Dorothea Marx
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bergner, Sie haben in Ihren Ausführungen sehr vieles durcheinandergeworfen. Natürlich kann man immer darüber reden – und da versammeln Sie sich natürlich erst mal gern bei Ihnen –, dass man gegen Extremismus auch Präventionsarbeit leisten muss und es generell nicht ausreicht, nur Nachrichten zu erheben. Aber Nachrichten zu erheben, das ist die originäre Aufgabe. Und im Wesentlichen soll der Nachrichtendienst auch darauf beschränkt sein, ein Nachrichtendienst zu sein. Denn der Verfassungsschutz ist eine Dienstleistungsbehörde, die die Aufgabe hat, getrennt nach dem alten Trennungsprinzip von Polizeiaufgaben eben Ausforschung zu betreiben oder auch Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in unserem Land. Ihn jetzt gleichzeitig zur politischen Reaktionsbehörde zu machen, das widerspricht dieser engen Aufgabenbestimmung, die wir hier in Thüringen auch bewusst gewählt und beibehalten haben, gerade nach den Erfahrungen mit der NSU-Aufklärung. Wir wollten es eben gerade nicht vermischen, ein Verfassungsschutz ist Dienstleister. Wenn Sie sagen, Sie wollen den Verfassungsschutz in seinen bisherigen Aufgaben stärken – das wollen wir als Sozialdemokraten auch –, dann sind das hier nicht die probaten Mittel, die Sie hier gewählt haben, sondern das wären andere. Wir haben ja damit angefangen, die Personalausstattung zu verbessern und eben auch die Aufgaben konkreter zu beschreiben. Und da – wie gesagt – ist es vollkommen unklar, was es dann soll, dass zum Beispiel die Ausstiegsberatung verstärkt werden soll. Das widerspricht sich auch: Der Verfassungsschutz sucht in diesen Milieus, die er beobachtet, teilweise selbst nach V-Leuten, also er versucht, dort Leute reinzubringen statt welche herauszuholen. Wenn dem Verfassungsschutz Leute begegnen – das ist bisher auch schon so –, die ausstiegswillig sind, dann hat er natürlich schon die Aufgabe, die nicht quasi in der Struktur festzuhalten zu eigenen Zwecken,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist
aber eine schwierige Sichtweise!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das macht er aber!) sondern sie dann eben auch entsprechenden Stellen zu überstellen oder ihnen Hilfestellung beim Ausstieg zu geben. Aber das ist keine originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes. Deswegen wissen wir hier in Thüringen – darüber haben wir auch schon öfter hier im Parlament geredet –, dass diese Ausstiegsberatung von weiteren, vielen zivilen Organisationen betrieben wird, wie zum Beispiel dem „Thüringer Beratungsdienst – Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt“ oder vor allen Dingen auch der Organisation EXIT. Danach haben Sie noch gesagt, besonders wichtig wäre jetzt die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes als Aufgabe des Verfassungsschutzes. Das hört sich auch erst mal recht nett an. Es ist nur sozusagen eine sehr vielfältige Aufgabe und die würde auch in den Landesgrenzen von Thüringen sehr schwer wahrzunehmen sein. Wir hätten hier auch eine Doppelstruktur, denn bisher wird dieser Bereich der Wirtschaftsspionage – so wird es ja im Wesentlichen bezeichnet – vom Bundesnachrichtendienst bearbeitet. Wir würden dann eine Doppelstruktur schaffen, wenn wir hier ausdrücklich noch mal ein besonderes Tätigkeitsfeld des Thüringer Verfassungsschutzes vorsehen würden. Deswegen ist uns auch weiterhin nicht klar, wie schon in der ersten Lesung nicht, in welcher Weise Ihre sehr teilbereichsbezogenen Vorschläge hier den Verfassungsschutz und seine Aufgaben insgesamt stärken sollen. Was in Ihrem Antrag natürlich auch noch steht, das will ich hier nicht weglassen, ist eine Umgestaltung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie wollen das Gremium erweitern auf eine größere Anzahl von Mitgliedern. Das haben wir immer mal wieder diskutiert, das ist aber jetzt hier schlecht als Annex eines FDP-Antrags zu behandeln, sondern da sollten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer noch mal in Ruhe zusammensetzen, weil wir ja auch das aktuelle Problem der nicht vollständigen Besetzung
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Hört! Hört!)
der Parlamentarischen Kontrollkommission sicherlich gemeinsam lösen müssen. Das führt aber alleine nicht dazu, dass wir jetzt hier Ihren Gesetzesvorschlag annehmen würden. Wir bleiben wie schon in der ersten Lesung dabei, dass wir ihn insgesamt für wenig hilfreich halten und deswegen ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
