Christian Tischner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst freue ich mich, dass unser Vorschlag, was ich bis jetzt von den einzelnen Fraktionen gehört habe, auf große Zustimmung trifft und bisher alle signalisiert haben, dass wir bald gemeinsam an den Details arbeiten wollen, aber nicht die Probleme, sondern vor allem die Lösung in den Vordergrund stellen wollen. Wie ich bereits in der Begründung vor ein paar Minuten ausgeführt habe, wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine landeseinheitliche Praxis bei den Schulkonten und Rechtssicherheit für die Schulen schaffen. Deshalb halte ich es nicht für sinnvoll zu sagen, wir lassen beide Wege offen, wie es gerade Astrid Rothe-Beinlich vorgeschlagen hat. Denn diese Situation, dass irgendwie jeder alles machen kann, haben wir gerade und die führt dazu, dass am Ende bei vielen Schulen Unklarheit besteht oder an manchen Schulen gar nichts ist. Die Thüringer Schulordnung – darauf möchte ich an dieser Stelle gern verweisen – regelt bereits seit vielen Jahren in § 28 – und ich zitiere ohne Genehmigung der Präsidentin –: „Fallen für die Durchführung von Schülerfahrten wie Schullandheimaufenthalten, Lehr- und Studienfahrten, Schüler- und Lehrwanderungen sowie von ähnlichen Veranstaltungen der Schule Kosten an, so können die von den Eltern zu entrichtenden Kostenbeiträge auf ein Konto der Schule eingezahlt werden; in besonderen Fällen kann eine Zahlung an die Schule auch in bar erfolgen.“ Das ist unsere Regelung, die wir schon haben. Diese Regelung zeigt auf, dass die Barabwicklung von Klassenfahrten und anderen Maßnahmen – das Lernen am anderen Ort – eigentlich die Ausnahme sein sollte. Aber was sollen die Schulen machen, wenn sie de facto keine Konten haben und nur über diese Barabwicklung verfügen? Ja, viele Schulen und Lehrer verfügen über private Konten; wir haben es schon gehört. Ich habe das damals auch so gemacht, das ist lange her, aber anders ging es nicht, sonst wären wir im Grunde nie mit den Schülern an andere Lernorte gekommen. Ich bin auch Fan davon, wenn Lehrer selbst nach Lösungen suchen, Schule damit bereichern und so auch gerade das außerschulische Lernen etablieren. Aber rechtlich ist das eben nicht sauber, was da passiert. Wir dürfen das daher im Interesse der Kolleginnen und Kollegen auch nicht länger einfach so hinnehmen. Die andere Antwort, die in einigen Regionen Thüringens gefunden wurde – darauf wurde auch schon hingewiesen –, ist, dass Schülerfahrten und ähnliche Veranstaltungen der Schulen über die Schulträgerkonten abgewickelt werden. Das führt aber immer wieder zu Konflikten, aktuell zum Beispiel im letzten Jahr in Bezug auf die Stornokosten von Klassenfahrten infolge der Corona-Pandemie. Außerdem handelt es sich etwa bei der Abwicklung von Klassenfahrten um innerschulische, um pädagogische Angelegenheiten, die von den Lehrerinnen und Lehrern organisiert, vorbereitet und ausgeführt werden. Es ist nicht Aufgabe des Schulträgers, Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte und alles, was vielleicht auch mit dem Schulbudget zu tun hat, zu organisieren. Dass man darüber natürlich unterschiedlicher Meinung sein kann, haben wir in den letzten Jahren auch immer wieder von der Landesregierung gehört. Ich bin sehr gespannt, was Minister Holter gleich dazu sagen wird, wie derzeit die Position innerhalb der Landesregierung ist. Ich möchte noch mal daran erinnern, dass es wichtig ist, dass wir jetzt zu praktikablen Lösungen für unsere Schulen kommen, die eine effektive Schulorganisation ermöglichen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen – für das Land, für die Schulträger, aber vor allem für unsere Schulen. Schulkonten würden an den Schulen sehr vieles vereinfachen, etwa das Sammeln der Eltern- bzw. Schülerbeiträge für schulische Veranstaltungen und die Überweisung an Dritte, zum Beispiel die Busunternehmen, an Museen, an Theater, all das, was im Grunde in normalen Zeiten – Gott sei Dank – in unseren Schulen auch möglich ist. Ein Schulkonto würde auch die Verwaltung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder die Nutzung der Mittel aus dem Schulbudget ermöglichen. Aber wir hätten auch die Möglichkeit, endlich die Fragen mit Blick auf Lernsoftware, auf Lizenzen oder auf ganz normale Schulbücher über die Schulkonten einfacher abzuwickeln. Außerdem gibt uns ein flächendeckendes Schulkonto die Möglichkeit, Zahlungen eben zukünftig eigenverantwortlich für die Schulen zu ermöglichen und damit – und darauf ist schon ein paarmal heute hingewiesen worden – das Problem bei der Abrufung des Schulbudgets auch tatsächlich zu lösen, denn in der Tat, die 30 Euro pro Schüler sind ein gutes, ein richtiges Mittel, um Eigenverantwortung vor Ort zu stärken. In dem Sinne beantrage ich die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und hoffe auf eine schnelle und zügige Beratung, damit wir vielleicht noch im späten Frühjahr dann auch hier im Landtag zu einem Ergebnis kommen können. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
