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Torben Braga

AfD 04.02.2021 Sitzungen 7/35

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Henfling, das war ja nicht die stets angemahnte freie Rede. Das hat mich jetzt ein bisschen verwundert. So viel zum Eingang. (Heiterkeit und Beifall AfD) Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass sich mein Kollege Cotta jetzt freut – der erste Kandidat, den wir vorgeschlagen haben, an dem es offensichtlich nichts auszusetzen gibt. (Heiterkeit und Beifall AfD) Er hofft auf Ihre Zustimmung für seine Kandidatur. Zu den Ausführungen der sehr geschätzten Kollegin: Die „Erfurter Resolution“, die Herr Kollege Kaufmann unterzeichnet hat, haben Sie offensichtlich genauso wenig verstanden wie der Verfassungsschutz. (Beifall AfD) Die „Erfurter Resolution“ nimmt eindeutig Bezug zu einem innerparteilichen Streit, den es in der AfD mal gab. Sie wird immer als Gründungsdokument des „Flügels“ herangezogen und die ganzen Unterzeichner als sogenannte Mitglieder des in der Tat nicht mehr existierenden „Flügels“ genannt, was absoluter Quatsch ist. Also als programmatisches Dokument des „Flügels“ hat sie ohnehin nie getaugt. Sie nimmt ganz klaren Bezug auf eine Situation, die es mal in unserer Partei gab, auf einen Vorsitzenden, der versucht hat, die Partei in eine bestimmte Richtung zu lenken. Insofern ist das genauso Unfug gewesen, was Sie hier vorgetragen haben, wie das, was von den Verfassungsschutzbehörden seit geraumer Zeit behauptet wird. (Beifall AfD) Dann hat der Kollege sich nicht vom „Flügel“ distanziert. Ja, mein Gott, der „Flügel“ war und ist eine innerparteiliche Interessengruppierung gewesen, wie es sie in jeder Partei gibt. Sie haben bei Ihnen auch den Seeheimer Kreis bei der SPD oder die Kommunistische Plattform bei den Linken, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In unserer Partei gibt es keine rechtsextreme Interessengruppierung!) das ist etwas Selbstverständliches. Und dass auch behauptet wird, dass dort – na ja, sage ich jetzt mal – rechtsextremistische oder staatsfeindliche Politik betrieben wird, also wirklich, da fehlt Ihnen wirklich jede Sachkenntnis, Sie müssen sich nur die Reden anschauen, die auf den „Flügel“-Veranstaltungen gehalten werden. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!) Das ist eine gesellige Veranstaltung, ein Treffen der Parteifreunde gewesen, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesellig!) um sich zu vernetzen, nichts anderes. (Beifall AfD) Ja, das ist interessant, dass Sie das nicht zur Kenntnis genommen haben. Dann wird mal wieder auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes Bezug genommen, da wird mein Kollege Höcke 600-mal zitiert. Mein Kollege Höcke hat sich ausführlich zu diesen Vorwürfen geäußert, die dort formuliert werden. Und es ist auch ausreichend dokumentiert, dass in diesem Gutachten nun mal wirklich so derart viele Fehler enthalten sind, dass es beim besten Willen nicht taugt, um die Beobachtung der AfD zu begründen. Jetzt komme ich zum nächsten Punkt. Das wird immer hier vorn ausgeführt: Ja, Mensch, der Herr Kaufmann gehöre angeblich dem „Flügel“ an und das sei eine gesichert rechtsextreme Bewegung oder Organisation. Da empfehle ich Ihnen die Lektüre des Urteils des Verfassungsgerichtshofs. Auf unseren Antrag auf einstweilige Anordnung hin hat das Gericht festgestellt, dass es eben kein Argument sein darf, wen oder was der Verfassungsschutz hier als gesichert rechtsextremistisch einstuft, wer in diese Kontrollgremien gewählt wird, aus ganz einfachem Grund, dass der Verfassungsschutz darüber bestimmen würde, wer ihn kontrolliert. Und, meine Damen und Herren, machen Sie sich doch keine Illusionen, Sie haben jetzt die Mehrheit hier, aber das wird Sie auch irgendwann mal treffen, wenn es darauf ankommt. (Beifall AfD) Der Verfassungsschutz ist nämlich keine demokratisch kontrollierbare Institution. Das haben wir heute Vormittag schon festgestellt. Im Übrigen, also an der persönlichen Geeignetheit des Kollegen Kaufmann – er ist immerhin Vizepräsident hier im Landtag, selbst der Ministerpräsident hat ihm ja seine Stimme gegeben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht es nicht besser!) Stimmt, Sie waren auch mal Vizepräsidentin oder sind es, glaube ich, immer noch. Nein, sind Sie nicht mehr. Gott sei Dank. (Beifall AfD) Im Übrigen: Dass die Abgeordneten so loyal zur Fraktion sind, das ist doch mal ein Ding. Ich meine, den Herrn Helmerich haben Sie in der letzten Legislaturperiode gern aufgenommen, obwohl er von der AfD kommt. Ob Sie damit so glücklich geworden sind, weiß ich jetzt auch nicht. (Beifall AfD) Aber diese Vorwürfe, die hier geäußert werden, ich meine die Zugriffszahlen … (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Er war partei- los!) Parteilos, genau, stimmt. Entschuldigung. Der Herr Helmerich war natürlich parteilos. Er war immerhin auf den gleichen Bildern mit Björn Höcke zu sehen wie manch anderer Kandidat, der genau aus diesen lächerlichen Gründen hier abgelehnt wurde. (Beifall AfD) Und genau weil diese Gründe so lächerlich sind, meine Damen und Herren, und weil ich der Bevölkerung, die diesem Stream hier vielleicht zuschaut, mehr Vernunft zutraue als den Mitgliedern dieses Hauses, bleibt mir wirklich nichts anderes hier vorne zu sagen, außer dass es jedem auffällt, dass es so derart lächerlich ist, was Sie sich aus dem Hut zaubern, um unsere Kandidaten hier angeblich zu demontieren oder als ungeeignet darzustellen, dass Sie sich selbst und auch der Institution des Verfassungsschutzes, die Sie zwar nicht schätzen, aber manch andere hier im Hause schätzen, keinen Gefallen tun, wenn Sie solche Maßstäbe hier gelten lassen. Ich weise im Übrigen und zum Schluss noch darauf hin, dass, wer ein Interesse daran hat, dass ein Verfassungsschutz parlamentarisch kontrolliert wird und dadurch auch erst die Berechtigung erhält, die Arbeit zu machen, die er sich vornimmt zu machen, der darf nicht die Opposition gänzlich von dieser Kontrolle ausschließen. Das tut mir leid, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, solange Sie diese Regierung mittragen, da können Sie so oft sagen, wie Sie wollen, dass Sie konstruktive Opposition sind – sind Sie eben nicht, Sie sind Teil der Regierung. Wenn eine Kontrollkommission nur aus Mitgliedern der Regierungskoalition und aus Ihrer Fraktion besteht, dann ist die Opposition in diesem Kontrollgremium nicht vertreten. (Beifall AfD) Wenn Sie eine demokratische parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wünschen, dann müssen Sie die Vertreter der Opposition und aus meiner Fraktion, die durch die Ergebnisse der demokratischen Wahlen, wie sie hier in Thüringen stattgefunden haben, auch zum Vorschlagsrecht gekommen ist, diese Kandidaten auch wählen. Danke schön. (Beifall AfD)

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