Kerst
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Um den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen, hat die LEG Thüringen im Jahr 2020 für den öffentlich geförderten Wohnungsbestand Mieterhöhungen vorgenommen. Grundlage hierfür war die zum 01.01.2020 geltende und alle drei Jahre am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts orientierte Anpassung der Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschale gemäß § 26 Abs. 4, § 28 Abs. 5a der Zweiten Berechnungsverordnung. Zu Frage 2: Zunächst ist folgende Betrachtung notwendig: Die Erhöhungen erfolgten bezogen auf die sogenannte Kostenmiete. Die Kostenmiete umfasst in ihrer Gesamtheit sowohl die Wohnungs- als auch die Stellplatzmiete. Die Stellplatzmiete gehört demnach zur geförderten Kostenmiete. Da die Erhöhung der Kostenmiete insgesamt erfolgte, ist eine Gesamtmieterhöhung allein durch eine Erhöhung der jeweiligen Stellplatzmiete nicht erfolgt. Vielen Dank.
