Dirk Adams
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Ich beziehe mich auf die Freiheitsrechte, die am Anfang unseres Grundgesetzes stehen. Das sind Jedermannsrechte, wie Sie leicht in den ersten Artikeln unseres Grundgesetzes nachlesen können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Dass ein Jus-
tizminister so einen Unfug erzählt!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, so, wie Störer nach dem PAG behandelt werden, so kennt unsere Rechtsnorm ansonsten nur freie Menschen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb ist es ganz einfach, darzustellen, dass ein derartiges Ansinnen, wie es die AfD hier sieht, ein derartiges Ansinnen für die Landesregierung, insbesondere für mich als den zuständigen Migrations- und Justizminister, nicht in Betracht kommt. Denn für die Schaffung und Betreibung solcher Einrichtungen fehlt es ganz klar an rechtsstaatlicher Substanz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Im Übrigen – das hat Kollege Beier schon gesagt – ist es praktischer Unfug, was Sie hier fordern und darstellen wollen.
(Beifall SPD)
Wo soll denn in Thüringen eine Einrichtung sein, von der aus Menschen nicht mehr in den öffentlichen Raum kommen, um dort die öffentliche Ordnung zu stören? Soll das einen Tagesmarsch entfernt sein oder soll das zwei Tagesmärsche entfernt sein? Das zeigt doch schon, dass dies auch logisch überhaupt gar keine Grundlage hat, was Sie hier vorschlagen wollen. Nun sei noch gefragt: Mit welcher Landrätin und welchem Landrat haben Sie denn gesprochen, wo eine solche Einrichtung sein soll? Wo soll denn das sein, wer hat denn ein Objekt, das er dafür zur Verfügung stellt? Und: Haben Sie das schon einmal mit einer Landespolizeiinspektion diskutiert, die dann in den Wald fährt, um dort einen 24/7-Dauerschutz umzusetzen? Das ist praktischer Unfug und es ist rechtsstaatlich nicht zu akzeptieren, was Sie hier vorschlagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es steht außer Frage – da stehe ich hier an der Stelle auch meinen Mann –, dass wir in der Erstaufnahme in Suhl ständig gefordert sind, Dinge zu verbessern, Dinge zu verbessern für die Menschen, die in Suhl schon immer leben, und Dinge zu verbessern für die Menschen, die in Suhl in der Erstaufnahme ankommen. Es ist nur richtig, dass dieser Landtag im Haushalt beschlossen hat, Türen und Schließanlagen für die EAE zu ermöglichen – durch einen Haushaltsbeschluss –, mit denen wir jedem Einzelnen ein Stück Privatsphäre geben können. Das wird ein wichtiger weiterer Schritt sein. Wir müssen daran arbeiten, dass wir auch in den Wintermonaten eine Aufenthaltsqualität haben, die einen nicht irrewerden lässt. Wenn man sich anschaut, dass die Menschen in der EAE im Augenblick genauso den Pandemiebegrenzungen unterliegen, kaum Freizeitangebote annehmen können und in kleinen Zimmern leben, dann kann man nur mit sehr viel Hochachtung auf diejenigen schauen, die dort die Zeit in der Erstaufnahme bis zum Stellen ihres Antrags so friedlich und vernünftig verleben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle könnte man die Diskussion abbrechen. Ein Gedanke ist mir aber noch absolut wichtig. Schaut man auf die Geschichte der AfD, sieht man, dass dies die Geschichte der Ausgrenzung ist. So, wie Sie an Ihrem Anfang alle ausgrenzen wollten, die keine D-Mark haben, und Griechenland ausgrenzen wollten,
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Was für ein
Unfug! Das ist Quatsch!) fanden Sie im Jahr 2015 Geflüchtete, die Sie ausgrenzen möchten.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Was für ein
Unfug!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur ein Narr sieht nicht, dass Sie mit dieser Ausgrenzung niemals aufhören werden, dass die Ausgrenzung die DNA Ihrer Partei ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Ausgrenzungspolitik hat in Thüringen keinen Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
