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Möller

04.02.2021 Sitzungen 7/35

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Mir ist es wichtig, hinsichtlich der Zuständigkeiten darauf hinzuweisen, dass die anstehenden Aufgaben, von denen Sie jetzt auch gesprochen haben, im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Selbstverwaltung liegen. Die Landesregierung hat deshalb nur sehr begrenzt Einfluss darauf, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die dort bestehenden Probleme gelöst werden. Zu Ihrer Frage 1: Die siedlungswasserwirtschaftliche Problematik bei der Siedlung Hirzberg betrifft nicht die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser, sondern die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra liefert einwandfreies Trinkwasser an die Gemeinde Herrenhof, die dieses dann weiter zu den Grundstückseigentümern leitet. Angesichts des baulichen Zustands der Brücke hat die Gemeinde deren Befahrbarkeit eingeschränkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung. Fahrzeuge zum Abfahren der abflusslosen Gruben gelangen derzeit nur über einen nicht öffentlich gewidmeten Weg oberhalb der HirzbergSiedlung zu den Grundstücken. Angesichts der winterlichen Straßenverhältnisse war dies in den letzten Wochen zeitweise nicht möglich. Tauwetter führte dann dazu, dass die Gruben übergelaufen sind. Im Regelfall werden die Gruben aber regelmäßig entleert. Die Abfuhr erfolgt derzeit im Auftrag der Gemeinde. Bis heute sind in diesem Zusammenhang nach Angaben des Verbands Kosten in Höhe von ca. 35.000 Euro angefallen. Der bauliche Zustand der Brücke hat sich nach Kenntnis der Landesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1088 des Abgeordneten Gröning im September 2020 zur Nutzung der Brücke nicht verändert. Die nutzbare Fahrbahnbreite auf dem Brückenbauwerk ist durch temporäre bauliche Maßnahmen auf 2,40 Meter eingeengt und das Gesamtgewicht der überfahrenden Fahrzeuge auf 6 Tonnen beschränkt. Beide Beschränkungen sind entsprechend ausgeschildert. Die Landesregierung beurteilt die Situation als unbefriedigend. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1094 des Abgeordneten Gröning dargelegt, konnten dem kommunalen Aufgabenträger insbesondere zur Förderung der öffentlichen Abwasserinfrastruktur Haushaltsmittel nach den Regularien der geltenden Förderrichtlinie zur Verfügung gestellt werden. Es sind der Landesregierung aber bisher keine Zuwendungsanträge bekannt. Zu Ihrer Frage 2: Neben den in der Presse veröffentlichten Angaben, wonach die Planung für einen Brückenneubau inzwischen angelaufen sein soll, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Nach Auskunft der zuständigen Bewilligungsbehörde – das ist in dem Fall das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – ist bisher kein Antrag der Gemeinde Herrenhof auf eine Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen eingegangen. Die siedlungswasserwirtschaftliche Problematik bei der Siedlung Hirzberg liegt – wie vorstehend erläutert – in der ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung. Der Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra stellt dieses Jahr planmäßig bis zum 30.06. das neue Abwasserbeseitigungskonzept auf, kurz ABK. Das ABK ist derzeit noch in der Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde und den beteiligten Kommunen. Eine endgültige Aussage zum Zeitpunkt einer öffentlichen Erschließung für den Bereich Hirzberg-Siedlung kann daher noch nicht getroffen werden. Vielen Dank.

Protokoll ↗