Ringo Mühlmann
Fragestunde
Vielen Dank. Ich habe folgende Anfrage: Anzeigenaufnahme in Polizeibehörden während der Corona-Pandemie Von dem erklärten Ziel der Landesregierung, das öffentliche Leben in Thüringen aufgrund der vorwiegend für ältere Menschen gesundheitsgefährdenden Situation weitgehend nicht mehr stattfinden zu lassen, ist auch die Polizei betroffen. Unmittelbar vor Weihnachten rief die Thüringer Polizei daher öffentlich dazu auf, „statt der persönlichen Vorsprache eine Anzeige per E-Mail zu erwägen“. Obwohl nach wie vor die Anzeigenaufgabe auch persönlich in den Dienststellen möglich ist, kam es jedoch vereinzelt vor, dass in den Dienststellen die Aufnahme von Anzeigen verweigert und Anzeigenerstatter mit dem Hinweis auf die aktuelle pandemische Lage weggeschickt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen Regelungen hat die Landesregierung zur Aufnahme von Anzeigen in den Polizeibehörden während der aktuellen pandemischen Lage in die Dienststellen kommuniziert, um möglicherweise unterschiedliche Auslegungen in einzelnen Polizeidienststellen zu vermeiden? 2. Wie gewährleistet die Landesregierung eine datenschutzkonforme Anzeigenerstattung per E-Mail oder auf vergleichbarem kontaktlosen Weg, zum Beispiel per Telefon oder Brief? 3. Welche baulichen und technischen Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um in den Polizeidienststellen auch in der aktuellen, vorwiegend für ältere Menschen gesundheitsgefährdenden Situation den direkten Bürgerkontakt weiterhin zu ermöglichen? 4. Wie nimmt die Landesregierung dazu Stellung, wenn die Anzeigenaufnahme in den Polizeidienststellen mit einem allgemeinen Hinweis auf die Corona-Pandemie verweigert wird?
