Thomas Hartung
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, staatliche Schulen haben in vielen Bundesländern die Möglichkeit, eigene Schulkonten zu eröffnen. Die Vorteile dieser eigenen Schulkonten liegen auf der Hand und sind von allen Vorrednern hier schon mal aufgeführt worden. Das erlaubt mir einfach nur mal kursorisch zusammenzufassen: Ja, Schulkonten geben die Möglichkeit, dass das Schulbudget an einem festen Anlaufpunkt ausgezahlt werden kann. Es enthebt die Lehrer von der Notwendigkeit, Bargeld einzusammeln, vielleicht auf eigene Konten einzuzahlen, wie es Herr Tischner gerade geschildert hat, und dann eben zu überweisen, was natürlich immer eine heikle Situation ist, wenn beispielsweise mal Geld übrig bleibt oder mal Geld fehlt. Ich kann mir gut vorstellen, dass das keinen Spaß macht und dass man immer mit einem Bein in irgendeinem Problem steckt. Diese Rechtsunsicherheit ist natürlich nicht akzeptabel. Genauso wenig ist es akzeptabel, wenn wir zwei Systeme haben. Das eine ist das komplexe Antragssystem für das Schulbudget, auf der anderen Seite laufen dann Drittmittel bei den Konten der Schulfördervereine auf und irgendwann gibt es ein gewisses Zusammenführen der Geldmittel, um dann dazu zu kommen, Rechnungen bezahlen zu können oder Rechnungen überweisen zu können. All das, wie gesagt, ist nicht mehr zeitgemäß, das Einsammeln von Bargeld sowieso schwierig und insofern sind Schulgirokonten unerlässlich. Wo wir wirklich noch mal ins Gespräch kommen müssen, ist die Frage: Wer führt es, wer ist verantwortlich? Ich persönlich wünsche mir dann schon mehr generelle Führung durch das Ministerium, sei es durch die Zurverfügungstellung von Software, sei es durch Handreichung über die Ausgabemodalitäten. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass jedes Ausgeben von Landesmitteln durch eine andere Stelle, beispielsweise durch den Schulträger, einen Rechts- und Verwaltungsakt erfordert. Hier könnten mehr Probleme und mehr Bürokratie auf das Personal zukommen, als unbedingt notwendig ist. Ich möchte auch nicht unterstellen, dass wirklich jeder Schulträger bereit ist, jetzt eigene Arbeitskräfte dafür zur Verfügung zu stellen, diese Konten zu verwalten. Insofern sollten wir darüber noch mal ins Gespräch kommen. Prinzipiell – das haben alle Vorredner gesagt – sind wir genauso offen wie der Antragsteller für diese Lösung. Ich freue mich daher auf eine sachdienliche Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
