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Madeleine Henfling

GRÜNE 04.02.2021 Sitzungen 7/35

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich kann sehr gut an den Redebeitrag von Steffen Dittes anknüpfen, weil er nämlich die richtige Frage gestellt hat. Eigentlich ist diese Frage mindestens schon zehn Jahre alt, eigentlich sogar noch älter, zumindest für bestimmte Teile dieses Hauses. Denn was mich – ehrlich gesagt – bei Ihrem Gesetzentwurf auch erschreckt, ist nicht unbedingt, dass er untauglich ist. Das haben Sie hier leider in letzter Zeit häufiger mal. Das ist auch okay. Es ist das gute Recht der Opposition, Sachen in den Raum zu werfen und erst mal zu schauen, was daraus wird. Was mich wirklich erschreckt, ist, dass die FDP-Fraktion, aber auch weite Teile der Opposition – von der AfD erwarte ich da keinen Lerneffekt – nichts aus dem NSU-Komplex gelernt zu haben scheinen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das finde ich für Thüringer Verhältnisse, ehrlich gesagt, dünn – das ist noch nett formuliert. Ich finde es, ehrlich gesagt, wirklich sehr erschreckend, wenn immer wieder nur eine Kompetenzausweitung eines Instruments angestrebt oder gefordert wird – Herr Walk hat es jetzt hier wieder gemacht und im Endeffekt ist Ihr Vorschlag, Herr Bergner, nichts anderes –, ein Instrument, das aus meiner Perspektive den Anforderungen, die wir heute an Präventionsfragen, die Sie ja hier aufgeworfen haben, in keinster Weise jemals gerecht geworden ist. Zeigen Sie mir bitte den einen Fall – ich sage immer, ich lasse mich ja überzeugen –, mir liegt nichts vor – im Gegenteil. Das, was der Verfassungsschutz in den letzten Jahren immer wieder gemacht hat – gerade im Bereich des Rechtsextremismus, gerade im Bereich des Rechtsterrorismus spielt der Verfassungsschutz in den seltensten Fällen eine gute Rolle, sondern im Gegenteil, er sorgt dafür, dass es noch schlimmer wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und da frage ich mich tatsächlich, warum diese Grundsatzfrage, die Steffen Dittes hier gestellt wird, eigentlich immer gleich zu diesen Abwehrhaltungen führt, insbesondere in konservativen Kreisen. Das verstehe ich nicht. Denn diese Grundsatzfrage ist mehr als berechtigt – und das schon seit vielen Jahren – und diese Grundsatzfrage, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir tatsächlich mal ernsthaft führen. Ich glaube, die Parteien hier auf dieser Seite haben in ihren Parteien diese Grundsatzfragen schon mehr als genug geführt und haben dazu auch Positionen. Ich glaube, da ist es nicht mehr so wichtig. Aber vielleicht kommen wir mal endlich zu einer gesellschaftlichen Debatte, die wirklich dazu führt, dass wir effektive Prävention tatsächlich betreiben. Wer ernsthaft glaubt, dass der Verfassungsschutz ein Präventivorgan ist, wer sogar glaubt, dass es in irgendeiner Weise ein Frühwarnsystem ist, der, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat von der Thematik anscheinend überhaupt gar keine Ahnung und hat sich mit ganz bestimmten Teilen in dieser Gesellschaft nicht auseinandergesetzt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber ich versuche noch mal zurückzukommen zu dem Gesetzentwurf. Warum wir den untauglich finden, das habe ich das letzte Mal eigentlich schon relativ deutlich gesagt. Ich will aber auch noch mal sagen, was, wenn man denn schon den Vorschlag macht in den jetzigen bestehenden Strukturen, vielleicht ein sinnvoller Vorschlag wäre: Ja, ich verstehe – da sind wir uns einig –, wir haben einen Verfassungsschutz. So wie er jetzt da ist, müssen wir ihn demokratisch kontrollieren – da sind wir uns, glaube ich, auch einig. Aber wenn man so was dann schon vorschlägt, dann müsste man theoretisch beispielsweise auch die G 10-Kommission gleich mit dazu nehmen und die entsprechend breit aufstellen. Dann wäre vielleicht sinnvoll, vielleicht mit einer Bundesratsinitiative – weil das kann Thüringen nicht alleine regeln – es auch möglich zu machen, dass die Kontrollgremien der Bundesländer und des Bundes sich untereinander vernetzen und austauschen dürfen. Weil das ist nämlich auch so ein Ding. Der Verfassungsschutz darf sich über die Ämter ohne Probleme bundesweit austauschen und die Kontrollgremien dürfen das nicht. Wenn Sie wirklich wollen, dass wir mehr Kontrolle haben über das bestehende System, dann wäre das ein sinnvoller Vorschlag gewesen, tatsächlich hier eine Vernetzung herbeizuführen. (Beifall DIE LINKE) Und des Weiteren müssen wir eben auch fragen – und das sparen Sie auch komplett aus, weil Sie sich da sehr auf den Verfassungsschutz fokussieren – und das ist auch eine Konsequenz aus dem NSU-Komplex: Was ist mit den V-Leuten bei der Polizei? Welche Kontrollfunktion schlagen Sie denn da auf demokratischer Seite vor? Faktisch ist es doch so, dass die V-Leute bei der Polizei – egal ob auf Bundes- oder auf Länderebene – momentan keiner Kontrolle unterliegen. Das ist doch auch ein Problem. Darüber müssen wir doch auch reden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch dazu kein Vorschlag von Ihnen. Das wären aus meiner Sicht Maßnahmen, an denen wir im bestehenden System arbeiten müssen. Aber das Fernziel, meine sehr geehrten Damen und Herren – und, Herr Walk, wir haben kein Problem mit dem Verfassungsschutz, Sie tun das so flapsig ab, wir machen im Gegensatz zu Ihnen vielleicht konkrete Reformvorschläge an dieser Stelle –, (Heiterkeit CDU) das Fernziel ist aus unserer Perspektive die Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form, und zwar bundesweit, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil sich das System nicht bewährt hat. Und ich weiß nicht, wie viele Beweise Sie noch dazu brauchen. Der Fall Walter Lübcke – das müsste Sie doch eigentlich auch anfassen, das ist ein Kollege von Ihnen gewesen –, der zeigt doch auch das Versagen dieses Systems. Ich verstehe nicht, warum man dann weiterhin an diesem System festhält und auf Biegen und Brechen versucht, ihm auch noch mehr Sachen zuzuwichteln. Und das mache ich Ihnen bei der FDP tatsächlich zum Vorwurf – das hat aber Steffen Dittes schon sehr schön auseinandergenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was Sie hier vorschlagen, hat überhaupt nichts mit Bürgerrechten zu tun. Sie sind anscheinend sehr weit entfernt davon, eine Bürgerrechtspartei zu werden. Ich habe noch mal nachgeguckt, ich habe gefunden, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die macht noch gute Vorschläge dazu. Zumindest fühlt sich das noch nach Bürgerrechtspartei an. Aber das, was Sie hier vorschlagen, ist es definitiv nicht. Ich glaube, der Satz – Monika Lazar, aber ich glaube, auch andere haben ihn häufiger gesagt –: „Der beste Verfassungsschutz ist eine engagierte Zivilgesellschaft, sind antifaschistische Gruppierungen und Gruppen, die in diesem Land dafür sorgen, dass wir die Informationen haben, die der Verfassungsschutz nicht hat.“, dieser Satz, der ist in den letzten Jahren umso wichtiger und wahrer geworden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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