Dr. Heesen
Fragestunde
Nach welchen Kriterien die Jobcenter diese 350 Euro Zuschuss im Einzelfall gewähren, dazu kann ich nichts sagen. Das ist eine Weisung, die sehr neu ist, auch das Urteil des Landessozialgerichts ist, glaube ich, maximal zwei Wochen alt. Ob dazu dann jeweils auch noch weitere ermessenslenkende Vorgaben kommen, wie mit diesen Einzelfällen umgegangen werden soll, das weiß ich nicht. Das ist auch die Zuständigkeit der Jobcenter, die nicht in meinem Bildungsbereich liegen. Die Frage, wie die digitalen Endgeräte, die über den DigitalPakt finanziert wurden, verteilt werden, obliegt auch den Schulträgern. Die Vorgabe ist, dass das nach Bedürftigkeit geht, dass die Lehrkräfte in den letzten Monaten erfahren haben, welche Kinder mit digitaler Technik ausgestattet sind und welche nicht, und dass dann die Schule auswählen soll, welches Kind hier einen Bedarf hat.
