Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Verfassungsschutz stärken – in der ersten Lesung haben Sie alle die Frage gestellt, wie wir Freien Demokraten das mit diesem Gesetzentwurf anstellen wollen. Wir sehen die Stärkung auf zwei Säulen gestellt, zum einen die der öffentlichen Akzeptanz. Das wollen wir durch mehr Transparenz in der Arbeit der Behörden erreichen. Auch wenn Sie beim letzten Mal die Frage gestellt haben, Herr Dittes, dem ist so. Thüringen ist das einzige Bundesland, dessen Verfassungsschutz nicht über alle zugewiesenen Aufgaben berichten muss – und die Betonung liegt auf „muss“. Die Aufgaben sind im Gesetz normiert und umfassen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Die Berichtspflicht hingegen umfasst Maßnahmen zu Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Es fehlt also etwas. Diese Lücke, die aktuell nur noch in Thüringen besteht, wollen wir schließen. Die zweite Säule, meine Damen und Herren, ist die parlamentarische Akzeptanz. Da wissen wir ja schon, dass Herr Dittes da nicht auf unserer Seite steht.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ich auch nicht!) Danke für die Ergänzung. Aber die CDU sollte das nicht nur mit ein paar Personalstellen mehr wie im letzten Haushalt, sondern damit, dass wir auch ganz klar zeigen, dass wir die Tätigkeit des Verfassungsschutzes ernst nehmen und dass wir die Arbeit wertschätzen.
(Beifall FDP)
Durch die klare, angepasste moderne Definition eben dieser Aufgaben und der Ausweitung der Berichtspflicht stärken wir den Verfassungsschutz. Wir stärken ihn, indem wir normieren, was woanders schon lange Usus ist. Wir schaffen damit auch eine rechtliche Basis für eine dem Aufgabenprofil angemessene Ausstattung, materiell und personell. Wir möchten mit diesem Entwurf aber auch ein Signal an die Thüringer Wirtschaft senden, meine Damen und Herren, und gesetzgeberisch klarstellen, dass der präventive Wirtschaftsschutz ebenfalls eine Aufgabe des Verfassungsschutzes ist. Aber eben nicht nur die Prävention finden Sie in unserem Entwurf, meine Damen und Herren, einem vor Kurzem beschlossenen Gesetzentwurf aus SachsenAnhalt haben wir einen interessanten Gedanken entnommen, den wir hier gern noch einmal teilen möchten. Die Kollegen der dortigen schwarz-rotgrünen Regierung sehen die Information der Öffentlichkeit über Gefahren als reine vorbeugende Maßnahme, so auch die Thüringer Regelung, die genau diese Bezeichnung verwendet: vorbeugen. Darüber hinaus wurden in Sachsen-Anhalt kürzlich weitere konkrete Maßnahmen normiert und das wurde damit begründet, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass ein einfaches Vorbeugen durch Berichte eben nicht ausreicht. Es ist vielmehr ein aktives Entgegentreten gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen notwendig.
(Beifall FDP)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn man darüber mal etwas länger nachdenkt, dann wird einem klar, dass Prävention eben mehr sein muss als die reine Information über Gefahren. Das bedeutet, dass wir mehr tun müssen und natürlich auch mehr Personal und mehr Ausstattung dafür zur Verfügung stellen müssen. Deshalb fordern wir Freien Demokraten, dass demokratiefeindlichen Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes aktiv entgegengetreten wird und dass das auch genauso gesetzlich normiert ist, und zwar nicht nur Präventionsmaßnahmen, sondern eben auch die aktive, zielgerichtete Information über Aussteigerprogramme. Schlussendlich kommen wir noch zu der Parlamentarischen Kontrollkommission: Die Besetzung ist ja nach wie vor hoch umstritten. Wir haben einen Anfang gemacht und eine Möglichkeit vorgeschlagen. Wir finden, dass es der Klarstellung, dass dieser Beschluss zu Beginn jeder Legislatur neu gefasst werden muss und nur für eine Legislatur gilt, im Übrigen gar nicht bedarf. Wir nehmen da ja nichts weg – Frau Kollegin Henfling, wenn ich an die Diskussion erinnern darf –, der Beschluss kann jederzeit gefasst werden und damit auch zu Beginn einer Legislatur. Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten möchten mit diesem Gesetzentwurf einen Stein ins Rollen bringen, nämlich den Stein, den Verfassungsschutz ein Stück weit zu modernisieren und die ihm zugewiesenen Aufgaben, die eben gerade nicht nur aus Beobachtungen bestehen, auch gesetzlich zu normieren, nämlich die aktive Prävention, die Information über Aussteigerprogramme und insbesondere die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist ein Widerspruch!)
