Marcus Malsch
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, da Sauerstoff heute reduziert und Redezeit auch rar ist, möchte ich nur auf das Wesentliche aus dem Gesetzentwurf der AfD eingehen. Die AfD will mit dem Gesetzentwurf nicht die eigentliche Problemstellung des Umgangs mit Asylbewerbern, welche sich gesetzwidrig verhalten, angehen, sondern dies zum Anlass nehmen, besondere Unterkünfte zu schaffen, um Asylbewerber zu bündeln. Alle wissen um die Umstände und Vorfälle innerhalb und außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl und der Gemeinschaftsunterkünfte in den Landkreisen. Diese kann man nicht gutheißen und diese müssen wir mit allen rechtlichen Mitteln auch ahnden. Aber alle wissen auch, welche Reaktionen es hervorbringt, auffällig gewordene Asylbewerber in besonderen Einrichtungen, welche GUs sein sollen, unterzubringen. Dass der AfD nicht daran liegt, der eigentlichen Situation Abhilfe zu schaffen, sondern in die Fläche zu verschieben, ist sehr durchschaubar. Und durchschaubar ist auch, was danach passiert: Die eh schon schwierig definierten Gemeinschaftsunterkunftsstandorte sollen erneut diskutiert werden und dies stiftet zusätzlich Unruhe vor Ort. Aber das ist wahrscheinlich auch hier Absicht. Werte Kolleginnen und Kollegen, liest man den Gesetzentwurf noch genauer, sieht man leicht, dass man sich seitens der AfD erhofft, eine disziplinarische Wirkung zu erreichen, sogar von dann freiwilliger Ausreise ist die Rede. Welche abschreckende Einrichtung wollen Sie eigentlich errichten? Werte Kolleginnen und Kollegen, schaut man weiter, sollen sogar 3 Millionen Euro in dieses Projekt investiert werden. Sonst wird jeder Euro in der Asylpolitik zweimal rumgedreht, hier soll kräftig investiert werden. Die CDU-Fraktion hat in TOP 14 einen Gesetzentwurf eingebracht, der deutlich macht, welche Maßnahmen in der bestehenden Struktur nötig sind, um wirksam den Missständen Abhilfe zu leisten. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD ab. Und, Herr Möller, „Wer stört, fliegt“ war Ihr Eingangsstatement hier. Ich kann mich gut an Situationen in diesem Landtag erinnern, ich kann mich gut an Situationen Ihrer Partei erinnern und ich kann mich gut erinnern, was man mit solch einem Ausspruch auslöst: eine Verallgemeinerung weit weg von jedem Demokratieverständnis und von jeder Basis des Grundrechts. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD, FDP)
