Franziska Baum
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD kann man eigentlich nur eines sagen: Das kann nicht Ihr Ernst sein!
(Beifall FDP)
Der Gesetzentwurf selbst nicht, denn der ist so formuliert, dass er eigentlich nur Grundlage unendlicher Willkür sein kann, zumindest öffnet er Tür und Tor. Aber auch schon allein der Vorschlag selbst kann eigentlich nicht Ihr Ernst sein. Sie halten es ernsthaft für zielführend, ab sofort alle Schutzsuchenden, die sich unziemlich verhalten, in eine besondere Gemeinschaftseinrichtung zu verbannen. Oder wie nannte das Ihr Fraktionskollege Czuppon vorhin: Einrichtung für Uneinsichtige. Gehört das dann zusammen? Zwei Fragen dazu, erstens: Welches Problem glauben Sie eigentlich damit zu lösen? Zweitens: Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Schutzsuchenden, die nach Ihrer Ansicht die öffentliche Ordnung stören, und Thüringer Bürgern, die die öffentliche Ordnung stören? Oder erwartet uns da in naher Zukunft auch noch ein Gesetzentwurf? Ja, wir haben Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Für meine Begriffe hören wir da auch viel zu viel Unruhe und lesen in den Zeitungen dazu. Ich bin aber nicht der Auffassung – und da weiß ich meine Fraktion hinter mir –, dass wir jetzt für einen zweifelhaften Frieden unsere Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit über Bord werfen.
(Beifall FDP)
Wir haben in den Einrichtungen für Schutzsuchende Hausordnungen, die es durchzusetzen gilt. Das steht außer Frage. Wir haben alle Möglichkeiten des Rechtsstaats, auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entsprechend zu reagieren. Es gibt ein sehr fein ausdifferenziertes System, auf Fehlverhalten zu reagieren und dabei vor allem auch den individuellen Schuldgrad zu berücksichtigen. Das heißt, es geht in erster Linie darum, dieses System so auszustatten, dass es vernünftig funktioniert. Das heißt, das Fehlverhalten von Asylsuchenden ist zu ahnden – genauso übrigens wie das Fehlverhalten eines Thüringers. Verstößt die Person gegen die Hausordnung, kommt der Hausherr auf den Plan, bei einer Ordnungswidrigkeit die Ordnungsbehörde und bei einer Straftat werden Ermittlungsbehörden aktiv. Es muss also vielmehr darum gehen, die Durchsetzung der bestehenden rechtsstaatlichen Maßnahmen sicherzustellen. Fehlverhalten muss Konsequenzen haben. Aber wir schaffen doch jetzt nicht ein Sondersystem, indem wir Störer – wie auch immer Sie die ausdifferenzieren wollen und wie auch immer Sie die vorhersagen wollen, denn das ist in Ihrem Gesetzentwurf auch schon vorbehalten – in besonderen Einrichtungen am Rande der Stadt unterbringen. Das ist nicht nur überflüssig, das ist rechtlich höchst bedenklich und gesellschaftlich extrem gefährlich. Ein solches Vorgehen birgt für die Thüringer oder für Thüringen allgemein eine viel größere Gefahr. Sie schränken die Bewegungsfreiheit von Menschen ein, Sie wollen den Kontakt zur Außenwelt und damit auch die Perspektive nehmen, etwas Positives aus ihrem Leben hier in Thüringen zu machen – und das auch noch präventiv; ich habe es vorhin erwähnt. Damit schaffen Sie genau die Faktoren, die laut mehrerer Studien – unter anderem der von Barbara Sude aus dem letzten Jahr – zu Radikalisierungen führen: Abgeschiedenheit, schlechte Lebensbedingungen, mangelnder Zugang zu Informationen und Bildung, mangelnde wirtschaftliche Perspektiven oder überhaupt Perspektiven auf ein vernünftiges Leben. Sie schaffen genau die Bedingungen, die extremistische Gruppen brauchen, um zu rekrutieren. Denn Menschen, denen Sie die Perspektive nehmen, werden frustriert, verzweifelt und wütend. Und wenn jetzt jemand kommt, der diesen Menschen die Hand hinstreckt und ihnen wieder eine Bedeutung gibt und die Möglichkeit, zu einer Gruppe zu gehören, dann ist das überaus attraktiv. Ich nehme jetzt nicht an, dass Sie dagegen Maßnahmen einplanen, in Ihrem Gesetzentwurf zumindest sind keine vorgesehen. Wenn man Ihren Vorschlag also zu Ende denkt, sorgt die Logik Ihrer Idee eigentlich nur dafür, dass Ihr Weltbild bestätigt wird. Sie machen die Lage für alle Beteiligten schlimmer und besser für niemanden, nicht für die Schutzsuchenden und nicht für die Thüringerinnen und Thüringer und schon überhaupt nicht für die Zukunft dieses Landes. Eine weitere Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf möchte ich mir und Ihnen ersparen und deswegen lehnen wir den ab und auch eine weitere Diskussion im Ausschuss dazu. Danke.
(Beifall SPD, FDP)
