Dorothea Marx
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Will sich noch jemand dazu äußern? Nein. Dann treten wir jetzt in den Wahlgang ein. Wir haben einen verbundenen Wahlgang. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Ich bitte die beiden Schriftführenden, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte einen eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift mitnehmen und nutzen. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem roten Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie auf dem grünen Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt, die auch schon dort hinten ihre Plätze eingenommen haben. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
