Madeleine Henfling
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, namens meiner Fraktion und unserer Koalitionspartner möchte ich Folgendes zu den Wahlvorschlägen der AfD, hier im Speziellen zum Wahlvorschlag des Abgeordneten Kaufmann, erklären. Der Abgeordnete Kaufmann ist aus unserer Sicht nicht geeignet, die wichtige Kontrollfunktion innerhalb der Parlamentarischen Kontrollkommission wahrzunehmen. Wir haben zwar die Pflicht, die Wahlvorschläge der AfD zur Kenntnis zu nehmen, aber zur Wahlentscheidung sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet. Lassen Sie mich kurz zu den sachlich begründeten Zweifeln an der Eignung und Vertrauenswürdigkeit des Abgeordneten Kaufmann ausführen. Der Abgeordnete Kaufmann gehört zu den Gründungsmitgliedern der AfD in Thüringen.
(Beifall AfD)
Er hat die „Erfurter Resolution“ mitunterzeichnet, das Gründungsdokument des „Flügels“, und sich auch vom „Flügel“, wesentlichen Protagonisten des „Flügels“ weder in Person noch inhaltlich distanziert.
(Beifall AfD)
Der „Flügel“ gilt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der Zivilgesellschaft sowie den Verfassungsschutzbehörden als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein maßgeblicher Vertreter des „Flügels“ war bis zu seiner angeblichen Auflösung der Fraktionsvorsitzende der AfD hier im Thüringer Landtag, Björn Höcke. Im geleakten Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird allein Höcke 600-mal erwähnt.
(Beifall AfD)
Gerade in Thüringen lässt sich aus unserer Sicht der „Flügel“ oder die Ideologie, die durch ihn vertreten wurde, nicht von der Landespartei und erst recht nicht von der Landtagsfraktion trennen. Das zeigten auch die zahlreichen Austritte aus der Fraktion der AfD in der letzten Legislatur. In dieser Legislatur gab es noch keinen Austritt.
(Beifall AfD)
Man kann also davon ausgehen, dass alle Abgeordneten der AfD, auch der Abgeordnete Kaufmann, loyal zur Fraktion und den maßgeblichen „Flügel“-Protagonisten stehen. Mit Björn Höcke, Corinna Herold, Stefan Möller und Thomas Rudy gehören allein vier derzeitige Abgeordnete der AfD zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“.
(Beifall AfD)
Durch eine Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission erhielte der Abgeordnete Kaufmann Einblick in die Arbeit des Verfassungsschutzes, auch im Hinblick auf den „Flügel“ und andere rechtsextremistische Strömungen in der AfD. Wie bereits dargestellt sind der „Flügel“ und die Landespartei wie auch die Landtagsfraktion in Thüringen nahezu deckungsgleich. Zudem erhielte der Abgeordnete Kaufmann auch gemäß § 24 Abs. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz die Befugnis, Björn Höcke über die wesentlichen Inhalte der Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission zu berichten. Dadurch sehen wir eine Gefährdung der Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes wie auch seiner Arbeit. Weiterhin wäre der Abgeordnete Kaufmann aus unserer Sicht auch persönlich nicht für die Kontrolle des Verfassungsschutzes geeignet. So twitterte er zum Beispiel anlässlich der Berichterstattung des MDR zur Sonderausstellung zum kirchlichen „Entjudungsinstitut“ im Lutherhaus Eisenach am 17. September 2019, ich zitiere: Damals hat sich die evangelische Kirche genauso mit den nationalsozialistischen Machthabern verbündet wie heute mit den rot-rot-grün-sozialistischen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Genauso
war es!) Ein Beispiel für einen unsäglichen Geschichtsrelativismus. Auf Facebook bezeichnete der Abgeordnete Kaufmann in einem Post zu einer Veranstaltung zum Schulgesetz am 26. Januar 2019 das Menschenrecht auf Inklusion als ideologisches Experiment. Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass der Abgeordnete Kaufmann aus unserer Sicht als Mitglied für die Parlamentarische Kontrollkommission unwählbar ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
