Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Der Präsident der Landespolizeidirektion hat im Einvernehmen mit dem Landeskriminalamt Thüringen, den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei und mit den Personalvertretungen in der Polizei die erforderlichen Maßnahmen durch ein Behördenschutzkonzept fortgeschrieben, am 12. November 2020 zeitnah initiiert und kommuniziert. Im Behördenschutzkonzept sind zum Beispiel beinhaltet: Seite 4, Ziffer 2, Punkt 1: allgemeine Hygienemaßnahmen – also das Abstandhalten von mindestens 1,5 Metern, Begrüßung und Verabschiedung ohne Körperkontakt, Menschenansammlungen vermeiden, regelmäßiges Händewaschen, Einhalten der Niesetikette, regelmäßiges Lüften und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz –, die sind umzusetzen. Seite 4, Ziffer 2.1: verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der genannte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Seite 5, Ziffer 2.1: transparente Abtrennungen oder Trennscheiben in den Dienstzimmern, Wach- und Besuchsbereichen. Seite 5, Ziffer 2.1: Reduzierung des Publikumsverkehrs auf ein Mindestmaß durch Definition von Besucherzonen und Arbeitsbereichen, also zum Beispiel Vernehmungszimmern, 2.: Befragung der Besucher und Besucherinnen zur Entscheidung, ob ein Aufenthalt im Dienstgebäude zwingend erforderlich ist, und 3.: Daten der Besucher sind in einem extra dafür vorgehaltenen Hinweisblatt zu dokumentieren. Seite 5, Ziffer 2.1: Anbringen und Aufstellen von Spendern zur Händedesinfektion in den jeweiligen Eingangsbereichen. Seite 8, Ziffer 2.3: Personen mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion ist das Betreten von dienstlichen Räumlichkeiten bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses oder einer Freigabe des Gesundheitsamts untersagt. Seite 9, Ziffer 3.2: Die dienstlich bereitgestellte Mund-Nasen-Bedeckung kann grundsätzlich für die allgemeine Dienstverrichtung getragen werden. Das Behördenschutzkonzept wird lageangepasst fortgeschrieben. Darüber hinaus wurde für die Bürgerinnen und Bürger bereits in der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr 2020 ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Aufrechterhaltung des Anzeigendienstes, zu digitalen Kontaktmöglichkeiten zur Thüringer Polizei und den erforderlichen begleitenden datenschutzrechtlichen Aspekten veröffentlicht. Auf Basis dieser Erfahrungen wurde im Dezember 2020 eine inhaltlich gleiche Bürgerinformation erneut als Hinweisblatt in Papierform und digital bekannt gemacht. Zu Frage 2: Wie eben bereits dargestellt, wurden die unter dem Einfluss der Pandemie bestehenden Möglichkeiten des Kontakts zur Thüringer Polizei klar kommuniziert. Das genannte Hinweisblatt wurde in den Dienststellen ausgelegt und steht online auf den Seiten der Polizei zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger können aktuell von der Möglichkeit einer Anzeige per E-Mail unter Nutzung eines Kontaktformulars der Polizei oder mittels formloser E-Mail Gebrauch machen. Im Internet finden sich dazu auch Hinweise zu den erforderlichen Mindestinhalten einer Strafanzeige. Dabei erfolgt die Übertragung der E-Mail auf datensicherheitstechnisch sichere Server der Thüringer Landesverwaltung. Die Möglichkeit einer schriftlichen Anzeige oder Kontaktaufnahme per Brief ist schon seit Jahren gegeben. Davon machen die Bürgerinnen und Bürger auch rege Gebrauch. Anzeigen per Telefon sind im Rahmen der Notrufkommunikation üblich. Diese machen jedoch regelmäßig eine Reihe von polizeilichen Folgemaßnahmen notwendig. Für die Erstattung von Strafanzeigen per Telefon, ohne dass die Dringlichkeit eines Notrufs vorliegt, besteht für die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls die Möglichkeit. Zu Frage 3: Die Aufnahme von Anzeigen und jegliches andere persönliche Vorsprechen der Bürgerinnen und Bürger bei der Thüringer Polizei wird aktuell ohne unmittelbaren Kontakt realisiert. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und natürlich der Polizeibediensteten wurden in den Anzeigenzimmern und Vernehmungsräumen Plexiglasscheiben installiert. Zudem tragen die Bürgerinnen und Bürger und die handelnden Polizeibediensteten einen Mund-Nasen-Schutz. Bereits am Einlass der Dienststellen werden die Bürgerinnen und Bürger zu Symptomen und möglichen Kontakten zu positiv getesteten Dritten befragt. Desinfektionsmittel befindet sich in den Eingangsbereichen zu den Kontakträumen, den Räumen selbst sowie in den Büros der Personen der Polizei. Nach Beendigung jeder Vernehmung bzw. jedes Kontaktgesprächs wird der Arbeits- und Besucherplatz gereinigt und intensiv gelüftet. Zu Frage 4: Solche Fälle sind der Landesregierung aktuell nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass unsere Polizeibediensteten auch in Zeiten dieser Pandemie professionell handeln. Sie kennen die Pflichten, die der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung obliegen, und setzen diese um. Wie eben beschrieben ist es in der jetzigen Lage unser Ziel und Anliegen, dass die Anzeigenerstattung und sonstige Kontakte mit der Thüringer Polizei ohne direktes persönliches Zusammentreffen realisiert werden können. Die dargestellten Informationswege per formloser E-Mail oder Kontaktformular der Thüringer Polizei, fernmündlich oder postalisch werden seitens der Bürgerinnen und Bürger umfänglich genutzt. Ebenso können weiterhin Anzeigen in den Polizeidienststellen erstattet werden. Diese werden von den Polizeibediensteten aufgenommen. Insbesondere bei Delikten, die aufgrund der Schwere und der Umstände der Tat ein schnelles polizeiliches Handeln erfordern, ist nach wie vor eine direkte Anzeigenaufnahme in der Dienststelle oder durch Polizeibeamte direkt vor Ort sinnvoll und teils auch unabdingbar. Diese Notwendigkeit wird auch von uns anerkannt und entsprechend umgesetzt, natürlich unter den geforderten Hygiene- und Schutzvorkehrungen. Bei minderschweren Delikten, welche keine Sofortmaßnahmen erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, die Anzeige schriftlich zu erstatten. Hierauf wird die Dienststelle im betreffenden Einzelfall die Bürgerinnen und Bürger gezielt hinweisen. Sofern diese jedoch Strafanzeigen in der Dienststelle erstatten möchten, werden diese dort auch aufgenommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
