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Franziska Baum

FDP 04.02.2021 Sitzungen 7/35

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich finde das schon bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit wir hier davon debattieren und ganz offen darüber sprechen, dass Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen regelmäßig eigentlich dazu gezwungen sind, sich in einem rechtsunsicheren oder zumindest in einem rechtlichen Graubereich zu bewegen. Und da sprechen wir nicht nur von Finanzen, sondern da reden wir auch über das Thema „Digitales“ und das haben wir auch öfter im Zusammenhang mit der Pandemie gesehen, wenn es um die Frage geht: Wer darf denn eigentlich jetzt die Schule betreten oder wer nicht? Wir überlassen da sehr, sehr viel den Schulleitungen und den Lehrerinnen vor Ort. Man kann das natürlich auf zwei Weisen lösen. Man kann das entweder machen, wie das jetzt der SPD-Kollege Hartung vorgeschlagen hat und alles stärker an das Ministerium heranziehen und dort die Regelungen festlegen und die Verantwortung aus den Schulen wieder rausnehmen. Man könnte aber auch einfach ein Stück weit mehr Selbstverantwortung und Freiraum zum Handeln in die Schulen geben. Die zweite Variante ist definitiv die, die wir als Freie Demokraten bevorzugen würden. Zum Thema „Schulkonten“ ist hier ausreichend dargelegt worden, in welcher Situation wir uns befinden. Die Debatte ist nicht neu, sie ist deswegen aber auch nicht weniger unheikel, weil es sich eben um die Frage dreht: Welche Verwaltungsstrukturen haben wir drum herum, die die Handhabung eines Kontos an der Stelle genehmigen oder rechtlich regeln? Aktuell gehört der Umgang mit Geld nämlich zu einen von den Themen – das ist auch angesprochen worden –, die in Schule einfach irgendwie funktionieren, aber eben einfach irgendwie. Angesprochen wurde, es gibt Schulträger, die Konten zur Verfügung stellen. Es gibt Schulfördervereine, die Konten zur Verfügung stellen, aber wir haben auch durchaus noch den Klassenlehrer, der das Geld einsammelt, im Honigglas aufbewahrt und dann die einzelnen Kostenpunkte daraus finanziert. Und wenn er sich am Ende irgendwie an einer Stelle verrechnet hat, dann legt er das halt privat noch mit obendrauf. Das kennt man, wenn man mit Lehrern gesprochen hat. Es ist also durchaus an der Zeit, das Thema „Schulkonten“ anzugehen, damit wir eine Lösung finden, die es in den Schulen einfach macht, die Aktivitäten, die sie vorhaben, selbstständig und vor allem rechtssicher zu gestalten. Ich sage Ihnen aber auch: Das Konto allein löst aus unserer Sicht die Herausforderung der rechtlichen Bewegungsfreiheit nicht vollständig. Wenn ich mir vergegenwärtige, wie kompliziert aktuell die Abrechnung von den Konten in Schulträgerschaft abläuft, dann wage ich mir nur ungefähr vorzustellen, wie das aussehen könnte, wenn das möglicherweise an Landesregularien oder Landessystematik angepasst wäre. Das sollten wir bitte unbedingt im Auge behalten. Und da stimme ich dem Kollegen Wolf zu, dass die Hauptaufgabe der Schulen immer noch darin besteht, die pädagogische Leitung der Schulen zu haben und nicht die immensen Verwaltungsaufgaben komplett allein zu regeln, denn wer die Verwaltungsaufgaben in Schulen macht, das haben wir nach wie vor noch nicht flächendeckend unterstützend geklärt. Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass auch in Thüringen die entscheidende Kraft in Sachen Bildung in den Schulen liegt. (Beifall FDP) Das haben wir auch in der Pandemie gesehen. Am Ende mussten die Entscheidungen am Schultor getroffen werden. Allerdings standen die Schulen dabei oft ohne entsprechende Handhabe da. Sie konnten nicht kurzfristig entscheiden, wir kaufen jetzt Desinfektionsmittel oder wir holen mal noch drei Laptops oder wir erstatten einfach mal die Kosten von dem Vater, der gerade den WLAN-Router im Klassenzimmer angebracht hat. Wir sind davon überzeugt, dass Schule neben der Autonomie in pädagogischen Fragen auch finanzielle Autonomie und aus unserer Sicht sogar die personelle Hoheit haben müsste, damit Bildung und Schule zeitgemäß gestaltet und weiterentwickelt werden kann. (Beifall FDP) Dafür braucht es natürlich einen klaren Rahmen, in dem die Schulen ihre eigenen Wege gehen können, und dafür braucht es vor allem auch Verwaltungsstrukturen und Menschen in den Schulen, die diese neuen Aufgaben übernehmen. Wir nehmen uns an der Stelle gern das Land Hessen zum Vorbild, wo Schulen nach eigenem Ermessen und nach eigenen Fähigkeiten verschiedene Grade der Selbstverantwortung beantragen können und dann das entsprechende Budget für die Verbesserung der Situation im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler einsetzen können. Wir werden dazu auch im weiteren Verlauf noch einige Initiativen einbringen, um das noch mal deutlich zu machen, wie wir uns die Weiterentwicklung von selbstverantwortlicher Schule auch hier in Thüringen vorstellen. Für den Moment freuen wir uns auf eine Diskussion über die Einrichtung von Schulkonten. Ich bin mir sicher, die wird nicht unkritisch werden – das haben wir schon in den Haushaltsdiskussionen gesehen –, da gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, wie das aus den Ministerien zu handhaben ist. Der Gesetzentwurf der CDU geht hier ein Problem an, das eigentlich aus unserer Sicht schon lange gelöst sein müsste. Es ist ein richtiger Schritt auf dem Weg in ein modernes Bildungssystem, in dem den Schulen auch zugestanden wird, eigenständig und selbstverantwortlich in der Lage zu sein, das Beste für ihre Schülerinnen und Schüler rauszuholen. Ich sage aber auch, wir haben da sicher noch einige Sachen offen. Wir haben da noch Klärungsbedarf bei der Frage, wie das gestaltet werden soll. Wir unterstützen die Überweisung an den Bildungsausschuss, regen aber an, dass wir gerade auch mit den Kollegen aus dem Finanzministerium und der Finanzministerin da noch mal deutlich ins Gespräch kommen. Auch wenn die Frage, ob das in Landeshoheit bleibt, jetzt in dem Fall gar nicht im Gesetzentwurf vorgesehen ist, sondern tatsächlich die Frage ist: Können die Schulleitungen das alleine? Da stelle ich aber wirklich infrage, ob wir momentan die rechtliche Grundlage haben, die den Schulleitungen da auch die Rechtssicherheit gibt, die sie brauchen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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