Kerst
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Bis zum 31. Januar 2021 sind keine Anträge auf Billigkeitsleistungen bei der Thüringer Aufbaubank gestellt worden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass aufgrund des Lockdowns keine Veranstaltungen zum Bewilligungszeitpunkt durchführbar waren. Die Richtlinie wurde daher zwischenzeitlich angepasst, um ab dem 12. April 2021 auch die Förderung von Ausfallkosten für zum Bewilligungszeitpunkt nicht durchführbare Veranstaltungen unterstützen zu können. Voraussetzung ist, dass diese zum Zeitpunkt der Bewilligung nach der geltenden Thüringer SARS-CoV-2-InfektionsschutzGrundverordnung ohne Berücksichtigung der weitergehenden Anordnung der unteren Gesundheitsbehörden durchführbar sind. Zu Frage 2: Die Thüringer Aufbaubank hat im Zuge der Anpassung der Richtlinie am 1. Februar 2021 ein einfach handhabbares Online-Portal für die Antragstellung live geschaltet. Das TMWWDG und die TAB sind im regelmäßigen Austausch auf Fachebene mit den Branchenvertretern, um eine möglichst einfache und auch schnelle Beantragung zu gewährleisten. Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4: Die aktuelle Richtlinie ist seit dem 22. Januar 2021 in Kraft. Vielen Dank.
