Birger Gröning
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Nichts ist so gut, wie es zunächst den Anschein hat. Das trifft leider auch auf das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes von Rot-Rot-Grün zu. Der Petitionsausschuss behandelt Bitten und Beschwerden unserer Bürger, versucht, Lösungen im Sinne der Bürger zu vermitteln oder die Gründe einer Behördenentscheidung transparent zu machen. Dies alles geschieht in dem geschützten Raum von nicht öffentlichen Sitzungen, weil sensible Daten und privateste Lebensumstände unserer Bürger behandelt werden. Rot-Rot-Grün möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diesen geschützten Raum der Öffentlichkeit preisgeben, indem der Ausschuss zukünftig öffentlich abgehalten werden soll.
(Beifall AfD)
Das Zauberwort, das zur Legitimierung verwendet wird, heißt „Transparenz“. Transparenz soll in diesem Gesetzentwurf als Gütekriterium für unsere Demokratie fungieren. Transparenz ist in der Forschung ergebnisreich untersucht. Über die demokratische Ordnung der Transparenz sagte einer der Ersten, der die Transparenz erforschte, Jeremy Bentham – ich zitiere –: „Transparenz endet bei der Interessens- und Intimsphäre des Bürgertums.“
(Beifall AfD)
Die Forderung nach Transparenz in einem Bereich, wo unsere Bürger als Petenten mit ihren Ängsten und Schicksalen an den Petitionsausschuss herantreten, ist eine Fürsorgepflichtverletzung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Sichtbar wird hier wieder der manipulative Charakter von Rot-Rot-Grün.
(Beifall AfD)
Transparenz wird politisch dort gefordert, wo Kontrolle der Bürger angestrebt wird. Nutznießer von öffentlichen Sitzungen sind nicht die Petenten, sondern die Fraktionen der Minderheitsregierung. Diese haben ihre verlogene Moral bereits in den nicht öffentlichen Sitzungen zur Schau gestellt, indem sie Petenten Hilfe zusicherten, wo gerechterweise keine Hilfe möglich war.
(Beifall AfD)
Dementsprechend sollen Petenten missbraucht werden, damit sich Rot Rot Grün als moralisch ‑ ‑ überlegen in Szene setzen und dieses öffentlich vermarkten kann. Rot-Rot-Grün zeigt mit diesem Gesetzentwurf, wie wenig ihnen das Wohl unserer Bürger und die demokratische Ordnung am Herzen liegen.
(Beifall AfD)
Sie sind stärker mit ihrem egoistischen Eigenwohl beschäftigt. Der Petitionsausschuss ist daran gebunden, sich objektiv ein Bild über die Gesamtsituation eines Petenten zu machen, um folglich zu einer neutral gerechten Entscheidung zu kommen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie
haben Angst vor dem Bürger!) Wie die Zurschaustellung privater Tragödien hierbei helfen soll, ist nur mit der ideologisch eingefärbten Brille von Rot-Rot-Grün ersichtlich. Generell öffentliche Sitzungen auf Landesebene gehen an der Aufgabe des Petitionsausschusses vorbei. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Gesetzentwurf natürlich ab.
(Beifall AfD)
Zuletzt möchte ich noch auf die wertvolle Arbeit, die der Petitionsausschuss leistet, verweisen. Mithilfe eines Härtefallfonds kann Hilfesuchenden, also den Bürgern, geholfen werden. Der Härtefallfonds greift in unverschuldeten Fällen ein, wo alle anderen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Er dient hingegen nicht als Finanzspritze für selbst verschuldete Handlungen der Bürger, wie Rot-Rot-Grün in den Sitzungen Hilfesuchenden gern fälschlicherweise vorgaukelt, um Sympathiepunkte zu sammeln. Wir haben sowohl eine Verpflichtung gegenüber den Petenten als auch gegenüber den Steuerzahlern und müssen für einen gerechten Umgang mit Steuermitteln sorgen.
(Beifall AfD)
Und eines merken Sie sich: Es ist nicht das Geld von Rot-Rot-Grün, es ist das Geld unserer Bürger. Danke schön.
(Beifall AfD)
