Dirk Bergner
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Donnerstag hat die FDP einen Kompromissvorschlag zur Thüringer Kommunalordnung in den Innenausschuss eingebracht. Dieser war notwendig, weil seit nunmehr zehn Monaten über die rechtliche Normierung von Beteiligungsmöglichkeiten der kommunalen Parlamente während Ausnahmesituationen wie der aktuellen Pandemie philosophiert wird. Die FDP-Fraktion hofft, dass dieser Kompromissvorschlag nach der Anhörung nach einem Dreivierteljahr Beratung im März den Weg aus dem Innenausschuss findet und hier im Hohen Haus natürlich auch dem Grunde nach beschlossen werden kann, meine Damen und Herren. Vielerorts wird darauf dringlich gewartet, denn die Situation ist mehr als drängend. Ähnlich wie beispielsweise auch die Personalvertretungen können Kreistage, Gemeinderäte unter nur sehr erschwerten Bedingungen Sitzungen durchführen. Das führt zwangsläufig zu einer Misere, beispielsweise vor allem auch der Bürgermeister. Die müssen nämlich dann im Eilentscheidungsrecht diejenigen Entscheidungen treffen, die eigentlich der Gemeinderat hätte treffen sollen. Und das ist ein Problem auch für die Transparenz- und die Öffentlichkeitsgrundsätze, es widerstrebt dem Beteiligungsrecht der kommunalen Mandatsträger und führt teilweise auch dazu, dass Bürgermeister sich schwere Vorwürfe machen lassen müssen. Gleichwohl: Die FDP-Fraktion hat mit dem Kompromissvorschlag letzten Donnerstag die weiteren eingebrachten Entwürfe von CDU und R2G und auch das durch die Fraktion der Grünen beauftragte Rechtsgutachten wie auch die Stellungnahmen insbesondere der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt. An einigen Punkten sind weiter Fragen offen, die die praktische Umsetzung solcher Sitzungen betreffen. Hier sehen wir Freien Demokraten den Auftrag, diese Fragen zu klären, jedoch nicht beim Gesetzgeber, sondern beim zuständigen Ministerium. Entsprechend beinhaltet der Antrag, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesbeauftragten für Datenschutz eine Konzeption zu erstellen, die die juristischen und praktischen Fragen löst und einen Leitfaden an die Kommunen gibt; und das selbstverständlich so schnell wie möglich, also auch schon parallel zu dem laufenden Anhörungsverfahren. Denn es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass wir in knapp einem Monat endlich digitale Gemeinderatssitzungen gemeinsam ermöglichen können, und da wäre es schön, wenn die Vorbereitungen bereits getroffen wären. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
