Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, wir wollen das Petitionsgesetz entscheidend zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger verändern. An diesem Ziel sollten wir festhalten. Wenn ich mir die Redebeiträge heute hier angehört habe, kommen bei mir Zweifel auf, ob wir wirklich an dem Ziel festhalten wollen. Ich freue mich besonders, dass die von mir initiierten Änderungen in dem Gesetzentwurf Eingang gefunden haben. Deshalb danke ich Ihnen für den umfassenden Vorschlag für die Gesetzesänderung. Auf viele Einzeldetails muss ich jetzt nicht noch einmal eingehen, das hat Herr Heym schon getan. Ich denke, dafür haben wir dann die Ausschusssitzung, wo wir das ausführlich besprechen können und die Details lösen. Eine Sache ist mir besonders wichtig. Ich denke, da geht Ihr Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus, und zwar in dem Punkt, die Petitionsausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich zu machen.
(Beifall AfD)
Damit werden alle Protokolle und Zuarbeiten ebenfalls öffentlich. Was ist denn die Aufgabe des Petitionsausschusses? Aus meiner Sicht lösen wir Konflikte. Wir sind die letzte Instanz für den Bürger, an die er sich noch mal mit seinen Sorgen und Nöten wenden kann. Wir betreiben Aufklärung, wir geben Unterstützung bei der Suche von Kompromissen, auch wenn der Bürger andere Vorstellungen hat, was das Gesetz vorsieht. Ja, es geht auch darum, zum Beispiel Fehlverhalten in der Administration aufzudecken und diese nachhaltig zu vermeiden. Zu guten und nachhaltigen Konfliktlösungen braucht es eine offene und ehrliche Bestandsaufnahme für die Vermittler. Und die Vermittler sind genau wir, diejenigen im Petitionsausschuss. Wir müssen uns beide Seiten anhören können, die dann auch teilweise sehr kontrovers sind. Und wir brauchen eine ehrliche Darstellung von beiden Seiten.
(Beifall FDP)
Hier braucht es geschützte Räume, denn nur in geschützten Räumen öffnen sich Menschen und sind ehrlich. Das sollten wir berücksichtigen.
(Beifall AfD)
Diesen geschützten Raum würden wir mit diesem Gesetz pauschal zerschlagen. Und ich möchte hier auf ein ganz aktuelles Beispiel der Dezember-Sitzung vom Petitionsausschuss zurückkommen. Da ging es nämlich genau darum, dass wir einen Antrag vorliegen hatten, ein Protokoll öffentlich zu machen. Da äußerte sich ein Regierungsvertreter sinngemäß, er appellierte an die Ausschussmitglieder, die Zuarbeiten des Ministeriums nicht öffentlich zu machen. Er sagte ganz klar: Wenn ich gewusst hätte, dass es der Öffentlichkeit zugänglich wird, dann wäre diese Stellungnahme anders ausgefallen. – Das, denke ich, sollte alle Abgeordneten hier in diesem Raum nachdenklich machen, warum genau diese Ausschusssitzungen nicht öffentlich sein dürfen. Deshalb ist der jetzige Prozess, dass nur auf Antrag öffentliche Sitzungen stattfinden, der bessere Weg. Und ich rege an, den § 15 Abs. 1 dahin gehend zu ändern. Ich rufe hier an der Stelle noch mal wirklich alle auf, sich an einer konstruktiven Diskussion für dieses Gesetz zu beteiligen, auch Kompromissfähigkeit zu zeigen, denn es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern es geht hier um die Bürger und Bürgerinnen in diesem Land, dass sie mit den Abgeordneten kommunizieren. Deshalb stimmen wir als FDP-Fraktion der Überweisung an die Ausschüsse zu.
(Beifall FDP)
