Henry Worm
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich frage an dieser Stelle: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dies der Fall ist. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Es liegen die Wahlergebnisse vor. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 78 der Tagesordnung, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann: abgegebene Stimmen 84, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Jens Cotta: abgegebene Stimmen 84, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags ebenfalls nicht erreicht. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 79, Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission: abgegebene Stimmen 84, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 21 Jastimmen, 60 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wünscht die Fraktion der AfD die Durchführung eines weiteren Wahlgangs mit anderen Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerbern in der morgigen Plenarsitzung?
