Thomas Hartung
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist gar nicht so einfach, nach einer so widerlichen Hetzrede ruhig zu antworten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube, ich habe den meisten hier im Raum voraus, dass ich im vergangenen Jahr tatsächlich in einer Situation war, mich mit Menschen auseinanderzusetzen, die man als sogenannte – so könnte man sie bezeichnen – Störer oder Gewalttäter separiert hatte. Es ging dabei darum, dass in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl Corona ausgebrochen war. Bei dem Versuch, Quarantänemaßnahmen umzusetzen, kam es zu Auseinandersetzungen. Man konnte diese Maßnahmen nur dadurch umsetzen, dass man eine gewisse Zahl – ich glaube, es waren um die 30 Asylbewerber – aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach Arnstadt verbracht hat. Ich habe die medizinische Betreuung dieser Asylbewerber übernommen und habe – ich glaube, es waren 14 Tage – jeden Tag so drei Stunden in etwa dort verbracht und bin mit den Leuten auch in das Gespräch gekommen. In dem Zusammenhang habe ich durchaus auch mal die Frage gestellt: Was führt denn dazu, dass man in so einer Situation Gewalt androht oder Gewalt ausübt? Bei jedem Einzelnen – mit zwei Ausnahmen –, mit dem ich mich unterhalten habe, war klar: Man hat die Maßnahme nicht verstanden, es wurde nicht erklärt, es wurde nicht kommuniziert und die Leute hatten Angst. Sie hatten Fluchterfahrung, Bürgerkriegserfahrung. Sie wussten nicht, was passiert. Sie hatten Angst, dass sie gerade von ihren Familien getrennt werden. Sie wussten nicht, wo es hingeht, und man hat es Ihnen nicht erklären können, weil es eine – Herr Beier hat es ja angesprochen – Sprachbarriere gab. Die allermeisten von denen waren weder gewalttätig in irgendeiner Situation vorher gewesen, noch haben sie später irgendwie Gewalt angezettelt. Aber ich konnte genau beobachten, was das mit den Menschen gemacht hat, die man dort separiert hat. Die sind praktisch in dieser Einrichtung gewesen für eine gewisse Zeit und wir hatten dort fast jeden Tag oder jeden zweiten Tag einen Selbstmordversuch eines dieser Menschen. Psychisch ist das unerträglich. Es ist unerträglich zu glauben, dass Menschen, die in einer Ausnahmesituation, in einem fremden Land ohne Sprachkenntnis plötzlich einer Maßnahme unterworfen sind, die sie nicht verstehen, die man ihnen nicht erklärt, dann plötzlich abgestempelt werden, dass sie dann inhaftiert werden. Herr Möller, natürlich gab es solche gesonderten Unterkünfte auch bei den Nazis. Ich will es Ihnen erklären. Ein ohne Gerichtsurteil Wegsperren unter polizeilicher Maßnahme, vielleicht noch mit der Intention, die forcierte Ausreise herbeizuführen, das ist Schutzhaft und Schutzhaftlager hatten wir schon einmal. Das hatten die Nazis und genau das wollen wir nicht mehr.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Ich gebe ja zu, dass Ihr jetziger Gesetzentwurf nicht ganz so der Nazisprache frönt wie der von 2018, wo Sie fast noch aus der entsprechenden Anordnung im Dritten Reich zitiert haben. Aber nichtsdestotrotz ist das, was Sie wollen, mit dem, was ein demokratischer Rechtsstaat beinhaltet, nicht vereinbar. Was wir brauchen vor Ort, das können wir nicht in jedem Moment sicherstellen. Im Moment haben wir damit noch Probleme, aber das heißt nicht, dass das System falsch ist, sondern dass wir die Probleme lösen müssen. Was wir sicherstellen müssen, ist, dass die Menschen dort in der Erstaufnahmeeinrichtung in ihrer Muttersprache eine soziale Betreuung unter menschenwürdigen Lebensbedingungen haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ja, wir müssen anerkennen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten einer Lösung der Probleme nicht immer förderlich sind – um es einmal vorsichtig auszudrücken. Ja, wir müssen anerkennen, dass wir nicht jedes Problem gelöst haben. Aber nein, das auf dem Rücken der Flüchtlinge auszutragen, ist genau der falsche Weg, denn das sind Schutzbedürftige. Es sind Schutzbedürftige, so ist auch ihr Status. Wenn es tatsächlich Gewalttäter unter diesen Flüchtlingen gibt – in jeder Gruppe von Menschen, Frau Rothe-Beinlich hat das gesagt, davon ist auch Ihre Partei nicht frei, gibt es nette Menschen und weniger nette Menschen und es gibt auch Straftäter. Das ist in Ihrer Partei so, das ist in anderen Parteien so.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Bei der AfD ist das ein bisschen höher!) Ja, der Anteil der eher unappetitlichen Menschen ist in der AfD besonders hoch, das weiß ich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Davon unabhängig ist es aber so, dass wir durchaus auch Straftäter in dieser Klientel haben. Dafür haben wir einen Rechtsstaat, das heißt, sie gehören vor Gericht, die Taten gehören aufgeklärt und damit dem zugeführt, wofür wir diesen Rechtsstaat haben. Schutzhaftlager für Menschen ohne Gerichtsurteil und sie dann mit besonders schlechten Bedingungen dazu zu bringen, dass sie freiwillig ausreisen, ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, ist mit uns nicht vereinbar, wird es hier – solange es eine demokratische Mehrheit in diesem Parlament gibt – hoffentlich auch niemals geben. Der Gesetzentwurf gehört dahin, wofür er geschrieben wurde, in den Papierkorb. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
