Michael Heym
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf strebt die Koalition von Rot-Rot-Grün eine Reihe von Veränderungen im Thüringer Petitionsrecht an, so zum Beispiel die Bildung des Petitionsausschusses, unmittelbar nachdem ein Landtag neu gewählt wurde. Ja, das hat seine Berechtigung, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir schnell eine Bugwelle von mehreren Hundert Petitionen anhäufen, wenn der Ausschuss nicht in kurzer Zeit gebildet und somit nicht arbeitsfähig ist. Und das erschwert die Arbeit sowohl für die Verwaltung, aber auch für uns Abgeordnete. Im Übrigen verlängert es auch die Wartezeit der Petenten auf eine Antwort. Wie das gehen kann, da sind von Rot-Rot-Grün Möglichkeiten vorgeschlagen worden, aber darüber sollten wir vertieft im Ausschuss reden. Nächstes Beispiel sind Petitionen, die veröffentlicht wurden. In der Tat, wir eilen im Umgang mit den Unterschriften, also Mitzeichnungen zu den Petitionen, den heutigen medialen Möglichkeiten durch Einzelfallentscheidungen hinterher. Da bedarf es in der Tat klarer Festlegungen. Weiterhin streben Sie an, dass Sitzungen des Petitionsausschusses grundsätzlich öffentlich sind. Ich habe mich gewundert, Kollegin Müller, in Ihrer Rede haben Sie schon gesagt, dass sie weitestgehend öffentlich sein sollen. Und der Gedanke ist ja nicht neu. Als Beispiel wird wieder mal der Bayerische Landtag bemüht. Dieses Beispiel – und das wissen Sie – ist aber nicht tauglich, weil die Bayern bei der Bearbeitung ihrer Petitionen eine ganz andere Systematik haben als wir hier in Thüringen. Begründen tun Sie die angestrebte Öffentlichkeit von Sitzungen mit dem Interesse der Menschen in Thüringen an der Arbeit des Petitionsausschusses. Dazu will ich Ihnen mal was sagen: Die Menschen haben auch ein Interesse an der Arbeit des Kabinetts in Thüringen. Und es käme wahrscheinlich keiner auf die Idee zu sagen, dass das Kabinett in Zukunft öffentlich tagt. Ob es einen Mehrwert hätte, weiß ich nicht, aber einen Unterhaltungswert könnte ich mir da schon gut vorstellen. Es dürfte also nicht überraschen, dass meine Fraktion da aus guten Gründen eine andere Position hat. Die Gründe dafür will ich heute auch gar nicht vertiefen, die sollten wir zunächst im Ausschuss diskutieren. Ich sage nur: Wahrung von Persönlichkeitsrechten, Schutz der Petenten ganz allgemein, Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Petitionsausschusses und manchmal sogar auch Schutz der Exekutive. Ich gucke jetzt mal zum Kollegen Müller, letzte Ausschusssitzung. Da war eine Petition dabei, da hätten wir uns allesamt nicht mit Ruhm bekleckert, wenn da die Öffentlichkeit erlebt hätte, wie da manchmal diskutiert wird und was da auch für Beiträge abgeliefert werden.
(Beifall AfD)
Der Ansatz von Ihnen, nur noch elektronische Unterschriften zur Petition zu zählen, die auf der Internetseite des Landtags geleistet wurden, die teilen wir. Dennoch stellt sich die Frage, ob wir das durchhalten. Der Ansatz ist nachvollziehbar, aber das Bemühen, sich von privaten, vielleicht sogar kommerziellen Internetplattformen klar abzugrenzen, darf nicht dazu führen, dass ein berechtigtes Petitum im Reißwolf landet. Ja, auch handschriftliche Unterschriften sollten Berücksichtigung finden. Sie sollten aber auch ein Mindestmaß an Anforderungen erfüllen, um möglichen Missbrauch weitestgehend auszuschließen. Da gibt es Vorstellungen, aber auch da, denke ich, werden wir uns im Ausschuss die Zeit nehmen, vertieft darüber zu reden. Auf andere Änderungen – Harmonisierung von Petitionsgesetz und Geschäftsordnung des Landtags oder Straffung von Bearbeitungsfristen durch die Landesregierung – will ich auch aus Zeitgründen heute hier gar nicht vertieft eingehen. Das sollten wir alles im Ausschuss beraten. Es muss aber bleiben: Der Petitionsausschuss ist kein politischer Schaukasten.
(Beifall AfD)
Er ist für die Petenten die letzte Möglichkeit, ihren Problemen, ihren Anliegen nachzukommen. Das sollten wir auch mit der gebotenen Sorgfalt und auch mit Rücksicht auf die Petenten nicht in einem öffentlichen Raum machen. Deshalb erneuere ich noch einmal den Antrag meiner Fraktion: Überweisung an den Petitionsausschuss und an den Justizausschuss. Dort werden wir uns die Zeit nehmen, uns über den vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend auszutauschen und auch Lösungen zu finden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
