicklung der heilenden Therapien. Wir sind froh, dass wir diesen Alternativantrag auf den Weg bringen konnten. Ich möchte mich noch mal ausdrücklich bei der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU bedanken. Ich bitte um Zustimmung, damit wir bei diesem wichtigen Thema einen weiteren Schritt gehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Fachkolleginnen und kollegen, im Normalfall diskutiere ich aus‑ gesprochen gern im Ausschuss mit euch und mit Ihnen alle möglichen Dinge. Wir haben auch häufig unterschiedliche Meinungen, begegnen uns aber mit Respekt und auf Augenhöhe. Nach den Reden heute, muss ich ganz ehrlich sagen, platzt mir aber ziemlich der Kragen.
(Beifall FDP)
Es ist gerade Ihr Alternativantrag zwischen RotRot-Grün und CDU, der seit heute Morgen online steht und exemplarisch zeigt, was in der Politik in Thüringen schiefläuft.
(Beifall FDP)
Ich will das kurz noch mal rekapitulieren. Unser Antrag ist seit April Gegenstand des politischen Diskurses 2020. Die erste Beschäftigung mit unserem Antrag ist 239 Tage und damit auch 9.560 Krebsdiagnosen her. Passiert ist nichts. Wir hatten eine Anhörung. Wir hatten eine Anhörung mit über 30 Anzuhörenden, die Punkt für Punkt unserem Antrag das Wort geredet haben, und Frau Feierabend war sehr tapfer als Vertreterin des Ministeriums, aber es war für sie sicherlich eine denkbare Anhörung. Das hat sie so auch noch nicht erlebt, dass wirklich kein einziger Anzuhörender ein gutes Haar an der Krebsprävention und Krebspolitik hier der Thüringer Landesregierung gelassen hat.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Blei-
ben Sie bei der Wahrheit!) Obwohl die Notwendigkeit zu jeder einzelnen Maßnahme nicht nur durch uns, sondern natürlich auch die Expertinnen und Experten bestätigt worden ist, passierte danach nichts. Verschoben, wieder verschoben, immer weiter verschoben und plötzlich am 28.01. im Ausschuss lehnte Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der CDU unseren Antrag ab. Der Satz, der mich bis heute ein Stück weit wütend macht, ist der, den Kollege Plötner damals sagte: aufgrund von fachlichen Erweiterungen. Legen wir mal beide Anträge nebeneinander und schauen uns zuerst mal die Gemeinsamkeiten an. Wir wollen landesweite Präventionsprogramme und Informationskampagnen zur Krebsprävention – haben Sie übernommen. Wir wollen Unterstützung bei der Einrichtung eines Mitteldeutschen Onkologischen Spitzenzentrums und Anerkennung als CCC durch die Deutsche Krebshilfe – haben Sie übernommen. Interessant ist, dass wir Ihnen im Ausschuss erst mal erklären mussten, was wir damit eigentlich wollten. Nächster Punkt: Wir wollten die satzungsgemäße Beteiligung eines Mitglieds des Ministeriums an der Vorstandsarbeit der Thüringischen Krebsgesellschaft – im Übrigen im April letzten Jahres. Das Ministerium hat reagiert, denn es nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil. Sie haben diese Forderung übernommen, obwohl das Ministerium im Ausschuss schon beschrieben hat, dass das Problem gelöst ist. Da frage ich mich, was Sie und wie Sie fachlich arbeiten. Der nächste Punkt: Schauen wir uns doch mal an, wo jetzt tatsächlich die Unterschiede sind. Die Unterschiede zu unserem Antrag sind, dass Sie Dinge weglassen. Was lassen Sie weg? Ganz zentrale Inhalte: Telemedizinische Netze zur gemeinsamen Betreuung von Krebspatienten – dazu haben Sie nichts. Unmittelbare Translationen, also die Übersetzung von Forschungsergebnissen in die medizinische Praxis über die Innovationszentren – dazu haben Sie nichts.
(Beifall FDP)
Wir mussten Ihnen auch im Ausschuss erklären, dass das Innovationszentrum nichts mit den im Landeskrankenhausplan definierten Zentren zu tun hat. Nächster Punkt: Auswertung der Altdaten des klinischen Krebsregisters, das ein wissenschaftlicher Goldschatz ist. Darauf wartet die Forschung, um Ergebnisse wieder in Präventionsmaßnahmen und natürlich in Heilerbringung umzusetzen. Auch dazu haben Sie nichts.
(Beifall AfD, FDP)
Ich sage jetzt ganz eindeutig: Was wir hier erleben, ist ein kleinkariertes Politikgeplänkel, das selbst in einem Gemeinderat peinlich wäre, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, FDP)
Denn dieser Alternativantrag ist keine Alternative, er ist eine politische und eine fachliche Peinlichkeit.
(Beifall FDP)
Eines will ich auch noch sagen: Minister Hoff hat sich hier am 20.01.2021 – wie ich finde – sehr zu Recht hingestellt und hat betont, dass wir gemeinsam in der Verantwortung für dieses Land gerade unter diesen besonderen Voraussetzungen stehen und dass es dazu eines respektvollen Umgangs bedarf.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das sagt der Richtige!) Und er hat damit recht. Aber Respekt, liebe Frau Kollegin, ist keine Einbahnstraße.
(Beifall FDP)
Was Sie gezeigt haben: Es geht Ihnen nicht um Lösungen, es geht Ihnen darum, uns rauszuhalten. Ich kann Ihnen sagen: Das merken wir uns. Vielen Dank für die Debatte.
(Beifall AfD, FDP)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, „ICH BIN UND ICH WERDE“ ist das Motto des diesjährigen Weltkrebstages. Es ist ein Aufruf zur Selbstreflexion, nachzudenken, wer man selbst ist und was man im Kampf um den Krebs tun kann. Ich finde, dieser Tag heute, diese Debatte am Weltkrebstag, ist ein Moment zum Innehalten, zum Nachdenken, aber auch zur Reflexion, was wir selbst tun können. Ich will als Betroffener sagen: Ich bin dankbar dafür, dass es nach diesen Monaten der Debatte und Anhörungen im Landtag jetzt einen gemeinsamen Antrag gibt, der reflektiert, was dieser Landtag im Kampf gegen den Krebs tun kann. Es ist deshalb wichtig, weil wir auch eine Menge von dem aufgegriffen haben, was in Anhörungen und auch an Zuschriften an uns als Parlamentarier gekommen ist. Es war die Aufforderung, mehr zu tun für Prävention. Wir haben diesen ersten Schritt ja nicht mit dem Antrag heute gemacht, sondern schon mit dem Landeshaushalt für 2021, indem wir die Präventionsprogramme von 50.000 Euro festgeschrieben haben. Der Antrag heute untermauert, dass wir gemeinsam mit der Thüringischen Krebsgesellschaft die Initiativen und Programme dafür entwickeln wollen, die vor allen Dingen auch für Kinder und Jugendliche zielgerichtet und maßgeschneidert sein sollen, damit sie bei der Vorsorge von Krebs wissen, auf welche Präventionsverpflichtungen und anforderungen es im Kampf gegen den Krebs an‑ kommt. Wir haben schon mit dem Landeshaushalt sichergestellt und jetzt mit dem Antrag noch mal untermauert, dass der eigene Thüringer Anteil für Krebsberatung nunmehr sichergestellt ist. Sie wissen, es war ein langer Weg dahin. Jens Spahn, unser Bundesgesundheitsminister, hat zunächst selbst die Initiative ergriffen, um 40 Prozent der Krebsberatungen aus den Mitteln der Krankenversicherungen sicherzustellen. Weil aus dem Bundesarbeitsministerium der zweite Anteil von 40 Prozent aus der Rentenversicherung nicht dargestellt werden konnte, hat der Bundesfinanzminister dann entschieden, 80 Prozent aus den Mitteln der Krankenversicherungen zu finanzieren, damit am Ende die Gesamtfinanzierung geklärt werden konnte. Der Landesanteil war noch notwendig. Der ist jetzt im Landeshaushalt sichergestellt und nun noch mal mit dem gemeinsamen Antrag untermauert, sodass tatsächlich Krebsberatung in Thüringen flächendeckend jenseits von Spendengeldern planbar durchgeführt werden kann.
(Beifall CDU)
Für Krebspatienten, für Familienangehörige ist das ein Meilenstein, denn wer betroffen ist und wer diese Hilfe braucht, der muss sich da auch verlassen können, dass er eben auch die Beratung bekommt, die er in dieser schwierigen und vorher nicht darstellbaren Lebenssituation braucht. Das erreichen wir damit. Deswegen ist das ein wichtiger Meilenstein, der auch angeregt durch die FDP am Ende zum Ergebnis führt.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es gab so-
gar einen Antrag im HuFA!) Ich finde – ich will das deutlich sagen –: Welchen Krebspatienten nützt denn an dieser Stelle die Debatte, wer, wann, was zuerst und wie lange, wo besprochen hat?
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Nein, das
hat was mit Respekt zu tun!) Hier kommt es auf das Ergebnis an. Das ist uns wichtig, dass das passiert, und auch, dass es jetzt ein Bekenntnis aus dem Landtag heraus gibt,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Rot-Rot-
Grün und ihr!) das soll der Antrag formulieren mit der Beschlussfassung gleich und der Aufforderung an die Landesregierung, das Mitteldeutsche onkologische Spitzenzentrum zu unterstützen, damit Spitzenforschung auch in Mitteldeutschland, in Leipzig und in Jena gemacht werden kann. Dass diese Aufforderung und das Bekenntnis auch von uns Parlamentariern kommen, ist eine ganz wichtige Unterstützung für die Forscher, die bei dem Antrag darum kämpfen, dass sie die Anerkennung bekommen und dass wir eben auch in der Debatte, die national stattfindet, auch Forschungscluster bei uns ausbauen und Spitzenforschung und natürlich auch Ergebnisse und damit Nutzen für Patienten hier in Mitteldeutschland und vor allen Dingen auch in Thüringen generieren können. Dann ist es natürlich nicht so, wie Kollege Montag gesagt hat, dass schon alles geklärt ist und dass Arbeitsweisen infrage gestellt sind. Die Aufforderungen aus dem gemeinsamen Antrag sind ein Beispiel dafür, dass die Landesregierung bei der Vorstandsarbeit der Thüringer Krebshilfe tatsächlich mitmacht. Die ist noch nicht gewährleistet, denn noch immer gibt es keine regelmäßige Teilnahme an den Vorstandssitzungen. Da irren Sie in Ihrer Wortmeldung.
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Deswegen ist es wichtig an dieser Stelle, dass es auch noch mal die Aufforderung aus dem Landtag gibt: „ICH BIN UND ICH WERDE“. Wenn man überlegt, was man tun kann, dann ist es Hoffnung geben und Mut machen. Wir machen zumindest heute Mut mit unserem gemeinsamen Antrag und dafür bin ich dankbar.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Dann hat jetzt die Landesregierung die Möglichkeit zu sprechen. Nein, ich sehe Kopfschütteln. Also kein Wortbeitrag der Landesregierung. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Bei dem The-
ma keine Wortmeldung?!) Punkt A – Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der FDP: Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/682. Wer ist für diesen Antrag? Da sehe ich die Zustimmung der FDP und der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Enthaltungen? 2 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Punkt B – Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2657. Wer ist für diesen Alternativantrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und der AfD, also alle. Wer ist gegen den Antrag? Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Damit ist der Alternativantrag angenommen. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und ich gehe zurück zum Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2051 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Ja. Bitte, Herr Abgeordneter Möller.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, unser Gesetzentwurf ist nun schon ein paar Monate alt, aber er ist eben von der Sorte Gesetzentwürfe, die nicht veralten können. Das liegt daran, dass der Ärger, den die rot-rot-grüne Migrationspolitik in Thüringen macht, zu den wenigen Konstanten seit der Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün 2014 zählt.
(Beifall AfD)
Besonders die Suhler können alle paar Monate ein Lied davon singen. Es gibt aber auch andere Gemeinden und Landkreise, die große Probleme haben mit einem ganz bestimmten Typ Ausländer, der zwar uns als schutzsuchend angepriesen wird, tatsächlich aber eher Geld ohne Leistung und Streit und Ärger sucht. Die Leidtragenden dieser Schönfärberei sind nicht nur die Einwohner der Ortschaften und Landkreise, sondern im besonderen Maße auch die Mitarbeiter der Einrichtungen, vor allem im Sicherheitsbereich. Viele von ihnen mussten bereits in letzter Not vor in Bürger- und Religionskriegen enthemmter Gewalt von der Polizei gerettet und dann evakuiert werden, um am nächsten Tag dann in der Zeitung zu lesen, wie das Ganze als Einzelfall verharmlost wird. Das ist eine sehr deprimierende Erfahrung, die diese Leute machen müssen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das war eine rassistische Darstellung!) Das ist möglich, weil dieser Landtag und auch diese Landesregierung seit Jahren achselzuckend hinnehmen, dass die Polizei und der Rechtsstaat insgesamt nicht in der Lage sind, die Bevölkerung, den Freistaat vor diesen aggressiven, gewalttätigen Migranten zu schützen. Ich sage es auch ganz offen, da versagen Sie auch beim Schutz der friedlichen Migranten, denn das hat natürlich auch Auswirkungen für das Zusammenleben hier im Land. Also dieses Versagen wirkt sich durchaus auch auf andere Migranten aus. Dieses Versagen ist zum Teil vorsätzlich, wenn ich mehr in diese Richtung gucke, rot-rot-grüne Fraktionen, rot-rot-grüne Landesregierung, da dominiert einfach der Wille, Thüringen in eine multikulturelle, multireligiöse Gesellschaft zu transformieren, in der man dann die einzelnen Gruppen gekonnt gegeneinander ausspielen kann. Da ist es sozusagen Mittel zum Zweck. Und es versagen andere, insbesondere denke ich da an die CDU, die es eigentlich besser weiß, die sich aber als Opportunisten vor den Nazikeuleschwingern auch hier im Landtag eilfertig in den Staub werfen
(Beifall AfD)
und dann nur noch in den Trachtenvereinen, in den Schützenvereinen und Kirmesvereinen die große Klappe haben. Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren, versucht die AfD, Lösungen für das Problem zu benennen, und diese Lösungen bestehen eben nicht darin, dass man ein neues Landesamt für Flüchtlinge gründet, wie auch immer man das nennen möchte, wo dann sozusagen rote und grüne Anhänger der Regierungsfraktionen eingestellt werden und man dann unbeschwert vom Fachwissen fröhlich vor sich hin stümpern kann.
(Beifall AfD)
Nein, meine Damen und Herren, eine echte Lösung liegt im Fall aggressiver und gewalttätiger Ausländer eigentlich auf der Hand und diese Lösung lautet: Wer stört, fliegt.
(Beifall AfD)
Wer stört, fliegt, und zwar zuerst aus der Erstaufnahmeeinrichtung und zweitens aus unserem Land. Das wäre die Lösung und diese Lösung wird aber leider verhindert, im Bund durch SPD und CDU und hier im Land leider durch Rot-Rot-Grün. Die aktuelle Thüringer Rechtslage bietet betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten faktisch kaum Möglichkeiten, Bürger und friedliche Asylbewerber vor immer wieder auffälligen aggressiven Asylbewerbern zu schützen. Im Gegenteil: Diese Kommunen sind verpflichtet, die Person weiter unterzubringen und damit sehenden Auges die sich daraus ergebenden Gefahren hinzunehmen. Wir haben das oft genug auch im Ausschuss, im zuständigen Ausschuss gehört, geändert hat sich faktisch aber leider nichts. Auch die Polizei ist nicht in der Lage, eine wirksame Gefahrenprävention zu gewährleisten. Auch das durften wir immer wieder an Tatsachenberichten im Ausschuss miterleben. Und eben vor diesem Hintergrund schlägt die AfD als Lösung vor, die Störer in gesonderten Einrichtungen unterzubringen, die auch durch ihre Lage dadurch gekennzeichnet sind, dass die entsprechenden bisherigen Ortschaften eine wirksame Entlastung bekommen.
(Beifall AfD)
Diese Politik, die sind wir alle den betroffenen Bürgern und auch den friedlichen Asylbewerbern schuldig, auf deren Rücken dieses Problem trotz Kenntnisnahme schon viel zu lange ausgetragen wurde. Ich freue mich jetzt auf die entsprechende Debatte darüber. Danke.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, das war eben aus meiner Sicht ein Musterbeispiel für rassistische Darstellungen. Danke dafür.
(Beifall DIE LINKE)
Aber man kennt sie ja mittlerweile, die ausgelutschte Taktik der AfD: Wenn politisch einfach gar nichts mehr geht, dann versucht man, sich auf Kosten Schwächerer zu profilieren. Wir wissen es, für Sie ist Flucht wahrscheinlich nur dann unproblematisch, wenn es bedeutet, dass sich Deutsche auf den Weg nach Argentinien machen können, nachdem sie ganz Europa ins Chaos gestürzt haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Vielleicht sind bzw. waren das in Ihren Augen echte Schutzsuchende. Jedoch zeigt dieser Entwurf schon ohne nähere Betrachtung, in welcher politischen Tradition Sie sich verstehen. Mit diesem Gesetzentwurf, der uns hier heute vorliegt, kennt die AfD-Fraktion jedenfalls nur noch vermeintlich Schutzsuchende und stellt damit Menschen unter Generalverdacht. Tatsächlich handele es sich, so die Fraktion der AfD, um – Zitat – „Störer, Unruhestifter und Gewalttäter“, die laut dem Entwurf eine „Gefahr“ für die „Sicherheit und Freiheit der Bürger“ sowie der Öffentlichkeit, kurzum, für den sozialen Frieden des Freistaats darstellen.
(Beifall AfD)
Diesen sichert man nun also – man muss es auch einfach mal sagen, was Sie wirklich wollen – in den Augen der AfD am besten dadurch, dass man für etwa 3 Millionen Euro – Zitat – „besonders gesicherte[…] [Gemeinschafts]einrichtungen außerhalb von Kommunen“ für Menschen errichtet, von denen die AfD glaubt, dass sie sich hier nur einen schlanken Fuß machen wollen, nachdem sie vor Bürgerkrieg geflohen sind oder Familienangehörige auf dem Weg über das Mittelmeer haben ertrinken sehen müssen, weil die Festung Europa sie in die Arme von Schlepperbanden oder den Tod treibt.
(Beifall AfD)
Dass Sie dabei klatschen, ist doch schon mal ein Zeichen. Darüber hinaus soll die Thüringer Landespolizei auch noch den Wachschutz vor Ort übernehmen. Verzeihen Sie, aber ganz ehrlich: Auf welchem Planeten leben Sie denn eigentlich? Sie wollen hier am Rechtsstaat vorbei eine eigene Gerichtsbarkeit schaffen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ma-
chen Sie doch schon!) Sie wollen Menschen aufgrund ihrer Herkunft und ihres Status gesondert unterbringen. Sagen Sie doch, wie es ist! Meine sehr wenigen Damen und eher vielen Herren von der AfD-Fraktion, was Sie dem Parlament hier verkaufen wollen, sind Gefängnisse, keine Gemeinschaftsunterkünfte. Es sind Internierungslager, die Sie sich wünschen. Sie wünschen sich Insassen statt Bewohnerinnen, Sie wünschen sich Wärter statt Wachschutz. Schlussendlich wünschen Sie sich Isolation irgendwo auf dem grünen Feld statt Integration und die Möglichkeit, hier ein neues Leben anfangen zu können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber ich sage Ihnen eines: Eine Erstaufnahmeeinrichtung ist eben kein Gefängnis und eine Gemeinschaftsunterkunft ist auch kein Gefängnis. Aber das kommt bei Ihnen doch sowieso nicht an, genauso wenig wie die tatsächlichen Problemlagen, die dort bestehen, die auch niemand verschweigt. Aber es gibt auch bestehende Lösungsansätze, die wir regelmäßig gemeinsam mit dem Ministerium für die Erstaufnahmeeinrichtung diskutieren und regelmäßig evaluieren.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Es läuft gut in
Suhl, wollen Sie also sagen?) Sie verstehen auch nicht, dass Gemeinschaftsunterkünfte und die Erstaufnahmeeinrichtungen eben kein rechtsfreier Raum sind, wie Sie es immer darstellen wollen. Vielleicht muss ich Sie wirklich mal einen kleinen Moment wenigstens in die Realität zurückholen: Wir leben in einem Rechtsstaat. Spielregeln und Pflichten, aber auch Rechte und Freiräume gelten hier eben für alle Menschen. Das heißt auch, dass Straftaten auf dem Wege eines Rechtsstaats zu behandeln sind und eben nicht durch Internierung. Und Sie seien auch daran erinnert, dass alle Personen, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen, einen Anspruch auf gleiche Verfahren und auf eine gleiche Unterbringung haben. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das müssten sogar Sie von der AfD-Fraktion wissen. Sehr verehrte Kolleginnen, aber es gibt auch tatsächlich etwas zu tun. Hier ankommenden Menschen muss es möglichst leichtgemacht werden, sich hier zurechtzufinden, um vielleicht sogar in Thüringen ein neues Zuhause zu finden. Es braucht dazu adäquate Unterbringung und Betreuung und die Option des Familiennachzugs.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Menschen müssen rasch und unbürokratisch die Möglichkeit bekommen, hier Arbeit zu finden, und somit auch endlich mal in die Lage versetzt werden, ihr eigenes Leben wieder in die Hände nehmen zu können. Vor allem brauchen wir Transparenz und eine vernünftige Kommunikation mit den Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung. Gerade in unübersichtlichen Verwaltungsverfahren, wie es so ein Asylverfahren eben ist, bei den ganzen Bescheiden und den ganzen Papieren, funktioniert dies nun mal am besten in der Muttersprache der Menschen, nämlich in einer Sprache, die die Menschen verstehen. Dann funktioniert es auch. Denn die Ungewissheit und das Unverständnis: Was geschieht mit mir? Was ist überhaupt mein Status, meine Situation? Wo geht es hin? – Die Menschen dort wissen oftmals nicht, wie es weitergeht, und verstehen dadurch Entscheidungen schon aufgrund der Sprachbarriere nicht. Aber ja, Sie von der AfD wollen lieber wieder die Grenzen des Sagbaren austesten und überschreiten erneut eine Linie, das haben wir eben eindrucksvoll gehört. Aber statt den Geist vergangener Zeiten in das Parlament wehen zu lassen, arbeiten wir lieber an den Problemen. Wir setzen weiterhin auf dezentrale Unterbringung bzw. deren Ausbau in den Landkreisen und kreisfreien Städten,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Nur zahlen
tun Sie es aber nicht!) Zugang zu Betreuungs- und Integrationsangeboten und eine spürbare Perspektive auf ein gutes Leben hier in Thüringen. Die Verfahren in der Erstaufnahme müssen dringend beschleunigt werden, Menschen müssen zügig in angemessenen Wohnungen in Einzelunterbringung eine Chance auf jenes gute Leben in Thüringen haben. Wir müssen den Menschen, die hier ankommen, das Gefühl geben, in Sicherheit zu sein, dass sie hier ein faires Verfahren bekommen und sich anschließend temporär oder für immer, wenn sie wollen, ein Leben hier aufbauen können. Diese Menschen brauchen Rechtssicherheit, vernünftige Unterbringung in der Erstaufnahme und eine Perspektive, wie es mit ihnen weitergeht. Sie brauchen in diesen Zeiten einen Schutz vor Abschiebung – aus meiner Sicht einen generellen Abschiebestopp zurzeit –, nichts anderes.
(Beifall DIE LINKE)
Denn was definitiv niemand braucht, sind Ihre Vorstellungen, hier in Thüringen wieder Lager aufmachen zu wollen. Folglich ist dieser Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abzulehnen und ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, da Sauerstoff heute reduziert und Redezeit auch rar ist, möchte ich nur auf das Wesentliche aus dem Gesetzentwurf der AfD eingehen. Die AfD will mit dem Gesetzentwurf nicht die eigentliche Problemstellung des Umgangs mit Asylbewerbern, welche sich gesetzwidrig verhalten, angehen, sondern dies zum Anlass nehmen, besondere Unterkünfte zu schaffen, um Asylbewerber zu bündeln. Alle wissen um die Umstände und Vorfälle innerhalb und außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl und der Gemeinschaftsunterkünfte in den Landkreisen. Diese kann man nicht gutheißen und diese müssen wir mit allen rechtlichen Mitteln auch ahnden. Aber alle wissen auch, welche Reaktionen es hervorbringt, auffällig gewordene Asylbewerber in besonderen Einrichtungen, welche GUs sein sollen, unterzubringen. Dass der AfD nicht daran liegt, der eigentlichen Situation Abhilfe zu schaffen, sondern in die Fläche zu verschieben, ist sehr durchschaubar. Und durchschaubar ist auch, was danach passiert: Die eh schon schwierig definierten Gemeinschaftsunterkunftsstandorte sollen erneut diskutiert werden und dies stiftet zusätzlich Unruhe vor Ort. Aber das ist wahrscheinlich auch hier Absicht. Werte Kolleginnen und Kollegen, liest man den Gesetzentwurf noch genauer, sieht man leicht, dass man sich seitens der AfD erhofft, eine disziplinarische Wirkung zu erreichen, sogar von dann freiwilliger Ausreise ist die Rede. Welche abschreckende Einrichtung wollen Sie eigentlich errichten? Werte Kolleginnen und Kollegen, schaut man weiter, sollen sogar 3 Millionen Euro in dieses Projekt investiert werden. Sonst wird jeder Euro in der Asylpolitik zweimal rumgedreht, hier soll kräftig investiert werden. Die CDU-Fraktion hat in TOP 14 einen Gesetzentwurf eingebracht, der deutlich macht, welche Maßnahmen in der bestehenden Struktur nötig sind, um wirksam den Missständen Abhilfe zu leisten. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD ab. Und, Herr Möller, „Wer stört, fliegt“ war Ihr Eingangsstatement hier. Ich kann mich gut an Situationen in diesem Landtag erinnern, ich kann mich gut an Situationen Ihrer Partei erinnern und ich kann mich gut erinnern, was man mit solch einem Ausspruch auslöst: eine Verallgemeinerung weit weg von jedem Demokratieverständnis und von jeder Basis des Grundrechts. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD kann man eigentlich nur eines sagen: Das kann nicht Ihr Ernst sein!
(Beifall FDP)
Der Gesetzentwurf selbst nicht, denn der ist so formuliert, dass er eigentlich nur Grundlage unendlicher Willkür sein kann, zumindest öffnet er Tür und Tor. Aber auch schon allein der Vorschlag selbst kann eigentlich nicht Ihr Ernst sein. Sie halten es ernsthaft für zielführend, ab sofort alle Schutzsuchenden, die sich unziemlich verhalten, in eine besondere Gemeinschaftseinrichtung zu verbannen. Oder wie nannte das Ihr Fraktionskollege Czuppon vorhin: Einrichtung für Uneinsichtige. Gehört das dann zusammen? Zwei Fragen dazu, erstens: Welches Problem glauben Sie eigentlich damit zu lösen? Zweitens: Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Schutzsuchenden, die nach Ihrer Ansicht die öffentliche Ordnung stören, und Thüringer Bürgern, die die öffentliche Ordnung stören? Oder erwartet uns da in naher Zukunft auch noch ein Gesetzentwurf? Ja, wir haben Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Für meine Begriffe hören wir da auch viel zu viel Unruhe und lesen in den Zeitungen dazu. Ich bin aber nicht der Auffassung – und da weiß ich meine Fraktion hinter mir –, dass wir jetzt für einen zweifelhaften Frieden unsere Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit über Bord werfen.
(Beifall FDP)
Wir haben in den Einrichtungen für Schutzsuchende Hausordnungen, die es durchzusetzen gilt. Das steht außer Frage. Wir haben alle Möglichkeiten des Rechtsstaats, auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entsprechend zu reagieren. Es gibt ein sehr fein ausdifferenziertes System, auf Fehlverhalten zu reagieren und dabei vor allem auch den individuellen Schuldgrad zu berücksichtigen. Das heißt, es geht in erster Linie darum, dieses System so auszustatten, dass es vernünftig funktioniert. Das heißt, das Fehlverhalten von Asylsuchenden ist zu ahnden – genauso übrigens wie das Fehlverhalten eines Thüringers. Verstößt die Person gegen die Hausordnung, kommt der Hausherr auf den Plan, bei einer Ordnungswidrigkeit die Ordnungsbehörde und bei einer Straftat werden Ermittlungsbehörden aktiv. Es muss also vielmehr darum gehen, die Durchsetzung der bestehenden rechtsstaatlichen Maßnahmen sicherzustellen. Fehlverhalten muss Konsequenzen haben. Aber wir schaffen doch jetzt nicht ein Sondersystem, indem wir Störer – wie auch immer Sie die ausdifferenzieren wollen und wie auch immer Sie die vorhersagen wollen, denn das ist in Ihrem Gesetzentwurf auch schon vorbehalten – in besonderen Einrichtungen am Rande der Stadt unterbringen. Das ist nicht nur überflüssig, das ist rechtlich höchst bedenklich und gesellschaftlich extrem gefährlich. Ein solches Vorgehen birgt für die Thüringer oder für Thüringen allgemein eine viel größere Gefahr. Sie schränken die Bewegungsfreiheit von Menschen ein, Sie wollen den Kontakt zur Außenwelt und damit auch die Perspektive nehmen, etwas Positives aus ihrem Leben hier in Thüringen zu machen – und das auch noch präventiv; ich habe es vorhin erwähnt. Damit schaffen Sie genau die Faktoren, die laut mehrerer Studien – unter anderem der von Barbara Sude aus dem letzten Jahr – zu Radikalisierungen führen: Abgeschiedenheit, schlechte Lebensbedingungen, mangelnder Zugang zu Informationen und Bildung, mangelnde wirtschaftliche Perspektiven oder überhaupt Perspektiven auf ein vernünftiges Leben. Sie schaffen genau die Bedingungen, die extremistische Gruppen brauchen, um zu rekrutieren. Denn Menschen, denen Sie die Perspektive nehmen, werden frustriert, verzweifelt und wütend. Und wenn jetzt jemand kommt, der diesen Menschen die Hand hinstreckt und ihnen wieder eine Bedeutung gibt und die Möglichkeit, zu einer Gruppe zu gehören, dann ist das überaus attraktiv. Ich nehme jetzt nicht an, dass Sie dagegen Maßnahmen einplanen, in Ihrem Gesetzentwurf zumindest sind keine vorgesehen. Wenn man Ihren Vorschlag also zu Ende denkt, sorgt die Logik Ihrer Idee eigentlich nur dafür, dass Ihr Weltbild bestätigt wird. Sie machen die Lage für alle Beteiligten schlimmer und besser für niemanden, nicht für die Schutzsuchenden und nicht für die Thüringerinnen und Thüringer und schon überhaupt nicht für die Zukunft dieses Landes. Eine weitere Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf möchte ich mir und Ihnen ersparen und deswegen lehnen wir den ab und auch eine weitere Diskussion im Ausschuss dazu. Danke.
(Beifall SPD, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Dank geht zunächst mal an die Kollegen Beier, Malsch, Baum gleichermaßen, denn Sie haben in unterschiedlicher Tonalität klargemacht, was wir von diesem Gesetzentwurf zu halten haben. Die AfD will einmal mehr Geflüchtete in sogenannten Sonderlagern unterbringen, ein Vorhaben, das wir schon öfter, zuletzt im August 2018, im Thüringer Landtag diskutiert haben. Dem erteilen wir auch dieses Mal eine klare Absage und lehnen den Gesetzentwurf klar ab. Denn dieser Entwurf strotzt nur so von Stimmungsmache gegenüber Geflüchteten. Die AfD missbraucht einmal mehr das Hohe parlamentarische Haus lediglich als Bühne für ihre Menschenverachtung, für ihre Geringschätzung der Demokratie und zur Kompromittierung des Rechtsstaats. Ich will selbstverständlich betonen, dass es auch unter den Geflüchteten wie in allen anderen Bevölkerungsgruppen – übrigens auch bei Ihnen in der AfD – Menschen gibt, die sich mitnichten korrekt verhalten, und sogar Menschen, die Straftaten verüben. Aber wir haben es der AfD schon mehrfach erklärt, offenbar will oder kann sie es nicht verstehen: Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat. Da gelten Recht und Gesetz, die einzuhalten sind, und es gibt eine unabhängige ordentliche Strafverfolgung durch öffentliche Sicherheitsbehörden, eine unabhängige Justiz und den gesetzlichen Strafvollzug. Aber der AfD, der geht es ja gar nicht um die Verfassung des Rechtsstaats oder gar um die Lösung von sozialen Problemlagen im Kontext mit der Unterbringung von Geflüchteten. Der AfD geht es um all das nicht, sondern nur um Stimmungsmache. Schon die Formulierung „besondere Gemeinschaftsunterkünfte“ lässt Assoziationen an die Zeit des Nationalsozialismus aufleben und ich bin mir sicher, dass es seitens der rassistischen und zu Teilen rechtsextremen AfD auch genauso gewollt ist. Aber Ihre Tradition der Lager lehnen wir ab – nie wieder, kann ich da nur sagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ganze Gruppen von Menschen werden mal eben pauschal als gewalttätig und integrationsunwillig hingestellt. Und das Ziel ist ganz offensichtlich: Den Anwohnerinnen soll möglichst viel Angst gemacht werden, um sich dann als vermeintliche Alternative mit einfachen Lösungen den selbst geschürten Ängsten anzunehmen und sich als vermeintlicher Kümmerer zu präsentieren. Herr Beier hat es auch schon gesagt, Geflüchtete werden deswegen im Gesetzesvorschlag als – in Anführungszeichen – „Gewalttäter“, „Störer“ als „sogenannte Schutzsuchende“, als „aggressive Bewohner“ und als „Gefahr für Sicherheit und Ordnung“ bezeichnet. Wir lehnen, wie gesagt, den Gesetzentwurf ab, was anderes geht auch nicht, denn an einer ernsthaften Diskussion über die Problemlagen, die in Gemeinschaftsunterkünften bestehen, oder einer Debatte über Gewaltschutz und Integration ist die AfD ja bekanntlich überhaupt nicht interessiert. Verantwortungsvolle Politik hingegen befasst sich mit Konzepten für umfassenden Gewaltschutz in unseren Gemeinschaftseinrichtungen, befasst sich damit, wie wir die soziale Betreuung und psychosoziale Begleitung von Geflüchteten verbessern können. Da geht es um Fragen, wie wir die Kommunen starkmachen können, damit sie gute Bedingungen für die Aufnahme von geflüchteten Menschen gewährleisten können. Es geht um Integration, um Maßnahmen, wie wir Geflüchteten beispielsweise den Zugang zu guter Bildung ermöglichen. Es geht darum zu schauen, wie wir Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integrieren können, oder um den Bereich des Wohnens, wo wir auf möglichst dezentrale Unterbringung setzen. Das machen wir, weil alle Erfahrungen zeigen, dass Konflikte aufgrund von Enge und fehlender Privatsphäre am besten und am ehesten in dezentraler Wohnungsunterbringung verringert werden können und Integration genau dann und dort am besten gelingt. Last, but not least können wir in einer Demokratie wie unserer auf den Rechtsstaat vertrauen und treten allen Bestrebungen entgegen, die dieses Vertrauen durch rechte und rassistische Stimmungsmache unterminieren wollen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Sehr geehrte Damen und Herren, da durften wir uns ja wieder etwas anhören. Ich will erst mal auf die typischen Versuche eingehen, der Sachdebatte auszuweichen. Herr Beier hat da ordentlich vorgelegt. Wir würden im Grunde wieder alle Ausländer über einen Kamm scheren. Ich meine, ich weiß nicht, ob es daran lag, dass er seinen Redebeitrag einfach so gehalten hat, wie er ihn vor ein paar Wochen konzipiert hat. Wenn er meiner Rede ordentlich zugehört hätte, hätte er durchaus mitbekommen, dass wir zwischen friedlichen Asylbewerbern und Migranten und eben solchen, die eher Störenfriede sind, differenzieren.
(Beifall AfD)
Insofern kann ich das nur zurückweisen. Dann auch Ihre Behauptung, wir würden irgendwelche Gerichtsbarkeiten begründen: In diesem ganzen Gesetz finden Sie überhaupt keine Formulierung, die sich in irgendeiner Form auf den Rechtsweg, auf die Gerichtsbarkeiten auswirkt. Allein die Verwendung dieses Begriffs zeigt, dass Sie sich entweder mit dem Gesetzentwurf gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt haben oder schweren Nachholbedarf haben, was die Verwendung dieser Begrifflichkeiten angeht.
(Beifall AfD)
In eine ähnlich unsachliche Kerbe schlägt wenig überraschend Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Wenn man in dem Wort „besondere Gemeinschaftsunterkünfte“ irgendwelche Parallelen zur Nazizeit erkennt, da weiß ich auch nicht mehr, wie ich Ihnen weiterhelfen kann, Frau Rothe-Beinlich.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie brauchen mir niemals weiterhelfen! Ihre Form der Hilfe kennen wir!) Ich vermute, dass ich Ihnen da nicht weiterhelfen kann, denn vermutlich ist es so, wem es so geht, der sieht auch bei einem Rorschachtest in gelben Klecksen die braune Gefahr.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, lassen Sie doch mal die Kirche im Dorf und versuchen Sie, sich sachlich mit einer Sache auseinanderzusetzen. Ich wüsste nicht, dass die Nazis irgendwelche besonderen Gemeinschaftsunterkünfte errichtet oder verwendet hätten.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Alter Schwe-
de!) Das ist doch völliger Unsinn, den Sie da erzählen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist Holocaust-Leugnung, was Sie machen!) Da ging es um KZs, da ging es um Vernichtungslager, aber sicherlich nicht um besondere Gemeinschaftsunterkünfte. Das, was Sie machen, ist eine Verharmlosung des Holocaust. Das ist genau der Punkt.
(Beifall AfD)
Da haben Sie mal etwas Richtiges benannt. Natürlich kann man auch weiterhin über Lösungen diskutieren, Herr Beier. Nur dass das nicht funktioniert und nicht ausreicht nach über fünf Jahren, zeigt Ihnen Suhl. In Suhl, wo es regelmäßig alle paar Monate, alle paar Wochen Krawalle und Auseinandersetzungen gibt, in Suhl versagen Sie mit Ihren Diskussionen. Da braucht es Lösungen.
(Beifall AfD)
Da können Sie auch als Regierungsfraktion nicht mal einfach von Diskussionen reden, das reicht schon lange nicht mehr. Wir hatten in der letzten Legislatur im Justizausschuss Berichte von Landkreisen, von Landratsämtern. Ich kann mich an einen dieser Berichte erinnern, da ging es um einen Fall eines Asylbewerbers. Der hatte sage und schreibe 70 Straftaten auf seinem Ermittlungskonto. Und, Frau Baum, wenn Sie mich fragen, um welches Problem es hier geht – genau das ist es, 70 Straftaten.
(Beifall AfD)
Und da erzählen Sie mir etwas von ausdifferenziertem Rechtssystem. Sie haben überhaupt keine Ahnung, was in dieser Stadt Suhl und in diesem Land abgeht.
(Beifall AfD)
Das ist Ihr Problem, Sie haben null Erfahrung, was wirklich abgeht in diesen Gemeinden. Stellen Sie sich in Suhl mal auf den Marktplatz und erzählen Sie dasselbe, was Sie hier erzählt haben. Da können Sie sich aber etwas anhören. Das kann ich Ihnen versprechen.
(Beifall AfD)
Das ist nämlich Wolkenkuckucksheim, Frau Baum. Man kann natürlich schön aus seinen wohlgepflegten Wohnvierteln auf Distanz zu dem Problem hier etwas von Mitmenschlichkeit schwafeln
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Wo woh-
nen Sie denn?) und die Leute, die das Problem vor Ort haben, alleinlassen – seit fünf Jahren alleinlassen.
(Beifall AfD)
Das hat überhaupt nichts mit Populismus zu tun. Das ist unsere Aufgabe als Volksvertreter, sich hier um dieses Problem zu kümmern, zumal wenn es regelmäßig sogar in den Nachrichten auftaucht. Davor abzuducken, weil man Angst hat, unbequeme Themen anzusprechen, das ist einfach feige. Da werden Sie der Rolle eines Volksvertreters nicht gerecht.
(Beifall AfD)
In diese Problematik wollen wir uns nicht begeben. Wir sind schließlich auch dafür gewählt worden, Dinge anzusprechen. In dieselbe Kerbe geht auch das, was Herr Beier gesagt hat, der am Ende alles auf Sprachbarrieren schiebt. Also ganz ehrlich: Unabhängig davon, welche Sprache gesprochen worden ist, Gewalt, Randale, Aggressionen, das verträgt sich einfach nicht, vor allem nicht mit einer Rolle, in der ich Gastrecht habe,
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es gibt kein Gastrecht!) in der ich die Solidarität einer Gesellschaft in Anspruch nehme und diese Gesellschaft dann aggressiv angehe. In jedem vernünftigen Staat der Welt ist in dem Moment das Gastrecht beendet.
(Beifall AfD)
Unser Land hat in dem Punkt leider schon lange den Pfad der Vernunft verlassen. Dafür sorgt leider auch der Bund. Herr Malsch, dass gerade Sie von der CDU, die federführend an diesen Problemen beteiligt ist, uns vorwerfen, wir hätten keine Lösungen für dieses Problem vorgeschlagen, ist lächerlich.
(Beifall AfD)
Ich sage es mal so: Immerhin haben wir Sie wachgeküsst.
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Denn Ihr Gesetzentwurf, den Sie in diesem Plenum eingebracht haben, war eine direkte Folge unseres Gesetzentwurfs – nur ist er eben leider völlig untauglich. Ich will es mal auf den Punkt bringen: Die Tatsache, dass Sie aggressive Asylbewerber nicht in Unterkünften unterbringen, ändert an der Aggression doch gar nichts – im Gegenteil. Sie wird dadurch nur noch viel größer.
(Beifall AfD)
Ihr Gesetzentwurf ist wieder mal typisch: um das Problem herumscharwenzelt, aber gelöst wird dadurch überhaupt nichts. Vielleicht so viel zu Ihren Diskussionsbeiträgen. Ich könnte noch eine Menge dazu sagen, denke aber, damit ist der Kern Ihrer Argumente erfasst. Es ist schade, dass es keine sachliche Diskussion gibt,
(Heiterkeit SPD)
dass es wahrscheinlich auch keine Diskussion in den Ausschüssen gibt. Wir können das nur mitnehmen und den Leuten, die davon betroffen sind, immer wieder erzählen, wie Sie um dieses Problem einen Bogen machen.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist gar nicht so einfach, nach einer so widerlichen Hetzrede ruhig zu antworten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube, ich habe den meisten hier im Raum voraus, dass ich im vergangenen Jahr tatsächlich in einer Situation war, mich mit Menschen auseinanderzusetzen, die man als sogenannte – so könnte man sie bezeichnen – Störer oder Gewalttäter separiert hatte. Es ging dabei darum, dass in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl Corona ausgebrochen war. Bei dem Versuch, Quarantänemaßnahmen umzusetzen, kam es zu Auseinandersetzungen. Man konnte diese Maßnahmen nur dadurch umsetzen, dass man eine gewisse Zahl – ich glaube, es waren um die 30 Asylbewerber – aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach Arnstadt verbracht hat. Ich habe die medizinische Betreuung dieser Asylbewerber übernommen und habe – ich glaube, es waren 14 Tage – jeden Tag so drei Stunden in etwa dort verbracht und bin mit den Leuten auch in das Gespräch gekommen. In dem Zusammenhang habe ich durchaus auch mal die Frage gestellt: Was führt denn dazu, dass man in so einer Situation Gewalt androht oder Gewalt ausübt? Bei jedem Einzelnen – mit zwei Ausnahmen –, mit dem ich mich unterhalten habe, war klar: Man hat die Maßnahme nicht verstanden, es wurde nicht erklärt, es wurde nicht kommuniziert und die Leute hatten Angst. Sie hatten Fluchterfahrung, Bürgerkriegserfahrung. Sie wussten nicht, was passiert. Sie hatten Angst, dass sie gerade von ihren Familien getrennt werden. Sie wussten nicht, wo es hingeht, und man hat es Ihnen nicht erklären können, weil es eine – Herr Beier hat es ja angesprochen – Sprachbarriere gab. Die allermeisten von denen waren weder gewalttätig in irgendeiner Situation vorher gewesen, noch haben sie später irgendwie Gewalt angezettelt. Aber ich konnte genau beobachten, was das mit den Menschen gemacht hat, die man dort separiert hat. Die sind praktisch in dieser Einrichtung gewesen für eine gewisse Zeit und wir hatten dort fast jeden Tag oder jeden zweiten Tag einen Selbstmordversuch eines dieser Menschen. Psychisch ist das unerträglich. Es ist unerträglich zu glauben, dass Menschen, die in einer Ausnahmesituation, in einem fremden Land ohne Sprachkenntnis plötzlich einer Maßnahme unterworfen sind, die sie nicht verstehen, die man ihnen nicht erklärt, dann plötzlich abgestempelt werden, dass sie dann inhaftiert werden. Herr Möller, natürlich gab es solche gesonderten Unterkünfte auch bei den Nazis. Ich will es Ihnen erklären. Ein ohne Gerichtsurteil Wegsperren unter polizeilicher Maßnahme, vielleicht noch mit der Intention, die forcierte Ausreise herbeizuführen, das ist Schutzhaft und Schutzhaftlager hatten wir schon einmal. Das hatten die Nazis und genau das wollen wir nicht mehr.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Ich gebe ja zu, dass Ihr jetziger Gesetzentwurf nicht ganz so der Nazisprache frönt wie der von 2018, wo Sie fast noch aus der entsprechenden Anordnung im Dritten Reich zitiert haben. Aber nichtsdestotrotz ist das, was Sie wollen, mit dem, was ein demokratischer Rechtsstaat beinhaltet, nicht vereinbar. Was wir brauchen vor Ort, das können wir nicht in jedem Moment sicherstellen. Im Moment haben wir damit noch Probleme, aber das heißt nicht, dass das System falsch ist, sondern dass wir die Probleme lösen müssen. Was wir sicherstellen müssen, ist, dass die Menschen dort in der Erstaufnahmeeinrichtung in ihrer Muttersprache eine soziale Betreuung unter menschenwürdigen Lebensbedingungen haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ja, wir müssen anerkennen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten einer Lösung der Probleme nicht immer förderlich sind – um es einmal vorsichtig auszudrücken. Ja, wir müssen anerkennen, dass wir nicht jedes Problem gelöst haben. Aber nein, das auf dem Rücken der Flüchtlinge auszutragen, ist genau der falsche Weg, denn das sind Schutzbedürftige. Es sind Schutzbedürftige, so ist auch ihr Status. Wenn es tatsächlich Gewalttäter unter diesen Flüchtlingen gibt – in jeder Gruppe von Menschen, Frau Rothe-Beinlich hat das gesagt, davon ist auch Ihre Partei nicht frei, gibt es nette Menschen und weniger nette Menschen und es gibt auch Straftäter. Das ist in Ihrer Partei so, das ist in anderen Parteien so.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Bei der AfD ist das ein bisschen höher!) Ja, der Anteil der eher unappetitlichen Menschen ist in der AfD besonders hoch, das weiß ich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Davon unabhängig ist es aber so, dass wir durchaus auch Straftäter in dieser Klientel haben. Dafür haben wir einen Rechtsstaat, das heißt, sie gehören vor Gericht, die Taten gehören aufgeklärt und damit dem zugeführt, wofür wir diesen Rechtsstaat haben. Schutzhaftlager für Menschen ohne Gerichtsurteil und sie dann mit besonders schlechten Bedingungen dazu zu bringen, dass sie freiwillig ausreisen, ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, ist mit uns nicht vereinbar, wird es hier – solange es eine demokratische Mehrheit in diesem Parlament gibt – hoffentlich auch niemals geben. Der Gesetzentwurf gehört dahin, wofür er geschrieben wurde, in den Papierkorb. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich hat es noch einmal nach vorn getrieben, weil ich diese unerträgliche Relativierung des Holocaust vonseiten der AfD wirklich nicht mehr ertrage und diese Ausreden,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
nur weil wir das so und so nennen, meinen wir es ja gar nicht so und so, hier noch mal klarziehen will. Wenn Sie sich insbesondere den Umgang mit Sinti und Roma in der NS-Zeit anschauen, die schon weit, bevor Konzentrationslager mit Menschen gefüllt wurden, in Lager verbracht worden sind, in Österreich nannte man es die sogenannten Anhaltelager. Dort sind allein zum Beispiel in Lackenbach im Burgenland 2.300 Menschen untergebracht worden. Und raten Sie mal, wie das übrigens bis in die 1980er-Jahre hinein begründet wurde, nämlich mit vorbeugender Verbrechensbekämpfung. Nichts anderes machen Sie hier.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese polizeilichen Präventionsmaßnahmen haben auch schon zu NS-Zeiten dazu gedient, Leute zu kasernieren. Wenn Sie das hier genauso fordern, dann müssen Sie sich, ehrlich gesagt, überhaupt nicht wundern, wenn man Ihnen hier vorwirft, dass Sie in dieser Tradition stehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und dass Sie das in der Geschichte immer gern ausblenden. Dass Sie auf der gleichen Argumentation unterwegs sind, das wundert mich überhaupt nicht. Aber ich möchte das hier einfach so nicht stehen lassen, weil ich der Meinung bin, das ist eine Verharmlosung sondergleichen, die Sie hier vornehmen. Und das gilt es hier immer wieder mal klarzumachen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Werter Herr Präsident! Herr Möller, weil Sie eben die Kollegin Baum und ihren Redebeitrag angesprochen haben: Es ist ein Unterschied, ob man die Probleme kennt und die Probleme benennt und Lösungen entwickelt oder man Probleme benennt und bereit ist, Rechtsstaatsprinzipien aufzugeben.
(Beifall FDP)
Und, Herr Möller, genau das unterscheidet uns. Wir brauchen die Probleme nicht, um eine vorgebliche Lösung hier in den Raum zu bringen, die am Ende dazu führt, dass das Recht, das individuelle Recht gebrochen wird, weil wir als Freie Demokraten keinen kollektivistischen Ansatz haben, sondern einen individualistischen Ansatz.
(Beifall FDP)
Wir haben einen Rechtsstaat. Der funktioniert nicht immer, der funktioniert sogar manchmal schlecht. Aber wir sind nicht bereit, ihn aufzugeben, weil er nicht gut funktioniert, sondern wir sind angetreten, ihn besser zu machen.
(Beifall FDP)
Das bleibt unser Bestreben. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die 4 Minuten werde ich nicht ganz brauchen, denn die Kollegin Henfling hat schon relativ viel abgeräumt, was ich jetzt noch zu sagen hätte. Aber dennoch, Herr Möller, Sie machen es sich natürlich auch immer einfach. Sie drehen sich das jetzt wieder so: Das meinen wir gar nicht, wie das jetzt wieder rüberkommt. Sie drehen sich das einfach so, wie es Ihnen gefällt. Sie sind überhaupt nicht an einer Lösung des Problems interessiert. Ihre Lösung wäre: Na ja, sperren wir die Leute einfach weg, ist uns doch alles egal. Aber jetzt mal wirklich ganz ehrlich, es gibt Probleme dort, das streitet keiner ab. Es gibt in Suhl Probleme. Das wissen die Leute, das wissen wir, das diskutieren wir auch und das sollten Sie eigentlich auch wissen aus dem Ausschuss, dass wir durchaus die Problemlagen dort in Suhl diskutieren. Sie sind aber nicht an der Lösung interessiert. Sie sind nicht daran interessiert, dass die Leute eine vernünftige Lebensgrundlage haben, dass die Leute wissen, was mit ihnen passiert. Denn Ihre Lösung ist und bleibt ganz einfach: Leute, die Ihnen nicht passen, die nicht in Ihr rechtes Weltbild passen, werden eingesammelt und weggesperrt. Da können Sie hier tun, wie Sie wollen. Sie stehen damit klar in einer politischen Tradition. Und machen Sie sich doch nichts vor, das wissen Sie, das wissen alle und Sie finden das auch gut. Das ist doch einfach so. Also ganz ehrlich, dann sagen Sie doch auch einfach, was Sache ist, dass Sie Internierungslager wollen, dass Sie die Menschen wegsperren wollen, dass Ihnen Menschenrechte richtig egal sind. Ich verkneife mir jetzt mal das Wort, was mir auf der Zunge liegt. Ganz ehrlich, das ist widerlich, das ist einfach nur widerlich. Die andere Bezeichnung spare ich mir jetzt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Kurz zu Herrn Montag: Herr Montag, wenn Sie sagen, dass unser Gesetzentwurf, der durchaus sehr, sehr abgestuft ist, der auch eine entsprechende Prüfung vorsieht, der auch Voraussetzungen vorsieht,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, die Nazis haben auch viele Prüfungen gemacht und haben das alles ganz ordentlich gesetzlich geregelt!) dass man dort sozusagen überhaupt betroffen ist von diesem Gesetzentwurf, wenn das sozusagen ein Problem für den Rechtsstaat sein soll, dann sagen Sie uns doch, an welcher Stelle. Das haben Sie nicht getan.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Es ist mehr-
fach erwähnt worden!) Sie bleiben genauso pauschal wie die anderen und lehnen im Grunde genommen ab, ohne in die inhaltliche Debatte einzusteigen.
(Heiterkeit SPD)
Und wie schwach diese inhaltliche Debatte läuft, hat man jetzt gerade wieder am Wortbeitrag von Herrn Dr. Hartung gesehen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: So sehr
können Sie doch gar nicht auf dem Schlauch stehen!) Und das hat man auch am Wortbeitrag der anderen beiden Redner gesehen. Also wissen Sie, dass gerade Sie von Schutzhaft sprechen, aber kein Problem damit haben, wenn Ihre Landesregierung davon schwärmt, die Leute zu Hause einzusperren, einen 15-Kilometer-Bewegungsradius zu ziehen.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie haben kein Problem damit, die Freizügigkeit der eigenen Leute einzuschränken, aber wenn es um gewaltbereite Asylbewerber geht, um aggressive Störer,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Jetzt reicht‘s aber!) dann stellen Sie sich schützend davor, da gilt plötzlich, die Freizügigkeit nach vorn zu heben. Meine Damen und Herren, das ist doch widersprüchlich hoch drei.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Pfui!)
Das ist doch widersprüchlich hoch drei.
(Beifall AfD)
Und Ihre Wut, Ihre Lautstärke, mit der Sie jetzt hier dagegen schreien, zeigt mir doch, dass ich ins Schwarze getroffen habe. Genau das ist doch der Punkt.
(Unruhe DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie sollten
sich schämen!)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Herr Möller, das ist ein Tiefpunkt sogar für Sie: Die Einrichtung von Schutzhaftlagern, die Sie fordern, damit zu vergleichen, dass wir den Menschen zu ihrem Schutz Maßnahmen auferlegen, die uns allen
(Unruhe AfD)
keinen Spaß machen. Keiner ist dafür beliebt, dass er diese Maßnahmen erbringt. Aber sie sind notwendig. Der Unterschied ist: Unsere Maßnahmen sind tatsächlich gesetzeskonform.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Ihre Maßnahmen sind es nicht, sie sind nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und deswegen sind sie abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann vielen Rednerinnen und Rednern von CDU bis Linke, von SPD bis FDP und Grünen hier im Namen der Landesregierung zustimmen für das, was diskutiert wurde.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und, Herr Möller, ganz persönlich von meiner Seite: Was hier feige argumentiert ist, wird sich vor der Geschichte noch zeigen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Bundesrepublik Deutschland kennen wir Freiheitsrechte. Diese Freiheitsrechte stehen am Anfang unseres Grundgesetzes und diese Freiheitsrechte sind allesamt Jedermannsrechte.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, es sind
keine Jedermannsrechte!)
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Unerträglich!)
In der verfassungsrechtlichen Debatte gibt es Jedermannsrechte, die immer verbunden sind mit den Freiheitsrechten.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Jedermanns-
rechte – null Ahnung, der Mann!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Gastrechte kennen wir in der Verfassungsdebatte nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Darum, meine Damen und Herren, freiheitsentziehende Eingriffsbefugnisse aus präventiven Gründen unterliegen mit Blick auf den Grundrechtsschutz unabhängig von der Nationalität der Betreffenden engen gesetzlichen Grenzen. Um es genauer zu sagen: Wir haben ein Polizeiaufgabengesetz, das klärt alles, was die Frage von Störern angeht, und wir haben strafprozessuale und strafgesetzliche Normen, die klären alles, was mit Tätern zu tun hat, meine Damen und Herren.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Vielen Dank, Herr Adams. Sie sprachen gerade davon, dass es um Jedermannsrechte geht. Ist Ihnen denn bewusst, dass die Freizügigkeit im Grundgesetz ein Deutschengrundrecht ist? Wie passt das denn zu Ihrer Aussage von eben?
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Ich beziehe mich auf die Freiheitsrechte, die am Anfang unseres Grundgesetzes stehen. Das sind Jedermannsrechte, wie Sie leicht in den ersten Artikeln unseres Grundgesetzes nachlesen können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Dass ein Jus-
tizminister so einen Unfug erzählt!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, so, wie Störer nach dem PAG behandelt werden, so kennt unsere Rechtsnorm ansonsten nur freie Menschen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb ist es ganz einfach, darzustellen, dass ein derartiges Ansinnen, wie es die AfD hier sieht, ein derartiges Ansinnen für die Landesregierung, insbesondere für mich als den zuständigen Migrations- und Justizminister, nicht in Betracht kommt. Denn für die Schaffung und Betreibung solcher Einrichtungen fehlt es ganz klar an rechtsstaatlicher Substanz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Im Übrigen – das hat Kollege Beier schon gesagt – ist es praktischer Unfug, was Sie hier fordern und darstellen wollen.
(Beifall SPD)
Wo soll denn in Thüringen eine Einrichtung sein, von der aus Menschen nicht mehr in den öffentlichen Raum kommen, um dort die öffentliche Ordnung zu stören? Soll das einen Tagesmarsch entfernt sein oder soll das zwei Tagesmärsche entfernt sein? Das zeigt doch schon, dass dies auch logisch überhaupt gar keine Grundlage hat, was Sie hier vorschlagen wollen. Nun sei noch gefragt: Mit welcher Landrätin und welchem Landrat haben Sie denn gesprochen, wo eine solche Einrichtung sein soll? Wo soll denn das sein, wer hat denn ein Objekt, das er dafür zur Verfügung stellt? Und: Haben Sie das schon einmal mit einer Landespolizeiinspektion diskutiert, die dann in den Wald fährt, um dort einen 24/7-Dauerschutz umzusetzen? Das ist praktischer Unfug und es ist rechtsstaatlich nicht zu akzeptieren, was Sie hier vorschlagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es steht außer Frage – da stehe ich hier an der Stelle auch meinen Mann –, dass wir in der Erstaufnahme in Suhl ständig gefordert sind, Dinge zu verbessern, Dinge zu verbessern für die Menschen, die in Suhl schon immer leben, und Dinge zu verbessern für die Menschen, die in Suhl in der Erstaufnahme ankommen. Es ist nur richtig, dass dieser Landtag im Haushalt beschlossen hat, Türen und Schließanlagen für die EAE zu ermöglichen – durch einen Haushaltsbeschluss –, mit denen wir jedem Einzelnen ein Stück Privatsphäre geben können. Das wird ein wichtiger weiterer Schritt sein. Wir müssen daran arbeiten, dass wir auch in den Wintermonaten eine Aufenthaltsqualität haben, die einen nicht irrewerden lässt. Wenn man sich anschaut, dass die Menschen in der EAE im Augenblick genauso den Pandemiebegrenzungen unterliegen, kaum Freizeitangebote annehmen können und in kleinen Zimmern leben, dann kann man nur mit sehr viel Hochachtung auf diejenigen schauen, die dort die Zeit in der Erstaufnahme bis zum Stellen ihres Antrags so friedlich und vernünftig verleben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle könnte man die Diskussion abbrechen. Ein Gedanke ist mir aber noch absolut wichtig. Schaut man auf die Geschichte der AfD, sieht man, dass dies die Geschichte der Ausgrenzung ist. So, wie Sie an Ihrem Anfang alle ausgrenzen wollten, die keine D-Mark haben, und Griechenland ausgrenzen wollten,
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Was für ein
Unfug! Das ist Quatsch!) fanden Sie im Jahr 2015 Geflüchtete, die Sie ausgrenzen möchten.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Was für ein
Unfug!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur ein Narr sieht nicht, dass Sie mit dieser Ausgrenzung niemals aufhören werden, dass die Ausgrenzung die DNA Ihrer Partei ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Ausgrenzungspolitik hat in Thüringen keinen Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Danke, Herr Minister Adams. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Jetzt muss ich noch mal fragen: Welcher Ausschuss?
(Zuruf Abg. Möller und Abg. Braga, AfD: Aus-
schuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz!) Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer für die Überweisung an diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss abgelehnt und ich schließe die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Dann schließe ich an dieser Stelle die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen angenehmen Nachhauseweg und gute Erholung. Wir treffen uns morgen an gleicher Stelle wieder. Ein Hinweis noch: In 20 Minuten trifft sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten im Raum F 101. Danke.