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Prof. Dr. Hoff

04.02.2021 Sitzungen 7/35

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich wie folgt: Fangen wir mit der 3. Frage an, kommen dann zu 1. und 2., die ich im Zusammenhang beantworte. Zu Frage 3: Sie konnten ja den heutigen Pressemeldungen entnehmen, dass der erneute Versuch der Vorlage eines Agrarstrukturgesetzes oder eine entsprechende Regelung in Sachsen-Anhalt als gescheitert angesehen wird. Darin drückt sich aus, dass wir eine erhebliche Diskrepanz haben. Wir haben auf der einen Seite die jüngst auch von Bundesministerin Klöckner vorgestellte Untersuchung des Julius Kühn-Instituts, die noch mal deutlich macht, dass wir noch Handlungsbedarf im Bereich der Agrarstruktur haben, dass wir natürlich in den vergangenen 30 Jahren auch eine erhebliche Veränderung der Thüringer Agrarstruktur vergegenwärtigen mussten, und die entsprechenden Handlungsbedarfe sind auch in den vergangenen zwei Jahren diskutiert worden. Es gibt sehr unterschiedliche Interessen bei den entsprechenden Verbänden. Auch innerhalb beispielsweise des Thüringer Bauernverbands sind die Positionen da überhaupt nicht einheitlich, sondern es gibt sehr unterschiedliche Diskussionen, die dort geführt werden. Das hat viel auch damit zu tun, was für eine Zukunft der Thüringer Agrarstruktur man will. Will man quasi in den Größenordnungen der Thüringer Agrarstruktur und der Betriebe bleiben, die von der westdeutschen Struktur, insbesondere der süddeutschen Struktur traditionell unterschieden ist? Gleichzeitig gibt es Akteure, die beispielsweise auch im Bereich der von uns stark unterstützten ökologischen Landwirtschaft in kleineren Betriebsgrößen arbeiten usw. Ich will die Mündliche Anfrage jetzt nicht über Gebühr zu einer Diskussion ausdehnen, die wir im Ausschuss mit Sicherheit führen werden. Aber zu Ihrer Frage: Die Landesregierung hat natürlich wahrgenommen die entsprechenden Stellungnahmen, Verlautbarungen zu den Regelungen, die in SachsenAnhalt vorgelegt worden waren, die kritische Sicht entsprechend auch reflektiert, und das spiegelt sich natürlich auch noch mal zurück in die Diskussion, die wir hier führen. Deshalb haben wir uns antizipierend, dass die bisherigen Versuche in Brandenburg, Sachsen-Anhalt auf eine sehr kritische Struktur gestoßen sind, auf ein Verfahren – und damit bin ich bei Ihren Fragen 1 und 2 – orientiert, indem wir sagen, das Erste ist die Erstellung eines Berichts zur Entwicklung der Thüringer Agrarstruktur. Den werden wir jetzt in den nächsten Wochen bis zum Frühjahrsbeginn auch vorlegen. Da werden wir auch zeigen, was hat sich eigentlich seit 1990 verändert. Das ist auch wirklich das, was ich im Entwurf bisher gesehen habe, eine sehr, sehr gute Bilanz, auch genau diese Diskussion über unsere heutige Agrarstruktur, deren künftige Entwicklung, aber auch einen Rückblick auf knapp 30 Jahre Transformationsprozess zu führen. Damit werden die empirischen Daten zusammengetragen, auf deren Grundlage dann tatsächlich auch die konkreten Ziele, Begründung von gesetzlichen Regelungen hergeleitet werden können. Und in dieser Diskussion über die Erstellung eines Referentenentwurfs wird natürlich die Aufgabe darin bestehen, genau die in Sachsen-Anhalt, in Brandenburg und auf Bundesebene thematisierten rechtlichen Probleme, nämlich Normen, die zulässig, geeignet und verhältnismäßig sind, um den Regelungszweck, der über eine politische Zielstellung hinausgeht, dann auch zu definieren. Und da liegt der Teufel im Detail. Sie haben in Ihrer Fragestellung Fünfjahrespläne antizipiert, davon habe ich mich ein bisschen verabschiedet und insofern arbeiten wir an diesem Prozess auch unterhalb eines Fünfjahresplans.

Protokoll ↗