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Thomas Gottweiss

CDU 04.02.2021 Sitzungen 7/35

Fragestunde

Am Standort Weimar existieren die Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ und die Hochschule für Musik „Franz Liszt“. Während an der Hochschule in künstlerischen Fächern ein Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung auch derzeit möglich ist, ist dies an der Musikschule pandemiebedingt untersagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage kann an der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ derzeit Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung stattfinden? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ derzeit untersagt, Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung durchzuführen? 3. Auf welcher fachlichen Basis beruht die unterschiedliche Behandlung von Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung in der Hochschule für Musik bzw. der Musikschule? 4. Wann wird es der Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ wieder ermöglicht, unter Einhaltung des Hygienekonzepts Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung anzubieten?

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