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Diana Lehmann

SPD 04.02.2021 Sitzungen 7/35

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für diese durchaus sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße für diese Tätigkeit geeignet sein. Das von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Mitglied, Herr Cotta, entspricht diesen Voraussetzungen aus Sicht meiner Fraktion nicht, was ich an einigen Stellen beispielhaft ausführen möchte. Herr Cotta stützt in seiner Fraktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag seinen Fraktionschef und Protagonisten des „Flügels“ Björn Höcke. (Beifall AfD) Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission den Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Herrn Höcke, über die wesentlichen Inhalte der Beratung unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amtes gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet, da der Landesverband der AfD, dessen Vorsitzender als sogenannter Sprecher ebenfalls Herr Höcke ist, vom Amt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt wird. Die Sympathiebekundungen mit Herrn Höcke zeigen sich außerdem zum Beispiel darin, dass Herr Cotta in einem Zeitungsinterview sagte, dass die Dresdner Rede Höckes, in der er das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin als Denkmal der Schande bezeichnete, aus dem Zusammenhang gerissen worden sei. (Beifall AfD) Im Vorfeld der extrem rechten und gewaltvollen Ausschreitung in Chemnitz im August 2018 wurde auf dem Facebook-Profil des Kreisverbands der AfD Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land, dessen Kreissprecher Herr Cotta zu diesem Zeitpunkt war, der illegal veröffentlichte Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen der tödlichen Messerattacke von Chemnitz geteilt. Das Dokument enthielt neben den persönlichen Daten des damaligen Tatverdächtigen, der später von der Justiz für unschuldig befunden wurde, ebenfalls Klarnamen von Zeuginnen. Ebenfalls veröffentlicht wurde dieses Dokument übrigens von einschlägigen rechtsextremen Organisationen, zum Beispiel Pro Chemnitz oder vom Pegida-Chef Lutz Bachmann. In den sozialen Medien hetzt Herr Cotta gegen den Islam, indem er Integrationspolitik mit islamistischen Gewalttaten gleichsetzt und bekundet, dass der Islam nicht zu Europa gehöre. (Beifall AfD) Weiterhin spricht er von Zensur in den sozialen Medien, bezeichnet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Denunziant und inszeniert, dass es in Deutschland zu einer Diktatur kommen solle, in der die AfD als Opposition unterdrückt werden solle, und setzt die Gegenwart mit der Diktatur in der DDR gleich. (Beifall AfD) So spricht er im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit zum Beispiel von Corona-Propagandavideos. Die durchaus überschaubaren Kommentare unter seinen Postings auf Facebook sind zum Teil gewaltvoll und gefährlich und Herr Cotta wendet sich augenscheinlich nicht von diesen ab. So teilte er am 18.11.2020 einen Post von Stephan Brandner, in dem eine Liste von Thüringer Bundestagsabgeordneten und deren Abstimmungsverhalten zur Dritten Änderung des Infektionsschutzgesetzes aufgeführt sind. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es gilt Trans- parenz, um Gottes willen!) In den Kommentaren unter dem Bild heißt es unter anderem eindeutig zweideutig: „Ich zitiere die Liste der Namen, wird man irgendwo noch brauchen können.“ und „Verbrecher werden irgendwann bestraft.“ In einem weiteren Posting vom 21.11.2020, in dem Herr Cotta einen Artikel von „T-Online“ teilt, in dem es darum geht, dass der Thüringer Innenminister Georg Maier ein AfD-Verbot ins Gespräch brachte, gab es in den zugehörigen Kommentaren folgende Aussagen: „Ekelhaft. Grüne usw. sollten verboten werden, (Beifall AfD) schaden dem deutschen Volk, wo sie können. Macht nur weiter so, die Quittung werdet ihr bekommen, das ist Fakt.“ Und weiter: „Die Partei ist vom Volk gewählt. Denen werde ich als Erstes einen Kopfschuss setzen, dem größten Faschisten. Arschlöscher machen das Maul auf – zum Kotzen.“ Das sind Kommentare, die Herr Cotta unkommentiert und öffentlich unter seinem Facebook-Auftritt zulässt, und er trägt damit zu Hass und Gewalt bei. Im Fazit zeigt sich für uns, dass Herr Cotta weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung besitzt, um eine Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission auszuüben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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