Raymond Walk
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute hat es, glaube ich, noch niemand getan, deswegen will ich es nicht versäumen und mich zunächst einmal bei den fleißigen Helfern bedanken, damit das nicht in Vergessenheit gerät. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion steht nach der Einbringung am 18. Dezember 2020 heute erneut auf der Tagesordnung, heute in der zweiten Beratung. Ich muss allerdings sagen, der Erkenntnisgewinn in der Zwischenzeit ist überschaubar.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie haben
sich doch der Diskussion verweigert!) Auch in der heutigen Rede, Herr Kollege Bergner, kamen keine neuen Erkenntnisse hinzu. Das liegt auch darin begründet, dass eine übergroße Mehrheit in der ersten Beratung eine Überweisung an die Ausschüsse als nicht zielführend eingeschätzt hat. Ich will noch mal einen Blick auf die erste Beratung richten. Da war ja wenig überraschend, dass sich die Fraktionen inhaltlich sozusagen treu geblieben sind. Ich will es in Kurzform zusammenfassen. Die Grünen, Frau Kollegin Henfling, haben ja ganz generell Probleme mit dem Verfassungsschutz. Die Linken wollen den Verfassungsschutz gleich ganz abschaffen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ja!)
(Beifall DIE LINKE)
Das hat man ja heute Morgen schon gehört durch die Wortmeldungen; das ist auch nichts Neues. Und die AfD, das ist noch ganz interessant, die ja bekanntlich auch den Verfassungsschutz abschaffen will,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, Sie sind die einzig Aufrechten, Herr Walk!) hat sich in der letzten Debatte erst gar nicht zu Wort gemeldet und dann bei der Abstimmung aber dafür gestimmt, den Antrag bzw. den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen. Das ist auch schon mal zumindest bemerkenswert. Aber unabhängig von den eher grundsätzlichen Aussagen, die die Debatte prägten, waren ja alle Redner darin übereinstimmend, dass der vorgelegte Gesetzentwurf weder zielführend noch nachvollziehbar sei und schon gar nicht geeignet ist, den Thüringer Verfassungsschutz, wie ja der Titel vermeintlich vorgibt, zu stärken. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich doch noch mal unsere Punkte aufführen. Kollege Bergner, Sie haben zu Recht davon gesprochen, ein Verfassungsschutz braucht auch Respekt und Wertschätzung. Den bekommt er von uns, mit den Punkten, die wir dann umsetzen, am besten gemeinsam. Deswegen kann man es nicht genug betonen, dass man noch mal die Kernforderungen der CDU-Fraktion hier benennt, die da sind – erster Punkt –, den Thüringer Verfassungsschutz personell und materiell zu stärken und der geänderten Sicherheitslage anzupassen, zum Zweiten den Informationsaustausch der Thüringer Sicherheitsbehörden untereinander sowie mit denen der Länder, des Bundes und der EU im Hinblick insbesondere auf sogenannte Gefährder zu intensivieren, zum Dritten die Befugnisse der Thüringer Sicherheitsbehörden zu erweitern, also die Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation, auch zur Vorbeugung von terroristischen Aktivitäten dem Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen. Wir wollen, das ist auch nicht neu, die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an zentralen Orten ausweiten – heute Tagesordnungspunkt 52, aber wahrscheinlich werde ich es in dieser Legislatur nicht mehr erleben, dass dieser Tagesordnungspunkt es schafft, behandelt zu werden –. Auch ist ein Punkt, die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefährder sowie Verurteilte und aus der Haft entlassene Extremisten,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch keine Aufgabe des Verfassungsschutzes!) von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, zu prüfen und nicht zuletzt zur Akzeptanz unserer Rechtsordnung auf die Durchführung zügiger Strafverfahren hinzuwirken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fakt bleibt auch, alle Phänomenbereiche haben im letzten Statistikjahr – die Zahlen für 2020 liegen ja noch nicht vor –, 2019, einen Anstieg erfahren – alle Phänomenbereiche – und das hat zur Belastungsgrenze unserer Sicherheitsbehörden geführt. Kollege Bergner, ich habe es eben schon gesagt, Sie haben zu Recht angesprochen, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, Extremisten zu bekämpfen. Ja, das wollen wir auch. Und das sind die Punkte, die wichtig sind, die nicht allein – Kollegin Henfling, da haben Sie Recht – den Verfassungsschutz betreffen, aber auch den Verfassungsschutz, weil wir insgesamt ein gemeinsames Konzept haben, eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur nicht nur in Thüringen, nicht nur in Deutschland, auch in der Europäischen Union.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst zusammenfassen, dass wir nach wie vor die vier Kernpunkte des Gesetzentwurfs ablehnen. An den Gründen hat sich nichts geändert. Deswegen möchte ich auf die Details nicht eingehen. Aber einen Punkt möchte ich noch erwähnen, auf den auch dankenswerterweise Kollegin Marx eingegangen ist, und hier benötigen wir in der Tat auch eine Lösung. Bekannt ist, dass die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission in dieser Legislatur Schwierigkeiten bereitet, und klar ist auch, das Thema ist kompliziert und einfache Lösungen sind eben nicht in Sicht. Die FDP-Fraktion schlägt dazu vor, § 25 (1) des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu ändern. Mittels Zweidrittelmehrheit soll das Parlament die vorgeschlagenen Änderungen, also das Vorschlagsrecht für jede Fraktion, und die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder festlegen. Werte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, eine solche weitreichende und einschneidende Regelung unterliegt auch völlig zu Recht einem Zustimmungsvorbehalt der Zweidrittelmehrheit und ist daher nach wie vor zu begrüßen. Ich bin auch dem Ältestenrat dankbar, ich habe es beim letzten Mal schon erwähnt, dass er Anfang November in seiner 17. Sitzung die Landtagsverwaltung beauftragt hat, Vorschläge für gesetzliche Änderungen – ich zitiere – „zur nachhaltigen Lösung der Problematik ‚Komplettierung der Parlamentarischen Kontrollkommission‘“ vorzulegen. Nach meinem Kenntnisstand ist dies bisher noch nicht geschehen. Damit komme ich auch zum Schluss. Die Frage nach dem Vorschlagsrecht und der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist für uns, jedenfalls in der vorgelegten Form, weiterhin nicht zustimmungsfähig. Und ich bleibe dabei, Kollegin Marx hat darauf hingewiesen, mit Blick auf die PGF-Runde, die sich damit auch beschäftigen soll, dass wir zunächst den Prüfbericht abwarten, uns dann anschließend, wenn der Bericht vorliegt, ausführlich mit diesem Thema beschäftigen. Ich will jetzt schon ankündigen, beim letzten Mal habe ich es erwähnt, dass unsere Fraktion sich natürlich wie stets an einer konstruktiven Lösung gern beteiligen und sich dieser nicht verschließen wird. Heute bleibt es dabei, wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD)
