Steffen Dittes
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Es ist in Zeiten von Corona immer etwas angespannt, wenn man husten muss, dass man kein schlechtes Gewissen hat. Mein Testergebnis war negativ. Ich habe einen Frosch im Hals. Meine Damen und Herren, Herr Walk, es wurde eben schon gesagt, die AfD hat nicht vor, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Was sie machen möchte – und das ist eben, glaube ich, ganz deutlich geworden –, die AfD möchte die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes um ihre eigene Verfassungsfeindlichkeit herum neu definieren,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) damit sie selbst nicht Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes wird.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sie wollen ihn
direkt ganz abschaffen, Herr Dittes!)
(Beifall DIE LINKE)
Das, was Herr Möller hier gerade Herrn Kramer vorgeworfen hat, ist nämlich, dass er ein Präsident eines Amtes für Verfassungsschutz ist, der nicht auf dem rechten Auge blind ist, sondern sich auch in dieser öffentlichen Debatte zu Wort meldet.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Dafür aber
auf dem linken Auge, und die Islamisten will er auch noch finanzieren!) Ich glaube – ganz unabhängig von meiner grundsätzlichen Kritik an diesem Amt –, das ist die Verantwortung eines jeden Beamten in diesem Land, sich tatsächlich abzugrenzen gegen demokratiefeindliche Bestrebungen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und in diesem Punkt hat Herr Kramer auch unsere Unterstützung. Herr Montag, Sie haben mir gestern vorgeworfen oder Sie haben die Frage gestellt, wo denn die linke Kritik an den Herrschaftsverhältnissen ist. Sie haben gestern meinen Redebeitrag nicht verstanden.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Nur zu gut,
Herr Dittes! Das ist Ihr Problem! Ich höre Ihnen nämlich zu!) Ich habe gestern nicht über Herrschaftsverhältnisse gesprochen, ich habe über Anstand gesprochen und unanständige Politik und die ist unabhängig davon, ob man in der Oppositionsfraktion sitzt oder in der Regierungsfraktion. Aber ich will heute tatsächlich Ihren Gesetzentwurf mal zur Grundlage nehmen, um über Herrschaftsverhältnisse oder vorherrschende Zustände zu reden, denn ich habe wirklich langsam Zweifel, ob dieser Mythos, der Ihnen noch anhängt, dass die FDP eine Bürgerrechtspartei ist, tatsächlich noch zutrifft. Da will ich ganz konkret auch an Ihrem Gesetzentwurf entlang diskutieren und mal die wirklich grundsätzlichen Positionen, die uns auch trennen, außen vorlassen. Sie schlagen vor, in § 6 Abs. 1 Satz 3 neu zu formulieren, Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes können auch von Einzelpersonen ausgehen. Was ist denn bislang in § 6 definiert? Erst mal ist klar, Beobachtungsgegenstand oder Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes sind Bestrebungen, die von Personenzusammenschlüssen ausgehen, also wenn sich Menschen zusammentun, sich organisieren und von dort organisiert geplant beispielsweise die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand der Bundesrepublik und ihrer Länder gefährden. Dann werden sie zum Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes. Zum Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes wird auch eine Einzelperson, die für einen solchen Zusammenschluss tätig wird, also die im Auftrag arbeitet oder diesen unterstützt, ganz gleich aus welchen Gründen, aber nicht zu diesem Personenzusammenschluss gehört. Zum Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes wird auch eine Einzelperson, wenn sie als Einzelperson handelt, aber ihre Bestrebungen im Prinzip auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind. Zum Gegenstand der Arbeit des Verfassungsschutzes wird nach der bisherigen Rechtslage auch das Handeln einer Einzelperson, wenn sie eine nachhaltige Gefahr darstellt, also ihr Handeln eine nachhaltige Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und beispielsweise auch des Bestands der Bundesrepublik und seiner Länder darstellt. Das alles wollen Sie streichen bzw. um allgemeine Bestrebungen einer Einzelperson ergänzt wissen, die nicht an die nachhaltige Gefährdung geknüpft sind und die auch nicht an die Arbeit für einen Personenzusammenschluss und beispielsweise auch nicht an die Anwendung von Gewalt geknüpft sind. Da frage ich Sie: Was ist denn dann Ihr Anknüpfungspunkt? In Ihrem Gesetzentwurf machen Sie auch deutlich, was Sie eigentlich meinen: „Durch die Anonymität und die Reichweite solcher Informationen [in den sozialen Medien] ist die Möglichkeit der Beobachtung zwingend auch auf Einzelpersonen auszuweiten“. Das heißt, wenn Sie die Gewalt, die nachhaltige Gefährdung, die Arbeit für einen Personenzusammenschluss nicht zum Anknüpfungspunkt der Arbeit des Verfassungsschutzes machen, was machen Sie dann? Welche Informationen im Internet auf welchen Seiten zusammengesucht werden, was vielleicht an Verlinkungen verschickt wird, wie Menschen untereinander kommunizieren – wie wollen Sie das denn beobachten? Das beobachten Sie doch nur, indem Sie das Netz, den sozialen Austausch in den sozialen Medien, die Kommunikation zwischen Menschen selbst zum Beobachtungsgegenstand eines Geheimdienstes machen. Und das ist der Weg hin zu einem Überwachungsstaat und den lehnt Die Linke ab, und zwar aus guten Gründen, aus guter Erfahrung.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Herr Dittes,
bitte!) Sie machen die Einstellung und die Kommunikation, ohne dass daraus eine Gefahr entsteht, zur Grundlage eines Grundrechtseingriffs durch einen Geheimdienst, der selbst keiner richterlichen Kontrolle unterliegt. Das ist eine Aufgabe einer bürgerrechtlichen Position und die lehnen wir ab.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Der ist of-
fen zugänglich! Reichsbürger sagen Ihnen was?) Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf – Herr Bergner hat es gesagt – auch noch einen zweiten Schwerpunkt formuliert: den präventiven Wirtschaftsschutz. Einen Tag nach der Debatte, nachdem wir hier die erste Lesung durchgeführt hatten, kam die Meldung, dass die FUNKE Mediengruppe Opfer eines Hackerangriffs geworden ist. Und das haben Sie zum Anlass genommen, um auf Twitter deutlich zu machen, wie falsch wir liegen würden und wie richtig Sie liegen würden. Da will ich Ihnen aber auch mal sagen, wen Sie hier zum präventiv Wirtschaftsschützenden machen wollen. Das ist nämlich die Institution, die auf Bundesebene und auch auf Thüringer Ebene fordert, dass in Kommunikationssystemen, die verschlüsselt sind, die von Wirtschaftsunternehmen, von Ärzten, von Journalisten weltweit genutzt werden, Hintertüren eingebaut werden, damit die Geheimdienste auf diese Informationen Zugriff haben, die eigentlich nicht für die Augen und die Ohren Dritter bestimmt sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was Sie damit aber machen, ist, nicht nur den Zugang für Geheimdienste hier in Thüringen oder in der Bundesrepublik zu ermöglichen – wenn Sie das denn wollen –, sondern Sie schwächen die Kommunikation gerade von diesen Institutionen, die ich genannt habe: von Wirtschaftsunternehmen, von Journalisten, von Ärzten. Sie schaffen für Kriminelle, aber auch für autoritäre, antidemokratische Staatssysteme die Einfallsmöglichkeiten, um genau diese Kommunikation zu gefährden, auf die Wirtschaftsunternehmen, Journalisten, Ärzte, Oppositionelle angewiesen sind, die sie sichert und die sie für ihre Arbeit brauchen. Damit werden auch diese Institutionen gefährdet. Das heißt, wenn Sie präventiven Wirtschaftsschutz betreiben wollen, dann müssten Sie sich mit an die Seite der Grünen, auch der Linken stellen und sagen: Diese Befugnisse, dieses Einbauen von Sicherheitslücken und Kommunikationsmitteln für Wirtschaftsunternehmen lehnen wir ab.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist präventiver Wirtschaftsschutz, aber nicht die Ausweitung der Befugnisse zur Infiltration von Kommunikation. Das ist kein Wirtschaftsschutz und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf auch als untauglich ab.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist
doch nur Ihre Behauptung, Herr Dittes!) Überdies bitte ich wirklich auch einmal darum: Vielleicht schaffen wir mal eine Möglichkeit – und das meine ich wirklich ernsthaft –, von diesem Podium herunterzutreten und uns nicht anhand von Anträgen und Gesetzentwürfen, sondern mal politisch, gesellschaftspolitisch, auch in die Zukunft blickend mit der Frage zu beschäftigen: Brauchen wir tatsächlich einen Geheimdienst zur Auseinandersetzung mit politischen Gefahren in dieser Gesellschaft, ja oder nein? Dass wir diese Diskussion mal unaufgeregt führen, miteinander abwägen. Ich glaube, es gibt gute Argumente, diese Diskussion auch mal jenseits dieses Podiums zu führen. Ihr Gesetzentwurf ist jedenfalls kein Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
