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Denny Jankowski

AfD 04.02.2021 Sitzungen 7/35

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der Wunsch der Schulen – vor allem der Lehrer – eigene Schulkonten zu erhalten, ist nicht neu. Seit Jahren wird gefordert, endlich rechtssichere Möglichkeiten zu schaffen, schulinterne Finanzflüsse abzuwickeln. Der Grund ist, dass der Status quo sehr aufwendig ist und dazu führt, dass in der Praxis Vereinfachungen stattfinden, die nicht rechtssicher sind. Die Schulkonten werden gewünscht, damit Lehrer zum Beispiel nicht mehr Geld für Klassenfahrten, Exkursionen oder Eintrittsgelder für Besuche im Zoo, Theater und Kino mittels Bargeld oder gar über private Konten abwickeln müssen. Auch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat bereits in seinem Tätigkeitsbericht im Mai 2016 bei der jetzigen Praxis vor datenschutzrechtlichen Bedenken gewarnt, gerade wenn zum Beispiel Klassenfahrten über private Konten der Lehrer abgewickelt werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte wendete sich daraufhin an das Thüringer Bildungsministerium und schrieb in seinem Bericht dazu – ich darf zitieren –: „In seiner Antwort wies das TMBJS darauf hin, dass es einen Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung und Führung von Schulkonten erarbeitet hatte, hierzu aber Dissens zur Frage bestand, ob diese Konten in der Inhaberschaft der Schulträger oder aber des Landes Thüringens zu führen seien.“ Dieser Bericht stammt wohlgemerkt vom Mai 2016. Im Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Jahre 2018 findet sich wieder die gleiche Aussage, dass das TMBJS vermelde, dass der Dissens immer noch bestünde. Und selbst jetzt, also nach fast fünf Jahren, ist der Dissens zwischen beiden Ministerien immer noch vorhanden und wir sind keinen Schritt weiter. Deswegen ist es gut, dass das Thema jetzt endlich hier im Plenum auch eingebracht wird. Herr Tischner ist schon darauf eingegangen: In der gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Bildungsausschusses am 17. September 2020 wurden die Schwierigkeiten bei den Schulkonten auch angesprochen. Der zuständige Mitarbeiter aus dem Finanzministerium hat sehr gut erläutert, was aus seiner Sicht gegen eigene Schulkonten spricht. Im Wesentlichen ging er dabei auf die fehlende Rechtssicherheit ein. Zusammengefasst sind Schulen keine rechtsfähigen Einrichtungen, können deswegen kein eigenes Konto besitzen, weil sie nicht Gläubiger oder Schuldner von zivilrechtlichen Ansprüchen sein können. Ein weiteres Problem ist, dass durch die Schulorganisation die Schulen an sich in kommunaler Hand sind, die eingesetzten Lehrer sind aber Landesbedienstete. Das spricht gegen die Eröffnung von Schulkonten durch Schulträger, also die Kommunen. Es würde Schwierigkeiten geben bei Haftungsfragen, da der Schulträger als Inhaber des Kontos verantwortlich wäre für Dinge, die er eigentlich nicht beeinflussen kann. Der zuständige Mitarbeiter vom Finanzministerium zeigte dem Ausschuss aber auch sehr wohl einen Weg auf, der bei der jetzigen Gesetzeslage seiner Meinung nach gehen würde. Dies sehe vor, alles über die Staatshauptkasse am Ende abzuwickeln, die eigenen Schulen würden Buchungsstellen zugeordnet bekommen und die Schulen müssten formal Zahlungsaufforderungen erheben. Die Buchungen würden dann automatisch zugeordnet werden. Die Aussagen von Mitarbeitern im Ausschuss klangen für mich alles andere als unversöhnlich oder generell ablehnend, und das macht es für mich noch unverständlicher, weshalb seit fast fünf Jahren keine Einigung zwischen beiden Ministerien erzielt werden konnte. (Beifall AfD) Im erwähnten Ausschuss wurde jedenfalls der Eindruck vermittelt, dass auf Mitarbeiterebene durchaus Lösungen erarbeitet werden könnten, welche den jetzigen Zustand verbessern würden. Der nun von der CDU eingebrachte Gesetzentwurf geht nun einen anderen Weg. Im Wesentlichen wird das Modell aufgegriffen, welches in Sachsen schon seit 2018 umgesetzt wird. Der Schulleiter soll im Namen des Freistaats Thüringen ein Konto für eine Schule errichten dürfen und dieses Konto auch führen, der Inhaber des Kontos wäre also der Freistaat Thüringen und nicht die Schule oder Schulträger und der Kontozugriffsberechtigte wäre der Schulleiter. Dadurch würden die Probleme der Haftung und der fehlenden Verantwortlichkeit umgangen, da der Schulleiter die Kontoführung ausübt und der Kontoinhaber sein direkter Dienstherr, also der Freistaat Thüringen, ist. Beide vorgeschlagenen Modelle – also das vom Mitarbeiter im Finanzministerium über die Abwicklung über die Staatshauptkasse als auch das von der CDU ins Spiel gebrachte Modell, dass der Schulleiter im Namen des Freistaats Thüringen Konten eröffnen darf – stellen für mich gangbare Wege dar. Welches dieser Modelle nun verwaltungstechnisch die praktikablere Lösung ist, möchte ich auch nicht beurteilen. Es ist eigentlich Aufgabe der Ministerien und der Verwaltung, die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und einen gangbaren Weg aufzuzeigen. Da aber anscheinend in dieser Frage die Fronten zwischen dem Finanz- und dem Bildungsministerium derart verhärtet sind, dass dort seit Jahren kein Kompromiss gefunden wurde, muss sich nun wahrscheinlich auch das Parlament hier einschalten. Wir unterstützen, dass im Ausschuss die Vertreter der einzelnen Ministerien ihre Vorstellungen vortragen können, es mit Vertretern der Schulen, der Lehrerverbände und Schulträger diskutiert wird und endlich konstruktiv eine Lösung gefunden wird. Ob es nun am Ende das eine Modell ist oder auch das andere Modell oder vielleicht noch ein dritter gangbarer Weg, ist für mich zweitrangig. Wichtig ist nur, dass wir endlich zu einer praktikablen Lösung für die Schulen und vor allem für die Lehrer kommen. Wichtig ist, dass wir endlich zu einer Rechtssicherheit für die Lehrer kommen, zum Beispiel bei den Fragen, wer haftet, wer trägt eventuelle Stornierungskosten oder auch bei Vorwürfen von Veruntreuung. Und vor allem ist wichtig, dass sich die derzeitige Hängepartie nicht wieder jahrelang hinzieht, weil sich die zuständigen Ministerien einfach nicht einigen können bzw. die Minister sich nicht einigen wollen. (Beifall AfD) Den vorgelegten Antrag der CDU sehe ich deswegen als Möglichkeit, den Lösungsprozess einzuleiten, und wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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