Thomas Hartung
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Herr Möller, das ist ein Tiefpunkt sogar für Sie: Die Einrichtung von Schutzhaftlagern, die Sie fordern, damit zu vergleichen, dass wir den Menschen zu ihrem Schutz Maßnahmen auferlegen, die uns allen
(Unruhe AfD)
keinen Spaß machen. Keiner ist dafür beliebt, dass er diese Maßnahmen erbringt. Aber sie sind notwendig. Der Unterschied ist: Unsere Maßnahmen sind tatsächlich gesetzeskonform.
