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Thomas L. Kemmerich

FDP 04.02.2021 Sitzungen 7/35

Fragestunde

Auszahlung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich der Ausfallkosten öffentlicher Veranstaltungen Am 7. November 2020 kündigte Wirtschaftsminister Tiefensee in den Medien an, dass sich der Freistaat Thüringen an Ausfallkosten beteiligen wird, die entstehen, wenn Veranstaltungen oder Messen, die bis zum 21. Juni 2021 stattfinden sollen, aufgrund einer Verschärfung von lnfektionsschutzbestimmungen abgesagt werden müssen. Bis zu 80 Prozent der bereits angefallenen Ausgaben für eine Veranstaltung bzw. nicht mehr als 100.000 Euro pro Veranstaltung sollen laut Wirtschaftsministerium abgedeckt werden. Voraussetzung sei, dass die Kosten durch eine Absage wegen verschärfter Anti-Corona-Maßnahmen ohne Nutzen waren. Anspruch auf die Absicherung sollte ab Dezember bestehen. Förderfähig sind Veranstaltungen, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 stattfinden. Veranstaltungen mit geplanten Gesamtkosten von unter 20.000 Euro sind von einer Förderung ausgeschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Billigkeitsleistungen zum Ausgleich der Ausfallkosten öffentlicher Veranstaltungen wurden bis Ende Januar 2021 bei der Thüringer Aufbaubank gestellt – bitte Anträge summarisch aufschlüsseln nach den Kriterien „eingegangen“, „bearbeitet“ und „ausgezahlt“ mit der jeweiligen ebenfalls summarischen Angabe der auszugleichenden Ausfallkosten –? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Beantragung für Betroffene zu vereinfachen und die zügige Auszahlung zu gewährleisten – beispielsweise durch einen Online-Antrag auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank –? 3. Wie viele Großveranstaltungen oder Messen wurden für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 angemeldet, kämen also für die Leistungen infrage? 4. Wann trat die entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums für dieses Programm in Kraft?

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