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Landtag 21/21

26.03.2025 · 233 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (25)CDU (20)Die Linke (15)GRÜNE (13)FDP (10)BÜNDNIS DEUTSCHLAND (8)

Antje Grotheer

Die 21. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und die Vertreter:innen der Medien. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich die AWO-Projektgruppe „Der rote Faden für den Ruhestand“ sowie Teilnehmende des Volkshochschulkurses „Kultur und Gesellschaft“ und unsere ehemalige Abgeordnetenkollegin Frau Schnakenberg. Ein herzliches Willkommen Ihnen allen hier im Hause! (Beifall) Zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde vereinbart, dass die Sitzung heute Vormittag mit der Aktuellen Stunde beginnt. Im Anschluss wird der Tagesordnungspunkt 71 ohne Debatte aufgerufen. Fortgesetzt wird die Tagesordnung dann in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Nach der Mittagspause werden die Tagesordnungspunkte 8 und 23 behandelt. Im Anschluss wird der Tagesordnungspunkt 32 aufgerufen. Fortgesetzt wird die Tagesordnung dann ebenfalls in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Die Sitzung wird am Donnerstagmorgen mit der Fragestunde fortgesetzt. Im Anschluss werden die Tagesordnungspunkte 47 und 58 aufgerufen. Nach der Mittagspause geht es weiter mit dem Tagesordnungspunkt 66. Weiter geht es danach mit den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 21 und 59. Danach wird der Tagesordnungspunkt 54 aufgerufen. Anschließend wird die Tagesordnung dann ebenfalls in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte abgearbeitet. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 70 bis 73. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer dann mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, Sie haben für diese Sitzung die Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache übermittelt bekommen. Auf dieser Liste stehen die Tagesordnungspunkte 24, 37 bis 39, 48, 50 bis 53, 55 bis 57, 60 bis 65, 68 und 69. Um diese Punkte im vereinfachten Verfahren zu behandeln, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Bürgerschaft (Landtag). Ich lasse deshalb jetzt über diese Sammelübersicht abstimmen. Wer der Sammelübersicht seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Liste der Vorlagen ohne Aussprache zu. (Einstimmig) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 14 für die März-Sitzung auszusetzen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Aktuelle Stunde Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor, und zwar erstens auf Antrag der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU „Nach Abstimmung im Bundesrat: Senat Bovenschulte muss jetzt auch die Voraussetzungen für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie am Standort Bremen verbessern“ und zweitens auf Antrag der Abgeordneten Cindi Tuncel, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke: „Massaker an Alawit:innen in Syrien – Abschiebepläne der neuen Regierung – was bedeutet das für Menschen aus Syrien in Bremen?“ Hinsichtlich der Reihenfolge der Themen wird nach der Reihenfolge des Eingangs verfahren. Ich rufe deshalb jetzt das erste Thema auf: Nach Abstimmung im Bundesrat: Senat Bovenschulte muss jetzt auch die Voraussetzungen für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie am Standort Bremen verbessern Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Ich möchte außerdem noch darauf hinweisen, dass in diese Debatte die Beratung über den Tagesordnungspunkt 71 miteinfließt. Dieser Punkt wird im Anschluss an die Aktuelle Stunde ohne Debatte aufgerufen. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Theresa Gröninger das Wort.

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Theresa Gröninger CDU

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier vor Ort und an den Bildschirmen! Bremen ist ein starker Wirtschaftsstandort, insbesondere in der maritimen Industrie, der Luft- und Raumfahrt und auch in der Verteidigungswirtschaft – und das, meine Damen und Herren, nicht wegen, sondern trotz der bremischen Politik des Senats Bovenschulte. (Beifall CDU) „buten un binnen“ hat es gestern berichtet: Wollten die norddeutschen Wirtschafts- und Verkehrsminister jüngst gemeinsam die Bundesregierung auffordern, strategische Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes vorzunehmen, etwa mit einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Hafeninfrastruktur, einer jährlichen Investition von 500 Millionen Euro zum Abbau des Investitionsstaus in den Seehäfen, der Anpassung maroder Verkehrswege an militärische Anforderungen oder der Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe „Häfen im Grundgesetz“, so verweigerte ausgerechnet die Bremer Wirtschafts- und Hafensenatorin Kristina Vogt ihre Zustimmung und unterschrieb das Papier nicht. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Es ging um die dauerhafte und angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an Investitionen in Häfen, Anlagen und Infrastruktur – das, was wir im Hafenausschuss seit zwei Jahren parteiübergreifend alle vier Wochen fordern. Das ist parteipolitisches Kalkül auf Kosten der bremischen Interessen und staatspolitisches Versagen. (Beifall CDU) Ein solches Verhalten schwächt uns insbesondere in der Kooperation mit unseren norddeutschen Partnern, vor allem jetzt, wo eine Bundestagswahl und ein Interview im Weißen Haus alles verändert haben und Kooperation so wichtig wie noch nie wäre. Das ist auch aus unserer Sicht der Verteidigungs- und der Luft- und Raumfahrtindustrie für die vielen engagierten Fachkräfte in der Verteidigungswirtschaft nicht nachvollziehbar, und es ist ein industriepolitisches Versäumnis von Senatorin Vogt mit sicherheitspolitischer Tragweite. (Beifall CDU) Bremerhaven ist ein strategisch wichtiger Standort für die NATO in Nordeuropa. Sogar Sie, Herr Bovenschulte, haben das erkannt und mit Verteidigungsminister Pistorius a. D. bei seinem Besuch 2023 im Rathaus genau darüber gesprochen. Ich zitiere: „Im Notfall müssen die Häfen funktionieren. Die Eisenbahnen, Straßen und Autobahnen müssen fit für die Schwertransporte mit Panzern und anderem Kriegsgerät sein.“ Er lobte den Hafen von Bremerhaven als günstig und in öffentlicher Hand befindlich als ideale Drehscheibe für Truppenbewegungen von Amerikanern und Kanadiern nach Europa. Das sieht die Senatorin Vogt anders. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Warum?) Mit dieser Senatorin sind Häfen in öffentlicher Hand kein sicherheitspolitischer Vorteil. Mit dieser Senatorin sind die Häfen in öffentlicher Hand ein sicherheitspolitischer Nachteil. (Beifall CDU) Damit ist der sich selbst uneinige rot-rot-grüne Senat Bovenschulte ein Sicherheitsrisiko für unser Land, die Industrie und die maritime Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven. (Beifall CDU – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, hören Sie auf!) Nun bietet sich für uns eine einmalige Chance und für Senatorin Vogt eine zweite Chance. Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen für die Verteidigung haben wir die Möglichkeit, Bremens Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie gezielt zu stärken. Dies erfordert die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, von der Politik, über die Wirtschaft bis hin zur Wissenschaft. Wer jetzt nicht handelt, verspielt Bremens wirtschaftliche Zukunft in diesem Bereich. Doch dafür brauchen wir strategisches Handeln und eine gemeinsame Koordination. Deshalb fordern wir die Einrichtung eines Transformationsrates Sicherheit und Verteidigung in Bremen – ein Gremium, das Unternehmen, Forschungseinrichtungen, die senatorischen Behörden und die Sozialpartner an einen Tisch bringt, um gezielt Projekte in Bremen zu binden und die Mittel aus dem Sondervermögen bestmöglich zu nutzen. Liebe Linke, ich habe heute auch eine Einladung an Sie: Arbeiten Sie konstruktiv mit! Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass das Landessprecherduo der Linken anmerkt, dass die Bundeswehr nicht, ich zitiere, „wie bisher ein einziges schwarzes Loch für Verteidigungsausgaben“ sein dürfe. Ich nehme Sie beim Wort. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bremen aus diesen Investitionen einen maximalen wirtschaftlichen Nutzen zieht. Statt nur Kritik zu äußern, können wir gemeinsam dafür sorgen, dass diese Gelder effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. (Beifall CDU) Das Sondervermögen wollte der Bürgermeister Dr. Bovenschulte. Angesichts der sich zuspitzenden internationalen Lage sei das wichtig und richtig. Wir hätten keine Zeit zu verlieren, twittern Sie am 2. März 2025. Nein, Herr Dr. Bovenschulte, wir haben keine Zeit zu verlieren. Es muss Schluss sein mit dem Blockieren von Maßnahmen, nur, weil die Ursache verteidigungs- und sicherheitspolitisch begründet ist. Liebe SPD, lieber Herr Dr. Bovenschulte, lassen Sie sich doch nicht von den Linken am Nasenring durch die bundespolitische Manege treiben! (Beifall CDU – Zuruf Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]) Die Sicherheits-, Verteidigungs-, Luft- und Raumfahrtindustrie ist ein gemeinsames Interesse für Bremen. Es ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige im Bundesland. Dieser Sektor sichert wertvolle, häufig tarifgebundene Industriearbeitsplätze für Bremerinnen und Bremer. Trotzdem wird diese Branche im Landesförderprogramm systematisch übergangen, so schließt der Senat die landseitige Förderung von wehrtechnischen Aktivitäten aus. (Beifall Die Linke) Wenn Sie als regierender Senat Bovenschulte selbst nicht fördern wollen, wie wollen Sie denn dann den Bund dazu bewegen, Fördergelder nach Bremen zu bewegen? (Beifall CDU) Es kann ebenfalls nicht sein, dass wir Forschung mit angezogener Handbremse betreiben, während andere längst auf der Überholspur sind. Wissenschaft muss Raum zur Entfaltung haben und nicht durch ideologische Schranken ausgebremst, sondern durch kluge Förderung gezielt vorangebracht werden. (Beifall CDU) Es ist im Interesse aller Parteien, der senatorischen Behörden, der Kammern, der Verbände und Unternehmen, möglichst viel Geld aus dem Sondervermögen für Forschung, Entwicklung und Wirtschaftsförderung nach Bremen zu holen. Die Zeichen der Zeit stehen auf Kooperation, nur durch eine koordinierte Zusammenarbeit können wir die wirtschaftlichen Chancen, die sich uns bieten, voll ausschöpfen. Andere Bundesländer wie Bayern werden sich diese Mittel sichern. Wir können entweder zuschauen oder endlich handeln. Wenn wir das Geld nicht nach Bremen lenken, wird es anderswo investiert. Das steht fest. Der Ball liegt nun bei Ihnen. Sie können jetzt Ihrer staatspolitischen Verantwortung nachkommen, einen Anteil zur europäischen und deutschen Sicherheit leisten, die angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und eines unberechenbaren US-amerikanischen Präsidenten so dringend benötigt wird, oder Sie verstricken sich weiter im parteipolitischen Klein-klein. Lassen Sie sich nicht von den Linken in eine Ecke treiben! (Beifall CDU) Lassen Sie uns den Transformationsrat Sicherheit und Verteidigung ins Leben rufen, um dieses Geld effektiv einzusetzen! Lassen Sie uns die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie in Bremen nicht nur erhalten, sondern ausbauen und lassen Sie uns endlich ideologische Scheuklappen ablegen und Chancen nutzen, die sich für unsere Wirtschaft und Forschung bieten. Ich bitte um Zustimmung! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold.

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Dr. Emanuel Herold GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne zunächst einmal mit der Nachrichtenlage von gestern. Ich glaube, wir müssen die Dinge ein bisschen auseinanderhalten. Ich weiß gar nicht, wie viele Erklärungen, Beschlüsse, Initiativen – auch im Bundesrat gerade erst letzten Freitag – dieser Senat verabschiedet hat, die die Hafenfinanzierung betreffen. Jetzt den Vorwurf zu erheben, wir würden uns darum nicht kümmern, die Senatorin würde sich für das Thema nicht interessieren, das finde ich ein bisschen abwegig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Trotzdem stimme ich zu: Dass zwischen den Nordländern keine Einigung gelungen ist, ist äußerst misslich. In der Tat fragt sich, warum es trotz einer, wie ich finde, durchaus problematischen Passage zu Waffenexporten, zu denen Sie gerade nichts gesagt haben, nicht möglich war, sich an der Stelle auf eine Streichung zu einigen. Ich finde, alle anderen Aspekte, die in diesem Papier versammelt sind, hätten eine Einigung verlangt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zur Aktuellen Stunde, die uns vorliegt, und dem auch damit verbundenen Antrag: Braucht das Bundesland Bremen so etwas wie ein auf Rüstungsbetriebe fokussierten industriepolitischen Schwerpunkt? Das ist ja die Frage, die im Raum steht, und vor allen Dingen: Was soll das eigentlich standortpolitisch konkret und ganz praktisch heißen, außer, dass man Deklarationen verabschiedet und neue Gremien gründet? Ich finde, da sind durchaus ganz interessante und relevante Fragen aufgeworfen. Deswegen zunächst einmal danke, dass Sie das Thema hier einbringen! Ich finde es bemerkenswert, dass Sie auch gerade eben in Ihrer Rede tatsächlich wirtschaftspolitisch den Bogen spannten, von der Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben über die Milliarden an öffentlichen Investitionen, die das freisetzt, bis hin zum Wirtschaftswachstum und der wirtschaftlichen Zukunft unseres Bundeslandes. Das ist eine ökonomische Argumentation, die Sie hier vor dem 23. Februar so nicht vertreten hätten. Ich finde es schön, dass Sie jetzt darauf eingeschwenkt sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Die finanziellen Spielräume, die im Bund und auch auf europäischer Ebene für Rüstungs- und Verteidigungsausgaben jüngst geschaffen wurden, sind natürlich vor dem Hintergrund der dramatisch veränderten geopolitischen Lage zu sehen und sicherheitspolitischen Fragen, die sich damit für Europa und Deutschland verbinden. Ich werde das jetzt hier nicht alles rekapitulieren. Es gibt einen doppelten Befund. Der erste ist: Deutschland und Europa sind in der Gewährleistung ihrer Sicherheit in viel zu hohem Maße von den Technologien Dritter abhängig, als dass es vertretbar wäre. Zum Zweiten: Sie sind aktuell in viel zu hohem Maße gegenüber äußerer Aggression verwundbar, als dass es verantwortbar wäre. Ich finde daher die Diskussion darüber, wie Bundeswehr und die Sicherheitsbehörden in unserem Land so Ausrüstung und Ressourcen bekommen, dass sie ihre Aufträge der Landes- und Bündnisverteidigung auch erfüllen können, berechtigt. Die Zeitenwende hat für Bremen konkrete Bedeutung, denn viele Tausende Menschen arbeiten hier in Rüstungsunternehmen. Da geht es um Flugzeugbau, Schiffsbau, Satellitenproduktion, wir reden über Systemtechnik, Robotik, Materialforschung, Künstliche Intelligenz (KI) und andere Themenbereiche. Als ich zunächst in ihrer Pressemitteilung vom Vorschlag eines neuen Transformationsrates las, habe ich mich gefragt: Wer kommt da zusammen, wie funktioniert das Ganze und warum ist das notwendig? Ich finde, mit dem Antrag und Ihrer Rede jetzt haben Sie die ersten beiden Fragen beantwortet, aber nicht die dritte. Es kommen die zusammen, die sich üblicherweise über standortpolitische Fragen in diesem Bundesland unterhalten, und sie behandeln die Themen, über die wir sprechen, wenn es um Standortpolitik geht: Gewerbeflächen, Fachkräftegewinnung, Sanierung der Infrastrukturen. Mir ist nicht ersichtlich, warum wir dafür ein derart hochgehängtes Gremium mit eigener Geschäftsordnung und so weiter brauchen. Ich glaube, wenn es darum geht, konkrete Bedarfe der Rüstungsbetriebe und Entwicklungsabsichten in diesem Bundesland zu verstehen und zu bündeln, dann ist die sehr viel kurzfristigere und pragmatischere – Sie wollen ja immer pragmatisch sein – Lösung ein Branchendialog, um das gewissermaßen ganz tagesaktuell mit den Unternehmen zu besprechen. Zur Frage, was eigentlich die Wettbewerbsvor- und -nachteile unseres Standortes in diesem Kontext sind: Ich glaube nicht, dass die Öffnung der Landesförderprogramme an der Stelle das Entscheidende ist, sondern im Gegenteil, die Dinge, über die wir an vielen anderen Stellen auch sprechen: Flächenverfügbarkeit, die Verfügbarkeit von Fachkräften und auch die Frage: Haben wir hier Kooperationsmöglichkeiten, ein Cluster von Unternehmen, die Erweiterungen am Standort und Neuansiedlungen attraktiv machen? Ich finde, in diesem Kontext die Frage der Zivilklausel zu diskutieren, berechtigt. Es ist ein hier schon sehr oft diskutiertes Thema und deswegen will ich das viele Pro und Contra an dieser Stelle nicht wiederholen. Ich würde jetzt allerdings davon abraten, das einfach nur als Ideologie abzutun, denn die Schutzgüter, um die es an der Stelle geht – Gewissensfreiheit, Hochschulautonomie –, die existieren auch nach der Zeitenwende und sind nicht einfach weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Trotzdem, glaube ich, müssen wir unsere Diskussion an der Stelle differenziert und weniger emotional führen. Ich würde an der Stelle gern einen Satz von Helmut Dosch, der ist Physiker und leitet eine große Forschungseinrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft in Hamburg, zu der Frage zitieren, wie sich gewissermaßen die Tätigkeit des Wissenschaftlers und die Fragen der Sicherheit in unserer Gesellschaft miteinander verbinden. Der Gedanke, über den wir an der Stelle nachdenken müssen, ist folgender: „Die Freiheit der Forschung ist eines der größten demokratischen Privilegien. Sie geht einher mit der Verantwortung, die liberale Gesellschaft zu schützen, wenn sie angegriffen wird.“ Ich finde, das ist eine Art von Argument, das wir in dieser Art und Weise hier in unseren Debatten selten hören. Es geht nicht nur um Wettbewerb und Forschungsgelder und es geht nicht nur um die Gewissensfreiheit des Einzelnen, sondern auch um die Rolle des Wissenschaftlers in unserer Gesellschaft. Das heißt, wir haben eine anspruchsvolle Debatte vor uns, die wir in Ruhe miteinander führen sollten. Wir tun das auch Grünen-intern. Ich hoffe jedoch, bei all dem, was Sie jetzt formuliert haben, dass Sie nicht auf dem Weg Richtung bayrische Option sind, sogar eine Kooperationspflicht gesetzlich zu verankern und Zivilklauseln zu untersagen. Das lehnen wir ganz eindeutig ab! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das hat keiner gesagt!)

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Antje Grotheer

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auf der Tribüne recht herzlich einen Politikkurs des 13. Jahrgangs der Oberschule am Leibnizplatz begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Als nächster Redner erhält jetzt der Abgeordnete Volker Stahmann das Wort.

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Volker Stahmann SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Aktuelle Stunde und ein Dringlichkeitsantrag vor dem Hintergrund, dass wir noch keine Regierung haben, dass wir noch keinen Koalitionsvertrag haben, dass wir noch nicht wissen, wie und wo Schwerpunkte gesetzt werden, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Haben sie das Sondierungspapier nicht gelesen? – Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) wir aber jetzt schon einmal gucken, dass wir eine Priorität hier in Bremen setzen, ohne die Voraussetzung zu wissen, ohne überhaupt zu erahnen, wo die Reise hingeht – –. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Man kann auch mal nicht hinterherlaufen!) Wir haben eine Grundgesetzänderung mit der Schuldenbremse. Das heißt aber in Bremen nicht, dass man einen Antrag schreiben kann, wo man all die alten Dinge, die man schon lange diskutieren wollte, der Kollege Dr. Herold hat das ja schon angesprochen – –: Wir nehmen da mal die Zivilklausel rein, wir nehmen rein, dass erschlossene Gewerbegebiete jetzt Priorität für die Rüstungsindustrie haben sollen, die Sanierung der Weserbrücken sollen jetzt für die Rüstungsindustrie gemacht werden und es sei ein Wettbewerbsnachteil für die Rüstungsindustrie, wenn man Forschungsprojekte nicht fördert. Wir reden über einen Industriezweig, der so sicher ist und so viele Aufträge hat, wie kein anderer in dieser Bundesrepublik. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Dann braucht man ja nichts zu machen!) Das ist nicht richtig. Einmal zuhören, Herr Fraktionsvorsitzender! (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich höre die ganze Zeit zu!) Wir haben hier bei Ihnen in dem Antrag diesen Transformationsrat Sicherheit und Verteidigung. Das ist schon eine bemerkenswerte Ausrichtung, weil wir das sonst an keiner Stelle haben. Sie wollen, dass dieser Transformationsrat eigenständig die Geschäftsordnung festlegt. Was heißt das eigentlich? Heißt das, dass wir eine Nebenstruktur haben zu dem, was wir im Parlament, in der Verwaltung und in den Beschlussorganen haben? Heißt das, dass die jetzt festlegen, was sie machen und wie sie was brauchen? Heißt das, dass wir festlegen, dass die absolute Priorität in diesem Bundesland alle Rüstungsbetriebe bekommen? Und was heißt das eigentlich für die anderen Betriebe? Kriegen wir auch einen Transformationsrat für die Häfen? (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Kriegen wir auch einen Transformationsrat für Automobilindustrie und andere Ansiedlungen oder ist die Frage der Gewerbeflächen jetzt nur noch prioritär für die Rüstungsbetriebe? (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Schwachsinn!) Wir haben in Bremen in zwei Betrieben Probleme, weil sie so viele Menschen einstellen, dass sie in ihrem eigenen Gebäude und ihrem eigenen Gewerbegebiet Platzmangel haben. Das behandeln wir wie bei allen anderen Betrieben auch, nämlich, indem sich die Wirtschaftsförderung darum kümmert, Räumlichkeiten sucht, versucht Lösungen hinzukriegen. Da geht vieles schneller, auch in den Fragen, was auf dem Gelände gemacht werden kann, wie man mit Container-Bauten klarkommt. Das kann alles schneller sein, aber es gibt ja keine Bevorzugung, und mir ist auch nicht klar, warum es die geben sollte. Wir reden über einen Industriebereich, der in Bremen etabliert ist. Bremen ist einer der größten Rüstungsstandorte in vielfachem Bereich, aber das Wirtschaftsressort kümmert sich darum. Ich will nur daran erinnern, dass der Verteidigungsminister Pistorius vor kurzem erst bei Airbus war und die Frage des A400M und wie es da weitergeht auch mitdiskutiert hat. Es ist nicht so, dass wir das nicht tun und dass wir das nicht im Blick haben, aber es ist schon so, dass wir nicht auf Dauer sagen wollen: „Die haben jetzt Priorität und alle anderen müssen dahinter zurücktreten.“ Das ist für den Rest der bremischen Wirtschaft ein echtes Problem und wirtschaftsfeindlich, wenn man eine Branche, nämlich die, der es zurzeit am besten geht, die die meisten Zukunftsaussichten hat – egal wie wir dazu stehen – unterstützt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Aber, Herr Stahmann, darum geht es doch überhaupt nicht!) Ich will noch mal was zu der Frage Positionspapier der norddeutschen Küstenländer sagen: Das finde ich wirklich unredlich, Frau Gröninger! 90 Prozent dieses Positionspapiers sind völlig in Ordnung. Die Wirtschaftssenatorin hat auf der Messe LogisticsConnect oder auch beim Tag der Nationalen Hafenstrategie immer gesagt: „Wir brauchen die 500 Millionen für die Häfen.“ Die Initiative der norddeutschen Bundesländer ist aus unserem Bundesland gestartet worden. Man muss aber auch zugestehen, dass man mit den Exporten Vorbehalte hat. Wir haben einen Renovierungsbedarf bei Rüstungsexporten. Zurzeit ist es ja so, dass wir formal nicht mal in Krisengebiete liefern könnten. Damit würden wir nicht mal in die Ukraine liefern können. Wir haben einen Renovierungsbedarf. Das heißt aber nicht, dass dadurch ein Risiko entsteht, sondern das heißt, dass man nicht jedwede Exportgrenze und Exporte einfach zulässt. Man muss darüber konstruktiv diskutieren. Die Wirtschaftssenatorin hat dazu eine Position. Die muss man nicht teilen, aber man muss erst einmal respektieren, dass das nicht alles von heute auf morgen weggehen kann mit den Rüstungsexporten, und deswegen ist es auch in Ordnung, dass man das an der Stelle formuliert. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Mein Kollege Dr. Herold hat gesagt, dass es misslich ist, diese Debatte dann nicht zu Ende zu führen und mit den norddeutschen Bundesländern zu einer Position zu kommen oder ein Sondervotum einzulegen und deutlich zu machen, dass da ein Punkt ist. Dass das nicht zu Ende diskutiert wird, das ist etwas, das geht so eigentlich nicht. Wir brauchen, gerade wenn wir auf Berlin zugehen, natürlich eine einheitliche Diskussion zu diesen Themen, aber in der Sache kann man das nicht einfach vom Tisch wischen. An der Stelle bin ich mal dafür, dass wir uns von der CDU nicht am Nasenring durch die Manege führen lassen. An der Stelle muss man einfach sagen, ist es nicht so, dass Bremen ein Sicherheitsrisiko ist. Wer sagt denn so etwas? Wo kommt denn das her? Wir sind an der Stelle einer der größten Rüstungsstandorte und wir gehen damit auch adäquat um, aber nicht zulasten der restlichen Wirtschaft und nicht aus ideologischen Gründen und nicht, indem man da noch einmal reinpackt, was man schon immer alles verändern wollte. Insofern lehnen wir diesen Antrag ab, weil er zulasten von anderer Wirtschaft geht und weil er eine Struktur schafft, die im Umgang mit der Rüstungsindustrie nicht hilfreich ist. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Sven Schellenberg.

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Sven Schellenberg BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Bremen dar. Mit einer starken maritimen Wirtschaft, einer hochentwickelten Luft- und Raumfahrtbranche sowie nicht zuletzt auch des vorhandenen wissenschaftlichen Gesamtpotenzials besitzt der Standort bereits ganz wesentliche Vorteile. Dennoch kann natürlich der Bremer Senat durch gezielte Maßnahmen die Rahmenbedingungen weiter verbessern, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft dieser Branche zu stärken. Meine Vorrednerin sagte es bereits, leider sieht unsere Bremer Wirtschaftssenatorin das offenbar in weiten Teilen völlig anders, wie sich herausgestellt hat. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Den Forderungskatalog der norddeutschen Wirtschafts- und Verkehrsminister vom vergangenen Herbst an den Bund, welcher das Ziel verfolgt, die Rüstungsindustrie in den Küstenländern zu fördern, findet sie nämlich augenscheinlich ziemlich doof. Dies, obwohl es ganz klar doch um Investitionen in die Hafeninfrastruktur, Straßen, Schienen und Brücken geht, welche wir so dringend benötigen. Argumentativ untermauert Frau Senatorin Vogt diese Haltung mit der Begründung, dass deutsche Waffensysteme in falsche Hände geraten könnten. Ja, so etwas passiert leider auch. Das ändert aber nichts daran, dass Schurken im Zweifelsfall alternativ jederzeit ihren Bedarf anderweitig decken würden. Hier geht es also zuvorderst um effektive Exportkontrolle, und ja, da gibt es leider auch keine hundertprozentige Sicherheit. Das heißt, letzten Endes ist Ihre Haltung, liebe Linke, in dieser Frage so was von siebziger Jahre. – Das nur am Rande! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Davon aber mal ab: Die wichtigsten erforderlichen Maßnahmen lassen sich in folgende Bereiche unterteilen: wirtschaftspolitische Förderung, infrastrukturelle Maßnahmen, Forschung und Entwicklung, Fachkräftesicherung sowie rechtliche und politische Unterstützung. Eine gezielte Wirtschaftsförderung kann Investitionen in die Sicherheits-und Verteidigungsindustrie begünstigen und neue Unternehmen anziehen. Dazu gehören Steuererleichterungen oder Förderprogramme für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Dazu gehört die Bereitstellung von gezielten Fördermitteln für Start-ups der Branche. Dazu gehört die Stärkung von Netzwerken zwischen Unternehmen, Hochschulen und Behörden zur Verbesserung des Technologietransfers. Dazu gehört die Förderung von Partnerschaften mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen auch im Ausland. Auch die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Der Bremer Senat kann da durch folgende Maßnahmen die Standortvoraussetzungen optimieren: Ganz klar, die Verbesserung der Hafeninfrastruktur für den Schiffbau und maritime Sicherheitslösungen gehören dazu. Des Weiteren wäre eventuell eine Bewertung und gegebenenfalls Anpassung der vorhandenen Luftverkehrsinfrastruktur zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrtindustrie fällig. Die zügige Bereitstellung von Industrieflächen mit optimierter Anbindung an Verkehrs- und Logistiknetzwerke ist ja generell, was die komplette Bremer Wirtschaft angeht, eine zentrale Frage. Da gehört etwas Tempo rein. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der Senat kann aber auch durch innovationsfördernde Maßnahmen die Forschung in sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bereichen unterstützen. Und zwar durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gerne auch einmal überprüfen, ob die Einrichtung spezieller Förderfonds für sicherheits- und verteidigungsrelevante Technologien, insbesondere im Bereich der Digitalisierung und KI, absehbar realistisch wird. Man ist ja offensichtlich in der Erwartung eines großen Koffers von Geld. Schauen wir aber mal, was dabei rauskommt. Derzeit sehe ich da zumindest auf Landesebene die Möglichkeiten noch nicht allzu rosig. Dann die Förderung eines reibungslosen Technologietransfers, entweder in Form von Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen, um Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Produkte umzusetzen, oder gern auch durch direkte Kooperationen mit geeigneten Unternehmen. Ein zentrales Element zur Stärkung der Branche ist allerdings die Verfügbarkeit, und damit sind wir wieder bei einem gewohnten Thema, kann man eigentlich schon sagen, in diesem Hause, qualifizierter Fachkräfte. Der Bremer Senat kann dennoch folgende Maßnahmen ergreifen: Es braucht Kooperationen mit Hochschulen und Fachhochschulen zur Schaffung neuer Studiengänge und dualer Ausbildungsprogramme in sicherheitsrelevanten Technologien. Es braucht gezielte Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für bestehende Arbeitskräfte, um sie auf neue technologische Herausforderungen und Anforderungen vorzubereiten. Diese Liste könnte ich noch etwas weiterführen, aber die Uhr tickt. Ich will noch mal einen anderen Punkt ganz klar herausstellen: Wenig Sinn macht es, sich jetzt angesichts der augenblicklich bundesweit oder europaweit herbeifabulierten Gefahr eines Krieges mit Russland in einen blinden Aktionismus treiben zu lassen. Auch sollten künftig sämtliche Zukunftsplanungen im Bereich der angesprochenen Technologien und Industrien nationaler beziehungsweise europäischer Natur sein. Das beste Waffensystem kann nämlich wertlos werden, wenn zum Beispiel eine amerikanische Regierung es nach eigener Interessenlage offline nehmen kann. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Zielsetzung sollte also ein in diesen Technologien autarkes Europa sein, was allein schon aus wissenschaftlichen und auch wirtschaftlichen Standpunkten heraus mehr als Sinn ergibt. Das heißt, durch gezielte wirtschaftliche Förderung, Investitionen in Infrastruktur, die Unterstützung von Forschung und Entwicklung, Fachkräftesicherung sowie politische und rechtliche Maßnahmen kann Bremen künftig realistisch seine Position als attraktiver Standort in dieser Branche mit guter Chance weiter ausbauen. Ich denke mal, in diesem Punkt sollte doch relativ zeitnah Frau Senatorin Vogt auch ihren Standpunkt noch einmal überdenken. Vielleicht, liebe Linke, geben Sie das einfach in diesem Sinne mal so weiter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner, der Abgeordnete Thore Schäck. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Jetzt trinken Sie doch noch mal etwas! – Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]: Ist sogar kostenlos! – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Umsonst!)

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, hier vorn ist das Wasser umsonst. Auf Kosten anderer zu leben, das haben wir von den Sozialdemokraten gelernt. So ist es. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das war ja ein sehr niveauloser Einstieg, Herr Schäck! Die eigene Dummheit so zu präsentieren! Unfassbar!) Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vergangene Woche wurde im Bundesrat mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, Linken und übrigens auch den Freien Wählern ein historisches Schuldenpaket beschlossen, das es so in der Vergangenheit noch nicht gegeben hat. Man muss auch ganz deutlich sagen, dass der wahrscheinlich zukünftige Bundeskanzler Friedrich Merz noch wenige Tage vor der Wahl gesagt hat, wir müssen mit dem Geld auskommen, das wir haben. Wir haben Rekordsteuereinnahmen, 1 Billion Euro, so viel Geld wie noch nie. Wir müssen endlich als Staat lernen, mit diesem Geld auszukommen, das uns die Bürgerinnen und Bürger im Übrigen überlassen haben, um unsere Arbeit zu machen. Wenige Tage nach der Wahl war dieses Versprechen von Friedrich Merz bereits Geschichte. Er hat sein Wahlversprechen gebrochen, und man muss auch ehrlicherweise sagen, dass die CDU sich mit diesem Schritt, nämlich mit der Anpassung an die Haushaltspolitik der linken Parteien komplett aus der bürgerlichen Mitte verabschiedet hat. Mein Eindruck ist, die CDU hat sich zum haushaltspolitischen Arbeitskreis der SPD gemacht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Das Geld wird jetzt zur Verfügung gestellt, und ein Teil davon soll übrigens auch in Rüstung fließen, in Verteidigungstechnologien. Wenn wir uns mal die Weltlage anschauen, dann müssen wir feststellen, dass in einem Land nach dem anderen – übrigens auch in Europa – Despoten an die Macht kommen. Man muss es ja mittlerweile fast schon so feststellen, auch in der für uns so wichtigen Weltmacht, den USA, auf die wir im Übrigen auch angewiesen waren über viele Jahrzehnte im Hinblick auf die Verteidigung. Es fällt ja auch auf, in den letzten Jahren muss man schon fast sagen, dass all diese Menschen, die ein teilweise sehr undemokratisches Verständnis von Nationenführung haben, sehr klar nach der Frage gehen: Wer ist eigentlich noch militärisch stark genug, dass wir dieses Land mit am Tisch sitzen lassen müssen? Und wer militärisch nicht stark genug ist, da gibt es für diese Staatenlenker überhaupt keinen Grund mehr, diese Staaten auch noch an den Tisch zu holen, und man muss leider sagen, es gilt die alte Weisheit: Wer nicht mit am Tisch sitzt, der steht leider in vielen Fällen dann auf der Speisekarte, und ich möchte nicht, dass wir in Europa auf der Speisekarte landen. (Beifall FDP) Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das gibt es aber nicht zum Nulltarif!) Wenn wir irgendwann einmal in einen Krieg hineingezogen werden – und es muss ja gar nicht sein, dass dieser Krieg hier stattfindet, es kann auch sein, dass der woanders stattfindet –, dann spielen ganz, ganz viele Themen, über die wir hier jeden Monat debattieren, ganz schnell keine Rolle mehr. Sie können ja mal in der Ukraine nachfragen, welche Rolle dort noch Klimaund Umweltschutz spielen, aktuell. Sie können mal nachfragen, welche Rolle dort die soziale Sicherung spielt, welche Rolle dort Frauen- und Menschenrechte spielen und welche Rolle dort eine gerechte Bildungspolitik spielt. Ich kann Ihnen sagen, das alles spielt dort überhaupt keine Rolle mehr. Egal, ob Sie das jetzt gut finden oder nicht, ob wir sagen, es ist sinnvoll, sich auf einen Krieg vorzubereiten oder nicht: Die Welt hat sich verändert. Die Welt ist eine andere als vor zwanzig Jahren, und wir müssen darauf reagieren. Auch hier gilt leider die alte Wahrheit: Wir müssen kriegsfähig sein, um keinen Krieg führen zu müssen, und das müssen auch die linken Parteien hier in Bremen irgendwann endlich mal verstehen. (Beifall FDP) Das bringt mich zum Standort Bremen: Bremen hat eine starke Wirtschaft, aber ein Teil der Wirtschaft besteht aus Unternehmen, die unter anderem auch im Bereich Rüstung unterwegs sind: Rheinmetall, Airbus, OHB und viele andere. Das ist ein wichtiger Wirtschaftszweig, wir haben es eben schon gehört. So ganz genaue Zahlen konnte ich nicht finden, beziehungsweise sie unterscheiden sich ein bisschen, aber man geht von 10 000 Arbeitsplätzen oder mehr aus. Jetzt lesen wir bei „buten un binnen“, das die norddeutschen Wirtschaftsund Verkehrsminister im vergangenen Herbst einen Forderungskatalog an den Bund erarbeitet haben, um die Rüstungsindustrie in den Küstenländern zu stärken. Unter anderem fordern die Minister höhere Investitionen in Hafeninfrastruktur und Straßen, in Schienen, Brücken, um Deutschland im Ernstfall operationsfähig zu machen. Das ist ja auch entscheidend, dass unsere Straßen intakt sind. Ich muss Sie nämlich enttäuschen: Wir werden Kriegsgerät – egal, ob es Panzer sind oder irgendwelche Flugabwehrgeschütze –, wir werden dieses Kriegsgerät nicht mit Lastenfahrrädern an den Einsatzort bringen können. Das funktioniert leider nicht. (Unruhe) Deswegen ist es doch wichtig, dass wir diese Infrastruktur, die für die Verteidigung so zentral ist, auch instand setzen. Es gibt noch weitere Forderungen, zum Beispiel die Förderung und Erleichterung für die hier ansässigen Rüstungsunternehmen und die Erleichterung von Waffenexporten. Jetzt lesen wir, dass Frau Wirtschaftssenatorin Vogt dieses Papier nicht mitgetragen hat. Sie hat es abgelehnt mit dem Argument, ich zitiere: „Waffensysteme aus Deutschland seien über Drittstaaten wie beispielsweise Saudi-Arabien direkt beim IS gelandet.“ Das stimmt. Das passiert. Deswegen sind Waffenexporte auch immer eine kritische Angelegenheit. Wenn Waffen exportiert werden in Zielländer, selbst, wenn dort wieder Frieden ist, weiß man oft nicht, wo diese landen. Das ist tatsächlich ein Problem, aber wir müssen uns doch mal vor Augen führen, dass Waffenexporte so oder so passieren. Nur, weil wir das hier nicht tun, ist es ja nicht so, dass das Thema vom Tisch ist, sondern das passiert jeden Tag auf der Welt. Wenn wir diese Waffen nicht nur entwickeln, sondern sie auch produzieren und sie verkaufen, dann haben wir immerhin noch die Chance, mitzuentscheiden, wo diese Waffen landen. Wenn wir das nicht tun, dann werden das andere tun. Dann haben wir überhaupt keine Chance mehr, mitzureden. Das ist doch die unbequeme Wahrheit an diesem Thema. (Beifall FDP) Ich wundere mich auch ein bisschen, dass eine Wirtschaftssenatorin sich jetzt gegen die Stärkung von Rüstungsunternehmen und damit gegen die Stärkung von Wirtschaft hier am Standort ausspricht. Man muss ja zusammenfassend sagen, dass Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt mit dieser Entscheidung die Arbeitsplätze hier am Standort gefährdet. Mein Eindruck ist, dass Frau Vogt sich hier von einigen Linken-Abgeordneten ihre Wirtschaftspolitik diktieren lässt. Sie lässt sich ihre Wirtschaftspolitik hier im Hause diktieren. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dazu gehören auch Abgeordnete wie Herr Olaf Zimmer – das muss man auch ganz deutlich sagen –, der hier offensichtlich im Moment die Wirtschafts- und Rüstungspolitik des rot-grün-roten Senates bestimmt. Deswegen rufe ich Sie auf, Frau Senatorin: Hören Sie auf damit! Hören Sie auf damit! Fangen Sie endlich an, Wirtschaftspolitik für Bremen zu machen! Dazu gehört die Abschaffung der Zivilklausel, dazu gehört, dass die Unternehmen hier am Standort gestärkt werden. Das geht durch neue Flächen. Das geht durch Arbeitskräfte, die wir hier herholen, aber es geht auch durch eine Grundhaltung in der Politik, dass wir diesen Unternehmen signalisieren, dass sie hier willkommen sind, dass sie sich hier ausbreiten können, dass sie hier Arbeitsplätze schaffen können. Wenn wir dieses politische Signal nicht aussenden, dann werden diese Milliarden woanders hinfließen und die Arbeitsplätze werden entstehen, aber nicht in Bremen. Die Rüstungsunternehmen in Bremen, die gehören hier zur Wirtschaft dazu. Die Rüstungsunternehmen bieten viele Arbeitsplätze. Sie zahlen im Übrigen auch sehr, sehr viele Steuern hier, die Sie dann am Ende in Ihrem Haushalt für andere Dinge ausgeben können. Darüber freuen wir uns. Das wollen wir nicht kleiner machen. Wir als Freie Demokraten wollen das größer machen. Deswegen: Sorgen Sie dafür, dass die Waffen, die sowieso produziert werden, dann bitte in Zukunft auch hier am Standort produziert und verkauft werden! – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete KlausRainer Rupp. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Nicht Olaf Zimmer?)

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, verehrte Anwesende! In der eben gehaltenen Rede durch den Abgeordneten Schäck hat er wieder eine Top-Leistung im Konstruieren von absurden Zusammenhängen und Vorwürfen abgeliefert. Ich beneide ihn um diese Fähigkeit, nur ist sie nicht hilfreich. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und nein, wir sind keine Partei mehr, in der Abgeordnete irgendjemand anderem etwas diktieren können. Wir entscheiden in aller Regel gemeinsam und demokratisch. Der Versuch, der Wirtschaftssenatorin etwas zu diktieren – weiß ich aus eigener Erfahrung –, der scheitert. (Beifall Die Linke) Die Tatsache, dass die Wirtschaftssenatorin dieses gemeinsame Papier der norddeutschen Küstenländer nicht mitgetragen hat, hat einen relativ einfachen Grund. Da sind gute und notwendige Sachen drin, Infrastruktur verbessern und, und, und. Wenn man aber gleichzeitig sagt, wir lockern Exportvorschriften für Rüstungsgüter, dann haut man sich selbst die Beine unter denselbigen weg, weil dann erzeugt man unter Umständen genau die Situation, die eine Verteidigungsfähigkeit notwendig macht, und das ist kontraproduktiv. Wenn man einen solchen Schritt nicht mitgeht, dann unterstütze ich das auf jeden Fall. Exportvorschriften zu lockern, ist, was Frieden und Krieg angeht, keine gute Idee. Diese Waffenexporte erzeugen Krieg auch in Ländern, aus denen Menschen dann hierher fliehen müssen und so weiter und so weiter. Das ist nachweislich. Das kann man an den Produkten nachvollziehen. Deswegen finde ich es falsch, dass in einem solchen Papier so was drinsteht. Hätte es nicht dringestanden, wären wir mit diesem Papier weitgehend einverstanden. (Beifall Die Linke) Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Seit wir über diese Fragen hier diskutieren, wird mir zunehmend unwohl. Wir diskutieren hier über Kriegsfähigkeit. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Verteidigungsfähigkeit!) Nein, wir diskutieren hier über Kriegsfähigkeit. (Beifall Die Linke – Glocke – Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Wenn wir über Verteidigungsfähigkeit reden, bin ich bei Ihnen, Herr Imhoff, aber wir reden hier oft über Kriegsfähigkeit, und das macht mir Bauchschmerzen. Die Weltlage ist so – –. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Mit solchen Äußerungen schüren Sie Ängste!) Mit Kriegsfähigkeit? Ja, genau. Wenn man sagt, wir müssen kriegsfähig werden, dann schüren Sie Ängste. Ich benutze das nicht. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das wollten Sie auch! – Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Wir wollen doch keinen Angriffskrieg machen!) Wir können gern über Verteidigungsfähigkeit reden. Angesichts der Weltlage ist es so, und das macht mir Sorgen: Krieg ist wieder eine akzeptierte Option zur Problemlösung. Wir lösen jetzt dafür die Schuldenbremse für unbegrenzte Rüstungsausgaben. Das ist ein Blankoscheck für die Produktion von Kriegswaffen und militärischer Ausrüstung. (Beifall Die Linke) Die CDU mit ihrer Aktuellen Stunde ist genau der Grund, warum wir als Linke gegen die einseitige Aufhebung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben waren. Diese einseitige Lockerung der Schuldenbremse erweckt den Eindruck: Jetzt spielt Geld keine Rolle mehr, wir können jetzt jeden Wunsch erfüllen. Aber das ist nicht so. Die veränderte Sicherheitslage für einen rüstungspolitischen Kaufrausch zu nutzen, nach dem Motto „Viel hilft viel“ ist unangemessen und unehrenhaft. Richtig ist: Die Ausgaben, Rüstungsausgaben stagnieren seit den Fünfzigerjahren. Wir haben einen Punkt erreicht, wo 90 Prozent der Rüstungsausgaben für Personal und Versorgung ausgegeben wurde. Ja, unsere Verteidigungsfähigkeit ist in keinem guten Zustand. Das muss man ändern. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ja! Und deswegen brauchen wir eine stärkere Rüstungsindustrie, ist doch klar!) Ja, lassen Sie mich ausreden! Ihr Drang, dazwischenzureden in allen Ehren, aber ich habe Ihren Abgeordneten zugehört und ich würde es begrüßen, wenn Sie mir bis zum Ende zuhören. Vielleicht verstehen Sie dann, warum ich so argumentiere. (Beifall Die Linke – Zuruf CDU: Ganz bestimmt nicht!) Der Punkt ist also: Es ist nicht so, dass jetzt astronomisch viel Geld auf dem Markt wäre. Der Punkt ist, dass Europa künftig in Europa einkaufen und produzieren muss, wegen Trump. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das stimmt!) Aus dem Sondervermögen sind noch sehr große Aufträge an US-Firmen. Wenn man mal die Liste anguckt, was wir da einkaufen: Ein Großteil dieser 100 Milliarden geht in die USA. Das muss man ändern. Wir müssen eigenständig sein. Die entscheidende Frage ist: Welche Ziele wollen wir erreichen? (Beifall Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Und das ist der Sinn unseres Antrags!) Ich habe den Sinn Ihres Antrags verstanden, Herr Strohmann, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Offensichtlich nicht! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Jetzt erzählen Sie das Gegenteil!) aber die Inhalte teile ich nicht. Die erste Frage ist: Wie können wir die Verteidigungsfähigkeit von Deutschland verbessern? Da muss man den Schwerpunkt darauf legen, dass entsprechende Dinge angeschafft werden, produziert werden, und zwar im europäischen Rahmen. Es ist nicht die erste Frage, ob man hier in Bremen ein möglichst großes Stück vom Kuchen kriegt. Das ist kontraproduktiv. Es hat sich in der Vergangenheit auch nicht bewährt, dass man Verteidigungsausgaben wie regionale Wirtschaftsförderung betrachtet hat. Die erste Frage ist: Was brauchen wir? Die wichtigste Frage: Was nützt der Verteidigung? Sind die Dinge auch zu gebrauchen zur Verteidigung, und wie produzieren wir sie mit europäischen Partnern und wie produzieren wir sie möglichst preisgünstig? Ich bin ziemlich sicher, dass die Rüstungsfirmen in Bremen und in der Bundesrepublik im Moment keine Förderung brauchen. (Beifall Die Linke) Sie sind in einer Situation, dass ihre Auftragsbücher übervoll sind. Sie haben Geld ohne Ende und sie brauchen wirklich gerade keine Förderung, auch nicht in Bremen. Wenn sie hier ein Gewerbegebiet brauchen, dann können sie es kriegen. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Aha!) Alles, was in Ihrem Forderungspapier steht, wird gemacht und ist Teil wirtschaftspolitischen Alltags in Bremen und braucht keine besonderen – –, braucht keinen neuen Transformationsrat. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da haben aber die Grünen etwas dagegen!) Der Vorschlag wäre besser gewesen, oder dann hätte ich mehr Sympathie dafür entwickelt, wenn der Vorschlag gesagt hätte, wie wir möglichst viel Geld aus den ebenso beschlossenen Infrastrukturmaßnahmen nach Bremen holen können und wie wir möglichst viel Geld aus dem Klimatransformationsfonds hierher holen können. Das sind Dinge, auf die haben wir einen Einfluss, da stehen tatsächlich die Interessen Bremens im Vordergrund, in Ihrem Antrag nicht. Es gibt auch keinen Grund, von der Zivilklausel abzurücken, das ist Sache der Hochschulen. Und weil es auch volkswirtschaftlich vernünftig ist, im Unterschied zur Bauwirtschaft, schafft Militärproduktion eben keine ökonomisch-produktiven Werte. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Was?) Die Forschung und Entwicklung freizuhalten, eine Zivilklausel beizubehalten, ist in Zeiten, in denen Krieg allerorten stattfindet und das scheinbar die einzige Option ist, für mich eine ganz wichtige Frage. Wir können nicht nur Rüstung produzieren oder Rüstungsforschung machen, wir müssen auch für den Frieden forschen. Wenn wir das nicht tun, dann verderben wir uns die Zukunft und die unserer Kinder mit. (Beifall Die Linke) Es gibt keine Alternativen zum Frieden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Volker Stahmann.

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Volker Stahmann SPD

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Schäck, Ihre Äußerungen zur Ukraine sind einfach unverschämt! Wie kann man behaupten, dass die Zivilgesellschaft und alles, was Sie genannt haben, in der Ukraine keine Rolle mehr spielen? Sie zeichnen hier ein Bild, dass in der Ukraine die Zivilgesellschaft praktisch nicht mehr existiert, sondern sich alles nur noch auf Krieg ausrichtet. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Sprechen Sie mal mit den Leuten!) Dieses Land, die Ukraine, ist überfallen worden und es tut eine ganze Menge, um das normale Leben im Gesundheitssystem, für die Kinder aufrechtzuerhalten. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen, das spielt da alles keine Rolle mehr, das ist wirklich unverschämt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Zweiter Punkt: Was soll denn überhaupt dieser Hinweis? Soll das ein Gleichnis sein zwischen der Ukraine und uns, dass wir jetzt Rüstungsexporte unter jeder Bedingung überall hin machen, ohne jede Beschränkung? Ist das Ihre Botschaft an der Stelle? Unglaublich ist das, unglaublich! Solche Gleichnisse und solche Dinge hier zu äußern, als hätte man überhaupt keine Verantwortung mehr und keine Historie in diesem Haus. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Thore Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Rede von Herrn Rupp hat mich motiviert, nach vorn zu kommen, und die Rede von Herrn Stahmann noch mehr. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja!) Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich fand Ihre Replik eine bodenlose Frechheit den Menschen in der Ukraine gegenüber. Schauen Sie sich mal an, was dort passiert: Menschen wohnen über Wochen in Luftschutzbunkern, Russland lässt 20 000 Artilleriegeschosse pro Tag über der Ukraine niedergehen, ganze Städte werden in Schutt und Asche gelegt. Diese Kinder haben keinen normalen Schulbetrieb mehr. Diese Kinder werden vielleicht noch in Luftschutzbunkern, in Kellern, bei Kerzenlicht versucht, von den Eltern irgendwie zu beschulen. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Zur Sache!) Das ist die Lage, das ist die Situation der Menschen und der Kinder in der Ukraine und selbstverständlich haben die in Teilen des Landes kein funktionierendes Bildungssystem mehr, wie wir es hier haben, und ganz, ganz viele Debatten, die wir hier führen, die können die sich gar nicht mehr leisten zu führen. Das ist doch die unbequeme Wahrheit dessen, was dort gerade verursacht durch Wladimir Putin, in der Ukraine passiert, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, CDU) Dann aber noch mal zu Herrn Rupp: Wir haben hier immer so eine Wortspalterei zwischen Kriegsfähigkeit, Verteidigungsfähigkeit und es gibt ja auch den Begriff des Verteidigungskrieges. (Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]) Darüber kann man ganz viel diskutieren, aber wir sind uns doch hoffentlich alle einig: Wenn wir in irgendeiner Form in einen bewaffneten Konflikt hineingezogen werden, dann werden wir den nur mit militärischem Material führen können. (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Nein, da sind wir uns nicht einig!) Es wird gar nicht anders gehen. Wir müssen in der Lage sein, uns zu verteidigen. Das hat auch was mit Abschreckung zu tun. Die gucken sich gerade sehr genau an und jemand wie Wladimir Putin guckt sich sehr genau an, welches Land eigentlich noch in der Lage ist, sich zu verteidigen, und welches Land es nicht mehr ist, also wo er das nächste Mal angreifen könnte. Lesen Sie sich mal die Studien durch, die internationalen Studien von Militärhistorikern, von Militärprofessoren, ich kann Ihnen die gern zuschicken. Da gibt es sehr konkrete Szenarien, was in den nächsten zehn Jahren passiert und welches Land als Nächstes dran ist. Deswegen ist es doch eine Frage der Verantwortung, dass wir zumindest perspektivisch in der Lage sind, uns zu verteidigen. Es ist eine bodenlose Bigotterie, immer zu sagen: „Ja, dann müssen wir halt irgendwann militärisches Material in die Hand nehmen, um uns verteidigen zu können, aber wir wollen uns hier nicht die Hände schmutzig machen, wir wollen nicht, dass das hier entwickelt wird, das können schön andere entwickeln und wir kaufen das dann ein.“ Das ist eine Scheinheiligkeit und die tragen wir als FDP-Fraktion auch nicht mit. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir müssen in der Lage sein, uns zu verteidigen, und dann müssen wir auch in der Lage sein, dieses militärische Material nun mal leider hier zu entwickeln. Wir dürfen uns da auch nicht in eine Abhängigkeit von anderen Ländern begeben, dass die am Ende das militärische Material entwickeln. Wir haben darauf dann gar keinen Einfluss mehr. Wir kaufen es dann, solange die es uns verkaufen und vielleicht verkaufen die es uns dann auch nicht mehr und dann haben wir wieder ein neues Problem. Wenn wir in der Lage sein wollen, uns zu verteidigen, dann müssen wir auch in der Lage sein, dieses militärische Material hier zu entwickeln. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]: Sie haben mir nicht zugehört!) Alles andere wäre scheinheilig. In diesem Sinne, liebe CDU, inhaltlich ein guter Antrag, wir stören uns nur an diesem Arbeitskreis, der darüber gegründet werden soll, der quasi über allem hängt, deswegen stimmen wir dem nicht zu. An sich sind da aber viele inhaltlich wichtige Forderungen drin und wir sind sehr gespannt, wie es weitergeht. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Der Abgeordnete Volker Stahmann zur Kurzintervention. – Bitte!

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Volker Stahmann SPD

Danke, Frau Präsidentin! Herr Schäck, ein Zitat des Kommunikationswissenschaftlers Schulz von Thun sagt: „Was Kurt über Karl sagt, sagt mehr über Kurt als über Karl.“ Das ist die eine Bemerkung. Die zweite Bemerkung ist: Sie können in Ihrem zweiten Redebeitrag Ihre eigene Rhetorik relativieren. Sie haben gesagt, die Situation der Menschen in der Ukraine ist äußerst schwierig. Das stimmt! Im ersten Redebeitrag haben Sie aber gesagt, dass es in dieser Zivilgesellschaft der Ukraine keine Rolle mehr spielt, und das ist nicht wahr. Das ist eine Unterstellung! Die Menschen bemühen sich dort, trotz schwieriger Verhältnisse, um ein geregeltes Leben für Ihre Kinder, im Krankenhaus und allem Drum und Dran. Das können Sie nicht abstreiten. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das habe ich gesagt! Genau das habe ich gesagt!) Natürlich sind die Verhältnisse schwierig! (Beifall SPD)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte das Wort.

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Dr. Andreas Bovenschulte

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gehöre nicht zu den Menschen, die gern mit Superlativen um sich werfen, aber man muss keine ausgeprägte Neigung zu übermäßiger Euphorie haben, um festzustellen: Die Debatte am vergangenen Freitag im Bundesrat war eine historische Debatte (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Historisch schlecht!) und das war auch ein historischer Beschluss, den wir da gefasst haben. Wir haben einer Anpassung des Grundgesetzes zugestimmt, um drei Vorhaben möglich zu machen. Erstens ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz, zweitens die sogenannte Bereichsausnahme bei der Schuldenbremse für Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz und damit zusammenhängende Ausgaben und drittens eine Strukturkomponente für die Länder in der Schuldenbremse von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Ich will das an dieser Stelle einfach nur deshalb noch einmal in Erinnerung rufen, weil das von der CDU eingebrachte Thema verdient, in einen größeren, in den Gesamtzusammenhang gestellt zu werden und auch so wahrgenommen zu werden. Mit dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro und der Reform der Schuldenbremse wurde zumindest zum Teil genau das umgesetzt, was Bremen bereits im Dezember letzten Jahres in einem Entschließungsantrag im Bundesrat gefordert hat – damals, um es vorsichtig auszudrücken, nicht mit überwältigender Resonanz im Bundesrat und auch bei den vorbereitenden Diskussionen hier im Haus gab es keine überwältigende Unterstützung, jedenfalls für diese Position. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Die Zeiten ändern sich eben!) Das Gleiche gilt für die umfassendere Form der Schuldenbremse, die der Bundestag vor einer Woche mit breiter Mehrheit ja auch beschlossen hat, die auch Gegenstand des Entschließungsantrags aus Bremen im letzten Dezember war. Auch diese Perspektive, die hätte eigentlich schon noch eine etwas stärkere Unterstützung hier im Hause und damals im Bundesrat verdient gehabt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ohne Zweifel hat sich durch das Agieren der neuen US-Regierung die Lage dramatisch zugespitzt. Wir stehen vor einer neuen Situation, denn die Amerikaner fühlen sich ganz offensichtlich nicht mehr an die über Jahrzehnte sicher geglaubten Wertevorstellungen, Verabredungen, Bündnisversprechen gebunden. Aber natürlich ist das, ehrlich gesagt, nicht der einzige Grund für die Abkehr von der „schwarzen Null“. Drei Jahre russischer Angriffskrieg auf die Ukraine, unüberbrückbare, unübersehbare Friktionen in den Lieferketten, massiver technologischer Modernisierungsbedarf und eine Infrastruktur, bei der wir seit Jahrzehnten auf Verschleiß fahren – all das nötigt uns Investitionen ab, die unmöglich durch Einsparungen beim Bürgergeld oder bei Geflüchteten erbracht werden können, auch wenn im Wahlkampf vielfach etwas anderes behauptet wurde. Liebe Frau Gröninger, ich wollte eigentlich gar nicht mehr darauf eingehen, und wenn Sie jetzt nicht so einen selbstgerechten Ton angeschlagen hätten, dann hätte ich das auch nicht gemacht. Aber an dieser Stelle muss man es noch einmal sagen: Noch vor sechs Wochen hat die CDU folgende Rechnung aufgemacht: Wir brauchen keinerlei Änderung in der Schuldenbremse, um alle Verteidigungsausgaben zu zahlen, und wir haben auch noch Spielraum für 89 Milliarden Steuersenkungen im Jahr, und trotzdem kriegen wir das alles hin und finanziert, indem wir das Bürgergeld kleinhauen und bei den Geflüchteten sparen; denn andere konkrete Vorschläge wurden nicht gemacht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist aber eine vereinfachte Darstellung, Herr Bürgermeister!) Nun bin ich der Letzte, der nicht Bertolt Brechts Satz zustimmen würde: „Wer A sagt, muss nicht B sagen, man kann auch erkennen, dass A falsch war.“ Man kann dazulernen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Aber dann doch bitte mit etwas weniger Selbstgerechtigkeit im Ton, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) und mit ein bisschen mehr Demut davor, dass sich Positionen und Anforderungen und Einschätzungen einfach ändern können. Bremen hat der Grundgesetzänderung deshalb zusammen mit elf weiteren Ländern zugestimmt, weil wir der Überzeugung waren: Das ist notwendig, im bremischen Interesse und im gesamtstaatlichen Interesse. Ich möchte mich – ich habe es im Bundesrat schon getan – auch an dieser Stelle bei denjenigen bedanken, die das möglich gemacht haben. Und ja, da hat es etliche geben, die mussten über ihren eigenen Schatten springen in einer schwierigen Abwägung, die haben gesagt: Wir stehen aber zu der Verantwortung hier auch für das Land Bremen. Das muss man anerkennen. Das ist nämlich nicht so einfach, wenn das eine harte Auseinandersetzung ist, dieser Verantwortung auch gerecht zu werden. Ich finde das gut, wenn das auf diese Weise geschieht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Jetzt wird es für uns darauf ankommen, dass wir die in dem Paket steckenden Chancen nutzen, und zwar auch eindeutig die Chance nicht nur der 100 Milliarden, sondern auch in den 400 Milliarden Bundesanteil und natürlich auch in der Bereichsausnahme der Schuldenbremse. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt, und wir alle wissen: Das hilft uns, aber das löst natürlich bei Weitem nicht alle Probleme. Wer glaubt, dass jetzt der immerwährende Jokus ausbricht, der hat sich natürlich getäuscht. Es bleibt eng, es bleibt schwierig, aber ein paar mehr Handlungsspielräume gibt es und die müssen wir nutzen. Wir müssen mit dem Bund – und wir tun das auch schon – darüber reden, worüber und wie er seine finanziellen Spielräume nutzt. Der wird sicherlich die Bundesverkehrswege sanieren und in die Bahn investieren. Er sollte aber auch – und das muss unser bremisches Interesse sein – deutlich stärker als bisher im Bereich Häfenfinanzierung tätig werden und sich engagieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Man muss doch ehrlicherweise sagen: Am Freitag stand im Bundesrat auch eine Initiative aus Bremen zur Abstimmung, die den Bund explizit dazu auffordert. Die ist aus dem Wirtschaftsressort betreut worden, und sie ist beschlossen worden im Konzert der Länder, nicht nur der norddeutschen Länder. Dadurch haben wir noch nicht den Scheck ausgestellt gekriegt, das ist aber ein ganz wichtiger Schritt hin dazu, dass wir eine bessere Häfenfinanzierung bekommen. Wir werden natürlich auch darüber reden müssen, das ist klar, wie wir unsere Genehmigungsverfahren, unsere Umsetzung in die Praxis verbessern, verschlanken. Was haben wir von viel Geld, das grundsätzlich zur Verfügung steht – oder ein bisschen mehr Geld –, was dann nicht in die Schulen und Kitas oder auf die Straße gebracht wird? Selbstverständlich müssen wir uns in diesem Zusammenhang auch die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie anschauen. Meine Damen und Herren, es kann gar kein Zweifel daran bestehen: Bremen und Bremerhaven sind starke Standorte der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, und in den vergangenen Jahren sind hier in erheblichem Umfang neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Wenn man sich die Stellenportale anguckt von Rheinmetall, von ATLAS und von anderen, dann stellt man fest, das ist ein laufender Prozess, da wird Beschäftigung aufgebaut. Die Rüstungsindustrie in Bremen ist hochinnovativ, und im innerdeutschen Standortvergleich belegt Bremen regelmäßig eine Spitzenposition in den Kategorien Wertschöpfung und Arbeitsplatzdichte. Ich sage mal: Ich begrüße das ausdrücklich, dass wir diese Wertschöpfung hier in Bremen haben. Denn wenn es für die Verteidigung der deutschen und europäischen Freiheits- und Werteordnung notwendig ist, sich stärker als in den vergangenen Jahren verteidigungsfähig zu zeigen, dann habe ich kein Problem damit, dass davon auch bremische Unternehmen und bremische Arbeitsplätze profitieren. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der Senat pflegt enge Kontakte zu allen Akteuren dieser Branche. Die Wirtschaftssenatorin und auch ich führen regelmäßig Gespräche mit den Unternehmen über ihre Perspektiven, über ihre Sorgen und Probleme und darüber, wie wir die Produktionsbedingungen am Standort Bremen verbessern können, genau wie mit allen anderen Unternehmen und auch allen anderen Branchen, die in Bremen und Bremerhaven vertreten sind. Natürlich spricht nichts dagegen, dass die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie auch mal im Transformationsrat – den wir hier eingerichtet haben und in dem wir die verschiedenen Branchen mit den Sozialpartnern diskutieren –, dass wir auch in dem Transformationsrat, den wir bereits haben, über die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sprechen. Ja, da wird auch eine große Rolle spielen: Wie werden wir unsere Häfen in verteidigungspolitischer Hinsicht fit machen können? Da werden wir uns ebenfalls auf die veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen einstellen müssen. Wir gehen das auch nicht nur passiv an, sondern ich erinnere daran, dass Boris Pistorius, unser Verteidigungsminister, vor einiger Zeit hier in Bremen war – nicht, weil er sich aufgedrängt hätte, sondern wir ihn eingeladen hatten –, um genau die Frage „Wie ist die Perspektive bei Airbus?“ zu diskutieren, „Wie ist die Perspektive unserer Häfen?“. Da kann man, glaube ich, wirklich nicht sagen, dass der Senat sich nicht kümmert. Aber meine Damen und Herren von der Opposition, von der CDU insbesondere: Ich rate dazu, das Thema nicht allzu symbolträchtig aufgeladen zu debattieren. Ich kann ein wenig die Rolle einer Oppositionspartei verstehen in Bremen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das waren Sie doch noch nie!) Aber das Thema und die Lage sind doch eigentlich viel zu ernst, als dass man meint, mit solchen Anträgen der Regierung immer ein Stöckchen hinhalten zu müssen, über das sie dann zu springen habe. Ich bitte ganz ausdrücklich darum, in der Situation bei allem realpolitischen Realismus auch all diejenigen ernst zu nehmen und mitzunehmen, die sich um die Bewahrung des Friedens in Europa und weltweit ernsthaft Sorgen machen und für die die Produktion eines Panzers nicht das Gleiche ist wie die Produktion eines Lastwagens, denn das ist es nicht und das ist es auch für mich nicht. Das ist schon was anderes. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deshalb kann doch niemand ernsthaft sagen, dass man nicht unterschiedlicher Auffassung auch bei der Frage der Rüstungsexporte sein kann, weil das ist doch eine schwierige Abwägung. Wir müssen verlässlich sein bei den Exporten gegenüber unseren Partnerinnen und Partnern. Das ist Teil unserer Außenpolitik. Da können wir auch nicht sagen, das machen wir nicht. Auf der anderen Seite ist es doch ganz klar so, dass Rüstungsexporte, wenn sie in die falschen Hände geraten, auch jede Menge Schaden anrichten können. Deshalb ist es doch eine ganz, ganz schwierige Abwägungsfrage. Ja, da muss man sich positionieren, aber da kann doch keiner sagen, das ist doch eine ganz einfache Sache. Da muss man und kann man natürlich auch darüber diskutieren. Ich verrate Ihnen noch etwas: Am Ende entscheiden das nicht die Länder, sondern der Bundessicherheitsrat. Es spielt überhaupt keine Rolle, was die Bürgerschaft oder der Senat dazu sagen, wie diese Abwägung ausfällt, sondern die Entscheidung trifft der Bundessicherheitsrat. Dass da eine Wirtschaftsministerin eines Landes aus ihrer moralischen Haltung heraus auch eine Position hat, das muss man jemandem auch zugestehen. Am Ende wird es bei der Konferenz der norddeutschen Ministerpräsidenten ein geeintes Papier geben, davon gehe ich aus. Das werden wir im Mai beschließen. Dahinter stehen auch viele richtige und notwendige Diskussionen. Es wird am Ende eine gemeinsame Position stehen. Aber hier zu stehen und zu sagen “Skandal, Skandal!“, weil man unterschiedliche Auffassungen zum Thema Rüstungsexporte haben kann, meine Damen und Herren, das ist viel zu weit oben ins Regal gegriffen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die aktuellen Herausforderungen verlangen nicht nach symbolträchtigen Anträgen, sondern nach verantwortungsvoller Politik, die bewertet, die abwägt und um den richtigen Weg ringt. So verantwortungsvoll wie der Senat am Freitag im Bundesrat abgestimmt hat. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger.

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Theresa Gröninger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das „Signal-Gate“ aus den USA zeigt nicht nur, dass der dortige Umgang mit vertraulichen Regierungsinformationen zweifelhaft ist, die Veröffentlichung zeigt vor allen Dingen eines, dass wir Europäer uns nicht mehr auf die Amerikaner verlassen können. Wir müssen für unsere eigene Sicherheit sorgen. Lassen Sie es mich noch einmal ganz, ganz deutlich sagen! Nicht wir sind der Aggressor, der Aggressor sitzt in Moskau und ignoriert aus eigenem Interesse internationale Grenzen. (Beifall CDU, FDP) Bei aller Koalitionsliebe, lieber Bürgermeister Bovenschulte, die Linken klagen gerade gegen das, was beschlossen wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht und wenn Die Linke hier nicht bei Ihrer Rede applaudiert, dann ist es mit der Koalitionsliebe bald vorbei und es zeigt die Haltung. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich möchte gern mit ein paar Fakten aufräumen. Und zwar wurde häufig von Panikmache gesprochen und es wurde von Lockerungen oder ganzem Weglassen von Exportvorschriften gesprochen. In dem Papier steht folgendes, einfach für den Faktencheck: Das Papier setzt sich ein für eine EU-weite Harmonisierung der Exportvorschriften für Rüstungsgüter, es setzt sich auch ein für die Beschleunigung und Verlässlichkeit der Exportgenehmigung, Vereinheitlichung der Herstellungs- und Überlassungsgenehmigung, Beschleunigung der Antworten von Voranfragen an das Auswärtige Amt. Herr Rupp, das Wort Lockerung kommt im Papier nicht vor. (Beifall CDU) Auch Herr Stahmann hat den Eindruck erweckt, die Exportgenehmigungen würden abgeschafft. Das ist nicht die Position der norddeutschen Länder. Herr Bovenschulte hat es gerade richtig gesagt, die Arbeit fängt jetzt erst an und warum wir den Transformationsrat brauchen, ist: Wir müssen schnell sein, Herr Stahmann. Die Bildung einer Regierung steht kurz bevor und dann geht der Run auf die Geldtöpfe los. Ich möchte, dass wir in Bremen bestmöglich davon profitieren und dass wir das Geld nutzen, um hier Wirtschaftsförderung zu machen, um Technologie zu fördern, um unsere Infrastruktur zu renovieren und vor allen Dingen dafür zu sorgen, dass wir ein starker Standort für Technologie und Forschung in der Nordwestregion bleiben. (Beifall CDU) Herr Stahmann hat auch aufgeworfen, warum wir denn keine Hafengruppe brauchen. Ich möchte eines erinnern, wir sitzen regelmäßig im Hafenausschuss. Da haben wir mit den ständigen Gästen eigentlich alle relevanten Player am Tisch und bei interdisziplinären Themen haben Sie sich schon mal für einen Transformationsrat Entbürokratisierung entschieden. So schlecht kann ein solches Gremium nicht sein. (Beifall CDU) Wir haben da Themen offen. Wir haben die Zivilklausel, und das hat der Kollege Herold gut gesagt, er hat über die Freiheit der Forschung gesprochen, und ich sage eins: Es gibt zwei gute Beispiele, warum militärische Forschung in unser aller Leben Einzug gefunden hat. Das eine ist das Internet. Wer das Internet nutzt, nutzt eine Innovation aus der Verteidigungsforschung. Das zweite Beispiel ist die Mikrowelle. Wer sein Essen heute bequem aufwärmt, profitiert direkt von militärischer Forschung. Diese Beispiele zeigen, wir dürfen Forschungsgelder nicht zurückhalten, nur, weil ein Satellit sowohl Klimaschäden als auch Truppenbewegungen beobachten kann. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir wollen uns technologisch vorbereiten. Wir wollen Bremen da stärken, wo es schon stark ist. Das ist das, was ich Ihnen noch mitgeben kann. Wenn wir bei der Schuldenbremse schon über unseren Schatten springen konnten, dann schaffen Sie das auch und können endlich anerkennen, dass die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft in Bremen eine Relevanz hat, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Herr Rupp hat mit einem Zitat geendet, ich möchte das auch gern machen und zwar ende ich mit Wolodymyr Selenskyj: Freiheit muss besser bewaffnet sein als die Tyrannei. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Als Nächstes erhält der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp das Wort zu einer Kurzintervention.

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Ich habe hier ein Exemplar dieser Vereinbarung der norddeutschen Küstenländer. Da steht zu Rüstungsexporten: „Abbau der bürokratischen Hürden und hohen Auflagen beim Export. Durch die restriktiven Exportvorschriften haben nationale Unternehmen Wettbewerbsnachteile.“ Für mich ist das Lockerung. – Danke! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Als Nächstes die Abgeordnete Theresa Gröninger zu einer Kurzintervention.

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Theresa Gröninger CDU

Lieber Herr Rupp, was Sie auch sagen müssen, ist, dass diese Punkte unter dem Punkt „EU-weite Harmonisierung der Exportvorschriften für Rüstungsgüter“ stehen. Bedeutet: man möchte nationales an europäisches Recht angleichen (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Absenken, ja!) und ich meine, dass das auch eine Position ist, die bei vielen Ihrer Koalitionspartner Thema ist. Die Antwort auf Amerika, auf Russland, auf die Ukraine, kann nur sein: „Europe United“ und das ist das, was dieser Passus meint. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

So, meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen ist das erste Thema der Aktuellen Stunde geschlossen. Bevor ich jetzt das zweite Thema aufrufe, gebe ich noch einmal die Restredezeiten der Fraktionen bekannt. SPD-Fraktion: 6 Minuten, 16 Sekunden; CDU-Fraktion: 3 Minuten; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 8 Minuten, 7 Sekunden, Die Linke: 6 Minuten, 47 Sekunden. Meine Herren, das stört ein bisschen, entschuldigen Sie bitte, auf der Senatsbank, danke! BÜNDNIS DEUTSCHLAND: 6 Minuten, 57 Sekunden; die FDP: 2 Minuten, 41 Sekunden und der Senat 1 Minute, 14 Sekunden. Wir kommen jetzt zum zweiten Thema der Aktuellen Stunde: Massaker an Alawit:innen in Syrien – Abschiebepläne der neuen Regierung – was bedeutet das für Menschen aus Syrien in Bremen? Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die Debatte ist eröffnet. Als Erstes erhält das Wort der Abgeordnete Cindi Tuncel.

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Cindi Tuncel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Das Ende der Assad-Diktatur, das ist ein Grund zur Freude ohne Einschränkung. Es ist das Ende von brutaler Unterdrückung, von Staatsterror und Foltergefängnissen. Diese Freude konnten wir auch in Deutschland und Bremen erleben. Menschen feierten, lagen sich in den Armen, der Schrecken Assads und seine Kräfte hat endgültig ein Ende. (Beifall Die Linke) Am Ende der Diktatur ist nicht der Beginn der Demokratie, von Sicherheit und Menschenrechte. Die Rebellen, die mit der inzwischen autokratischen Türkei im Rücken den Diktator stürzten, die neuen Machthaber in Syrien, sind Islamisten und sie bleiben Islamisten. Auch wenn sie jetzt Anzug statt Uniform tragen. Mithilfe dieser Islamisten bekämpft die Türkei seit Jahren das einzig demokratische Gebiet mit starken Minderheitsrechten in Syrien, die selbstverwaltete Region in Nord- und Nordostsyrien. Die Massaker in Syrien, bei denen diesen Monat allein über tausend Zivilisten ermordet worden sind, überwiegend Alawiten, zeigen, dass das Land von stabilen und sicheren Verhältnissen noch weit entfernt ist. Ich will Sie daran erinnern, dass das Land vierzehn Jahre Krieg und 64 Jahre Diktatur hinter sich hat. Die nach dem Sturz der Assad-Diktatur von vielen geäußerten Erwartungen, dass jetzt schnell sichere und demokratische Verhältnisse eintreten, das ist doch jenseits von jeder möglichen Realität, meine Damen und Herren. (Beifall Die Linke) Trotzdem hat die Bundesregierung sehr schnell auf Normalisierung gesetzt. Letzte Woche wurde auch die deutsche Botschaft in Damaskus wieder eröffnet. Währenddessen werden im Sondierungspapier der wohl zukünftigen Regierungsparteien rechtswidrige Maßnahmen zur Aussetzung der Grundrechte Asylsuchender geplant, unter anderem die Zurückweisung an den Außengrenzen und die Abschaffung des rechtsstaatlichen Verfahrens durch Streichung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Asylverfahren. Außerdem wird geplant, im Fall von doppelten Staatsbürgerschaften die Möglichkeit zur Ausweisung zu nutzen, was sehr viele Menschen auch hier in Bremen verunsichert hat. Das Bundesinnenministerium spricht sich sogar für die Zurückweisung von Sunniten aus Syrien aus, weil die neuen Machthaber ebenfalls Sunniten sind. Ich finde das politisch nicht haltbar und gefährlich. (Beifall Die Linke) Meine Damen und Herren, wenn Menschen lieber das Risiko eingehen, am Mittelmeer zu sterben als in ihrer Heimat zu bleiben, dann ist nicht Flucht das Problem, sondern die Politik, die sie dazu zwingt. Deshalb haben wir als Linke diese Aktuelle Stunde eingereicht, weil wir sagen, dieser innenpolitische Überbietungswettbewerb muss aufhören, der Wettbewerb darum, Geflüchteten immer mehr Grundrechte zu entziehen. Wer jede Flucht kriminalisiert, darf sich nicht wundern, wenn Menschen trotzdem Schutz suchen, denn die Alternative ist oft das Sterben. (Beifall Die Linke, SPD) Wer sich zu Demokratie bekennt, muss auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Keine Waffenlieferungen in die Türkei, stattdessen diplomatische Unterstützung für demokratische Kräfte in Syrien. Und es braucht Schutz für Alawit:innen und weitere Minderheiten, die dort gerade systematisch verfolgt und ermordet werden. Wir müssen klar für eine Haltung stehen, die Migration als Tatsache und Schutzsuchende als Menschen mit Rechten sieht. Es sind nicht alle eine Bedrohung, sie sind keine – –. Nicht alle – –. Entschuldigen Sie bitte, ich muss etwas trinken. Ich mache das mal wie Herr Schäck. Es sind nicht alle eine Bedrohung, denn sie sind keine! Nicht alle sind belastend, denn sie sind eine Bereicherung! Die Wahrheit ist: Diese Politik der tödlichen Grenzen ist längst Realität geworden und das darf niemand hinnehmen, der für Grund- und Menschenrechte einsteht. (Beifall Die Linke, SPD) Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die angebliche Überforderung zwar ein beliebtes rechtes Thema bleibt, obwohl seit Jahren die Anzahl der Menschen, die Bremen erreichen, stark zurückgeht. Ich sage Ihnen hier: Die Bekämpfung von Menschen, die Schutz suchen, ist nur um den Preis zu haben, dass die Menschen nicht in ihrer Heimat sterben, sondern an den Grenzen Europas. Das kann eigentlich kein Demokrat und können keine Demokraten unterstützen. Und doch sehen wir, dass genau diese Politik der tödlichen Grenzen zum Mittel der Wahl wird, auch in den Debatten hier in Bremen wird das so geführt. Ich will Ihnen deutlich machen, was das mit uns macht. Ich meine uns, die wir Teil dieser Gesellschaft sind, die wir Teil dieser Gesellschaft geworden sind, weil wir Schutz vor Verfolgung und Genozid suchen mussten. Ich werde gerade von Bremer:innen angesprochen, die mir sagen, dass sie Angst haben, unter der neuen Regierung abgeschoben zu werden, abgeschoben in einen Genozid, abgeschoben in Unterdrückung. Viele Menschen, die aus Syrien gekommen sind, die hier Schutz gesucht haben und Teil dieser Gesellschaft geworden sind, viele von ihnen sind auch Alawiten. Viele von ihnen gehören weiterhin Minderheiten aus der Region an. Ich selbst bin Jeside. Liebe Kolleginnen, Kollegen, wir hören, was Sie sagen. Ich will Ihnen deshalb als Abgeordneter der Linken aber auch persönlich sagen: Fangen Sie bitte wieder an, Politik für die gesamte Gesellschaft hier in Bremen zu machen! Fangen Sie an, sich für die Rechte aller Bremer:innen einzusetzen, statt einige von uns auszuschließen! Lassen Sie uns zusammenarbeiten für die demokratischen und sicheren Verhältnisse in Syrien, im Nahen Osten und für Bremen, indem die Bremerinnen und Bremer, die in ihrer Vergangenheit fliehen mussten, sicher sein können, gleichwertiger Teil der Gesellschaft zu sein. Wir Linken wollen, dass Bremen hier lebenden Menschen die Sicherheit gibt, nicht in Gefahr, in die Verfolgung, in den Genozid abgeschoben zu werden, für ein Bremen, das sich dafür einsetzt, dass bedrohte und in Gefahr befindliche Familien von Bremer:innen sicher zu uns gelangen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Entschuldigung für die – –. Meine Stimme war nicht so gut. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp.

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Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! „Wir sind in unseren Häusern gefangen, haben Angst rauszugehen. Wer sich vor die Tür wagt, wird getötet oder entführt. Bitte, bitte, die ganze Welt muss handeln! Wir werden hier ausgelöscht.“ So klingen die dramatischen Hilferufe von Alawit:innen, die gerade die Weltöffentlichkeit erreichen. Drei Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes haben islamistische Kämpfer Massaker an Hunderten Zivilisten verübt. Nach Angaben der syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte mit Sitz in London wurden bereits mehr als 1 300 Menschen getötet. Die Mehrheit der Getöteten gehören der alawitischen Minderheit an. Es ist der erste heftigste Gewaltausbruch, den Syrien seit dem Sturz Assads erlebt. Laut der Beobachtungsstelle ging dem Massaker ein öffentlicher Aufruf voraus. Es gebe Videoaufnahmen, in denen die Kämpfer sagen, sie seien gekommen, um Alawiten zu töten. Syrische Islamisten haben die Alawiten – Assad selbst war Alawit und viele Soldaten auch – als Verräter:innen bezeichnet und die aktuelle Regierung an den Rand gedrängt. Das alles hat zu den Gewaltexzessen beigetragen. Nun rufen diese Alawiten die Internationale Gemeinschaft auf, sich für die Fluchtkorridore aus den syrischen Küstengebieten einzusetzen. Im Moment sei man dort gefangen. Hilferufe dürfen nicht ungehört bleiben, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, mit diesen Massakern stirbt die Hoffnung auf neue Stabilität in Syrien jeden Tag etwas mehr. Die Zukunft des Landes muss in den Händen aller Syrerinnen und Syrer liegen, ganz egal, welcher Ethnie, welcher Religion oder welchen Geschlechts. Die Übergangsregierung steht in der Verantwortung, weitere Übergriffe zu verhindern und die Fälle aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Liebe Kolleg:innen, viele Berichte über die Gewaltausbrüche in Syrien nennen Frauen und Kinder als Opfer. Viele von uns denken an die Massaker an den Jesid:innen, die dem Islamischen Staat im Irak vor zehn Jahren zum Opfer fielen. Unendlich viele Frauen und Kinder wurden verschleppt, vergewaltigt, auf grausame Art misshandelt und verstümmelt. Die Berichte der Überlebenden lassen mich noch immer erstarren. Gerade letzte Woche hat der deutsch-kurdische Wissenschaftler und Psychologe Professor Dr. Jan İlhan Kızılhan das Bundesverdienstkreuz für sein Engagement bekommen. Er half, traumatisierte Jesidinnen und ihre Kinder nach Deutschland zu holen, um mit psychologischer Unterstützung aus Opfern Überlebende und Zeugen der Abgründe islamistischer Gewalttäter zu machen. Liebe Kolleg:innen, ich habe wirklich Angst, dass sich dieses Leid wieder und wieder wiederholt, dass wieder Frauen und Kinder Gewalt ertragen müssen, gesellschaftlich unterdrückt werden und ihre Rechte verlieren. Gerade in Syrien sind viele Frauen politisch aktiv. Sie haben eine sehr genaue Vorstellung davon, wie ein modernes und demokratisches Syrien aussehen kann. Ich wünsche ihnen von Herzen, dass sie ihre Kraft behalten, um sich bei der männlich dominierten Übergangsregierung Gehör zu verschaffen. Frauenrechte sind Menschenrechte, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke, FDP) Ich appelliere mit Nachdruck an die Bundesregierung – ob alt oder neu – dass sie sich für ein Ende der Gewaltverbrechen einsetzt. Weitere Massaker an der alawitischen Gemeinschaft müssen verhindert werden. Die neuen Machthaber haben eine unabhängige Untersuchungskommission angekündigt, die innerhalb von 30 Tagen einen Bericht vorlegen soll. Sie haben zugesagt, die für die Verbrechen verantwortlichen Personen strafrechtlich zu verfolgen. An diesen Zusagen werden sich die neuen Machthaber messen lassen müssen. Gleichzeitig muss es internationalen Teams ermöglicht werden, die Verbrechen aufzuklären. Die Fortsetzung islamistischer Gewalt gegen die alawitische Minderheit ist weder eine Basis für die Wiederaufnahme Syriens noch für die Normalisierung diplomatischer Beziehungen. Die politische Lage im Land muss anhaltend stabil sein, bevor die Menschen über Rückkehr nachdenken. Von der neuen Bundesregierung fordere ich ein klares Signal, dass alle Syrer:innen, die sich in Deutschland ein neues Leben aufgebaut haben, bleiben können, wenn sie wollen und dass auch der Familiennachzug möglich bleibt. Es gibt keinen Grund, bereits gut integrierte Menschen aus dem Land zu vertreiben. Viele erfüllen längst die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit und arbeiten hier zum Beispiel in der Pflege oder im Gesundheitssystem und warten zum Teil schon zu lange auf die Bearbeitung ihres Einbürgerungsantrags. Ich fordere das aber auch von unserem Innensenator, dass er die viel zu langen Bearbeitungszeiten bei der Einbürgerung in den Griff bekommt. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke.

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut Pressemeldung wollen Union und SPD mehr Asylzurückweisung und Abschiebung nach Syrien. Wie Die Linke hier im Haus kritisiert auch die außenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion diese Pläne. Sie sagte, ich zitiere: „Syrien ist kein sicheres Land. Achtzig Prozent der Bevölkerung sind auf humane Hilfe angewiesen. Große Teile des Landes haben keine verlässliche Stromversorgung.“ Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, unter diesen Problemen leiden nicht nur Menschen in Syrien, sondern leider Hunderte Millionen Menschen weltweit. Dass dies keine Asylgründe in Deutschland mit seinen 82 Millionen Einwohnern sein können, ist eigentlich evident. Dass solche Gründe aber angeführt werden, zeigt exemplarisch die Maßlosigkeit links-grüner Asylpolitik, die die Grenzen der Aufnahmefähigkeit ignoriert. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Von Gewicht ist natürlich der Verweis der Linken auf die jüngsten Massaker der Zivilisten in Syrien, denen Tausende Alawiten zum Opfer fielen. Das ist schrecklich, dass das Morden in Syrien immer noch kein Ende hat, nachdem dieser Krieg seit 2011 bereits Hunderttausende Opfer forderte. Niemand, meine Damen und Herren, niemand will Menschen an Orte abschieben, wo sie Opfer von Pogromen werden. Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass von Abschiebung abzusehen ist, wenn für die Betroffenen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit besteht. Das regelt § 60 des Aufenthaltsgesetzes. Daraus folgt allerdings nicht, dass Abschiebungen in Krisengebiete generell ausgeschlossen sind, denn zum einen kommt es auf konkrete Gefahren an. Abstrakte Risiken, meine Damen und Herren, reichen hierfür nicht aus. Zum anderen sind bei Kriminellen und Gefährdern die Hürden für Abschiebung deutlich niedriger. Das, meine Damen und Herren, ist auch gut so. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Deshalb ist für unsere Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND klar: Vergewaltigern, Mördern und Terroristen Asyl zu gewähren, widerspricht geradezu diametral dem Sinne des Asylrechts. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn Verbrecher als Asylberechtigte unter Schutz gestellt werden, verliert das Asylrecht an Legitimität und die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung. Das betrifft auch und insbesondere Syrer, denen ab 2012 über viele Jahre pauschal ein Schutzstatus zugestanden wurde und die ebenso pauschal vor Abschiebung geschützt waren. Dies hatte eine Sogwirkung zur Folge, die maßgeblich zur Asylkrise unter der Merkel-Ära beigetragen hat. Mittlerweile leben 1,3 Millionen Menschen mit syrischem Migrationshintergrund in Deutschland. Mehr als 700 000 hatten 2024 einen Schutzstatus. Der größte Teil von ihnen ist im Zuge der Migrationskrise 2014 bis 2016 nach Deutschland gekommen, aber die Immigration aus Syrien hält an, und auch 2024, also im letzten Jahr, stellten Syrer mit 75 000 Personen die größte Gruppe unter den Asylbewerbern in Deutschland. Bei 90 Prozent der rund 624 000 syrischen Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war dieser befristet. Das, meine Damen und Herren, ist doch ein wichtiger Punkt: Asyl ist Schutz auf Zeit. Ob die Schutzberechtigung weiter besteht, muss regelmäßig überprüft werden. Wenn die Fluchtgründe entfallen und der Asylbewerberstatus aufgehoben wird, haben die Betreffenden Deutschland zu verlassen. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist es ein Hohn, dass die ehemalige Außenministerin Baerbock in Syrien für Migration nach Deutschland warb, zumal sie damit einem kriegsgebeutelten Land das wichtige Humankapital entzieht, das dort dringend gebraucht wird. Meine Damen und Herren, ein Asylbewerberstatus endet bei längerem Verbleib in Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis und endgültig mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND hält es für falsch, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Staatsbürgerschaft an Asylbewerber zu vergeben, die erst wenige Jahre in Deutschland leben. Dass die Ampel ihnen den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft schon nach fünf oder gar nach drei Jahren ermöglichte, bleibt ein gefährlicher Fehler, der korrigiert werden muss. Als Opposition hat die CDU dies scharf kritisiert, aber was, sehr geehrter Kollege Imhoff, wird ein Kanzler Merz machen? Der bisherige Verlauf der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU stimmt da wenig hoffnungsfroh. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das Richtige wird er machen!) Das werden wir noch sehen! Meine Damen und Herren, dass die Staatsbürgerschaft am Ende und nicht zu Beginn der Integration stehen muss, war jahrzehntelang die Position der Union. Wie richtig sie war, zeigen die Erfahrungen mit den Syrern. Unter den Eingebürgerten waren syrische Staatsangehörige im vergangenen Jahr die größte Gruppe. Das ist kein Ausdruck von Integrationserfolg, sondern von großem Interesse an Aufenthaltsverfestigung. Verständlich sicherlich aus Sicht der Betroffenen, können diese Einbürgerungen aber Sicherheitsinteressen zuwiderlaufen. Wie viele islamistische Schläfer so eingebürgert wurden, weiß heute niemand, und wer, meine Damen und Herren, übernimmt einmal die Verantwortung dafür? (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Unsere Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND meint daher: Die Sicherheit der Bürger zu schützen, ist die Kernaufgabe jeder Regierung. Dafür muss die Migration kontrolliert werden, dafür muss das Asylrecht auf seinen Ursprung als Individualschutz politisch Verfolgter zurückgeführt werden. Die pauschale Privilegierung bestimmter Volksgruppen und Staatsangehöriger muss deshalb beendet werden, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dazu gehört auch, dass Abschiebungen nach Syrien ermöglicht werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Christine Schnittker

Als Nächstes erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.

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Dr. Marcel Schröder FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es, egal wo auf der Welt, innerhalb von 72 Stunden zu 39 Massakern kommt, wenn dabei rund 1 500 Menschen getötet werden, es sich dabei größtenteils um Zivilisten handelt und größtenteils um eine diskriminierte religiöse Minderheit, dann darf das niemanden kaltlassen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Diese Gewalt betrübt uns zutiefst, diese Gewalt ist unerträglich und diese Gewalt muss dringend aufhören, und da spreche ich im Namen unserer Fraktion und wahrscheinlich auch für viele hier im Hause: Menschenrechte sind nicht verhandelbar! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Situation in Syrien ist unübersichtlich. Seit dem Sturz Assads im Dezember letzten Jahres ist der Bürgerkrieg zwar vorbei, aber es wurde schon gesagt: Es ist jetzt die islamistische HTS an der Macht, die auch schon zusammen mit dem IS gekämpft hat. Ich war da von Anfang an eher zurückhaltend mit dem Jubel, zumal der Anführer al-Scharaa ja bis kurz davor noch international gesuchter Top-Terrorist war und insbesondere die HTS in Nordsyrien ja weiterkämpft gegen die Kurden, gemeinsam übrigens mit der Türkei. Die Situation der Alawiten ist brandgefährlich. Insgesamt sind die Alawiten, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, 0,5 Prozent der Muslime weltweit. In Syrien sind es allerdings 12 Prozent der Bevölkerung, und auch Assad selbst ist Alawit. Allerdings waren auch viele Alawiten Assad-Gegner, und die werden jetzt wiederum teilweise dafür verantwortlich gemacht, obwohl sie eigentlich gar nichts damit zu tun hatten, was Assad da angerichtet hat. Der Analyse, dass die Situation in Syrien alles andere als gut und wirklich schwierig ist, der stimmen wir als FDP-Fraktion zu. Wo wir nicht so ganz mitgehen können, sind die Forderungen, die hier teilweise aufgestellt werden und die aus unserer Sicht etwas über das Ziel hinausschießen. Erst mal, Herr Tuncel: Mich hat das echt betroffen gemacht, dass es in Ihrem Umfeld Menschen gibt, die Angst davor haben, in einen Genozid abgeschoben zu werden. Ich glaube, das muss ich hier einmal sagen: Niemand in Deutschland muss Angst haben, in einen Genozid abgeschoben zu werden, und das sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern, die diese Sorgen haben, auch ganz klar so sagen. Wir haben hier in den Behörden und in den Gerichten hochkompetente Juristen, die eine Einzelfallprüfung vornehmen. Das ist nämlich so bei uns im Aufenthaltsrecht: Es gibt immer eine Einzelfallprüfung und wirklich niemand in Deutschland muss Angst haben, in einen Genozid abgeschoben zu werden. Das ist mir einmal ganz wichtig, zu betonen. (Glocke) Auch vor Vertreibung, Frau Görgü-Philipp, auch das fand ich etwas drüber, auch vor Vertreibung muss hier niemand Angst haben. Ich würde für etwas mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat und unsere Behörden und in die Gerichte werben, denn diese Einzelfallprüfung, die wird die Situation in Syrien ganz sicher analysieren und im Blick haben. Da bin ich mir sicher. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Als Nächstes erhält das Wort die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter.

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Dr. Wiebke Winter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, für uns alle ist es unerträglich, wenn man die Bilder aus Syrien sieht, wenn man den Krieg sieht, der jetzt dort seit über einem Jahrzehnt tobt. Das ist für uns völlig klar: Wir alle wünschen uns eine friedliche Lösung für Syrien, für den gesamten Raum, und das können wir, glaube ich, insgesamt alle gemeinsam feststellen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind nun hier aber in der Bremischen Bürgerschaft und deswegen möchte ich auch noch einmal auf die Bremer Themen zu sprechen kommen. Wie berührt uns das Schicksal der Syrerinnen und Syrer und was macht das mit unserem Bundesland? Ich habe mir schon gedacht, dass Sie jetzt wahrscheinlich auf einen noch nicht existierenden Koalitionsvertrag von Union und SPD eingehen wollen. Von daher kann man wahrscheinlich auch noch nicht mit letzter Gewissheit sagen, was tatsächlich verhandelt wird. Soweit ich weiß, gibt es da auch noch verschiedene Streitpunkte, aber eine Sache, die Sie gerade auch erwähnt haben, Herr Tuncel, die möchte ich wirklich noch einmal ganz klarstellen: Wir reden hier über die Bildung einer Regierung aus zwei demokratischen Parteien, von Union und SPD, die in einer demokratischen Wahl gewählt worden sind. Dann zu überlegen, ob man nicht Angst haben sollte vor einer Regierung, das halte ich für unredlich und das spaltet auch die Gesellschaft. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Denn es ist für uns völlig klar, dass wir uns an die Regeln halten, die unser Rechtsstaat auch uns auferlegt. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat auf eine Einzelfallprüfung, ob ihm hier Asyl gewährt wird, ob ihm hier ein Schutzstatus gewährt wird. Das wird es selbstverständlich weiterhin geben. Ich finde diese Frage wirklich absurd. (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]) Es ist genauso klar, dass die Menschen, die jetzt hierherkommen und berechtigten Schutz brauchen, ihn auch bekommen werden und dass wir selbstverständlich niemanden zurückführen werden in eine Welt, in der sie vom Tod bedroht sind, sondern dass immer eine Einzelfallprüfung stattfindet, wie mit diesen Menschen umgegangen wird. Selbstverständlich werden wir niemanden in den Tod zurückführen, das ist doch völlig klar. (Beifall CDU – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Ich vertraue, da bin ich ganz einig mit dem Kollegen Herrn Schröder und wahrscheinlich mit vielen in diesem Parlament, wir vertrauen auf unseren Staat. Wir vertrauen auf die Entscheidungen der Verwaltung, die ja dann übrigens auch noch einmal von der Justiz überprüft werden können, und wir vertrauen darauf, dass wir uns auch außenpolitisch – aber das muss, ehrlich gesagt, ein anderes Parlament dann auch klären als dieses Parlament – weiterhin dafür einsetzen werden, dass wir mehr Frieden in dieser Welt haben. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Als Nächstes erhält die Abgeordnete Antje Grotheer das Wort.

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Antje Grotheer SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, die Menschen in Syrien haben Angst; nicht nur die Alawit:innen aber vor allem die im Moment. Durch die Geschichte Syriens der letzten zwanzig Jahre zieht sich aber die Angst von allen, vor Bürgerkrieg, vor Verfolgung, vor Tod. Diese Angst nehmen wir ihnen nicht, indem wir hier über Sachen sprechen. Die Angst können wir ihnen gar nicht nehmen, das ist ein ganz tiefes Gefühl, das in diesen Menschen lebt. Wir müssen leider sagen: zu Recht lebt es in ihnen, denn ihre Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sind bedrückend, sind verängstigend und sind schwierig. Deswegen kann ich es absolut verstehen, wenn es auch hier erhebliche Auswirkungen auf die Menschen aus Syrien hat, wenn sie sagen: Wie geht es denn jetzt weiter, sind wir dort in Gefahr oder nicht? Wir haben im Moment nicht mal ein verlässliches Lagebild aus Syrien. Wir können es gar nicht beurteilen, was da tatsächlich los ist. Wir sind angewiesen auf Medienberichterstattung, von der wir nicht immer sicher sein können, in welcher Form und welcher Korrektheit sie erfolgt. Aber wir in Bremen, wir haben uns immer an die Seite der Menschen gestellt, die anderswo verfolgt wurden und das soll auch so bleiben! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das gilt auch für die Bremerinnen und Bremer, die aus Syrien zugezogen sind. Auch deren Schutz wollen wir nach wie vor gewährleistet haben. Der Sturz von Assad war nur ein kleiner Hoffnungsschimmer und wie viele von Ihnen, insbesondere wie die, die vor mir geredet haben, haben wir uns Gedanken darum gemacht, was da eigentlich passiert. Ist das wirklich ein Fortschritt? Demokratisch legitimiert ist das neue System keinesfalls. Es gibt keine funktionierende Sicherheitsstruktur. Wenn es die nämlich gäbe, hätte es diese Massaker nicht gegeben. Deswegen müssen wir uns mit der Frage sehr wohl beschäftigen: Was passiert vor Ort und wie reagieren wir eigentlich, und zwar nicht nur in Bremen, sondern in Deutschland und in Europa, auf diese Situation? Ich persönlich stehe zu der Entscheidung von Angela Merkel im Jahr 2015, zu sagen: Wir schaffen das, wir holen die Menschen aus dieser Situation raus. Und es tut mir leid, dass so viele es heute nicht mehr tun. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es ist angesprochen worden, dass ganz viele von den Syrerinnen und Syrern, die damals zu uns gekommen sind, heutzutage eingebürgert sind. Die sind nicht unter Aufgabe unserer Ansprüche an das, was sie hier leisten sollen, eingebürgert worden, sondern die sind eingebürgert worden, weil sie genau diese Voraussetzungen erfüllen. Sie haben nämlich einen gesicherten Lebensunterhalt, eine Integration, die nachgewiesen sind durch den Einbürgerungstest und sie haben Sprachkenntnisse nachgewiesen. So what? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Und ja, um das einmal klarzustellen: Alle sind überprüft worden auf die Frage, ob sie sich im Heimatland an terroristischen Aktivitäten beteiligt haben. Ja, eine absolute Sicherheit gibt es nicht, aber die Unterstellung, wir hätten dabei unzählige islamistische Schläfer eingebürgert, die weise ich hier entschieden zurück. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir haben uns in Europa darauf geeinigt, dass wir ein gemeinsames europäisches Asylsystem einführen wollen. Dieses europäische Asylsystem hat noch kaum gestartet. Ich bitte das einmal zur Kenntnis zu nehmen, bevor man schon wieder über Verschärfungen redet: Es hat noch nicht einmal angefangen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es ist eine Entscheidung, die im letzten Jahr vor der Sommerpause gefallen ist, europäisch, auf allerletzten Drücker im Europäischen Parlament. Ich bin bei Weitem nicht mit allem zufrieden, was drinsteht. Ich könnte eine kleine Vorlesung dazu halten, mache ich aber nicht. Das Entscheidende ist, dass wir dem eine Chance geben müssen, weil ich davon überzeugt bin, dass wir es als Europa gemeinsam tun müssen und es keine Antwort sein kann, dass jedes Land es jetzt für sich allein entscheidet. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Eine Ausnahme gibt es, das sind die nationalen Sicherheitsinteressen, aber ansonsten kommen wir an der Stelle nur weiter, wenn wir es gemeinsam machen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Und um noch einmal einen Punkt deutlich zu machen, den ich betonen möchte: Wir wollen nicht, dass Menschen in Bürgerkriegsgebiete zurück abgeschoben werden. Das steht aber auch überhaupt nicht an. Es gibt einen ganz klaren Beschluss, eine ganz klare Haltung: alle Verfahren in Deutschland sind zurzeit ausgesetzt, weil es schon, bevor es diesen Überfall auf die Alewit:innen gegeben hat, eine Entscheidung gegeben hat, zu sagen, die Sicherheitslage ist überhaupt nicht beurteilbar. Wir wissen gar nicht, wohin wir die Menschen zurückschieben. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man vielleicht Jens Spahn noch einmal erzählen!) Alle unsere Gerichte haben immer entschieden: Wenn wir die Menschen in Chaos zurückschieben, wenn wir die Menschen in Lebensgefahr zurückschieben, und zwar unabhängig von ihrem Glauben, ihrer kulturellen Überzeugung, ihrer geschlechtlichen Orientierung oder sonst was, dann dürfen wir das nicht. Wir dürfen die Menschen nicht abschieben, um sie dann dort Lebensgefahr auszusetzen. Ich möchte aber auch noch einen Unterschied machen, weil das hier dauernd vermischt wird. Die Frage, ob jemand einen Asylanspruch hat oder ob jemand subsidiär schutzbedürftig ist – da ist leider an einigen Stellen einiges durcheinandergeraten. Die Syrerinnen und Syrer sind in der Regel nicht hier und haben einen Asylstatus erhalten, sondern sie sind subsidiär Schutzbedürftige, als solche eingruppiert. Das ist der Unterschied in der Frage: Gibt es eine Befristung oder gibt es keine Befristung? Gleichwohl muss man deutlich sagen, dass es sehr vielen von den Menschen, die 2015 zugewandert sind – und das sind noch keine zehn Jahre, also jetzt gerade –, gelungen ist, unsere Anforderungen an diejenigen, die wir bei uns als Staatsbürgerin und Staatsbürger begrüßen wollen, zu erfüllen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deswegen muss man an dieser Stelle sehr deutlich machen, dass es wenig Sinn hat, hier aufgrund Einzelner, die Probleme verursachen, eine Angst vor allen zu schüren, und es macht überhaupt keinen Sinn unseren gemeinsamen Anspruch an Schutz der Menschenrechte und an Humanität aufzugeben, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Macht hier doch auch keiner!) auch nicht an dieser Stelle. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer das Wort.

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Ulrich Mäurer

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Land Bremen circa 18 000 Menschen, die ihre Wurzeln in Syrien haben. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Bilder, die wir alle in der Tagesschau über die Massaker gesehen haben, auf diese Menschen nachhaltig gewirkt haben. Von daher ist es richtig und notwendig, dieses Thema zu diskutieren. Ich hätte eigentlich erwartet, dass wir da vielleicht etwas vertiefter einsteigen, denn das Lagebild ist weiterhin völlig ungeklärt. Wir wissen nicht, wer verantwortlich ist. Wir wissen nicht, was dahinter passiert ist, und insgesamt haben wir keine Sicherheit, dass unsere Erwartungen, dass sich in Syrien nun eine friedliche Gesellschaft entwickelt, wo auch Minderheiten respektiert werden, wo Frauen respektiert werden, wo sich demokratische Errungenschaften breitmachen, – –. Ob das der Weg ist. Das war unsere Hoffnung, und ich glaube, diese Massaker haben uns gezeigt, davon ist Syrien noch sehr weit entfernt. Insofern ist es wichtig, das alles zu beobachten. Die Bundesregierung hat bisher sehr vorsichtig operiert. (Glocke) Die Botschaft ist noch nicht geöffnet, sondern es sind die ersten Kontakte geknüpft worden, was auch notwendig ist, um mit dem jetzigen Regime, welches sich da etabliert, überhaupt ins Gespräch zu kommen. Es wird keinen anderen Weg geben, als diesen Dialog aufzunehmen, um zu schauen, was in Syrien real passiert. Eine völlig andere Frage ist: Wie reagiert Bremen, wie reagiert der Bund auf diese Entwicklung? Da, muss ich sagen, sind einige Beiträge heute für mich sehr irritierend, denn sie schüren nur Panik. Panik, für die es überhaupt keine Veranlassung gibt. Wenn wir uns dieses Themas nüchtern annehmen, so sehen wir, dass inzwischen viele Syrerinnen und Syrer in Bremen die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die sind sicher. Dann haben wir 2 000 Personen, auch in Bremen, die haben die sogenannte Niederlassungserlaubnis. Das ist quasi so etwas wie eine deutsche Staatsbürgerschaft. Das heißt, auch die müssen sich keine Gedanken darüber machen, wie es weitergeht. Dann gibt es die Gruppe, die als subsidiär Schutzberechtigte, das heißt, als Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt sind. Die haben erst einmal einen positiven Bescheid, dass sie bleiben dürfen. Da kann natürlich, wenn wir eine Situation haben, dass sich die Verhältnisse in Syrien grundlegend verändern, so, wie wir das erwarten, dass es da Wahlen gibt, dass – wie gesagt – auch Minderheiten geschützt werden – –. Dann ist es Sache der Bundesregierung und dann des Bundesamtes für Migration, zu entscheiden, ob diese Bescheide widerrufen werden. Das heißt, rechtlich gesehen wird das immer so aussehen, es muss ein neuer Bescheid kommen, mit dem festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtling nicht mehr existieren. Diese Entscheidung trifft aber nicht allein die Bundesregierung, sondern das bedarf erst einmal einer internationalen Klärung. Dann hat natürlich jeder die Möglichkeiten, auch dagegen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das heißt, jede einzelne Entscheidung ist zu überprüfen. Das ist das eine. Das heißt, wir haben hier Sicherheit für viele, dass nicht ohne Entscheidungen der Gerichte Abschiebungen organisiert werden. Dann kommt hinzu, dass viele Menschen, die von Syrien in die Bundesrepublik gekommen sind, inzwischen hier zu Hause sind. Wir sehen, dass diese Personengruppe in vielen Bereichen stark vertreten ist. Sie arbeiten, sie zahlen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, und es gibt ein hohes Interesse daran, dass diese Personen bleiben, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) einfach, weil wir uns das gar nicht leisten können. Von daher gesehen ist auch hier jede Panik absolut fehl am Platze. Wenn man in das hineinschaut, was inzwischen aus den Vereinbarungen zwischen SPD und CDU bekannt geworden ist: Ja, da gibt es einige Dinge, die mag man so oder so sehen. Es ist völlig klar, dass die Programme zur Aufnahme für Syrien und Afghanistan auf Bundesebene nicht fortgesetzt werden. Das heißt, es gibt auch keine neuen Programme. Wenn Länder neue Programme auflegen, brauchen wir die Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Die wird es nicht geben. Insofern ist das ein Punkt, darüber kann man diskutieren, aber das ist nach den Papieren, die wir so kennen, eigentlich vereinbart. Zweitens ist vereinbart worden, dass die Bundesregierung ihren Kurs fortsetzen wird: Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan gelten in erster Linie für Personen, die als Straftäter oder Gefährder im Fokus der Behörden stehen. Dann hängt es von der weiteren Entwicklung ab, wie sich die Verhältnisse in Syrien entwickeln. Wie gesagt, auch in der Frage „Wie geht man um mit den Menschen, die hier integriert sind?“, habe ich die Hoffnung und bin überzeugt davon, dass auch die neue Bundesregierung klar erkennen wird, was diese Republik braucht: insbesondere Arbeitskräfte. Von daher sehe ich nicht, dass diese Personengruppe überhaupt gefährdet ist. Ich habe noch niemanden gesehen, der bisher auf die Idee gekommen ist, zu sagen: Wenn jemand hier integriert ist, wenn er eine verlässliche Tätigkeit ausübt, sollen wir ihn abschieben. Das ist absurd. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Daher habe ich die herzliche Bitte, gerade an Die Linke, die Kirche im Dorf zu lassen, wenn jetzt die Glocken klingen, und nicht die vielen Syrerinnen und Syrer zu verunsichern. Die neue Bundesregierung wird sehr sensibel mit diesem Thema umgehen, und das Gleiche gilt auch für uns hier in Bremen. Wir werden uns jedes Verfahren anschauen, jeden Einzelfall prüfen. Von daher rate ich zur Gelassenheit und Umsicht. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Cindi Tuncel.

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Cindi Tuncel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es war wichtig, diese Aktuelle Stunde heute einzureichen und zu debattieren. Es ist es auch wichtig, dass die Menschen da draußen, Herr Senator, das gehört haben, was Sie eben gesagt haben, denn im Wahlkampf haben wir etwas anderes gehört. Die Menschen sind verunsichert, die Menschen haben Angst, und was jetzt sondiert werden soll, das kriegen sie natürlich auch mit. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier in Bremen, zumindest diese Seite und die FDP, deutlich gemacht haben, dass die Menschen sich sicher fühlen können und auch hier in Bremen, wenn sie angekommen sind, wenn sie eingebürgert sind, weiterhin keine Probleme kriegen werden. Liebe Frau Dr. Winter, Sie haben gesagt, wir würden Ängste schüren. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja!) Es ist für mich wichtig, wenn die Menschen mich ansprechen und sagen „Wir haben Angst – und sagen, im Wahlkampf war das nur das Thema –, dass Menschen, die geflüchtet sind, die hier angekommen sind, auch damit rechnen müssen, dass sie, wenn die neue Regierung sich bildet, (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Angst haben müssen, abgeschoben zu werden oder nicht mehr die Möglichkeit haben, unter anderem – das ist leider die Wahrheit – ihre Familien zu sich zu holen. Deshalb ist wichtig, dass wir das, was die Menschen uns sagen, auch ins Parlament bringen und darüber diskutieren. (Beifall Die Linke, SPD) Wie gesagt, ich bin sehr, sehr froh, dass jetzt auch vonseiten der SPD, die wahrscheinlich mitregieren wird, deutliche Zeichen gesetzt worden sind und dass die Menschen da draußen sich auf jeden Fall – –, die, die hier angekommen sind, die, die hier leben, die, die eingebürgert sind, die, die arbeiten, dass sie sich auf jeden Fall in den nächsten vier Jahren auch in Deutschland sicher fühlen können. Deshalb war es wichtig. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und danke für die Debatte! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, daher ist die Aktuelle Stunde beendet. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne die Ausbildungsklasse FGM 231 des Technischen Bildungszentrums Mitte und unseren ehemaligen Abgeordneten Bernd Ravens begrüßen. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Sicherheit ganzheitlich denken – Chancen für den Wirtschaftsstandort Bremen nutzen – Transformationsrat „Sicherheit und Verteidigung“ einsetzen Antrag der Fraktion der CDU vom 25. März 2025 (Drucksache 21/1083) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen: Entsprechen die Einkommensgrenzen noch den heutigen Realitäten? Große Anfrage der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 20. Juni 2024 (Drucksache 21/641) Dazu Mitteilung des Senats vom 30. Juli 2024 (Drucksache 21/674) Wir verbinden hiermit: Zugangskriterien für öffentlich geförderte Wohnungen auf die Höhe der Zeit bringen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 5. Februar 2025 (Drucksache 21/995) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Falk-Constantin Wagner.

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Falk-Constantin Wagner SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landesverfassung macht den Menschen in Bremen und Bremerhaven ein Versprechen, sie sagt: Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Die Betonung dabei liegt auf „jeder“, denn Wohnen ist ein Grundrecht, dessen jeder Mensch bedarf. Wir müssen uns deshalb vergegenwärtigen: Wenn die Landesverfassung den Menschen in Bremen und Bremerhaven ein Versprechen macht, dann ist das auch ein Auftrag. Ein Auftrag an die Bürgerschaft und an den Senat, sich immer wieder neu zu fragen: Lösen wir dieses Versprechen ein und was können wir auf der Höhe der Zeit tun, um dieses Versprechen noch besser zu erfüllen? Genau diese Frage haben wir mit unserer Großen Anfrage zu den Einkommensgrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen gestellt. Wir haben uns das Thema nicht deshalb rausgesucht, weil es die größte Stellschraube am Wohnungsmarkt wäre – das ist sicherlich das soziale Mietrecht, das die Bezahlbarkeit von Wohnen im Bestand schützt, das ist auch der Neubau von Wohnungen, mit dem man die Zahl der Wohnungen, die zur Verfügung stehen an die gewachsenen Bedarfe einer auch wachsenden Bevölkerung anpasst –, aber der soziale Wohnungsbau und der Zugang zu den sozial geförderten Wohnungen sind eine Größe, ohne die sich mancher am Wohnungsmarkt überhaupt nicht aus eigener Kraft versorgen kann. Auch an einem sonst funktionierenden Wohnungsmarkt wird es immer Bevölkerungsgruppen geben, deren Einkommen im Verhältnis zu den Wohnkosten so gering ist, dass sie es ohne eine preisgebundene Wohnung nicht schaffen können. Das sind zum Beispiel Auszubildende und Studierende, die die erste eigene Wohnung beziehen wollen, das sind Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, das sind Alleinerziehende, das sind kinderreiche Familien, es sind selbstverständlich auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und gleichzeitig sind es trotzdem noch so viele mehr. Sie alle sind auf preisgebundene Wohnungen angewiesen, und für sie ist der soziale Wohnungsbau eine unverzichtbare Säule, ihr Recht auf Wohnen zu verwirklichen. Ihnen und ihrem Anspruch wollen wir uns mit dem sozialen Wohnungsbau widmen. Vor allem im Neubau kann man beobachten, dass viele Menschen mit kleinen und durchaus auch mittlerem Einkommen nur auf diesem Wege eine Chance haben, sich zu versorgen, weil Neubauquartiere in der Regel teuer sind. Der Blick in die Überseestadt zum Beispiel zeigt sehr deutlich: Gäbe es dort keine preisgebundenen Wohnungen, dann wäre der ganze Ortsteil für die Mehrheit der Bevölkerung gar nicht zu leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb braucht es den Zugang zu Sozialwohnungen, damit auch Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen die Chance haben, sich angemessen zu versorgen. Das haben sie auf diesem Wege, oder besser gesagt, sie sollten sie haben, denn die Einkommensgrenzen für den Bezug von preisgebundenen Wohnungen sind seit 2006 nicht mehr angepasst worden. Ein Single darf heute im Land Bremen maximal 19 200 Euro Jahreseinkommen haben, um Anspruch auf eine geförderte Wohnung zu haben. Rund 19 000 Euro Jahreseinkommen: Mal zu Vergleich, wenn Sie Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, dann verdienen Sie schon knapp 26 000 Euro. Das zeigt sehr deutlich, die Einkommensgrenzen sind für erhebliche Teile der Zielgruppe aus der Zeit gefallen. Das gilt nicht für alle Beteiligte. Für Familien sind die Einkommensgrenzen durchaus großzügiger, auch Alleinerziehende können es selbst mit einem ordentlichen Einkommen noch schaffen, aber jedenfalls für Singles und Paare haut es einfach nicht mehr hin. Aus diesem Grund machen wir uns heute mit dem Beschlussvorschlag, den wir Ihnen vorlegen, passend zu unserer Großen Anfrage, auf den Weg. Wir bitten den Senat darum, uns innerhalb von sechs Monaten einen Vorschlag zu machen, wie die Einkommensgrenzen auf die Höhe der Zeit gebracht werden können. Das ist das eine. Das andere ist, wir möchten nicht nur die Einkommensgrenzen anpassen und wieder mehr Menschen Zugang zu geförderten Wohnungen verschaffen, wir möchten bei dieser Gelegenheit auch dafür sorgen, dass der faktische Zugang erleichtert wird, nämlich dass die Information darüber, wer bekommt eigentlich einen sogenannten BSchein, im Internet deutlich verständlicher und transparenter gemacht wird, als das aktuell der Fall ist – da haben wir, glaube ich, Nachholbedarf –, und dass auch die Behördenkommunikation mit den Antragstellenden vereinfacht wird. Die Bescheide, die ausgestellt wurden, haben durchaus Optimierungspotenzial dahingehend, dass sie für den Normalbürger, die Normalbürgerin verständlich sind. (Beifall SPD, Die Linke – Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Jetzt kann man einen Einwand machen, der da lautet: Na ja, weil die Koalition jetzt den Kuchen gerechter verteilen will, ist der Kuchen ja noch nicht größer. Das ist richtig, und die Antwort darauf lautet: Das eine tun und das andere nicht lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Richtig!) Der Neubau ist wichtig, um die wachsende Bevölkerung mit einer steigenden Zahl an Wohnungen zu versorgen. Das soziale Mietrecht ist wichtig, um die Menschen in ihren Bestandswohnungen zu schützen. Trotzdem ist es auch richtig, dass Menschen im Niedriglohnsektor wieder Zugang zu preisgebundenen Wohnungen haben, denn Artikel 14 unser Landesverfassung sagt: Jeder Bewohner, jede Bewohnerin der Freien Hansestadt Bremen hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Dieses Versprechen müssen wir gerade bezogen auf Menschen im Niedriglohnbereich wieder besser einlösen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Voigt.

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Fynn Voigt FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir in der letzten Bürgerschaftswoche über die Ausweitung von Wohnungen, von Sozialwohnungsquoten, gesprochen haben, sprechen wir nun über die Zugangskriterien. Wir haben hier eine Große Anfrage vorliegen, einen Antrag. Frau Strunge hat mal gesagt: So sieht geordnete parlamentarische Arbeit aus. Ich finde gut, dass die Koalition erst mal Informationen einholt und dann einen Antrag schreibt. Ich gehe darauf ein. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das ist nur normal.) Wir haben gesehen, wie Herr Wagner auch schon gesagt hat, dass wir seit 2006 Kriterien für die Einkommensgrenzen für den geförderten Wohnungsbau vorliegen haben. Es ist richtig, dass wir jetzt da herangehen. Wir sind ja auch dafür, dass man das Steuerrecht bei der Kalten Progression anpasst, und genauso wie wir woanders Anpassungen treffen, sollten wir auch hier Anpassungen treffen. Deswegen kann ich schon mal vorwegnehmen, dass wir als Freie Demokraten diesem Antrag zustimmen werden. Ich habe zwei kleine Kritikspitzen an dem Antrag. Das ist einmal, dass wir keine richtig konkreten Zahlen haben. Wir kaufen das, dass wir jetzt eine Evaluation machen, erst mal gucken, was passiert, und dann in der Deputation noch mal darüber sprechen werden. Ich glaube aber schon, dass man eine grobe Zielrichtung hätte vorgeben können, wo wir uns hinbewegen. Der zweite Punkt, der mir immer wieder auffällt, wenn wir über Anträge der Koalition sprechen, ist, dass Sie immer wieder darauf hinweisen, dass Webseiten sehr unübersichtlich sind und dass sie sehr unverständlich sind. Ich verstehe nicht so richtig, warum Sie Ihrem eigenen Ressort nicht den Hinweis geben können und das nicht direkt umsetzen können, sondern immer diesen Weg über das Parlament gehen müssen. Eine Sache möchte ich noch erwähnen, darauf ist Herr Wagner auch am Ende eingegangen: Wir werden in Zukunft mehr Berechtigte haben, wenn wir diese Grenzen anpassen. Das heißt, wir brauchen mehr Sozialwohnungen. Das heißt, wir haben mehr Förderbedarf. Das heißt, wir haben auch mehr Haushaltsaufwand. Denn es ist richtig: Nur, weil wir mehr Wohnberechtigungsscheine ausstellen, haben wir nicht gleich mehr Sozialwohnungen. Da landen wir wieder bei dem Thema Wohnungsnot. Ich werbe immer wieder dafür, dass wir ein sehr kleines Fenster haben, das wir schließen könnten, indem wir mit Deregulierung den Wohnungsbau günstiger machen. Wir erleben jetzt durch das Schuldenpaket von SPD, CDU und auch ein bisschen der Grünen, dass wir deutlich höhere Bauzinsen haben. Die Bauzinsen und die Rohstoffkosten sind ein wesentlicher Teil dessen und wir müssen uns hier die Frage stellen, wie wir in Zukunft den Wohnungsbau in Bremen günstiger bekommen, auch wenn dieses Fenster jetzt immer kleiner wird. Wir werden es eben nicht schaffen, indem wir die Sozialwohnungsquote immer erhöhen. Der freie Wohnungsbau wird dieses Problem nicht auffangen können und ich glaube auch, dass der Haushalt es nicht hergibt, unendlich in der Förderung hochzugehen. Wir werden aber heute Nachmittag noch über das Thema Deregulierung und Wohnungsbau sprechen. Deswegen werde ich die Debatte nachher führen. Soweit dazu: Wir werden diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall FDP)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı.

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Dr. Oğuzhan Yazıcı CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Antrages ist die Aktualisierung der Einkommensgrenzen für die sogenannten B-Scheine angesichts einer veränderten Marktsituation seit 2006. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag macht abermals deutlich, wie grundlegend anders die CDU-Fraktion soziale Probleme in diesem Land angeht. Sie machen, was Sie bei sozialen Problemen regelmäßig tun: Sie verteilen Geld, verwalten Probleme, statt sie zu lösen. Das ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen. (Beifall CDU) Was wird denn hier beantragt? Sie beantragen eine symbolische Erweiterung des Berechtigtenkreises für staatlich geförderten Wohnraum ohne irgendwie sicherzustellen, dass es diesen Wohnraum gibt. Das ist eine ziemlich verrückte Idee. Darauf haben Sie selbst auch hingewiesen, dass der Wohnungsmarkt ziemlich überhitzt ist. Wir haben eine dramatische Verschärfung, das schreiben Sie selbst in Ihrem Antrag, und jetzt wollen Sie im Grunde genommen Tausende neue Berechtigte in diesen Markt werfen und was wir dann passieren? Der Konkurrenzkampf wird noch mal massiv verschärft. Und was passiert: Nicht die alleinerziehende Mutter mit drei Kindern kriegt die Wohnung, sondern die, die sich vielleicht am besten darstellen können, die ein bisschen mehr Geld haben, die die besseren Netzwerke haben. Das ist keine gerechte Sozialpolitik, das ist Symbolpolitik, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Statt den Kreis der Berechtigten zu erweitern, braucht es Neubau. Herr Wagner, Sie haben gesagt: Das eine tun, das andere nicht lassen. Genau das ist der Punkt und das ist auch unsere Kritik. Studien sagen, dass wir bis 2030 10 000 Sozialwohnungen benötigen. Das bedeutet, Jahr für Jahr 2 000 neue Wohnungen. Im letzten Jahr wurden gerade einmal 271 fertiggestellt. Die GEWOBA hat allein innerhalb von drei Jahren 3 500 Sozialwohnungen aus der Bindung verloren. Verlängert haben sich vielleicht gerade mal 200. Wie können Sie eigentlich eine Einkommensreform beantragen, ohne gleichzeitig eine Bauoffensive zu starten? Das macht keinen Sinn! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das macht überhaupt keinen Sinn. Es geht nicht nur um den Wohnungsmarkt. Wenn Sie nämlich die Antworten auf die Große Anfrage anschauen, dann sehen wir, dass bereits unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Kreis der Berechtigten deutlich angestiegen ist, unter ihnen vor allem alleinerziehende Mütter. Warum ist das so? Auch alleinerziehende Mütter möchten arbeiten, aber ihnen fehlt oftmals die Nachmittagsbetreuung. Alleinerziehende Mütter möchten vielleicht halbtags arbeiten, aber vielleicht gehören sie zu den Tausend oder über Tausend Familien, die Jahr für Jahr überhaupt gar keinen Kitaplatz bekommen. Meine Damen und Herren, das ist staatliche Kernaufgabe und eine solche verfehlte Politik können Sie nicht mit der Reform einer Einkommensgrenze kaschieren. Meine Damen und Herren, so geht das nicht! (Beifall CDU) Statt also immer mehr Menschen in Abhängigkeit vom Staat zu bringen, brauchen wir eine Politik, die eine Perspektive bietet, damit die Menschen selbst für ihren Wohnraum sorgen können und dafür bietet Ihr Antrag leider keine Antwort. Herr Wagner, Sie haben in Ihrer Einleitung die Landesverfassung erwähnt; dass jeder Bürger in diesem Land einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. Dieses Versprechen lösen Sie leider mit diesem Antrag nicht ein. Es reicht eben nicht, an der Einkommensgrenze zu drehen. Wer soziale Gerechtigkeit ernst meint, muss auch für sozialen Wohnraum sorgen. Deswegen ist dieser Antrag vielleicht ein Bringer auf Parteitagen, aber für uns ist es leider nur ein Showantrag und wir werden ihn ablehnen, aus voller Überzeugung. – Danke schön! (Beifall CDU)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Tiedemann.

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Julia Tiedemann BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Gäste! Die Anpassungen der Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein lösen keine Probleme, denn diese, meine Damen und Herren, liegen an einer Anzahl im Angebot. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir reden einerseits über eine Anfrage der Koalition und zugleich über einen Antrag, der aus dieser Anfrage heraus resultierte, und zwar darüber, die Einkommensgrenzen für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins zu erhöhen und damit Sozialwohnungen auch für einen größeren Personenkreis anmietbar zu machen. Die Grenzen sind seit Jahren nicht angepasst worden, und grundsätzlich ist eine Debatte darüber, ob Grenzen noch aktuell sind, ob man sie nicht überarbeiten muss, durchaus legitim. An dieser Stelle allerdings, meine Damen und Herren, müssen wir mal ganz genau schauen, denn wir haben verschiedene Punkte, die eben eher dem entgegenstehen, was Sie hier in Ihrem Antrag wünschen. Da bin ich ausnahmsweise mit Herrn Dr. Yazıcı wirklich einer Meinung. Sie haben mir da schon sehr viel vorweggenommen, aber ich habe auch noch ein bisschen was Ergänzendes. Der Fragesteller regt zum Beispiel an, die Einkommensgrenze anzupassen, aber subtil wird darauf hingewiesen, dass man sie wahrscheinlich auf um die 26 000 Euro anpassen wird, weil das ist der aktuelle Mindestlohn bei Vollzeitarbeit. Das ist ja ganz nett, aber der Mindestlohn sollte eigentlich die Leute aus der Bedürftigkeit solcher Maßnahmen rausbringen und nicht als Maßstab dafür genommen werden, um dann wieder die Einkommensgrenzen anzupassen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das ist eine Logik, die nicht aufgeht. Mit einer Erhöhung der Einkommensgrenzen wird der Anteil der Antragsberechtigten eines sowieso schon hart umkämpften Marktes, meine Damen und Herren, noch einmal verschärft. Denn das Problem liegt vor allem am mangelnden Angebot auf dem Wohnungsmarkt. Sowohl bei den B-Schein-Wohnungen als auch bei den preisgünstigen Wohnungen in teilstädtischen Gesellschaften oder auch bei den privat vermieteten Wohnungen im geringen und mittleren Preissegment gibt es ein massives Defizit zu den entsprechenden Mietern oder den potenziellen Mietern. Auch das Angebot von größeren Investoren bietet oft nur ein Angebot für Besserverdienende. Untermauern wir das noch mal mit Zahlen. Konstant sinken unsere Sozialwohnungen. Das ist ziemlich einfach nachvollziehbar, wenn man sich mal im Internet umschaut oder sich diverse Anfragen anschaut. 2006 gab es in der Stadt Bremen über 12 000 Sozialwohnungen. Anfang 2024 waren es dann nur noch etwas über 6 000. Dazu kommen aber seit Jahren steigende Anzahlen an sowieso schon Antragsberechtigten, ohne dass wir das Ganze noch mit Einkommensgrenzen erhöhen, durch Migration, durch Asylsuchende, durch Ukraineflüchtlinge, auch durch eine verschärfte Lage dadurch, dass eben immer mehr Menschen weniger gut bezahlte Jobs haben wie zum Beispiel auch die alleinerziehenden Mütter. Jetzt soll auch noch die Einkommensgrenze verschoben werden und der Kreis noch mehr erhöht werden. Es wird versucht, dem Problem Herr zu werden. Da gibt es verschiedene Maßnahmen – die Verlängerung der Bindung als Sozialwohnung von 20 auf 30 Jahre, freiwillige Verlängerung bei auslaufender Bindung. Man würde auch gern mehr bauen und ja, im Bundesland Bremen haben wir einen etwas gegenteiligen Trend als bundesweit. Wir haben relativ viele Anträge zum Bauen, aber das reicht nicht, um dem Bedarf Herr zu werden. Denn da haben wir mehr – –. Wir bauen immer noch viel zu wenig als wir benötigen. All diese Maßnahmen kamen, das muss man sich auch mal eingestehen, viel zu spät. Die Wirkung dieser Maßnahmen, die jetzt nach und nach kommen, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Kurzfristig werden wir dem Problem sowieso nicht Herr werden. Es fehlt immer noch an neuem Wohnraum, denn mit dem aktuellen Bestand kommen wir nicht weiter, und weiterhin fallen Sozialwohnungen weg. Da muss mehr getan werden. Wir müssen Bauen attraktiver machen. Dazu komme ich später noch, denn wir haben heute noch eine weitere Debatte, wo es auch um das Bauen geht. Da werde ich das Thema auch noch mal ein bisschen beleuchten. Als Fazit kann man auf jeden Fall sagen, dass der Grundgedanke dieser Anfrage aus linker Sicht durchaus verständlich ist. Das eigentliche Problem liegt aber woanders. Hier haben wir mal wieder Symptombehandlung aber keine Ursachenbehandlung. Der Antrag zieht eine Anpassung der Einkommensgrenze nach sich, wodurch letztlich nur mehr Leute Anrecht auf den Wohnberechtigungsschein-Kuchen haben. Aber wenn die Stücke verteilt sind, sind sie verteilt, meine Damen und Herren. Wenigstens das hat Herr Wagner schon mal erkannt, immerhin. Es bleiben aber dann am Ende nur noch mehr Menschen auf der Strecke. Meine Damen und Herren, wir brauchen ein größeres Angebot auf dem Wohnungsmarkt und keine Ausweitung der Berechtigten. Bringen Sie diesen Antrag lieber noch mal ein, wenn Sie die Grundvoraussetzung geschaffen haben, dass genügend Leute eine Wohnung über den Wohnberechtigungsschein bekommen. Ansonsten haben wir einfach nur das Problem, dass die Leute noch mehr frustriert sind. Sie haben theoretisch Anrecht auf etwas, was sie niemals erhalten werden, weil sich einfach nur noch mehr Leute darum streiten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir werden dem Antrag auf jeden Fall nicht zustimmen. Ich kann nur an Sie appellieren: Ziehen Sie ihn zurück, bauen Sie erst, und dann können wir uns gern noch mal über eine Anpassung der Grenzen unterhalten, nämlich dann, wenn sie Sinn machen und auch einen Wert für die Menschen hat, die davon profitieren sollen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Bithja Menzel.

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Bithja Menzel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Mir scheint es, dass man in den Bürgerschaftsdebatten im Bereich Bau und Stadtentwicklung zwei klare Schwerpunkte dieser Koalition herauslesen kann: Es ist zum einen die ökologische und effiziente Stadtentwicklung – die heute später noch Thema ist, wie einige auch schon bemerkt haben – und das ist zum anderen unser Bestreben für soziale Wohn- und auch Wohnumfeldbedingungen, den Antrag debattieren wir jetzt. Wir wollen die Einkommensgrenzen im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes überprüfen, aktualisieren und das Ganze für die Bremer:innen auch noch verständlicher gestalten. Wohnungsmärkte sind nicht überall gleich, und ich finde, es lohnt sich, noch mal in ein paar Fakten der Großen Anfrage reinzuschauen. Wenn man in der Tabelle hinten in der Anfrage schaut, kann man sehen, dass die unterschiedlichen Bundesländer ganz unterschiedliche Wege gewählt haben, um etwas höhere Einkommen bei der B-Schein-Vergabe zu berücksichtigen beziehungsweise um ihre Einkommensgrenzen zu aktualisieren. Bremen hat schon vor ganz langer Zeit den Weg gewählt, dass eine Überschreitung von 60 Prozent der Einkommensgrenze, die im Wohnraumförderungsgesetz genannt ist, möglich ist. Wir haben unsere Werte also richtigerweise seit 2006 nicht angepasst, aber gleichzeitig auch früh für Spielraum gesorgt. Trotz des Spielraums, finde ich, ist es nach 19 Jahren ziemlich logisch, sich mit den Entwicklungen der vergangenen Jahre zu beschäftigen und die aktuelle Lage zu analysieren, um die Einkommensgrenzen anzupassen; vor allem, weil die Komplexität der Zielgruppen, die wir damit erreichen wollen nicht abgenommen hat und wir auch wissen, dass das Leben für viele Menschen nicht einfacher und auch nicht günstiger geworden ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich finde die Einschätzung der Verwaltung in den Antworten relevant, dass es nicht automatisch die Lösung sein muss, die Grenze für das 6,80-EuroSegment deutlich zu erhöhen. Es kann sein, dass wir vor allem das mittlere Preissegment stärken und zugänglicher machen müssen, um für Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Herr Dr. Yazıcı, das ist das Gegenteil von einer platten Erhöhung. Ich finde, in den Antworten wird sehr klar, dass wir bei dieser Aktualisierung ein differenziertes Vorgehen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Mit der Wohnraumbedarfsprognose werden wir bald genauer wissen, welche Bereiche gestärkt werden müssen und welche Zielgruppen wir besser im Blick haben müssen. Ich finde außerdem interessant an der Antwort auf die Große Anfrage, dass inzwischen auch aus Bremerhaven Nachfragen für die soziale Wohnraumförderung kommen, um wieder mehr sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Hier lagen die Nettokaltmieten lange oftmals unter denen der Neubauförderung, es haben sich aber jetzt Engpässe und neue Bedarfe ergeben. Das liegt vielleicht zum einen an den besonders attraktiven Förderprogrammen für den sozialen Wohnungsbau in Bremen, aber ich finde, das zeigt zum anderen vor allem, dass sich die Welt verändert hat und wir dementsprechend darauf reagieren müssen. Jetzt ist eine kleine Herausforderung, dass die Wohnraumbedarfsprognose, auf die wir uns mit dem Antrag stützen, für die Stadtgemeinde Bremen erstellt wird. Das heißt, es ist sehr wichtig, darauf zu achten, dass wir bei der Festlegung der neuen Einkommensgrenzen auch die Situation in Bremerhaven berücksichtigen. Es kann sein, dass wir für beide Kommunen unterschiedliche Regelungen finden werden müssen. Ich finde es an dieser Stelle noch einmal wichtig zu betonen, dass es weiterhin Menschen geben wird und gibt, die einfach ganz durch das System fallen und denen wir ebenfalls weiter einen Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen müssen. In der Großen Anfrage wird zwar auf die Anzahl der Wohnungsnotstände bei der Antragstellung hingewiesen, aber ich glaube, es ist nicht so – das würde, glaube ich, keiner von uns behaupten –, dass wir schon alle Gruppen in Bremen damit erreichen beziehungsweise ihnen auch wirklich ein Dach über dem Kopf ermöglichen können. Das wird schon deutlich, wenn man sich mit Projekten wie „Housing First“ oder auch anderen Projekten auseinandersetzt. Wir müssen also neben einer Anpassung der Einkommensgrenzen auch weiter an einem Ausbau der Sozialwohnungen arbeiten, wie die schlaue Opposition auch schon bemerkt hat, und aber auch an einem besseren Matching von Wohnungen und Antragsteller:innen. Dieses Matching ist und bleibt eine Herausforderung, auch wenn wir zum Beispiel an den rollstuhlgerechten oder den barrierefreien Wohnraum denken, der nicht automatisch den Leuten zur Verfügung steht, die ihn wirklich brauchen; aber auch ganz allgemein bei dem sozialen Wohnraum, der vielleicht nicht automatisch den Menschen zur Verfügung steht, die ihn am dringendsten benötigen würden. Neben allem Anpassen, Spezifizieren, Aktualisieren darf natürlich die gute Kommunikation nach außen nicht fehlen. Dafür sind unsere Beschlusspunkte 2 und 3, die Falk Wagner gerade erwähnt hat, genau die richtigen. Ich glaube wir können sagen, damit haben wir bald alle etwas mehr Klarheit, was die Einkommensgrenze angeht: in der Politik nach der Analyse der Wohnraumbedarfe und im Land Bremen alle Bürger:innen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis.

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Sofia Leonidakis Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits viel gesagt, ich bin die letzte oder vorletzte Rednerin aus dem Parlament beziehungsweise alle Fraktionen haben sich schon geäußert. Ich möchte mich bei meinen Koalitionspartnern bedanken. Wir haben eine gute Anfrage gestellt und gute Antworten bekommen, und die zeigen ganz klar den Bedarf auf. Die zeigen auf, dass die Zahl der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine innerhalb von vier Jahren um 25 Prozent gestiegen ist. Diese Steigerung um ein Viertel zeigt auch, dass die Nachfrage für Wohnberechtigungsscheine steigt und das wiederum zeichnet nach, wie sich die Mieten auf dem Wohnungsmarkt entwickelt haben. Wir sehen, dass die Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein zu 25 Prozent abgelehnt wurden, weil die Antragstellenden die Einkommensgrenze überschritten haben. Das zeigt nicht, dass die Menschen ein wahnsinnig hohes Einkommen hatten, sondern dass die Einkommensgrenzen möglicherweise nachvollzogen und angepasst werden müssen. Das betrifft besondere Fallgruppen, die wir abgefragt haben, die wir differenziert abgefragt haben, wie bereits gesagt wurde. Besonders betrifft das zum Beispiel Menschen in einer Wohnungsnotlage, das betrifft Menschen, die studieren, Azubis oder Asylbewerber:innen. Das betrifft Menschen mit niedrigem Einkommen, die hier nicht adäquat mit Wohnberechtigungsscheinen bedient werden können. Wie gesagt, nicht, weil sie finanziell auf Rosen gebettet sind, sondern weil die Einkommensgrenzen seit 2006 nicht mehr angepasst wurden. Deswegen müssen sie überprüft werden, weil – und auch das wurde schon gesagt – die Einkommensgrenzen für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen seit 2006 nicht angehoben wurden, die Mieten aber doch gestiegen sind, sodass sich das Verhältnis da verschoben hat. Die Mieten sind zwischen 2010 und 2022 um etwa 53 Prozent gestiegen. Wir haben besonders hohe Mieten in den Stadtteilen Schwachhausen, Östliche Vorstadt und auch in Mitte. Beim Neubau liegen die durchschnittlichen Mietpreise inzwischen bei 13,15 Euro. Das ist für viele nicht mehr leistbar und deswegen steigt die Nachfrage für Wohnberechtigungsscheine und natürlich an bezahlbarem Wohnraum. Auch die Mieten in den weniger hochpreisigen Lagen, wie zum Beispiel Woltmershausen, sind um 32 Prozent gestiegen und auch in Gröpelingen um fast 20 Prozent, das sagt das Immo-Portal. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, das ist eine Binse, das wissen wir alle. Deswegen müssen wir den Zugang zu gefördertem Wohnraum verbessern und natürlich müssen wir die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum verbessern. Das haben wir vor, das wurde auch schon gesagt: Das eine tun und das andere nicht lassen. Ehrlich gesagt, wenn jetzt hier die Bauoffensive gefordert wird – –. Wo ist Herr Dr. Yazıcı? – Da drüben! Herr Dr. Yazıcı, ehrlich gesagt, ich frage mich manchmal, ob Sie in einer alternativen Realität leben. Wir hatten eine riesige Bauoffensive in den letzten Jahren und die heißt Wohnraumförderung. Wir haben im Wohnraumförderprogramm 2024 60 Millionen Euro mobilisiert. Das war ein absoluter Bauturbo und nur deswegen wurde in Bremen überhaupt gebaut. Ich glaube, das kann man Bauturbo nennen. Die privaten Investoren, die müssen jetzt in Gang kommen. Auch das haben wir schon öfter hier an dieser Stelle und auch in der Deputation diskutiert, die Rahmenbedingungen dafür haben wir geschaffen und die werden wir auch weiter – –. Wir werden heute Nachmittag noch mal über die Landesbauordnung sprechen. Wir haben sie bereits novelliert, die Rahmenbedingungen, die werden verbessert, sie werden entschlackt, die Bürokratie wird abgebaut und auch Anforderungen qualitativer Art werden abgebaut. Auf diesem Weg befinden wir uns längst. Bauen müssen am Ende die Investoren und Investorinnen. Das kann eine öffentliche Hand nicht komplett kompensieren, wenn dort Projekte auf „on hold“ gestellt werden. Deswegen bin ich froh, dass wir diese Bauoffensive in Form der Wohnraumförderung mobilisieren konnten. Das war ein Kraftakt und es ist keine Selbstverständlichkeit, dass man in Zeiten der aktuellen Haushaltslage 60 Millionen mobilisiert. Wir sind alle miteinander Willens, das wurde hier auch schon artikuliert, weiter ein gutes Wohnraumförderprogramm aufzulegen und diese Wohnraumförderung im Sinne von bezahlbarem Wohnraum im gedämpften und im sozialen Wohnungsbau realisieren zu können. Auch das wird ein Kraftakt und ich bin gespannt, was Sie dann dazu sagen, wenn wir dafür Geld bereitstellen wollen, oder ob Sie wieder kürzen wollen, weil die Schuldenbremse Ihnen vielleicht wichtiger ist. (Beifall Die Linke) Ja, wir müssen für bezahlbaren Wohnraum sorgen und wir müssen die Zugänge verbessern. Das ist kein entweder oder, sondern ein sowohl als auch. Ich bin sehr froh, auch das wurde gesagt, bei der GEWOBA sind Sozialbindungen ausgelaufen, das ist richtig, aber die GEWOBA als öffentlicher Bestandshalter hat nun mal auch eine Politik der sozialen Vermietung und erhöht die Mieten nach dem Auslaufen der Sozialbindung nicht massiv. Andere tun das und deswegen bin ich froh, dass wir starke öffentliche Wohnungsbaugesellschaften haben, die genau das nicht tun. Das ist genau der richtige Weg. Falls Sie aufmerksam waren, Herr Dr. Yazıcı, und ich glaube, Sie wissen das, dann haben wir auch in der Wohnraumförderung ein neues Segment geschaffen, das Ankauf und Verlängerung von Sozialbindungen betrifft, um genau das bei den Privaten, die eben nicht so sozial unterwegs sind wie die GEWOBA oder die BREBAU, zu verhindern. – Danke! (Beifall Die Linke, SPD)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Falk-Constantin Wagner.

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Falk-Constantin Wagner SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die konkurrierende Partei einen Antrag vorlegt, bei dem man sagen muss: „Der ist leider gut, dem kann man im Wesentlichen nur zustimmen.“, dann gibt es, glaube ich, einen eleganten Weg, wie man damit umgehen kann, und einen weniger eleganten Weg. Den eleganten Weg, den hat der Kollege Fynn Voigt gewählt. Er hat gesagt: „Ja, im Wesentlichen ist das alles gut und richtig.“ Und er hat gesagt: „Da stimmen wir dann zu.“ Der nicht so elegante Weg, das ist die Variante Whataboutism. Nämlich: „Das stimmt zwar leider, aber dann versuche ich mal zu sagen, was mit folgenden anderen Themen noch ist.“ Herr Dr. Yazıcı, Sie ahnen, welche Rede ich jetzt meine? Das war Ihr Beitrag. (Heiterkeit SPD, Die Linke) Dass Sie dafür unter vielen Themen auch noch ausgerechnet das Thema Bauoffensive rausgesucht haben, ist bemerkenswert. Dazu äußere ich mich gern. Ja, wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau, mehr Wohnungsbau insgesamt in dieser Stadt. Den machen wir in Vegesack am Hafen gegen die Stimmen der CDU, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) den machen wir an der Konrad-Adenauer-Allee gegen die Stimmen der CDU (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Cord Degenhard [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) und den machen wir auch sehr gern in Oberneuland, sowohl Reihenhäuser als auch sozialen Wohnungsbau, gegen die Stimmen der CDU. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich habe übrigens noch nicht gehört, wo die riesigen Flächen sind, die Sie noch für diese Bauoffensive vorschlagen. Ich höre? – Ich gebe Ihnen einen aus, wenn Sie jetzt Rennbahn sagen. (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Glocke) Ich bin gespannt, was noch kommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Menschen, die bei Amazon am Versandregal arbeiten oder bei BLG im Hochregallager oder Pflegehelferin im Klinikum-Mitte sind oder die diesen Plenarsaal hier morgens für uns reinigen, die haben auch einen Anspruch auf Wohnberechtigungsscheine. Das sollte klar sein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich werde gern in Zukunft erwähnen, dass die CDU gesagt hat, wenn die Menschen sich in Zukunft über Wohnberechtigungsscheine freuen, dass sie das nicht wollte, aus voller Überzeugung, wie Herr Dr. Yazıcı gesagt hat.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist vorbei.

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Falk-Constantin Wagner SPD

Ja, ich führe den Satz zu Ende, Frau Präsidentin. Wenn Sie möchten, dass die Menschen sich tatsächlich auch die teureren Wohnungen leisten können, dann mache ich Ihnen ein Angebot für die Koalitionsverhandlungen im Bund: 15 Euro Mindestlohn und bessere Tarifbindung. Schlagen Sie gern ein, gern auch aus voller Überzeugung. – (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Der Wahlkampf ist vorbei!) Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat für den Senat die Senatorin Özlem Ünsal das Wort.

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Özlem Ünsal

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste! Der Wohnberechtigungsschein, kurz B-Schein, ist das zentrale Instrument für den Zugang zu gefördertem Wohnraum. Er entscheidet darüber, ja, wer eine Sozialwohnung beziehen darf und zu welchen Voraussetzungen und auch in welchem Segment. Die Große Anfrage, die uns jetzt vorliegt, beschäftigt sich unter anderem mit genau dieser Fragestellung, nämlich mit den Einkommensgrenzen für die B-Schein-Erteilung und ihre Rolle für den Zugang, auch was die geförderten Wohneinheiten angeht. Abgefragt wurde insgesamt eine generelle Bewertung des Instruments hinsichtlich des Erreichens der unterschiedlichen Zielgruppen, das haben wir gerade auch schon gehört. Eine strukturierte Aufarbeitung ist ein laufender Prozess, das wissen Sie, und den haben wir auf dem Schirm und fortlaufend in meinem Haus in der Bearbeitung. In Bremen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unterscheiden wir derzeit zwischen zwei Arten von B-Scheinen. Der allgemeine B-Schein, den sie kennen, ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen den Zugang zu allen geförderten Wohnungen. Das ist der eine. Der zweite, der B-Schein für Neubauwohnungen, erlaubt Haushalten mit entsprechendem Einkommen den Zugang zu geförderten Wohnungen im Neubausegment. Diese Wohnungen habe eine höhere Nettokaltmiete von aktuell 6,80 Euro pro Quadratmeter. Mit der Förderung von Wohnungen im mittleren Preissegment entstehen nun neue Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen und hier, das konnten Sie unseren Antworten auch schon entnehmen, beträgt die Anfangsmiete 9 Euro pro Quadratmeter. Um dieser Gruppe den Zugang zu erleichtern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, soll der B-Schein für das mittlere Preissegment angepasst werden. Anders als bisher planen wir hierfür ein separates Antragsverfahren, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Haushalten und der Anzahl verfügbarer Wohnungen zu gewährleisten. Das ist notwendig. Zwei Punkte möchte ich hier einmal besonders hervorheben: einmal die Anpassung der Einkommensgrenzen – zu der Sie auch schon ausgeführt haben – und natürlich die Bürgerfreundlichkeit des Verfahrens insgesamt. Es ist richtig, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Einkommensgrenzen jetzt lange nicht angefasst und folglich auch nicht angepasst wurden. Die Einkommensgrenzen wurden seit 2009 weder geändert noch evaluiert. 2022 wurde lediglich ein zweiter Förderweg für mittlere Einkommen ergänzt. Die Datenbasis dazu stammt aus dem Jahr davor, nämlich 2021. Daher ist es dringend erforderlich und auch angezeigt, eine Überprüfung vorzunehmen. Ich will auch sagen: Trotzdem ist vermutlich nicht zu erwarten, dass die jetzigen Einkommensgrenzen gänzlich ungeeignet sind. Das ist nicht meine aktuelle Einschätzung. Dennoch, eine Überprüfung ist sinnvoll. Das wollen wir auch, da wir dank der Wohnraumbedarfsprognose aktuelle Datengrundlagen vorliegen haben und damit die Ergebnisse aktualisiert bearbeiten können. Auf Basis dieser Datengrundlage sowie der Zusammenhänge mit anderen Förderungen – insbesondere dem Wohngeld und den Kosten der Unterkunft – sollen und wollen wir eine Bewertung der Einkommensgrenzen vornehmen. Diese ist aber auch in Abhängigkeit der Anzahl der geförderten Wohnungen zu betrachten, Sie haben das gerade schon sehr kontrovers diskutiert. Ich will auch dazu ausführen, dass nur mehr Haushalten Zugang zum jetzt schon engen Wohnungssegment zu ermöglichen nicht unmittelbar bedeutet, dass mehr Wohnraum zur Verfügung steht. Im Gegenteil, ich glaube, da entsteht noch mal ein zusätzlicher Druck und vermutlich auch ein weiterer Konkurrenzkampf unter den Berechtigten, mit dem wir entsprechend umgehen müssen. Wir setzen also darauf, den geförderten Wohnungsbau weiter zu stärken, das ist ganz, ganz zentral bei diesem Thema, und über die Herausforderungen und weitere Anker, die wir ja auch noch haben und auch vorsehen, werden wir in der Tat heute Nachmittag noch intensiver debattieren. In den letzten Jahren wurden die Fördermittel auf Bundes- und Landesebene massiv erhöht. Das begrüße ich ausdrücklich, das hat auch zum Erfolg hier vor Ort bei uns beigetragen. Ich will ein paar Zahlen nennen: 2024 wurden erstmals mehr Projekte angemeldet – wir wissen das alle, weil wir uns auch schon hier in der Debatte ausführlich dazu geäußert haben – als wir bereits fördern konnten. Auch 2025 werden wir mit einem gezielten Wohnraumförderungsprogramm nachsteuern. Das wollen wir, das ist angezeigt und dennoch stehen wir auch vor den Herausforderungen, die Sie gerade genannt haben. Die Krise des Wohnungsbaus ist noch längst nicht überwunden. Das heißt, wir müssen uns weiter damit auseinandersetzen, Stichwort: gestiegene Baukosten und Zinsen machen weiterhin den Neubau teuer, Bauflächen müssen verfügbar sein. Deshalb arbeiten wir beispielsweise an sogenannten sektoralen Bebauungsplänen und haben diese schon ausführlich in unserer Deputation vorgestellt. Bauvorschriften müssen effizienter werden. Darum novellieren wir die Landesbauordnung. Dazu später mehr. Aber – und da will ich ausdrücklich noch mal den Punkt unterstreichen, Sie wissen, der bedeutet mir sehr viel – die Förderprogramme brauchen auch langfristig eine solide Finanzierung, allem voran unsere Wohnraumförderung. Auch diese Auseinandersetzung – weil das jüngst auch noch mal der Presse zu entnehmen war, die Senatskommission „Wohnungsbau“ beschäftigt sich genau mit solchen Fragestellungen –, all das ist miteinander verknüpft. Wir brauchen einen Schub des Baus, wir brauchen Entschlackung, wir brauchen Beschleunigung, wir brauchen Verfahrensoptimierung, um auch die Bezahlbarkeit sicherzustellen und natürlich das Bauen in Bremen nicht zum Erliegen zu bringen. Der zweite Punkt, dazu will ich auch gerne abschließend ausführen, ist das Thema „Mehr Bürgerfreundlichkeit zu den Verfahren“. Der zweite Punkt betrifft genau das, und hier haben wir bereits erste Schritte unternommen. Ich will ein paar Blitzlichter dazu geben: 2023 haben wir die Antragsformulare vereinfacht, um weitere Nachfragen zu reduzieren und bürgerfreundlicher zu werden. 2024 wurden die Bescheide überarbeitet, verehrte Kollegen, um sie verständlicher zu gestalten; die Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt maximal zehn Tage. Wir planen die Abschaffung der Gebühren, um das Verfahren schlanker und gerechter zu gestalten, und die Erreichbarkeit der zuständigen Stellen bei uns wurde verbessert. Das betrifft sowohl die persönliche Beratung – zweimal die Woche persönliche Ansprache ist möglich, telefonisch, per Mail, Hotline – und alles andere konnten Sie unseren Antworten schon entnehmen. Ein weiterer wichtiger Schritt, der mir mindestens genauso viel bedeutet, ist das ganze Thema der Digitalisierung unserer Verfahren. Auch da sind wir auf einem guten Weg. Dazu wollen wir künftig den Antragstellenden ein Onlinetool zur Verfügung stellen, ihr bereinigtes Einkommen selbst berechnen zu können, da dies nicht einfach aus dem Brutto- und Nettoeinkommen ableitbar ist. Die digitale Antragstellung wird kommen, inklusive einer direkten Verknüpfung mit dem Bearbeitungssystem. Dadurch entfallen manuelle Dateneingaben und die Bearbeitungszeit wird damit aus meiner Sicht deutlich verkürzt werden können. Meine Damen und Herren, wir sind auf dem richtigen Weg. Unser Ziel ist klar: mehr geförderter Wohnraum, eine gerechte Verteilung und ein bürgerfreundlicher, einfacherer Zugang zum B-Schein. Das ist das Ziel, das ist der Auftrag, den wir auch aus dieser Debatte mitnehmen. Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Aber wir sind wie gesagt auf einem guten Weg. Mit Ihrer Unterstützung werden wir eine gute Balance finden, das Thema sozial gerecht und effizient für die Verwaltung weiterzuverfolgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 21/995 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 21/674, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Kenntnis. Klarheit schaffen im Jugendschutz – Mindestabstände zwischen Schulen, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen klar definieren Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 25. März 2025 (Drucksache 21/1082) Wir verbinden hiermit: Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich der Spielhallenangelegenheiten Mitteilung des Senats vom 25. März 2025 (Drucksache 21/1084) Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 21/1082 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Nun lasse ich über die Gesetzesvorlage des Senats mit der DrucksachenNummer 21/1084 abstimmen. Wir kommen zur ersten Lesung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Interfraktionell wurde vereinbart, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres zu überweisen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Einstimmig) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes – Altersversorgung der Abgeordneten Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 25. März 2025 (Drucksache 21/1085) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Interfraktionell wurde vereinbart, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungsund Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. Mit Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes sind wir in unserer Mittagspause angekommen. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für eine Mittagspause bis 14:30 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12:49 Uhr)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:30 Uhr.

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Antje Grotheer

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen in der Tagesordnung fort. Kurze Zündschnur: Wie stark ist medizinisches Personal in Bremen von Aggression und Gewalt betroffen? Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 2. September 2024 (Drucksache 21/730) Dazu Mitteilung des Senats vom 15. Oktober 2024 (Drucksache 21/792) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Ole Humpich das Wort.

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Ole Humpich FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Unsere Große Anfrage “Kurze Zündschnur: Wie stark ist medizinisches Personal in Bremen von Aggressionen und Gewalt betroffen?“ hat die alarmierende Realität offengelegt, die wir uns alle schon denken konnten, dass medizinisches Personal tagtäglich von Aggressionen und Gewalt betroffen ist. Meine Damen und Herren, bevor ich weiter auf die Ergebnisse dieser Anfrage eingehe, möchte ich noch einmal betonen, dass ich die Entwicklungen, die in letzter Zeit gesellschaftlich stattgefunden haben, mit Sorge sehe. Medizinisches Personal darf und sollte nicht in seiner täglich so wichtigen Arbeit von Aggression und Gewalt betroffen sein und ich denke, da sind wir uns alle hier im Haus sehr, sehr einig. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Antworten des Senats auf unsere Anfrage zeichnen ein sehr besorgniserregendes Bild der Lage in Bremen. Aggressionen und Übergriffe gegenüber medizinischem Personal nehmen zu, in Arztpraxen, Krankenhäusern und auch im Rettungsdienst. Die Zahlen, die uns der Senat geliefert hat – An dieser Stelle vielen Dank für die Ausarbeitung und Beantwortung dieser Großen Anfrage! – sind beunruhigend und verdecken wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer, meine Damen und Herren, ist, wie der Senat selbst eingesteht, wesentlich und erheblich höher. Betrachten wir zunächst die Arztpraxen: Die Kassenärztliche Vereinigung in Bremen, KVHB, hat in einer Umfrage, die nicht repräsentativ ist, berichtet, dass ihre Mitglieder immer häufiger mit verbaler und körperlicher Gewalt konfrontiert werden. Die KVHB fordert daher einen stärkeren gesetzlichen Schutz für Praxen. Auch der Bundesverband hat Zahlen geliefert, die einen bedenklichen Trend zeigen: 48 Prozent der Befragten haben angegeben, dass körperliche Gewalt in den vergangenen fünf Jahren zugenommen hat. Meine Damen und Herren, auch an dieser Stelle noch einmal: Diese Entwicklung in der Gesellschaft ist mehr als besorgniserregend! Doch die Situation in Bremer Krankenhäusern ist noch gravierender: Der Senat bestätigt in seiner Antwort, dass Aggressivität und Übergriffe nachweislich zugenommen haben. Besonders betroffen dabei ist das Personal in den Notaufnahmen, wo verbale und körperliche Gewalt fast täglich an der Tagesordnung sind. Auch die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik, PKS, auf die sich der Senat bezieht, zeigen einen besorgniserregenden Anstieg von Straftaten gegen Beschäftigte im Rettungsdienst. Rettungskräfte verdienen dabei viel mehr Respekt und auch viel mehr als Gewalt oder verbale Beleidigungen in ihrem Dienst. Zu dieser Thematik werden wir aber noch mit einem Antrag der FDP-Fraktion in einer der nächsten Bürgerschaftswochen kommen. Die Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts e. V. aus April 2024 verdeutlicht das Problem zusätzlich: 24 Prozent der befragten Kliniken in ganz Deutschland meldeten Kündigungen aufgrund von Gewalt gegen Beschäftigte. Kündigungen in einem Bereich, der an vielen Stellen sowieso durch den Fachkräftemangel gebeutelt ist. Kündigungen aufgrund von Gewalt gegenüber medizinischem Personal. Auch hier eine Entwicklung, die mehr als besorgniserregend ist, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Die Antwort des Senats zeigt jedoch auch deutlich die Defizite bei der Datenerhebung. In vielen Bereichen, insbesondere in Arztpraxen und Kliniken, werden Übergriffe nicht systematisch erfasst. Im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr sieht das zum Beispiel ganz anders aus. Hier gibt es seit 2023 ein strukturiertes Meldeverfahren. Die Antworten auf unsere Fragen 1a bis 1c zeigen, wie unterschiedlich die Datenlage ist: Während beim Rettungsdienst zahlenmäßig gut dokumentiert ist, wie viele Übergriffe stattgefunden haben – acht Fälle in 2019 und steigend bis auf 19 Fälle in 2022 in Bremen, weitere Fälle in Bremerhaven –, fehlen vergleichbare strukturierte Daten für Arztpraxen und Krankenhäuser. Der Senat räumt selbst ein, sieht es selbst ein und verweist auf die nicht repräsentative Natur vieler Erhebungen. Meine Damen und Herren, eine Verbesserung der Datenlage fordern wir als FDP-Fraktion mit Einführung eines strukturierten Meldeverfahrens in allen Bereichen des Gesundheitswesens, um die Dunkelziffer zu reduzieren. Ebenfalls fordern wir stärkere Präventionsmaßnahmen im Ausbau von Deeskalationstrainings und auch Selbstverteidigungskursen für das gesamte medizinische Personal. Eine verbesserte Kommunikation zwischen Patienten und medizinischem Personal, beispielsweise auch durch den Ausbau von Dolmetscherdiensten – denn dies war auch eine Thematik, eine Herausforderung, die es gab – fordern wir dabei ebenfalls. Eines der wichtigsten Themen, und das ist etwas, das wir als FDP-Fraktion allerdings fordern, ist eine stärkere rechtliche Schutzmaßnahme. Analog zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften fordern wir einen wirksamen und konkreten strafrechtlichen Schutz für das medizinische Personal. Was heißt dies konkret? Es ist eine Gesetzesänderung in § 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch nötig. – Grüße dabei an meinen Kollegen Dr. Marcel Schröder! Dieses Beispiel, das wir in Österreich haben, sorgt dafür, dass Angriffe auf medizinisches Personal, auch auf Feuerwehr, Polizei et cetera, mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Es ist ehrlicherweise das mindeste, was man gegenüber dem medizinischen Personal schuldig ist. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen! Gewalt und Aggression im Gesundheitswesen sind keine Kavaliersdelikte! Es ist ein gesellschaftliches Problem, das unsere volle Aufmerksamkeit erfordert. Nur mit gemeinsamen Anstrengungen und einem konsequenten Handeln können wir die Sicherheit der Menschen gewährleisten, die sich um uns kümmern, wenn wir Hilfe benötigen. Wir wollen weiterhin dafür sorgen, dass medizinische Fachkräfte in Bremen eine angemessene Arbeitsumgebung haben. Meine FDP-Fraktion wird sich weiterhin mit Nachdruck für dieses Thema einsetzen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Piet Leidreiter.

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Piet Leidreiter BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete hier heute meinen Kollegen Andre Folkert Minne, der krank im Bett liegt. Von dieser Seite gute Besserung! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Heute debattieren wir hier ein besorgniserregendes Thema: die zunehmende Gewalt gegen medizinisches Personal. Die Zahlen und Berichte aus den Praxen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten sind erschreckend und alarmierend. Unser medizinisches Personal wird immer häufiger Opfer von Übergriffen, sowohl verbal wie auch körperlich. Bereits in der Deputation für Gesundheit hat meine BÜNDNIS DEUTSCHLAND-Fraktion eine Berichtsbitte zu diesem Thema eingebracht, um die Hintergründe und Entwicklungen genauer zu beleuchten, denn ohne eine detaillierte Datengrundlage bleibt die Diskussion über Maßnahmen und Strategien im Bereich der Prävention oberflächlich. Doch leider zeigt sich hier bereits, wie gespalten die Regierungskoalition selbst bei einem solch gravierenden Thema agiert. Statt konstruktiv zusammenzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen, weichen einige Kollegen der Verantwortung aus. Dabei tragen sie die Verantwortung für diese Probleme, die sich durch die Migrationspolitik verschärfen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das muss man auch mal sagen. Es gibt da unseres Erachtens einen Zusammenhang. Laut den aktuellen Daten ist das medizinische Personal in Bremen zunehmend mit verbalen und körperlichen Übergriffen konfrontiert. Die Umfrage der kassenärztlichen Vereinigung Bremen spricht Bände. Fast täglich erleben Mitarbeiter in Arztpraxen und Krankenhäusern Situationen, die ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden gefährden. Im Jahr 2023 waren die Notaufnahmen in Bremen regelmäßig Schauplatz von Beleidigungen, Bedrohungen und sogar körperlichen Angriffen. Die Übergriffe beschränken sich aber nicht nur auf die Notaufnahmen, auch die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind regelmäßig Aggressionen ausgesetzt, wie die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion verdeutlicht. Die Dunkelziffer der Vorfälle ist enorm, denn viele der Betroffenen melden kleinere Übergriffe nicht. Diese zunehmende Gewalt gegen Menschen, die tagtäglich für das Wohl unserer Gesellschaft arbeiten, ist skandalös. Die Ursachen dieser Gewalt liegen auf der Hand. Doch der Senat verweigert jegliche klare Antwort. Die Wahrheit ist, dass die Migrationspolitik der letzten Jahre eine enorme Belastung für unser Gesundheitswesen darstellt. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Schön, dass die Welt so einfach ist!) Die Zahl an Migranten ohne Deutschkenntnisse in unseren Praxen und Kliniken hat drastisch zugenommen, was immer häufiger zu Missverständnissen und Konflikten führt – Konflikte, die allzu oft in aggressivem Verhalten gegenüber unseren medizinischen Fachkräften enden. Doch anstatt der Tatsache ins Auge zu sehen, beharrt die Koalition darauf, die Zuwanderung und Integration weiter unbegrenzt zu fördern, selbst, wenn das System überlastet ist und auseinanderzubrechen droht und unser medizinisches Personal die Konsequenzen durch Ihre Politik ausbaden muss. Wie blind oder ignorant muss man sein, um das tägliche Leid und die enormen Herausforderungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu übersehen! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Realität zeigt, dass diese Politik, meine Damen und Herren, gescheitert ist. Wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordern den Senat auf, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und dieses Chaos zu beenden. Wir haben vier Punkte, Vorschläge zur Verbesserung der Situation: Wir fordern einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Gewaltprävention im Gesundheitswesen, der klare Konsequenzen und Lösungen für die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit der Migrationspolitik bietet. Konkret fordern wir erstens konsequente Erfassung und Meldung von Vorfällen. Gewalt gegen medizinisches Personal muss systematisch erfasst und ausgewertet werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Nur so erhalten wir verlässliche Zahlen, um die Dunkelziffer zu bekämpfen und gezielt effektive Maßnahmen entwickeln zu können. Der Senat hat bislang keine ausreichende Datenlage geschaffen, was dringend geändert werden muss, Frau Senatorin. Zweitens, Unterstützung der Praxen bei Schulung und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Die medizinischen Einrichtungen brauchen mehr Unterstützung, um ihre Mitarbeiter besser schützen zu können. Das schuldet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern. Dazu gehören nicht nur Alarmsysteme, sondern auch verpflichtende Schulungen zum Deeskalationstraining für das Personal. Die Kliniken müssen ihre Mitarbeiter besser vorbereiten, damit diese in kritischen Situationen professionell und sicher handeln können. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Drittens, und diesen Punkt werden Sie nicht gerne hören, rigorose Abschiebungen. Wenn wir die Sicherheit im Gesundheitswesen ernsthaft verbessern wollen, dürfen wir uns davor nicht scheuen, klare Konsequenzen zu ziehen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Nurtekin Tepe [SPD] ironisch klatschend: Klasse!) Personen, die wiederholt gewalttätig – und hören Sie zu, was ich zu sagen haben – Personen, die wiederholt gewalttätig auftreten oder – es ist nicht lustig – das medizinische Personal bedrohen, müssen konsequent abgeschoben werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir können es uns nicht leisten, gefährliche und respektlose Verhaltensweisen in unserer Gesellschaft zu tolerieren, meine Damen und Herren. Viertens, klares Bekenntnis zu unseren Ärzten und ihrem Personal. Der Senat muss ein klares Bekenntnis zur Unterstützung des medizinischen Personals abgeben und anerkennen, dass die derzeitige Migrationspolitik erhebliche Belastungen im Gesundheitswesen verursacht. Es ist inakzeptabel, dass die Verantwortung für die Probleme auf den Schultern der Ärzte und Pflegekräfte abgewälzt wird. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wichtiger Satz: Wir brauchen endlich eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Folgen dieser Politik und eine klare Prioritätensetzung für den Schutz unserer medizinischen Fachkräfte. Schluss mit der Verharmlosung und den Ausreden! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Zeit der Ausreden muss ein Ende haben. Gewalt im Gesundheitswesen ist ein massives Problem, das nicht weiter verharmlost werden darf. Der Senat hat die Pflicht, die Menschen zu schützen, die unsere Gesellschaft tagtäglich unterstützen, und das gilt vor allem für jene, die im Gesundheitswesen arbeiten. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass hier endlich eine ehrliche und verantwortungsvolle Politik gemacht wird. Wir brauchen eine pragmatische Lösung, die nicht nur Symptome bekämpft, sondern die Ursachen in den Blick nimmt. (Glocke) – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Antje Grotheer

Als Nächster der Abgeordnete Michael Labetzke.

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Michael Labetzke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Es scheint so, heute wird jeder Anlass genutzt, zu jedem Tagesordnungspunkt irgendwie eine Migrationsdebatte zu machen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Die Wahrheit lässt sich nicht leugnen! – Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Okay. Ich bedanke mich zunächst für die sehr gute Antwort des Senats. Bevor ich auf den Bericht eingehe, möchte ich zunächst einmal kurz meine eigenen Erfahrungen schildern: Ich bin von Krankheit und Unglücken glücklicherweise bislang weitestgehend verschont geblieben. Nur einmal, im Jahr 1998, hat es mich erwischt. Ein Lkw-Fahrer war auf der A 27 nach Bremerhaven unachtsam und hat mich in die Mittelleitplanke gedrängt. Geblieben war, nach diversen Überschlägen auf dem Dach liegend, mein siebter Halswirbel war einmal glatt durchgebrochen. Dass ich heute hier überhaupt stehen darf, verdanke ich dem sehr guten System von Feuerwehr, Rettungsdiensten, ärztlicher Versorgung und dem Krankenhauspersonal. Zu keinem Zeitpunkt wäre ich nur im Ansatz auf die Idee gekommen, irgendjemanden zu beleidigen oder gar körperlich anzugehen. Warum denn auch? Diese Menschen haben mir allesamt geholfen, und dafür bin ich ihnen auch heute noch sehr dankbar. Was wir insgesamt feststellen müssen, ist, dass egal, wo wir hinsehen, Gewalt zunimmt: an Schulen, bei Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Polizeibeamt:innen und Gewalt gegen Politiker:innen. Natürlich macht Gewalt auch vor Rettungskräften, medizinischem Personal und Arztpraxen, so bitter das ist, keinen Halt. So hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung 2024 im Gesundheitswesen tätige Personen zu Gewalt in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen befragt. Beteiligt hatten sich 7 580 Mitarbeiter:innen. Demnach sehen mehr als drei Viertel der teilnehmenden Praxen in der zunehmenden verbalen Gewalt in Praxen ein großes bis sehr großes Problem. Zudem sei sowohl psychische als auch verbale Gewalt von hoher Bedeutung im Praxisalltag und führten zu Konsequenzen bis hin zur Aufgabe der Tätigkeit. 80 Prozent der Teilnehmer:innen hätten angegeben, dass sie verbale Gewalt in der Praxis erlebt hätten. 20 Prozent hätten auch psychische Gewalterfahrungen gemacht. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Physische, nicht psychische!) Entschuldigung, physische. Die Daten zeigen sehr wohl auf, dass es ein Problem gibt. Gleichwohl sprechen wir – und ich erinnere diesbezüglich an die Debatte in der Innendeputation in der vorletzten Woche zur PKS in Bremen – bei den polizeilich bekannt gewordenen Taten von Einzelfällen, wenn auch sicherlich mit einer hohen Dunkelziffer. Das heißt ausdrücklich nicht, und das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen, dass wir diese Form von Gewalt einfach so hinnehmen. Jeder Fall, auch und gerade für helfendes Personal, ist ein Fall zu viel. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Wir müssen allerdings, und das möchte ich als Kriminalist einordnen, sehr genau darauf schauen, wo wir Kriminalitätsbrennpunkte haben, um darauf einen Schwerpunkt zu legen, und die Daten – und das macht der Bericht deutlich – zeigen hier keinen Brennpunkt an. Seit 2019, Stichtag der Beantwortung der Frage war der 31. August 2024, hat es bei der Feuerwehr 61 Fälle, beim Arbeiter-Samariter-Bund e. V. seit der Einführung eines Meldeverfahrens, erst 2023, richtig, drei Fälle und beim Malteser Hilfsdienst e. V. zehn Fälle gegeben. Macht ohne dem Deutschen Roten Kreuz e. V., der noch nicht gemeldet hat 74 bekannt gewordene Fälle in fünf Jahren. Demgegenüber stehen im Vergleichszeitraum über 482 000 bekannt gewordene Fälle laut PKS. Ich habe der Einfachheit halber für 2024 überschlagen nur zwei Drittel der im Jahr laut PKS erfassen Fälle genommen. Zur Einordnung: Wir reden also von weniger als 0,2 Promille der laut PKS erfassen Fälle, davon in der überwiegenden Zahl der Fälle verbale Angriffe. In der Zwischenzeit hat es zudem Änderungen im Strafrecht gegeben, die zu mehr Anzeigen führen und natürlich bei der Interpretation von Fallzahlen zu beachten sind. So hat es am 3. April 2021 im Rahmen des Gesetzespaketes gegen Hass und Hetze eine Erweiterung des § 241 StGB Bedrohung gegeben. Aufgrund dieser Gesetzesänderung sind nicht mehr nur Bedrohungen mit einem Verbrechen strafbar, sondern auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen und ihnen nahestehende Personen richten. Demgegenüber – auch das macht der Bericht sehr deutlich, und ich bin da sehr froh drüber – stehen eine Fülle von Maßnahmen, die bereits getroffen worden sind, um die Gewalt zu reduzieren und Opfer besser zu schützen: Terminservice, der Einsatz von Dolmetscher:innen, regelmäßige Deeskalationstrainings und spezielle Schulungen für das Krankenhauspersonal bis hin zu teilweise wöchentlichen Trainingsgruppen zur Selbstverteidigung in den Kliniken. Die Einglasung des Anmeldebereichs der Notaufnahmen, die Abnahme von Türgriffen zu Untersuchungsräumen, die Ausstattung von Mitarbeiter:innen mit Schrillalarmgeräten und die Verwendung von Codewörtern und Notrufnummern, um schnelle Hilfe aktivieren zu können, die Ausstattung der Fahrzeuge im Rettungsdienst mit Videokameras und Angeboten zur Supervision – Sie sehen, es geschieht schon eine ganze Menge. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Die Gründe für die zunehmende Gewalt sind vielfältig, aber mittlerweile sehr gut analysiert, insbesondere in Bezug auf die Jahre nach Corona. Was wir im Gesundheitsbereich im Speziellen feststellen müssen, ist, dass teilweise Frustration über lange Wartezeiten bei gleichzeitig hoher Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit Übergriffen und Beschäftigung im Gesundheitswesen stehen können. Eine warum auch immer erhöhte Anspruchshaltung von Patient:innen an die Gesundheitsversorgung und der Wunsch einer möglichst vollständigen und schnellen, möglichst ambulanten Versorgung kollidieren zum Beispiel mit den Versorgungsrealitäten in der Krankenhauslandschaft. Von daher ist es gut, dass der Senat hier bereits dringenden Veränderungsbedarf dahingehend sieht, Patientenströme effektiver in die richtigen Versorgungsstrukturen zu steuern. Das alles, liebe Kolleg:innen, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entwicklung in Bezug auf Gewalt im Allgemeinen Anlass zur Sorge bietet. Wenn jetzt die GeNo und die Diakonie private Sicherheitsdienste einsetzen müssen, um Personal zu schützen, dann läuft etwas ganz gehörig falsch. Was wir in jedem Fall verhindern wollen, ja, müssen, sind weitere Verschärfungen der Sicherheitskonzepte. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass uniformierte Streifen in der Notaufnahme oder permanente Videoüberwachung in Arztpraxen unbedingt zu verhindern sind. Hingegen müssen wir die Reduzierung von Gewaltkriminalität als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und dementsprechend angehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Reimers-Bruns.

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Ute Reimers-Bruns SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Uns liegt eine umfangreiche Antwort auf die Große Anfrage der FDP vor „Kurze Zündschnur: Wie stark ist medizinisches Personal in Bremen von Aggression und Gewalt betroffen?“ Vielen Dank an den Senat für die Erarbeitung der Antwort! Festzustellen ist eine Zunahme der Angriffe auf Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten. Leider ist die Datenlage nicht vollkommen aussagekräftig, da es keine Verpflichtung zur Meldung einer Attacke auf Mitarbeitende im Gesundheitssystem gibt und nicht jeder bei der Dienststelle gemeldete verbale oder tätliche Angriffe zur Anzeige gebracht wird. Ausnahme ist hier die Feuerwehr Bremerhaven, die alle Meldungen der Übergriffe im Rettungsdienst zur Anzeige gebracht hat. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Vorbildlich!) Das bedeutet, dass es vermutlich eine hohe Dunkelziffer von Angriffen gegen Personal im Gesundheitswesen gibt. Hier möchte ich schon gleich zu Beginn meines Debattenbeitrages auf einen Bestandteil meines Fazits kommen: Jeder, wirklich jeder verbale oder tätliche Angriff auf Personal im Gesundheitswesen sollte gemeldet und damit statistisch erfasst werden. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Dabei geht es nicht um die statistische Erhebung um ihrer selbst willen, sondern darum, dass wir als Gesellschaft wahrnehmen, was sich tagtäglich in Arztpraxen, Krankenhäusern und dem Rettungsdienst abspielt und geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, zu bekämpfen. Vom Senator für Inneres und Sport ist bereits 2023 zur Erleichterung der Meldung eines Vorfalls ein Meldebogen entwickelt und ein Prozess aufgelegt worden, der den Betroffenen die Anzeigenerstattung erleichtert. Bisher sind die Feuerwehren gebeten worden, jede strafbare Handlung konsequent zur Anzeige zu bringen. Die Feuerwehr Bremerhaven macht es. Eine entsprechende Empfehlung ist auch an die im Rettungsdienst tätigen Hilfsorgane ausgesprochen worden. Meiner Auffassung nach sollten ebenso Krankenhäuser, Arztpraxen, Senioreneinrichtungen und mobile Pflegedienste diesen Meldebogen ausgehändigt bekommen, um dadurch an dem vereinfachten Prozess der Anzeige teilnehmen zu können. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme könnte eine Meldung oder auch die spätere Anzeige schneller und ohne große Zeitverluste gemacht werden. Auch hier gilt: Nicht die Meldung oder die Anzeige um ihrer selbst willen ist hier gefordert, sondern damit auf die, wie ich finde – und wir haben gehört, da bin ich nicht allein – schreckliche Entwicklung hin zu mehr Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft aufmerksam zu machen und in der Folge Konzepte zu entwickeln, die den Wert der Arbeit der im Gesundheitsbereich Tätigen herausstellen, damit deren Einsatz gesellschaftlich gewürdigt wird. Aggressives Verhalten und Übergriffe gegenüber Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern und im Rettungsdienst im Land Bremen, so kann festgehalten werden, hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Wir kennen diese Bilder aus den Medien, die uns zeigen, wie jedes Jahr zu Silvester Rettungskräfte angegriffen werden. Menschen, die sich berufen fühlen, anderen Menschen in Ausnahmesituationen zu helfen, werden von den Betroffenen selbst oder von deren Angehörigen beschimpft, bespuckt oder geschlagen. Welche Gefühle löst das bei den Helfer:innen aus? Wut, Ohnmacht? Oder fällt die Entscheidung, den ausgeübten Beruf zu wechseln? Eine repräsentative Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts e. V., wir haben es schon gehört, einmal, aus April 2024 ergab, dass 24 Prozent der Kündigungen als Folge von Gewalt gegenüber Beschäftigten erfolgte. In einer nicht repräsentativen Umfrage der KVHB finden sich Berichte zu Kündigungen von Mitarbeitenden aufgrund von erlebten Gewalterfahrungen. Nicht festgehalten haben wir – und das ist wieder die etwas sehr zu kurz gekommene Begründung, Ursachenforschung der Abgeordneten hier von mir aus gesehen rechts –, dass es sich dabei bei denen, die Gewalt ausüben, nur um Menschen handelt, die einen Migrationshintergrund haben, wie es so schön heißt, (Widerspruch BÜNDNIS DEUTSCHLAND) oder dass die Menschen, die von Gewalt betroffen sind, nur deutsche Beschäftigte sind und keine Menschen mit Migrationshintergrund, (Beifall SPD) sondern es geht hier quer durch die Gesellschaft. Das wurde eben auch schon von Herrn Labetzke gesagt. Das hat ja auch Ursachen, dass sich die Menschen verhalten, wie sie sich verhalten. Diese Entwicklung hin zu einer Verrohung der Gesellschaft wird schon seit der Zeit vor 2015 – wir wissen, was das für ein entscheidendes Jahr war –, bereits vor 2015 wurde das überall festgestellt, dass wir eine Verrohung der Gesellschaft zu konstatieren haben, und viele Kriminologen haben sich dann auch damit beschäftigt. Unter anderem haben sie gesagt, die Kriminologen zum Beispiel des Bundeskriminalamtes, dass es eine Erklärung für den Anstieg der Gewaltkriminalität, die wir insgesamt in der Gesellschaft zu verzeichnen haben, gibt. Dieser Erklärungsansatz für diese Zunahme der Übergriffe gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen – –. Dazu kann analog festgestellt werden, dass das auch dieselben Ursachen sein können. Sie merken das, es gibt viel „können“. Das heißt, es muss noch wesentlich mehr in diesem Bereich geforscht werden. Eine Abfrage der Leistungserbringer im Gesundheitswesen ergab, dass teilweise Frustration über lange Wartezeiten bei einer gleichzeitig hohen Belastung der Leistungserbringer zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft gegenüber den Beschäftigten geführt hat. Der Wunsch der Patient:innen nach einer vollständigen und schnellen möglichst ambulanten medizinischen Versorgung kollidiert dabei mit der Versorgungsrealität in Arztpraxen und der Krankenhauslandschaft. Deshalb gibt es bei uns die Möglichkeit, über die 116 117 schnellstmöglich immer einen Termin zu finden. Ich denke, hier wird schon viel gemacht. – Ich danke erst einmal, aber ich komme gleich noch mal wieder. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Ich weise nur darauf hin: 43 Sekunden haben Sie noch. (Abgeordnete Ute-Reimers Bruns [SPD]: Ja, kein Problem!) Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter.

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Dr. Wiebke Winter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der FDP tatsächlich sehr dankbar, dass sie das Thema heute auf die Tagesordnung gebracht hat, denn es ist aus meiner Sicht ein Thema, was viel zu häufig im Schatten behandelt wird. Ich bin dankbar, dass wir heute ein Licht darauf werfen, denn die Realität, wie sie in Krankenhäusern und Arztpraxen ist, wie sie insbesondere in der Notaufnahme ist, ist eine, die wir sicherlich an verschiedenen Stellen mal besprechen, aber von der ich es auch für sehr relevant und wichtig halte, dass wir sie hier einmal besprechen. Von daher herzlichen Dank dafür! (Beifall CDU) Für uns als CDU-Fraktion ist ganz klar, dass wir eine würdige, eine gute, eine effiziente Medizin nur dann bereitstellen können, wenn sich alle Leistungsakteure im Krankenhaus, in den Arztpraxen dabei wohlfühlen. Deswegen ist es unsere Aufgabe und unsere Pflicht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen Bereich besser vor Aggressionen und Gewalt zu schützen und dieser präventiv zu begegnen. Denn nur dort, wo sich Menschen sicher fühlen, können sie sich gemeinsam um das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Gesellschaft kümmern. (Beifall CDU) Ich finde, dass wir diese Debatte auch mit einer großen Ernsthaftigkeit führen müssen. Herr Leidreiter, ganz ehrlich, ich finde es ein bisschen abwegig, wenn Sie an dieser Stelle darauf hinweisen wollen, dass wir dieser Gewalt mit mehr Abschiebungen begegnen können. Das ist aus meiner Sicht völlig falsch, denn Sie sehen vor allen Dingen die andere Seite der Medaille nicht, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Von den Tätern! – Unruhe BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) nämlich, dass unser Gesundheitsbereich kaum noch funktionieren würde, wenn wir nicht all diese Menschen hätten, die übrigens auch nach 2015 in unser Land gekommen sind und jeden Tag dafür arbeiten, dass Menschen in Deutschland gesund sein können, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP)

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Christine Schnittker

Meine Herren! Sie können dazwischenrufen, aber bitte das untereinander Angekeife, das bitte ich, jetzt runterzufahren. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Wer sind Sie und was haben Sie mit Frau Winter gemacht?) Danke schön! – Fahren Sie bitte fort!

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Dr. Wiebke Winter CDU

Vielen Dank! Die Zahlen wurden hier von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon eindrücklich dargestellt, und sie zeigen, dass wir auch in Bremen ein großes Problem mit Aggression und Gewalt gegenüber medizinischem Personal haben. Dabei muss uns allen klar sein – und diejenigen von Ihnen, die womöglich auch häufiger mit Menschen sprechen, die entweder selbst regelmäßig in medizinischer Behandlung sind oder selber auch womöglich im ärztlichen Bereich arbeiten, die wissen, dass wir hier mit einer sehr großen Dunkelziffer arbeiten. Denn, was passiert, ist das: Insbesondere Leute, die in der Notaufnahme arbeiten, die wissen gar nicht mehr: Wo sollen sie eigentlich zuerst hingehen? Es kommen immer mehr Menschen, als man eigentlich sofort behandeln könnte, und dann wird häufig die Zeit nicht genutzt, die man vielleicht noch zwischendrin hat, um zum Schluss tatsächlich zu melden, was passiert. Wenn ich mit diesen Menschen spreche, dann sagen sie mir ganz deutlich und ganz klar: „Beleidigungen, Aggressionen, gerade in der Notaufnahme, das ist für uns Alltag.“ Das ist normal, und das können wir nicht akzeptieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Dann fragt man sich natürlich, und auch ich habe mir diese Frage gestellt: Woher kommt das? Man kann sicherlich darüber sprechen, dass es eine Verrohung der Gesellschaft gibt, vielleicht eine neue Ungeduld, aber ich glaube, es ist auch wichtig, einmal insbesondere in die Notaufnahmen unserer Krankenhäuser hier in Bremen zu schauen. Wenn wir zum Beispiel da hinschauen, dann wissen wir, dass in einigen Krankenhäusern das medizinische Personal gar keine Namensschilder mehr trägt, sondern lieber Nummern, weil sie zum Schluss nicht von diesen Aggressionen betroffenen werden wollen, wenn die Menschen wieder zu Hause sind, weil sie dann angegriffen werden, weil sie dann zum Beispiel auf Social Media kontaktiert werden. Das ist eine Realität. Warum passiert das? Weil die Menschen frustriert sind, wenn sie in unsere Notaufnahmen kommen, weil sie zum Schluss teilweise sechs Stunden, wenn nicht sogar noch länger, warten müssen, bis sie das erste Mal behandelt werden. Ich höre Geschichten, wo mir Leute erzählen: „Na ja, wir hatten gar kein Krankenzimmer mehr im Krankenhaus Bremen-Mitte, weil es dort so eng ist, wir mussten schauen, dass wir die Anamnese auf dem Flur durchführen.“ Ich kenne Menschen, die dort hingekommen sind mit Schüttelfrost und Fieber, die gesagt haben: „Bitte, ich brauche eine Decke. Mir ist kalt. Ich kann hier nicht mehr sein.“, die zum Schluss ein einfaches Laken bekommen und weiter gefroren haben. Ich kann jeden verstehen, der in dieser Situation sagt: „Wie kann das sein? Wie kann mir das passieren? Ich dachte, ich bin hier sicher. Ich dachte, ich bin hier in einem Krankenhaus.“ Das sind die Situationen, wo Menschen aggressiv werden. Das ist der Moment, wo Menschen das Vertrauen verlieren in unsere Gesundheitssysteme. Deswegen ist es unserer aller Aufgabe, dass wir dafür sorgen, dass wir ein funktionierendes Gesundheitssystem haben, auf diese Probleme noch stärker schauen und sie auch verbessern, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass es insbesondere die Pflegekräfte sind, die gerade in den Krankenhäusern besonders stark von Aggressionen und Beleidigungen betroffen sind, weil sie womöglich nicht sagen können, wann der Arzt oder die Ärztin endlich kommt, dass es gerade diese Menschen sind, die das jeden Tag ertragen müssen, und die Zahlen aus der Großen Anfrage waren dazu ja auch sehr eindrücklich, die gesagt haben, dass einige sich überlegen, ob sie diesen Job tatsächlich noch weitermachen können. Da müssen wir ansetzen, denn wir dürfen diese Menschen nicht verlieren. Sie brauchen unsere Unterstützung. (Beifall CDU) Wie das aussehen kann, da gibt es ja schon verschiedene Vorschläge. Ich würde auch Sie, Frau Senatorin Bernhard, eindrücklich darum bitten, dass Sie prüfen und schauen, wie wir die noch stärker umsetzen können. Es gibt Vorschläge der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW, und sie haben gesagt, was man machen kann: Zugangskontrollen zum Haus und zur Notaufnahme, sichere Rückzugsorte, Deeskalationstraining, Nachsorgekonzepte, Absprache mit der Polizei. Ich weiß, dass Vieles schon in den Häusern gemacht wird. Ich weiß, dass es an einigen Standorten tatsächlich schon Sicherheitsdienste gibt. Ich bitte nachdrücklich darum: Sorgen Sie dafür, dass wir diese überall in Bremen und Bremerhaven haben, denn was für uns wichtig ist, ist, dass wir wollen, dass wir in Bremen und Bremerhaven gesund und sicher zusammenleben können. Dafür muss medizinisches Personal gern und sicher zur Arbeit gehen können, und dafür dürfen Krankenhausbesuche nicht zum Frustrationstest werden. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Als Nächstes hat das Wort der

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Nelson Janßen Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Aggressives Verhalten, Übergriffe bis hin zu Körperverletzung von Rettungssanitäter:innen, Ärzten, Pfleger:innen oder medizinischen Fachangestellten haben zugenommen. Insbesondere in Notaufnahmen und bei Rettungseinsätzen gehören bedrohliche und teilweise auch gefährliche Situationen leider häufiger zum Alltag. Betroffene erleben es angespuckt, geschlagen oder zumindest beleidigt und bedroht zu werden. Ihre ohnehin stressige und herausfordernde Arbeit wird damit noch unbequemer und teils gefährlich. Knapp die Hälfte der Befragten, das wurde auch schon zitiert, gibt an, dass sie einen Anstieg körperlicher Gewalt wahrnehmen. Umfragen zeigen, dass Mitarbeitende sich aus diesen Berufen auch mit dieser Begründung zurückziehen. Unsere Rettungskräfte und die Teams in den Notaufnahmen verdienen unseren Dank und unseren Respekt. Sie verdienen aber auch unseren Schutz und gute Arbeitsbedingungen. Wir brauchen dazu aus unserer Sicht drei Dinge: Wir brauchen Schutz vor Angriffen und eine gute Nachsorge. Wir brauchen aber auch bessere Gesundheitsversorgung im Quartier, damit die Patient:innen nicht unnötigerweise in der Notaufnahme landen, und wir brauchen drittens mehr Personal, um lange Warteschlangen und Stress in den Teams zu reduzieren. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt in Bremen bereits einige Maßnahmen zur akuten Gewaltprävention: Deeskalationstrainings, Alarmsysteme, auch bauliche Lösungen mit verglasten Eingangsbereichen, Sicherheitsdienste. Das sind nur einige Beispiele. Für die Nachsorge gibt es Supervisionen, es gibt auch Angebote zur Traumabewältigung. Die Betroffenen werden also auch heute nicht alleingelassen. Aber zugegeben, in einer sich zuspitzenden Lage sind die Maßnahmen offensichtlich noch nicht ausreichend. Wir müssen uns aber auch die Mühe machen, die strukturellen Ursachen im Gesundheitssystem zu suchen. Es reicht nicht aus, bloß auf Verrohung zu schimpfen und darauf zu verweisen, dass die Leute irgendwie am falschen Ort auftauchen. Richtig ist, dass Patient:innen in unserem Gesundheitssystem teils die falschen Wege wählen, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst, die 116 117, nach Umfragen erst von 32 Prozent der eigentlichen Nutzer:innen in Anspruch genommen wird. Deshalb macht eine Notfallreform mit Sicherheit Sinn, machen ein gemeinsamer Tresen und integrierte Notfallzentren Sinn, perspektivisch auch eine Zusammenlegung der Nummern Sinn, damit es einfachere, besser gesteuerte Wege in unser Gesundheitssystem gibt, um zu vermeiden, dass Menschen in Ermangelung von Arztsitzen und in Ermangelung von Zugängen zum Gesundheitssystem den Weg wählen, der ihnen als Letztes übrig bleibt, der dann in die Notaufnahme führt, der dann zu langen Schlangen führt, der dann auch dazu führt, dass man gar nicht richtig in diesem Krankenhaus, in diesem stationären Setting versorgt werden kann, der auch zu Stress führt und der teils auch zu Aggressionen in den Warteschlangen führt. Das soll und kann keine Entschuldigung für Angriffe sein. Aber wenn wir uns mit dem Problem strukturell auseinandersetzen wollen, dann müssen wir auch feststellen, wie wir Zugänge erleichtern können. Aus unserer Sicht ist es daher wichtig, niedrigschwellige, quartiersnahe Angebote zu schaffen, in denen Menschen abgeholt werden, in denen es mehrsprachige Angebote gibt, in denen Menschen beraten werden, wo sie denn am besten landen können. Wir brauchen auch im psychosozialen Krisenbereich bessere Angebote, denn es ist auch so, dass gerade Menschen in psychischen Krisenlagen nicht zu jeder Tageszeit den richtigen Ort finden, und dann ist eine überfüllte Notaufnahme mit Sicherheit nicht der erste Anlaufpunkt. Wir müssen gesamtgesellschaftlich feststellen, dass steigende wirtschaftliche Belastungen, Armutslagen, soziale Überforderung und auch die Zunahme von psychischen Krisen vorliegen. Überfüllte Notaufnahmen, hohe Stressbelastung auch in den Teams und zunehmende Aggressivität sind damit auch Ausdruck von Problemen, die nicht nur in der Notaufnahme und auch nicht nur im Gesundheitssystem liegen. Missbräuchlicher Alkoholoder Drogenkonsum, Fachkräftemangel und hoher Stress in den Teams machen das Ganze nicht besser. Mit einem Fingerschnipp wird das alles nicht zu lösen sein, daher können wir hier nicht nur auf Probleme verweisen, die schwierig zu lösen sind, sondern müssen uns an die eigene Nase fassen und gucken: Was liegt denn im Rahmen unserer Möglichkeiten? Ich finde es gut, einmal zu bewerten, oder einmal festzustellen, dass schon einiges passiert. Es gibt Angebote, teils auch verpflichtend, für Deeskalationstrainings für Mitarbeitende. Es gibt im Rahmen der Gesundheitsförderung offene wöchentliche Trainings, auch für Selbstverteidigung. Bedauerlich, dass das notwendig ist, gut, dass es das gibt. Es gibt Beratungsangebote, Tagesseminare zu deeskalierender Kommunikation, es gibt Angebote zur Subvision und es gibt auch physische Sicherheitsmaßnahmen. Es gibt Angebote für die Opfer der Gewalt, auch das ein wichtiger Bereich, und es gibt immer wieder Themen, die auch in dem Gemeinsamen Landesgremium besprochen werden. All das verändert die Lage nicht grundsätzlich, all das sind aber Bausteine, die den Betroffenen einen etwas besseren Schutz und eine bessere Nachsorge bieten können. (Beifall Die Linke, SPD) Richtig ist daher, dass wir mit einer Debatte wie dieser heute – und vielen Dank daher auch für die Anfrage an die FDP – den Betroffenen Sichtbarkeit verschaffen, auf das Thema eine Aufmerksamkeit lenken, sichtbar machen, dass es dort bereits Aktivitäten gibt. Wir stehen nicht am Anfang dieser Diskussion, wissen aber um die Notwendigkeit, dort auch im Zusammenhang mit den verschiedenen Trägern im Gesundheitssystem an den Konzepten weiterzuarbeiten und uns auch der Verantwortung bewusst zu sein, dass eine niedrigschwellige und einfach zu verstehende Struktur im Gesundheitssystem derzeit nicht vorhanden ist und dass der Weg in die Notaufnahme manchmal auch der verzweifelte Versuch ist, irgendwo eine Versorgung zu erhalten. Daher braucht es mit Sicherheit auch an dieser Stelle noch eine Weiterentwicklung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich die Gruppe „Netzwerk junger Fachkräfte aus der Türkei“ vom Verein „Gewitterziegen e. V.“ begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt hat das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns.

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Ute Reimers-Bruns SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Ich wollte noch mal an die rechts von mir sitzende Fraktion gerichtet sagen, dass auf Seite 18 in den Antworten zu den Fragen 11 und 12 schon jede Menge Maßnahmen stehen. Die wurden eben auch noch mal ganz detailliert von Nelson Janßen benannt und auch teilweise von Herrn Labetzke. Das noch mal zum Nachlesen, denn ich finde auch, dass es eine sehr gute Sache war, dass die FDP diese Fragen gestellt hat. Es macht mir Hoffnung, dass das Thema „Gewalt im Gesundheitswesen“ jetzt auch vermehrt in die Sitzungen des Gemeinsamen Landesgremiums als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden soll. Das ist ganz wichtig, weil sich dort alle besonderen Akteure, die Entscheidungen zu treffen haben, dann auch mit diesem Thema auseinandersetzen und auch Regeln schaffen und entwickelt werden können. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Claudia Bernhard das Wort.

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Claudia Bernhard

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen ist ein absolutes No-Go! Das haben wir immer bekräftigt, insofern denke ich, dass wir hier über alle Fraktionen hinweg keine unterschiedliche Einschätzung haben. Gleichzeitig nehmen diese verbalen, aber auch körperlichen Angriffe gegenüber medizinischem Personal zu. Ich finde es sehr gut, dass die FDP diese Große Anfrage gestellt hat, auch um klarzumachen, dass es eine Sichtbarmachung, eine Transparenz, aber auch eine Botschaft ist, die Ernstnahme und Respekt ausdrücken soll, und nicht, dass wir dieses Thema praktisch mehr oder weniger in den Hintergrund rücken. Das finde ich wichtig, weil es nicht bagatellisiert werden darf. Gerade in dem Zusammenhang ist es etwas, das wir mit extremer Wachsamkeit beobachten und dringend auch dagegen vorgehen müssen. Das tun wir zum Teil auch schon, ob es ausreicht, ist dann eben die nächste Frage. Die Datenlage ist schwierig. Es ist richtig, was die Häufigkeit anbelangt. Es gibt eine hohe Dunkelziffer, auch wenn wir uns die Blitzumfragen des Deutschen Krankenhausinstitutes, die PKS et cetera und auch das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ansehen. Was uns eigentlich auch fehlt, mal abgesehen davon, dass man diese Menschen dingfest machen und entsprechend bestrafen muss, ist die Tatsache der Ursachenanalyse. In welchen Situationen passiert eigentlich genau was? Weil es ja nichts nützt, wenn wir uns immer mit dem Ergebnis herumschlagen und tatsächlich die Ausgangspunkte nicht genau analysieren. Deswegen bin ich auf der einen Seite dafür, dass das konsequent angezeigt werden muss und entsprechende Meldewege natürlich auch noch mal unterstützt werden müssen, aber auch ganz klar geschaut werden muss: Wann war das, wo war das, in welchem Zusammenhang? Wen hat das betroffen? Sonst kommen wir einfach nicht weiter. Ich selbst war auch schon in Notaufnahmen, ich habe mir die Eskalationswege mal zeigen lassen, was da inzwischen passiert ist, wie diese Notaufnahmen ausgestattet werden müssen, um sich gegen diese Übergriffe, im Grunde genommen, auszurüsten. Ich war auch schon selbst Zeugin eines solchen Übergriffs. Das ist an Scheußlichkeit kaum zu überbieten, wenn man sich überlegt, was das eigentlich für ein Kontext ist. Das ist etwas, wo Menschen, die Schmerzen haben, Sorge haben, die aber auch unter dem Einfluss von Alkohol stehen – –. Wir haben es auch mit anderen Drogen zu tun. Das heißt, je nachdem, wo dieser Krankenstandort auch genau ist, treffen diese Menschen auf ein System, das an seine Grenzen kommt beziehungsweise schon gekommen ist. Dieser Zusammenhang bedeutet, Patient:innenströme effektiv umzuleiten und Versorgungsstrukturen zu etablieren, die auch ganz anders ausgerüstet sein müssen, um so etwas aufzufangen. Die Reform der Notfallversorgung: ein ganz wichtiges Thema. Wir haben es hier auch schon häufiger diskutiert. Es ist dringend notwendig, dass wir diese integrierten Notfallzentren bekommen. Der Vorschlag ist auch, zusammen mit den Niedergelassenen ein anderes System zu etablieren. Leider hat diese Gesetzgebung nicht mehr das Licht der Welt erblickt. Ich hoffe, dass das trotzdem relativ schnell geht und diese Reform zu einem flotten Abschluss gebracht wird, weil es uns da wirklich auf den Nägeln brennt. Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen muss aber auch weiterhin niedrigschwellig sein. Ich meine, es wurde hier schon erwähnt, dass wir in den Krankenhäusern, aber auch darüber hinaus mit den Arztpraxen in den Quartieren Sprachmittler haben, Kulturmittler haben, unsere Gesundheitsfachkräfte sind mehrsprachig. All diese Dienstleistungen respektive Ressourcen sind dringend notwendig und müssen ausgebaut werden. Das heißt also auch, technische Übersetzungshilfen und, und, und sind entsprechend im Einsatz und die müssen weiter ausgerollt werden. Die Willkommensmappen mit den ersten Hinweisen et cetera, die Impfpässe, die schon bei den Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt worden sind, auf unserer Homepage ist es auch mehrsprachig dargelegt. Das sind alles Dinge, die wichtig sind und die Abhilfe schaffen. Ich möchte aber auch noch mal die Argumentation unterstützen, dass es gesamtgesellschaftlich nicht nur ein Problem von Gesundheit ist. Wenn Sie sich überlegen, was zum Teil, was weiß ich, ob das jetzt Flughäfen sind oder Rettungsdienste, Feuerwehr, wir haben es praktisch bei Erzieher:innen und Lehrkräften – –. Das heißt, da gibt es so ein relatives Aggressionspotenzial, das sich viel schneller abrufen lässt und das ist bitter. Deswegen muss man da schon überall sehen, dass diese Strukturen nicht per se in diese Überlastungsschleife geraten dürften. Das, glaube ich, ist das hauptsächliche Problem. Diese sinkende Hemmschwelle muss auch noch mal aufgefangen und entsprechend auf die Ursachen zurückführt werden. Diese Kultur finde ich sorgsam, und ich warne davor, Sündenböcke – ob das Gruppen sind oder Ähnliches – zu identifizieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das halte ich für ein Riesenproblem, weil das eigentlich diese Gewaltschleifen eher befeuern würde, als dass wir in der Lage sind, da letztendlich auch ein Stück weit, wie soll man sagen, die Erregungskurve wieder runterzuholen. Die Erarbeitung von Sicherheitsplänen, die zum Teil ja schon der Fall sind, werden vorangetrieben. Wo sie noch nicht existieren, wird das natürlich auch weitergemacht. Wir sind in verschiedenen Abstimmungsrunden, um immer wieder zu überlegen: Was für Möglichkeiten haben wir denn noch, um Beschäftigte davor zu schützen? Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Übrigen eine Online-Befragung zu Gewalt und Rassismus durchgeführt, die Ergebnisse werden im Sommer 2026 erwartet. Die haben auch konkrete Handlungsempfehlungen definiert, und ich denke, dass wir davon profitieren können, so etwas auch zu übertragen. Da ist aber auch noch zu sehen, dass wir in einen überregionalen Austausch kommen, weil ich denke, dass das Grundproblem überall dasselbe ist. Wer sich um Wohl und die Gesundheit von Menschen kümmert, darf auf gar keinen Fall Zielscheibe werden! Ich denke, mit dieser Debatte wird auch noch mal deutlich, dass dieses brennende Problem erkannt ist und dass wir weiterhin massiv dafür arbeiten. Ich danke jedenfalls für Ihre Beiträge. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen sehe ich nicht. Daher ist die Aussprache geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 21/792 auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Entwicklung der Altersarmut in Bremen und Bremerhaven Große Anfrage der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28. November 2024 (Drucksache 21/879) Dazu Mitteilung des Senats vom 4. Februar 2025 (Drucksache 21/988) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Aussprache eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort Sofia Leonidakis.

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Sofia Leonidakis Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in dieser Großen Anfrage einem sehr wichtigen Thema gewidmet: der Altersarmut. Ich muss sagen, auch die Antworten sind groß. Vielen herzlichen Dank an den Senat für 31 Seiten ausführliche Antworten! Sie enthalten Analysen und Tabellen, und was ein bisschen trocken daherkommen mag, enthält eigentlich eine Kernaussage: Wir haben es beim Thema Altersarmut mit einem krassen gesellschaftlichen Missstand zu tun. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Armutsgefährdung von Rentenbeziehenden nimmt immer mehr zu. Bundesweit sind 3,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner armutsgefährdet, Tendenz steigend. Auch in Bremen lebt ein Viertel der 130 000 Rentner:innen unter der Armutsschwelle. Nach Jahrzehnten des Ackerns müssen viele Senior:innen im Alter zum Sozialamt gehen, weil die Rente nicht reicht. Die Tafeln melden, dass immer mehr Senior:innen zu ihnen kommen. Das ist entwürdigend und das ist einer reichen Gesellschaft unwürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall Die Linke, SPD) Das Problem der Altersarmut wird leider nicht kleiner, sondern größer. Wir alle kennen die Alterspyramiden – unsere Gesellschaft altert. Große Jahrgänge wie die Babyboomer gehen in Rente und die ehemaligen sogenannten Gastarbeiter:innen, die nie Gäste waren, gehen auch in die Rente. Das Renten- und auch das Pflegesystem sind dafür nicht gerüstet. Die Armutsquote der über 65-Jährigen in Bremen und Bremerhaven stieg zwischen 2021 und 2023 von 22,7 auf 24,3 Prozent. Es gibt eine einzige Gruppe in der Bevölkerung, deren Durchschnittsrenten über der Armutsgefährdungsquote liegt und das sind Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft. Deren Renten sind innerhalb von zehn Jahren von 1 100 auf 1 400 Euro gestiegen. Das ist gut, allerdings ist die Inflation auch gleichermaßen gestiegen und hat das leider auch ein Stück weit aufgefressen. Andere Gruppen haben durchschnittliche Renten deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1 070 Euro im Monat. Männer in Bremen mit einer anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft haben Durchschnittsrenten von 874 Euro. Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Renten sind auf 912 Euro gestiegen. Auch hier ein Anstieg, das ist gut, um etwa 300 Euro, aber immer noch deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle. Frauen mit einer anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft, die sind ganz unten, was die Gruppen der Rentenbeziehenden angeht, stehen, deren Rente liegt in Bremen bei durchschnittlich 573 Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, ich muss es nicht sagen, ich tue es aber trotzdem: Davon kann man nicht leben, das ist klar! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus diesen Zahlen kann man ganz deutlich erkennen: Altersarmut ist weiblich und Altersarmut ist migrantisch. Das Geschlecht und die Herkunft sind ein deutliches Altersarmutsrisiko. Was sich im Erwerbsleben zeigt, das zementiert sich dann im Alter: Diskriminierung, Degradierung, Unterrepräsentanz und Unterbezahlung von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen die härteren oder die schlechter bezahlten Jobs oder beides, sie sind in freiwilliger oder unfreiwilliger Teilzeit tätig. Die durchschnittliche Rente von Bremerinnen war noch nie über der Armutsgefährdungsschwelle. Die Armutsquote von Menschen mit Migrationshintergrund ist von dramatisch hohen 44,8 Prozent im Jahr 2021 auf 53,3 Prozent im Jahr 2023 noch weiter gestiegen. Bei denjenigen, die im Jahr 2023 – das sind die letzten Zahlen, die wir bekommen haben – neu in die Rente eingetreten sind, ist mehr als die Hälfte direkt in der Altersarmut gelandet. Wer also im Erwerbsleben wenig verdient hat, hat dann im Alter besonders wenig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stellschrauben dagegen, die liegen ja auf der Hand: Erstens, anstatt das Rentensicherungsniveau immer weiter runterzuschrauben und das Renteneintrittsalter nach oben zu schrauben, obwohl die Menschen es gar nicht schaffen, so lange zu arbeiten, muss die Rentenversicherung reformiert werden. Es müssen endlich auch Beamt:innen, Politiker:innen und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, dann würden die verhältnismäßig hohen Einkommen auch die Altersabsicherung besser absichern. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens, die Löhne müssen rauf. Als Linke kämpfen wir seit Jahrzehnten für einen armutsfesten Mindestlohn, und armutsfest, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss in dem Zusammenhang auch heißen, altersarmutsfest zu sein. Was derzeit passiert, ist doch, viele Löhne und Renten reichen nicht zum Leben, sodass der Staat ergänzende Leistungen zahlen muss, also zum Beispiel Hilfen zur Pflege oder Sozialhilfe im Alter. Die Öffentlichkeit subventioniert damit Beschäftigungsverhältnisse, die die Beschäftigten im Erwerbsleben oder im Rentenalter nicht genügend gegen Armut sichern, während die Profite teilweise steigen. Ich bin deshalb froh, dass wir in Bremen seit drei Wochen einen Landesmindestlohn von 14,28 Euro haben und dass diese Koalition die Bindung durch das Tariftreue- und Vergabegesetz noch ausgeweitet hat. Der Senat sagt aber auch zutreffend, ich zitiere: „Bundes- und Landesmindestlohn schützen bisher nur begrenzt vor Altersarmut, selbst nach 45 Beitragsjahren“, und wer schafft das schon? Da, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir also ran! (Beifall Die Linke, SPD) Drittens darf Pflege keine Armutsfalle werden. Bei durchschnittlichen Eigenanteilen von über 3 000 Euro, auch das liegt auf der Hand, kann man sich das mit einer Durchschnittsrente von nicht einmal 1 500 Euro nicht leisten. Deswegen müssen die Eigenanteile gedeckelt und muss die Pflegeversicherung zu einer solidarischen Vollversicherung umgebaut werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Viertens, der Senat weist darauf hin, dass es natürlich auch Stellschrauben auf Landesebene gibt und geht die auch an. Er führt in seinen Antworten aus, dass viele ältere Menschen keine auskömmliche Rente haben und ergänzende Sozialleistungen beantragen müssen, das aber nicht tun, weil es schambehaftet ist, zum Sozialamt zu gehen. – – und deswegen dieses Dunkelfeld zu verringern und die Menschen im Alter zu erreichen und sie zu ihren Rechten zu bringen, dafür auch aufsuchend tätig zu werden und zu informieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch das Programm „Aufsuchende Altenarbeit aufgelegt“. Ich möchte abschließend sagen: Altersarmut ist kein individuelles Schicksal. Sie ist das Ergebnis politisch gesetzter Rahmenbedingungen, zum Beispiel durch das Ehegattensplitting, was Frauen in die Teilzeit drängt, sage ich mal, oder von zu wenig Anerkennungen von ausländischen Abschlüssen, was zu Dequalifizierung führt. Wir als Linksfraktion sagen ganz klar: Wenn Menschen nach einem langen Erwerbsleben im Alter zum Amt müssen, wenn in Bremen 56 Prozent der Neurentner:innen direkt in die Armut fallen, dann stimmt hier etwas ganz grundsätzlich nicht. Wir brauchen Löhne, die zum Leben reichen und Renten, die vor Armut schützen. Wir brauchen eine Pflege, die nicht zur Armutsfalle wird. (Glocke) Altersarmut wird auch politisch gemacht, und sie kann auch politisch beseitigt werden, wenn der Wille dazu da ist. Ich hoffe, die neue Koalition wird den Willen dazu aufbringen. – Danke! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp.

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Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wir debattieren eine Große Anfrage aus der Koalition zur Entwicklung der Altersarmut in Bremen und Bremerhaven. Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung. Ich erlebe es immer wieder als besonders prägend für den politischen Diskus, wenn wir uns vertieft mit spezifischen gesellschaftlichen Gruppen beschäftigen. So wird unser Blick für spezifische Bedarfe geschärft. Die Antworten des Senats haben diese Kraft. Sie rütteln uns wach. Gegenüber einer Generation, die in der Nachkriegszeit den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Stärke des Landes erarbeitet hat, ist der Befund beschämend, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) 130 000 Rentner:innen sind immer mehr von Altersarmut betroffen und müssen Grundsicherung beziehen. Die gesamte Armutsquote der über 65- Jährigen in Bremen stieg innerhalb von zwei Jahren von 22,7 auf 24,3 Prozent – jeder/jede Vierte, meine Damen und Herren. Noch dramatischer ist der Befund bei Menschen mit Migrationshintergrund, das hat meine Kollegin bereits gesagt. Waren 2021 schon 44,8 Prozent von Armut betroffen, steigert sich dieser Wert 2024 auf 53,3 Prozent. Viele Jahrzehnte waren die Alleinverdienerfamilien bundesdeutscher Familienstandard. Während der Mann die finanzielle Sicherung der Familie übernahm, lag die unentgeltliche Care-Arbeit bei den Frauen. Den Preis zahlen sie im Alter: Sich fortsetzende finanzielle Abhängigkeit und eine Durchschnittsrente von Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Bremen und Bremerhaven, die nie über der Armutsschwelle lag, zeugen davon. Dramatischer wird die Situation bei Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Bei Frauen liegt die Durchschnittsrente bei 573 und bei Männern bei 874 Euro, das hat meine Kollegin bereits gesagt. Das sind die nackten Zahlen, deren Sprache überdeutlich ist. Hier eröffnen sich unglaubliche Gerechtigkeitslücken. Alle politischen Maßnahmen zum Thema „Leben im Alter“ müssen das Leitziel haben, Gerechtigkeit herauszustellen. Das sind wir Menschen, die ihr Leben lang im Dienst für unsere Gemeinschaft waren, schuldig, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Dafür müssen wir unterscheiden, welche Stellschrauben wir schon heute auf Landesebene bedienen können und welche Stellschrauben im Bund bei einer grundsätzlichen Rentenreform bedacht werden müssen. So müssen wir die Menschen im Land empowern, die Hilfen zu beantragen, die ihnen zustehen. Reicht die Rente zum Leben und zur Teilhabe nicht aus, kann staatliche Unterstützung Abhilfe schaffen. Unsere Aufgabe ist es, hier Hürden abzubauen. Den Menschen nicht das Gefühl zu geben, sie seien Bittsteller, ist der Anfang. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Schnelle Bearbeitung und klare Auskünfte bei Anträgen sind ein zweiter Schritt. Die fehlenden Integrationsangebote für die Gastarbeitergeneration rächen sich heute. Amtsdeutsch, Bürokratiedschungel sind bei der Suche nach passenden Hilfen riesige Hürden. Hier mehrsprachig und nah an der Zielgruppe zu informieren und über Angebote aufzuklären – das müssen wir auch leisten, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Eine Rentenreform liegt nicht in unserer Hand. Wir können uns nur immer wieder in die Diskussion einbringen und dafür sorgen, dass die Reformen im Bund die beschriebenen Ungerechtigkeiten aufwiegen und niemand vergessen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wichtig ist mir eine Mahnung des Deutschen Zentrums für Integrationsund Migrationsforschung. Viele Untersuchungen beziehen sich auf die zwei größten Gruppen von Einwander:innen in Deutschland: auf ältere Migrant:innen aus der sogenannten Gastarbeitergeneration, die seit den Sechzigerjahren aus den damaligen Anwerberstaaten als Arbeitskräfte eingewandert sind, sowie auf Spätaussiedler:innen, die überwiegend in den Neunzigerjahren nach Deutschland kamen. Armut und gesellschaftliche Benachteiligung, auch das zeigen die Untersuchungen, gelten für die Gastarbeiter:innengeneration noch mehr als für Spätaussiedler:innen. Die konkreten Situationen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter der Zuwanderungsgeschichte, dem Geburtsland, dem rechtlichen Aufenthaltsstatus sowie von Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen. Gerade die letzten Antworten der Großen Anfrage zeigen, dass auch die Leistungen unseres Gesundheitssystems stärker auf die wachsende kulturelle, religiöse und sprachliche Vielfalt ausgerichtet werden müssen. Allein die Zahl der über 60-jährigen Menschen mit Migrationshintergrund, die der Pflege bedürfen, wird sich zwischen 2013 und 2030 verdoppeln. Wie wir hier Renten- und Pflegekosten synchronisieren wollen, ist eine offene Frage. Meine Damen und Herren, die älteren Menschen in Deutschland haben in ihrem Leben viel geleistet. Dafür verdienen sie Dank und Anerkennung von uns allen. Dafür verdienen sie eine Alterssicherung, die verlässlich für alle Generationen zumutbar ist. Das gilt für heutige Rentner:innen, das gilt aber auch für die jetzt Arbeitenden, die faire und armutsfeste Löhne brauchen und verlässliche Betreuung in Kita und Schule für ihre Kinder, um für sich und ihre Familie im Alter vorsorgen zu können. Das Rentenniveau muss dauerhaft stabilisiert und wieder angehoben werden, um sozialen Abstieg im Alter zu verhindern. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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Christine Schnittker

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann.

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Julia Tiedemann BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Wir müssen die Zukunft ändern, um wenigstens künftiger Altersarmut vorzubeugen, denn das müssen wir, das nehme ich gleich vorweg, was die Anfrage ergeben hat, aber aktuell werden wir die Altersarmut nicht bekämpfen können. Das ist ein Problem, das wir nach und nach bekämpfen müssen und bei dem wir jetzt die Möglichkeit haben, die Stellschrauben zu setzen. Wir beraten heute über die Große Anfrage der Koalition zum Thema Altersarmut, und das Dokument ist 42 Seiten lang. Es sind sehr, sehr viele Zahlen da drin, sehr viele Tabellen, und ja, die Zahlen daraus sind teilweise erschreckend und erschütternd, gerade wenn man bedenkt, wie viel Arbeitsleistung die Menschen, diese Menschen, in diesen Staat gesteckt haben und was sie jetzt dafür rausbekommen. Etwa ein Viertel der Bremer Rentner fällt unter die Armutsgrenze. Die Altersarmut, die aktuelle Altersarmut, hat vielfältige Gründe: unterbrochene Erwerbstätigkeit, Niedriglohnsektor, Frauen waren historisch oft nur in Teilzeit in Arbeit oder auch als Hausfrau zu Hause oder aber, was auch jetzt viele trifft, dass sie zum Beispiel als Zweitverdiener oftmals „schwarz“ gearbeitet haben und deswegen keine Punkte sammeln konnten oder auch ihre Beiträge an sich nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben. Altersarmut hat viele negative Folgen für die Betroffenen, insbesondere noch größere Angst vor dem Pflegeheim wegen möglicher hoher Kosten, was oftmals auch der mangelnden Aufklärung geschuldet ist. Auch die Frage der Vereinsamung ist natürlich ein ziemlich schwieriges Thema für die ältere Generation, die unter der Altersarmut leidet, denn kein Geld bedeutet kein Geld für Freizeitaktivitäten, kein Geld für betreutes Wohnen oder Eigenanteil an der Tagespflege. Das sind Kosten, die teils immens sein können – oder auch kein Geld für die zwar stark subventionierte Jahreskarte für den Bus, die wir hier im Land Bremen haben oder aber auch, falls sie mit dem Bus nicht mehr von A nach B kommen, weil sie noch mehr mobil eingeschränkt, sogar auf ein Taxi vielleicht angewiesen sind und sich das erst recht nicht leisten können. Altersarmut zu bekämpfen, ist demnach eine soziale Verantwortung, die wir haben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der Senat hat dabei allerdings nur folgende Lösungsansätze: stärkere Teilhabe von Frauen und Migranten am Arbeitsmarkt, zum Beispiel die Kinderversorgung oder Sprachqualifizierung, kurzfristig mehr Mittagstische, Fahrdienste, digitale Kompetenzvermittlung, Vernetzung, et cetera, et cetera. Ja, Frauen sind im Bereich der Altersarmut erhöht vertreten. Das ist auch sehr auffällig. Sie sind mehr als nur doppelt so stark vertreten, aber, und das darf man auch nicht vergessen, diejenigen, die zukünftig in die Rente gehen, sind Frauen, die in einer ganz anderen Welt groß geworden sind. Sie sind nicht mehr davon abhängig, was ihr Mann möchte, sie sind selbst dafür verantwortlich, ob sie arbeiten gehen, wie viel sie arbeiten und was sie einzahlen. Das heißt, das Problem sehen wir eher in einer ganz anderen Sache, denn die Ursachen für die künftige Altersarmut werden ganz woanders liegen, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn, und das sieht der Senat nämlich überhaupt nicht, das geht aus der Antwort ganz eindeutig hervor: (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Hört, hört!) Um Altersarmut zu bekämpfen, braucht es Bildung, es braucht Arbeitsplätze, es braucht kostengünstigen Wohnraum, es braucht niedrige Lohnnebenkosten und es braucht die Einforderung von Leistung. Damit, meine Damen und Herren, ist nicht nur den Frauen und den Migranten geholfen, die hier besonders hervorgehoben werden in der Senatsantwort im Bereich der Lösungen, sondern allen Menschen, die in diesem Bundesland arbeiten wollen, die in diesem Bundesland auch irgendwann ihre Rente beziehen. Das sind auch Punkte, die wir alle hier in der Hand haben. Es geht nicht darum, mehr Fahrdienste anzubieten. Das ist für jetzt eine wunderbare Lösung, aber langfristig müssen wir doch denken, meine Damen und Herren, und uns nicht nur auf morgen konzentrieren, sondern auf übermorgen und überübermorgen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das heißt, wir müssen sehen, dass wir die Leute in Lohn und Brot bekommen, dass wir sie gut ausbilden, dass wir etwas einfordern von ihnen und dass sie entsprechend möglichst verhältnismäßig günstig zu ihrem Einkommen auch leben können. Die Antworten dieser Anfrage lassen all diese Punkte leider außer Acht, und hier gibt es mal wieder ein weiteres Argument, zumindest las es sich für uns so: Es geht darum, ein weiteres Argument für die Bevorzugung von Frauen und Migranten zu haben und nicht eine Lösung für das Problem der Altersarmut, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das ist eine komplett falsche Welt!) denn Männer sind im Lösungsbereich nicht einmal benannt, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dementsprechend kann Ihre Antwort, zumindest die Antwort des Senats, nicht anders gewertet werden, und Altersarmut betrifft alle – nicht nur Frauen, nicht nur Migranten. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Christine Schnittker

Als Nächstes Frau Leonidakis zur Kurzintervention.

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Sofia Leonidakis Die Linke

BÜNDNIS DEUTSCHLAND, ich weiß manchmal nicht genau, wofür „D“ steht. Jedenfalls, es wurde komplett falsch verstanden. Es geht nicht um die Bevorzugung von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund, sondern es geht darum, die Benachteiligung abzubauen, die so eklatant ist, wie die Zahlen zeigen. Lesen Sie einmal die Antworten, dann verstehen Sie es vielleicht richtig. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich.

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Ole Humpich FDP

Gestatten Sie mir einen Schluck Wasser vorab! Ist ja doch hitziger, als erwartet, heute. – Wir sind Genießer. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es freut mich ja, dass Sie sich über das Wasser so amüsieren können hier im Saal. Ehrlicherweise muss man sagen, wenn wir uns die Zahlen des Senats anschauen, brauchen wir uns hier nicht darüber zu unterhalten, was für Wasser wir haben, sondern den Rentnerinnen und Rentnern in unserem Bundesland steht das Wasser bis zum Hals. (Beifall FDP) Zum Thema des Mindestlohns, was von den Linken heute gekommen ist: Ich gebe Ihnen gern noch einmal einen kurzen Ausflug in die Wirtschaft. Das ist bei Ihnen ja immer ein bisschen schwierig. Das Einzige, was Sie mit Wirtschaft zu tun haben, ist ja die Wirtschaftssenatorin hier in der Stadt. (Widerspruch SPD, Die Linke) Wenn Sie den Mindestlohn erhöhen, erhöhen sich auch die Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher. (Lachen CDU) Das heißt, am Ende des Tages hat durch einen höheren Mindestlohn niemand etwas gewonnen. Sie müssen auf der anderen Seite auch eher dafür sorgen, dass von dem verdienten Geld mehr in der Tasche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter landet und Sie nicht für Kündigungen sorgen mit dem Mindestlohn, dort gibt es nämlich Berechnungen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Ich gebe Ihnen auch dort gern ein Rechenbeispiel: Ein Bäckermeister hat sich in den vergangenen Tagen zu den 15 Euro Mindestlohn geäußert. Wenn Sie den Mindestlohn auf 15 Euro anheben, was Sie ja nun tun, muss dieser Bäckermeister 352 Brötchen mehr am Tag verkaufen. Wie soll das funktionieren? Das heißt, am Ende des Tages muss dieser Bäckermeister Facharbeiterinnen und Facharbeiter entlassen. Damit haben Sie nichts gewonnen. Eher im Gegenteil: Sie haben noch größere Probleme in diesem Land geschaffen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Kommen wir aber nun zu dem eigentlichen Thema der Großen Anfrage, der Altersarmut. Das Thema der Altersarmut und die Zahlen, die wir gesehen haben, zeigen ein erschreckendes Bild, ein hausgemachtes Problem am Ende des Tages, ein Armutszeugnis für ein Bundesland, dass sich sehr gern als sozial profiliert. Die Zahlen sprechen dabei eine sehr deutliche Sprache. Obwohl die Rentenzahlungen seit 2014 für alle gestiegen sind, bleibt die alarmierende Entwicklung der Altersarmut bestehen. Die Entwicklung bei den Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten zeigen ähnliche Tendenzen. Leider liegen uns keine Zahlen zu beispielsweise der Schwerbehindertenrente vor. Die Analyse der Rentenerhöhung verdeutlicht die ungleiche Verteilung der Altersrenten. Die Armutsgefährdungsquote in der Altersgruppe der über 65- Jährigen liegt mit 24,3 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt und das, obwohl die Armutsgefährdungsschwelle in Bremen zwischen 938 Euro und in Bremerhaven bei rund 1 092 Euro liegt. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, sind besorgniserregend. Der Senat bemüht sich dabei, in seiner Antwort die Komplexität der Situation darzulegen und diverse Faktoren wie Migrationshintergrund, Geschlecht und unterschiedliche Rentenhöhen hervorzuheben. Doch es fehlt gänzlich an konkreten wirksamen Maßnahmen. Die vorgeschlagenen Ansätze bleiben vage und oberflächlich. Dies, meine Damen und Herren, ist unzureichend und zeigt Mangel an einem politischen Willen, das Problem wirklich anzugehen. (Beifall FDP) Das Problem der Altersarmut ist nicht allein auf Bremen beschränkt. Das ist ein Gesamtbundesproblem. Wir schauen mal nach Berlin, was sich die Koalitionäre dort so für die Zukunft ausdenken. Die FDP schlägt hierfür verschiedene Lösungsansätze vor: die Aktienrente, die mehr Sicherheit und höhere Renditen für Rentner verspricht. Sie können lachen. Es gibt Systeme, die Ihnen nicht ganz bekannt sind, diese Systeme funktionieren allerdings in den skandinavischen Ländern sehr gut und Menschen bekommen in der Rente mehr raus, als sie über ihr ganzes Leben eigentlich eingezahlt haben. Nur in Deutschland meinen wir, wir können es wieder besser und wissen, wie es funktioniert. (Beifall FDP) Zusätzlich haben wir schon immer gefordert, dass wir Entlastung für junge Familien benötigen, etwa durch die Senkung der Grunderwerbssteuer auf die erste selbstbewohnte Immobilie. Immobilien helfen im Alter. Laut dem statistischen Bundesamt wohnen Immobilienbesitzer im Alter 500 Euro günstiger als Mieter. So kann man auch für eine langfristige Sicherheit im Alter sorgen; aber auch dagegen verwehren Sie sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene schon seit Jahren. (Beifall FDP) Gern noch einmal zusammengefasst für Sie, was wir auf Bundesebene fordern und das kann ja auch die Senatorin tun: Aktienrente und Entlastung für junge Familien. Dies sind beides Dinge, die in der Rente immer noch mehr als Sie, Kollege Lenkeit, hier in Bremen überhaupt für die Rentnerinnen und Rentner bewirkt haben. Da finde ich schon, dass zumindest zwei Forderungen wichtig sind, und dass man diese auch umgesetzt bekommt. Wenn Sie selbst dies hier nicht umgesetzt bekommen, würde ich mir mal Gedanken machen, ob Sie in der Regierung noch an der richtigen Stelle sind hier in Bremen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Die vorliegende Datenlage verdeutlicht, wie wichtig die frühzeitige Vorsorge ist. Wir brauchen nicht nur mehr Transparenz hinsichtlich der Altersvorsorge, sondern auch konkrete und umsetzbare Maßnahmen. Ideen dafür haben wir Ihnen genügend geliefert. Wir fordern daher, dass die und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut umsetzt. Eine umfassende und zielgenaue Strategie, die die hier vorherig genannten Lösungsansätze mit einbezieht, ist unverzichtbar. Es geht um die Zukunft unserer Gesellschaft und auch um die Würde der älteren Generation. Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, während die Altersarmut in Bremen zunimmt. Wir brauchen einen Kurswechsel hin zu einem Bremen, das wirklich ein soziales Bundesland ist und nicht nur wie von Ihnen häufig suggeriert wird – –. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Frau Sofia Leonidakis zur Kurzintervention. (Zuruf: Wird das jetzt zur Regel?)

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Sofia Leonidakis Die Linke

Genau, das habt ihr zur Regel gemacht. Lieber Herr Kollegen Humpich, ich möchte auch eine Erfahrung aus der Wirtschaft mit Ihnen teilen. Ich habe als Schülerin mal in einem Eiscafé gearbeitet für 2,50 Euro die Stunde. (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Wow!) Ich glaube, Ihre Erfahrungen aus der Wirtschaft decken sich nicht mit denen (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Wissen Sie, ich habe jahrelang Apotheken-Dienst gemacht!) und ich glaube, Sie müssen auch einfach mal zugeben, dass Sie schon immer gegen Mindestlöhne waren und das auch nach wie vor sind. Wenn Sie immer sagen, dieses Märchen auspacken, die Mindestlöhne würgen die Wirtschaft ab – –. Ich glaube, die Erfahrung sagt, dass es den Bundesmindestlohn gibt, das ist genau das Gegenteil. Ihr Problem ist, liebe FDP: Sie sind immer verhaftet in der Betriebswirtschaft und blenden die Volkswirtschaft komplett aus. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass Mindestlöhne die Binnennachfrage und die Kaufkraft steigern und damit auch der Volkswirtschaft dienen und nicht anders herum. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dann kaufe ich künftig morgens fünf Brötchen statt zwei!) Dass Sie jetzt wieder diese olle Kamelle „kapitalgedeckte Renten“ herausholen, also das ist wirklich so was von vorgestern. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Was ist denn Ihre Idee?) Ich meine, kapitalgedeckte Renten sind schon bei Riester und Rürup gefloppt. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das hat sich aber nicht die FDP ausgedacht!) Diejenigen, die von Altersarmut betroffen sind, die können sich das doch gar nicht leisten. Das ist null Beitrag zur Beseitigung der Altersarmut. Es gibt, glaube ich, gute Gründe, warum Sie nicht in den Bundestag gewählt wurden. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, als Nächste hat die Abgeordnete Katharina Kähler das Wort.

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Katharina Kähler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen hier heute, um über eine der drängendsten sozialen Herausforderungen unserer Zeit zu diskutieren: die Altersarmut. Diese Problematik betrifft nicht nur ganz essenziell die finanzielle Sicherheit unserer älteren Bürger:innen, sie wirft auch – und wir haben dazu heute schon eine Menge gehört – ein echtes Schlaglicht auf die tief verwurzelte Ungleichheit in unserer Gesellschaft. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zum Beispiel hier in Bremen!) Die vorliegende Große Anfrage offenbart uns bekannte Trends, die ganz großen Handlungsbedarf auch in Bremen und Bremerhaven, aber vor allen Dingen bundesweit aufzeigen. Ein besonders alarmierender Aspekt ist die anhaltende massive Geschlechterungleichheit. Wir haben einiges vorhin schon dazu gehört, auch durchaus mit interessanten Theorien. Die massive Geschlechterungleichheit bei den Rentenzahlungen, die wir bundesweit überall vorfinden. Die Zahlen zeigen eindeutig, dass Frauen nach wie vor erheblich niedrigere Renten beziehen als Männer. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Zahlbetrag für Altersrenten bei deutschen Frauen in Bremen bei 912 Euro, während deutsche Männer im Schnitt 1 403 Euro erhielten. Das ist eine Differenz von fast 500 Euro monatlich. Diese eklatante Geschlechterungleichheit geht einher mit der Tatsache, dass die weibliche Lebenserwartung in Bremen mit 82 Jahren deutlich über der männlichen liegt, diese beträgt 78,2 Jahre. Frauen beziehen also im Durchschnitt erheblich niedrigere Renten, müssen aber über einen deutlich längeren Zeitraum im Alter mit diesen auskommen. Die Gründe für diese starken Unterschiede sind vielschichtig. Lohnungleichheit zu Ungunsten von Frauen, häufigere Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Kindererziehung sowie Pflege von Angehörigen und vieles mehr. Wir als SPD-Fraktion setzen uns dafür ein, diese strukturellen Benachteiligungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Altersarmut haben, konsequent abzubauen. Wir wollen Frauen besser vor Armut schützen. (Beifall SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordnete Julia Tiedemann [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir wollen alle vor Armut schützen!) Betrachten wir die Entwicklung der Rentenzahlbeträge insgesamt seit 2014, so zeigt sich zwar insgesamt ein Anstieg, der jedoch häufig überhaupt nicht auskömmlich ist. Bei der Altersrente beispielsweise stieg der durchschnittliche Zahlbetrag für männliche deutsche Versicherte in Bremen von 1 107 Euro auf 1 400 Euro. Klingt erst einmal ganz gut, berücksichtigt aber überhaupt nicht, dass diese nominale Steigerung die reale Kaufkraft nicht im gleichen Maße adressiert, bedingt durch Inflation und eine starke Preissteigerung bei den Lebenshaltungskosten. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das ist beim Mindestlohn übrigens auch so!) Viele Rentner:innen in Bremen kämpfen mit finanziellen Schwierigkeiten im Alltag und sind oft auch auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die Daten offenbaren weiterhin, dass bestimmte Gruppen in unserer Gesellschaft einem deutlich erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind und auch deutlich stärker von struktureller Benachteiligung betroffen sind. Dazu gehören Menschen mit Migrationshintergrund und nicht deutsche Staatsangehörige. Es zeigt sich, dass ausländische Versicherte durchweg niedrigere Renten beziehen als deutsche Staatsangehörige. Menschen mit einem Migrationshintergrund sind häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt, sie haben häufig Schwierigkeiten, ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen und arbeiten aus diesen Gründen viel häufiger in schlechter bezahlten Berufen und als Hilfskräfte. Das kann sich auf die Rentenzahlungen nur negativ auswirken. Sie sind im Alter aufgrund ihrer deutlich niedrigeren Renten auch sehr viel öfter als deutsche Staatsbürger:innen auf Unterstützung angewiesen. Im Jahr 2023 erhielten ausländische männliche Altersrentner beispielsweise durchschnittlich 847 Euro, wohingegen es bei deutschen Altersrentnern 1 403 Euro waren. Diese Diskrepanz, meine Damen und Herren, ist alarmierend und erfordert gezielte und umfangreiche Maßnahmen zur Integration und zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund im Arbeitsleben und zum Schutz vor Altersarmut. (Beifall SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Erwerbsminderungsrenten, welche häufig auch von Menschen mit einer Behinderung bezogen werden, liegen deutlich unter dem Niveau der Altersrenten. Im Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente für deutsche Versicherte in Bremen 875 Euro bei Männern und 889 Euro bei Frauen. Auch diese Beträge reichen überhaupt nicht aus für ein selbstbestimmtes Leben. Es muss weiter unser Ziel sein, die soziale Absicherung von Menschen mit einer Behinderung und Erwerbsunfähigkeit zu verbessern. Ein weiteres besonderes Armutsrisiko im Alter sind die Kosten der Pflege, die häufig dazu führen, dass die Eigenanteile für diese und weitere erhebliche Kosten wie zum Beispiel die Investitionskosten in einer stationären Pflegeeinrichtung dazu führen, dass der leistbare Rahmen vieler Rentner:innen deutlich überstiegen wird. Auch hier besteht ein strukturelles Defizit, insbesondere bei der Konstruktion der Pflegeversicherung, welches aus unserer Sicht nur durch eine Strukturveränderung der Pflegeversicherung verändert werden kann; und damit meine ich jetzt nicht unbedingt kapitalbasierte Aktienrenten und ähnliches. (Beifall Die Linke) Demgegenüber stellt der Senat, wie die Antworten in der Anfrage sehr deutlich darlegen, ein umfangreiches Maßnahmenpaket, welches den strukturellen Ungleichheiten an unterschiedlichen Stellen im Land Bremen entgegentritt. Mit unserem Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ und der Förderschiene „Ältere Menschen im Quartier“, unseren Dienstleistungszentren, Beratungs- und Informationsangeboten sowie Teilhabeangeboten wie den Begegnungszentren und viele mehr, setzen wir auf der lokalen Ebene und in den Quartieren unseres Bundeslandes an, um Altersarmut und ihre Folgen zu bekämpfen. Angesichts der großen Herausforderungen gegenüber der Altersarmut braucht es hier aber wesentlich tiefergreifendere, großpolitische Veränderungen. Deshalb fordern wir als SPD-Fraktion armutsfeste Löhne und eine Grundrente, die tatsächlich auch vor Altersarmut schützt. Wir fordern eine Reform der Pflegeversicherung, die die Versicherten deutlich entlastet. Wir fordern intensive Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbschancen und -bedingungen von Frauen und eine Stärkung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen. Wir fordern eine bessere Integration von Menschen mit einem Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt, ihnen hier ihre Zugangschancen deutlich zu verbessern und zu erleichtern, und das Gleiche auch in das Rentensystem. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten und die Verbesserung von Arbeitsmarktchancen von Menschen mit einer Behinderung. Meine Damen und Herren, Altersarmut ist eine der ganz großen sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Die vorliegenden Daten zeigen deutlich, dass wir als Gesellschaft gefordert sind, unser Rentensystem und unser Pflegesystem grundlegend zu reformieren und an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Sie zeigen auch, dass eine Gleichstellung der Geschlechter bislang noch nicht erreicht ist. Lassen Sie uns gemeinsam intensiv (Glocke) an diesen Themen weiterarbeiten, denn sie zielen auf den Kern unseres Zusammenlebens. Ich komme sofort zum Ende, Frau Präsidentin. Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind der Kern unseres Zusammenlebens, und das gilt auch im Alter. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Als nächste Abgeordnete Kerstin Eckardt.

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Kerstin Eckardt CDU

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Plenum, meine sehr geehrten Damen und Herren! Armut bedeutet, von wichtigen Dingen nicht genug zu haben oder ganz verzichten zu müssen. Das ist eine gängige Definition, und wie besorgniserregend ist das für die Person, die betroffen ist. Armut geht uns alle an, so lautet das Positionspapier unserer Bürgerschaftsfraktion aus dem Oktober 2021, und das ist immer noch brandaktuell. Es lohnt sich, dort einmal hinein zu lesen. Ich möchte mich aufrichtig bedanken, dass heute die Kolleginnen und Kollegen der Koalition dieses wichtige Thema mit einer Großen Anfrage so deutlich thematisch besetzen. Armut bei älteren Menschen wird oft auch übersehen. Es ist ein hochbelastendes Thema für viele Bürgerinnen und Bürger in Bremen. Das ist der gesamten bremischen CDU-Fraktion bewusst. (Beifall CDU) Es ist doch wohl unbestritten, dass unverändert zum Bericht des Sozialressorts von 2021 zu bemerken ist, dass sich ein Drittel der Gemeinden mit deutlichen Armutsgefährdungsquoten in Bremen und den umliegenden niedersächsischen Gemeinden befinden. Ganz deutlich geht das auch aus der Großen Anfrage hervor. Was mir auch als frauen- und seniorenpolitischer Sprecherin natürlich bewusst ist: Armut ist weiblich und noch dazu altersabhängig. Die Jüngsten und die Ältesten sind durch Geldnot im Leben am stärksten betroffen, denn ihnen ist es nicht möglich, etwas daran zu ändern. Sie stehen in Abhängigkeit ihrer Lebensumstände, die sich ergeben haben. Aus Armut ergeben sich neben Geldnot auch Einsamkeit und gesundheitliche Probleme, aber schauen wir zurück auf die älteren Menschen in Bremen. So wird zu Recht in der Einführung zu der Großen Anfrage geschrieben, dass die Armutsquote für Männer im Alter über 65 bei 15,4 und für Frauen bei 20,2 Prozent liegt. Frauen arbeiteten gerade in dieser Altersklasse in jungen Jahren oftmals gar nicht oder nur in Teilzeitbereichen, da traditionell die Sorgearbeit rund um Kinder, aber auch Pflege von Angehörigen von Frauen erledigt wurde. Das wird sehr deutlich aus der Antwort zu Frage 9, die sich auf die Verteilung der Altersrenten bezieht. Es ist sehr auffällig, dass im Jahr 2023 18 272 männliche Rentenempfänger eine Rentensumme in Höhe von 1 100 bis 2 100 Euro erhalten haben, währenddessen 13 339 Frauen Rentenbezüge unter 500 Euro erhielten. Durch demografische Gesichtspunkte ist bekannt, dass die Lebenserwartung von Männern niedriger ist als die von Frauen. Somit erhalten viele Frauen neben ihren niedrigen Renteneinkünften nun auch noch die kleinere Hinterbliebenenrente, was zu einer zusätzlichen Belastung führen kann, gerade wenn die Summe der Wohn- und Haushaltskosten vorher schon eng an den gemeinsamen Renteneinkünften gelegen hat. Auch steigende Gesundheitskosten aufgrund von öfter auftretenden Krankheiten im Alter begrenzen finanzielle Ausgaben. Offenkundig ist aber auch, dass die Quote der Sozialversicherungspflichtigen, die bereits 58 Jahre und älter sind, seit dem Jahr 2016 von 42,2 auf 49,8 Prozent gestiegen ist. Hierbei fällt besonders auf, dass die Quote bei Männern und Frauen gleich angestiegen ist und das, obwohl mehr Männer als Frauen sich in diesem Alter noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, dafür aber die Teilzeitbeschäftigung deutlich überwiegt. Bei den Männern in der Altersklasse über 67 arbeiten 61,5 und bei den Frauen 77,7 in Teilzeit. Das lässt die Annahme zu, dass es eine Notwendigkeit geworden ist, Geld zusätzlich zu verdienen, da nach Inflation und steigenden Energiepreisen das Geld für den Monat einfach nicht mehr reicht. Bei den geringfügig Beschäftigten ist zu erkennen, dass eine Nebenjobbeschäftigung im Alter zusätzlich zum Hauptjob nicht mehr infrage kommt. Hier arbeiten nur noch 3,5 Prozent der geringfügig Beschäftigten über 67 Jahre zusätzlich zur Hauptbeschäftigung. Aber nun genug mit diesen Zahlen. In der Antwort des Senates heißt es, ich zitiere: „Viele ältere Menschen haben keine auskömmliche Rente. Ihnen stehen oftmals ergänzende Sozialleistungen zu, die häufig nicht in Anspruch genommen werden.“ Das ist völlig richtig. Ich nehme Sie in die Verantwortung, dass die behördlichen Stellen besser aufklären müssen, welche Möglichkeiten es gibt. Viele Rentenbezieher wissen überhaupt nicht, dass es Zusatzangebote gibt, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Die Beantragung von Grundsicherung und Wohngeldbezug muss vereinfacht werden. Welche verwitwete Dame im hohen Alter ohne Kinder, die diese unterstützen, traut sich denn zu, die entsprechenden Unterlagen vorzubereiten? Wir brauchen schlankere Bürokratie für die Betroffenen, und es braucht auch eine deutliche Motivation, sich der Lage zu stellen. Ich verstehe Frauen und Männer, die ihr Leben lang in für die Gesellschaft wichtigen Berufen gearbeitet haben und dabei leider nur ein geringes Einkommen erzielt haben und entsprechend nun eine kleine Rente erhalten. Es muss Schluss sein mit dem Stigma der Peinlichkeit, Sozialleistungen zu beziehen. Wir alle sind gefordert, dieses gesellschaftlich zu verändern. Lassen Sie uns bei jedem Gespräch mit Bürgern daran arbeiten: Wer Hilfe braucht, der soll auch Hilfe bekommen und das gerade dann, wenn er ein Leben lang gearbeitet hat. Darum geht es doch. (Beifall CDU) Dass es eine große Problematik rund um die Finanzierung von Pflege gibt, das ist hinlänglich bekannt. Hier sollten wir auf die geplante Pflegereform der neu gebildeten Bundesregierung warten. Diese ist notwendig, da sind wir uns alle gewiss einig, und wir sollten gemeinsam darauf achten, dass diese auch schnell entwickelt und umgesetzt werden kann. Nun komme ich zu einem Punkt, an dem wir uns garantiert nicht mehr einig sein werden: Wir sind und bleiben als Bundesland die Nummer 1 in Deutschland, wenn es um die Armutsquote nicht nur grundsätzlich in Bremen, sondern auch für Senioren geht. Das wurde noch einmal ganz klar belegt durch die Auswertung der Armutsquote für Senioren im Jahr 2023 von „Statista“. Für Bremen gilt, dass wir kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem haben und das bemängeln wir schon seit Längerem. Sicherlich können wir nun mit den Zahlen und Fakten dieser Großen Anfrage besser arbeiten, aber am Ende wussten wir alle bereits von den Tendenzen um das schwerwiegende Thema der Armut in Bremen, denn schließlich sind 12 Prozent der Bevölkerung der Stadt Bremen überschuldet und in Bremerhaven sind es sogar 21 Prozent. Ich möchte Sie kurz noch daran erinnern, dass wir ganz aktuell eine Armutskonferenz in Bremen hatten. Kümmern Sie sich darum, zunächst einmal diese Probleme, die dort erarbeitet wurden, umzusetzen und kommen Sie nicht schon wieder mit neuen Forderungen, weil so zerlaufen wir uns. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Jetzt erhält eigentlich Frau Senatorin Bernhard das Wort. Ah, da ist sie. Alles klar. Sie haben das Wort, Frau Senatorin. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Oder haben Sie hinter der Wand etwas getrunken, weil nur die FDP das macht?)

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Claudia Bernhard

Ja, genau, jetzt muss ich das hier machen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sorry für die kleine Verzögerung. Das Thema mit der Altersarmut ist natürlich eines, was sozialen Sprengstoff beinhaltet, und zwar nicht zu knapp. Es ist insofern durchaus ein tiefes Schiff, wenn man sich nämlich die Tatsache anschaut, dass selbst langjährige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung von 35 und mehr Jahren schon längst nicht mehr für armutsfeste Renten ausreichen. Das stellt dieses Solidarprinzip natürlich massiv infrage. (Beifall Die Linke) Das ist auch nicht erst seit gestern bekannt. Ich bin insofern durchaus positiv gestimmt, dass wir hier dieses Thema auch behandeln, wobei es natürlich immer auf Landesebene durchaus begrenzte Einflussmöglichkeiten hat, aber gerade in Bremen sind wir mit den Auswirkungen damit ja in extremer Weise konfrontiert. Das ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen, die wir überhaupt gerade zu lösen haben. Wenn man sich ansieht, dass in absoluten Zahlen in Deutschland über drei Millionen Menschen über 65 Jahren als arm gelten und uns die Bremer Zahlen noch einmal drastischere Verhältnisse vor Augen führen, dann ist das wirklich bedrückend. (Beifall Die Linke) Wir sehen übrigens an der Antwort des Senats deutlich, dass es nicht die alternde Gesellschaft ist. Die Zahl der Altersrentner:innen im Land Bremen ist in den letzten zehn Jahren sogar leicht gesunken. Bekanntlich ist ja auch Bremen quasi das jüngste Bundesland, wenn man sich den Altersdurchschnitt ansieht. Was aber gestiegen ist in den letzten zehn Jahren, das ist der Anteil der Armutsrentner:innen. Der Anteil derjenigen über 65, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, hat um 50 Prozent zugenommen und die Tendenz ist steigend. Das Rentenniveau in Bremen und Bremerhaven ist zwar gestiegen, aber die Inflation und die Lebenshaltungskosten auch, und zwar in einem verhältnismäßig Massivem, so, dass eigentlich fast nichts bis gar nichts davon übrig bleibt. Was mich besonders als Frauensenatorin natürlich umtreibt, ist die ungleiche Verteilung der Armut zwischen den Geschlechtern. Dies ist keine neue Erkenntnis, auch das wissen wir. Wir hatten auch mal die Vergleichszahlen von Ost und West mit sehr unterschiedlichen Gender-Pay-Gaps. Das ist insofern kein Ruhmesblatt. Wir kennen die Gründe dafür. Der Gender-Pay-Gap liegt in Bremen aktuell bei 17 Prozent. Frauen leisten immer noch den größten Teil der Sorgearbeit, die Erziehung der Kinder, die Pflege der Angehörigen und so weiter. Sie haben diese Brüche in der Erwerbsbiografie und arbeiten häufiger in Teilzeit. Die Quote ist auch nach wie vor relativ hoch. Vereinbarkeit ist immer noch ein Frauenthema. Kinderbetreuungsdebatten haben wir hier auch schon rauf und runter gewälzt, aber das ist alles etwas, was sich dann in the long run massiv negativ auf die Rente auswirkt. Frauen dürfen nicht auf die höheren Rentenansprüche ihrer Partnerpersonen angewiesen sein. (Beifall SPD, Die Linke) Ich sage immer, eine Frau muss völlig unabhängig von ihrem Alter die Wahlfreiheit haben, ein eigenständiges Leben zu führen und nicht in Abhängigkeiten zu leben. Die ökonomische Abhängigkeit, von wem auch immer, ist eine der größten Problematiken, die wir überhaupt in dem Zusammenhang haben. Wir haben das auch noch mal im Zusammenhang mit der Gewaltdebatte entsprechend geführt. Wenn man sich aber die Entwicklung der Rentenhöhe im Neuzugang ansieht, also bei denen, die aktuell in Rente gehen, dann sieht man auch, der Gender-Pay-Gap ist etwas niedriger als im Bestand. Die Frauen, die gerade neu in Rente gehen, haben etwas höhere Renten als die im Bestand und die männlichen Neurentner etwas niedrigere. Das heißt, es bewegt sich durchaus etwas, aber mit dem Ergebnis, dass weder Männer noch Frauen damit klarkommen. Die Fiktion 45 Jahre in Vollzeit geht am Leben vorbei und das betrifft zunehmend Frauen und Männer. (Beifall Die Linke) Noch bedrohlicher ist die Altersarmut für Menschen mit Migrationsgeschichte. Das wurde hier auch schon angesprochen. Und auch hier, was Wunder, vor allem für Frauen. Wir haben dazu bislang keine klaren Statistiken, aber dass in der Gruppe der Frauen mit ausländischer Staatsbürgerschaft die Altersarmutsquote weit über 50 Prozent im Lande Bremen liegt, das ist, ehrlich gesagt, ein Skandal. Das ist kaum zu ertragen, wenn wir uns das in dieser Menge tatsächlich vorstellen. Pflegeberufe sind überwiegend weiblich besetzt und wir stecken in unserem Ressort wirklich viel Energie rein, dass wir insbesondere ausländische Berufsabschlüsse viel schneller anerkennen können und dass die Menschen, also die Frauen mit Migrationsgeschichte, aus dieser Notlage befreit werden. (Beifall SPD, Die Linke) Wenn man sich vorstellt, wie viele nicht in ihrem eigenen Beruf arbeiten, den sie wirklich erlernt haben, sondern bezahlte Jobs annehmen müssen, die dem gar nicht gerecht werden, dann finde ich, das hat auch eine eigenständige Tragik. Ein weiterer Faktor für prekäre Einkommenssituationen, auch das wissen wir, sind die steigenden Anteile in der Pflege. Wir sehen das an den steigenden Prozentzahlen bei den Hilfen zur Pflege, zum Beispiel in Bremerhaven liegt es inzwischen bei 67 Prozent und das ist eine Entwicklung, die wir mit sehr besorgten Augen verfolgen. Die Hilfen zur Pflege, die zahlt zu 100 Prozent das Land. Bei SGB-IXLeistungen ist der Bundesanteil schlicht null. Wir unterstützen aus diesem Grund schon lange auf Bundesebene diese Forderung zur Pflegevollversicherung und den berühmten Sockel-Spitze-Tausch, (Beifall SPD, Die Linke) damit man die pflegerischen Eigenanteile begrenzen kann. Der Bund muss sich auch endlich an den Leistungen für SGB IX beteiligen. Wir brauchen ein stabiles Rentenniveau, das ist vollkommen ohne Zweifel, und zwar innerhalb der gesetzlichen Rente. Ich bin sehr zögerlich bezüglich der Lösungen, die ja zur Kapitaldeckung, wie sie hier auch angesprochen wurden, sind. Wobei die FDP in der letzten Legislaturperiode ja eher so dieses Generationenkapital als Fonds aufgelegt haben wollte und jetzt gar nicht das individuell geplant hatte. Wobei sich das Menschen mit niedrigen Einkommen sowieso nicht leisten können. Inwieweit das ein Königsweg ist, sei noch einmal dahingestellt, aber wir brauchen ein Rentensystem, das diese Erwerbsbiografien von Frauen mit reflektiert und das ist auch ein wesentliches Loch in dieser ganzen Frage. Das heißt letztendlich auch, und da sind wir auch schon lange hinterher, dass alle einzahlen müssen, Beamt:innen, Politiker. (Beifall SPD, Die Linke) Eben. Ich meine, es ist ja gar nicht vorgesehen in diesem System, (Glocke) dass wir das tatsächlich hinbekommen. Insofern möchte ich zum Abschluss sagen, der VDK hat das in seinen Forderungen auf den Punkt gebracht. Wir brauchen ein einheitliches Sozialversicherungssystem und eine konsequente Politik der Armutsbekämpfung und ich hoffe, dass das in der Koalition auf fruchtbaren Boden fällt und inzwischen werden wir uns auch engagieren. – Danke schön! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidenten Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, mehr Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deswegen ist die Aussprache geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/988 auf die Große Anfrage der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kenntnis. Novellierung der Landesbauordnung (LBO) – einfacher, günstiger und ökologischer (Um-)Bauen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD vom 23. Januar 2025 (Drucksache 21/978) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die Beratung ist eröffnet und als erste Rednerin hat das Wort Bithja Menzel.

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Bithja Menzel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich habe mich wirklich sehr lange auf diesen Antrag gefreut, weil ich finde, dass er eine ganz neue Betrachtung unserer Stadt möglich macht und weil er uns hoffentlich auch ganz praktisch an den Entwicklungen und Aushandlungsprozessen teilnehmen lässt, die in Architektur, in Ingenieursfachzeitschriften, auf Fachveranstaltungen und in der Wissenschaft rauf und runter diskutiert werden. Es geht um das Potenzial und die Dringlichkeit einer guten Umbauordnung. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) 2019 hat eine Studie der TU Darmstadt ergeben, dass der Aufbau von Dachgeschossen auf Wohngebäuden, die Umnutzung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, Parkhäusern und Supermärkten ein Potenzial von 2,7 Millionen Wohnungen in Deutschland hat. Der Appell hinter dieser und zahlreicher anderer Studien und zum Thema Nachverdichtung lautet schlicht: Wir müssen unsere bestehende Bebauung ressourcenschonender und flexibler nutzen und nicht automatisch den einfachen Weg von Abriss und Neuversiegelung gehen, den wir uns eigentlich nicht mehr leisten können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Auch wenn solche Erkenntnisse nicht besonders neu sind, hat es gedauert bis Bewegung in die Landesbauordnung kam. In Bremen haben wir mit der letzten LBO-Novelle schon ein paar kleine Schritte gemacht. In Niedersachsen waren diese Schritte letztes Jahr im Sommer schon deutlich größer und meine Fraktion möchte, dass wir alles daransetzen, eine wirklich effiziente Umbauordnung in Bremen zu etablieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Das niedersächsische Vorbild hat jetzt schon einige Erfahrungen sammeln können, und ich glaube, Verfahrensfragen und Neuorientierung bleiben da natürlich gar nicht aus. Wir haben in der Vergangenheit im Neubaumodus gesteckt, wir haben die Neubaubrille angewendet. Das funktioniert aber unter den veränderten ökologischen, sozialen und auch wirtschaftlichen Bedingungen schlicht nicht mehr, und wir müssen unbedingt dazulernen, probieren und ermöglichen. Der Grundsatz, den Sie auch in unserem Antrag nachlesen können, sollte dabei lauten: Bei baulichen Veränderungen an Gebäuden durch Aufstockung, Umbau, Ausbau oder andere Nutzungen sollen an Bauteile keine höheren Anforderungen gestellt werden als sie im Bestand erfüllt sind. Was das in der Praxis bedeuten könnte, kann man in einigen Häusern Bremens erahnen, bei denen unter den jetzigen Bedingungen anfangen wird, umzubauen und aufzustocken. Ob unnötig dicke Decken, logisch nicht erschließbare Auflagen zu Rettungswegen oder spezielle Materialvorschriften: All das kostet immens viel Geld, Nerven und auch Motivation bei einem Projekt, das wir eigentlich alle nur unterstützen können, nämlich mehr Wohnraum in bestehenden Quartieren, Flächeneffizienz statt Neuversiegelung und Anpassungsmöglichkeiten für Hausbesitzer:innen an ihre jeweilige Lebenslage, egal, ob die Familie gerade größer wird, die Kinder aus dem Haus gehen oder vielleicht auch mit der Schaffung einer neuen Wohnung im eigenen Haus an die Altersvorsorge gedacht wird. All das sind Anpassungsoptionen, die wir unterstützen wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich persönlich habe mir unter anderem ein Altbremer Haus angeschaut, in dem nach einer Aufstockung und dem Umbau statt drei Personen jetzt zwei Familien wohnen. Das war unter den aktuellen Vorschriften, das wurde mir eindrücklich geschildert, wirklich kein einfacher und auch kein kostengünstiger Weg. Ich wünsche mir, dass dieser Weg bald einfacher wird, indem wir Bauteile nicht mit Anforderungen belegen, die im Bestand gar nicht erfüllt und auch nicht unbedingt notwendig sind. Aus der Praxis wird mir jetzt neben all der Euphorie, die ich verspüre und die auch viele andere verspüren, gespiegelt, dass es mit so einer Neubauregelung im Umbau nicht getan ist. Erstens müssten Bauantragsteller:innen und Verwaltung an neue Unsicherheiten und neue Prozesse gewöhnt werden, und zweitens würden einige konkrete Vorschläge helfen, Erleichterung beim Umbau zu schaffen. Genau deswegen haben wir in unseren Antrag schon zwei konkrete Vorschläge mit hineingeschrieben: Wir wollen auf die Pflicht zur Aufzugsnachrüstung bei einer Aufstockung um ein bis zwei Stockwerke bei bestehenden Gebäuden verzichten, und wir wollen, dass der zweite Rettungsweg nach baulichen Veränderungen leichter nachzuweisen sein soll, etwa durch entsprechende Geräte der Feuerwehren. Ganz ehrlich, dieser Punkt Brandschutz, dem sollten wir uns politisch noch einmal extra widmen, denn alle, die sich in dem Bereich ein bisschen auskennen, wissen, dass das wirklich ein dickes Brett ist, wenn es um effizientes Bauen geht. Noch einmal zu den Unsicherheiten, die ich gerade genannt hatte, für alle Beteiligten, die jetzt auf sie zukommen: Ja, die Haftungsfrage ist bei von der Norm abweichenden Gebäuden natürlich relevant. Aber ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir Innovation, Flexibilität und Individualität ermöglichen und auf die Kenntnisse der Planer:innen zurückgreifen. Unser stark vernormtes Bausystem, das fordern im Neubau gerade alle, wird angegangen und durchleuchtet, und ich finde, im Umbau ist es noch viel logischer, da ranzugehen. Im Einzelfall gut begründete Normen, die an ihrer Stelle immer richtig waren, sind in der Fülle und Kombination an dieser Stelle einfach nicht mehr tragbar. Ohne ein gewisses Risiko und die Bereitschaft zum Dazulernen kommen wir bei der Frage nach einer guten Umbauordnung keinen Schritt weiter. Was auch hilft beim Weiterkommen ist der digitale Bauantrag. Unter grüner Hausspitze begonnen, wird der Prozess dieses Jahr nun endlich abgeschlossen, und die Arbeitsweise von Verwaltungen und auch den Bauantragstellenden wird sich erheblich verbessern und verändern. Zu guter Letzt ist in unserem Antrag unter dem Motto „einfacher, günstiger und ökologischer“ auch noch ein Dauerbrenner in der Baudiskussion, über den sich, glaube ich, alle gefreut haben: Der überdurchschnittlich strenge Schallschutz im Wohnaußenbereich soll bald der Vergangenheit angehören und damit auch die vermehrten Einglasungen, die wir alle immer wieder vorgehalten bekommen oder direkt das Absehen vom Bauen, vor allem von Balkonen. Wir Grüne haben diese Verbesserung schon früh in die Diskussion eingebracht, weil es in einer Großstadt mit dem Willen zur Nachverdichtung nun mal dazugehört. Ich bin gespannt auf die Debatte und freue mich vor allem darauf, viele Gebäude in unserer Stadt in nächster Zeit mal mit ganz anderen Augen zu betrachten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı.

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Dr. Oğuzhan Yazıcı CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung im letzten Jahr hat der Senat bereits ankündigt, dass notwendige Änderungen zeitnah folgen werden, also quasi: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Insofern hätte ich mich gefreut, wenn wir heute ein Gesetz beschließen würden. Stattdessen bekommen wir einen mit dem Senat abgestimmten Koalitionsantrag. Sei es drum. Wir hätten uns das ein bisschen schneller gewünscht. Mit dem Inhalt des Antrages sind wir einverstanden. Das sind richtige Sachen. Vor allem die Orientierung an § 85a begrüßen wir und auch die übrigen Maßnahmen. Sie haben es aufgeführt: Nachrüstung, auch die Pflicht zur Nachrüstung, mit Aufzügen, dass sie wegfällt und der Rettungsweg. Das sind alles richtige Forderungen aber auch keine Raketenwissenschaft. Das hätten wir jetzt schon umsetzen können. Interessant finde ich allerdings, dass Sie den digitalen Bauantrag bis Ende des Jahres als Standardverfahren umsetzen wollen. Das ist, wenn man sich die Realität heute anschaut, ehrlicherweise ein bisschen ambitioniert. Da werden, wie Sie wissen, Dutzende Leitz Ordner noch mit Sackkarre in die Behörde gefahren, und auch digitale Anträge werden dort noch ausgedruckt. Ob das bis Ende des Jahres technisch und personell umgesetzt werden kann, weiß ich nicht. Ich würde mich sehr freuen, und ich würde applaudieren. Thema Schallschutz, Sie haben es gesagt. Dazu kann ich nur sagen: Endlich, endlich, endlich wird dieser einseitige Irrweg hoffentlich bald beendet. Das war es dann im Grunde genommen. Dabei stehen in der Landesbauordnung Niedersachsen noch einige wirklich sinnvolle Regelungen, um den Neubau hier in Bremen anzukurbeln. Einen Punkt, und das hat mich verwundert, haben Sie überhaupt nicht aufgenommen, obwohl das für Sie ein Schwerpunkt ist, nämlich das ökologische Bauen. Sie haben es in unserer vorangegangenen Debatte vor der Mittagspause gesagt, das ist für Sie ein Schwerpunkt in der Baupolitik, und da bekennen Sie sich auch im Antrag zu, zum ökologischen Bauen, und sagen, dass Sie innovative Bauprojekte fördern wollen. In welcher Ziffer steht das? Wo ist Ihre Maßnahme und Ihre Förderung klimafreundlicher Baustoffe und Bauweise versteckt, in welcher Ziffer? Für mich bleibt Ihre vermeintliche Ökologisierung der Bauordnung ehrlicherweise ein leeres Versprechen. Jedenfalls kann ich das heute in Ihrem Antrag noch nicht erkennen. Dabei hätten Sie das Rad nicht neu erfinden müssen. Ein Blick in die Landesbauordnung Niedersachsen hätte Ihnen gezeigt, dass es dort seit letztem Jahr Regelungen gibt, um das Bauen mit Holz und nachhaltigen Materialien zu erleichtern. Dort gibt es spezielle Förderprogramme für serielles Bauen mit Holz, und dort gibt es ein vereinfachtes Prüfverfahren für nachhaltige Baustoffe, für CO -armes Bauen. All das ist in Bremen nicht möglich. Die Prüfungen solcher Materialien sind sehr aufwendig, weil es Sondergenehmigungen sind. Hier hätten Sie aus meiner Sicht ambitionierter sein können. Dabei versteckt sich ehrlicherweise – –. (Zuruf) Sprechen Sie jetzt mich an oder die Kollegen? Okay. Diese Bauweise mit nachhaltigen Baustoffen ist ja nicht nur ökologischer, sondern sie ist einfacher und damit auch kostengünstiger. Es geht etwa 50 Prozent schneller, und deswegen wäre das auch ein wichtiger Beitrag, um den Neubau in Bremen anzukurbeln, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Seien wir ehrlich: Digitalisierung und Schallschutz, das sind wichtige Themen, aber es sind ehrlicherweise verglichen mit der sozialen Wohnungsbaukrise, in der wir uns befinden – nach wie vor, Frau Leonidakis – eher Randthemen. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Im kommerziellen Wohnungsbau!) Das löst nicht das Kernproblem. Das Kernproblem lautet: Wir haben zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Da bin ich wieder bei unserer Bauoffensive. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Wollen wird das Spiel nochmal spielen?) Sie haben vor der Mittagspause, Frau Leonidakis, behauptet: „Herr Yazıcı, wir haben doch bereits eine Bauoffensive. Haben Sie es noch nicht gemerkt, in Bremen gibt es schon den Bauturbo.“ Ich hatte ehrlicherweise keine Lust mehr reinzugehen, denn manchmal sind Aussagen so falsch, dass noch nicht mal das Gegenteil richtig ist. (Heiterkeit CDU) Ich meine, da sind über 4 000 Baugenehmigungen und die werden nicht ausgeführt. Es gibt zig andere Bauanträge, da könnten morgen Baugenehmigungen erteilt werden, aber die bösen Privaten, wie Sie ja immer sagen, entscheiden sich dagegen, weil es einfach nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Der Bauturbo wird nicht gezündet, nur, weil Sie sagen, Frau Leonidakis, es gebe einen Bauturbo. Einigen wir uns einfach darauf, Sie haben mir vorgeworfen, ich wäre in einer alternativen Realität, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Sie bestätigen das auch gerade!) ich gebe das gern zurück und behaupte, Sie leben in einer alternativen Realität. Vielleicht ist es so ein bisschen die Ramadanmilde oder sowas, aber einigen wir uns darauf, dass wir uns nicht darauf verständigen können, wer nun in einer alternativen Realität lebt. Jedenfalls steht in Ihrem Antragstext noch mal sehr klar und deutlich, dass wir eine dramatische Versorgungslücke mit preisgebundenem Wohnraum haben und Ihr Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, bietet keinen Impuls, um diese Lücke kurzfristig und nachhaltig zu schließen. (Glocke) Insofern sind all Ihre Punkte richtig. Das unterstützen wir, aber unsere grundsätzliche Kritik an Ihrer Wohnungsbaupolitik bleibt bestehen. – Danke schön! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Fynn Voigt. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Der hat jetzt nochmal eine andere alternative Realität. – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Die Welt ist bunt. – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich bin doch kein Buntspecht!)

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Fynn Voigt FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die dritte alternative Realität kommt: Wir knüpfen an die baupolitische Debatte von heute Vormittag an und ich möchte direkt auch etwas erwidern, denn Frau Leonidakis, Sie sagten vorhin, Sie hätten hier in Bremen jahrelang die Rahmenbedingungen für die Wohnwirtschaft beschlossen. Die Wahrheit ist, dass die Rahmenbedingungen hier in Bremen die sind, dass wir immer weiter Regularien angehäuft haben, die das Bauen langsamer, teurer und schwieriger machen. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ah ja, nur deswegen stagniert der Wohnungsbau!) Deswegen ist es aber nicht unrichtiger, dass Sie jetzt einen Schritt zurückgehen mit Ihren Koalitionsfraktionen und Forderungen aufgestellt haben zur nächsten LBO-Novelle, dort etwas zurückzudrehen. Das unterstützen wir auch! Darunter fallen zum Beispiel, wie Frau Menzel auch schon gesagt hat, Teile aus der Umbauordnung in Niedersachen, wie zum Beispiel die Pflicht einer Aufzugnachrüstung, wenn man zum Beispiel auf ein bestehendes Gebäude noch eine Gebäudestufe obendrauf setzen möchte, oder die Schallschutzanforderungen endlich auf die des Bundes anzugliedern. Alles richtige Forderungen, die wir als FDP-Fraktion auch schon zur ersten Novellierung der Landesbauordnung beschlossen haben, alles richtige Dinge, denen wir, wie gesagt, auch zustimmen. Ich glaube aber, die wichtigere Frage in dieser Debatte, die sich stellt, zumindest die Frage, die sich mir stellt, ist, warum Sie das eigentlich im Parlament beschließen wollen, denn bei der ersten Novelle haben wir ja auch nicht im Parlament darüber debattiert? Da haben Sie das alles, so lange wie es ging, hinter verschlossenen Türen behandelt. Am Ende haben wir dieses Gesetz auf den Tisch bekommen und dann hier debattiert, vorher einmal kurz in der Deputation behandelt. Ich glaube, deswegen ist es wichtiger, darüber zu sprechen was darin steht und was nicht darin steht. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Ich glaube, Sie haben da ein kleines Problem mit Ihrer Senatskommission. Wir haben ja auch immer wieder aus der Presse daraus erfahren. Ein Punkt, der zum Beispiel nicht in diesen jetzigen Punkten steht, der auch immer wieder in der Medienberichtserstattung aufgetaucht ist, ist der Bremer Standard, den wir als Fraktion auch immer wieder fordern, abzuschaffen. Wir werden kritisch beobachten, welche Punkte da in Zukunft weiter auf dem Tisch landen werden und welche am Ende in der nächsten Novellierung der Landesbauordnung enthalten sein werden. Wir hoffen, dass dieser Schritt zur nächsten Novellierung, also diese Debatte, die wir jetzt führen, eine Umkehr des ersten Prozesses ist und zwar eine hin zu einem parlamentarischen Prozess, die Bauordnung zu novellieren. (Beifall FDP) Wie gesagt, wir werden allen Punkten in diesem Antrag zustimmen. Es sind alles Forderungen, die wir auch schon aufgestellt haben. Ich möchte bloß, weil es die Debatte ermöglicht, auf den Evergreen hinweisen, dass unsere Wohnungswirtschaft nicht sehr viel Raum hat. Ich habe das vorhin einmal versucht anzudeuten – weil sich das in letzter Zeit hier am Podium eingeschlichen hat und es anscheinend auch erlaubt ist, habe ich etwas zum Hochzeigen mitgebracht –, denn wir haben ja einen kleinen Raum, der sich durch Bauregulierung auftut, den wir entfernen können. Ich sage immer, es ist ungefähr ein Drittel, das hat die Wissenschaft ergeben, der Kosten, die sich durch Regulierung und Bürokratie ergeben. Das heißt, ein Drittel jedes Euros, der im Bau ausgegeben wird, entsteht durch Bauregularien und Bürokratie. Der Rest sind Baukosten, Löhne, Zinsen et cetera. Aufgrund des Schuldenpakets von der CDU, der SPD und Teilen der GRÜNEN haben wir eine deutliche Bauzinsenerhöhung – die sieht man hier. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das ist zu klein, keiner kann das lesen!) Ja, es ist zu klein, ich kann kein Riesenschild hochhalten. Es zeigt sich, weil wir ja vorhin eine VWL-Vorlesung von den Linken hatten, dass es sehr, sehr penibel ist, was man mit der Schuldenbremse macht. Das sorgt zum Beispiel dafür, dass Bauzinsen sehr, sehr deutlich steigen, wenn man ein Schuldenpaket nur ankündigt. Deswegen sollten wir uns umso mehr darauf konzentrieren, dafür zu sorgen, dass wir dem Wohnungsmarkt so viel Raum wie möglich geben, sich zu entfalten. Es geht um die freie Wohnwirtschaft, es geht aber auch um die städtische Wohnwirtschaft und um die genossenschaftliche Wohnwirtschaft, dass die die Möglichkeiten bekommen zu bauen, die wollen. Ich frage auch jedes Mal, wenn wir im Terminen sind, meine baupolitischen Kollegen können das bezeugen, ob es wirklich hilft zu deregulieren, ob es eigentlich andere Stellschrauben sind, die man drehen müsste. Ich bekomme immer wieder gesagt: „Ja, es hilft auf jeden Fall, wenn wir deregulieren.“ Es ist eben nur ein kleines Fenster, aber das würden wir nehmen, und wir sollten uns alle darauf verständigen, dieses Fenster zu nutzen. Deswegen bin ich gespannt, was in der nächsten Novelle landen wird. Wir werden den Prozess kritisch begleiten und uns daran beteiligen und dann schauen wir mal, was wird. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann.

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Julia Tiedemann BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Dieser Antrag ist ein guter Anfang, aber es reicht noch lange nicht! – Nur um das Fazit gleich mal vorwegzunehmen. Nachdem wir heute Morgen über die Ausweitung der Anspruchsberechtigten für den Wohnberechtigungsschein gesprochen haben und dabei festgestellt haben, dass wir ein massives Angebotsproblem haben, reden wir jetzt darüber, wie wir ein bisschen mehr bauen können beziehungsweise mehr umbauen und ausbauen können, denn wir reden jetzt über die Novellierung der Bremer Landesbauordnung beziehungsweise den Antrag, da ein paar Änderungen vorzunehmen. Es geht um die Erleichterung beim Bestandsaus- und -umbau, den teilweisen Wegfall der Nachrüstungspflicht von Aufzügen, den digitalen Bauantrag – der soll bis Ende 2025 zum Standard werden – und die Reduzierung der Schallschutzauflagen. Das klingt gut, aber man darf dabei nicht vergessen, dass viele dieser Sachen selbstgemachte Leiden in diesem Bundesland sind. Die Reduzierung der Schallschutzauflagen ist nett, aber wir haben die höchsten Schallschutzauflagen überhaupt. Der digitale Bauantrag – da hängen wir sowieso hinterher, teilweiser Entfall der Nachrüstung – ja gut, und dann grundsätzlich die Auflagen, denn Bremen ist topp in Bauauflagen: Photovoltaik, Gartengestaltung, Schallschutz, Dachbegrünung et cetera. Auch wenn wir aktuell die meisten Bauanträge verzeichnen, Frau Leonidakis, sind wir unter den Schlechtesten. Ich weiß, es ist ein bundesweites Problem mit den Bauanträgen und dass wir nicht alle zum Bauen kommen in diesem Land, aber Frau Leonidakis, vielleicht sollten Sie sich das einmal zu Herzen nehmen: (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ach, ich weiß nicht!) Unter den Schlechtesten sind wir die Besten. – Hurra! Wir sollten doch den Anspruch haben, die Besten unter den Besten zu sein, und wir sollten versuchen, das Beste aus allem herauszuholen. Da haben wir noch massive Möglichkeiten, auf die wir zurückgreifen könnten, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) unter anderem die Reduzierung der ganzen Vorschriften. Denn wie viel würde wohl gebaut werden, wenn wir auf all die Vorschriften und Hürden verzichten würden, wenn damit die Kosten massiv reduziert würden? Jetzt überlegen Sie mal, wir haben die ganzen zusätzlichen Gesetze, zum Beispiel für Photovoltaik. Wir haben die Landesbauordnung. Wir haben dann noch den Bremer Standard. Grundsätzlich müssen wir uns mehr auf die Kernaufgaben konzentrieren, nämlich auf die Musterbauordnung und nicht auf alles, was wir uns hier drum herum geschaffen haben. Wir müssen massiv entrümpeln und zwar nicht nur auf dieser Parlamentsebene, sondern auf allen Ebenen müssen wir uns dafür einsetzen, dass die Bauvorschriften entrümpelt werden und wir bessere Anreize schaffen statt Vorschriften zu machen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir sollten es wenigstens mal versuchen und das wäre etwas, worüber Sie vielleicht auch mal nachdenken sollten. Ich weiß, Sie tun sich alle sehr schwer, insbesondere die GRÜNEN, den Bremer Standard wenigstens ein paar Jahre auszusetzen. Wenn wir dann noch zusätzlich entrümpeln, können wir wahrscheinlich wirklich von einem Bauboom reden, denn dann haben wir weniger Regularien, es geht schneller, es geht günstiger und die Leute wissen, bei uns können Sie bauen. Tja, das käme übrigens auch dem kommunalen Haushalt zugute, weil wo viel gebaut wird, wird viel Geld gemacht, sowohl bei den Unternehmen als auch durch die Verkäufe der Immobilien. Wir werden dem Antrag zustimmen, sehen ihn aber lediglich als kleinste Maßnahme an. Setzen Sie den Bremer Standard aus, reduzieren Sie die Vorschriften. Schaffen Sie stattdessen Anreize, schaffen Sie Dynamik, meine Damen und Herren, dann können wir uns auch alle zusammen – –. Insbesondere Sie hier von der Koalition, können sich dann gern ein bisschen selbst loben. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Als nächste Rednerin erhält

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Sahhanim Görgü-Philipp

das Wort die Abgeordnete Leonidakis.

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Sofia Leonidakis Die Linke

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich total, dass meine bisherigen Positionierungen hier so deutlich waren, dass schon klar ist was ich sage, bevor ich überhaupt rede. (Heiterkeit Die Linke, SPD) Das freut mich. Zur Sache. Wir haben einen Antrag zur nächsten Bremischen Landesbauordnung, LBO, vorbereitet. Danke an die GRÜNEN-Fraktion, an die SPD-Fraktion, dass wir das gemeinsam so hinbekommen haben. Das war gar kein schweres Werk, sondern da waren wir uns von Anfang an einig. Übrigens haben wir nach der letzten LBO im vorigen Jahr gesagt, nach der LBO ist vor der LBO. Es war völlig klar, dass wir nach dieser Novelle vom letzten Jahr die LBO weiter anfassen und novellieren werden. Es ist auch völlig klar, dass das, was wir jetzt an Änderungen vorschlagen, nicht alles sein wird, was da in der neuen LBO-Novelle drinstehen wird. Ich glaube, das können Sie sich aber auch denken. Was wir jetzt vorhaben, ist, die Umbauordnung in Anlehnung an § 85a der niedersächsischen Landesbauordnung anzugehen. Das muss nicht exakt so umgesetzt – weil gesagt wurde, warum legen Sie denn jetzt keinen Gesetzentwurf vor. Kollege Yazıcı, ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben, aber da hängen durchaus nicht ganz triviale Fragen von Haftung und so weiter dran, das muss schon ordentlich in einem Gesetzgebungsverfahren und dann am besten auch in einem Gesetzgebungsverfahren mit allen Änderungen der LBO vonstattengehen und nicht stückchenweise. Insofern glaube ich, dass das der absolut richtige Weg ist. Ich glaube auch, dass das der absolut richtige Weg ist, was Kollegin Bithja Menzel gerade schon gesagt hat, um auch die Nachverdichtung und den Umbau anzugehen, denn wir haben in Bremen traditionell eine vergleichsweise niedrige Bebauung. Da ist Potenzial nach oben. Ganz physisch nach oben, da auch Aufstockungen zu machen, Ausbauten zu machen, Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Das wollen wir möglichst unbürokratisch, dabei müssen aber bestimmte Dinge gewährleistet sein, sowas wie Statik, Brandschutz et cetera, das ist natürlich völlig klar. Ich glaube auch, dass es grundsätzlich der richtige Weg ist, nicht nur im Bestand, sondern auch im Neubau auf Flächensparsamkeit zu schauen – wir brauchen die Versickerungsflächen, wir haben nicht unendlich Fläche in der Stadtgemeinde und auch nicht in Bremerhaven, wir sind ein Stadtstaat – und da tatsächlich auch die Höhenpotentiale auszuschöpfen. Zur Digitalisierung ist schon was gesagt worden, in diesen Fällen auch auf die Nachrüstung von Aufzügen zu verzichten. Ich möchte kurz noch einmal auf den Schallschutz eingehen. Das ist keine überflüssige Bremensie. Wir beenden das jetzt, aber natürlich ist der Gesundheitsschutz, und das war immer der Ausgang, nicht überflüssig oder sonst was, sondern dafür hat es gute Gründe gegeben. Wir haben uns jetzt dagegen entschieden, weil diese Regelung in der Gesamtabwägung tatsächlich beendet wird und ich möchte mich bei der Gesundheitssenatorin, die jetzt nicht mehr da ist, dafür bedanken, dass sie sich damit einverstanden erklärt hat, auf diese Regelung zwischen dem Bauressort und dem Gesundheitsressort zu verzichten. Da haben mal viele Leute dran gearbeitet und sich bemüht, den Gesundheitsschutz zu erhöhen. Ich glaube, wir können inzwischen sagen – in der aktuellen Situation von wirklichem Wohnraummangel, von wirklichem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und von einer Stagnation auf dem Wohnungsmarkt –, wir können uns einen Lärmschutzstandard, der höher ist als der in Syke nicht mehr leisten, sondern müssen zurückgehen auf die Bundesimmissionsschutzverordnung. Danke an das Gesundheitsressort für diese konstruktive Einigung. (Beifall Die Linke) Ich will noch mal kurz auf ein paar Redebeiträge eingehen: Kollege Vogt, natürlich sind auch wir nicht nur Freunde der unbegrenzten Verschuldung. Wir haben immer gesagt, die Schuldenbremse stranguliert Investitionen. Wir können aber sehr gern darüber reden, wie wir die Einnahmesituation der öffentlichen Hand verbessern können, denn wer auf der einen Seite sagt, es braucht Wohnraumförderung muss auf der anderen Seite auch die Mittel dafür bereitstellen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: 93 Änderungsanträge! – Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: 93 Änderungsanträge!) Diese Mittel kommen nicht von allein. Die Verteildiskussion, die führen wir hier ja immer, aber die Länder und die Kommunen sind nach wie vor unterfinanziert. Wir können gern darüber sprechen, wie die öffentliche Hand ihre Einnahmen steigert, zum Beispiel durch eine Vermögenssteuer, zum Beispiel durch eine adäquate Kapitalertragssteuer und, und, und. Zum Beispiel durch eine gerechtere Steuerrechtsreform. All das wären Vorschläge, aber da weigern Sie sich ja auch. (Beifall Die Linke) Es wurde auch gesagt, die Überregulierung hat den Wohnungsbau stranguliert. Ich finde diese selektiven Wahrheiten so langsam echt irritierend, denn natürlich ist allen Beteiligten klar, stranguliert wurde die Bautätigkeit vor allem durch steigende Baupreise, durch steigende Materialpreise und durch steigende Tariflöhne. Die Tariflöhne sind super, die Baupreise sind vor allem durch den Angriffskrieg auf die Ukraine erzeugt worden und durch hohe Energiekosten, Beton braucht nun mal viel Energie, um erzeugt zu werden. Wir sind doch schon längst dabei, das Regelwerk zu entschlacken. Dass das jetzt den Bauturbo anwirft, das kann wirklich niemand glauben. Wenn Sie es glauben, dann ist das wirklich Ihre alternative Realität. Ich glaube, es braucht ganz andere Dinge. Es braucht unseren Teil des Bauturbos, nämlich die Bereitstellung von Wohnraumfördermitteln. Das muss dann auch finanziert werden. Herr Kollege Yazici, wenn das kein Effekt hätte, wenn das kein Bauturbo wäre, dann frage ich mich, warum ich gerade eben eine Mail vom Verband der Bauwirtschaft bekommen habe, in der wir gebeten werden, wieder ein Programm für Wohnraumförderung aufzulegen. Offensichtlich hilft es ja, insofern können Sie, glaube ich, dem Senat vieles vorwerfen, aber ganz sicher nicht in der Wohnraumförderung untätig zu sein. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP] – Zuruf Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı [CDU]) Herr Kollege Yazıcı, Sie kennen die Zahlen. Dann wissen Sie auch, dass die Bautätigkeit vor allem durch öffentliche Bauunternehmen stattfindet und es ein paar private Bauunternehmen gibt, die durch die Preise ins Straucheln geraten sind – die haben vielleicht vorher nicht so gut gewirtschaftet –, und es gibt ein paar Bauunternehmen, die haben ziemlich vermögende Eigentümer, die sind jetzt auch nicht gerade sehr stark am Start mit Bautätigkeiten. Vielleicht warten die auf bessere Zeiten. (Glocke) Man kann natürlich mit denen sprechen und wenn Sie so einen guten Draht in die Wirtschaft haben, dann sprechen Sie doch mal mit denen, dass sie ihre Milliarden in den Wohnungsbau investieren, auch wenn es gerade nicht sehr, sehr, sehr super günstig ist. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Wagner.

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Falk-Constantin Wagner SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, erst jüngst ward LBO geweiht, vereinfacht für die neue Zeit, doch nicht genug, wir schreiten fort, zum zweiten Akt am gleichen Ort. (Beifall und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Haben Sie das geschrieben?) Vielen lieben Dank, ich gebe den Applaus weiter an ChatGPT. So viel Ehrlichkeit muss sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir nach einer LBO-Novelle, die erst im letzten Jahr stattgefunden hat, jetzt noch einmal einen drauflegen, dann tun wir das mit einem klaren Ziel: Das Bauen soll einfacher und schneller werden, denn der Bedarf ist groß. Wir brauchen Wohnungen, wir brauchen Investitionen in die Innenstädte, wir brauchen Aufwertung der Quartiere und ich würde mir gern ganz kurz die Zeit nehmen, noch einmal ein paar Maßnahmen rauszugreifen, die wir im Rahmen der letzten Novelle im letzten Jahr schon gemacht haben. Wer sein Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausbaut, braucht dafür im Lande Bremen keine Genehmigung mehr. Wer zusätzliche Wohnungen in Bestandsgebäuden schafft, muss dafür keine Parkplätze mehr nachweisen. Wenn Bauunternehmen serielle Bauvorhaben durchführen möchten, können sie dafür einmal eine Typengenehmigung erhalten und immer wieder neu anwenden. Für fast alle Bauvorhaben, Antragstypen, gilt inzwischen die Genehmigungsfunktion, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer bestimmten Zeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist schon gar nicht wenig und es gibt jetzt eine Reihe von Maßnahmen, die wir im nächsten Schritt ergreifen wollen. Das ist insbesondere, den Umbau von Gebäuden zu erleichtern, denn, wenn wir wollen, dass beispielsweise in Bürogebäuden hier in der Innenstadt, die in dem Umfang nicht mehr für Büros genutzt werden, wieder gewohnt werden kann, dann ist das nur möglich, wenn wir an diese Gebäude die Anforderungen stellen, die für das Bestandsgebäude gelten und nicht die, die für einen Neubau gelten. Die sind beim Bestandsumbau in der Regel nicht zu erfüllen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Mit realistischen Anforderungen können wir Altes länger nutzen, alte Gebäude sollen nicht in Schönheit sterben, sie sollen im neuen Glanz erstrahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu zählen auch einige Regelungen, die gar nicht in der LBO selbst sind, die aber trotzdem hohe Auswirkungen haben. Die Reform des Lärmschutzes ist bereits genannt worden. Es werden weiterhin die Standards gelten, die bundesweit Anwendung finden – ich nehme noch einmal das Beispiel aus der Innenstadt, liebe Kolleginnen und Kollegen –, auch die müssen wir an die Realität anpassen. Wenn wir wollen, dass am Brill in Zukunft wieder gewohnt wird, dann wird das nicht funktionieren, gleichzeitig die Lärmwerte von Borgfeld einzufordern. Wir wünschen uns zu guter Letzt auch weitere Maßnahmen zur Beschleunigung. Wir sind uns sicher, dass der Senat hier noch eine Reihe von Vorschlägen machen wird. Wünschenswert wäre beispielsweise aus meiner Sicht, dass die Vorhabenträgerantragskonferenzen verlangen können, bei dem bei größeren Vorhaben die verschiedenen beteiligten Behörden zusammenkommen und ein Vorhaben vorab besprechen, damit Vorhaben weniger auf der Suche nach Passierschein A38 zwischen den Behörden steckenbleiben, als es bisher leider manchmal der Fall ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kurzum, wir wollen uns nicht auf Geschafftem ausruhen, sondern wir wollen weiter vereinfachen und das Ziel dabei ist klar, das Bauen soll einfacher, soll schneller werden, denn der Bedarf ist groß. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort für den Senat die Senatorin Özlem Ünsal.

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Özlem Ünsal

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Bürgerschaft im letzten Jahr, nämlich im Mai 2024, habe ich in der Debatte zur Novelle der Landesbauordnung ausgeführt und gesagt, nach der Novelle ist vor der Novelle und das gilt auch weiterhin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Krise des Wohnungsbaus ist auch noch lange nicht überwunden, insofern begrüße ich ausdrücklich diese Debatte. Wir haben es heute Vormittag schon diskutiert: Insbesondere steigende Baukosten erschweren weiterhin den Wohnungsbau. Wie viele dringende benötigte Bauvorhaben werden entweder geparkt, geschoben, die Realisierungen sind gefährdet. Das kann niemand in diesem Hohen Haus wollen. In Bremen reagieren wir auf diese Entwicklung mit unterschiedlichen Maßnahmen, vor allem mit einer ganzheitlichen Betrachtung, nämlich einer umfassenden Stadtentwicklungs- und Wohnungsmarktstrategie, die Sie von mir schon an unterschiedlichster Stelle genannt bekommen haben. Ich will das aber trotzdem noch einmal aufgreifen, weil ich glaube, dass es wichtig ist, das noch einmal zu vergegenwärtigen. Sie umfasst vor allen Dingen die gezielte Schaffung von Baurecht zur Förderung des Wohnungsneubaus, die Weiterentwicklung der Wohnraumförderung. Das ist natürlich ein ganz großes Ziel, auch der heutigen Debatte an vielen Stellen, damit wir auch die soziale Durchmischung in den Quartieren weiterhin sicherstellen können. Es gehört auch das Wohngeld Plus Gesetz für uns dazu, damit wir auch weiterhin die einkommensschwachen Familien, die betroffenen Menschen in den Haushalten insgesamt entlasten können. Natürlich ist ein weiterer wichtiger Baustein die Stärkung unserer kommunalen Wohnungsbaugesellschaften als wichtige Player am Markt und öffentlicher Akteure, die wir zwingend brauchen und zentral. Das ist der Schwerpunkt heute, die weitere Novelle, die zweite Novelle der Landesbauordnung, um zusätzliche Wohneinheiten im Bestand zu generieren. Deshalb begrüße ich diese Initiative ausdrücklich, nicht nur der Koalitionsfraktionen, sondern auch die Zustimmung der Opposition, denn sie bestärkt uns in der Umsetzung für die nächste LBO-Novelle. Was bringt sie ganz konkret? Wir haben ein paar Ausführungen Ihrerseits schon gehört. Da will ich gern anknüpfen und will auch sagen, dass die Architektenschaft und die Wohnungswirtschaft unsere Reformbemühungen, unsere Reform aktiv unterstützen. Wir sind auch weiterhin im engen Austausch mit der Bauwirtschaft, um sie zügig umzusetzen. Der Gesetzesentwurf zur Nachfolgenovelle der LBO 2024 wird derzeit in meinem Haus unter Einbindung der Architekten-, der Ingenieurkammer und wichtiger Player erarbeitet und soll Anfang 2026 hoffentlich beschlossen werden können. Gern möchte ich an dieser Stelle einige zentrale Eckpunkte ausführen, wenn diese etwas technisch werden, sehen Sie es mir bitte nach. Das umfassende Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO soll nur noch auf Sonderbauten angewendet werden. Die sogenannte Schlusspunktfunktion, die ist nicht ganz unwichtig, entfällt auch für § 64-Vorhaben. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 LBO soll zum Standard werden und auf den Nichtwohnungsbau bis zur Sonderbaugrenze ausgeweitet ausgeschöpft werden. Auch das haben wir gerade gehört, die Einführung der Bauvorhabenkonferenz nach dem Vorbild des Berliner Schneller Bauen Gesetzes ist natürlich auch für uns ein wichtiger Baustein als Teilkompensation für die soeben von mir genannte Schlusspunktzeichnung. Weitere Anpassungen an die Musterbauordnung, auch die sind auf dem Schirm und auf unserer Agenda. Ganz wichtig, das haben wir jetzt auch sehr eindringlich aus den Debatten gehört, ist die Fortschreibung der eingeführten Umbauordnung. Die ist natürlich ebenfalls Bestandteil und soll auch für den Umbau von Bestandsgebäuden weiter zur Erleichterung führen. Für 2026, verehrte Kolleginnen und Kollegen, planen wir also orientiert an Niedersachsen weitere Erleichterungen beim Ausbau und bei der Aufstockung von Bestandsgebäuden. Auch da sind wir im guten Austausch mit den Kolleg:innen und betteln immer ein bisschen, wer ist schneller, wer hat was zuerst auf der Agenda, aber wir sind da ganz weit vorn mit dabei. Unser Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig kosteneffizientes Bauen zu ermöglichen. Ganz nach dem Prinzip, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein bestehendes Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vor dem Umbau. Insofern sind wir ganz gut dabei. Der Punkt Digitalisierung des Bauverfahrens, ich habe es heute Vormittag schon einmal platziert, ist und bleibt ein wichtiger Punkt, auch in meiner Ressortzuständigkeit, und soll auch weiter im Bauantragsverfahren seine Anwendung finden. Herr Yazıcı, ich kann sehr klar und deutlich ausführen, sobald die letzten technischen Anpassungen erfolgt und abgeschlossen sind, soll der digitale Bauantrag dann in 2025 – –. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Das erzählen Sie seit einem Jahr! Seit einem Jahr erzählen Sie das!) Ich führe jetzt einen aktuellen Stand aus. Er soll in diesem Jahr zum Standard werden. Das ist unser Ziel. Das soll auch das papiergebundene Verfahren ablösen. Das ist unser Ziel. Das steht Bremen gut. Da wollen wir hin und wir haben uns das ambitionierte Ziel auch für 2025 vorgenommen. Im Fazit: Mit diesen Maßnahmen vereinfachen wir Vorschriften, streichen unnötige Hürden und machen das Bauen hoffentlich schneller und günstiger, gemeinsam mit all den Maßnahmen, die wir hier vorgenommen und vorgesehen haben. Das ist zugleich ein notwendiger und wichtiger Baustein und Beitrag meines Ressorts zur Planungsoptimierung und Beschleunigung in der sozialen Frage unserer Zeit. Das ist ein ganz zentrales Element für den bezahlbaren Wohnraum. Ich nehme das sehr ernst und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich wiederhole das, bitte jetzt konzentrieren. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltung? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Verbesserungen für Gründer – Bürokratie abbauen, Unternehmertum stärken Antrag der Fraktion der FDP vom 2. September 2024 (Drucksache 21/731) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kristina Vogt. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Gökhan Akkamis.

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Gökhan Akkamis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Bremen muss ein Leuchtturm für Gründergeist und Unternehmertum sein und werden. Wir brauchen ein starkes und dynamisches Gründungsumfeld, damit Bremen im nationalen und internationalen Wettbewerb nicht nur mithalten, sondern auch führend sein und werden kann. Doch die Realität sieht mitunter anders aus. Mutige Unternehmerinnen und Unternehmer werden ausgebremst, nicht von fehlenden Ideen, sondern von erdrückter Bürokratie, umständlichen Verfahren und finanziellen Hürden. Wie viel Innovation, wie viele neue Arbeitsplätze gehen verloren oder können gar nicht erst geschaffen werden, weil der Staat nicht als Partner, sondern als Hindernis agiert. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. (Beifall FDP) Es ist an der Zeit, dass wir die Weichen neu stellen. Für ein Bremen, das Gründerinnen und Gründern echte Chancen bietet, für ein Deutschland, das Unternehmertum fördert statt verhindert. An dieser Stelle geht es um zentrale Themen, die im Bund geregelt werden müssen, damit die Menschen in Bremen und Bremerhaven ihre Ideen verwirklichen können. Es ist ein Gemischtwarenladen an notwendigen Reformen, der hier von der FDP-Fraktion vorliegt und genau jetzt ist der richtige Moment, denn die Koalitionsverhandlungen im Bund stehen ja an, mitunter sind ihre Papiere aber auch schon im Umlauf. Lassen Sie uns diese Gelegenheit nutzen, damit das Land Bremen ein noch besseres, starkes und dynamisches Gründungsumfeld werden kann, durch Umsetzung der notwendigen Schritte im Bund. Der „DIHK-Report“, also des Dachverbands der IHK, von 2024 zeigt alarmierende Zahlen. Deutschland verliert als Gründungsstandort an Attraktivität. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. (Beifall FDP) Leute, es ist gerade erst Mittwoch. Wir haben morgen den ganzen Tag noch vor uns, so viel Elan, egal. Unser Antrag setzt genau hier an. Wir fordern den Senat auf, sich über den Bundesrat für bessere rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Gründungen einzusetzen. Unsere Vorschläge umfassen konkrete Maßnahmen, Unternehmensgründungen zu erleichtern und das Unternehmertum nachhaltig zu stärken, nicht nur von Start-ups, sondern in dem konkreten Fall von den ganz normalen herkömmlichen Unternehmensgründungen. Hier ein paar konkrete Beispiele: Ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von 10 000 Euro für Nebengewerbetreibende, damit mehr Menschen den Mut finden können, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Wir wollen einen weiteren Steuerfreibetrag für diese Leute, weil es egal ist, ob wir jetzt über Schreiner oder Hebammen reden. Die meisten Leute haben vorher eine Festanstellung gehabt und machen sich Schritt für Schritt, peu à peu, selbstständig und dafür wollen wir sie bestrafen mit dem progressiven Einkommenssteuersatz? Das finden wir nicht gerecht, das müssen wir ändern. (Beifall FDP) Aber auch natürlich ein Gründertarif für die gesetzlichen Krankenversicherungen. Wir könnten das Thema jetzt ganz großmachen, aber wer in der gesetzlichen bleiben will, der muss von Anfang an den Höchstbetrag von 940 Euro zahlen, außer er kann nachweisen, dass er langfristig weniger Einnahmen erzielen wird, aber wer kann und will das schon nach dem ersten Tag der Gründung. Ein Once-Only-Prinzip, wieso lächeln Sie mich denn so an? Okay. Ein Once-Only-Prinzip für Gründer – –. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Muss man hier immer böse sein? – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Nein! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So! – Heiterkeit) Ein Once-Only-Prinzip für Gründungen als zentrale Anlaufstelle für Genehmigungsverfahren, damit alle Kompetenzen des Staates in einer Hand liegen und sich die Menschen, die gründen wollen, nicht an verschiedenste Organe wenden müssen, sondern eine zentrale Anlaufstelle haben. Wie viele Geschichten kennen wir alle, wo Leute wochen-, monatelang auf Steuernummern gewartet haben, während irgendwelche betrügerischen Amtsgerichtsabzockvereine, die nicht echt sind, die Leute schon angeschrieben haben, um sie über das Ohr zu hauen. Eine zentrale Anlaufstelle, damit die Menschen den Mut finden können in die Selbstständigkeit, das sollten wir als Gesellschaft begrüßen, deutschlandweit und vor allem in Bremen und Bremerhaven. (Beifall FDP) Gründerinnen und Gründer sind Motoren unserer Wirtschaft. Sie schaffen Innovation, Arbeitsplätze und Wohlstand. Doch wir neigen dazu, sie mit überbordender Bürokratie und damit finanziellen Belastungen auszubremsen. Es ist unsere Aufgabe, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit Unternehmertum nicht nur eine Vision bleibt, sondern eine realisierbare Chance für jeden und jede, der oder die es wagen will. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Lassen Sie uns gemeinsam, die Gründungslandschaft in Bremen und auch in ganz Deutschland gestalten und ein starkes Signal an alle setzen, die bereit sind, etwas Neues zu schaffen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg.

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Sven Schellenberg BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer zunehmend globalisierten Welt, in der wirtschaftliche Flexibilität und Innovationskraft von zunehmend entscheidender Bedeutung sind, stellen sich für viele Unternehmerinnen und Unternehmer oder diejenigen, die es künftig mal werden wollen, vorzugsweise natürlich bei uns im Land Bremen, dagegen hätten wir nichts, die Fragen, wie kann man Bürokratie abbauen, das Unternehmertum wahrnehmbar stärken und die Bedingungen für Betriebsgründungen sowohl in Deutschland als natürlich auch hier vor Ort bei uns in Bremen deutlich verbessern. Angesichts der komplexen Verwaltung und vielfältiger gesetzlicher Regelungen, nicht nur in Bremen natürlich, dafür steht ja Deutschland, ist es längst unerlässlich, bürokratische Hindernisse wahrnehmbar abzubauen und Unternehmensgründungen und dadurch nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Dazu sind aber strukturierte und weitreichende Reformen nötig, die sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene greifen. Aber natürlich, da darf man sich keinerlei Illusionen darüber hingeben, weitestgehend auf Bundesebene des Beschlusses bedürfen. Der Abbau von Bürokratie ist da selbstverständlich von einer ganz zentralen Bedeutung. Stand jetzt wird er das wahrscheinlich auch wahrnehmbar in Zukunft bleiben. Einer der größten Hemmschuhe für Unternehmensgründer ist die überbordende Bürokratie. Unternehmensgründungen sind in Deutschland oft nicht nur zeitaufwendig, sondern nicht zuletzt auch dadurch sehr kostenintensiv. Gründer müssen sich nicht selten durch ein Dickicht an Anträgen, Genehmigungen und Vorschriften arbeiten. Diese Vielzahl an Verwaltungshürden wird gerade für Jungunternehmer oder Start-ups regelmäßig zur Belastung. Will man also Unternehmergeist tatsächlich glaubhaft fördern, muss Bürokratie unkompliziert und verständlich gestaltet werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ein erster Schritt in diese Richtung könnte doch die im Antrag, ich interpretiere mal, angedachte Digitalisierung der Verwaltungsprozesse sein. Während die meisten Unternehmen heutzutage bereits hochgradig digitalisiert sind, selbst kleine oftmals mehr als man es denkt, hinkt die Verwaltung im Regelfall mehr als deutlich hinterher. Das muss besser werden, meine Damen und Herren. Es sollten also verstärkt digitale Anmeldesysteme eingeführt werden, die es Gründern ermöglichen, ihre Anträge bequem und zügig online zu stellen und notwendige Genehmigungen zeitnah zu erhalten. Die Einführung eines digitalen Systems, bei dem Gründer alle nötigen Verwaltungsprozesse direkt an einem Ort erledigen können, könnte doch die Bürokratie erheblich reduzieren und da sollten wir auch hinwollen, so etwas würde man sich übrigens alternativ auch für die analoge Welt wünschen, nur mal nebenbei bemerkt. Ein weiteres Element im Abbau der Bürokratie wäre die Vereinfachung von Steuervorschriften und die Einführung von standardisierten Formularen, gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups sind die Steuererklärungen und die Einhaltung von Vorschriften diesbezüglich nicht selten eine enorme Herausforderung. Eine vereinfachte Steuererklärung und weniger komplexe Anforderungen an die Buchhaltung würden es Gründern erleichtern, sich auf das Wachstum ihrer Unternehmen zu konzentrieren, anstatt sich mit bürokratischen Hürden auseinanderzusetzen. Leider wird es nämlich auch auf diesem Gebiet immer unmöglicher ohne sachverständige Hilfe auszukommen. Neben der Reduzierung von Bürokratie ist es auch von ganz entscheidender Bedeutung, das Unternehmertum selbst aktiv zu fördern. Dies erfordert eine Reihe von politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen. Ein ganz zentraler Aspekt zur Stärkung des Unternehmertums ist der Zugang zu Finanzierungen. Gründer benötigen selbstverständlich Kapital, um ihre Ideen realisieren zu können und ihre Unternehmen generell erst einmal handlungsfähig zu machen. In Deutschland gibt es zwar eine Vielzahl von Förderprogrammen und öffentliche Finanzierungen, aber auch der Zugang zu diesen Mitteln ist oft unübersichtlich und mit bürokratischen Hürden verbunden. Eine Vereinfachung des Zugangs zu Gründerförderungen sowie die Förderung von Risikokapitalinvestitionen wären notwendige Schritte, um das Unternehmertum nachhaltig zu stärken. Natürlich haben wir uns auch mit den berechtigten Forderungen des FDPAntrags auseinandergesetzt. Da gehen wir gern mit, meine Damen und Herren, gar keine Frage. Allerdings schätzen wir die Möglichkeiten der erfolgreichen Umsetzung dieser Forderungen in einem immer weiter nach Links abdriftenden Deutschland derzeit bestenfalls als überschaubar ein. (Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Bereits der im Antrag geforderte zusätzliche Steuerfreibetrag in Höhe von 10 000 Euro hätte einen unglaublich positiven Effekt auf Gründungen und die mit diesen verbundenen Investitionen. Auch die Anhebung der Kleinunternehmerregelung auf eine zeitgemäße Größenordnung würde jungen Unternehmen das Leben deutlich erleichtern, indem Bürokratie eingedampft wird und so ein Mehr an Zeit dem eigentlichen Unternehmenszweck zugeführt werden kann. Insbesondere der Einführung eines praxisorientierten Gründertarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung sind wir sehr zugeneigt. Dem stehen wir wirklich positiv gegenüber, er ist imstande, den Gründern sehr viel Druck aus dem Kessel zu nehmen. Dass dieser bislang fehlt, ist auch regelmäßig der Grund dafür, dass gerade Gründer in der PKV landen, da die dortigen Einstiegstarife stets ganz deutlich unter dem GKV-Beitrag liegen. Ich kann Ihnen eines prophezeien, da können Sie sicher sein, die Lobbyisten der Versicherungskonzerne werden ihr Möglichstes dazu tun, dass dem auch so bleibt. Da muss man also ran. Um die Bedingungen für Unternehmensgründungen in Bremen und Deutschland zu verbessern, müssen zuvor drei Dinge umgesetzt werden: Bürokratie muss abgebaut werden, das Unternehmertum gestärkt und die gesamten Rahmenbedingungen für Betriebsgründungen müssen, auch mit Blick auf andere europäische Länder, zeitgemäß optimiert werden. Es bedarf also einer ganzheitlichen Reform, welche anfallende administrative Prozesse vereinfacht und eine Gründerkultur aktiv fördert. Nur wenn Gründer sich auch auf ihre Ideen konzentrieren können, anstatt sich in bürokratischen Hürden zu verlieren, können der Wirtschaftsstandort Bremen und natürlich auch Deutschland (Glocke) nachhaltig von einer dynamischen und innovativen Gründerszene profitieren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Der bewegt sich jetzt nach rechts!) Frau Präsidentin, liebe

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Volker Stahmann SPD

Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist ja vom 2. September 2024 und richtet sich an den Senat, um über den Bundesrat folgende Forderung einzusetzen. Man fragt sich natürlich schon, weil zu der Zeit hatte die Partei, die den gestellt hat, noch einen eigenen Finanzminister, wieso das nicht da eingebracht worden ist. Das ist aus meiner Sicht ein bisschen merkwürdig, zumal wir ja eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar hatten, was damals auch schon in der Diskussion war. Darauf gehe ich aber gleich noch ein. Wenn man die Überschrift „Verbesserung für Gründer“ liest, denkt man: „Ja, ein wichtiges Thema!“ Ich finde auch diesen Ausdruck „Verbesserung“ gut, weil wir gerade in Bremen für die Gründer eine sehr breit gefächerte Landschaft von Unterstützung haben. Die Handelskammer, Handwerkskammer, bfw – Unternehmen für Bildung und nicht zuletzt die Bremer Aufbau-Bank (BAB) machen Beratung, unterstützen das auch finanziell mit Krediten. Wenn man dann aber weiterliest und sagt: „Bürokratie abbauen und Unternehmertum stärken“, dann fehlt ja ein Punkt, der in dem Antrag eine wesentliche Rolle spielt, nämlich: Steuern sparen, Steuern sparen, Steuern sparen. Ich will mal ein paar Fragen zu dem Antrag stellen, weil er an vielen Stellen aus meiner Sicht einfach viel zu unkonkret und handwerklich schlecht ist. Das fängt mit Punkt 1 an: zusätzlicher Steuerfreibetrag von 10 000 Euro. Ist das pro Jahr gemeint? Ist das für die Dauer der Kleinunternehmerregel gemeint oder was heißt das? Für wann, in welchem Zeitraum und für welche Dauer? Es ist eine offene Frage. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Zweite Frage, unter Punkt 2 steht: „Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist zeitlich unbegrenzt (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) und unabhängig von Umsatzschwellen zu ermöglichen, damit Kleinunternehmer dauerhaft von vereinfachten steuerlichen Regelungen profitieren können.“ Also: unbegrenzt und unabhängig von Umsatzschwellen. In 2a) steht dann aber: „Die Kleinunternehmergrenze für Unternehmen“ – ich lasse den anderen Text weg – „soll auf 35 000 Euro angehoben werden.“ Was denn jetzt? Unbegrenzt und unabhängig oder 35 000 Euro? In 2b) steht dann: „Zu prüfen ist, inwieweit die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 85 000 Euro möglich ist.“ Auch das steht im Widerspruch zu 2. Was mich aber viel mehr irritiert, ist – –. Jetzt ist der Antrag aus September, ich will das zugestehen, aber normalerweise lässt man in eine Debatte in diesem Haus die aktuelle Gesetzeslage einfließen. Wir haben gerade zum 1. Januar eine Änderung des § 19 Umsatzsteuergesetz gehabt, nämlich in der Festlegung, in welchen Fällen Unternehmen keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Das war in 2024 noch 22 000 Euro im Vorjahr und 50 000 Euro im Folgejahr. Beziehen sich die beiden Zahlen der FDP jetzt auf das Vorjahr, die 35 000 Euro und dann auf die 85 000 Euro? Oder wie ist das zu verstehen? Selbst wenn das so ist, muss man doch zur Kenntnis nehmen, dass die Werte seit dem 1. Januar 2025 geändert sind, weil es da eine Erhöhung auf 25 000 Euro im Vorjahr und 100 000 Euro im laufenden Jahr gab. Wieso spielt das hier keine Rolle? Übrigens sind sich alle einig, dass die Erhöhung der Summen eine erhebliche Entbürokratisierung darstellt. Warum ist das so? Aus zwei Gründen: Zum einen, weil junge Start-ups in der Lage sind, auch größere Aufträge anzunehmen, ohne gleich über die 50 000 Euro oder über die anderen Werte zu kommen, weil man mit 100 000 Euro wesentlich mehr Spielraum hat. Zum zweiten ist es eine Entbürokratisierung, weil man in den Jahren nicht mal über die Summe von 50 000 Euro kommt und mal darunterliegt, denn der Spielraum ist größer. Deswegen ist es viel besser, wenn man diese Erhöhung macht. Mir ist völlig unklar, erstens, was Sie in Punkt 2 damit meinen, also unbegrenzt und unabhängig, oder diese Summen, die Sie da reingeschrieben haben, die völlig überholt sind. Die neuen haben Sie offensichtlich gar nicht zur Kenntnis genommen, oder was heißt das Verhältnis an der Stelle? Dann haben wir in Punkt 4 die Ausschüttung an Gesellschafter. Das ist ja ein Steuersparmodell für diejenigen, die dort investieren, oder wie verstehe ich das? Dann finde ich in Punkt 6 förderschädliche Zuschüsse. Wenn ich das richtig verstehe, heißt das, egal wie viel Fremdkapital ein Gründer kriegt, er hat trotzdem einen Anspruch auf Förderung. Das würden wir an der Stelle auch nicht mitgehen. Es gibt, und damit will ich mit dem Positiven enden, ein paar gute Ansätze und vielleicht sind die anderen auch gut, wenn Sie sie erklären können. Es gibt die Vereinfachung des Formulars oder das Once-Only-Prinzip, das finden wir wirklich überlegenswert, darüber kann man wirklich nachdenken, das reicht aber leider nicht für eine Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger.

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Theresa Gröninger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier vor Ort und an den Bildschirmen! Stellen sie sich vor, sie haben eine geniale Geschäftsidee, eine echte Innovation, die Bremen und Deutschland voranbringen könnte. Doch bevor sie auch nur den ersten Cent verdienen, betreten sie das, was man hierzulande Gründungsbürokratie nennt, die moderne Version des Gangs im Hause das Verrückte macht. Da müssen Sie erst zum Gewerbeamt, um sich anzumelden. Ah nein, Moment, da Sie ein Onlinegeschäft betreiben, ist erst das Finanzamt für die steuerliche Erfassung zuständig. Oh, aber wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, brauchen Sie vorher eine Betriebsnummer von der Rentenversicherung. Haben Sie sich schon bei der Berufsgenossenschaft gemeldet? Ohne die geht es nicht. Und übrigens: Für ihre Verpackung brauchen sie eine Registrierung im LUCID-Register, sonst drohen Bußgelder. Tut uns leid, aber ohne die Gewerbeanmeldung können wir ihre Steuernummer nicht erteilen. Zusammengefasst, es fehlt Passierschein A38. Das ist kein schlechter Asterix-Witz, sondern die Realität für viele Gründerinnen und Gründer in Deutschland. (Beifall CDU) Dabei wissen wir doch, es gibt ein kleines Dorf mit Straßenbahn kurz vor der Nordseeküste, das tapfer gegen den Bürokratiewahnsinn kämpft, Bremen, und genau darum geht es in diesem Antrag. Doch leider sieht sich dieses Dorf immer wieder mit zwei mächtigen Gegnern konfrontiert: „Senatkannnix“ und „Senatwillnix“. Während der eine bedauert, dass es leider nichts ändern kann, weil es zu kompliziert ist, erklärt der andere, dass er sowieso nichts ändern möchte. Über all dem thront Bürgermeister Troubadix, der gern große Ankündigungen macht, aber dem leider niemand richtig zuhört. Deswegen stimmen wir von der CDU-Fraktion der FDP zu, denn wir kämpfen seit Jahren für ein besseres Gründungsumfeld, für weniger Bürokratie und für mehr wirtschaftliche Freiheit. (Beifall CDU) Der DIHK-Report 2024 zeigt, Deutschland ist im internationalen Vergleich weiter zurückgefallen, weil Bürokratie, Steuern und Regulierung potenzielle Gründer abschrecken. Die CDU fordert deshalb seit langem zentrale Anlaufstellen für Gründer, ein Amt statt zwölf, das Once-Only-Prinzip, einmal eingereichte Daten müssen für alle Behörden nutzbar sein, ein Ende der übermäßigen Dokumentationspflichten, die nur Zeit und Nerven kosten, aber keinem Unternehmen helfen. Der FDP-Antrag greift genau diese Punkte auf. Wir begrüßen insbesondere die Vereinfachung der Einnahmeüberschussrechnung und die Erleichterung bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Denn seien wir ehrlich, wer ein Unternehmen gründen will, der braucht keinen Zaubertrank und kein Miraculix, um durchzuhalten, sondern eine schnelle, digitale und unkomplizierte Verwaltung. (Beifall CDU) Gründer brauchen Kapital, nicht Kummer. Deswegen unterstützen wir besonders finanzielle Entlastungen für diese Gründer, damit sie nicht in Rom, Berlin oder im Rathaus um Gold betteln müssen. Einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von 10 000 Euro für Nebengewerbe, damit der erste Schritt nicht gleich eine Bruchlandung wird, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 35 000 Euro, weniger Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen, Prüfung einer weiteren Anhebung auf 85 000 Euro nach EU-Vorgaben, denn wir brauchen mutigere Reformen, nicht endlose Audienzen im römischen Senat. Sofortabschreibung für Betriebsausstattung bis 5 000 Euro, weil Investitionen nicht durch komplizierte Steuerregeln ausgebremst werden sollten. Manchmal könnte man meinen, eine Steuererleichterung zu beantragen sei komplizierter als die Denkmalvorschriften für das Kolosseum und genau das muss sich ändern. (Beifall CDU) Lassen Sie uns für Selbstständige ein Sicherheitsnetz knüpfen. Wer gründet, geht ein Risiko ein, aber kein Gründer sollte in existenzielle Unsicherheit gestürzt werden, nur, weil er mutig ist. Deshalb setzen wir uns für ein modernes und flexibles System ein. Ein Gründertarif in der gesetzlichen Krankenversicherung, damit sich auch junge Unternehmer absichern können, ohne arm zu werden. Mehr Rechtssicherheit für Start-upBeteiligungen, damit Kooperationen mit Mittelständlern nicht als förderschädlich gelten. Aber wir gehen noch einen Schritt weiter. Wir führen eine Gründerschutzzone ein und befreien Gründerinnen und Gründer in der Startphase weitgehend von bürokratischen Vorschriften. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie, damit Unternehmertum nicht zur Belastungsprobe für das Privatleben wird. Denn, wer die besten Ideen hat, sollte nicht am Amtsschalter verzweifeln, sondern loslegen können. (Beifall CDU) Wir wollen den Bürokratiewahnsinn beim Verpackungsregister und Co. beenden. Ein Gründer kann eine neue Software programmieren, ein innovatives Produkt entwickeln, aber wehe er verkauft es in einer Verpackung, dann muss er sich im LUCID-Register anmelden, Formulare ausfüllen, Berichte einreichen und vielleicht noch einmal eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er seine Luftpolsterfolie fachgerecht entsorgt. Das klingt ungefähr so sinnvoll wie ein Antrag auf den Passierschein A38. Deshalb muss diese Vorschrift dringend überarbeitet werden. Schluss mit dem Passierschein A38, (Zuruf Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Gründer brauchen Freiheit nicht Frustration. (Beifall CDU) Dieser Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht der letzte. Wir von der CDU-Fraktion sagen „Ja“ zu weniger Bürokratie, „Ja“ zu steuerlichen Entlastungen für Gründer, „Ja“ zu mehr wirtschaftlicher Freiheit, denn wir brauchen mehr kluge Köpfe, die gründen, nicht auf halber Strecke entnervt aufgeben, weil sie an einem Schreibtisch in einem deutschen Amt verhungern oder in die Tischkante beißen. Wer in Bremen und Deutschland ein Unternehmen gründen will, braucht eine Perspektive und nicht das Gefühl, sich von einem Bürokratielabyrinth aus Formularen und Verordnungen verirrt zu haben. Denn, wenn wir nicht handeln, dann werden unsere besten Gründer irgendwann lachend in einem Café in Lissabon, Tallin oder Singapur sitzen, ganz ohne Passierschein A38 oder, wie Obelix sagen würde: Die spinnen die Bürokraten. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz gern auf der Besuchertribüne die neuen Mitglieder der Partei Die Linke sowie die Gruppe „Freundeskreis zu Artikel 5 Grundgesetz zur Meinungsfreiheit“ begrüßen. – Schön, dass Sie bei uns sind! (Beifall) Nun hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold.

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Dr. Emanuel Herold GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, das Anliegen, das der Antrag zum Ausdruck bringt, darüber sind wir uns, glaube ich, grundsätzlich einig. Es braucht eine Stärkung des Gründerumfelds, nicht nur in Bremen, sondern bundesweit. Die Themen Bürokratieabbau, Entlastung von steuerlichen Pflichten, sogar vielleicht auch das Thema Steuerentlastungen für Gründerinnen und Gründer und Start-ups ist diskutierenswert. Es ist auch schön im Grunde genommen, wenn wir das an der Stelle einmal nicht im politischen Feld mit Fußballmetaphern, sondern mit Asterix-Metaphern diskutieren, das finde ich sehr erfrischend (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich möchte auch gern zugestehen, dass der FDP-Antrag den einen oder anderen Gedanken, Stichwort Once-Only-Prinzip enthält, dem man was abgewinnen kann. Es gibt aber andere Passagen, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So!) bei denen bei mir auch einfach zu viele Fragezeichen hinter bleiben. Zum einen, und so war auch die Einbringung hier, finde ich die Diskussion auch an manchen Stellen etwas abstrakt. Gerade wenn es um Anlaufstellen geht und Plattformen und E-Government. Junge Menschen, die gründen wollen, die sich auf den Weg machen oder jeder, der auch, egal in welchem Alter, gründen will und hier in Bremen ist, der hat doch Anlaufpunkte. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Die ganze Diskussion wird hier gerade so geführt, als ob es so etwas wie das Starthaus oder die BAB und so weiter gar nicht gebe und das finde ich irgendwie etwas schräg. Wir haben ja Strukturen, um gründungswilligen Menschen durch den Bürokratiedschungel, den es gibt, zu helfen. Das hier einfach komplett auszusparen, finde ich irgendwie befremdlich, gerade auch für diejenigen, die das tagtäglich mit ihrer Arbeit unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Was andere Beschlusspunkte betrifft, die auf die Frage des Steuerrechtes abzielen, da hat im Grunde genommen zunächst Volker Stahmann auch alles vorweggenommen, was ich zu Beschlusspunkt 2 auch gefragt hätte. Ich finde diese Widersprüche und Unschärfen darin auch ziemlich rätselhaft, und in der Tat, ich finde auch die Tatsache, dass sie es im letzten September so eingereicht haben, der Bundesfinanzminister Lindner damals ja noch am Jahressteuergesetz saß und da an solchen Themen gearbeitet hat und Sie es jetzt nicht noch einmal aktualisiert haben, auch seltsam, weil Sie fordern dann im Antrag ja Dinge, die Sie im Bund hätten tun können, aber nicht getan haben. Das ist politisch auch irgendwie sehr unschlüssig. Beschlusspunkt 4 hat bei mir auch Fragen hinterlassen. Da formulieren Sie: Ausschüttungen an Gesellschafter bei Kapitalgesellschaften sollen als Sonderabgabe angesetzt werden. Da irgendwie zumindest hinterlässt es bei mir auch begriffliche Verwirrung. Die Sonderabgabe ist ein Begriff aus dem Einkommenssteuerrecht, was für natürliche Personen gilt. Wenn Sie das jetzt auf den Gesellschafter anwenden, dann weiß ich nicht, wie es gemeint ist, weil Ausschüttungen kommen bei denen ja als Einkommen an, dann kann es in der gleichen Einkommenssteuererklärung nicht eine Sonderabgabe sein. Das ist das erste. Wenn Sie es auf Ebene der Gesellschaften meinen, also der Kapitalgesellschaft, dann wiederum verstehe ich es auch nicht, weil der Begriff der Sonderabgabe darauf nicht anwendbar ist. Das gibt es im Körperschaftsrecht nicht. Punkt 4 ist mir einfach ein Rätsel, was eigentlich gemeint ist. Was mich auch noch – –, also wo ich so direkt gestutzt habe, war die Frage, Beschlusspunkt 7. Da fordern Sie die Vereinfachung des Formulars Einnahmen-Überschuss-Rechnung. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Kann ja auch positiv sein!) Ich habe mich an der Stelle gefragt, warum Sie hier als Beschlusspunkt reinschreiben die Vereinfachung eines Formulars. Das Formular ist ja Ausdruck einer Rechtslage. Wenn Sie mit der dahinterstehenden Rechtslage, in dem Fall ist es die Durchführungsverordnung zur Einkommenssteuer, ein Problem haben und da Vereinfachungspotenzial sehen, dann müssten Sie ja ausführen, was aus Ihrer Sicht verzichtbar ist. Jetzt nur zu sagen, das Formular soll einfacher werden, ich nehme an, Ihr Anliegen ist jetzt nicht nur ein rein ästhetisches, sondern ein inhaltliches, das müssten Sie irgendwie präzisieren. Man kann das ja nicht beschließen, das ist irgendwie kein präziser Auftrag. Zu formulieren, Formulare sollen vereinfacht werden, das könnte man zu allen Formularen, die es gibt, fordern, ohne dass es irgendetwas aussagt. Von daher, ich könnte durch den Beschlusskatalog noch ein bisschen weiter durchgehen. Wie gesagt, Sie sprechen ein wichtiges Thema an, wir sollten Gründerinnern und Gründern das Leben leichter machen in Deutschland. Da haben andere Staaten, auch in Europa, einen großen Vorsprung vor uns. Aber so, wie Sie es hier angehen, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber nicht so!) glaube ich, ist das nicht der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete KlausRainer Rupp. Bevor der Kollege das Wort ergreift, begrüße ich auf der Tribüne recht herzlich unseren ehemaligen Kollegen Herrn Korol. (Beifall)

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Weil wir ja heute so schön mit Bildern sprechen: Dieser Antrag, da würde Horaz zu sagen: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ (Beifall Die Linke) Dieser Antrag beweist weder das Vorhandensein einer überbordenden Bürokratie, (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Wow!) noch beweist er, dass diese Dinge, die hier benannt werden, diese überbordenden Bürokratien in irgendeiner Weise die da an Bord holen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt, zum Zeitpunkt des Antrages stellten Sie noch den Finanzminister und hätten ganz gut dort mit Ihren Vorschlägen Einfluss nehmen können, sie umzusetzen, aber vielleicht ist es an der überbordenden Bürokratie in der FDP gescheitert. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dafür gibt es nicht einmal Applaus aus den eigenen Reihen!) Wir haben eine Situation – –. Ich nehme jetzt mal die sprachlichen Unschärfen, die schon genannt worden sind. Also was denn nun, eine unbegrenzte und unabhängig von Umsatzschwellen eine Kleinunternehmensregelung oder wollen Sie Grenzen. Das geht aus dem Antrag nicht hervor. Mal im Ernst, selbst wenn wir den ersten Absatz richtig finden würden, ab wann oder ab welcher Umsatzschwelle ist denn ein Unternehmen kein Kleinunternehmen mehr. Ab 50 000 Euro, 100 000 Euro, 150 000 Euro, 300 000 Euro? (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Das ist doch festgelegt!) Eine unbegrenzte und unabhängig von Umsatzschwellen vorhandene Kleinunternehmensregelung halte ich für Unsinn. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das haben Sie doch gerade gesagt!) Das brauchen wir nicht. Die Frage, ob wir uns in dieser Frage dem europäischen Niveau anpassen können, darüber können wir gern mal zusammen reden. Das finde ich ein Stück weit einen plausiblen Vorschlag. Die Frage Gründertarif bei Krankenversicherungen ist auch so, nach meinen Informationen ist der Mindestbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung 2019 halbiert worden. Der soll derzeit bei 220 Euro Mindestbeitrag sein. Das ist auch, glaube ich, in einer Startphase niedrig genug. Den Absatz Sofortabschreibungen für alle beweglichen Güter innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung bis zu einem Wert von 5 000 Euro zu erlauben. Was heißt denn das jetzt? 1 000 Euro pro Jahr oder 5 000 Euro jedes Jahr? Offengestanden verstehe ich den Ansatz nicht. Was heißt denn das jetzt? Und 1 000 Euro pro Jahr für manche Gründerinnen und Gründer ist das relativ wenig Geld. Wenn man eine Betriebsausstattung anschaffen will, allein für einen anständigen Schreibtisch und anständige Stühle braucht man wahrscheinlich mehr als 1 000 Euro. Das Ansinnen, das sich dahinter verbirgt, dass man solche Dinge möglicherweise schneller abschreibt, ist vielleicht gar nicht schlecht, aber dann muss man es präzisieren, damit man eine Vorstellung hat, ob das gut oder richtig ist oder ob es vielleicht Unsinn ist. Jetzt haben wir genannt, überbordende Bürokratie ist, wenn man eine Steuernummer beantragen und sich bei der Berufsgenossenschaft melden muss. Okay, was ist die Alternative? Nicht melden, keine Steuernummer beantragen, einfach so loslegen? Ich habe keine Vorstellung davon, wie das in einem geordneten ökonomischen System funktionieren soll. Da präzisieren Sie doch bitte auch mal, (Der Abgeordnete Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) was genau Sie meinen.

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Ante Grotheer

Herr Kollege gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter?

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Ich glaube, dass weder die Frage wichtig ist, noch bin ich sicher, dass ich da emotionslos darauf antworten kann. (Beifall Die Linke, SPD – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Emotionen können auch etwas Gutes sein! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Keine Beleidigung bitte! Doch, das war eine Beleidigung!)

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Ich möchte gern darauf hinweisen, wie meine Vorredner:innen auch schon, dass, wenn ich in Bremen Unternehmensgründung eingebe in der Suchmaschine, lande ich bei einer Seite, wo dann steht „Starthaus“. Wenn ich darauf klicke, kriege ich Beratung, ob mein Unternehmen, meine Gründung überhaupt funktionieren kann. Da wird wahrscheinlich ein Business-Modell abgefragt, das ist die Perspektive und so weiter. Dann kriege ich Beratung, wie ich das steuerlich zu behandeln habe. Dann kriege ich eine Beratung, wie dieser Weg durch diese überbordende Bürokratie sein kann. Ich denke, wir sind bei diesem Once-Only-Prinzip, also bei dem eine Stelle für alles, sind wir schon einen guten Schritt weitergekommen und ich meine auch zu wissen, dass es in Bremen eine ganz schöne Gründungs-, wie sagt man, ein Gründungsökosystem gibt, in dem viele Dinge, die Sie wollen, auch schon realisiert worden sind. Dann sagen Sie, Registrierungspflichten im Verpackungsregister. Hm. Ich habe mir das angeguckt, man muss sich da anmelden und möglicherweise kann man darüber reden, ob man da Ausnahmen oder Bagatellgrenzen macht, aber eine Anmeldung finde ich richtig. Wir haben ein Problem mit Verpackungen, wir haben Probleme mit Verpackungsmüll und ich finde es völlig in Ordnung, dass Menschen, die Dinge in Verpackung verschicken, sich da registrieren lassen müssen, damit man weiß, um was es geht. (Beifall Die Linke, SPD) Die zehn Punkte, die Sie nennen, erfüllen nicht den Anspruch, eine nicht vorhandene überbordende Bürokratie in irgendeiner Weise zu bekämpfen. Die vorhandene Bürokratie wird dadurch auch nicht besonders leichter, weil Sie im Wesentlichen über Steuererleichterungen reden und es nur zwei Vorschläge überhaupt über bürokratische Verfahren sind. Sie haben weder das Problem erkannt, noch finden Sie die richtigen Antworten. Die DIHK-Studie nennt übrigens viele andere Gründe, die für mich bedrohlicher und schwieriger zu lösen sind. Da ist zum ersten das Konsumverhalten. Das Gründungsverhalten bundesweit bricht mit dem Beginn der Coronakrise ab und pendelt sich da auf eine bestimmte Höhe ein. Das zweite ist, der Fachkräftemangel trifft natürlich Gründerinnen und Gründer doppelt, sagt auch die Studie. Erstens: Beim Fachkräftemangel haben viele Leute mittlerweile einen sehr attraktiven Job und es gibt keine Notwendigkeit und auch keine Motivation, sich in die Selbstständigkeit zu begeben, und die, die sich in die Selbstständigkeit begeben, haben Schwierigkeiten, Fachkräfte zu finden. Da liegt also der Hase auch im Pfeffer und da müssen wir ran und Fachkräftegewinnung ist für Gründerinnen und Gründer mindestens so wichtig wie Bürokratie abzubauen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Gökhan Akkamis. – Ich lerne noch die richtige Aussprache Ihres Namens.

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Gökhan Akkamis FDP

Ich werde demnächst den Namen meiner Frau annehmen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch dieses Verfahren hat wegen der überbordenden Bürokratie bereits 1,5 Jahre hinter sich, bis ich zu der Namensänderung kommen kann. Das hat jetzt nur peripher was mit der Sache zu tun, aber das einmal vielleicht vorweg. Ich glaube, Sie wollen einfach nicht zustimmen. Das ist ja auch in Ordnung, aber dann sagen Sie es doch auch. Ich kann verstehen, dass es ein paar Missverständnisse gab. Ich möchte Sie auch direkt korrigieren, zumindest um da Klarheit in den Raum zu bringen. Es fehlt das Wort „starre“ in Punkt Nr. 2, damit man das entsprechend auch verstehen kann. Mit dem Wort „starre Umsatzschwellen“ verdeutlicht sich auch natürlich, dass wir eine Dynamisierung wollen, das wollen wir grundsätzlich übrigens in allen Thematiken, die mit starren Umsatzschwellen oder starren Zahlen arbeiten, das macht ja auch Sinn, sonst müssen wir ständig über alle Thematiken neu sprechen. Betrifft zum Beispiel auch den Ausbildungsfonds, den Sie ja ins Leben gerufen haben, wo auch mit absoluten starren Umsatzschwellen gearbeitet wird. Ansonsten, ja, es ist gar kein Problem, Leute motivieren zu wollen, mit Steuererleichterungen etwas zu tun. Wenn Sie mal den DIHK-Report gelesen hätten, Herr Stahmann, dann wüssten Sie ja, dass die Motive, um sich selbstständig zu machen, in größter Linie finanzielle Motive sind. Leute wollen von ihrer Arbeit auch leben können, auch als Selbstständige oder als Unternehmerin und Unternehmer und das sei ihnen auch gegönnt und das wollen wir auch als Freie Demokraten. Damit sie das genau machen können, wollen wir auch, dass sie Investitionen tätigen können und dass diese Investitionen nicht auf den gesamten Zeitraum von fünf Jahren gemünzt sind, diese 5 000 Euro, sondern pro Kalenderjahr zu verstehen sind, ist doch klar. Das würde in der Wirtschaft jeder sofort verstehen. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]: Dann müssen Sie das auch hinschreiben!) Ich bin jetzt so ein bisschen verdutzt, dass Sie an dieser Stelle das missverstehen wollen. Okay, ja, Christian Lindner ist nicht mehr Finanzminister, vielleicht rufen Sie mal Jörg Kukies an, der war es ja auch eine Zeit lang. Sie hätten genauso die gleichen Vorschläge, die Sie gut finden und zu unpräzise, ebenfalls einbringen können. Hier könnten wir uns zusammen starkmachen als Bundesland Bremen, die Lebenslagen von Gründerinnen und Gründern und Selbstständigen zu verbessern. Diese Chance hätten wir als Bundesland Bremen mit einer Bundesratsinitiative. Deswegen leuchtet mir gar nicht ein, was Sie dagegen haben, diesen konkreten Vorschlägen zuzustimmen. Die allermeisten finden Sie anscheinend irgendwie gut und würden sie auf die eine oder andere Weise mittragen wollen, wenn sie denn anders formuliert worden wären. Okay, das war es schon. (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Volker Stahmann.

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Volker Stahmann SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Akkamis, es geht mir gar nicht um Sie, denn Sie können echt nichts dafür. Der Antrag ist handwerklich so schlecht gestellt worden, da waren Sie noch gar nicht in diesem Parlament. Das geht eher an den Fraktionsvorsitzenden. Insofern Entschuldigung bei Ihnen, das geht an die FDP-Fraktion. Das vielleicht einmal vorab. (Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es sind im Parlament hier mehrere Fragen gestellt worden und ich habe nicht gehört, dass die Punkte 1, 4, 7, 2a und 2b aufgeklärt worden sind. (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Ich hatte keine Zeit mehr! – Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das ist nicht unser Problem, wenn Sie schlechte Anträge übernehmen müssen. Noch einmal Entschuldigung dafür. Was mich ein bisschen irritiert ist die Ignoranz von Fakten in diesem Haus, Asterix oder nicht Asterix. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Frau Gröninger, das klingt wie ein Beißreflex: Der Senat Bovenschulte hat Schuld. Ich will nur noch einmal sagen, es geht hier gar nicht um das Bundesland, sondern es geht um eine Bundesratsinitiative. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Es geht nicht darum, was wir hier machen können, die Bank oder wir im Parlament, sondern es geht um eine Bundesratsinitiative. Auch das muss man zur Kenntnis nehmen, Frau Gröninger, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Da kann der Senat nichts machen?) dass sich die Verhältnisse geändert haben. Es ist nicht mehr die Ampel da mit einem FDP-Finanzminister, sondern wir haben eine neue Regierung, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Haben wir noch nicht!) und alles was Sie gesagt haben, da gehe ich von aus, werden Sie mit nach Berlin nehmen, falls Sie in diese Regierung kommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wollen Sie eigentlich auch mitmachen? – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke] – Heiterkeit) Herzlichen Dank, das reicht. Ich bestimmt nicht, aber die Frage, wer Einfluss nehmen kann und ob es ein Bremer Problem ist oder ein Berliner Problem, das könnten Sie Frau Gröninger einmal erklären. – Herzlichen Dank! (Beifall und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Kristina Vogt das Wort.

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Kristina Vogt

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Ja, der Antrag ist alt und auch ich habe mich gefragt, warum die FDP ihn damals an uns gerichtet hat und nicht an sich selbst. Ich habe mich auch bei Frau Gröningers Redebeitrag gefragt, warum sie Forderungen an den Bund jetzt auf Bremen – –. Ich meine, man kann ja troubadixen so viel man will, aber der FDP-Antrag richtet sich einfach zu 95 Prozent an die Bundesebene, Frau Gröninger, egal, was Sie jetzt davon halten, oder Sie haben ihn nicht gelesen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bin ja auch gespannt, weil in jedem Wahlkampf höre ich ganz viel über Bürokratieabbau, auch jetzt wieder in den Koalitionsverhandlungen. Im letzten Koalitionsvertrag stand das auch. Ich habe hier gesagt, na ja, wie in jedem Koalitionsvertrag, wo viel von Bürokratieabbau steht, da passiert am Ende meistens genau das Gegenteil, nämlich gar nichts. Wenn ich Ihrer Rede jetzt zugehört habe, Frau Gröninger, dann tun Sie so, als würde es in Bremen gar nichts geben. Dabei ist die Förderung von Existenzgründungen und Start-up-Gründungen ein wesentliches Merkmal unserer Wirtschaftspolitik. Wir haben in den letzten Jahren enorm viel gemacht. Ich war gerade letzte Woche mit Gründerinnen und Gründern und einer Szene im Silicon Valley, zugegeben einer ganz anderen Szene, aber da wird mir von allen mitreisenden Teilnehmern bescheinigt, das Bremen in den letzten vier Jahren in Bezug auf Start-ups und Gründung erheblich was auf den Weg gebracht hat. Es geht nicht nur um die Form der Wirtschaftsförderung, also BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven und Starthaus Bremen und Bremerhaven, die ihre Programme haben, sondern vor allen Dingen darum, dass wir, um hier ein Ökosystem zu implementieren, nicht nur in die Netzwerkarbeit investiert haben, sondern in der Folge nach den ersten Förderungen vor allen Dingen auch in einen Venture Capital Fonds, und das verschweigen Sie völlig, aus dem sich der Staat komplett heraushält und der ein völlig unabhängiges Fondsmanagement hat. Da sind wir wirklich nicht das Bürokratiemonster. Das hat Bremen gemacht, nicht Berlin und das kann man hier auch mal erwähnen, bevor Sie hier mit irgendwelchen Comicfiguren argumentieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das sind nicht irgendwelche Comicfiguren!) Die Gründungen sind natürlich von vielfältigen und wirklich komplexen Herausforderungen geprägt. Mal abgesehen davon, dass ich vor ein paar Jahren ohne Probleme eine Berufsgenossenschaft informiert habe, eine Personal- und eine Steuernummer gekriegt habe, ist noch gar nicht so lange her, und das jetzt wirklich nicht so bürokratisch finde, gibt es aber bürokratische Vorgänge, das streitet niemand ab. Natürlich braucht man nicht nur eine Idee, sondern auch fachliche und betriebswirtschaftliche Kompetenzen und Personalplanung, die betrieben werden muss. In der Gründungsphase beutet man sich in erster Linie selbst aus, hat keine Zeit für Familie und gründet meistens auch keine. Wir sind in Deutschland unterschiedlich zu den USA. In den USA sind Gründungen kapitalgetrieben. Wer da nicht in der ersten Phase der Gründung mindestens eine Milliarde geraised hat, ist kein Start-up. Hier ist es aber anders. Hier sind Gründungen innovationsgetrieben und die Gründerinnen und Gründer warten nicht unbedingt immer nur zwingend darauf, dass irgendjemand investiert und den ersten Exit hat, sondern darauf, dass sie mittelständische Unternehmen werden. Deswegen finde ich es auch richtig, sich ernsthaft damit zu beschäftigen, wie man diese Gründung beim Thema Bürokratieabbau unterstützen kann. Jetzt gehe ich auf den FDP-Antrag ein: Ich finde es gut, dass Sie jetzt tatsächlich Vorschläge gemacht haben, liebe FDP, aber ich finde sie in dem Ziel auch nicht hilfreich, denn anstatt Bürokratie abzubauen, fordern Sie in erster Linie etwas wie Steuerentlastung, und das war bei der FDP natürlich nicht anders zu erwarten. Aus meiner Sicht kann man auch darüber diskutieren, einige Teile der Kleinunternehmerregelung auf die Höhe der Zeit zu bringen, sie zum Beispiel an die Inflation anzupassen, aber die Inkonsistenz in Ihrem Antrag, die hier schon mehrfach erwähnt worden ist, die ist nun mal da und selbst wenn das Wort „starre“ in Absatz 2 gefehlt hat – Herr Akkamis, dann hätten Sie Ihren Antrag ändern müssen. Das hätte noch nichts daran geändert, dass mir immer noch nicht klar ist, was Sie denn wollen. Wollen Sie Kleinunternehmerregelung zeitunabhängig und unabhängig von starren Umsatzschwellen? Auf der anderen Seite fordern Sie im zweiten Spiegelstrich, immer noch die Umsatzschwellen zu erhöhen und ich frage mich, was wollen Sie denn und wie soll ich mir vorstellen, dass es als Kriterium gar keine Umsatzschwelle mehr geben soll. Ein Unternehmen, das mehrere Millionen Umsatz macht – –. Wie gesagt, in den USA, in Valley, ist das nichts, das ist ein Kleinbetrieb, aber bei uns nicht. Wie will man das denn im Handwerksbetrieb erklären? Das müssen Sie mir mal erzählen. Dann wollen Sie die Gewinnausschüttung an Gesellschafter als Sonderausgabe deklarieren und damit die steuerliche Belastung von Gründern senken. Ich glaube, dass das faktisch eine Benachteiligung von einbehaltenem Gewinn bedeuten würde und zum anderen und das ist viel wichtiger, dass das an der Gründungsrealität vorbeigeht, denn gerade in den ersten Jahren einer Unternehmensgründung erscheint es doch kontraintuitiv, dass Eigenkapital zu reduzieren und damit die Investitionsmöglichkeiten zu verringern. Ich finde den Vorschlag völlig unsinnig. (Glocke)

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Antje Grotheer

Kurzintervention, alles klar. Entschuldigung, Frau Senatorin, bitte fahren Sie fort.

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Kristina Vogt

Ich habe gerade gesagt, es geht an der Gründungsrealität vorbei, denn in dieser ersten Zeit muss und wird der Gewinn wieder eingesetzt, um am Markt zu bestehen, Marketing zu betreiben und vor allen Dingen zu skalieren, weil, wie gesagt, wir sind ein bisschen anders unterwegs als in den USA. Die Forderung nach einem Gründertarif in der gesetzlichen Krankenversicherung ist mir auch zu unspezifisch. Die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nämlich altersunabhängig und der Beitrag bemisst sich am Einkommen. Es gibt nur eine Regelung, die den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung blockiert und das ist die, wenn man zu lange oberhalb der gesetzlichen Versicherungsfreigrenze war, also zu viel verdient hat und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt hat, also privat versichert war. Diese Regelung bezieht sich nicht auf die Höhe des Beitrags, sondern nur auf den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Natürlich kann man über einen eigenen Tarif für Gründerinnen und Gründer analog dem Studierendentarif nachdenken, aber letztlich, das muss man fairerweise auch sagen, wäre das eine Subvention zulasten der übrigen Einzahlenden und könnte zu steigenden Beiträgen führen. Wohin steigende Beiträge gerade geführt haben, haben wir in den letzten Monaten sehr scharf und intensiv diskutiert. Das meiste und Sie fordern es wirklich an den Bund und nicht an Bremen, halte ich für nicht sinnvoll, um Start-up-Gründungen wirklich zu erleichtern und das hat auch nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Aber einem Ansinnen, dem kann ich zustimmen, nämlich, dass Gründerinnen und Gründer möglichst gebündelt und direkte Unterstützung bekommen und möglichst selten immer die gleichen Daten in Formblätter eintragen müssen. Mit dem Registermodernisierungsgesetz gibt es einen Schritt in diese Richtung, um Gründerinnen und Gründer vom Papierkram zu entlasten und daran wollen wir auch weiterarbeiten. Das kann ich Ihnen in die Hand sagen, weil ich gesagt habe, ich finde es gut, dass Sie sich damit beschäftigen, dass die Daten, die an einer Stelle bereits vorliegen, weiter transferiert werden können, um eben das Once-Only-Prinzip zu stärken (Glocke) und das – letzter Satz – kann ich mir vorstellen, dass die Daten auf Wunsch bei der Gewerbeanmeldung an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet werden, wenn die das wollen, um Fördermöglichkeiten möglichst schnell zu prüfen und umsetzen zu können. Dass es dann eine zentrale Plattform der Unternehmensdienste gibt, das erscheint mir auch sympathisch. An diesen Punkten bin ich bei Ihnen, bei den anderen halte ich das nicht für angezeigt. – Danke schön! (Beifall SPD, Die Linke)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Gökhan Akkamis zur Kurzintervention.

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Gökhan Akkamis FDP

Ganz lieben Dank, Frau Präsidentin! Ich wollte hier ein paar Sachen klarstellen, weil sie irgendwie immer noch nicht klargeworden sind. Deswegen a) dieser Antrag befasst sich nicht mit Start-ups, sondern mit Gründungen ganz allgemein, also herkömmlichen Gründungen. Ich habe im Redebeitrag gesagt, das Wort „Start-ups“ kommt im Antrag auch gar nicht so oft vor. Das Zweite ist, der Absatz 2, da ist natürlich analog, wie es damals bei den Minijobs der Fall war, gemeint, dass a) der Gesamtsachverhalt dynamisiert werden soll und b) einmalig eine Anhebung stattfinden muss auf neue Umsatzschwellen. Ich habe aber jetzt für mich mitgenommen, wir müssen noch viel verständlicher schreiben. Das nehme ich dann einfach persönlich mit. Drittens, bei der GKV ist es ja tatsächlich nicht so, dass es sich an dem Einkommen bemisst, sondern da wird fiktiv das höchstmögliche Einkommen, und zwar die Beitragsmessungsgrenze bei Selbstständigen, angenommen, außer Sie weisen im Nachgang nach, dass Sie langfristig weniger Einnahmen erzielt haben. Da macht es durchaus Sinn, sich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin die Abgeordnete Theresa Gröninger.

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Theresa Gröninger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Frau Vogt! Sie haben mich damit gekitzelt, dass Sie mir vorgeworfen haben, ich hätte den Antrag nicht gelesen. Ich habe den Antrag gelesen, und viele der Forderungen, die ich hier vorgetragen habe, sind exakt die Forderungen, die wir als CDU im Wahlkampf benannt haben, und es sind auch die Forderungen, mit denen wir in die Koalitionsverhandlungsvorbereitung gegangen sind. Das heißt, es ist wirklich unser Interesse, das Leben für Gründerinnen und Gründer besser zu machen. (Beifall CDU) Nachdem ich heute Vormittag viel geschimpft habe, Sie wissen, dass wir gerade bei der Start-up-Gründung in Bremen in einem guten Austausch sind und dass wir in Bremen viel machen. Das zeigen auch erste Erfolge von tollen Start-ups. Aber Bürokratie bedeutet – und das ist der Grund, warum ich mich über diesen Antrag so aufgeregt habe –, am Anfang nicht alles schon staatlich zu regeln, während Gründer sich noch orientieren müssen. Die brauchen Luft zum Atmen. Dann brauchen wir, und das sagt der Antrag, einen Vertrauensvorschuss des Staates für Gründerinnen und Gründer. Und, Herr Rupp, eine Erleichterung wäre, wenn man nicht die gleichen Daten mehrfach eingeben muss. Das heißt, es ist gerade nicht alles Gold, was glänzt und das, was gerade die Gründerinnen und Gründer in dem GründerBürokratiewahnsinn erleben, ist wirklich alles andere als feierlich. Ich möchte gern – ich habe noch 15 Sekunden – mit einem Asterix-Zitat schließen: „Wenn Rom uns nicht kleinkriegt, dann schafft es auch kein Formular in dreifacher Ausführung“. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, damit sind wir für heute am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen früh, 10 Uhr. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 17:51 Uhr)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die Sitzung um 10:00 Uhr.

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Antje Grotheer

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich die Leistungskurse Politik I und II des Gymnasiums Syke sowie die Klassen 9c und 9d der Oberschule KurtSchumacher-Allee. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Meine Damen und Herren, nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 54 ohne Debatte aufzurufen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserer Abgeordneten Sandra Ahrens zu ihrem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen! (Beifall) Wir treten in die Tagesordnung ein. Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 26 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage 13 wurde zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 1: Wie gefährlich sind E-Zigaretten und Vapes? Anfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. Februar 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin!

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Dr. Maike Schaefer GRÜNE

Wir fragen den Senat: 1. Wie schätzt der Senat die gesundheitlichen Risiken und Umweltschäden von E-Zigaretten und Vapes ein? 2. Welche Informationen liegen dem Senat über den Konsum von synthetischen Cannabinoiden, zum Beispiel „Görke“, oder anderen psychoaktiven Stoffen via E-Zigaretten oder Vapes im Land Bremen vor und welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche unternimmt der Senat? 3. Wie bewertet der Senat ein Verbot von Einweg-Vapes nach dem Vorbild von Frankreich und Belgien?

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Antje Grotheer

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard.

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Claudia Bernhard

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die gesundheitlichen Risiken sind nach der Auswertung erster Langzeitstudien gleichzusetzen mit denen durch Tabakkonsum. Laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen werden beim E-Zigaretten-Konsum mit den Aerosolen Schwermetalle und toxische Inhaltsstoffe inhaliert, die schädigend auf Lunge, Herz-Kreislauf- und Immunsystem wirken und unter dem Verdacht stehen, Krebs zu fördern. Der kombinierte Konsum von klassischen Zigaretten und E-Zigaretten erhöht die gesundheitlichen Risiken des Rauchens deutlich. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die höchsten Konsumzunahmen von E-Zigaretten im Vergleich zu anderen Altersgruppen zu verzeichnen. Es ist zu befürchten, dass es dadurch wieder zu einer Normalisierung des Nikotinkonsums bei Jugendlichen kommt. Außerdem erhöht die Möglichkeit, durch Vapes und E-Zigaretten sogenannte „Neue psychoaktive Substanzen“ wie synthetische Cannabinoide zu konsumieren, das gesundheitliche Risiko des Konsumenten drastisch. Vapes und E-Zigaretten sind mittlerweile als Plattform weitreichender Verkaufs- und Konsummöglichkeiten von hochtoxischen Substanzen zu betrachten. Die Umweltschäden insbesondere von Einweg-E-Zigaretten sind unverhältnismäßig hoch. Die Herstellung der dort fest verbauten Batterien benötigt kritische Rohstoffe und verursacht hohe Treibhausgasemissionen. Bei unsachgemäßer Entsorgung – nicht als Elektroschrott, sondern im Restabfall oder in der Natur – gelangen Schwermetalle, Kunststoffe, Nikotin und Aromen in den Restabfall oder in Böden und Gewässer. Die LithiumIonen-Batterien können dort unkontrollierte Brände durch Selbstentzündung verursachen. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Zu Frage 2: Die Jugendsuchtberatungsstelle „[Esc]ape“ des Gesundheitsamtes Bremen berichtet von einem Anstieg von jugendlichen Klient:innen, die synthetische Cannabinoide über E-Zigaretten konsumieren, häufig begleitet von starken und gefährlichen Intoxikationen bis hin zur Bewusstlosigkeit und Entwicklung von akuten psychotischen Symptomen aufgrund des Konsums. Es wird über eine schnelle Suchtentwicklung sowie starke körperliche Entzugserscheinungen wie Bauchschmerzen, Schwitzen, Übelkeit und Gereiztheit berichtet, die bei Verzicht auch zu Rückfällen führen. Auch in der Kinderklinik Bremen haben Vorstellungen mit Intoxikationen durch per Vapes und E-Zigaretten konsumierte synthetische Cannabinoide im letzten Jahr stark zugenommen. Es wurden auch einzelne Fälle mit regelmäßigem Konsum beziehungsweise Abhängigkeitserkrankungen gesehen. Synthetische Cannabinoide sind schon in geringen Mengen giftig und machen sehr schnell abhängig. Aufgrund der Geruchlosigkeit ist der Konsum von synthetischen Cannabinoiden oder anderen neuen psychoaktiven Substanzen von außen nicht zu erkennen und von normalen Vapes nicht zu unterscheiden. Der Senat setzt bezüglich dieser Gefahren auf Information und Aufklärung. Das Gesundheitsamt und das Landesinstitut für Schule haben eine Informationskarte zu sogenannten „Fake CBD Liquids“ entwickelt. Diese Karten werden in Schulen und außerschulischen Einrichtungen verteilt und kommen zudem im Rahmen der Suchtprävention zum Einsatz. Mit einem Rundschreiben werden Schulen darin unterstützt, durch die Anpassung der Hausordnung auf die aktuelle Lage Vapes auf dem Schulgelände für alle Altersgruppen zu verbieten. Es ist außerdem wichtig, Erziehungsberechtigte über diese Stoffe und ihre Wirkungen aufzuklären, damit diese Symptome schneller erkennen können. Zu Frage 3: Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die Wegwerf-Vapes bis Ende 2026 in der gesamten EU vom Markt genommen werden müssen. In Belgien und Frankreich sind die Einweg-E-Zigaretten schon heute verboten. In Großbritannien ist ein Verkaufsstopp für Sommer 2025 geplant. Auch der Bundesrat hat sich im November 2024 für ein Verbot von Einweg-EZigaretten in Deutschland ausgesprochen. Ein solches Verbot reduziert nach Ansicht des Senats die mit den EinwegE-Zigaretten verbundenen Umwelt- und Sicherheitsrisiken, insbesondere wenn es europaweit umgesetzt wird. Zudem wird aus verhältnispräventiver Sicht das leicht zugängliche Angebot von Inhalationsmöglichkeiten von Nikotin-Liquid und Liquids mit neuen psychoaktiven Stoffen reduziert und das Problembewusstsein zu den Umwelt- und Gesundheitsrisiken von EZigaretten erhöht. Allerdings wird es weiterhin die Möglichkeit geben, die Liquids mit neuen psychoaktiven Stoffen über vielfach nutzbare Verdampfer zu konsumieren. Obwohl die Herstellung von neuen psychoaktiven Stoffen wenig aufwendig ist, hält der Senat ein Verbot von Einweg-Vapes für ein geeignetes Signal, um die weitere Verbreitung von neuen psychoaktiven Stoffen zu reduzieren. – So weit die Antwort des Senats!

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Dr. Maike Schaefer GRÜNE

Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung! Frau Senatorin, Sie haben gerade gesagt, der Bundesrat hat sich im November letzten Jahres auch für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten oder -Vapes ausgesprochen. Ab wann soll dieses Verbot gelten?

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Claudia Bernhard

Das wurde aus meiner Sicht nicht festgelegt. Das war sozusagen eine Entschließung, dass man das relativ schleunigst machen muss. Ich hoffe nicht, dass das aufgrund der neuen Regierungsbildung jetzt ins Stocken gerät. Wir würden uns jedenfalls auf allen Ebenen – insbesondere, was den Jugendschutz anbelangt, aber auch in der Gesundheitsministerkonferenz – sofort erneut dafür einsetzen, dass das schnell auf den Weg kommt.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Dr. Maike Schaefer GRÜNE

Eine kleine Zusatzfrage noch: Das eine ist die Gesundheitsministerkonferenz. Würden Sie sich für das Land Bremen auch im Bundesrat, also zusammen mit dem Senat, noch mal starkmachen, dieses Verbot so zeitnah wie möglich auch auf Bundesebene umzusetzen?

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Claudia Bernhard

Ja, selbstverständlich. Wir werden uns auch mit Bündnispartner:innen, mit anderen Ländern noch mal absprechen, weil ich denke, da gibt es keine großen Unterschiede in der Einschätzung der Gefahrenlage, ich nenne das jetzt mal so.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens. – Bitte sehr!

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Sandra Ahrens CDU

Frau Senatorin, können Sie mir sagen, wie viele Testungen in der Vergangenheit in Bezug auf diese Gruppe und die Jugendeinrichtungen, die sich um diese drogenabhängigen Jugendlichen kümmern, über das toxikologisch-forensische Institut, also das dortige Labor, gelaufen sind und wie für die Zukunft sichergestellt wird, weil es in der Vergangenheit solche Beprobungen gab, wer das übernimmt?

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Claudia Bernhard

Die Beprobung bezüglich E-Vapes und EZigaretten, das weiß ich faktisch nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es in dem Zusammenhang zu vielen gekommen ist. Wir werden das selbstverständlich mit aufnehmen, weil wir sehr daran interessiert sind, so etwas wie Drug Checking einzuführen und das auszurollen. Insofern wäre das gar nicht allein die Frage des toxikologischen Instituts gewesen.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sandra Ahrens CDU

Sie haben mich gerade darauf gebracht: Das Drug Checking, das Sie jetzt einführen wollen, wollen Sie erst mit Bundesgeldern vornehmen. Sollen die Jugendlichen in Bremen so lange warten, bis Bundesgelder zur Verfügung stehen? Oder wird über Landesmittel finanziert und da auch eine Verbesserung des Jugendschutzes vorgenommen?

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Claudia Bernhard

Aus meiner Sicht sollten wir nicht auf die Bundesmittel warten. Eventuell kommen sie gar nicht, deswegen haben wir das auf unsere Liste mit aufgenommen. Das haben wir im Übrigen schon länger, das ist keine neue Idee, dass wir das in unser Budget mit aufnehmen können. Klar, so schnell wie möglich. Aber die Haushaltsverhandlungen dauern ja noch an.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 2: Umsetzungs- und Planungsstand der Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. Februar 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin!

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Dr. Franziska Tell GRÜNE

Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen Gründen hat der Senat bisher keine Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte eingeführt und wie plant der Senat damit zukünftig umzugehen? 2. Warum wurde auch das angekündigte Modellprojekt zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften in Kooperation mit der Deutsche Telekom Stiftung bisher nicht umgesetzt und welche konkreten Schritte plant der Senat, um dieses Pilotprojekt zeitnah zu starten? 3. Was hält der Senat von dem Vorgehen Sachsens und einer Arbeitszeiterhebung von Lehrkräften als einem ersten Schritt der Einführung von Arbeitszeitkonten?

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Sahhanim Görgü-Philipp

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Sascha Karolin Aulepp.

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Sascha Karolin Aulepp

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Tell! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten an Schulen im Land Bremen ist in intensiver Vorbereitung durch die Arbeitsgruppe „Lehrkräftearbeitszeit“. Eine Einführung bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung, nicht nur fachlich-inhaltlicher Art, sondern auch sowohl für die technische als auch die organisatorische Umsetzung. Aktuell ist der Start einer Pilotphase zum 1. August 2026 geplant und soll anschließend ein Schuljahr mit einer anschließenden Evaluationsphase umfassen. Zu Frage 2: Bei dem Projekt der Deutsche Telekom Stiftung handelt es sich nicht um ein Modell- oder Pilotprojekt der Arbeitszeiterfassung, sondern um ein Projekt zum Austausch über die aktuell in den verschiedenen Bundesländern angewendeten Arbeitszeitmodelle. Dabei geht es vor allem um Modelle, die vom Standard abweichen wie zum Beispiel Präsenzzeitmodelle, wie sie auch insbesondere in einigen Bremer Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden. Vertreter:innen von mehreren Bremer Schulen nehmen an diesem Projekt teil. Zu Frage 3: Die Erhebung in Sachsen ist auch für Bremen sehr interessant und wir erhoffen uns viele Erkenntnisse für die weitere Planung der Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften, die in das hiesige Vorgehen einfließen werden. Eine solche Untersuchung der hier geplanten Pilotphase vorausgehen zu lassen würde nicht nur weitere Kosten verursachen, sondern auch den Start einer Pilotphase verzögern. – So weit die Antwort des Senats!

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Dr. Franziska Tell GRÜNE

Sie haben jetzt erläutert, dass es bei dem Projekt der Deutsche Telekom Stiftung vor allem um den Austausch geht. Gibt es aus diesem Austausch schon irgendwelche Erkenntnisse, die in Bremen eine Rolle spielen könnten?

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Sascha Karolin Aulepp

Frau Abgeordnete, Sie wissen sicherlich, das Thema Erfassung von Lehrkräftearbeitszeit und damit in gewisser Weise vorausgehend die Definition von Lehrkräftearbeitszeit gehört mit in die fachlich-inhaltliche Erarbeitung unter den Kultusminister:innen oder den Bildungsminister:innen – was ein viel diskutiertes, aber eher zögerlich behandeltes Thema ist. Ich darf Ihnen versichern, dass Bremen an dieser Stelle eher zu denjenigen gehört, die sagen, das sollten und das müssen wir vernünftig angehen, um Schule unter den aktuellen Rahmenbedingungen abzubilden, sozusagen: Wie soll zukunftsgerichtete Schule ausgestaltet werden? Welche Menschen helfen da, wie muss Arbeitszeit von Lehrkräften aussehen und wo soll diese Arbeitszeit absolviert werden? Da gehen die Meinungen stark auseinander bei der Frage, wie das eigentlich aussehen soll. Als wir gesagt haben, wir wollen gerne mit der Deutsche Telekom Stiftung zusammenarbeiten, um mal zu gucken, Lehrkräftearbeitszeit über den Unterricht hinaus, wie definiert man das, wie machen das andere Bundesländer, waren die anderen Kultusministerien gelinde gesagt nicht wirklich begeistert. Am Ende haben sich dann doch einige andere Bundesländer im Hinblick darauf, dass wir uns angucken wollen und müssen, wie gestaltet sich Schule für Lehrkräfte aktuell, angeschlossen und arbeiten mit der Deutsche Telekom Stiftung zusammen. Das sind neben Bremen zum Beispiel das Saarland und Schleswig-Holstein. Einfach weil klar ist, wir müssen uns das näher angucken. Im Gesamtprozess dieser Zusammenarbeit mit der Deutsche Telekom Stiftung gibt es noch nichts, was wir als Zwischenergebnis oder als Grundlage für die weitere Arbeit präsentieren könnten. Aber natürlich gehört auch mit zu den Vorbereitungen für die Lehrkräftearbeitszeiterfassung hier in Bremen, zu sagen, wir müssen da möglichst zu gemeinsamen Ergebnissen und Schritten kommen. Aber im Moment ist es eher so, dass alle anderen Bildungsministerien auf Bremen gucken und sagen: Macht mal, und wir gucken dann, was wir davon gut finden und was wir davon vielleicht übernehmen wollen.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Dr. Franziska Tell GRÜNE

Sie haben in der Antwort auf Frage 3 erläutert, dass das Beispiel Sachsen ein interessantes Beispiel ist, das in Bremen aber so nicht gemacht werden kann. Ich verstehe noch nicht ganz genau: Wäre das nicht auch ein Teil, der dann vielleicht in das Pilotprojekt mit einfließen würde? Also, ist das dann Teil des Pilotprojektes, was jetzt in Sachsen eher separat gemacht wird, was dann in Bremen direkt mit einfließen soll?

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Sascha Karolin Aulepp

Das ist richtig, Frau Abgeordnete. Sachsen hat das jetzt gemacht als Grundlage dessen, dass sie ihre Lehrkräfte beziehungsweise ein repräsentatives Sample ihrer Lehrkräfte befragt haben, ganz grob zusammengefasst: „Wie viel Zeit verbringst du eigentlich mit was?“. All die, die Untersuchungen wissenschaftlich machen, würden mich jetzt böse angucken; aber im Prinzip geht es darum, sie haben natürlich gesagt: Was gehört dazu und was gehört nicht dazu? Das ist ein wesentlicher Bestandteil dessen, über das wir uns jetzt auseinandersetzen. Ich weiß, es gibt an bremischen Schulen und auch in der Personalvertretung Leute, die sagen: Ist doch ganz einfach, man nimmt einen Zettel, schreibt morgens auf, wann man anfängt zu arbeiten, schreibt dann auf, wann man aufhört zu arbeiten, dann, wann man wieder anfängt zu arbeiten, und irgendwann ist man vor 24 beziehungsweise 0 Uhr fertig und schreibt dann einfach auf: Für heute fertig. Angesichts der Bandbreite der Tätigkeiten, die Lehrkräfte in Vorbereitung des Unterrichts, zur Ausgestaltung des Unterrichts im Austausch mit Kolleg:innen benötigen, ist es eben nicht so einfach. Die Kollegin Schopper aus Baden-Württemberg berichtete vom Vorsitzenden des dortigen Philologenverbandes, der sagte: Na ja, wenn ein Geschichtslehrer die „Tagesschau“ guckt, dann ist das auch Arbeitszeit! Da habe ich gedacht, ich halte das für Staatsbürger:innenpflicht – ohne Werbung für die ARD machen zu wollen, Entschuldigung. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Das „Heute-Journal“ gibt es ja auch!) Aber genau solche Fragen und Definitionen sind ja richtig, da sind wir im engen Austausch mit Sachsen. Das gehört natürlich auch dazu, wenn man eine Studie macht, dann will man ungern das, was intern ist, schon mal extern vermarkten. Aber in dem Arbeitsprozess, wie wir das ausgestalten, beziehen wir genau diese Definitionen ein und auch, wie viel SollArbeitszeit da eigentlich hinter stehen könnte. Übrigens wie auch die Hamburger Definition, die sehr unterschiedliche Stundenkontingente für bestimmte Bereiche je nach Fach zugrunde legt. Es ist eine schwierige Diskussion. Aber die werden wir jetzt führen müssen, genauso, wie sie die in Sachsen geführt haben.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser. – Bitte Frau Kollegin!

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Yvonne Averwerser CDU

Frau Senatorin, stimmen Sie mir zu, dass es maximal irritierend ist, dass wir im Februar 2024 im „WeserKurier“ lesen mussten, dass Bremen an der Speerspitze der Lehrerarbeitszeiterfassung ist und wir nun drauf warten, dass es vielleicht zum 1. August 2026 ein ähnliches Projekt geben könnte?

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Sascha Karolin Aulepp

Frau Abgeordnete, das, was ich gerade aus der Kultusminister:innenkonferenz (KMK), jetzt Bildungsminister:innenkonferenz, berichtet habe: Ich kann Ihnen sagen, sowohl im Februar 2024 als auch heute steht Bremen an der Speerspitze der Kultusminister:innen, was die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte angeht. Sachsen würde vermutlich auch – jedenfalls nach dem, was der Kollege Clemens und sein Staatsrat Herr Kühner sagen – weit von sich weisen, dass es eine Studie zur Lehrerarbeitszeiterfassung ist, weil das bereiten sie mitnichten vor. Die KMK geht immer noch davon aus, dass es möglicherweise doch im Rahmen der Kultusminister:innen vielleicht eine Bereichsausnahme geben könnte, da sind Herr Clemens und ich beide gleichermaßen skeptisch. Aber da geht es um die Frage der Arbeitssituation von Lehrkräften. Von daher, ich finde auch, es wäre schön, wenn wir an dieser Stelle bundeseinheitlich gemeinsam schon schneller voran hätten gehen können. Aber da sich das auch aktuell nicht so richtig abzeichnet, bin ich froh über jede und jeden, der oder die da gemeinsam mit Bremen vorangeht. Von daher freue ich mich auch, dass Sachsen an dieser Stelle genauso in diese Richtung arbeitet, ganz unabhängig davon, wie man das nun bezeichnet, dieses Projekt.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Yvonne Averwerser CDU

Frau Senatorin, Sie haben nicht nur einmal gesagt, dass wir an der Stelle schon wirklich weit gekommen sind, dass es Pilotprojekte schon an einigen Schulen geben könnte oder sollte. Wie ist da die Auswertung und fließen die in die Pilotprojektgruppe ein, oder bleiben die komplett außen vor, und gibt es sie überhaupt?

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Sascha Karolin Aulepp

Der Austausch im Rahmen der Arbeitsgruppe „Lehrkräftearbeitszeit“ in meiner Behörde, an der in der Diskussion auch Vertreterinnen und Vertreter von Schulen beteiligt werden, und natürlich auch die Personalvertretung informiert ist und im Austausch ist, beschäftigt sich unter anderem – und das auch schon eine ganze Weile – damit, wie Schulen zum Beispiel im Rahmen des Präsenzzeitmodells damit umgehen, wo Arbeit abgeleistet wird und wie die abgeleistet wird. Aber wir haben keine Studie zur Arbeitssituation von Lehrkräften, wie sie Sachsen auf den Weg gebracht hat, auf den Weg gebracht. Deswegen haben wir an der Stelle keine Studien- oder Projekterkenntnisse, die wir vorlegen könnten. Aber natürlich spielen alle diese Fragen und diese bisherigen Erhebungen und Erörterungen eine maßgebliche Rolle bei der Ausgestaltung der Pilotphase.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Yvonne Averwerser CDU

Frau Senatorin, ist Ihnen bekannt, dass im Moment eine Umfrage an allen Schulen vorgenommen wird, in der Lehrkräfte selbstständig die Arbeitszeit erfassen?

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Sascha Karolin Aulepp

Sie wissen ja auch, Frau Abgeordnete, wir haben das nächste Woche auch in der Deputation noch mal als Thema, aber es ist ja schön, dass sich das gesamte Haus auch für dieses wichtige Thema interessiert, weil das natürlich schon auch große Umwälzungen beinhaltet. Von daher ist die Situation aktuell in Bremen so, dass sich die Beschäftigtenvertretung, also der Personalrat Schulen, der auch in der Abwägung, was bedeutet das eigentlich auch für die Frage, wann und wie kann ich meine Arbeit ableisten als Lehrkraft, umtriebig zeigt. Präsenzzeitmodelle, Class Room-Modelle, das ist ja der Kollege Schwarz aus Hessen, das ist das Modell, was er gerne vertreten würde: Es gibt keine Klassenzimmer mehr, sondern Lehrkräftezimmer in den Schulen, und die Kinder wechseln dann von Raum zu Raum, je nachdem, wo sie Unterricht haben. Ansonsten können Lehrkräfte ihre Vorbereitung dann, wenn gerade da kein Unterricht stattfindet, in eben diesem Unterricht durchführen. Das halte ich für sehr weitgehende Modelle. Aber natürlich muss man das auch überlegen: Dürfen dann eigentlich Lehrkräfte sonntags Arbeiten korrigieren? Und die persönliche Mini-Empirie, die ich habe, sagt, es gibt nicht ganz wenige Lehrkräfte, die das möglicherweise tun könnten. Auf der anderen Seite die Frage: Habe ich eigentlich ein Interesse daran, meine Arbeitszeit zu erfassen? In diesem Spannungsverhältnis geht es jetzt natürlich auch darum, dass an den Schulen gefragt wird: Könnt ihr bitte eure Arbeitszeit aufschreiben, mit Anfang und Ende? Das ist das, was ich eingangs gesagt habe. Ich glaube, das ist eine zu undifferenzierte Herangehensweise in dieser Angelegenheit.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Yvonne Averwerser CDU

Frau Senatorin, ein schlichtes „Ja“ oder „Nein“, ob Sie darüber informiert gewesen sind, hätte mir ausgereicht.

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Sascha Karolin Aulepp

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich habe mir an dieser Stelle, weil wir es eben nicht nur in der Deputation, sondern auch hier erörtern, erlaubt, es ein wenig zu kontextualisieren.

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Yvonne Averwerser CDU

Darf ich Ihrer Antwort jetzt entnehmen – –?

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Sascha Karolin Aulepp

Dass es mir bekannt ist, ja. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Das war ja nun selbsterklärend!)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Miriam Strunge. – Bitte sehr!

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Miriam Strunge Die Linke

Auf einer bildungspolitischen Veranstaltung gestern Abend wurde auch über den Beruf der Lehrkraft gesprochen und noch mal deutlich gemacht, dass er sich ja in den letzten Jahrzehnten sehr deutlich verändert hat; dass dazu eben auch Elternarbeit gehört und vor allem auch Bindungsarbeit mit den Schülerinnen, also eine Arbeit, die nichts mit Unterricht und nichts mit Unterrichtsvorbereitung zu tun hat und auch oft außerhalb der Unterrichtszeiten stattfindet. Wird das auch in der Arbeitszeiterfassung berücksichtigt werden?

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Sascha Karolin Aulepp

Falls gestern tatsächlich von Schulleitungen und möglicherweise auch vom namhaften Vorsitzenden der Schulleitungsvertretung geäußert worden sein sollte, dass sich das Berufsbild der Lehrkräfte in den letzten Jahren verändert habe und man nun zusätzlich Bindungsarbeit mit Kindern und Elternarbeit mache, dann würde mich das irritieren. Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass alle Lehrkräfte schon immer auch Arbeit mit Eltern machen und natürlich auch Bindungsarbeit mit den Kindern und Jugendlichen dazugehört, wenn man ihnen etwas beibringen will. Weil das so ist, gehört das natürlich auch mit zur Lehrkräftearbeitszeit dazu. Was wir aber schon auch merken an den Schulen, ist die Frage „Wofür ist Schule eigentlich insgesamt noch zuständig?“, also was müssen Lehrkräfte oder auch andere essenziell wichtige Mitglieder des Kollegiums an Schule leisten, was möglicherweise aber auch andere gesellschaftliche Akteure als Aufgabe haben – da rede ich nicht nur von den Elternhäusern und den Familien, weil das an unterschiedlichen Stellen auch besonders herausfordernd ist, sondern auch von Schulsozialarbeitenden, von Ganztagskräften, von persönlichen Assistenten, von Förderkräften . Von daher wird man auch an dieser Stelle darüber reden müssen: Was kann und muss Schule eigentlich leisten im Rahmen der Arbeitszeit der an Schule Beschäftigten und auch der Lehrkräfte? Und was gehört in andere Hände, was kann Schule also nicht leisten? Aber ja, diese von Ihnen genannten Arbeitsbestandteile gehören natürlich mit dazu.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Miriam Strunge Die Linke

Nur um das klarzustellen: Der Diskussionsbeitrag kam aus dem Publikum. Ich glaube, es ging eher darum, dass heutzutage doch mehr Elternarbeit geleistet wird als vor 25 Jahren, dass heutzutage intensivere Gespräche mit Schülerinnen oft geführt werden als vor 25 Jahren. Ich glaube, das ist so. Meine Frage wäre, ob Sie davon ausgehen, dass, wenn die Arbeitszeit erfasst wird, wir sehen werden, dass die Lehrkräfte mehr arbeiten als sie sozusagen von ihrem Stundenzettel her arbeiten, oder ob Sie davon ausgehen, dass es, wenn die Arbeitszeit erfasst wird, zu keinen Veränderungen kommen wird.

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Sascha Karolin Aulepp

Wenn ich das jetzt schon wüsste, dann müsste ich ja kein Pilotprojekt machen, sondern dann könnte ich schon davon ausgehen, wie die Situation ist, und entsprechend die Frage, was brauche ich eigentlich an Lehrkräfteversorgung an den bremischen Schulen, entweder nach oben oder nach unten regulieren. Das weiß ich aber noch nicht. Die Diskussionen, die ich mit den anderen Bildungsminister:innen habe und hatte, haben ergeben: Das ist sehr unterschiedlich. Es wird Lehrkräfte geben, die mehr arbeiten; es wird Lehrkräfte geben, die ungefähr genauso viel arbeiten wie das eben bei einer verbeamteten Lehrkraft bei 40 Stunden in der Woche der Fall ist; und es wird auch Lehrkräfte geben, die schneller sind in der Abarbeitung ihrer Aufgaben. Aber am Ende wird man sich das genau angucken müssen. Ich gehe davon aus, dass wir in Bremen viele, viele Lehrkräfte haben, in Bremen und Bremerhaven natürlich, die sich sehr stark engagieren und ihren Beruf so ernst nehmen, dass sie sagen, sie machen dann möglicherweise auch noch Tätigkeiten – so, wie Sie das ja auch gerade geschildert haben – über das notwendige Maß hinaus.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Holger Fricke. – Bitte sehr!

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Holger Fricke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Frau Senatorin, ich habe da einfach nur eine Verständnisfrage: Wie soll die Arbeitszeit der Lehrkräfte im Homeoffice erfasst werden? Sie sprachen von Stundenzetteln, die ausgefüllt werden müssen. Oder ist da bereits eine App in der Entwicklung, dass die das quasi am Rechner eingeben können? Wie weit sind Sie da?

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Sascha Karolin Aulepp

Das sind ja die technischen und organisatorischen Umsetzungsfragen an dieser Stelle. Es gibt ja nicht nur die Lehrkräfte, die Arbeit nicht sozusagen vor Ort im Büro sichtbar für alle mit Stechuhr messbar oder mit Stempel, Stempelkarte verrichten, sondern die sagen: Das mache ich im Homeoffice, das mache ich im Außendienst oder wie auch immer. Da gibt es sehr, sehr unterschiedliche Modelle. Das Einfachste wäre in der Tat, einen Laufzettel zu haben, auf dem man das jeweils immer mit Kugelschreiber vermerkt. Ich glaube, das ist definitiv nicht mehr angemessen. Deswegen gibt es natürlich auch schon Softwareund App-Vertreter und -Entwickler, die sagen: Mensch wir machen sowieso schon Unterrichtsplanung, wir machen das digitale Klassenbuch, wir haben derartige Konzepte entwickelt, von daher könnten wir uns auch vorstellen, dass wir eine App entsprechend entwickeln. Da wir in Bremen ja auch bei den Lehrkräften Dienstendgeräte haben, wäre das eine Möglichkeit, das schnell technisch zu erfassen. Da könnte man ja dann tatsächlich auch nach den unterschiedlichen Arbeitsarten so differenzieren, dass man einfach nur entsprechend anklicken muss „Jetzt angefangen damit“, „Jetzt aufgehört damit“, „Jetzt angefangen mit dem anderen“ und so weiter. Aber das gehört mit in die Vorbereitung.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne einen Politikkurs des 12. Jahrgangs der Oberschule am Leibnizplatz begrüßen. Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Anfrage 3: Datenschutz und sichere Einführung der elektronischen Patientenakte Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Holger Welt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. Februar 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin!

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Ute Reimers-Bruns SPD

Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Vorkehrungen für Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre von Patient:innen in der elektronischen Patientenakte vor der bundesweiten Einführung? 2. Wie stellen Bund und Länder sicher, dass alle Krankenhäuser, Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie weitere Leistungserbringer rechtzeitig mit der notwendigen technischen Infrastruktur ausgestattet sind, um die elektronische Patientenakte effektiv zu nutzen? 3. Welche Möglichkeiten für Meldung, Beratung und Unterstützung haben Patient:innen, Krankenhäuser, Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie weitere Leistungserbringer:innen, wenn sie Störungen, Probleme oder Datenlecks entdecken?

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Sahhanim Görgü-Philipp

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard.

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Claudia Bernhard

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Am 15. Januar 2025 ist die Pilotierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in mehr als 300 teilnehmenden Einrichtungen in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken sowie Nordrhein-Westfalen schrittweise erfolgt. Wichtige Erkenntnisse über das Zusammenspiel einzelner Komponenten und Dienste konnten bereits gewonnen und notwendige Anpassungen angestoßen werden. Auch die ersten Rückmeldungen der an der Erprobung teilnehmenden Leistungserbringenden sind positiv und konstruktiv. Damit erfüllt die Pilotphase ihren vorgesehenen Zweck. Die Einführung der ePA in Modellregionen dient unter anderem auch dem Zweck, die Anforderungen an den Datenschutz zu überprüfen. Die öffentlich gewordenen Sicherheitslücken konnten nach Auskunft der „gematik“ aktuell vollständig behoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit geht daher davon aus, dass die Patient:innendaten durch die datenschutzrechtlichen Vorkehrungen umfassend geschützt sind. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit angezweifelt werden müsste. Die bundesweite Einführung der ePA soll zum 15. April 2025 erfolgen. Zu Frage 2: Das Land Bremen gehört nicht zu den Modellregionen für den Primär-Rollout, in denen derzeit die Einführung der ePA getestet wird. Entsprechend einer Mitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft werde in den Modellregionen im vertragsärztlichen Bereich bereits in einigen pilotierten Arztpraxen mit der ePA gearbeitet, während die Einführung in den an der Pilotierung teilnehmenden Krankenhäusern langsamer verläuft. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen seien in den niedergelassenen Praxen Bremens die technischen Voraussetzungen bereits gegeben. Mit Blick auf die Krankenhäuser müssen die Softwarehersteller der Klinikinformationssysteme noch Programmierungen vornehmen. Zu Frage 3: Die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und somit auch für die ePA trägt die „gematik“. Zur Meldung von Störungen, Problemen und Datenlecks hat sie einen Stördienst eingerichtet. Darüber hinaus stehen für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen im niedergelassenen Bereich die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme als Ansprechpartner:innen bei Störungen und Problemen zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können sich in Fällen eines möglichen Datenlecks beziehungsweise Datenmissbrauchs an ihre jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen wenden. Zusätzlich verfügen die Krankenkassen über Ombudsstellen für die ePA, welche die Versicherten bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte beraten. – So weit die Antwort des Senats!

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Ute Reimers-Bruns SPD

Ist zugesichert, dass die Softwarehersteller der Klinikinformationssysteme die beschriebenen nötigen und noch ausstehenden Programmierungen bis zum 15. April vorgenommen haben, sodass die Einführung der ePA in Bremen vollständig erfolgen kann?

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Claudia Bernhard

Nach meiner Kenntnis haben sie das zugesichert. Ob es wirklich passiert, kann ich Ihnen an der Stelle nicht sagen. Wir haben alle die Erfahrung gemacht, wie langsam Digitalisierung auch in entsprechenden Einrichtungen voranschreitet. Deswegen hoffe ich mal, dass es klappt. Aber wie gesagt, das wissen wir erst Mitte April.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Rainer Bensch. – Bitte sehr!

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Rainer Bensch CDU

Frau Senatorin, haben Sie als Senatorin mit Ihren nachgeordneten Behörden irgendeine Einwirkungsmöglichkeit auf diesen von Ihnen beschriebenen Prozess?

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Claudia Bernhard

Da muss ich eine Gegenfrage stellen: In dem Sinne, wann es eingesetzt wird, oder wie gut es klappt?

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Rainer Bensch CDU

Nein, ob Sie einwirken können, nicht das Ergebnis abwarten, ob Sie jetzt diesen Prozess aktiv begleiten können oder eher so wie wir alle in der Zuschauerrolle sind.

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Claudia Bernhard

Was die Umsetzung in den Krankenhäusern anbelangt, haben wir zum Teil natürlich auf unsere städtischen Träger einen entsprechenden Einwirkungsprozess, dass man da einen nicht unwesentlichen Druck ausüben kann. Bestimmen in dem Sinn kann ich es nicht. Alle darüber hinaus gehenden Einrichtungen: da ist mein Einwirkungsprozess wirklich marginal bis gar nicht vorhanden.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 4: Hinter Gittern vernetzt: Digitalisierung als Beitrag zur Resozialisierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Sülmez Çolak, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. Februar 2025 Bitte sehr, Herr Kollege!

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Dr. Hubertus Hess-Grunewald SPD

Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich der Einsatz von Informationsterminals für die Kommunikation innerhalb der JVA seit ihrer testweisen Einführung im Frühjahr 2023 entwickelt und wie bewertet der Senat dieses Instrument in seinem Nutzen für Gefangene und Bedienstete? 2. Wie gestaltet sich die Planung eines politisch angestrebten Internetzugangs für alle Gefangenen und welche konkreten Schritte und Sicherheitsmaßnahmen sind hierzu angedacht? 3. Welche Bedeutung misst der Senat der digitalen Teilhabe für eine gelingende Resozialisierung von Gefangenen bei und welche Maßnahmen zur Förderung digitaler Kompetenzen sind geplant oder bereits umgesetzt?

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Sahhanim Görgü-Philipp

Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Björn Tschöpe.

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Björn Tschöpe

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen des „Erasmus Plus“- Projektes DIGICOR ergab sich für die JVA Bremen die Möglichkeit eines testweisen Betriebes von insgesamt drei digitalen Kommunikationsterminals auf ausgewählten Vollzugsabteilungen. Sowohl die Hard- als auch die Software wurden vom DIGICOR-Projektpartner Telio Communications GmbH im Rahmen der Projektlaufzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Evaluation des Testbetriebs zeigte sowohl die Chancen als auch die Risiken in der Nutzung entsprechender Kommunikationsterminals auf. Die Gefangenen bemängelten regelmäßig technikbedingte Systemausfälle, die letztlich doch zu einer analogen Antragstellung mittels Papier führten. Die Mitarbeitenden in der Antragsbearbeitung schätzten das arbeitserleichternde Potenzial der Digitalisierung als sehr hoch ein. Allerdings wurden die konkreten Arbeitsabläufe durch die Medienbrüche zu anderen Fachverfahren und digitalen Organisationssystemen der JVA, die für die Weiterverarbeitung des digital gestellten Antrags notwendig sind, mitunter erheblich verzögert. Die Terminals wurden daher nach Ablauf der Testphase außer Betrieb genommen. Zu Frage 2: Bremer Projekte wie die Digital Terminals zeigen deutlich auf, dass für eine Digitalisierung des Justizvollzuges zwar sowohl für die Mitarbeitenden im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung als auch die Gefangenen hinsichtlich digitaler Resozialisierung und Teilhabe eine umfassende Planung und Umsetzung unter dem Blickwinkel von modernen, sicheren End-to-End-Lösungen notwendig ist. Digitale Lösungen dieser Art sind jedoch zwangsläufig mit der Schaffung von wartungs- und damit kostenintensiven Schnittstellen zu bestehenden Fachverfahren des Justizvollzuges verbunden. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden, die das Land Bremen allein in keinem Fall wird tragen können. Die Planung, Beschaffung und Umsetzung dieser kostenintensiven Lösungen dürfte nur im Rahmen eines bundesweiten Zusammenschlusses, zumindest jedoch in Mehr-Länder-Verbünden finanziell abbildbar sein. Hinsichtlich der erfolgreichen Justizdigitalisierung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland wurden mit der ElektronischeRechtsverkehr-Verordnung (ERVV) die Rahmenbedingungen per Bundesgesetzgebung für alle Länder gleichermaßen festgelegt. Dies wird für den Justizvollzug in Deutschland nicht möglich sein, da dieser Ländersache ist. Sinnhafterweise muss sich der geregelte Internetzugang von Gefangenen in die vorstehend beschriebene erforderliche Verwaltungsmodernisierung und die damit zusammenhängende digitale Haftraumtelefonie einfügen. Zu Frage 3: Resozialisierung ohne digitale Partizipationsbausteine ist schon aktuell kaum vorstellbar. Neben der allgegenwärtigen Nutzung von digitalen Medien zur Informationsbeschaffung, Kommunikation und beispielsweise Online-Shopping führt nicht zuletzt das Onlinezugangsgesetz (OZG) dazu, dass perspektivisch auch alle Verwaltungsleistungen digital bearbeitet werden. So werden insbesondere Gefangene, die kurz vor ihrer Haftentlassung stehen, Wohnungs- und Jobinserate auf entsprechenden Onlineplattformen suchen müssen. Auch die Beantwortung von sozialen Transferleistungen findet idealerweise noch vor der Haftentlassung statt, sodass die Entlassenen auf weitestgehend geklärte und gesicherte Verhältnisse treffen können, sobald sie die Mauern der Justizvollzugsanstalt hinter sich gelassen haben. Zudem wird neben den bereits bestehenden PC-Lernplätzen in der Schule der JVA in einer Pilotphase die Nutzung der digitalen Lernplattform „elis“ (E-Learning im Strafvollzug) ausgeweitet. Somit werden Gefangene bestimmter Vollzugsabteilungen jeweils einen eigenen PC-Raum für den Zugriff auf die „elis“-Plattform erhalten. Neben dem Zugriff auf klassische Bildungsangebote bietet „elis“ dabei einen gespiegelten und damit sicheren Zugriff auf die Nachrichtenportale und Mediatheken und auf digitale Inhalte der Haftentlassungsvorbereitung, die durch die Sozialdienste aller an „elis“ beteiligten Länder in Deutschland gemeinsam entwickelt wurden. In einem ersten Testlauf werden dabei die Gefangenen der Vollzugsabteilung 25 erstmalig in der JVA Bremen einen eigenen maximal gesicherten E-Mail-Account über „elis“-Mail erhalten, um beispielsweise die digitalen Angebote des Jobcenters Bremen noch aus der Haft heraus beantragen zu können. Sollte sich sowohl die Ausweitung der allgemeinen „elis“-Nutzung als auch die Nutzung von „elis“-Mail im Speziellen bewähren, ist eine flächendeckende Ausweitung in der JVA Bremen geplant. – So weit die Antworten des Senats!

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Sahhanim Görgü-Philipp

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Dr. Hubertus Hess-Grunewald SPD

Zu Frage 1: Für welche Art von Anträgen und Informationen konnten im Testbetrieb die digitalen Kommunikationsterminals durch die Gefangenen konkret genutzt werden?

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Björn Tschöpe

Nach meiner Kenntnis ist es möglich gewesen, alle Besuchserlaubnisse über den Terminal zu beantragen, Termine beim ärztlichen Dienst zu vereinbaren und sich für die Sportangebote der JVA entsprechend anzumelden.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Dr. Hubertus Hess-Grunewald SPD

Wenn der Testbetrieb verfahrenstechnische Hürden und Grenzen digitaler Kommunikationsterminals aufgezeigt hat: Wie beurteilt der Senat dann insgesamt das Potenzial der Effektivierung digitaler Kommunikation im Justizvollzug?

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Björn Tschöpe

Ich glaube, dass der Strafvollzug der am wenigsten digitale Bereich ist, den es in Deutschland gibt. Sie müssen sich vorstellen, dass die digitalen Verhältnisse im Strafvollzug ungefähr das Digitalisierungsniveau der allgemeinen Gesellschaft vor 30 Jahren widerspiegeln. Deshalb ist das Potenzial für eine Digitalisierung riesig und all das, was es ansonsten an Effektivierungen und synergetischen Nutzungen gegeben hat, wäre in einer JVA noch vollumfänglich zu heben.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Dr. Hubertus Hess-Grunewald SPD

Zu Frage 2: Auf welche Weise könnte nach Ansicht des Senats die länderübergreifende Strategie und eine einheitliche zeitliche Zieldefinition bezüglich der Vollzugsdigitalisierung insbesondere mit Blick auf die Einführung einer elektronischen Gefangenen-Personalakte erreicht werden?

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Björn Tschöpe

In einem föderalen System wie der Bundesrepublik zu digitalisieren, beschäftigt dieses Parlament und den Senat ja an vielen Ecken und Stellen. Wer sich mit dem OZG-Reformprozess auseinandergesetzt hat oder mit der Einführung von „E-Justice“, wird feststellen, dass es ohne eine verbindliche Verpflichtung eines Enddatums vermutlich im föderalen System nicht gehen wird, also wäre ein solches Enddatum festzusetzen. Rechtstechnisch wird man das wahrscheinlich am einfachsten erreichen können über einen Staatsvertrag oder über eine Ländervereinbarung mit vergleichbarer Auswirkung. Ich habe noch nicht ganz aufgegeben, dass der Bund – obwohl er nicht für den Strafvollzug zuständig ist, aber ja sehr wohl für die digitale Rahmengesetzgebung – so etwas gegebenenfalls auch über ein Bundesgesetz machen kann. Dazu muss man aber wissen, wie in einem föderalen System so häufig, dass die Vorstellungen, was Digitalisierung im Strafvollzug bedeuten soll, in den Ländern sehr unterschiedlich sind. Manche Länder feiern noch, dass es Haftraumtelefonie gibt.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 5: Kennzeichnung von digital verfälschten und KIgenerierten Fotos und Videos Anfrage der Abgeordneten Sülmez Çolak, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. Februar 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin!

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Sülmez Çolak SPD

Wir fragen den Senat: 1. Welche Gefahren sieht der Senat in dem Veröffentlichen von bearbeiteten und KI-generierten Fotos und Videos im Kontext von Schönheitsidealen und Fake News, insbesondere für junge Menschen? 2. Wie bewertet der Senat die Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für bearbeitetes und KI-generiertes Bild- und Videomaterial, die es bereits in anderen Ländern wie in Frankreich und Norwegen gibt? 3. Welche alternativen Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung junger Menschen für bearbeitete Bilder sowie Falschinformationen über Bild- und Videomaterial?

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Sahhanim Görgü-Philipp

Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrätin Kirsten Kreuzer.

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Kirsten Kreuzer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Kinder und junge Menschen nutzen mehrheitlich soziale Medien wie TikTok, Instagram und Snapchat. Je jünger sie sind, desto höher ist der Anteil weiblicher Nutzer. In der Gruppe der Zwölf- bis Dreizehnjährigen konsumieren doppelt so viele Mädchen wie Jungen regelmäßig bild- und videofokussierte Plattformen. Dieser Geschlechterunterschied zeigt sich auch in der Bearbeitung von Bild- und Videomaterial sowie in der Nutzung von Filtern und KI-gestützten Bearbeitungstools. Jugendliche und ältere Kinder, die sich in der Phase der Identitätsentwicklung befinden, sind besonders anfällig für Botschaften, die in sozialen Medien visuell und von idealisierten Personen vermittelt werden. Dazu trägt die Feedbackkultur durch Likes und Kommentare bei, die vermeintliche Schönheitsideale verstärken und kontinuierlich wiederholen. Sofern junge Nutzerinnen und Nutzer den Unterschied zwischen retuschierten und generierten Darstellungen und der Realität nicht erkennen, kann der psychische Druck entstehen, einer idealisierten äußeren Erscheinung entsprechen zu wollen. Das geht mit dem Risiko eines verzerrten Fremd- und Selbstbildes einher, niedrigem Selbstwertgefühl, Körperunzufriedenheit und Folgeproblemen wie Essstörungen oder dem Wunsch nach kosmetischen Eingriffen. Ein wachsendes Problem im digitalen Raum sind zudem nicht einvernehmlich sexualisierte Deepfakes. Während dieses Phänomen anfangs vor allem Prominente fokussiert hat, betrifft es zunehmend auch Privatpersonen. Opfer sind fast ausschließlich Frauen. Der technologische Fortschritt und die immer niedrigschwelliger werdenden Zugänge zu Werkzeugen der Künstlichen Intelligenz tragen dazu bei, dass das Problem zunehmend in den sozialen Nahraum rückt. Die Anforderungen an Qualität und Quantität des Ausgangsmaterials für das Erstellen visueller Deepfakes sind zudem deutlich gesunken. Damit gewinnt das Thema auch im schulischen Kontext an Bedeutung. Zu Frage 2: Der Senat befindet sich hier noch in der Abstimmung einer gemeinsamen Position. Zu Frage 3: Nutzerinnen und Nutzer sollten so früh wie möglich in die Lage versetzt werden, visuelle Darstellungen zu hinterfragen, um retuschierte und KI-generierte Inhalte bestmöglich zu erkennen und ihren Kontext zu sehen. Dazu ist eine breite Öffentlichkeit nötig. Sinnvoll sind Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche sowie deren Sorgeberechtigte, Unterrichtseinheiten in Schulen sowie Hinweise in den sozialen Medien selbst. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat die Themenfelder „Fake News“ und „Schönheitsideale“ aufgegriffen und in ihre Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte integriert. Das Feld der Fake News wird in einem neu eingerichteten Fortbildungsangebot aufgegriffen. Kontext sind die politische Meinungsbildung, Populismus und Demokratie in Zeiten von Künstlicher Intelligenz. – So weit die Antwort des Senats!

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sülmez Çolak SPD

Aus der Antwort ergibt sich ja, dass es wirklich zu Problemen bei jungen Menschen führen kann, vor allem für junge Frauen. Ich habe die Antwort auf Frage 2 so verstanden, dass es da noch gewisser Abstimmungen bedarf, bis man zu einer festen Ansicht kommt, ob es einer Kennzeichnungspflicht bedarf oder nicht. Wie lange braucht der Senat denn dafür?

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Kirsten Kreuzer

Dazu kann ich Ihnen jetzt keinen Zeitplan geben, aber es sind eben verschiedene Aspekte dazu zu berücksichtigen. Man hat ja die Hoffnung mit der Kennzeichnung, dass die Auseinandersetzung mit den bearbeiteten Bildern und Videos dazu führt, dass Kinder und Jugendliche nicht so unter Druck geraten. Allerdings gibt es auch verschiedene Herausforderungen. Es gibt ja bereits Länder – das hatten Sie auch in Ihren Fragen erwähnt –, die die Kennzeichnung eingeführt haben. Dort sind die Erfolge leider nicht so, wie sie vermutet wurden, unter anderem, weil natürlich immer die Möglichkeit besteht, solche Regelungen zu umgehen, indem man sagt: Ich bin, zum Beispiel, nicht in Frankreich, sondern an einem anderen Standort, also muss ich diese Regelung nicht einhalten. Deswegen wären wahrscheinlich eher Regelungen auf EU-weiter Ebene zielführender. Dann ist das andere immer: Wenn gekennzeichnet wird, etwas ist bearbeitet, ist nicht unbedingt gekennzeichnet, was bearbeitet wurde. Je genauer man aber Regelungen dazu macht, desto mehr sind andere Dinge wieder ausgeschlossen, das zeigt auch die Erfahrung, die es bisher dazu gibt. Dann ist das andere auch die Frage nach Sanktionen und Bußgeldern und der Durchsetzungsfähigkeit. Dann gibt es natürlich auch die Anforderungen an die sozialen Medien selbst, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das haben einige auch getan. Andererseits muss man das Ganze auch eigentlich in einem Kontext sehen, weil die Kennzeichnung nicht nur isoliert zu betrachten ist, sondern es müssen ja auch Medienbildung, ein gesellschaftlicher Diskurs dazu stattfinden. Es gibt ja auch noch mal alternative Ansätze wie Selbstregulierung oder AwarenessKampagnen. Es gibt auch die Idee, dass vielleicht auch eine Alternative sein könnte, zu kennzeichnen, was nicht bearbeitet ist, also sozusagen eine Positivkennzeichnung. Diese Abwägungen der ganzen Dinge sind tatsächlich auf verschiedenen Ebenen in den verschiedenen Ressorts im Gange, und deswegen kann ich Ihnen jetzt keinen Zeitplan sagen. Aber wir sind dabei, weil wir tatsächlich natürlich alle wissen, dass es ein wichtiges Thema ist, dem wir uns widmen müssen.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 6: Northwest Alliance: Wie kann das Land Bremen davon profitieren? Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. Februar 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin!

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Janina Strelow SPD

Wir fragen den Senat: 1. Was ist das Ziel der „Northwest Alliance“, die durch das Memorandum of Understanding zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg sowie den Wissenschaftsressorts der Länder Bremen und Niedersachsen mit der Rijksuniversiteit Groningen als privilegiertem internationalem Partner am Rande der Sitzung der Wissenschaftsministerkonferenz in Berlin ins Leben gerufen wurde? 2. Wo liegen für das Land Bremen und die beteiligten Partner in Bremen und Bremerhaven hinsichtlich der Allianz die besonderen Potenziale für Forschung und Wissenstransfer und nach welchen Kriterien werden die weiteren außeruniversitären Partner ausgesucht? 3. Welche thematischen Schwerpunkte sind für die Arbeit der „Northwest Alliance“ geplant?

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Sahhanim Görgü-Philipp

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Kathrin Moosdorf.

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Kathrin Moosdorf

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Ziel der „Northwest Alliance“ ist es, einen gemeinsamen Forschungs- und Transferraum zu entwickeln und die internationale Sichtbarkeit der im Nordwesten gebündelten Spitzenforschung zu stärken. Die Universitäten in Bremen und Oldenburg möchten die Attraktivität und internationale Anziehungskraft der Region auf Studierende und Forschende aus aller Welt erhöhen. Unabhängig von Antragsmöglichkeiten und eventuellen Antragserfolgen in der aktuellen Exzellenzstrategie sollen exzellente Forschung, Lehre und Transfer vorangetrieben werden. Die „Northwest Alliance“ soll zudem die Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft befördern. Zu Frage 2: Die „Northwest Alliance“ bildet einen Rahmen, der wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure der Region zusammenbringt und deren Kooperationen strategisch fördert. Besondere Potenziale liegen darin, gemeinsame Forschungsverbünde im Nordwesten zu bilden, die die wissenschaftlichen Stärken der beiden Universitäten und der thematisch verbundenen außeruniversitären Institute in Bremen und Bremerhaven sowie Oldenburg bündeln und neue Synergien schaffen. Ein weiteres Ziel ist es, gemeinsam Graduiertenkollegs der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft), DFG-Forschungsgruppen und Sonderforschungsbereiche zu beantragen. Die „Northwest Alliance“ bringt zudem die Stärken der Universitäten mit Unternehmen und Gesellschaft zusammen und hat besonderes Potenzial im Bereich des Transfers, der Wissenschaftskommunikation und der wissenschaftlichen Gründungen. Zu Frage 3: Thematisch ist die weitere Vertiefung der Forschung unter anderem im Bereich Meeres-, Polar- und Klimaforschung geplant, wofür exemplarisch das Exzellenzcluster „Ozeanboden“ steht. Im Bereich der Gesundheitsforschung soll die gemeinsame Verbundfähigkeit gestärkt werden. In der Energieforschung und hier insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und Energiesysteme, wo es mit „ForWind – Zentrum für Windenergieforschung“ bereits eine etablierte Vernetzungsstruktur gibt, soll die Kooperation in Forschung und Transfer weiterentwickelt werden. Auf der Arbeitsebene gibt es darüber hinaus gute Anknüpfungspunkte in den Geisteswissenschaften, sodass hier auch ein Feld für einen künftigen Forschungsverbund liegen könnte. – So weit die Antwort des Senats!

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Janina Strelow SPD

Frau Senatorin, stimmen Sie mir zu, dass gerade diese neu gegründete Allianz ein wichtiger Schritt für den Wissenschaftsstandort im Land Bremen ist, auch mit Hinblick auf die Exzellenzinitiative?

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Kathrin Moosdorf

Dem stimme ich vollumfänglich zu. Wir haben wirklich großes Potenzial in der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Universitäten, die, wie ich gerade dargestellt habe, ja auch schon einiges an Kooperationen haben. Das jetzt weiter auszubauen, auch im Rahmen der Exzellenzstrategie, aber darüber hinaus auch Dinge wie die „hoi startup factory“ und weitere Dinge, die da gemeinsam in den Blick genommen werden, zeigen das noch mal deutlich. Deshalb ist das wirklich ein Gewinn für die Wissenschaftslandschaft und aus meiner Sicht auch für die ganze Region.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Janina Strelow SPD

Frau Senatorin, wir haben verstanden, dass gerade diese Allianz auch vom Austausch lebt. Können Sie sagen, ab wann die Arbeit konkret aufgenommen wird und ab wann erstmals ein inhaltlicher Output zu erwarten wäre?

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Kathrin Moosdorf

Das ist ein kontinuierlicher Prozess. Wir haben in der Vergangenheit schon eine Kooperation zwischen den beiden Universitäten gehabt. Die soll weiter intensiviert werden, gerade durch diese neue Alliance. Die akademischen Senate der beiden Universitäten haben zusammen getagt, wir haben dieses Memorandum of Understanding, was wir als Land ebenso wie das Land Niedersachsen unterstützt haben, und viele Projekte, die jetzt schon laufen. Man kann nicht sagen, es gibt einen festen Startpunkt, sondern es ist ein kontinuierliches Anwachsen der Kooperationen zwischen den Universitäten und auch des Einbindens weiterer Akteure. Im nächsten Schritt sollen sowohl weitere wissenschaftliche Institutionen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eventuell weitere Hochschulen und gerade mit Blick auf den wirtschaftlichen Bereich vor allen Dingen noch weitere Kooperationen im Bereich Forschung gefördert werden.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 7: Schutz von Kindern von Familieninfluencer:innen Anfrage der Abgeordneten Sülmez Çolak, Katharina Kähler, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. Februar 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin, Sie haben das Wort!

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Sülmez Çolak SPD

Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die kommerzielle Veröffentlichung von Fotos, Videos sowie persönlichen Informationen von Kindern in sozialen Medien durch Familieninfluencer:innen, und welche Regelungen greifen diesbezüglich aktuell, um Kinder von Familieninfluencer:innen zu schützen? 2. Inwieweit sieht der Senat weiteren Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Achtung der Privatsphäre und den Schutz vor kommerzieller Ausbeutung der Kinder? 3. Inwieweit gibt es Pläne für eine entsprechende Bundesratsinitiative?

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Sahhanim Görgü-Philipp

Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrätin Kirsten Kreuzer.

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Kirsten Kreuzer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat bewertet die kommerzielle Veröffentlichung von Fotos, Videos sowie persönlichen Informationen von Kindern in sozialen Medien durch Familieninfluencer äußerst kritisch. Die Veröffentlichungen können die Rechte zum Schutz von Kindern auf mehreren Ebenen verletzen, vor allem hinsichtlich Persönlichkeitsrechten, Datenschutz sowie Kinderund Jugendschutz. Dabei befinden sich Familieninfluencer regelmäßig in einem Konflikt zwischen den eigenen und den Interessen ihrer Kinder, deren Belange sie als Sorgeberechtigte vertreten. Anders als in Frankreich existiert in diesem Kontext in Deutschland bislang aber kein eigenständiges Recht zum Schutz von Kindern. Zu Frage 2: Der Schutz der digitalen Persönlichkeit des Kindes muss konkretisiert und durchgesetzt werden. Zwar ist es in erster Linie Aufgabe der Sorgeberechtigten, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, es muss aber davon ausgegangen werden, dass vielen die Tragweite von Entscheidungen im Umgang mit sozialen Medien nicht vollumfänglich bewusst ist. Daher besteht Handlungsbedarf in der Aufklärung, wie sie beispielsweise das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. leistet, das in diesem Zusammenhang bereits rechtliche Einschätzungen und Handlungsempfehlungen herausgegeben hat. Handlungsbedarf sieht der Senat auch hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssten Sorgeberechtigte die Tätigkeiten ihrer Kinder im Kontext Familieninfluencing genehmigen lassen. Das geschieht aber kaum, somit ist es den Behörden so gut wie unmöglich, die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu überwachen. Zu Frage 3: Die Freie Hansestadt Bremen steht mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den anderen Bundesländern im Austausch zum Thema Familien- bzw. Kinderinfluencing. Zuletzt hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2024 den Bund einstimmig zur Nachbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zum besseren Schutz von Kinderinfluencerinnen und -influencern aufgefordert. Eine Bundesratsinitiative Bremens wird geprüft. – So weit die Antwort des Senats!

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Mit Beantwortung dieser Anfrage sind wir am Ende der Fragestunde angekommen.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Zwangsdigitalisierung verhindern – Analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen sichern Antrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 19. Februar 2025 (Drucksache 21/1030) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Wiebke Stuhrberg. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwangsdigitalisierung verhindern, analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen sichern. Als wir in uns in der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND zum ersten Mal mit diesem Antrag beschäftigten, hatte ich anfangs meine Zweifel. Quasi zur gleichen Zeit erkrankte meine Schwiegermutter schwer. Die 80- jährige Frau benötigt dringend Fachärzte. Doch viele Arztpraxen sind inzwischen ausschließlich online zu erreichen. Leider hat meine Schwiegermutter kein WLAN. Seit ihrer Erkrankung ist meine Schwiegermutter auf meine Frau angewiesen, die für sie wichtige Arzttermine online erledigen muss. Das hat mich überzeugt, wie wichtig und richtig unser Antrag ist. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, 2022 lebten in Deutschland rund 3,4 Millionen Menschen zwischen 16 und 74, die noch nie das Internet genutzt haben. Das sind etwa 6 Prozent der Bevölkerung in diesem Alter. In der Altersgruppe der 65- bis 74-jährigen lebt beinahe jeder siebte Deutsche ohne Internet. In den Altersgruppen der über 74-jährigen ist die Quote noch höher. Was wäre gewesen, wenn meine Schwiegermutter keine helfende Tochter gehabt hätte? (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) In diesem Zusammenhang möchte ich Sie daran erinnern, dass Einsamkeit im Alter in diesem Hohen Haus auch schon ein großes und wichtiges Thema war. Meine Damen und Herren, die Zahl der Pflegebedürftigen wird von derzeit 5 Millionen auf 6,8 Millionen Senioren im Jahr 2055 steigen. Ich kann die kommenden Gegenargumente zu unserem wichtigen Antrag nachvollziehen, möchte sie aber entkräften. Es ist leider wahr, dass Deutschland immer noch ein digitales Entwicklungsland ist. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland unter den sieben wichtigsten Industrienationen auf dem vorletzten Platz. Deutlich hinter den europäischen Nachbarn Italien und Frankreich. Wir benötigen in Deutschland natürlich dringend eine Verbesserung der Digitalisierung, doch wir müssen auch die Schattenseite dieser Entwicklung betrachten. Eine vollständige Abkehr von analogen Angeboten führt dazu, dass Senioren, Behinderte und Menschen ohne ausreichende digitale Kompetenz gesellschaftlich komplett abgehängt werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, wollen wir das? Wir leben in einer Gesellschaft, die sich für Vielfalt und Inklusion einsetzt. Leider nicht in allen Lebensbereichen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir müssen analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen aufrechterhalten. Jede Bremerin, jeder Bremer muss die Möglichkeit haben, wichtige Anliegen persönlich zu klären. Auch wenn Antragsteller und Betroffene, aus welchem Grund auch immer, keinen Zugang zur digitalen Plattform haben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Eine zwangsläufige absolute Abhängigkeit von digitalen Plattformen muss von uns, von der Legislative, verhindert werden. Wir müssen rechtlich sichern, dass die Menschen in unserem Bundesland analoge und barrierefreie Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge in Anspruch nehmen können. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, folgen Sie dem Antrag meiner Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Digitalisierung nicht zur Barriere wird. Wir müssen sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass alle Bremerinnen und Bremer in der zunehmenden digitalen Welt ihre Rechte und Ansprüche wahrnehmen können. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, sehr geehrter Kollege Fricke! Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND präsentiert uns heute ihr neues großes Thema, zumindest glaubt sie, es gefunden zu haben. Das Thema, nämlich die vermeintliche Zwangsdigitalisierung, das war Ihnen ja so wichtig, dass Sie dazu eine Pressekonferenz einberufen haben, und diese Pressekonferenz, in der Sie sich gegen Digitalisierung aussprechen, die haben Sie bei YouTube live gestreamt. (Lachen FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir haben das nicht live gestreamt!) Das fand ich schon das erste Highlight, dass man sich gegen Digitalisierung ausspricht und das dann bei YouTube live überträgt, zumindest ist es bei YouTube verfügbar. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist falsch, wir haben es nicht live gestreamt!) Sie haben es aufgenommen, es ist bei YouTube. Dann nicht live, aber es ist zumindest bei YouTube verfügbar. Sie sind ja generell sehr aktiv bei YouTube. Sie haben da ja sehr fetzige Videos. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Danke schön, davon können Sie sich mal eine Scheibe abschneiden!) YouTube-Videos gegen Digitalisierung, da fragen wir uns: Was kommt als Nächstes? (Lachen FDP, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Pressekonferenzen bei McDonalds gegen Fastfood? (Lachen und Beifall FDP, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Genug der Vorrede, zurück zum Antrag. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie haben den Antrag nicht verstanden, leider!) Zum Antrag: Das Grundproblem Ihres Antrags ist, Sie wollen etwas über Digitalisierung und über Freiheit schreiben, aber man merkt so ein bisschen, dass beide Themen Ihnen nicht so ganz liegen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ach so, das kommt vom Richtigen!) Zweitens unterstellen Sie allerhand Dinge, die einfach faktisch nicht stimmen, und drittens bringen Sie auch ganz viel durcheinander. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) In der Überschrift geht es um analoge Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen. Es geht also um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Genau!) Der vermeintliche Digitalzwang, den wollen Sie dem Onlinezugangsgesetz entnehmen, nämlich das sogenannte Once-Only-Prinzip. Das ist geregelt in § 1a des Onlinezugangsgesetzes und darin ist geregelt, dass Bund und Länder verpflichtet sind, ihre Verwaltungsdienstleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Außerdem sind Unternehmen mit Ablauf des fünften auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Jahres verpflichtet, dass es da ausschließlich angeboten wird. Das gilt aber nicht für Bürger, das gilt für Unternehmen und das auch erst in fünf Jahren. (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Liebe Kollegen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, diesen Digitalzwang für normale Bürger, den Sie hier konstruieren wollen, den gibt es nicht, der ist eine Fata Morgana. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Glocke) Vizepräsidenten Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter zu? Sehr gern. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, haben Sie vielleicht eine Grundsteuerfeststellungserklärung abgegeben? Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Habe ich nicht, da ich kein Eigentümer bin, aber darum geht es jetzt auch gerade nicht. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Ich kenne aber ganz viele Leute, die eine abgegeben haben, und sie musste digital abgegeben werden. Es gibt also faktisch einen Digitalzwang. Würden Sie das bitte zur Kenntnis nehmen? Es gab keine analoge Möglichkeit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Die Linke: Doch! – Lachen Die Linke) Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Das ist bei der Grundsteuer – –. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Nein! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Ich kann dazu nicht so viel sagen, weil ich kein Eigentum habe. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Entschuldigung, Herr Abgeordneter! Bitte seien Sie alle ein bisschen ruhiger, ich verstehe den Redner hier vorn nicht. – Herr Dr. Schröder, Sie haben das Wort! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Ich selbst kann dazu nicht viel sagen, weil ich kein Eigentümer bin, aber den Ausführungen der Kollegen entnehme ich, dass das angeblich doch möglich gewesen sein kann. Darum geht es aber ja in Ihrem Antrag nicht. Sie rekurrieren hier ja genau auf dieses Onlinezugangsgesetz und da haben Sie verkannt, dass es hier um Unternehmen geht, mit diesem Once-Only-Prinzip. Da geht es nicht um Bürger. Sie haben einfach dieses Gesetz nicht richtig gelesen, das ist das Problem in Ihrem Antrag. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke] Ich finde es eigentlich schade, denn ich hatte so ein bisschen das Gefühl, dass es bei Ihnen mit der Digitalisierung langsam bergauf geht. Sie fingen mit Ihrem Antrag zum roten Telefonbuch an und mittlerweile hat sich der Kollege Degenhard sogar ein MacBook gekauft. Deswegen war ich guter Dinge, dass es bei Ihnen vorangeht. Der Kollege Leidreiter sagte ja am Dienstag auch zu den Mobilitäts-Apps, dass „eine digitale Mobilitäts-App in Zeiten des Smartphones zum Standard gehören sollte.“ (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ist ja auch so!) Ja, aber das geht ja nicht parallel analog. Wie soll das denn analog gehen? Wie soll man eine Mobilitäts-App denn analog machen? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das nennt man Faltkarte oder Stadtplan!) Liebe Kollegen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, wenn Sie sich mit solchen Themen beschäftigen, gerade wenn Sie das dann auch so groß aufbauschen, dann sollten Sie sich mit den Themen auch detaillierter beschäftigen, weil man ansonsten Gefahr läuft, dass man sich lächerlich macht. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie haben es nicht verstanden!) Um noch einmal den Blick nach vorn zu lenken: Aus unserer Sicht ist Digitalisierung nichts, wovor man Angst haben muss. Gerade für ältere Menschen und Menschen, die auf Teilhabe angewiesen sind, die auf Unterstützung angewiesen sind, denen kann Digitalisierung auch helfen. Beispielsweise Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, für die ist doch Telemedizin, zum Beispiel Arztgespräche per Video, ideal. Rezeptbestellung per App – jemand der vielleicht nicht mehr so gut zu Fuß ist, muss sich nicht mehr zur Apotheke schleppen. Der steckt sich da auch nicht mit irgendwelchen Krankheiten von kranken Leuten an, die in der Apothekenschlange stehen, sondern kann heutzutage von zu Hause aus per App Medizin bestellen. Smarthome: Es gibt viele digitale Assistenten, beispielsweise Sturzsensoren oder auch Smartwatches, mit denen man den Puls überwachen kann, und andere Dinge. Es gibt wirklich viele Chancen in der Digitalisierung, (Zuruf Abgeordneter Holger Fricke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) auch gerade für ältere und schwächere Menschen. Auch das Thema Einsamkeit, das wir häufiger diskutiert haben: Es gibt viele ältere Menschen, die die Chancen der Digitalisierung gern nutzen, um Videoanrufe mit ihren Verwandten zu machen, die sie sonst nicht so häufig sehen, um in Kontakt zu bleiben, um nicht einsam zu werden. Auch der Zugang zu Wissen und Unterhaltung ist durch die Digitalisierung viel einfacher. E-Books, Hörbücher, wenn man zum Beispiel nicht mehr so gut lesen kann, dann kann man sich Dinge heutzutage vorlesen lassen. Deswegen ist Digitalisierung auch eigentlich eine Chance für mehr Barrierefreiheit und auch für mehr digitale Teilhabe. Man muss sie aber natürlich richtig machen und richtig gestalten und das sollte doch unser politisches Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, liebe Kollegen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Ihr Antrag ist leider inhaltlich wirklich einfach nur schlecht. Als Grundlage für fetzige YouTubeVideos mag das reichen, für das Parlament ist das leider zu schlecht und deswegen werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, erhält der Abgeordnete Piet Leidreiter das Wort zur Kurzintervention. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Dr. Schröder, ich habe Sie eigentlich immer für einen sehr fähigen Politiker gehalten, aber was Sie hier gemacht haben, ist eine Verächtlichung eines Antrages, der inkludieren soll: Ältere Menschen, die nicht damit umgehen sollen, sollen nicht von der Teilhabe abgeschnitten werden. Das ins Lächerliche zu ziehen, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können einfach nicht mit Kritik umgehen!) finde ich ziemlich peinlich für die FDP. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Sehr Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich bin ganz ehrlich, als ich den Antrag gelesen habe, musste ich auch erst ein bisschen schmunzeln. Sonst müssen wir uns hier immer vorwerfen lassen: „Die Digitalisierung dauert zu lange! Warum passiert da denn nichts? Wieso tut sich in der Digitalisierung nichts?“ Jetzt müssen wir uns plötzlich vorwerfen lassen, dass wir Zwangsdigitalisierung vornehmen. Das ist schon wirklich eine interessante Perspektive, möchte ich sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Manchmal würde ich mir fast wünschen, wir wären in dieser dramatischen Situation, die Sie beschreiben, denn in vielen Bereichen ist die Digitalisierung noch nicht soweit. Den Bericht, dass es Ärzt:innen gibt, bei denen man nur digital Termine machen kann, fand ich wirklich schräg. Ich ärgere mich oft über Ärzt:innen, bei denen ich nicht digital Termine machen kann. Auch deswegen, weil es Menschen gibt, die große Probleme haben, Kontakt zu suchen, für die ein Formular für einen Termin so viel einfacher wäre, als die Belastung in einer vielleicht psychischen Erkrankung auch noch telefonieren zu müssen. Daher sind wir da im Gegensatz zu einem Zwang viel zu weit entfernt von einem eigentlichen Ziel, an dem sicherlich weitergearbeitet werden muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Nach dem Titel der Zwangsdigitalisierung kam in Ihrem Antrag dann die Aufzählung der Zahlen, die ja in der Rede gerade auch noch einmal gefallen sind. Sehr irritiert hat mich da die Berechnung abseits der Zahlen, die sicher stimmen mögen, wie viele Menschen aktuell kein Internet nutzen können oder wollen, dass ja die Anzahl der Menschen über 75 Jahren bis 2055 deutlich zunehmen wird. Ja, das ist richtig, das nennt sich demografischer Wandel, aber die Menschen, die 2055 über 75 Jahre alt werden, sind heute ungefähr 45 Jahre alt. Diese Menschen nutzen ja in ihrem Alltag – – und da sind die Anteile sehr viel höher als bei der Personengruppe, die im Jahr 2025 über 75 ist. Da nutzen diese Menschen schon jetzt diese digitalen Geräte. Sie nutzen es in ihrem Arbeitsalltag, denn es gibt ja quasi keine Arbeit mehr, bei der man nicht in irgendeiner Form mit Digitalisierung und Internet zu tun hat. Das ist auch gut so und darum werden diese Menschen im Jahr 2055 auch sicherlich kein Problem damit haben, mit der Digitalisierung weiter zurechtzukommen. Daher, diese Sorge, dass sich dieser Prozentanteil der Personen, die älter sind, erhöht, und deswegen der Anteil der Personen, die kein Internet haben, sich auch erhöht, der ist wirklich sehr schräg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vielleicht ist das Konzept von Digitalisierung auf Ihrer Seite auch noch nicht richtig klar, denn Digitalisierung ist ja in erster Linie eine Effizienzsteigerung. Gerade, wenn wir in die Verwaltung gucken, geht es ja darum, Prozesse so umzusetzen, dass sie gut funktionieren, dass sie vereinfacht funktionieren, dass sie schneller ablaufen und die Verwaltung entlasten – also vor allem auch die Menschen, die in dem Bereich arbeiten, aber auch die Menschen, die zum Beispiel Probleme damit haben, zum Amt zu gehen oder da anzurufen, für die es so viel einfacher ist, den Antrag digital zu stellen. Jetzt sagen Sie in Ihrem Antrag, es braucht das Recht darauf, das analog zu tun. Erstens gibt es die Möglichkeit immer. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein!) Es hat auch keiner vor, die Möglichkeit zu nehmen, zum Amt zu gehen und einen Termin zu machen, und das wird mit zunehmender Digitalisierung natürlich deutlich einfacher. Denn je mehr digital läuft, desto mehr hat das Personal für die Menschen, die vor Ort Unterstützung brauchen, auch Termine zur Verfügung. Von daher ist Digitalisierung der Weg, der den Menschen, die es nicht digital erledigen können, mehr hilft als weniger Digitalisierung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Auch da mit Datenschutz zu argumentieren, finde ich ehrlich gesagt ziemlich schräg. Ich frage mich, was Sie für eine Vorstellung haben, was mit den Anträgen passiert, wenn man sie analog ausfüllt. Dann füllt man einen Papierantrag aus, der wird dann beim Amt abgegeben. Dann wird er wahrscheinlich abgetippt und ins Computersystem gegeben und weiterverarbeitet, weil irgendwie – was auch immer der Antrag fordert, ob es jetzt um irgendwelche Gelder geht, um irgendwelche Anträge auf Dokumente oder wie auch immer – muss der ja durchgeführt werden. Die Verwaltung arbeitet ja digital, die werden die Anträge nicht komplett analog bearbeiten. So funktioniert unsere Arbeitswelt zum Glück heute nicht mehr. Von daher sind da auch die Bedenken in Sachen Datenschutz wirklich schräg, denn unsere Behörden sind ja bekanntermaßen in Sachen Datenschutz wirklich gut aufgestellt und wirklich streng, was die Regelung angeht. Das wird sich auch nicht ändern, wenn die Prozesse weiter digital ablaufen. Von daher komme ich hier zum Schluss. Das Problem, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, besteht nicht. Wir lehnen den Antrag ab und sehen ganz klar, dass das, was Sie hier als Drama aufmachen, so nicht besteht. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Schade, ich hatte jetzt mit Zustimmung gerechnet!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Simon Zeimke. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wer einen Termin beim Arzt braucht, bekommt den übrigens auch – Serviceinfo – über die 116 117 per Telefon, ohne Internet. Bremen braucht Fortschritt statt Angst. Das bringt es aus meiner Sicht auf den Punkt. Der Antrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND zur angeblichen Zwangsdigitalisierung erweckt den Eindruck, als würden wir die Menschen ins Internet zerren wollen. Das ist schlicht falsch. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Natürlich wissen wir, dass nicht alle mit Smartphone, Tablet und PC aufgewachsen sind, aber als CDU sagen wir ganz klar: Wir wollen niemanden abhängen, aber den Begriff „Digitalzwang“ zu bemühen, ist ein künstliches Schreckgespenst, maßlos überzogen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein!) Digitalisierung bedeutet nicht, analoge Wege zu verbauen, sondern Abläufe zu vereinfachen und Dienstleistungen effizienter zu machen. Wer das Internet nicht nutzt, wird nicht ausgebremst. Unsere Verwaltung muss für alle funktionieren – digital und analog. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Digitale Angebote bedeuten: kürzere Wege, weniger Wartezeit, rund um die Uhr verfügbar. Das ist kein Zwang, sondern Service. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Bremerinnen und Bremer! Wir holen Sie da ab, wo Sie stehen, digital und analog. Genau das ist unser Ansatz. Darum setzen wir auf Schulungen, digitale Sprechstunden, Vor-Ort-Hilfe und barrierefreie Portale. Der Antrag aber zeichnet ein Zerrbild, als würde der Staat Menschen zur Internetpflicht nötigen. Das ist reine Panikmache und nichts weiter. (Beifall CDU) Was besonders irritiert: Noch letztes Jahr hat BÜNDNIS DEUTSCHLAND unseren Antrag „Digitalisierung first, Bedenken second“ mitgetragen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja genau, weil wir beides wollen!) Damals war man sich einig, mutig voranzugehen, Verwaltung ins digitale Zeitalter zu holen. Und heute? Heute warnen Sie vor einer angeblichen Zwangsdigitalisierung. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, schließt sich auch nicht aus!) Meine lieben Kollegen, das ist kein Kurswechsel. Das ist ein politisches Schleudertrauma. (Lachen FDP – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) „Zwangsdigitalisierung“, das ist ein Schreckgespenst. Wer so redet, malt Fantasien an die Wand und bremst echten Fortschritt aus. Ja, es gibt Offliner, und die brauchen Angebote zur Unterstützung. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ach!) Aber die Behauptung, man müsse bald zwangsdigital kommunizieren, ist Unsinn. Wir bauen digitale Angebote aus und bieten Unterstützung, wo sie notwendig ist. Das ist verantwortungsvoll, nicht exklusiv, sondern inklusiv. Wer erst „Digitalisierung first“ ruft und dann „Zwangsdigitalisierung“ schreit, ist nicht konsequent, sondern konfus. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir als CDU haben letztes Jahr einen Digitalcheck gefordert, um Gesetze und Prozesse digitaltauglich zu machen, unter den Leitlinien „Digital by Design“ und „Digital first“. BÜNDNIS DEUTSCHLAND hat zugestimmt und heute tun Sie so, als ginge es um ein digitales Zwangsregime. Was ist denn bitte in den letzten Monaten passiert? (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Sie haben das nicht verstanden! – Lachen FDP) Wer damals für digitale Innovation und einen klaren Maßnahmenplan gestimmt hat, sollte jetzt nicht so tun, als würde das Land auf Teufel komm raus alle Bürgerinnen und Bürger ins Internet zerren. Papier und Digital ewig parallel, das ist Bürokratie zum Quadrat, bezahlt von unseren Steuergeldern. Zweifache Systeme, Papierstapel und Warteschlangen helfen niemandem. Analoge Wege bleiben ja, wo es Sinn ergibt, aber die Zukunft liegt im Abbau von Barrieren und nicht im Aufbau von Ängsten. Ganz ehrlich, wer online ein Bankkonto oder eine Versicherung verwalten kann, wird auch digitale Verwaltungsdienstleistungen nutzen können. Die Privatwirtschaft macht es längst vor. Doppelstrukturen wird sich dort niemand mehr leisten können. Der Antrag von den Rechtssitzern in der Bürgerschaft unterstellt auch, digital sei weniger sicher. Das ist zu kurz gedacht. Datenschutz ist kein Alleinstellungsmerkmal von Papier. Analoge Dokumente können verlorengehen, Akten falsch abgelegt, Unterlagen kopiert werden, ohne jede Nachverfolgung. Moderne Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Sicherheitsprotokolle – all das macht Digitales heute sicherer als das gute alte Papier. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Bremen, meine Damen und Herren, steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel und immer mehr Aufgaben. Wir brauchen Digitalisierung, um handlungsfähig zu bleiben. Wir brauchen mehr Mut und weniger Panikmache. Das ist Fakt. Digitalisierung heißt, Barrieren abzubauen, nicht neue zu errichten. Wer jetzt den digitalen Weltuntergang an die Wand malt, obwohl er letztes Jahr noch digital vorangehen wollte und diese Woche hier im Hause sagte – das wurde schon zitiert, ich mache es gern noch einmal –, ich zitiere den Kollegen Leidreiter: „Wir leben in einer mobilen Zeit und müssen als Stadt und Bundesland modern sein, weil fast alle Smartphones nutzen.“, der muss sich schon fragen lassen: Wo ist da noch Glaubwürdigkeit? Digitalisierung ist keine Gefahr, sondern eine Riesenchance. Wir holen alle ins Boot, statt Panik zu schüren. Wenn BÜNDNIS DEUTSCHLAND das hier als Kampf gegen eine eingebildete Digitaldiktatur inszenieren will, um sich zurück in die gute alte Zeit zu träumen, kann man nur sagen: Früher war nicht mehr Lametta. (Beifall CDU) Sie ahnen es: Wir lehnen den Antrag ab. Mein Appell: Lassen Sie uns die Zukunft nicht aus Angst verzögern, sondern so gestalten, dass alle mitgehen können. Fortschritt statt Panik, das ist unser Weg als CDUFraktion für alle Bürgerinnen und Bürger in Bremen, egal ob jung oder alt. – Vielen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes erhält das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter zu einer Kurzintervention. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Zeimke, wir sind nicht rückwärtsgewandt, wir wollen nur inkludieren. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Steile These! – Zurufe) Darf ich mal ausreden? Noch etwas: Für die Grundsteuerfeststellungserklärung gab es einen Digitalzwang. Sie war nicht analog abzugeben. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Zur Sache!) Selbst Ihr Haushalts- und Finanzausschussvorsitzender, Herr Eckhoff, ist, wenn Sie sich erinnern, an dem Ausfüllen des ELSTER-Zertifikates oder mit ELSTER gescheitert. Verbreiten Sie hier keinen Unsinn! Es war die erste private Steuererklärung, die digitalzwangsmäßig abgegeben werden musste. Wenn Sie es nicht besser wissen, reden Sie besser nicht darüber, wir wollen hier keine Fake News. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind so was von rückwärtsgewandt!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jetzt haben Sie ja die ganz große Keule gegen uns rausgeholt, wir würden Angst vor Digitalisierung machen und (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) wir wären digitalisierungsfeindlich. Das ja alles Humbug, das ist Quatsch, was Sie da erzählen, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig! – Unruhe) das ist dummes Zeug. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Augen auf bei der Wahl des Antragstitels!) Ich habe bereits in meiner vorangegangenen Rede ausgeführt, dass Deutschland immer noch digitales Entwicklungsland ist und das ist ja anscheinend besonders traumatisierend für Sie, liebe Kollegen der FDP, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) war Ihr abtrünniger Ex-Parteifreund Volker Wissing doch während der glanzvollen Ampel-Regierung für Digitalisierung zuständig. Nun ist der Wissing weg, doch die deutsche Digitalisierung hängt weltweit immer noch hinterher. Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Doch die Politik, auch hier in Bremen, gelobt natürlich Besserung: Wir machen das jetzt alles ganz toll und ganz digital. Trotzdem dürfen wir – –. Wir sperren uns da ja auch nicht, das ist Quatsch. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das haben wir ja gesagt!) Eben! Trotzdem dürfen wir Menschen, die keinen Internetzugang haben, nicht allein lassen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Genau, darum geht es!) Ich denke, für Hohn und Spott ist da kein Platz (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig, leider gar nicht angemessen! und auch nicht für diese Polemisierung, die wir hier erleben müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND] Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Wiebke Stuhrberg das Wort. Staatsrätin Wiebke Stuhrberg: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser Debatte ist, glaube ich, eines deutlich geworden: Eine Zwangsdigitalisierung existiert nicht, (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) weder in Bremen noch anderswo. Vielmehr haben wir heute eine lebhafte Debatte, und das ist ganz schön, über die Herausforderungen und die Chancen der digitalen Welt erlebt und auch der digitalen Verwaltung geführt. Auch wenn hier jetzt ganz unterschiedliche Perspektiven diskutiert und vertreten wurden, zeigt sich doch: Die bremische Verwaltung setzt auf Modernisierung, die niemanden ausschließt. Vieles wurde in der vorangegangenen Debatte bereits gesagt, ich scheue mich aber nicht, die wichtigsten Punkte durch meinen Beitrag vielleicht noch einmal hervorzuheben beziehungsweise zu unterstreichen oder die eine oder andere Frage noch einmal aufzuklären. Der Antrag von Ihnen, von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, geht von einer Prämisse aus, die schlichtweg nicht zutrifft: Eine Verpflichtung zur ausschließlichen digitalen Nutzung von Verwaltungsleistungen gibt es nicht, (Zuruf BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weder in Bremen noch auf Bundesebene. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Gibt es mehr Beispiele als die Grundsteuer?) Dass die Bremer Bürger – –. Das Onlinezugangsgesetz gibt klar vor, dass digitale Angebote geschaffen werden sollen. Es schreibt aber nicht vor, dass die analogen Wege abgeschafft werden müssen. Ein Blick auf die Realität zeigt auch, dass die Verwaltung bereits heute eine breite Palette an Zugangswegen bereithält und bietet. Wer Anträge online stellen möchte, der kann dies tun, und wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, auch bei der Grundsteuererklärung, der kann das ebenfalls tun, weil er die Möglichkeit hat. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das war ein Gesetz!) Wer Unterstützung benötigt, bekommt sie auch, sei es in unseren Bürgerämtern oder durch digitale Schulungsangebote. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, unsere Verwaltung entwickelt sich auch kontinuierlich weiter und das kann ich auch durch Zahlen belegen. Laut aktuellem Digitalindex nutzen bereits 65 Prozent der Bremerinnen und der Bremer digitale Verwaltungsleistungen. Das sind übrigens 9 Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. Eins möchte ich an dieser Stelle auch noch unterstreichen: Bremen liegt damit bundesweit an der Spitze insbesondere bei der mobilen Nutzung von E-Government-Angeboten. Das belegt: Unsere Bürgerinnen und Bürger sind digital affin und wir gestalten diesen Wandel aktiv mit. Gleichzeitig arbeiten wir daran, die digitale Kompetenz weiter zu stärken. So werden auch in den Bürgerämtern digitale Antragsstationen vorbereitet, an denen die Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützung von Fachpersonal online Anträge stellen können, und auch Workshops, Schulungen sind Teil unserer Strategie, um die Akzeptanz und die Nutzung digitaler Angebote zu fördern. Digitalisierung soll schließlich kein Hindernis sein, sondern eine Erleichterung für alle. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf ein weiteres zentrales Argument des Antrags eingehen. Das ist die Forderung nach einem gesetzlichen Recht auf analoge Verwaltungsangebote. Hier muss man klarstellen: Dieses Recht besteht bereits, und zwar unmissverständlich. Niemand wird gezwungen, einen digitalen Weg zu gehen. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz – das ist übrigens § 64 für diejenigen, die es nachlesen wollen – einen Antrag zur Niederschrift direkt bei der Behörde zu stellen. Diese Möglichkeit ist nicht nur Theorie, sondern sie ist auch gelebte Praxis, und sie wird auch weiterhin bestehen. Wer behauptet, dass Menschen hier vor verschlossenen Türen stehen, der verbreitet schlichtweg ein falsches Bild. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso ist der Zugang zu analogen Informationen längst geregelt. Behörden informieren ihre Bürgerinnen und Bürger über ganz unterschiedliche Kanäle – online, per Post, über Aushänge oder über persönliche Beratungen. Eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung würde hier überhaupt gar keine Verbesserungen bringen, sondern einfach nur zu unnötiger Bürokratie führen. Meine Damen und Herren, das Fazit ist klar: Der Antrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND suggeriert eine Problemlage, die nicht existiert. Er ignoriert, dass Bremen bereits einen klugen Weg gegangen ist und dabei die analoge Erreichbarkeit gar nicht gefährdet. Wir treiben die Digitalisierung voran und behalten dabei immer die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Blick. Niemand wird hier ausgeschlossen, und wir setzen auf sinnvolle Lösungen anstelle von Populismus. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordnete Julia Tiedemann meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Der Senat beantwortet wohl keine Zwischenfrage!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Dann: Julia Tiedemann zu einer Kurzintervention. Abgeordnete Julia Tiedemann (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es wurde gerade im vorigen Beitrag gesagt, dass die Digitalisierung eine Erleichterung für alle sein soll. Es gibt viele Gruppen in der Bevölkerung, denen die Digitalisierung keine Erleichterung, sondern eher nicht nur eine Schwierigkeit, sondern eine Belastung ist. (Zuruf Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]) Dementsprechend ist diesen Gruppen ebenfalls Aufmerksamkeit zu schenken und es sind entsprechende Angebote konstant zu unterbreiten. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Abgeordneter Senihad Šator [SPD]: Das wurde doch eben erklärt!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Daher ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Herren, wenn wir in der Abstimmung sind, dann bitte ich Sie, diese Zwiegespräche zu unterlassen. Das stört mich hier im Ablauf. – Danke sehr! Den Rechtsstaat konsequent durchsetzen – Senat Bovenschulte darf keinen Missbrauch des Kirchenasyls in Bremen zulassen! Antrag der Fraktion der CDU vom 18. März 2025 (Drucksache 21/1067) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort Frank Imhoff. Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren hier heute nochmals das Thema Kirchenasyl und ich möchte gleich eines vorwegsagen: Die CDUFraktion in der Bremischen Bürgerschaft steht aus christlicher humanitärer Überzeugung geschlossen zum Kirchenasyl. (Beifall CDU) Aber – Sie haben es natürlich geahnt– ebenso klar ist: Das Kirchenasyl ist kein zusätzlicher Rechtsweg für alle. Kirchenasyl ist und bleibt eine Ausnahme und daran gibt es auch nichts zu rütteln, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, FDP) Wir haben heute das Thema Kirchenasyl eingebracht, weil es zur „never ending story“ hier in unserem Bundesland wird. Dazu trägt vor allem das Verhalten der Zionsgemeinde aus der Bremer Neustadt bei. Doch was ist passiert? Im Dezember 2024 wurde auf der Innenministerkonferenz deutlich: In Bremen befinden sich überproportional viele Flüchtlinge im Kirchenasyl. In der Folge wurde versucht, ein Flüchtling aus der Zionsgemeinde nach dem Dublin-Verfahren nach Finnland auszuweisen. Das Ergebnis, wir haben das hier auch alles debattiert, kennen wir ja bereits. Danach folgten Gespräche zwischen dem Innensenator und der Evangelischen Kirche und das Ergebnis war, dass sich beide Seiten an das Dossierverfahren und das Kirchenasyl halten wollen und das Kirchenasyl auch nicht infrage gestellt wird. Meine Damen und Herren, dann hatten wir vorletzte Woche die Innendeputationssitzung, um uns berichten zu lassen, wie der Senator und die Evangelische Kirche denn jetzt verblieben sind. Dort wurde deutlich, dass die Evangelische Kirche zurzeit sechzig Anfragen pro Woche für das Kirchenasyl hat. Das zeigt: In der Vergangenheit wurde das Kirchenasyl in Bremen missbraucht. Das können und wollen wir als CDU-Fraktion nicht gutheißen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Dankenswerterweise prüft die Bremische Evangelische Kirche inzwischen sehr genau und lässt nur einzelne Härtefälle zu. Meine Damen und Herren, jetzt könnte man ja denken, dass alle Beteiligten wieder zum rechtsstaatlichen Verfahren zurückgekehrt sind und das Kirchenasyl jetzt ins ruhige Fahrwasser kommt, doch dann das: Die Zionsgemeinde und der Flüchtlingsrat rufen grundlos dazu auf, dass sich Flüchtlinge der Gemeinde versammeln, um einer rein theoretischen Abschiebung, die niemand geplant hatte, vorzubeugen. Was für eine Farce! Dabei wurde dazu aufgerufen, gegen das geltende Recht, gegen das DublinVerfahren zu demonstrieren. Dass der Flüchtlingsrat so etwas macht, das nehmen wir zur Kenntnis, aber dass die Verantwortlichen der Zionsgemeinde aktiv daran beteiligt sind, und das nach der Verständigung zwischen der Kirche und dem Innensenator, meine Damen und Herren, dafür hat die CDU-Fraktion kein Verständnis. (Beifall CDU, FDP) Wir begrüßen es übrigens ausdrücklich, dass die Bremische Evangelische Kirche sich von den Vorgängen distanziert hat. Das war die richtige Botschaft zur richtigen Zeit, und dafür sagen wir Danke. (Beifall CDU, FDP) Als richtige Maßnahme sehen wir auch das Moratorium an, das zwischen der Zionsgemeinde und der Evangelischen Kirche in Bremen vereinbart wurde. Der Presse war zu entnehmen, dass verabredet ist, dass bis auf Weiteres keine Geflüchteten in der Zionsgemeinde mit Kirchenasyl aufgenommen werden und dass auch keine Veranstaltungen zum Kirchenasyl mehr stattfinden, zumindest dort nicht. Dass sich die Vertreter der Zionsgemeinde angeblich nicht an diese Vereinbarung erinnern können, das spricht ja wirklich Bände. Jetzt geht es natürlich noch weiter, jetzt wird in der Gemeinde ein Weg beworben und beschritten, wie die Bezahlkarte für Flüchtlinge, die in Bremen ohnehin schon liberaler ist als in Niedersachsen, noch weiter umgangen wird. (Zuruf: Richtig!) Gutscheine werden gegen Bargeld umgetauscht. Das ist zwar leider legal, aber das ist nicht hinnehmbar, denn es untergräbt den Sinn der Bezahlkarte komplett, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Dass ein Sprecher aus dem Sozialressort diese Aktion noch als „normal“ bezeichnet, das finde ich schon beschämend, und ich frage mich: Was sind eigentlich die Vereinbarungen von Bremen im Bundesrat noch wert, die wir hier bei der Bezahlkarte bekommen haben? (Beifall CDU, FDP) Dann gab es noch diesen unsäglichen offenen Brief, auf den ich natürlich auch noch zu sprechen kommen möchte, von Wissenschaftlern, die sich angeblich so mit Bremen verbunden fühlen. Darin wird das Handeln der Zionsgemeinde übrigens ausdrücklich gelobt und gegen das DublinVerfahren argumentiert. (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Ja, richtig so!) Das heißt, hier wird dem Verstoß gegen geltendes Recht das Wort gesprochen. Dass eine ehemalige grüne Abgeordnete hier aus unserem Haus den Brief mitunterschrieben hat: geschenkt! Dass wir von den Linken nichts anderes gewöhnt sind: vielleicht nicht normal, aber nehmen wir auch zur Kenntnis. Aber dass ein amtierender Richter des Staatsgerichtshofes in Bremen sich in einem offenen Brief gegen geltendes Recht stellt, das offenbart schon ein problematisches Verhältnis oder Verständnis von der Rolle eines Richters am höchsten Gericht. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Hier wäre mehr richterliche Zurückhaltung geboten und ein Beitrag zu mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat, meine Damen und Herren, das erwarte ich einfach. (Beifall CDU, FDP) Meine Damen und Herren, diese Entwicklungen zeigen, dass der Staat die Kontrolle behalten muss. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, der drei klare Punkte fordert: Wir möchten gern regelmäßig Berichte darüber, wie viele Menschen sich in Bremen im Kirchenasyl aufhalten. Wir möchten gern die befristete Umsetzung der Rückführung nach Dublin-III-Verfahren, dass die fristgerecht auch umgesetzt wird, das ist ganz wichtig. Wir wollen die Umsetzung und wir wollen die Einhaltung des geltenden Rechts von allen Beteiligten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Was die Zionsgemeinde macht und was dort passiert, das schadet am meisten übrigens dem Kirchenasyl. Wir stehen zum Kirchenasyl, aber noch mehr stehen wir zu unserem Rechtsstaat. Genau deshalb müssen und werden wir uns an das geltende Gesetz wieder halten müssen. – Vielen, vielen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute mit dem beginnen, was mein Kollege Tuncel gestern gesagt hat: Die derzeitige Bekämpfung von Menschen, die Schutz suchen, ist nur um den Preis zu haben, dass diese Menschen nicht in ihrer Heimat sterben, sondern an den Grenzen Europas. Zu Recht wird eine solche Politik der Missachtung von Menschenrechten in dem vor wenigen Tagen aus der Bremer Wissenschaft an die Bremer Evangelische Kirche gerichteten offenen Brief als Migrationsabwehr bezeichnet. (Beifall Die Linke) Ich will in meiner Rede die Debatte zum Kirchenasyl einmal ins Verhältnis zu dieser Politik setzen, denn seit Jahrzehnten haben deutsche Parlamente eine Asylrechtsverschärfung nach der nächsten beschlossen. Ich könnte jetzt mit der De-facto-Abschaffung des Asylrechts Anfang der 1990er anfangen, mit der man damals glaubte, die immer mehr werdenden Wähler rechtsextremer Parteien und wütenden Nazi-Mobs wie in Hoyerswerda und Lichtenhagen zu besänftigen. Ich fange aber 2014 an. Zwischen 2014 bis zum Antritt der Ampelregierung gab es achtzehn Verschärfungen im Asylrecht in acht Gesetzespaketen. Die Ampel selbst hatte im Koalitionsvertrag noch einige gute Vorhaben, führte in den drei Jahren aber mehr als zehn weitere Verschärfungen in diversen Gesetzespaketen mit so zynischen Namen wie „Rückführungsverbesserungsgesetz“ durch. Das sind also etwa dreißig Verschärfungen in zehn Jahren. Dazu kommt ein verschärftes Verwaltungshandeln, zuerst unter Horst Seehofer und weiter verschärft unter der Ampel. Jetzt werden auch bedrohte Minderheiten in Gegenden abgeschoben, in denen ihnen nach einem Genozid weitere systematische Verfolgung droht, wie zum Beispiel Jesid:innen im Irak. Der Familiennachzug für Minderjährige wurde in der Praxis des Auswärtigen Amtes eingeschränkt. Nach einem Jahrzehnt der Verschärfungen und der brutaleren Abschiebepraxis, die vielfach bereits jetzt gegen Europarecht und unsere Verfassung verstößt, sind Sie leider immer noch nicht zufrieden. Im letzten Jahr gingen knapp 230 000 Asylerstanträge in Deutschland ein. Das sind deutlich weniger als noch im Jahr davor. Dieser Zahl stehen bundesweit etwa 550 Kirchenasyle gegenüber. Das sind 0,2 Prozent! Dabei stammen nicht einmal alle Fälle aus dem gleichen Jahr der Antragstellung. Diese Menschen durchlaufen nach einem Kirchenasyl ein ganz normales Asylverfahren beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Sie werden wie alle anderen in Massenunterkünften untergebracht, sie bekommen keine Extrawurst. Insofern betreiben Sie mit Ihrem Antrag handfeste Desinformation, wenn Sie behaupten, mit dem Kirchenasyl werde ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland erzwungen. (Beifall Die Linke) Wir Linke haben schon in der letzten Debatte klargestellt, dass nicht die Kirchen die Abmachung mit dem BAMF aufgekündigt haben, sondern dass das BAMF sich weigert, seinen Teil umzusetzen. Die Dossiers werden einfach nicht bearbeitet, und wenn, dann mit Textbausteinen abgelehnt. (Beifall Die Linke – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!) Das ist die Situation, das ist der Rahmen, in dem die CDU hier diesen Antrag stellt. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Ich möchte aber auch noch eine kleine Überraschung, die ich für Sie bereitgehalten habe, hier an dieser Stelle zeigen. Und zwar halte ich es zwar für ziemlich wirr, den Senat jetzt dazu aufzufordern, eine Vereinbarung anzuwenden, von der er kein Teil ist, aber ich stimme Ihnen zu, dass das ursprünglich beidseitig vereinbarte Verfahren vom BAMF wieder angewendet werden sollte. Ich habe ja eben erklärt, warum. Wenn Sie von der CDU aber schreiben, Sie erkennen das Kirchenasyl als eine humanitäre Notlösung in besonderen Einzelfällen an, dann ignorieren Sie, dass das, was vor zehn Jahren noch ein Einzelfall war, auch durch Ihre Politik heute immer notwendiger wird. (Beifall Die Linke) Ich habe Ihnen gerade schon ein paar Verschärfungen aufgezählt – es gibt natürlich noch weitere. Auch schwere Erkrankungen stehen einer Abschiebung nicht mehr im Wege, der Familiennachzug für Kriegsflüchtlinge wurde ausgesetzt, den Betroffenen wird der Termin der Abschiebung nicht mehr mitgeteilt, sodass sie überfallartig abgeschoben werden. Die Menschen werden auf Jahre in Massenunterkünften untergebracht. Die Gründe für eine Abschiebehaft – also Knast ohne Verbrechen, das muss man an dieser Stelle mal so sagen – werden ausgeweitet, und da bin ich noch gar nicht bei den Verschärfungen der Ampel angekommen, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Knast ohne Verbrechen, was ist das wieder für eine Formulierung!) die die Haftlager auch für Kinder an den Außengrenzen beschlossen hat. Wir Linke, wir sehen auch hier in Bremen kritisch, wie bisher nicht durchgeführte Abschiebungen in unsichere Länder angegangen werden sollen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Wir Linke sehen auch hier in Bremen kritisch, wie bisher nicht durchgeführte Abschiebungen in unsichere Länder angegangen werden sollen, wie noch beinahe Minderjährige nach Kroatien gebracht werden sollen, wo systematisch Gewalt angewandt wird, oder nach Albanien, wo sie jahrelang missbraucht wurden. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wann haben wir denn zuletzt nach Kroatien abgeschoben? Das stimmt doch einfach nicht!) Herr Imhoff, offensichtlich kennen Sie die Organisation Amnesty International nicht. Geben Sie das mal bei Google ein und dann können Sie genau das nachlesen. (Beifall Die Linke) Vielen Dank an dieser Stelle an solche Organisationen, die solche Grausamkeiten aufdecken! (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Wir tragen das in Bremen nicht mit, wir setzen uns ein, dass wieder der Einzelfall, also der Mensch gesehen wird. Wenn heute das Alltag ist, was vor zehn Jahren noch brutale Ausnahme war, dann ist nicht der eine Mensch von 500 das Problem, der in einer Kirche Zuflucht sucht, um ein faires Verfahren zu erlangen. Aber ich weiß ja, was Sie vorhaben, denn langsam sind alle Verschärfungen durch, die in einem Rechtstaat, wie Sie es ja immer so vorhalten, möglich sind, in einer menschenrechtlich gebundenen Demokratie. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das haben wir nicht vor, das ist Fakt!) Deswegen richten Sie jetzt Ihren Verfolgungswillen auf diese Menschen. Sie wollen jetzt eine Statistik über sie anlegen und alle drei Monate darüber diskutieren, als gäbe es kaum etwas Dringenderes. Sie wollen die Menschen bestrafen, die Schutzsuchenden unter Wahrnehmung ihres Versammlungsrechtes beistehen, das gehört natürlich auch zu einem Rechtstaat dazu. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ja!) Aber das ist Ihnen egal, denn Sie wollen Abschiebungen um jeden Preis. Sie wollen noch die letzten Nischen der Menschlichkeit für Schutzsuchende ausräuchern und es überrascht Sie nicht, dass wir die gegenteilige Position einnehmen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ich möchte meine Rede deshalb mit einem Dank schließen: Ich danke den engagierten Menschen, die sich seit Monaten organisieren, um Menschen zu schützen. – Ihr macht eine tolle Arbeit! Ich danke der engagierten, aktiven Gemeinde der Zionskirche und schließlich auch den Wissenschaftlern, die die BEK (Bremischen Evangelischen Kirche) in ihrem offenen Brief an ihre Pflicht erinnert haben! (Beifall Die Linke) Diese Menschen, das sind die Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Rechtsbrecher!) die unsere demokratischen Grundwerte verteidigen, auch wenn es schwierig wird. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das sind die, die Gesetze brechen! Nichts anderes!) Und zufällig sind es auch die Menschen, für die ich sehr gern hier stehe. (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hassanpour, aus unserer Sicht sind das Rechtsbrecher! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit der Besetzung der Zionskirche am 9. Dezember durch Asylaktivisten erlebt Bremen Diskussionen um das Kirchenasyl. Neben einer offensichtlich schlecht organisierten Asylverwaltung zeigt das doch vor allem eins, nämlich, dass es maßgeblichen Protagonisten in Bremen an Respekt vor dem Rechtsstaat und seinen Verfahren fehlt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Um das Rechtsstaats- und Demokratieverständnis von Vertretern des Senats, Teilen der evangelischen Kirche und der sogenannten Zivilgesellschaft geht es in erster Linie und erst in zweiter Linie um die Frage, wie viele Fälle von Kirchenasyl es in Bremen konkret gibt und wie mit diesen Fällen im Einzelnen umgegangen wird. Um nicht missverstanden zu werden: Das sind wichtige Fragen und zurecht kritisiert die CDU-Fraktion die diesbezüglich unkonkreten Auskünfte des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer. Dass der Senat nicht weiß, meine Damen und Herren, wer sich als Asylbewerber in Bremen aufhält, ist mehr als peinlich. Dass der Senator keinen Überblick über die Zahlen der Fremdunterbringungsfälle hat, das sind ja die Fälle abgelehnter Asylbewerber, die aus anderen Bundesländern nach Bremen ins Kirchenasyl ziehen, zeigt wieder einmal die chaotischen Zustände im Asylwesen, einmal bundesweit, aber vor allem in Bremen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Befremdlich, meine Damen und Herren, an den Auskünften des Senats ist, dass zwischen den Ausländerbehörden Bremens und anderen Bundesländern offenbar kein Informationsaustausch stattfindet und in Bremen Informationen fehlen sollen, die dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber vorliegen. Ob diesen Wissenslücken Dilettantismus oder politisches Kalkül zugrunde liegt, muss dahingestellt bleiben. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Fehlende Digitalisierung ist das!) Der Senat ist verpflichtet, für Transparenz zu sorgen und der Innendeputation die Fallzahlen mitzuteilen, denn durch einen kompetenten Austausch der Fachpolitiker könnte das Aufenthaltsrecht besser durchgesetzt werden, meine Damen und Herren! Es geht um die Einhaltung geltenden Rechts, denn das Kirchenasyl ist keine gesetzliche Institution, aus der Gewährung eines Kirchenasyls folgt kein Aufenthaltsrecht. Über den Schutzstatus von Asylbewerbern entscheiden das BAMF und gegebenenfalls die Verwaltungsgerichte, aber kein Priester und kein Pastor, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn so sehen es das Aufenthaltsgesetz und die Dublin-Bestimmungen vor. Deshalb ergibt sich aus dem Kirchenasyl auch kein eigener Anspruch auf Duldung, wie das Oberverwaltungsgericht München bereits 2018 feststellte. Schon 2014 hat der damalige Präsident des BAMF die Instrumentalisierung des Kirchenasyls zur Systemkritik an den Dublin-Verfahren kritisiert. Daraufhin wurde 2015 zwischen dem BAMF und Kirchenvertretern das Dossierverfahren vereinbart. Die Vereinbarung stellt fest, dass das Kirchenasyl nicht der systematischen Kritik am Dublin-System dienen dürfe. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Seitens des BAMF wurde eine Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich möglichen zugesichert. Zu diesem Zweck verpflichteten sich die Kirchenvertreter frühzeitig, schon vor dem Eintritt in das Kirchenasyl, ein Härtefalldossier vorzulegen. Die kirchlichen Asylhelfer erhalten so die Chance, neue Argumente in die Einzelfallprüfung einzubringen. Unabhängig davon, wie man zu dieser Vereinbarung und der Frage des Kirchenasyls steht, meine Damen und Herren, ob es befürwortet oder abgelehnt wird, ist die Vereinbarung einzuhalten, solange sie nicht aufgehoben wird, denn in einem Rechtsstaat gilt: Verträge sind einzuhalten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Zu dieser Vereinbarung hat sich der Vertreter der Bremer Evangelischen Kirche kürzlich in der Innendeputation bekannt. Herr Imhoff hatte das auch noch einmal angeregt. Auch der zuständige Kirchenausschuss hat öffentlich erklärt, dass es ihm beim Kirchenasyl nicht um die systematische Kritik am Dublin-System gehe oder darum, den Rechtsstaat infrage zu stellen. Diese Erklärung, fand ich, kam spät – aber besser spät als nie. Ob dieser Erklärung auch in der Praxis eine größere Rechtstreue folgt, muss sich noch zeigen, denn nirgendwo sonst in Deutschland wurde in den letzten Jahren so großzügig Kirchenasyl gewährt wie in Bremens evangelischen Gemeinden. Übrigens, es gibt kein Kirchenasyl in Bremens katholischen Gemeinden, das finde ich auch noch mal ganz bemerkenswert, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, sehr bedauerlich!) nur in den evangelischen Gemeinden wird das Kirchenasyl angewendet. Die Häufung von Kirchenasylfällen in Bremen war so auffällig, meine Damen und Herren, dass dies sogar zu einem Thema in der Innenministerkonferenz wurde. Dort wurde kritisiert, dass sich abgelehnte Asylbewerber den zuständigen Behörden durch eine Flucht in das Bremer Kirchenasyl entziehen. Offensichtlich ist die Aufnahmebereitschaft bremischer Kirchengemeinden bundesweit ebenso bekannt, wie die Toleranz des Senats hinsichtlich des Aufenthaltsrechts und besonders der Abschiebung. Exemplarisch für das Bremer Problem ist die Zionskirchengemeinde, meine Vorredner hatten es schon angesprochen. Erst vor wenigen Tagen fand dort eine Protestaktion gegen eine Überstellung nach Kroatien statt, die sich gegen die Rückführung eines abgängigen Syrers nach Kroatien richtete. Ob die Beteiligten ihm beim Untertauchen geholfen haben, sollte dringend mal untersucht werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn da, meine Damen und Herren, liegt genau das Problem: Über das Dublin-System kann man streiten, wie überhaupt in einer Demokratie alles kritisiert werden darf, aber geltendes Recht ist einzuhalten, ob es jemandem nun gefällt oder nicht. Das bekommt nämlich der Normalbürger zu spüren, der durch unzählige, oft kaum verständliche Regeln, Steuern und Abgaben in seiner Lebensgestaltung eingeschränkt wird. Dieselbe Rechtsgehorsamkeit muss auch von Menschenrechtsaktivisten eingefordert werden, auch wenn sie mit der Asylpolitik unzufrieden sind. Wenn dieser Personenkreis die Asylpolitik verändern möchte, dann muss dafür politisch gestritten werden, (Glocke) es müssen Mehrheiten geschaffen werden. Geltendes Recht zu sabotieren, meine Damen und Herren, das ist undemokratisch und inakzeptabel. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin. Das sollte auch einem dezidiert linken Juristen wie Andreas Fischer-Lescano bewusst sein. Dass Fischer-Lescano in einem offenen Brief die Zionsgemeinde – –. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss! Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Ja. Dass – –. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Jetzt! Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Dass Herr FischerLescano in einem offenen Brief die Zionskirchengemeinde unterstützt und die Erklärung der evangelischen Kirchen – –. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie! Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Der letzte Satz noch, bitte, weil der noch wichtig ist. Also, dass Herr Fischer-Lescano – –. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Also, Herr Abgeordneter, – –. (Unruhe – Glocke) Herr Abgeordneter, jetzt einen Satz noch und dann haben Sie bitte zum Schluss zu kommen. Sie haben Ihre Zeit schon überschritten. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Frau Präsidentin, ich wollte ihn nur zu Ende führen. Sie haben mich aber zweimal in diesem Satz unterbrochen, der war noch nicht zu Ende. (Unruhe – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil Ihre Redezeit vorbei ist!) Also, dass Herr Fischer-Lescano in einem offenen Brief die Zionskirchengemeinde unterstützt und die Erklärung der Bremischen Evangelischen Kirche zur Einhaltung des mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbarten Verfahren ablehnt, Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter! Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): ist eines Verfassungsrichters unwürdig. (Glocke) – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar leider legal, aber nicht hinnehmbar, dass ein Zitat von Ihnen, Herr Imhoff, in dem Zusammenhang – –. Dass Sie den Rechtsstaat explizit hervorgehoben haben, das finde ich schon stark, aber das steht auch sinnbildlich für das Niveau der Debatte, die wir hier gerade führen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich habe extra noch einmal nachgeschaut, in meiner letzten Rede zum Kirchenasyl habe ich Sie gelobt, Herr Kollege Imhoff. Drei Monate später und ich habe heute leider kein Lob für Sie. (Abgeordneter Frank Imhoff CDU: Keine Rose?) Man hat bei Ihnen das Gefühl, dass, wenn Sie in Ihrer Fraktion ein WordDokument aufmachen, da immer schon „Senat Bovenschulte“ steht, dass das so ein vorgefertigter Textbaustein ist. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Formatvorlage!) So ist das auch bei diesem Antrag. Da bin ich schon ein bisschen verwirrt. Sie haben vieles angesprochen. Sie haben die Zionsgemeinde angesprochen. Ich habe jetzt nicht nachgeguckt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Senat Bovenschulte nicht Mitglied der Zionsgemeinde ist. Sie haben den offenen Brief angesprochen. Ich habe nachgeguckt, der Senat Bovenschulte hat diesen offenen Brief nicht unterschrieben, und Sie haben Herrn Fischer-Lescano angesprochen und auch da habe ich geguckt, der ist auch nicht Mitglied des Senats Bovenschulte. Passen Sie doch mal auf, in welche Richtung Ihre Anträge formuliert werden und dann halten Sie sich wenigstens vorn bei den Reden daran, was Sie vorher aufgeschrieben haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich finde es spannend, dass das Thema Inneres von Ihrer Fraktion immer als Spielball zur Selbstinszenierung genutzt wird. Eine Abschiebedebatte reihte sich in der Vergangenheit an die nächste Abschiebedebatte und als wir uns gerade fragten, was ist bloß mit Frau Dr. Winter los, kommt heute Herr Imhoff um die Ecke und stimmt eine Debatte an, die Senator Mäurer schon längst gelöst hat. Ihr Antragstext beginnt spannend, ich zitiere: „Seit Monaten schwelt in Bremen eine Debatte rund um das Kirchenasyl.“ heißt es dort. In meiner Wahrnehmung ist das so nicht der Fall. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee!) Das Kirchenasyl war Ende letzten Jahres Thema und wurde zurecht hier in der Bremischen Bürgerschaft und in der Innendeputation thematisiert. Worum ging es im Dezember? Das Innenressort und nicht die CDUOpposition fand heraus und gab bekannt, dass es in Bremen überproportional viele Fälle von Kirchenasyl gab. Es gab auch viele Fälle von Menschen, die nicht aus Bremen kamen und hierherkamen, um mit dem Mechanismus des Kirchenasyls ihrer Abschiebung, ihrer Überführung zu entgehen. Es gab also eine systematische Ausnutzung der Regel und wir, da schließe ich Sie jetzt ein, Herr Imhoff, wir waren uns einig, dass nur unangemessene Härtefälle korrigiert werden sollen und dass das Kirchenasyl nicht zum Regelfall werden darf. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So habe ich heute auch gesprochen!) Deshalb wurde das Kirchenasyl in der Öffentlichkeit und in der politischen Debatte ja auch kritisch hinterfragt. Es wurde kritisch hinterfragt, weil wir uns alle einig waren, dass es katastrophal gewesen wäre, wenn das BAMF die Dossierregelung für Bremen kassiert hätte, nur, weil einzelne Akteure hier Schabernack mit dieser Regel getrieben haben. (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Schabernack!) Diese Sorge trieb uns alle um und deswegen haben wir uns als SPDFraktion dafür eingesetzt, dass Härtefallregelungen innerhalb des bestehenden Rechtssystems abermals gestärkt werden, um besonders schützenswerten Menschen zu helfen, ohne die Prinzipien unseres Rechtsstaates zu gefährden. Den systematischen Missbrauch haben wir in Rücksprache mit der BEK und mit einer gesunden Portion Druck aus dem Ressort, der Politik und auch der Gesellschaft beendet. Wie ist die Situation heute? Es wurden viele Gespräche mit der BEK geführt. Es wurde eine gemeinsame Diskussionsebene gefunden und hierfür danke ich Senator Mäurer, der BEK und allen weiteren beteiligten Akteuren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben eine Problemstellung mit einer Gemeinde, mit einer Gemeinde in der Bremer Neustadt. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Wir haben ein Problem in ganz vielen Gemeinden, außer in einer!) Ich gehe davon aus, dass uns bald ein Antrag oder eine Aktuelle Stunde zu den Geschehnissen in der Gemeinde in Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete beglückt und diesen Problemstellungen gehen wir natürlich weiter nach. Sie werten die Situation dieser einen Gemeinde durch Ihren Antrag völlig unnötig auf. Statt einer Randnotiz ist es nun Thema hier in der Bremischen Bürgerschaft und dazu gesellt sich dann der Name Imhoff. Das ist die Selbstinszenierung, die ich meinte. Aber gut, es stehen bald Wahlen an. Vielleicht tut es Not. Wir sind nicht mehr in derselben Situation wie im Dezember. Wir sind an einem ganz anderen Punkt angelangt, ohne dass Sonderfahrzeuge der Polizei die Gemeindetüren von Kirchen einbrechen, wie es der Kollege Imhoff gern hätte. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Er bringt absolut keinen Mehrwert, denn er ist in Teilen unnötig. Wenn Sie einen wiederkehrenden Bericht zum Kirchenasyl in der Innendeputation haben wollen, dann schreiben Sie eine E-Mail an die Stabstelle beim Senator für Inneres und es passiert. Das wäre aber wahrscheinlich zu pragmatisch gewesen und dann hätte hier die Bühne gefehlt. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie wissen es ja selber nicht!) Also, Herr Imhoff, ich frage Sie, gehen wir mal zurück zu Ihrem Antrag und nicht den Nebelkerzen, die Sie in Ihrer Rede geworfen haben. Herr Imhoff, wollen Sie, dass die Bremer Polizei mit Gewalt in Kirchen eindringt? Keine Antwort. Dann präzisiere ich das noch einmal. Wollen Sie, dass die Bremer Polizei gegen den Widerstand von Protestierenden mit Gewalt in Kirchen eindringt? (Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Wollen Sie, dass die Bremer Polizei mit körperlicher Gewalt gegen Gemeindemitglieder vorgeht? (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Bitte mit ja oder nein antworten!) Laut Ihrem Text würde der Innensenator den Rechtsstaat nicht konsequent durchsetzen und von notwendigen Rückführungsmaßnahmen absehen. Verklausuliert fordern Sie, zu handeln. Die Handlungen habe ich eben beschrieben, dass wollen Sie nicht, das trauen Sie sich nicht, laut hier zu sagen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Kolleginnen und Kollegen, wir haben den systematischen Missbrauch des Kirchenasyls in Bremen gestoppt. Im Dialog mit der BEK, mitunter auch mit verstärkter Höflichkeit wie letztens in der Innendeputation, Sie waren dabei, aber stets im Dialog. Dabei werden wir auch bleiben, Kolleginnen und Kollegen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordneter Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte um das Kirchenasyl ist auf bestem Weg, sich zu einer echten Bremensie zu entwickeln. Vor allem aber ist sie auch ein Lehrstück über den viel zu laschen Umgang in Bremen mit Linksextremismus. (Beifall FDP, CDU) Ich glaube, beim Thema Kirchenasyl sieht man mal wieder, dass sich in Bremen über Jahre und Jahrzehnte Strukturen verfestigt haben, die keinerlei Respekt vor demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren haben, ihre Ideologie mit aller Macht durchsetzen wollen und damit auch noch durchkommen. Beim Kirchenasyl, bei der aktuellen Problematik werden rechtsstaatliche Verfahren umgangen. Das ist gefährlich. Die Demokratie, die beruht auf dem besten Argument und auf Verfahren, die für alle gelten. (Beifall FDP, CDU) Wem das Asylrecht nicht weit genug geht, liebe Linken, der hat in einer Demokratie alle Möglichkeiten, sich politische Mehrheiten dafür zu suchen. Sie dürfen Ihre Meinung gern haben, aber bis sich eine solche Mehrheit gefunden hat, sind die bis dahin getroffenen demokratischen Entscheidungen zu respektieren. Wer das nicht akzeptieren kann, der ist kein Demokrat. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Rechtslage zum Kirchenasyl habe ich letztes Mal lang und breit erläutert. Das hat auch Herr Imhoff noch einmal treffend zusammengefasst, das muss ich jetzt nicht noch einmal wiederholen. Es geht darum, dass das Kirchenasyl nicht dazu missbraucht werden darf, systematische Kritik am Dublin-Verfahren zu üben. Aber das ist genau das, was in der Zionsgemeinde passiert und das ist auch genau das, was Herr Hassanpour gerade wieder getan hat. Das sieht man auch an dieser Umtauschaktion mit der Bezahlkarte in der Zionsgemeinde. Herr Imhoff ist auch schon darauf eingegangen. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ich dachte, es gilt der Rechtsstaat?) Wir haben uns dazu entschieden, eine Bezahlkarte einzuführen, um Schlepperkriminalität zu verhindern. Der Sinn und Zweck dieser Regelung, weshalb wir die eingeführt haben, wird doch umgangen, wenn das in Bargeld wieder umgetauscht werden kann. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Es ist aber legal, oder?) Es ist legal, und wir haben gestern einen Antrag eingereicht, das zu verbieten, weil wir das politisch für falsch halten. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Antiliberale Grundhaltung!) Hier wird der Sinn und Zweck der Regelung der Bezahlkarte umgangen und das zeigt einfach, dass die Zionsgemeinde von Linksradikalen unterwandert wurde. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) Die Erfahrung mit Linksradikalen in Bremen zeigt doch: Wenn man ihnen den kleinen Finger reicht, dann nehmen sie die ganze Hand. (Beifall FDP) Je früher man dem einen Riegel vorschiebt, desto besser. Wenn der Rechtsstaat vor Linksradikalen kapituliert, Herr Mäurer, wenn Sie vor Ihren linken Koalitionspartnern kapitulieren, dann führt das dazu, dass das Land Bremen sich wieder einmal deutschlandweit lächerlich macht, dann spaltet das die Gesellschaft und dann ist das ein Armutszeugnis für diesen Senat. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Und ja, Herr Lenkeit, das hat was mit dem Senat zu tun, denn der Senat ist die Exekutive und er hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, geltendes Recht durchzusetzen. Deswegen, Herr Mäurer, fordern wir Sie auf: Lassen Sie sich nicht länger am Nasenring durch die Manege ziehen, handeln Sie, setzen Sie rechtliche Regeln durch! Deswegen werden wir dem Antrag der CDU zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Im Gegensatz zum Redner gerade werden wir den Antrag der CDU ablehnen. Meine erste Bitte wäre: Ich weiß, dass der Kollege Imhoff gleich noch einmal kommt, er bereitet sich nämlich für den zweiten Redebeitrag vor, und ich würde gern noch einmal etwas übersetzt haben. Es geht in die Richtung von den Fragestellungen vom Kollegen Lenkeit, Beschlusspunkt 3, „den Rechtsstaat auch gegen den Widerstand von Personen konsequent durchsetzen“. Ich würde gern einmal wissen, was Sie damit genau meinen. Was meinen Sie damit ganz genau, wenn wir uns die Situation in der Zionsgemeinde vorstellen, nämlich eine Demonstration von Zivilgesellschaft, die sich vielleicht schützend vor einen Flüchtling stellt? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das, was bei Castortransporten auch galt: Durchsetzung des Rechtsstaats!) Was heißt dann „konsequent gegen den Widerstand durchsetzen“? Das würde ich gern einmal wissen, damit wir auch das Bild vor Augen haben, was Sie hier unter Beschlusspunkt 3 erwarten, dem wir zustimmen sollen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Erklären Sie doch einmal umgekehrt, was Sie eigentlich vorhaben!) Frau Ahrens, ich habe das Wort gerade, vielleicht lassen Sie mich einfach aussprechen, vielen Dank. Zur Sache: Wir haben im Dezember das letzte Mal hier sehr leidenschaftlich das Kirchenasyl miteinander besprochen. Auch damals sind schon sehr deutliche Haltungen klargeworden, die sich sehr voneinander unterschieden haben. Im Anschluss an diese Debatte hat sehr viel Austauschmöglichkeiten und haben Austausche stattgefunden zwischen der Bremischen Evangelischen Kirche und dem Senat, zwischen nahezu allen Fraktionen mit der Bremischen Evangelischen Kirche, mit dem Senat, mit der Zionsgemeinde und damals auch noch anderen Gemeinden in Bremen. Seither haben wir eine neue Vereinbarung zwischen dem Senat und der Bremischen Evangelischen Kirche, die ich ausdrücklich richtig finde. Ich gehe davon aus, dass beide Seiten sich an die Vereinbarungen auch halten. Ich vertraue da sowohl dem Senat als auch der Bremischen Evangelischen Kirche. Ich vertraue auch darauf, dass die Bremische Evangelische Kirche im Austausch mit der Zionsgemeinde Lösungen finden wird, sodass alle in Bremen sich an die Vereinbarung zum Kirchenasyl halten. Das ist es, was ich heute zum Kirchenasyl sagen will. Ich glaube, mehr ist dazu auch nicht zu sagen. Selbst Herr Imhoff hat in dem eigenen ersten Redebeitrag zum Anlass dieses Antrages gesagt: Mehr als eine Demo war da nicht. Weil eine Demo vor einer Kirchengemeinde stattfindet, beantragen Sie so einen Antrag und zwingen uns hier in so eine Debatte. Ich halte das wirklich für überflüssig. Die Debatte um das Kirchenasyl ist an dieser Stelle hier heute überflüssig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Was ich aber schon gern intensiver besprechen will – und von daher freue ich mich auch auf Ihren zweiten Redebeitrag – ist: Welches Verständnis von Zivilgesellschaft haben Sie eigentlich inzwischen? (Beifall Die Linke – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ja!) Es wird problematisiert, dass Menschen demonstrieren; es wird problematisiert, dass Menschen offene Briefe schreiben; es wird sogar problematisiert, dass Menschen offene Briefe unterschreiben. Alles legitime Mittel der Meinungsäußerung. Mehr ist es nicht. Alles legitime Mittel der Meinungsäußerung, und die gefährden wir nicht, lieber Kollege Imhoff. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich will es auch deutlich sagen: Man muss das nicht alles gut finden. Ich finde auch nicht jede Einlassung von Organisationen, die sich in der Zionsgemeinde aufhalten, gut oder hilfreich in der Sache – finde ich auch nicht. Aber deswegen mit einem Beschlusspunkt 3 zu kommen so wie er hier steht, das finde ich ein bisschen maßlos angesichts der – –, was auch immer sie sich da schuldig gemacht haben sollen, außer ihrer Meinungsfreiheit, ihrer Versammlungsfreiheit nachzugehen. Auch das möchte ich einmal sehr deutlich sagen, weil ich aus einer Region komme, wo wir es nicht mit solchen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu tun haben, sondern wo immer noch in regelmäßiger Manier Demonstrationen, Versammlungen von Bürgerinnen und Bürgern vor Flüchtlingsheimen stattfinden, wo laut gerufen wird nach Rückkehrplänen, wo es massiv auch gewalttätig gegen Geflüchtete vorgeht: Mir ist eine Zivilgesellschaft, die wir in Bremen haben, die sich schützend vor Geflüchtete stellt, lieber als all das, was wir in vielen anderen Regionen dieser Bundesrepublik sehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Sie messen mit zweierlei Maß! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir lehnen beides ab!) Das ist gut zu hören. Ich glaube, dass es wirklich nicht zu viel verlangt ist und schon gar nicht etwas ist, wo man sich so in Furor dagegen aufbauen muss, wenn es zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt, die sich für den Schutz und für die Rechte von Geflüchteten einsetzen, wenn im öffentlichen Diskurs es ausschließlich um den Abbau von Rechten von Geflüchteten geht. Es ist nicht zu viel verlangt, auch denen zuzuhören, die sich noch für die Rechte von Geflüchteten einsetzen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sascha Schuster. Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde hier einiges zu dem Thema, was uns seit Monaten hier in Bremen und Bremerhaven auch schon beschäftigt, gesagt. Ich möchte dazu erst einmal sagen, vielleicht zu den Linken: Ich glaube, dass hier öfter mal Äpfel und Birnen verwechselt werden. Wenn wir hier über das Asylgesetz sprechen, über die Verschärfungen der Bundesregierung, dann muss ich persönlich sagen, stehe ich dahinter, dass das Asylgesetz verschärft wird. Ich glaube, dass es jedem Flüchtling in Deutschland und auch im Land Bremen wie auch in der Stadt Bremerhaven gut geht. Es wird sich um jeden gekümmert. Es wird jeder versorgt und von daher geht es eigentlich jedem gut, aber dennoch wissen wir, was hier los ist und ich glaube, da muss das Gesetz schon verschärft werden. Das vielleicht einmal zu dem Thema. Ich akzeptiere das Wort Kirchenasyl, wenn es darum geht. Ich stehe aber nicht dahinter. Das sage ich hier ganz offen und ehrlich, weil ich habe eine andere Vorstellung davon. Ich habe davon eine andere Vorstellung, das ist ja auch jedem seine Sache. Warum gehen wir eigentlich in die Kirche? Das ist meine Frage. Wenn ich in die Kirche gehe – ich bin auch überzeugter Christ und ich gehe auch öfter mal in die Kirche und ich habe auch ehrenamtlich in der Kirche gearbeitet –, gehe ich in die Kirche, um mich in der Gemeinde wohlzufühlen, ich möchte in der Kirche gestärkt werden. Man sagt, ich möchte das Wort Gottes hören, dazu gehe ich nämlich in die Kirche. Das sollte eigentlich der Hauptgrund sein. Alle Gläubigen, die auch in diese Kirche gehen oder die sogar zu einer Gemeinde gehören, die möchten genau das erleben und nicht erleben, dass ich vielleicht irgendeinen Flüchtling da sitzen habe. Ich sage das hier ganz klar. (Widerspruch) Ja, das ist so. Ich möchte gestärkt werden. Ja, ich möchte gestärkt werden und ich möchte auch zufrieden wieder nach Hause gehen. Das sage ich. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Sie wollen nicht neben einem Flüchtling sitzen? – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ist denn ein Gotteshaus nicht für alle offen? Nicht für Geflüchtete?) Ja, genau. Natürlich, da kann jeder hingehen. (Abgeordnete Heike Kretschmann [SPD]: Jesus war auch ein Flüchtling!) Ja, da verwechseln Sie vielleicht was. Sie können ja gern hier vortragen, wenn Sie möchten. Ich sehe das so. Das Kirchenasyl darf auch nicht über den Rechtsstaat gesetzt werden, über den Gesetzen stehen, die in der Bundesregierung gemacht werden. (Widerspruch – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Schön, dass Sie Ihren Rassismus wenigstens offen zeigen!) Ich fordere unseren Innensenator weiterhin auf – er hat ja in der Sache auch eine gewisse Haltung gezeigt, das finde ich zum Beispiel gut – –. Ich hoffe, dass er weiterhin eine klare Aussage und eine klare Meinung hat und sich hier eben nicht von Links-Grün am Nasenring durch die Manege ziehen lässt, denn das halte ich für unklug. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ohne Nasenring!) Ja, genau. Wie gesagt, ich glaube, meine Zeit ist auch schon wieder um. – Danke schön fürs Zuhören! Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Frank Imhoff. Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nicht mehr ganz viel Zeit, aber ich wollte schon auf die Ausführungen von Herrn Lenkeit eingehen. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Ja!) Herr Lenkeit hat in den letzten sechs Jahren seiner Parlamentszugehörigkeit eine Sache wirklich perfektioniert, und zwar Probleme kleinzureden und Nebelkerzen zu werfen, (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) um den Streit in der Koalition hier irgendwie zu verdecken, meine Damen und Herren. Das hat er perfektioniert, zur Sache leider ganz wenig gesprochen. (Glocke) Ich komme zum Schluss und weil ich gern auch noch auf Frau Dr. Müller eingehen wollte, möchte ich sagen: Natürlich kann man demonstrieren, natürlich kann man einen offenen Brief schreiben, aber natürlich können wir auch eine andere Meinung dazu haben und die sagen wir auch genau hier in diesem Parlament, weil es hierher auch gehört. (Beifall CDU) Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie den Antrag heute ablehnen, dann wollen Sie keine Zahlen. Wir wollen, dass zum Dossierverfahren zurückgekehrt wird und wenn wir wieder beim Dossierverfahren sind, sich alle daran halten, dann brauchen wir auch gar keine weiteren Maßnahmen vorzunehmen. (Glocke) Das ist so! – Danke schön, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer für den Senat das Wort. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was halten Sie davon, wenn wir auch bei diesem Thema etwas abrüsten und uns einfach mal mit dem Sachverhalt beschäftigen, bevor wir hier solche Emotionen lostreten? Wir haben zuletzt am 11. Dezember 2024 dieses Thema in der Bürgerschaft diskutiert und die Frage ist natürlich: Was hat sich seitdem getan? Sie haben damals mitbekommen, dass wir irritiert gewesen sind, dass es in Bremen – und da muss man präzise bleiben – nicht in der Stadt Bremen, sondern in Bremerhaven 140 Fälle mit Personen gegeben hat, die ein Kirchenasyl erhalten haben, aber nicht ihren Wohnsitz in Bremerhaven hatten. Diese Fakten waren uns alle unbekannt und der Vorwurf heute, dass wir nicht wissen, was in Bremen Sache ist, geht total an dem Thema vorbei. Man muss eines wissen: Wir haben eine sehr präzise Vorstellung davon, wie viele Asylverfahren es in Bremen und Bremerhaven gibt, in den Bereichen, für die unsere Ausländerbehörden zuständig sind. Das hängt einfach damit zusammen, dass wir zu jedem Dossierverfahren, wenn es beim BAMF eingeht, wir automatisch die Mitteilung bekommen, dass da ein Verfahren anhängig ist. Wir werden über die weitere Entwicklung informiert. Was aber niemand von uns wusste, war, dass es möglich ist, aus München, aus Dortmund in Bremerhaven ein Asylverfahren durchzuführen. Das BAMF hat natürlich die Ausländerbehörden in München und in Dortmund darüber informiert, aber niemand ist dort auf die Idee gekommen, uns darüber zu informieren. Als wir die Bremische Evangelische Kirche angesprochen haben, waren die auch ratlos, weil sie sich diese Zahlen nicht erklären konnten. Wir haben dann im Dezember eine Vereinbarung geschlossen, die in Punkt 1 sagt, dass wir gemeinsam darauf achten werden, dass es zukünftig keine Kirchenasylverfahren für Personen gibt, die keinen Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven haben. Wir haben auch mit dem BAMF verabredet, dass unabhängig davon, wer von wo kommt, wir über alle Verfahren informiert werden. Diese Vereinbarung trägt! So haben wir im März dieses Jahres zum ersten Mal eine Mitteilung vom BAMF bekommen, dass in Bremerhaven vier Personen im Kirchenasyl sind, die, wie gesagt, nicht ihren Wohnsitz hier haben. Wir haben darauf reagiert und haben diese Fälle der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gemeldet und wir werden mit dieser Kirche, der Landeskirche, dann auch in den Dialog eintreten, um das aufzuklären. Aber die Vereinbarung sagt eindeutig: Keine Kirchenasylverfahren mehr in dieser Qualität. Ich bin überzeugt davon, dass diese Vereinbarung auch schon die ersten Wirkungen zeigt. Es waren im letzten Jahr 140 Fälle, heute reden wir über vier. Das heißt, wir sind da, glaube ich, schon auf der Zielgeraden und ich bin überzeugt davon, dass auch die Kirche, die Landeskirche in Hannover, gemeinsam dafür Sorge tragen wird, dass auch diese Fälle geklärt und aufbereitet werden. Das ist das eine. Dann zur Entwicklung der Kirchenasylverfahren in Bremen: Auch da zeigt diese Vereinbarung erste Wirkungen. Wir haben gegenwärtig 15 Personen im Kirchenasyl in Bremen und Bremerhaven, die in unserer Zuständigkeit sind. Im letzten Jahr waren das 80. Auch da, glaube ich, ist diese Botschaft verstanden worden. Deswegen werden wir weiterhin den Dialog auch mit den Kirchengemeinden führen. Da muss auch zur Wahrheit gesagt werden: Es sind ja ganz wenige, die da so extrem überzogen haben. Die Mehrzahl ist vernünftig und auch die Bremische Evangelische Kirchenleitung steht auf unserer Seite. Sie möchte, dass das Kirchenasyl weiter in einem vernünftigen Rahmen praktiziert wird, aber sie muss natürlich auch dieses Kirchenasyl schützen, weil es in der Tat gefährdet ist, wenn man so weitergemacht hätte wie im vergangenen Jahr. Mein Fazit ist: Es gibt überhaupt keinen Anlass zur Panik. Die Fallzahlen sind deutlich rückläufig. Wir sind in einem sehr engen Dialog und wir haben eine ganz klare Zielsetzung. Jetzt gibt es einige Dinge, die eigentlich mit dem Kirchenasyl gar nichts zu tun haben. Ja, das Thema Bezahlkarte: Ich habe das gesehen, was „buten un binnen“ dazu berichtet hat. Ich weiß aus anderen Bundesländern, dass diese Praxis inzwischen schon weit verbreitet ist. Ich sage allen, die das so hoch loben: Es ist eine schiere Provokation! Einen Staat, der sich das bieten lässt, kann ich mir nicht vorstellen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Deswegen sage ich allen, die dieses weitermachen – –. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Warum klatschen Sie nicht bei Ihrem Senator? – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das kann Ihnen doch egal sein!) Im Grunde genommen gibt es nur noch zwei Möglichkeiten für die zukünftige Bundesregierung. Entweder wird dieser Umtausch unter Strafe gestellt oder aber man geht einen Schritt weiter und es gibt zukünftig nur noch Barleistungen. Das ist die schiere Konsequenz aus einer Praxis. Deswegen fordere ich alle auf, diese Praxis einzustellen. Sie hilft uns nicht! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCLAND]: Ja, genau! – Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Das ist übrigens Ihr Senator! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Unbezahlbar, echt!) Dann das Thema Zionsgemeinde: Fakt ist, wir haben keinen konkreten Fall gehabt im letzten Monat im Bereich der Zionsgemeinde, der etwas mit dem Thema Kirchenasyl zu tun hatte. Was Sie da erlebt haben, das war eine Solidaritätsveranstaltung des Flüchtlingsrates in der Gemeinde, in den Räumlichkeiten der Zionsgemeinde. Das ist ein Thema, dafür bin ich als Innensenator nicht zuständig. Das muss die evangelische Kirchenleitung mit ihrer Gemeinde klären. (Zurufe BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es kann hier jeder demonstrieren, wo er will, auch in kirchlichen Gebäuden. Das ist nicht unsere Kollekte. (Beifall SPD) Von daher gesehen rate ich, auch da wirklich genauer hinzuschauen. Der Prozess, den wir eingeleitet haben, werden wir konsequent zu Ende führen. Wie gesagt, alle Kritik von links und rechts in dieser Frage geht an dem eigentlichen Thema vorbei. – Schönen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Lenkeit. (Abgeordneter Muhammet Tokmak [SPD]: Keine Nebelkerzen! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Erklären Sie doch noch einmal die Position der SPD! – Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Er muss jetzt seinen eigenen Senator korrigieren!) Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich musste gerade an dieses Meme von Captain Jack Sparrow denken: „Sie sind der schlechteste Pirat, von dem ich jemals gehört habe. – Aber Sie haben von mir gehört.“ Daher vielen Dank, Herr Imhoff, für das Lob! Ich habe kurz überlegt, inwieweit ich das zurückgeben kann. Sie sind ja seit über einem Vierteljahrhundert Mitglied dieses Hauses und ich muss feststellen, eine Sache, die Sie auszeichnet, ist wohl die selektive Taubheit. (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben es ja geschafft, auf etwas einzugehen, das gar nicht Thema meiner Rede war, aber die Fragen, die ich Ihnen gestellt habe, die haben Sie ausgeblendet. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, meine auch!) Die Fragen, die die Kollegin Dr. Müller gestellt hat, die haben Sie auch ausgeblendet. (Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht er seit einem Vierteljahrhundert so!) Das hat mich so ein bisschen an die Diskussion zu Asylverfahren in Drittstaaten erinnert. Da hat Bürgermeister Dr. Bovenschulte Sie nämlich von hier vorn eingeschult und die Fragen, die er damals gestellt hat, zehn Minuten lang hat er Ihnen Fragen gestellt, haben Sie auch nicht beantwortet. Das ist die Definition von Populismus, sich hier hinzustellen und danach nicht eine einzige Frage beantworten zu können. Hören Sie mir also auf damit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Kinderehen in Bremen – Weichen stellen für den Schutz der Opfer! Antrag der Fraktion der FDP vom 3. September 2024 (Drucksache 21/734) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder das Wort. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dreimal ist Bremer Recht, auch an einem Donnerstagvormittag. Zurück zur Sache: Es geht uns hier wirklich um ein Thema, bei dem es uns nicht um Show geht oder darum, irgendwelche Schuldigen zu suchen. Es geht uns bei diesem Thema wirklich um die Sache, denn Kinderehen sind verboten, und das ist auch gut so. Früh verheirateten Kindern und Jugendlichen werden Lebenschancen genommen, werden häufig Menschenrechte wie das Recht auf Bildung genommen und werden letztendlich auch das einfache Kindsein und die Jugend genommen durch die Kinderehe. Das betrifft in allererster Linie fast ausschließlich Mädchen, und laut Unicef erleben sie in der Kinderehe oft physische Gewalt, psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt. verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber diesen Kindern und Jugendlichen. Es ist unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass wir dieser Schutzpflicht gerecht werden und gegebenenfalls auftretende Schutzlücken schließen, und genau darum geht es in diesem Antrag. Geregelt ist der Umgang mit Kinderehen im BGB folgendermaßen: Es gibt einmal die unwirksame Minderjährigenehe, die ist schon kraft Gesetz unwirksam, und dann gibt es die aufhebbare Minderjährigenehe, die muss erst vom Gericht aufgehoben werden. Bei der unwirksamen Minderjährigenehe ist es so: Selbst, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam sein sollte, ist sie für den deutschen Rechtskreis unwirksam, wenn ein Ehepartner unter 16 ist. Bei der aufhebbaren Minderjährigenehe ist es so, die liegt dann vor, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung 16, aber noch nicht 18 ist. Wie funktioniert das dann in der Praxis? Die aufhebbaren Eheschließungen sind der zuständigen Verwaltungsbehörde bekannt zu geben, beispielsweise, wenn das durch andere Behörden bekannt wird, zum Beispiel das Jugendamt. Das ist in Bremen das Standesamt. Die Standesämter bekommen dann die erforderlichen Daten, die sie brauchen, von der Meldebehörde und gehen dann damit zum Gericht. Es sind mehrere Behörden, die hier gemeinsam im Zusammenspiel sind. Das erste Problem, das wir identifiziert haben, ist, dass Meldebehörden zwar zur Übermittlung der dafür erforderlichen Daten berechtigt, aber nicht verpflichtet sind. Da sind wir der Auffassung, das sollte man verbindlicher gestalten. Deswegen ist Forderung 1.1 – damit die Behörden frühestmöglich Kenntnis erlangen –, dass man die Meldebehörden dazu verpflichten sollte, in jedem Fall die Daten zuzuliefern. Das ist auch eigentlich das Zweite, nämlich die schlechte Datenlage aufgrund der nicht vorhandenen statistischen Erfassung. Wenn Minderjährigenehen bekannt werden, dann passiert das leider häufig erst dann, wenn das Mädchen selbst Kinder bekommt, weil in dem Zuge im Krankenhaus im Prozess mit der Geburtsurkunde, die dann erforderlich ist und so weiter, das Ganze häufig erst bekannt wird. Dann greift allerdings die Härtefallregelung des § 1315 Absatz 1.1b) BGB, wonach, wenn ein Kind vorliegt, die Aufhebung der Ehe häufig abgelehnt wird, denn das Kind soll ja am besten mit Eltern zusammen aufwachsen. In dem Fall wird die Aufhebung der Ehe häufig abgelehnt. Das heißt, es ist leider häufig schon zu spät, wenn davon Kenntnis erlangt wird. Diesen Teufelskreis, den wollen wir gern durchbrechen, indem wir dafür sorgen, dass die Behörden früher Kenntnis von Minderjährigenehen erlangen. Deswegen möchten wir gern die Datenlage und den Austausch zwischen den Behörden verbessern. Die Anzahl der Fälle, die hier bekannt wurde, ist auch eher gering tatsächlich, und das liegt wahrscheinlich auch an der schlechten Datenlage. Wahrscheinlich ist die Dunkelziffer deutlich höher. Wie gesagt, es kommt entweder nur dann zutage, wenn das Mädchen selbst ein Kind bekommt oder wenn es bereits volljährig ist. In 23 von 33 Fällen war das Mädchen bereits volljährig, als das aufgetreten ist. Deswegen sind wir der Auffassung: Die Datenlage muss verbessert werden, wir brauchen eine statistische Erfassung. Wir haben einige Kleine Anfragen dazu gestellt, wo wir die Behörden gefragt haben, was aus ihrer Sicht dagegenspräche. Da haben die Behörden vor allem damit argumentiert: Unwirksame Minderjährigenehen, die sind ja schon kraft Gesetzes unwirksam. Da müssen wir eigentlich nichts mehr machen (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, ist klar!) und es bedarf keines behördlichen Verfahrens mehr dazu. Ja, das stimmt, aber darum geht es ja nicht. Es geht darum, dass man den Mädchen Hilfsangebote unterbreiten kann, wenn man das früher weiß. Deswegen wäre eine statistische Erfassung oder eine frühere oder bessere Datenlage in jedem Fall hilfreich. Dann wurde der Datenschutz angeführt. Da sind wir der Auffassung, das sollten wir vielleicht einmal detailliert prüfen lassen durch unseren Landesdatenschutzbeauftragten, und wenn wir als Bürgerschaft dann hier eine Rechtsgrundlage einführen müssen für die Datenverarbeitung, dann spricht zumindest aus unserer Sicht als FDP – uns ist Datenschutz ja immer wichtig – aber an der Stelle, glaube ich, der Kinderschutz dann doch vorrangig vor dem Datenschutz. Es gibt noch zahlreiche weitere Themen, wo man noch Verbesserungen erzielen kann, zum Beispiel die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern oder mit den Ausländerbehörden, aber das führt an der Stelle etwas zu weit. Deswegen hätten wir das Thema gern in der Fachdeputation weiter diskutiert. Mir wurde im Vorfeld bereits signalisiert, dass es hierzu wohl leider keine Bereitschaft gibt, aber ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben. Deswegen freue ich mich auf die Debatte, und wir bitten um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke. Sehr Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen. Ich finde es grundsätzlich gut, dass Sie, liebe Kollegen von der FDP, mit Ihrem Antrag Ihr Herz für Kinder-, Gleichstellungs-, Armutsbekämpfungs- und Entwicklungshilfepolitik zeigen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Was hat das mit Entwicklungshilfepolitik zu tun? Das ist Kinderschutz!) Weltweit sind Hunderte von Millionen Menschen betroffen, überwiegend Mädchen. 2016 belief sich die Zahl der Kinderehen in Deutschland auf etwa 1 500. Unter ihnen sind vor allem minderjährige Verheiratete aus Syrien, Afghanistan, Irak, Bulgarien, Polen, Rumänien und Griechenland. Diese Zahl ist nach dem neuen Gesetzesbeschluss 2017 schon um circa achtzig Prozent zurückgegangen. Dennoch ist es richtig und wichtig, Kinderehen zu ächten. Gerade wenn es ein erhebliches Machtgefälle gibt, also wenn ein Ehepartner volljährig ist, können Ehen mit Minderjährigen, in diesem Fall mit jungen Mädchen, Zukunftsaussichten zerstören. Es drohen mangelnde Bildungsabschlüsse, frühzeitige Schwangerschaften und viele weitere Probleme. Auch bei diesem Thema muss man differenzieren. Es gibt Fälle von Zwangsverheiratung, Liebesehen, Ehen, die eine bereits eingetretene Schwangerschaft legitimieren sollen, und Ehen, die in der Hoffnung geschlossen werden, dass sie Schutz auf der Flucht bieten. Es kann sich um Minderjährige, häufig Mädchen handeln, die mit einem sehr viel älteren Mann verheiratet sind. Es kann sich aber auch um zwei verheiratete Minderjährige handeln oder um einen Ehepartner, bei dem zwar einer der Partner minderjährig, der Altersunterschied aber lediglich gering ist. Daher muss immer Raum für Einzelfallprüfungen bleiben, um der konkreten Lebenslage der betroffenen Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Das Kindeswohl steht an erster Stelle, aber es kann nicht ohne Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen ermittelt werden. Das ergibt sich auch aus den Kinderrechten, die wir 2021 in die Landesverfassung geschrieben haben. Ich möchte drei Sätze aus Artikel 25 unserer Landesverfassung dazu zitieren. Absatz 1 Satz 1: „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“ Absatz 2 Satz 1 sagt: „Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen.“ Absatz 2 Satz 2: „Kinder haben in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung, auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihres Alters und ihrer Reife.“ Die FDP-Forderung, bei verheirateten Geflüchteten mit mindestens einem minderjährigen Ehepartner eine gemeinsame Unterbringung pauschal zu unterbinden, lehnen wir deshalb ab. Eine getrennte Unterbringung kann richtig und notwendig sein, um die minderjährige Person zu schützen. Sie kann aber auch eine schwere zusätzliche Belastung für eine ohnehin besonders vulnerable Person darstellen. Jedes Kind ist anders und jede Situation muss der Besonderheit des einzelnen Kindes entsprechend bewertet werden. Ganz wichtig ist in der Tat ein gutes Zusammenwirken der beteiligten Behörden, da stimmen wir Ihnen zu, insbesondere mit dem Bürgeramt, Migrationsamt, Jugendamt und Standesamt. Wir hätten auch nichts gegen eine ausdrückliche Meldepflicht. By the way: Auch hier ist der Bundestag nicht untätig geblieben und hat im letzten Jahr noch vor der Sommerpause ein Gesetz beschlossen, mit dem Kinder und Jugendliche bei Auslandsehen besser geschützt werden sollen. Ehen, bei denen mindestens eine der Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, sollen hierzulande weiterhin unwirksam sein. Neu hinzugekommen ist, dass die Betroffenen Minderjährigen bei einer Unwirksamkeit künftig Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Partnerin geltend machen können, um finanzielle Notlagen abzuwenden. Zudem räumt das Gesetz die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung zur Legalisierung der Ehe ein. Das heißt, eine für unwirksam erklärte Ehe kann bei Erreichen des erforderlichen Alters rechtmäßig neu geschlossen werden, wenn die Beteiligten das wollen. Zurück zur vorgeschlagenen Änderung der Bremischen Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten: Da es sich um eine Rechtsverordnung handelt, müsste die Änderung vom Senat erlassen werden. So, wie es der FDP-Antrag vorsieht, also einen Gesetzentwurf des Senats, der in die Bürgerschaft eingebracht werden soll, so geht es aus formalrechtlichen Gründen selbstverständlich nicht. – Danke schön! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Als nächste Rednerin die Abgeordnete Julia Präsidentin Antje Grotheer: Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Bevor ich meinen eigentlichen Einleitungssatz vorlese, muss ich ehrlich sagen, Herr Labetzke, bei Ihrer Rede wird mir schlecht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) In Deutschland geduldete oder ignorierte Kinderehen, egal, ob sie rechtlich wirksam sind oder nicht, sind nichts weiter als legitimer Kindesmissbrauch. Das, sehr geehrter Kollege Herr Labetzke, haben Sie im Prinzip gerade verteidigt. Sie haben gesagt, jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Wie jetzt? Jeder einzelne Fall von Kindesmissbrauch muss einzeln betrachtet werden, oder was? (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Kindesmissbrauch ist Kindesmissbrauch und hat gefälligst geahndet (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) und hier in Deutschland unterbunden zu werden. So, nun zu meiner eigentlichen Rede: Heute reden wir über den Antrag der FDP zur besseren Erkennung von Kinderehen, denn die statistische Erfassung und die Datenlage sind extrem dünn und auch die damit einhergehenden Konsequenzen für die Täter, anders kann man das nicht nennen, und die entsprechenden Opfer, gestalten sich sehr schwierig. Hier geht es um den Schutz von Kindern, meine Damen und Herren. Kinderehen sind in Deutschland zwar nicht wirksam, wenn die Ehe mit einer Person geschlossen wurde, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber es handelt sich trotzdem immer wieder – –, oder es kommt immer wieder vor, dass es in Deutschland zu eheähnlichen Lebensgemeinschaften zwischen Erwachsenen und Kindern kommt, die damals in den Heimatländern getroffen wurden. Hier hat Deutschland definitiv einen massiven Nachbesserungsbedarf, um diesem Problem Herr zu werden. Herr Labetzke, Sie sagten unter anderem, dass die Kinderehen bundesweit von 1 600 Fällen um 80 Prozent reduziert wurden auf 160 Fälle, habe ich hier bei mir stehen. Das liegt aber daran, dass Kinderehen statistisch nicht mehr erfasst werden, weil es keine Kinderehen mehr gibt. Diese 160 Fälle, die ich hier stehen habe, diese 20 Prozent, die Sie dann noch hatten, beziehen sich auf die, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die sind nur schwebend. Die können außer Kraft gesetzt werden, müssen es aber nicht, bestehen also offiziell erst einmal weiter, weil das Kind immer noch minderjährig ist, aber über 16. Im Land Bremen werden entsprechende Fälle nur bekannt oder fast nur bekannt, wenn eine entsprechende Beurkundung zu erfolgen hat, also bei der Geburt eines Kindes. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Genau!) Wenn ein Kind ein Kind bekommt, erst dann erfahren wir davon, dass hier ein Erwachsener und ein Kind Geschlechtsverkehr hatten und daraus sogar noch ein Kind entstanden ist. Bei einem solchen Aufklärungsengagement will ich, ehrlich gesagt, glaube ich, gar nicht so genau wissen, wie die Dunkelziffer ist, (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Das ist Unsinn!) weil das sind Zahlen, da werden uns die Knie schlottern, wenn wir die irgendwann einmal haben sollten, aber ich gehe davon aus, dass Sie den Antrag ja eh ablehnen werden. Von daher werden wir das wahrscheinlich nie erfahren, was wirklich frustriert und dem Kinderschutz nicht angemessen ist. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Man kann argumentieren, klar, es handelt sich nur um Einzelfälle, wenn wir uns die Druckvorlagen anschauen und da nur von zwei, drei, vier Fällen berichtet wird, aber gerade, was Kinder angeht und den Schutz von Kindern dürfen wir nicht von Einzelfällen sprechen. Wir dürfen die Einzelfälle nicht unberücksichtigt lassen. Jeder Fall ist wichtig. Nur, weil sie nicht die Masse ausmachen, heißt das nicht, dass sie ignoriert werden dürfen. Was man auch nicht vergessen darf, ist, dass Kinder, die in einem solchen Verhältnis leben, psychisch abhängig sind. Sie sind meistens indoktriniert. Sie sind von ihrer Kultur darauf gepolt worden, diese Ehe beizubehalten. Sie kennen es nicht anders. Sie sind nicht in der Lage, das selbst zu beurteilen. Sie sind darauf angewiesen, dass wir ihnen Unterstützung geben, dass wir sie aus dieser Lage herausholen. Wenn sie dann irgendwann sagen: „Ich möchte wieder zu meinem Ehemann zurück“, ist das etwas anderes, aber sie müssen erst einmal aus diesem Gefüge raus. Sie müssen psychische Behandlung bekommen, sie müssen wissen, was für Optionen sie hier in Deutschland haben. Sie müssen keine Kinderbräute sein, sie müssen keine eigenen Kinder kriegen, wenn sie selbst noch Kinder sind. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sie müssen nicht Sex hergeben, oder sie müssen sich nicht selbst hergeben, um Schutz zu finden. Wir sind hier schließlich in Deutschland. Denn das, meine Damen und Herren, das ist der Deal, den die Eltern mit den Kindern und den Männern eingehen, nämlich: Es ist ein Handel – Versorgung des Kindes gegen Sex und Hausfrauentätigkeit. Nichts anderes ist das. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir reden hier von Pädophilie, Kindesmissbrauch und letztlich Menschenhandel, meine Damen und Herren. Wir haben einen massiven Aufhol- und Aufklärungsbedarf. Es darf in diesem Bereich keine Dunkelziffern mehr geben. Es darf keine Duldung und kein Augenverschließen geben. Die Kinder brauchen Schutz, psychologische Betreuung, die Möglichkeit, sich aufgeklärt über ihre Lage und ihre Rechte Gedanken zu machen. Liebe Koalition, ich hoffe inständig, obwohl wir schon die ersten Argumente gehört haben, dass Sie nicht wieder Ausreden finden, um einen Antrag zum Kindesschutz abzulehnen. Wir von BÜNDNIS DEUTSCHLAND unterstützen diesen Antrag ausdrücklich. Wir erwarten, egal, ob es ein oder hundert Fälle bei uns in Bremen gibt, wir erwarten eine Weisung der Justizsenatorin an die Familiengerichte, wenn Kinderehen auffallen, dass dann die Kinder aus diesen Familien rausgeholt werden, egal, ob sie schon Kinder haben oder nicht. Diese Familiengefüge müssen aufgebrochen werden, die Kinder müssen zu ihrem Schutz raus aus dieser Beziehung, nichts anderes geht. Meine Damen und Herren, ich kann es Ihnen wirklich nur empfehlen, das Buch ist 2008 rausgekommen, ich habe es damals kurz nach der Veröffentlichung gelesen: „Ich, Nojoud, zehn Jahre, geschieden“. Hier geht es um ein zehnjährige Kind, das in eine Zwangsehe, in eine Kinderheirat gezwungen wurde, das den Weg daraus gefunden hat, das damals zum Gericht gegangen ist und das in ihrem Heimatland wirklich durchgesetzt hat. Viele der Argumente, die hier drin sind, die Empfindungen, die Erfahrungen, die dieses Kind gemacht hat, sind genauso auf die Kinder zu übertragen, die hier sind. Sie sind in der gleichen Lage, denn sie wissen nicht, welche Rechte sie haben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sandra Ahrens. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU hat sich auf Bundesebene früh und entschlossen gegen Kinderehen positioniert. Unser Ziel war es immer, Kinder und Jugendliche zu schützen, nicht zu romantisieren oder irgendetwas zu relativieren. Die Ehe ist kein Ort für Minderjährige, nicht in Deutschland und schon gar nicht in unserer Rechtsordnung, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP) 2017 hatten wir damals das Gesetz eingebracht, gerade, weil die Ehen mit Minderjährigen durch die Zuzüge aus anderen Ländern mit anderen Ehetraditionen zugenommen haben und weil wir uns damit nicht einverstanden erklären wollten. Weil wir nicht wollten, dass immer mehr Kinder Kinder bekommen, weil wir nicht wollten, dass hier nicht auf Augenhöhe – –. Das, Herr Labetzke, sehe ich sehr deutlich so: Minderjährige können nicht selbstbestimmt in eine Ehe eintreten. Sie ist nicht freiwillig, selbstbestimmt und auf Augenhöhe geschlossen. Wir reden hier nicht im Normalfall bei diesen Kinderehen von dem 18-Jährigen, der die 14- oder 15- Jährige heiratet, sondern wir reden von dem erwachsenen Mann, von 25, 35, 40 Jahren et cetera, der sich die junge hübsche Dame besorgt, die nicht so widersprechen kann, weil es keine Augenhöhe gibt. Nicht umsonst sind bei uns junge Menschen erst mit 18 vollumfänglich geschäftsfähig und können ab dann, so sieht es das Gesetz vor, eigenverantwortlich handeln. Das gilt in allen Lebenslagen, auch bei so etwas Wichtigem wie der Ehe. Oft sind Kinderehen nicht freiwillig. Wer sich mit den Beratungsinstitutionen, die wir auch hier in Bremen haben, die übrigens in den Antworten an die FDP – und ich bedanke mich für die wirklich umfassende Aufarbeitung, die Sie haben vornehmen lassen durch Ihre Kleinen Anfragen und den Antrag – noch nicht einmal beantwortet sind. Wenn Sie sich mit der Beratungsstelle der AWO (Arbeiterwohlfahrt) unterhalten, dann wissen Sie, dass wir hier in Bremen, was Zwangsverheiratungen angeht, eher steigende Zahlen haben und dass sich die betroffenen Fachkräfte in Bremen, die versuchen, die Kinder und jugendlichen Mädchen zu schützen, große Sorgen machen. Mädchen sind nämlich besonders betroffen – psychisch, physisch, sexuell gefährdet. Der Verlust von Kindheit, Bildung, Perspektiven ist aufgeführt worden. In Deutschland, das sage ich hier noch einmal ganz deutlich, gilt das Prinzip der individuellen Freiheit und Gleichberechtigung. Unsere Gesellschaft schützt die Schwächsten, und das sind in diesem Fall die Kinder, das sind in diesem Fall die Kinderbräute, die jungen Frauen, die hier in Bremen auch erst auffallen, wenn sie Kinder bekommen. Das ist ein Fall der doppelten Kindeswohlsicherung: „Kinder kriegen Kinder“ ist eines der Themen, das hat Frau Tiedemann schon aufgeführt, die wir hier in Bremen damals auch sehr intensiv diskutiert haben – ich mache das ja schon ein paar Jahre länger. Wir haben in Bremen eines der am stärksten ausgebauten Hilfesysteme mit ganz vielen Institutionen, die sich um genau diese jungen Mütter auch schon in der Vergangenheit gekümmert haben, weil wir auch viele Fälle in Bremen hatten von jungen Müttern. Hier geht es jetzt noch einmal darum, dass die Ehe dazukommt. Und ich sage Ihnen: Bremen darf kein sicherer Hafen für Kinderehen sein! Da hat die FDP ganz deutlich die bestehenden Regelungslücken aufgeführt. Ich sage Ihnen, wir als CDU-Fraktion werden daher genau wie die FDP diesem Antrag zustimmen, weil die Regelungslücken zu schließen sind! (Beifall CDU, FDP) Ich sage es noch einmal: Bremen darf kein sicherer Hafen für Kinderehen sein! Das heißt nicht, Herr Labetzke, und da bin ich an Ihrer Seite, dass man keine Einzelfallprüfung machen soll. Selbstverständlich, wie in allem: Ein Rechtsstaat ist immer überprüfbar. Deswegen haben wir Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive und Judikative, und die müssen auch ihre Arbeit unabhängig voneinander tun. Aber noch einmal: Wenn wir als Exekutive hier schlecht aufgestellt sind und auf einem Auge blind sind und das Ergebnis ist, dass im Krankenhaus ein 15-jähriges Mädchen ein Kind bekommt, was mit einer erhöhten Mortalität für sie einhergeht, mit einer erhöhten Gefährdung, und dann hinterher vielleicht auch noch andere Dinge dabei rauskommen, dann sage ich Ihnen an dieser Stelle, dann hat das Jugendamt viel früher zu reagieren, dann haben die Behörden viel früher zu reagieren. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen: Nein, also das gucken wir uns nicht an, und da wollen wir noch nicht einmal in der Deputation darüber reden, wie wir das beenden können – das kann ich nicht nachvollziehen, meine Damen und Herren, und das lassen wir als CDU auch nicht zu. (Beifall CDU) Da werden wir mit weiteren Initiativen gucken, wie wir Regelungslücken schließen und was es für Möglichkeiten gibt. Ich hoffe sehr, dass wir da einen gemeinsamen Weg finden, weil ich glaube im Ziel, das Sie auch als Grüne von dem Irrweg, den Ihre Partei vor vielen Jahren hatte, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, bitte. Jetzt habe ich die Faxen dicke! Das ist unmöglich! Sie sind unmöglich!) natürlich zurückgekommen sind und das anders sehen, dass wir da an dieser Stelle eine gemeinsame Lösung finden. Ich sage es noch einmal: Wenn man hier nachliest, in der Drucksache 21/594 steht beispielsweise, dass „nicht das Bestehen einer Minderjährigenehe als solche Anknüpfungspunkt des jugendamtlichen Tätigwerdens ist“, sondern nur, wenn „ein erzieherischer Bedarf oder eine Gefährdung des Kindeswohles“ dann noch stattfindet, dann finde ich das ausgesprochen schwierig, denn Sie widersprechen sich. In der Drucksache 21/679 auf Seite 3 weisen Sie nämlich darauf hin, dass verheiratete Minderjährige, wenn sie ohne Personen- und Erziehungsberechtigte reisen, gar nicht handlungsfähig sind. Genau, weil sie erst ab 18 tatsächlich für ihre eigenen Tätigkeiten vollumfänglich handlungsfähig sind! Deswegen müssen wir uns tatsächlich hier an dieser Stelle auch darüber Gedanken machen – weil die jungen Frauen eben nicht um ihre Rechte wissen –, wie wir hier eine Beratungsmöglichkeit machen an dieser Stelle, wie wir es dann hinbekommen. Dann, sage ich Ihnen ganz deutlich, muss auch hier an dieser Stelle gelten, dass das Jugendamt auch ohne sofortiges Einverständnis der betroffenen Minderjährigen, des Mädchens, eine Meldung machen kann und dass man dann dort entsprechend guckt, wie man das Kindeswohl schützt, im Zweifel vielleicht sogar einen doppelten Kindeswohlschutzsicherungsauftrag durchsetzt, wenn dann auch noch ein Kind in dieser Ehe gewesen ist. Das bedeutet aber nicht, dass man das nicht gerichtlich überprüfen lassen soll, ganz im Gegenteil, sondern es muss so, wie es in einem Rechtsstaat notwendig ist, die Überprüfung erfolgen. Aber ich sage Ihnen noch einmal im Vergleich: Jugendliche dürfen Verträge nicht allein schließen, aber Sie dürfen anscheinend zum Teil heiraten. Wir schützen Jugendliche vor Alkohol, vor Glücksspiel und Tattoos, aber hier an dieser Stelle mit der Regelungslücke vielleicht zu spät, weil wir es gar nicht sehen, nicht vor der Ehe mit einem Erwachsenen. (Glocke) Das wäre ein Widerspruch, ich komme zum Schluss, den wir als CDU nicht akzeptieren wollen. Es gibt eine Drucksache aus dem Bundestag, die letztes Mal von uns als CDU eingereicht aber abgelehnt wurde, die 20/10725. Dort waren damals fünf Antragspunkte, einen davon haben Sie jetzt aufgegriffen auch in Ihrem Antrag. Ich empfehle, den noch einmal nachzulesen, weil die Beratung der betroffenen Frauen ist notwendig, und natürlich wollen wir nicht, wenn sie aus der Ehe rauskommen, dass sie (Glocke) daraus hinterher noch weitere Schäden haben, sondern dann müssen sie unterstützt werden. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete! Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Danke schön! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Als ich die Überschrift des Antrages der FDP gelesen habe und die Befassung mit der Frage nach Kinderschutz und Kinderehen, habe ich am Anfang gedacht, das ist mit Sicherheit relativ einfach, da ist klar, es gibt Kinder, die verheiratet wurden, die geheiratet haben, und dieses Eheverhältnis ist offensichtlich zu ihren Ungunsten. Ich finde, da gibt es eine relativ schnelle emotionale Übereinkunft. Ich finde, man muss sich dann aber die Mühe machen, sich Stellungnahmen von Betroffenen-Organisationen, von Expert:innen, von Menschen, die die UN-Kinderrechtskonvention auswerten, angucken und auf dieser Grundlage dann Entscheidungen treffen, die tatsächlich im Interesse der Kinder sind, um die es gehen sollte, und nicht bloß rechtstheoretisch richtige Annahmen darstellen. Ich fand es interessant, dass hier noch einmal so vehement darauf hingewiesen wurde, dass es Länder gibt, in denen diese Eheschließungen legal vollzogen wurden und hier als unwirksam betrachtet werden, wenn sie mindestens einen Ehepartner beinhalten, der oder die unter 16 ist. Da gibt es insofern keine Debatte, weil diese Ehen in Deutschland niemals als Ehen anerkannt werden können. Dann gibt es den Bereich der zwischen 16- und 18-Jährigen von einem Ehepartner. Das sind die Ehen, die als ungültig erklärt werden können, da wurde so ein schwebender Begriff genutzt: Die „können“ in Verfahren als unwirksam erklärt werden. Nun muss man sich die Frage stellen: Warum passiert das nicht automatisch? Dagegen gibt es auch jetzt schon im Gesetz Grundlagen, die diese automatische Aufhebung verhindern; nämlich zum einen, wenn die beiden mittlerweile volljährig und einverstanden sind mit der Fortführung ihrer Ehe, und zweitens, wenn es außergewöhnliche Härten gibt, dass damit deutliche rechtliche Einbußen oder tatsächliche Einbußen für einen Ehepartner vorliegen. In dem Gesetz ist also verankert: Es ist nicht ganz so einfach, dass jede so geschlossene Ehe immer aus Perspektive des Kindes für ungültig zu erklären ist. Ein Staat übrigens ist besonders auffällig, was Kinderehen angeht, mit 300 000 Eheschließungen zwischen den Jahren 2000 bis 2018. Bevor man jetzt hier von rechts „Somalia“ ruft oder so: Das sind die USA. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ja!) Eine Kollegin hat mich eben zu Recht darauf hingewiesen – von der SPD, danke, Selin Arpaz –, dass wir dort 300 000 Eheschließungen bei Minderjährigen haben – fünf Bundesstaaten, da gibt es überhaupt keine Untergrenze. Bevor jetzt hier so eine Kulturkampfdebatte aufgemacht wird: Da liegen die Probleme tatsächlich auch im religiösen Fundamentalismus begründet, auch in christlichen Staaten. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, das streitet niemand ab! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Überall falsch! – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ich finde, wir müssen einmal betrachten: Welche Schutzstrukturen gibt es eigentlich im Land Bremen? Im Land Bremen gibt es Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Das sind unter anderem „Schattenriss e. V.“, das „Bremer JungenBüro e. V.“, der Kinderschutzbund, der Allgemeine Soziale Dienst, Erziehungsberatungsstellen, auch die „OPB“ (Ortspolizeibehörde Bremerhaven) und „Pro Familia“. Ich glaube, es ist wichtig, auch diese Beratungsstellen in den Fokus zu nehmen, um zum Ausdruck zu bringen, dass einem Schutz der Kinderrechte besonders gut gedient ist, wenn die Betroffenen über ihre Rechte informiert und in die Lage versetzt werden, ihre Rechte auch wahrzunehmen und damit auch in den entsprechenden Verfahren zu begleiten. Ich finde die Aussagen, die Sie in Ihrem Antrag treffen, teilweise unzutreffend, weil sie nicht aus der Perspektive der Kinder getroffen sind. Wenn Sie davon sprechen, es soll eine Datenübermittlung ohne Einverständnis der Betroffenen stattfinden – –. Wir haben bereits jetzt die Situation, dass, wenn Minderjährige einreisen, beispielweise unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), also, wenn Minderjährige einreisen, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, sie im jetzigen System als Unbegleitete geführt und auch so in Obhut genommen werden. Wenn wir hier davon ausgehen würden, dass man die Menschen am besten immer getrennt unterbringt, dann können wir uns das Beispiel aus Dänemark angucken. Es gab in Dänemark 2016 genau diese Regelung, die Sie im Kern vorschlagen, dass im Ausland legal geschlossene, aber nach geltender Rechtsordnung schwebende Ehen zwangsläufig immer automatisch zu trennen sind. Danach gab es erhebliche Hinweise auf suizidale und selbstgefährdende Aktionen und psychosoziale Problemlagen und am Ende in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention eine Abschaffung dieser Regelung, die über alle hinweg ohne Einzelfallprüfung Regelungen trifft. Man ist zurück zu einer Einzelfallprüfung gekommen, um individuell zu überprüfen, ob es im Interesse der einzelnen Kinder und Jugendlichen ist, diese Trennung vorzunehmen oder nicht. Ich finde, an diesem Grundsatz müssen wir festhalten, weil wir feststellen müssen: Im Mittelpunkt dieser Debatte muss stehen, zu beraten, wie wir die Kinder, die Jugendlichen in ausbeuterischen, in unterdrückerischen und auch in sehr vulnerablen Zuständen in Kindeswohlgefährdungslagen davor schützen. Das muss im Mittelpunkt der Debatte stehen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat auch zu dem jetzt im Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf Stellung bezogen und spricht davon, dass die generelle Unwirksamkeit der Ehe als Ausdruck der Missbilligung von Minderjährigenehen sich im konkreten Einzelfall mit Blick auf den rechtlich garantierten Schutz der Betroffenen oftmals als wenig hilfreich darstellt. Das ist kompliziert formuliert, sagt aber im Kern genau das Gleiche, nämlich, dass es nicht hilft, aus einem übergeordneten Interesse den Einzelnen gegebenenfalls Schutzfunktionen zu entziehen, die vorhanden sind. Dafür braucht es eine gute und gezielte Abwägung der Interessenslagen, und dafür braucht es selbstverständlich die Absicherung, dass in diesem Konstrukt keine Kindeswohlgefährdung stattfindet. Das ist die Aufgabe, die der Staat leisten muss, statt eine generelle Regelung zu fassen. Ich finde auch, dass man sich angucken muss, was andere Einwände in diesem Verfahren waren. Da lohnt sich der Blick, ich kann jetzt in der Zeit nicht mehr alles zitieren, da lohnt sich wirklich der Blick auf die Fachleute, die sich auseinandersetzen mit der Frage der Menschenrechtskonvention sowie der Kinderrechte und aus der Position ableitbar zu sagen, sobald Kindeswohlgefährdung vorliegt, braucht es ein klares Stoppschild. Es braucht auch das Begleiten der Personen in die Beratungsangebote. Eine Statistik kann helfen, zu erfassen, welchen Beratungsbedarf es gibt. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, genau!) Das finde ich eine legitime Zielsetzung, aber hier generelle Regelungen zu schaffen, die nicht aus der individuellen Perspektive der Betroffenen agieren, damit gehen Sie am Ziel vorbei. Das ist auch in dem Gesetz unzureichend abgebildet. Daher, auch wenn ich Ihren Ausgangspunkt verstehe, hier die Kinderrechte zu schützen, glaube ich, dass dieser Antrag keinen ausreichenden Beitrag dazu leistet. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Präsidentin Antje Grotheer: Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe wirklich gedacht, dass das eine Debatte ist, wo man vernünftig miteinander debattieren kann, ohne polemisch zu werden, ohne in irgendeiner unnötigen Art und Weise zu polarisieren. Frau Tiedemann nehme ich jetzt einmal außen vor, aber dann kam auch noch Frau Ahrens. Wirklich in einer absoluten Unnötigkeit (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht mehr zu ertragen!) hier diese Schärfe in die Diskussion zu bringen – –. Also wirklich: „Bremen darf kein sicherer Hafen für Kinderehen sein.“ Wie dumm ist das bitte schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) In Bremen gilt das Bundesrecht, was Ihre Partei zusammen mit unserer im Deutschen Bundestag 2017 beschlossen hat. Erzählen Sie doch nicht so einen Quatsch! Das ist doch schrecklich. Das lässt sich nicht mehr aushalten. Jedes Mal! Wirklich! Kolleginnen und Kollegen, ich glaube meine Vorredner – ich gendere das jetzt mal nicht – haben deutlich gemacht, dass das Thema Kinderehen ein Thema ist, das es verdient, hier thematisiert zu werden. Wir werden den Antrag – und das ist schon durchgekommen – ablehnen. Ich möchte der FDP-Fraktion trotzdem für den Antrag danken und auch für die Kleine Anfrage zu dem Thema. Insbesondere die Antworten des Senats auf die Kleine Anfrage zeigen aus unserer Sicht sehr deutlich, dass bereits richtige und wichtige Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unternommen wurden. Denn – Frau Ahrens, aufpassen – seit dem 22. Juli 2017 ist die Ehemündigkeit zum Schutz von Kindern auf 18 Jahre festgelegt. Das ist erst acht Jahre her. Es war also ein später Schritt, aber es war ein richtiger Schritt. Kinderehen passten und passen nicht in unser Gesellschaftsbild. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Grundsätzlich – und auch das wurde hier schon angesprochen – unterscheidet das Gesetz zwischen unwirksamen Ehen – dies ist der Fall, wenn ein Individuum zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war/ist – und anderen Ehen, wo das Individuum zwischen 16 und 17 Jahren alt war/ist. Kinderehen betreffen vor allem – nicht nur, aber vor allem – Mädchen. Wir sprechen hier also über den Schutz von nicht volljährigen Frauen, denn wie bereits auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt wurde, sind den Standesämtern keine Fälle bekannt geworden, in denen beide Eheleute minderjährig waren. Es sind immer nur Frauen gewesen. Auch hier hilft es nicht, irgendwelche Zerrbilder zu zeichnen. Die Antworten auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion machen sehr deutlich: Die Minderjährigen waren zwischen 16 und 17 Jahre alt. Die volljährigen Partner waren zwischen 18 und 32 Jahre alt. Wir reden hier also nicht von dem zehnjährigen Mädchen, das mit einem 42-jährigen Mann verheiratet war. Das in aller Deutlichkeit. Kinderehen sind illegal. Ehen, die trotzdem geschlossen wurden, sind unwirksam. Auch für Ehen, in denen die Ehemündigkeit eines Verlobten ausländischem Recht unterliegt, geltend die genannten Grundsätze. Sie sind unwirksam und werden von deutschen Gerichten aufgehoben. Es gibt aber auch – der Kollege Janßen hat das angeteasert – skurrile Ausnahmen. Sind die Ehen beispielsweise im EU-Ausland geschlossen und betreffen EUAusländer, dann entscheiden Gerichte mitunter aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gegen eine Aufhebung der Ehe. Kolleginnen und Kollegen, der Idee einer Kinderehe begegnen wir zu Recht ablehnend. Unsere gesellschaftliche Prägung, die Überzeugung einer Gleichstellung von Frau und Mann, passt nicht mit dem patriarchalischen System der Kinderehe überein. Und doch müssen wir feststellen, dass Betroffene zum Teil überrascht oder gar entsetzt reagieren, wenn ihnen eröffnet wird, dass ihre Ehe nach deutschem Recht nichtig ist. In jedem einzelnen Aufhebungsverfahren in Bremen wünschten die betroffenen Frauen die Fortführung ihrer Ehe. In keinem einzigen Aufhebungsverfahren in Bremen haben sich Anhaltspunkte für eine Zwangsehe ergeben. Das mag schwer vorstellbar sein und ist es auch für mich. So ist jedoch die Realität. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend und funktionieren. Natürlich können und werden unsere Gesetze keinen Einfluss auf Eheschließungen in anderen Ländern nehmen. Hier erscheint vor allem die Idee einer feministischen Außenpolitik als zielführend, um jungen Frauen und Mädchen überall auf der Welt zu helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen glücklicherweise über Ausnahmen. Deswegen lehnen wir den Antrag mit den geforderten statistischen Erfassungen von Kinderehen ab. Dies würde allein für Bremen die händische Erfassung von mehr als 50 000 Geburtsurkunden bedeuten. Ich denke, Sie stimmen mir zu, dass wir dieses Bürokratiemonster nicht schaffen wollen, zumal die geringen Fallzahlen einen solchen Aufwand nicht rechtfertigen. Wir haben restriktive Kontrollen, und wir könnten diese Kontrollen noch weiter nachschärfen. Wir erleben aber auch, dass noch schärfere Kontrollen noch einfacher übergangen werden können, denn natürlich spricht es sich rum, und auf die Frage, ob es sich um die Ehefrau handelt, diese Frage wird dann verneint, dann ist es die kleine Schwester oder die Cousine. Will sagen, wir lehnen den Antrag ab, weil die geschaffenen Regularien gezeigt haben, dass sie wirken, nicht, weil wir die Stoßrichtung der FDP nicht teilen würden. Die Datenlage ist nicht perfekt, lässt aber leider auch keinen Rückschluss auf etwaige Dunkelziffern zu. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und danke Ihnen für die sachliche Debatte, Frau Ahrens und Frau Tiedemann fühlen sich jetzt einmal nicht angesprochen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich für die sachliche Debatte bedanken. Es war in der Tat nicht unser Ziel, hier irgendwie Polemik zu befördern. Ich möchte auf zwei, drei Punkte noch eingehen. Herr Labetzke, die Kritik mit dem Gesetzentwurf: Da geht es darum, dass es hier ja um Datenschutz geht, und wenn man gegen den Willen eines Betroffenen Daten übermittelt, dann könnte es sein, dass man dazu aufgrund des Vorbehalts des Gesetzes ein Gesetz machen muss, um dem Datenschutz gerecht zu werden, der DSGVO (DatenschutzGrundverordnung). Deswegen haben wir das in diesem Gesetzentwurf drin, weil es gut sein kann, dass dann die Verordnung nicht mehr reicht. Ansonsten wurde noch kritisiert die Trennung aufhebbarer Ehen bei Geflüchteten. Da ist selbstverständlich nicht das Ziel, die getrennten Minderjährigen dann allein zu lassen, wie das in Dänemark der Fall ist. Das ist selbstverständlich nicht das Ziel. Das übergeordnete Ziel dieses Gesetzentwurfs ist ja gerade, die Datenlage zu verbessern, damit früher Hilfsangebote unterbreitet werden können. Da, Herr Lenkeit, finde ich es einen Zirkelschluss, zu sagen, wir haben nur wenige Fälle, deswegen gibt es keinen Handlungsbedarf. Unser Antrag zielt ja gerade darauf ab, zu schauen: Haben wir vielleicht noch mehr Fälle, weil die Datenlage nicht so gut ist? Da glauben wir schon, dass wir da an der einen oder anderen Stelle einen Punkt haben. Ansonsten gab es ja auch nicht viel Kritik an dem Antrag. Wir hätten es nach wie vor schön gefunden, (Glocke) wenn wir darüber in der Fachdeputation weiterdiskutieren können. Da werden wir vielleicht noch mal schauen, ob wir das hinkriegen. Vielen Dank für die Debatte trotzdem! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrat Olaf Bull das Wort. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist ernst, und Personenstandsthemen stehen zu Recht auf Ihrer Agenda in der Bürgerschaft, und die Koalition im Bund hat sich da auch einiges vorgenommen. Dieser Antrag aber – und das hätten wir vielleicht auch in einem Fachgespräch, Herr Schröder, mit Vertretern des Standesamts Bremen-Mitte klären können – geht auf eine Lücke, die so nicht besteht. Ich finde es fast schade, dass wir dieses Gespräch nicht initiiert haben vor der Debatte. Die erfassten Fallzahlen belegen nicht das Klischee, das hier in der Debatte in Teilen getriggert wurde, nämlich das von ausländischen älteren Männern, die minderjährige Frauen gegen ihren Willen heiraten, hierher mitbringen, sie nachholen und dann schändlich behandeln. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen und das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen werden in Bremen penibel umgesetzt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Alle sind sich einig: Kinderehen passen nicht in unseren Wertekodex und müssen von den Behörden in Deutschland verhindert werden. Kulturrelativismus ist hier völlig fehl am Platze. Eheschließungen Minderjähriger sind in Deutschland erst seit Juli 2017 vollumfänglich unterbunden, das muss man sich klarmachen. Vorher waren – und das waren die Wertvorstellungen damals – zur Vermeidung unehelicher Kinder diese Ehen in Ausnahmefällen möglich. Zu den Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, wurde die neue Systematik schon berichtet: gänzlich unwirksam unter 16 und danach aufhebbar. Der Staat korrigiert also nachträglich, was zuvor im Ausland geschehen ist. Dies tut er nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts. Die Ampel hat im Jahr 2023 eine Korrektur vorgenommen für eine nachträgliche Heilung beim Eintritt der Volljährigkeit und – ganz besonders wichtig für die betroffenen Frauen und Kinder – die Regelung von Unterhaltsansprüchen im Nachhinein für Mutter und „Ehefrau“. Die Frage ist: Wen wollen wir wie schützen, und vor allem: schützen wir die Menschen oder stellen wir unseren Wertekodex in unzulässiger Weise über ihre Bedürfnisse? Die Praktiker berichten mir jedenfalls, dass Frauen, die im Ausland minderjährig geheiratet haben und nun in Deutschland leben, oft förmlich entsetzt sind, wenn ihre Ehe infrage gestellt wird. Sie verstehen nicht, warum Deutschland ihre Ehe nicht anerkennt. Standesämter, Jugendämter und Gerichte prüfen aber diese Situation sehr genau. Das zentral zuständige Standesamt Bremen-Mitte führt diese Gespräche mit den betroffenen Frauen, um zu klären, ob sie zur Ehe gezwungen wurden oder ob sie ihre Ehe fortführen möchten. Das Ergebnis in Bremen wurde in einer Kleinen Anfrage bereits dargestellt: In keinem einzigen Fall gab es diese Anhaltspunkte für eine Zwangsehe und in jedem Fall wünschten die betroffenen Frauen die Fortführung ihrer Ehe. Die Fälle, die bei der Verabschiedung des Gesetzes auf Bundesebene im Fokus standen, scheinen hier in Bremen nicht vorzukommen. Dennoch stellt das Standesamt regelhaft Anträge beim Familiengericht – da gibt es auch kein Ermessen – zur Überprüfung durch das Familiengericht. Dort wird aber in den meisten Fällen, wenn die Mädchen über 16 sind und die Ehemänner über 18, die Ehe – oder hier in den meisten Fällen – als Härtefall nach dem BGB, Herr Schröder, bestätigt. Ein weiteres Kriterium bei dieser Betrachtung des Familiengerichts ist auch die Freizügigkeit in der EU. Viele Fälle aus Bulgarien werden auch danach entschieden. Gleichzeitig gibt es jedoch eine andere Realität, die das Gesetz nicht erfasst. Wenn zum Beispiel die Ehe eines vierzehnjährigen Mädchens mit einem älteren Mann im Ausland geschlossen wird, wird sie in Deutschland ja gar nicht anerkannt. Weil das in den betreffenden Personen- und Kulturkreisen bekannt ist, gibt es für sie keinen Grund, die Ehe offiziell anzugehen. Die minderjährige Ehefrau wird dann als Nichte, Cousine oder andere Verwandte ausgegeben. Die Konsequenz: Diese Fälle werden gar nicht bekannt. Die Männer hätten nämlich, wenn Sie das angeben würden, nur Nachteile zu befürchten: Strafverfolgung, Inobhutnahme der Kinder und so weiter. Also wird geschwiegen. Diese Ehen, die bleiben im Verborgenen, solange niemand aus dem direkten Umfeld das Schweigen bricht. Dieses Schweigen, das können wir nicht mit einem Gesetz brechen, auch nicht mit einer Übermittlungsverordnung, egal, ob sie von Senat und/oder Bürgerschaft beschlossen wird. Umso mehr gilt es, für die Kinder, deren Notlage wir erkennen können, den bestmöglichen Schutz durch die Beratungsstellen zu gewährleisten. Warum sind Ihre Forderungen der FDP heute dennoch abzulehnen? Die bestehenden gesetzlichen Regelungen werden bereits konsequent in Ihrem Sinne umgesetzt. Die Praxis zeigt, dass das eigentliche Problem nicht diese aufzuhebenden Ehen sind, sondern die, die nicht bekannt werden. Wir brauchen echte Maßnahmen und ganz hohe Sensibilität, die den Schutz von betroffenen Minderjährigen ermöglicht und das Schweigen in problematischen Fällen bricht. Da übernehmen nicht nur die Beschäftigten der Behörden, aber auch sie, und die vielen Beratungsstellen aus voller Überzeugung Verantwortung. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, wir treten in eine Mittagspause bis 14:45 Uhr ein. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung um 13:15 Uhr)  Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:45 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen in der Tagesordnung fort. „Begleitetes Trinken“ abschaffen – Jugendliche besser schützen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 20. März 2025 (Drucksache 21/1078) Dazu als Vertreterin des Senat Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! In diesem Haus wird oft – und das auch zu Recht – betont, dass wir eine besondere Verpflichtung und Fürsorge für die jungen Menschen in unserem Land haben. Zumeist geht es darum, dass wir die Schuldenbremse lockern müssen, um die Infrastruktur in unserem Bundesland, aber auch in Deutschland insgesamt verbessern und erneuern zu können, um der nachfolgenden Generation einen guten Start hin zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung zu ermöglichen. Oder es gilt, durch politische Entscheidungen den Klimawandel nicht weiter zu beschleunigen, sondern aufzuhalten, damit die nachfolgende Generation eine Chance hat, in einer Umwelt aufzuwachsen, die ein gutes und gesundes Leben ermöglicht. Oder es geht ganz konkret wie in dem vorliegenden Antrag darum, die Gesundheit der Jugendlichen zu schützen, indem das „begleitete Trinken“ nach § 9 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes abgeschafft werden soll, denn die gesundheitlichen Folgen eines frühzeitigen Alkoholkonsums sind gravierend. Für Jugendliche sind selbst geringe Mengen Alkohol sehr schädlich, da sie sich in der Wachstumsphase befinden und zum Beispiel in ihrem Gehirn wichtige Entwicklungsprozesse stattfinden, die wiederum durch den Alkoholkonsum beeinträchtigt werden. Alle Körperzellen können aber bereits durch wenig Alkoholkonsum geschädigt werden. Die Haut wird fahler, der Magen-Darm-Trakt wird gereizt, Verdauungsstörungen treten auf, Stimmungsschwankungen können dazukommen. Darüber hinaus kann Alkoholkonsum zu zahlreichen Folgeerkrankungen führen, und er erhöht das Krebsrisiko. Dem Alkoholatlas 2022 ist zu entnehmen, dass sich etwa 20 000 Krebsneuerkrankungen auf Alkoholkonsum zurückführen lassen. Bereits seit Ende der 1990er-Jahre ist bekannt, dass die Gefahr, im Lebensverlauf eine Alkoholsucht zu entwickeln, bei den Jugendlichen viermal höher ist – viermal höher ist! –, die vor dem 15. Lebensjahr regelmäßig Alkohol konsumiert haben. Dennoch, trotzdem es diese wissenschaftlichen Ergebnisse gibt, existiert in Deutschland bis heute eine völlig unzeitgemäße Regelung, die ein trauriges Alleinstellungsmerkmal im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist. Das Jugendschutzgesetz erlaubt Gaststätten und Verkaufsstellen, Jugendlichen bereits ab 14 Jahren Bier, Wein und Sekt im Beisein einer sorgeberechtigten Person auszuschenken oder ihnen den Konsum zu gestatten. Diese Ausnahmeregelung steht in keinem Verhältnis zu den gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum von Alkohol in jungen Jahren einhergehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Alkoholkonsum ist für Jugendliche nicht weniger schädlich, wenn Sorgeberechtigte in der Nähe sind. Vielmehr verharmlost die derzeitige Regelung die Gefahren von Alkohol. Befragungen zeigen auch, dass die Bevölkerung in Deutschland längst bereit für eine Veränderung der Rechtslage ist. Eine Umfrage der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2022 ergab, dass die Mehrheit der Befragten eine Anhebung des Mindestalters für den Erwerb und Konsum von Alkohol sogar auf 18 Jahre befürwortet. So meint es auch und ist davon fest überzeugt der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, der dasselbe fordert. Selbstverständlich ist die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ nicht das Allheilmittel, um Jugendliche vom Alkohol fernzuhalten und der Normalisierung und Verharmlosung von Alkoholkonsum in Deutschland entgegenzuwirken, aber diese Neuregelung ist eine notwendige Gesetzesanpassung, ein wichtiger Schritt, um Jugendliche zu schützen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der Schutz dieser Jugendlichen, also aller Jugendlichen, das sind die Motivation und das Ziel unseres koalitionären Antrags. Bereits auf der Gesundheitsminister:innenkonferenz im Juni 2024 wurde auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns einstimmig beschlossen, dass das „begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren abgeschafft werden soll. Auch der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich wiederholt für die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ für 14- bis 16-Jährige ausgesprochen. Meine Fraktion hält die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ im Sinne des Jugendschutzes für längst überfällig und aus gesundheitspolitischer Sicht für notwendig, um möglichst frühzeitig für die Gefahren von Alkohol zu sensibilisieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir wollen damit aber auch ein Signal an die Eltern und alle weiteren Sorgeberechtigten senden: Ihr seid nicht allein mit der Aufgabe, Eure Kinder so lange wie möglich von Alkohol fernzuhalten. Wir unterstützen euch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich gern auf der Besuchertribüne Herrn Padabo Kelem Tata, Vizebürgermeister der Präfektur Kozah im Norden von Togo und Professor für Soziologie an der Universität von Kara begrüßen. – Schön, dass Sie bei uns sind! (Beifall) Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1952, wonach Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 16 in Begleitung ihrer Eltern auch in Gaststätten Alkohol trinken dürfen, die soll vom Tisch. Diese Auffassung, das hat die Kollegin Reimers-Bruns eben gesagt, ist sowohl eine Forderung, eine einhellige Forderung der Gesundheitsministerkonferenz und auch die Fachleute von den Obersten Landesgesundheitsbehörden sind dieser Auffassung. Es haben sich auch sehr viele Landesgesundheitsministerinnen und -minister und Senatoren und Senatorinnen, mit teilweise sehr deutlichen Worten, gemeldet. Ich finde, es ist tatsächlich der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Zitat es wirklich wert ist, hier auch mal zitiert zu werden. Er hat zu dieser Angelegenheit gesagt: „Gesundheitspolitisch kann es in dieser Frage gar nicht zwei Meinungen geben.“ Dieser Auffassung schließen wir uns an, wir unterstützen Sie mit Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kollegin Ute Reimers-Bruns hat das, finde ich, am Anfang sehr glaubwürdig gesagt: Oftmals geht es hier um ganz andere große Fragen, aber heute geht es auch mal sehr genau und sehr gezielt um Jugendschutz. Ich verstehe das wirklich als Einladung an uns alle. Sie erleben jetzt keinen Oppositionspolitiker, der nach einer Nische sucht und sagt: „Hau drauf und stell die schlecht dar.“ Ganz im Gegenteil, ich unterstelle Ihnen tatsächlich, Sie meinen es richtig gut, wenn es um Kinder- und Jugendschutz in Verbindung mit Gesundheitspolitik geht. Das erlebe ich ja auch in der Deputation. Das ist schon das Stichwort für das Nächste, das ich in dieser Debatte hier unbedingt ansprechen möchte, an das vielleicht keiner denkt, außer dem Kollegen Ralph Saxe: Wir haben in der jüngsten Gesundheitsdeputation die Thematik Suizidprävention gehabt. Wer den „Weser-Kurier“ gelesen hat, hat ja auch die Pressemitteilung vom geschätzten grünen Kollegen zur Suizidprävention gelesen. Ich weiß auch, warum er das will: Nicht nur die aktuelle Zahlenlage gibt das her, auch jüngste Studien geben das her, Stichwort: Cannabis. Ich weiß, jetzt mache ich wieder ein Fass auf, aber letztendlich ist es so. Schauen Sie mal in das Medienecho vom Montag dieser Woche. Der führende Suchtmediziner an der Universitätsklinik Frankfurt hat das ganz klar zum Ausdruck gebracht. Er bezieht sich auf seine eigenen Erfahrungen nach einem Jahr Teillegalisierung Cannabis und er bezieht sich auf kanadische Studien, die schon weitreichender sind, die die Entwicklung seit 2018 beobachten. Es ist Fakt: Die Kliniken, die Suchtkliniken, die psychiatrischen Kliniken haben einen Zuwachs von 25 Prozent. Das muss uns zu denken geben, und wenn dann die Studienergebnisse auch noch sagen, dass mit Cannabiskonsum und Alkoholkonsum ein enorm erhöhtes Suizidrisiko einhergeht, dann müssen wir das ernst nehmen und dann müssen wir zumindest mal evaluieren und genau hinschauen, ob es nicht klug wäre, diese Teillegalisierung von Cannabis zurückzunehmen. Wir als CDU, wir wollen das sehr gern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Deswegen, Kollege Ralph Saxe, ist mit dieser Einladung zum Runden Tisch „Suizidprävention“ ja auch ein Ziel verbunden, nämlich dafür zu sorgen, dass weniger Menschen sich überhaupt mit dem Gedanken tragen, sich das Leben zu nehmen. Aber da muss auch wirklich alles auf den Tisch: Alkohol, Cannabis, psychosoziale Probleme, familiäre Probleme, soziale Ungleichheit und vieles andere mehr, das dazu führen kann. Ich will das nur sagen und ich würde mich auch freuen, wenn wir in den nächsten Monaten und auch Jahren sehr zielgerichtet daran arbeiten, das, was in unserer Gesellschaft nicht gut ist, was wir aber vielleicht mal für gut gehalten haben, auf den Prüfstand zu stellen. Keine harte ideologische Debatte, sondern wirklich eine zielgerichtete, und da hat die Kollegin Reimers-Bruns, finde ich, einen richtig guten Anfang gemacht. Deswegen möchte ich auch diese Chance nutzen, Sie genau dazu einzuladen, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Wir haben viel zu tun, denn wir haben aufgrund der anderen großen Trends, nämlich demografischer Wandel, Fachkräftemangel und ganz speziell auch noch innerhalb des Gesundheitsbereichs einen enormen Fachkräftemangel, – –. Wenn die Zahlen dort zunehmen, wie ich eben gesagt habe, in den Suchtkliniken, in den Psychiatrien, dann wird die Sache noch herausfordernder. Deswegen verstehe ich diese Debatte heute als eine Chance, mal ein bisschen über den Tellerrand zu schauen und jetzt schon mal zu antizipieren, was in den nächsten Monaten und Jahren dann noch kommen könnte. Ich bin sehr gespannt, was die sich anbahnende Hoffnungskoalition (Lachen FDP) im Bund dazu beitragen wird, die gesellschaftlichen und vor allen Dingen auch die gesundheitspolitischen Probleme anzugehen. Da gibt es sehr viel zu tun. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir stimmen diesem Antrag zu. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mit etwas Positivem anfangen. Das habe ich so gelernt und das kommt auch immer gut. Ich finde, das ist das Angenehme, auch in der Gesundheitsdeputation, das gilt für fast alle, die da sind, dass wir sehr an der Sache orientiert und im Sinne der Gesundheit unterwegs sind. Das ist, mit Verlaub, in meinem anderen Thema Mobilität nicht ganz so; da wird die Debatte etwas ideologischer geführt. Hier geht es am Ende darum, die gesundheitlichen Bedingungen der Menschen in unserem Bundesland und überhaupt zu verbessern, und da möchte ich allen eine große Wertschätzung entgegenbringen. Das ist dort immer eine sehr gute Atmosphäre. Deswegen muss ich nicht mit allem einverstanden sein, was der geschätzte Kollege Bensch gerade gesagt hat. Hoffnungskoalition – das kann man so als Begrifflichkeit im Raum stehen lassen. Das werden wir zwei, drei Jahre später beantworten, ob das wirklich so gewesen ist (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) oder ob die Latte so hoch gewesen ist, dass selbst Sie darüber gefallen sind. Das werden wir dann feststellen. Zu Cannabis habe ich sicherlich auch eine differenziertere Meinung, obwohl ich das natürlich akzeptiere, was Sie da an Argumenten gesagt haben. Das Irre bei dem, was wir hier eigentlich haben, ist aber, dass das „begleitete Trinken“ immer noch erlaubt ist, und zwar seit Anfang der Fünfzigerjahre. Seit mittlerweile 75 Jahren ist es erlaubt, in Begleitung von Erwachsenen Alkohol zu trinken. Wenn ich meinen kleinen Sohn, der inzwischen 1,84 m groß ist, begleiten würde und ein Bier bestellen würde, dann würde der ein Bier mit mir in der Gaststätte trinken. Das ist natürlich vollkommen daneben, weil man quasi diese Akzeptanz des Genusses von Alkohol tatsächlich so weit überhöht, das man auch dieses Verhalten, das ja gesellschaftlich akzeptiert ist, dann auch Kindern zumutet. Ich sage wirklich „zumutet“, weil, das hat die Kollegin, finde ich, gut dargestellt, Kinder in der Wachstumsphase sind. Das betrifft die Organe, das betrifft das Gehirn und natürlich ist Alkohol da ein Gift. Selbst in kleinen Dosen ist das der vollkommen falsche Weg. Es wird dabei am Ende auch etwas erlernt, was wirklich nicht erlernt werden darf und deswegen sind wir wirklich sehr glücklich, dass wir diesen Antrag zusammen hier auch unter großem Konsens auf den Weg bringen. Selbst da gibt es noch verschiedene Meinungen, habe ich mitbekommen. Der Brauereiverband hat erfreulicherweise dieses Anliegen unterstützt, das ehrt den Brauereiverband. Es gibt einen gesundheitspolitischen Sprecher einer Partei, die hier ziemlich in der Mitte ist, ich nenne aber den Namen nicht, weil das alles so eine harmonische Debatte ist – –. (Zuruf) Genau, die waren das, die haben das leider auch vertreten und auch der Gaststättenverband hat es leider vertreten. Deswegen wird es aber in keiner Weise besser! Die müssen wirklich normverdeutlichende Gespräche bekommen, ganz viele, weil das kein erwünschtes Verhalten ist, das wir hier haben. Ich wollte am Schluss, weil wir uns da so einig sind, trotzdem noch zwei weiterführende Gedanken äußern, auf den einen hat mich der Kollege Bensch gebracht. Diese Suchtmittel führen bei Menschen, die lebensmüde sind, tatsächlich dazu, dass diese Neigung verstärkt wird. Das ist eindeutig so und das trifft eben auch auf Alkohol zu. Da wollte ich was zur Suizidprävention sagen: Da hat der Kollege zu Recht gesagt, das Thema geht mir nahe, wenn ich mitbekomme, dass hier in der Stadt jedes Jahr 90 Menschen sterben – wir wissen gar nicht, warum und wieso – und in großer seelischer Not ihrem Leben ein vorzeitiges Ende setzen. Das macht mich unheimlich betroffen, weil wir da nicht so richtig rankommen, weil ich merke, dass wir uns gar nicht darum kümmern, und weil ich merke, dass es immer noch tabuisiert ist und wir nicht darüber reden. Umso wichtiger ist es, dass der Kollege das jetzt angesprochen hat, weil wir uns diesem Thema widmen müssen, denn jeder von denen ist einer zu viel. Bei einer Altersgruppe, über die wir jetzt reden, nämlich im Prinzip bei Jugendlichen unter 30 Jahren ist das die häufigste Todesursache, die wir haben, und es wird häufig verstärkt. Wer sich damit ein bisschen auseinandersetzt, der wird wahrnehmen: Das hat man nicht den ganzen Tag, dass man das Gefühl hat, dass man lebensmüde ist, sondern es ist oft nur ein kurzer zeitlicher Korridor, in dem das passiert. Wenn dann noch Alkohol ins Spiel kommt, dann kann das am Ende tödlich sein. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns diesem Thema widmen. Wir haben vorgeschlagen, so einen Runden Tisch zu machen. Das habe ich mir auch nicht allein ausgedacht, sondern hatte unter anderem ein Gespräch mit Herrn Professor Dr. Gonther von den AMEOS-Kliniken, der einer der besten Fachleute auf dem Gebiet ist und der gesagt hat: „Bitte, bitte! Seit vielen Jahren versuchen wir das!“ Wenn wir das jetzt parteiübergreifend miteinander angehen, es zum Erfolg werden lassen und dann auch die nötigen Mittel da reinbringen, dann wäre es wunderbar. Ich will mal noch, weil wir hier im Landtag sind, das „Nachtcafé“ erwähnen. Das hat mich total geärgert. Das war ein Projekt, das es auch in Bremen gibt, wo also Betroffene anrufen können, nachts. Das ist ein ausgesprochen wichtiges Angebot. In Bremen wird das fortgesetzt, in Bremerhaven gab es eine Projektförderung dafür, die lief aus, und dann hat das Land gesagt: Okay, wir zahlen euch 84,5 Prozent dafür. Und bisher konnte Bremerhaven diese 7 000 Euro in diesem Jahr und die 14 000 Euro im nächsten Jahr nicht finden. Da sollten wir alle miteinander – nicht mit Häme oder sonst wie – versuchen, dass wir da eine Lösung hinbekommen, die auch gesichtswahrend für alle ist, die ihr Gesicht sehr weit im Augenblick rausgestreckt haben, damit wir das am Ende hinbekommen. Dann wollte ich noch einen letzten Gedanken mit Ihnen teilen, den wir uns in der Fraktion gemacht haben: Auch wir hier, dieses Hohe Haus, und auch der Senat haben eine Vorbildfunktion. Vorbildlich ist es nicht unbedingt, dass es zu jedem der Ereignisse, die wir miteinander zelebrieren – sei es Neujahrsempfang oder auch Senatsempfang –, es ist nicht unbedingt immer Vorbildfunktion, wenn es da ordentlich Alkohol zu trinken gibt. Deswegen würde ich sehr dafür werben, dass wir uns mal überlegen, ob das noch zeitgemäß ist und im Sinne unserer Vorbildfunktion. Unsere Fraktion ist jedenfalls der Meinung, das ist nicht so. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ehrt mich sehr, dass ich hier nach dem Weinhändler sprechen darf. (Heiterkeit, Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Herr Saxe, zuhören!) Es ist unbestritten: Alkohol ist ein gefährliches Suchtmittel, besonders für Jugendliche. Auch wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND sehen die Gefahr durch Alkoholmissbrauch im Jugendalter. Dennoch, meine Damen und Herren, wäre es ein politischer Fehler, diese Debatte allein auf die moralische Ebene zu schieben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die entscheidende Frage ist, wie wir als Gesellschaft verantwortungsvoll und verhältnismäßig mit diesem Wissen umgehen. Da geht uns Ihr Antrag einfach zu weit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das Problem liegt nicht in § 9 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes. Es liegt auch nicht beim Vater, der mit seinem Sohn auf der Konfirmation ein Glas Bier trinkt. Es liegt in einer ausgearteten modernen Trinkkultur, die weit über das Jugendalter hinausgeht. Wer glaubt, man kann diese Kultur mit Paragrafen und Verboten verändern, der glaubt an die Allmacht des Staates (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) und seine Fähigkeiten, durch Gesetze das menschliche Verhalten zu steuern. Wer Verbote erlässt, ohne gleichzeitig an der Gesellschaft und der zugrundeliegenden Kultur zu arbeiten, betreibt Symbolpolitik. § 9 Absatz 2 Jugendschutzgesetz erlaubt Jugendlichen ab 14, in Begleitung ihrer Eltern Bier oder Wein zu konsumieren. Diese Regelung bedeutet nicht, dass Jugendliche hemmungslos saufen dürfen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sie bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten die Kontrolle behalten. Wer das „begleitete Trinken“ verbieten will, sagt im Grunde: Wir trauen den Eltern nicht. (Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, Sie haben keine Kinder!) Aber wir dürfen Eltern nicht entmündigen. Wir müssen sie in ihrer Erziehungsfunktion bestärken, nicht durch staatliche Pauschalurteile ersetzen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Natürlich: Der Antrag zitiert Studien, nach denen Jugendliche, die früh Alkohol konsumieren, später häufig suchtkrank werden. Jugendliche, die in prekären Verhältnissen aufwachsen, sind dabei besonders gefährdet, unabhängig davon, ob sie auf einer Familienfeier einmal ein Glas Sekt trinken dürfen, aber wer wirklich helfen will – –. – Sorry, ich muss was trinken. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Aber keinen Alkohol!) Prost. Aber wer wirklich helfen will, muss an die sozialen Ursachen des Alkoholmissbrauchs heran: Perspektivlosigkeit, familiäre Konflikte, fehlende Vorbilder. Das sind die wahren Risikofaktoren. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und das wollen Sie vorschreiben?) Wer Vaterfiguren diffamiert und die traditionelle Familie demontiert, der produziert genau jene Unsicherheit, in der Jugendliche Halt im Alkohol suchen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der Antrag schreibt: „Alkoholkonsum ist für Jugendliche nicht weniger schädlich, wenn Erziehungsberechtigte anwesend sind.“ Das mag biologisch stimmen, aber pädagogisch ist es ein Trugschluss, denn entscheidend ist häufig das soziale Umfeld, in dem diese Erfahrung gemacht wird. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das stimmt!) Alkohol im Schutzraum Familie ist etwas ganz anderes als Alkohol auf dem Spielplatz, im Park oder bei dubiosen Feten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist Lebenswirklichkeit!) Ein moderner Jugend- und Gesundheitsschutz muss differenzieren. Er muss Verantwortung fördern, nicht Vermeidung. Was passiert, wenn Sie das „begleitete Trinken“ per Gesetz verbieten? Die Realität ist doch: Jugendliche, die trinken wollen, kommen an Alkohol, ob mit oder ohne Gesetz. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Dann brauchen wir ja gar keine Gesetze!) Aber während das „begleitete Trinken“ im Elternhaus kontrolliert abläuft, verlagern Sie durch ein Verbot den Konsum in unkontrollierte Räume, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig, das ist es!) in denen kein Maß, kein Schutz herrscht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist wie mit dem heimlichen Rauchen!) Sie ersetzen begleitende Erfahrung durch heimliches Ausprobieren mit allen Konsequenzen: Komasaufen, Gruppenzwang, Enthemmung, Kontrollverlust. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dann loben Sie sich dafür, ein Zeichen gesetzt zu haben für den Schutz der Jugend, für eine bessere Gesellschaft. Meine Damen und Herren, ein Verbot, das die Realität ignoriert und die Verantwortung auf dem Papier abgibt, ist aber kein Jugendschutz. Es ist eine Ausflucht, ein moralisches Alibi, das Sie sich selbst ausstellen, um sich in der Illusion staatlicher Fürsorge zu sonnen. Wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND sagen „Ja“ zum Jugendschutz, aber „Nein“ zur staatlichen Bevormundung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) „Ja“ zur Aufklärung, aber „Nein“ zur gesetzlichen Entmündigung der Eltern. „Ja“ zur Kontrolle – aber dort, wo sie Sinn ergibt: im Elternhaus, in der Schule, in der Gesellschaft. Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, meine Damen und Herren, dann sorgen Sie für eine Bildungspolitik, die Werte vermittelt, dann fördern Sie starke Familien. Dann können Sie auch aufhören, jeden Lebensbereich überregulieren zu wollen. Meine Damen und Herren, wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich darf ehrlich zu Ihnen sein: Das Thema des „begleiteten Trinkens“ hat bei uns in der Fraktion für sehr hitzige Diskussionen geführt in den vergangenen Tagen, selbst bis kurz vor der Debatte, wenn ich das so sagen darf. Jetzt gehen wir mal darauf ein, in welche Richtung die Tendenz unserer Abstimmung heute gehen wird. Meine Damen und Herren, da muss ich leider Wasser in den Wein gießen, im wahrsten Sinne des Wortes: Unsere Fraktion wird sich heute bei diesem Punkt enthalten. Warum? Weil Ihr Antrag keine konkreten Maßnahmen beinhaltet, die tatsächlich einen nachhaltigen und positiven Einfluss auf die Situation der Alkoholabhängigkeit in Bremen haben. Lassen Sie uns aber, bevor wir weiter auf Ihren Antrag eingehen, auf die Fakten schauen: Ein Artikel des „Weser-Kurier“ aus dem Januar 2024 beleuchtete ein ernstes Problem: Bremen hat im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich mehr alkoholabhängige Menschen. Die „BARMER“ hat im Januar 2025 einen Bericht veröffentlicht, der belegt, dass der Bevölkerungsanteil mit diagnostizierter Alkoholabhängigkeit in Bremen bei 2,02 Prozent liegt; im Vergleich zum Bundesdurchschnitt: dort liegt er bei 1,7 Prozent. Dies ist alarmierend und zeigt, dass wir hier in Bremen dringenden Handlungsbedarf haben. Doch während die Zahlen für Alkoholabhängigkeit bei minderjährigen suchtgefährdeten Jugendlichen ansteigen, beobachten wir, dass die Zahl der Menschen, die Hilfe suchen, rückläufig ist. Dies deutet darauf hin, dass das bestehende Angebot nicht effektiv im Hilfesystem ankommt oder die Menschen diese Hilfe nicht erreichen. Es ist aber unsere Verantwortung, dieses Missverhältnis zu adressieren, und genau dies vermisse ich hier im aktuellen Antrag. Denn in Ihrem aktuellen Antrag geht es um eine Bundesratsinitiative und nicht um Maßnahmen, die wir hier in Bremen direkt umsetzen könnten, um Menschen mit Alkoholabhängigkeit zu unterstützen. Wir wissen, dass das regelmäßige Trinken bei jungen Menschen zwar abnimmt, exzessiver Alkoholkonsum jedoch zunimmt. Trotzdem gab es laut dem „DAK“-Report (Report der Deutschen Angestellten Krankenkasse) im Jahr 2023 ganze 42 jugendliche Rauschtrinker in Bremen – ein Rückgang von 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Daten zeigen, dass wir Fortschritte machen, aber auch, dass wir auf diesem Weg noch lange nicht nachlassen dürfen. Der Antrag zum „begleiteten Trinken“ könnte auf den ersten Blick wie eine Lösung erscheinen. Doch lassen Sie mich klarstellen: Verbote allein sind kein geeigneter Weg, um das Trinkverhalten von jungen Menschen und Jugendlichen zu ändern. Oftmals – das haben wir vielleicht in einer etwas differenzierteren Art und Weise heute gehört – führen Verbote zur Verlockung, dass Alkohol noch reizvoller erscheint. Was wir stattdessen brauchen, ist ein verstärktes Problembewusstsein in der Gesellschaft und auch unter den Eltern. Diese sollten als Vorbilder agieren, um den Umgang der Jugendlichen, den verantwortungsbewussten Umgang der Jugendlichen mit Alkohol zu vermitteln. Statt symbolischer Politik, die hier tatsächlich mit diesem Antrag stattfindet, plädieren wir als FDP für einen echten Präventionsansatz. Initiativen wie „bunt statt blau“ könnten wertvolle Beiträge leisten, um das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol zu verschärfen. Wir sollten auch den Ansatz in Betracht ziehen, Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, in einem geschützten Raum und unter Aufsicht Alkohol zu konsumieren. Dies könnte sie vor riskanten Situationen bewahren, die in unkontrollierten Umgebungen entstehen. Meine Damen und Herren, wenn wir mal tiefer reingehen und in die Gesellschaft und auch unter die Elternschaft schauen, glaube ich, dass viele Eltern gar nicht wissen, dass ihre Kinder ab 14 trinken dürfen im öffentlichen Raum – was eine gute Entwicklung ist, wie ich finde, denn dann wird auch nicht großartig darüber diskutiert, sondern es gibt keinen Alkohol mit 14 und fertig. Ein Gespräch heute Morgen mit einem Vater hat mir genau dies gezeigt, wo ich erzählte, was denn heute so für Themen auf der Tagesordnung standen, und der junge Vater sagte mir: „Ach, spannend, das ist so? Was für ein Quatsch, dass darüber debattiert wird.“ Statt symbolischer Ansätze haben wir als FDP den Ansatz, dass wir weiterhin dafür sorgen, dass wir eine vernünftige Strategie hier in dieser Stadt brauchen, die unterschiedliche Facetten der Alkoholproblematiken ins Auge fasst. Nur so können wir langfristig effektive Hilfe anbieten und das Wohl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Jugendlichen, der Kinder fördern. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, wird sich die FDPFraktion heute bei diesem Antrag enthalten. Lassen Sie uns gemeinsam an einem Konzept arbeiten, das echten Handlungsbedarf adressiert und nicht bloß auf Bundesratsinitiativen und bloße Symbolpolitik setzt. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Alkoholkonsum unter Kindern und Jugendlichen ist nach wie vor ein großes Problem. Es gab einen Einbruch 2023, aber jetzt sagen uns Berichte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dass etwa zwei Drittel der männlichen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren Alkohol trinkt, bei den Frauen sind es etwa 60 Prozent. Ein Teil davon – 7 Prozent bei den Frauen, 12,5 Prozent und damit jeder achte Mann oder Jugendliche – geben an, mindestens einmal wöchentlich zu trinken. Wir wissen, dass Alkoholkonsum, insbesondere übermäßiger und rauschhafter Alkoholkonsum, gerade in der Entwicklungsphase zu erheblichen körperlichen Folgen führen kann und auch langfristig das Risiko einer Suchterkrankung deutlich erhöht. Daher finde ich, das Thema ist gut gesetzt, und ja, es ist nicht das Einzige, was in diesem Bereich passieren muss. Alkoholkonsum im Kinder- und Jugendalter hat schädliche Auswirkungen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor problematischem Alkoholkonsum ist daher wichtig, gerade, weil Alkohol in der Entwicklungsphase riskant ist. Ziel muss es sein, Kinder und Jugendliche vor schwerwiegendem und suchthaften Alkoholkonsum zu schützen und insbesondere in einer Altersgruppe, wo die Orientierung noch aussteht, auch der Vorbildfunktion nachzukommen. Ich glaube, der Eindruck, es gäbe diese Situation, man setzt sich mit 15 ins Wohnzimmer und sagt: „Hier ist ein halbes Glas Bier, wir trinken das und in einer Viertelstunde gucken wir mal, wie es dir geht und diskutieren darüber und diskutieren damit über einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum“, ist nicht die Realität. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nee, das ist richtig!) Mein Eindruck: Die Realität ist, zum 17. Geburtstag des großen Bruders klopft der Vater einem herzhaft auf die Schulter und sagt: „Na, willst du nicht auch ein Bier trinken?“ 10 Minuten später merkt der Jugendliche zwar, das war jetzt etwas viel, kommt aber aus der Nummer auch nicht mehr raus und ist jetzt endlich in die Erwachsenengesellschaft aufgenommen. Ich glaube, diese Bierkultur herauszufordern ist Teil dieses Antrages und auch Teil unserer Verantwortung. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Damit sage ich nicht, dass es keinen verantwortungsvollen Umgang und Debatte in Elternhäusern zu Alkoholkonsum gibt. Das möchte ich nicht in Abrede stellen. Ich glaube dennoch, dass wir eine Kultur in Deutschland haben, in der es normal ist, dass Alkohol beworben wird in der Öffentlichkeit, dass auf jedem zweiten Volksfest irgendjemand medienwirksame Fotos von Alkoholkonsum von sich schießen lässt. Stellen Sie sich mal vor, das würde jemand mit einem Joint machen, da wäre aber hier der halbe Saal am Toben. Daher glaube ich schon, dass es gerechtfertigt ist, diese Debatte auch ernsthaft zu führen. Wir brauchen uns nicht einzubilden, dass mit einem solchen Antrag die Problemlagen von problematischem Alkoholkonsum oder Alkoholkonsum insgesamt gelöst werden. Meinem Eindruck nach braucht es ein Werbeverbot für Alkohol im öffentlichen Raum. Wir brauchen eine Debatte darüber, wie wir Alkoholkonsum normalisieren. Es ist völlig legitim, dass Menschen konsumieren, aber sie müssen auch angeleitet und unterstützt werden, dies verantwortungsvoll zu tun, insbesondere bei Jugendlichen. Ich tue mich immer schwer, wenn die Antwort auf Drogenpolitik ist, Repressionen zu verabschieden. Das ist immer eine große Herausforderung. Ich glaube aber, dass es ein Beitrag ist, den Eltern zu sagen, es ist nicht normal und im Sinne deines Kindes, wenn du auch noch Anreizstrukturen dafür entwickelst. Ich glaube, wir brauchen insgesamt gute Begleit- und Aufklärungsstrukturen in Schule, im Bildungsbereich. Wir brauchen eine Stärkung der Organisationen, die sich zivilgesellschaftlich schon lange mit Fragen von Konsum auseinandersetzen. Selbstverständlich brauchen wir auch gute Entgiftungs- und Ausstiegsprogramme für Menschen, die wirklich in einer verfestigten Sucht feststecken, und natürlich brauchen wir eine kritische Auseinandersetzung auch mit den Eltern und Erziehungsverantwortlichen, weil es nicht reicht, mit einem Beschluss einmal den Eindruck zu erwecken, das wäre alles abgeschlossen. Da aber niemand von uns diesen Eindruck erweckt, hiermit ein Problem aufzulösen, sondern wir einen Teil eines Problems adressieren möchten, bei dem die Normalisierung von Alkohol für Kinder und Jugendliche angegangen werden soll, glaube ich, dass darüber eigentlich bis auf wenige Ausnahmen ein relativ breiter Konsens entstehen kann. Daher danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sascha Schuster. Abgeordneter Sascha Schuster (fraktionslos): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde eben schon alles richtig gesagt. Ich glaube, wir haben hier eine gute Debatte bisher über das Thema erlebt. Wir müssen immer daran denken, dass Jugendliche diejenigen von morgen sind. Da sollte uns ganz besonders die Gesundheit von ihnen auch am Herzen liegen. Deshalb müssen wir darauf achten, dass es ihnen gut geht und dass das Jugendschutzgesetz so, wie es in diesem Antrag ist, auch dahingehend mal geändert wird. Ich habe selbst mit sehr vielen Jugendlichen zu tun, habe selbst einen Jugendlichen mal gehabt, den ich aus dem Drogensumpf geholt habe, wo auch der Alkohol eine große Rolle gespielt hat, unter 18 Jahre wie gesagt. Von daher ist es mir persönlich auch wichtig, dass hier irgendwo an einer Stelle angesetzt wird. Wir haben vieles gehört, Herr Janßen hat noch mal richtigerweise gesagt, dass man zum Beispiel in der Schule eine besondere Schulaufklärung oder in der Schule eine Aufklärung leistet. Das ist immer sinnvoll. Ich glaube, das wird auch schon getan, aber da bin ich auch der Meinung, das könnte man noch mal intensivieren. Nur wir dürfen uns natürlich auch – ich bin ja selbst Vater – nicht aus der Verantwortung stehlen. Auch wir als Eltern haben eine Verantwortung, einfach Verantwortungsbewusstsein – eine Vorbildfunktion, so hat es Herr Saxe, glaube ich, gesagt. Die sollten wir auch hier an den Tag legen, da bin ich zum Beispiel auch Ihrer Meinung und finde sehr gut, was Sie gesagt haben. Herr Bensch, Sie haben, glaube ich, gesagt, dass man auch über vieles andere sprechen kann wie über Cannabis, so habe ich es verstanden, dass man da auch noch mal drüber reden kann. Auch darüber, bin ich der Meinung, könnte man ruhig noch mal sprechen. Da bin ich persönlich ein großer Freund von. Frau Reimers-Bruns, Ihre Rede fand ich echt super, muss ich sagen, die hat mir sehr gut gefallen. Da unterstreiche ich auch alles. Ich werde den Antrag persönlich auch unterstützen und ich hoffe, dass man das dann auch umsetzen kann, wie Sie es in Ihrem Antrag haben, und dass wir schnell zu einer Lösung kommen mit den anderen Bundesländern, sodass man das dann weiter voranbringt. Danke schön bis hierher. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit! Als nächste Rednerin erhält Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da bin ich aber mal gespannt! Ihr zieht den Antrag doch jetzt nicht zurück?) Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Ganz bestimmt nicht, lieber Frank Imhoff. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich möchte mich noch mal bedanken für diese gute Diskussion, die wir hier geführt haben, und ich möchte noch mal die Motivation auch ein bisschen erklären. Wenn man sich einem Thema widmet, dann guckt man sich natürlich jede Menge Gesetzesvorhaben oder -vorlagen an. Wir haben ja damit angefangen, mit dem Jugendschutzgesetz. Ich sehe das als einen Aufschlag, dass wir uns das angeguckt haben. Da haben wir erst mal aufgeräumt und saubergemacht und gelüftet, und jetzt gucken wir mal, wie es weitergeht. Auf jeden Fall darf die Verharmlosung des Alkoholkonsums insgesamt nicht weiter fortgeführt werden. Wir sind ja so ein bisschen in den letzten Jahren – auch ich bin – in diese Richtung gebrieft worden: Ja, wenn man nur ein bisschen trinkt, das ist ja alles nicht so schlimm. Nein, eigentlich ist jeder Tropfen Alkohol Gift. Wenn wir uns das zu Gemüte führen und das noch mal durchdenken, dann müssen wir ganz besonders aufpassen. Wir sind Erwachsene, wir können uns selbst vergiften, so viel wir wollen, das ist auch meine Freiheit. Aber wir haben eine Vorbildfunktion, und wir müssen den jungen Menschen dazu bringen, dass er selbst auch diese Entscheidung treffen kann, aber das kann er nicht mit 14 Jahren, wenn er angehalten wird, auch mal eine Flasche Bier oder ein Glas Sekt oder ein Glas Wein trinken zu können. Deshalb danke ich für diese Diskussion. Wie gesagt, es ist ein Aufschlag und wir werden auf jeden Fall noch weiter in diese Richtung arbeiten. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße es, dass sich die vergangenen Woche der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden auf Bundesebene intensiv mit dem „begleiteten Trinken“ befasst. Wir haben es bereits mehrfach gehört: Die einhellige Meinung der Gesundheitsexpert:innen ist: Der Zugang zu Alkohol sollte dringend beschränkt werden, das „begleitete Trinken“ gefährdet Kinder und Jugendliche. Es geht einher mit einem insgesamt höheren Alkoholkonsum für die spätere Biografie, mit verstärkter Suchtgefahr, großen Risiken für die Schädigung des zentralen Nervensystems, verbunden mit kognitiven Leistungseinschränkungen. Muss man das riskieren? Nein, muss man nicht. Bier, Wein und Sekt gehören nicht in die Hände von 14- und 15-Jährigen. Das „begleitete Trinken“ gehört auf den Müllhaufen der Geschichte und das lieber heute als morgen. Ich danke für den Impuls, der von diesem Haus ausgeht und freue mich darauf, den Bundesrat mit diesem Ansinnen zu befassen. Allerdings ist der Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nicht nur in diesem Punkt dringend reformbedürftig, meine Vorrednerin hat es gerade auch angesprochen. Die letzte grundlegende Novellierung liegt inzwischen mehr als zwanzig Jahre zurück. Eine Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen ist längst überfällig. Das gilt zum Beispiel auch für das Thema „erziehungsbeauftragte Personen“, also für den sogenannten „Muttizettel“ für den Besuch in der Disco und im Club; das gilt für die Alters- und Zeitvorgaben für Kinobesuche oder den Versandhandel mit Alkohol und Tabak. Nicht zuletzt gilt das für das Aufstellen von Verkaufsautomaten, in denen Alkohol oder auch legale Drogen verkauft werden, die sogenannten Legal Highs. Auch in diesen Bereichen brauchen wir dringend klare, zeitgemäße und wirksame Regelungen, die den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit in den Mittelpunkt stellen. Insofern danke ich der Koalition für ihren Antrag und werbe gleichzeitig dafür, dass wir uns nicht mit der Streichung von § 9 Absatz 2 begnügen, sondern das Jugendschutzgesetz umfassender auf den Prüfstand stellen – die Signale habe ich ja schon vernommen, darüber freue ich mich. Ich will dabei auch die Länder in der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) mitnehmen. Dabei hoffe ich sehr, dass sich die Jugend- und Familienministerkonferenz auch der Haltung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) anschließen kann, die nach meiner Wahrnehmung die Abkehr vom „begleiteten Trinken“ derzeit sehr zielstrebig antreibt. In diesem Dreiklang – GMK, JFMK und Bundesratsinitiative – verspreche ich mir eine erhebliche Dynamik für die notwendigen Beschlüsse auf Bundesebene. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Budget-Planung 2025 zum Ausbildungsunterstützungsfonds Mitteilung des Senat vom 26. November 2024 (Drucksache 21/873) Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen Mitteilung des Senats vom 18. März 2025 (Drucksache 21/1070) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Wir kommen zur ersten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie wissen, hat der Staatsgerichtshof am 16. Dezember 2024 das Gesetz zum Ausbildungsfonds bestätigt. Ich freue mich darüber, denn nach wie vor wollen wir doch alle dasselbe. (Unruhe) Wir wollen, dass mehr jungen Bremerinnen und Bremern der Schritt in die betriebliche Ausbildung gelingt und wir wollen, dass sie ihre Ausbildungen erfolgreich absolvieren. Der Bremer Senat ist davon überzeugt, dass der Ausbildungsunterstützungsfonds dafür ein wertvolles und sinnvolles Instrument ist. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das sagt ja nicht mal mehr Herr Heil!) Wie Sie alle sicherlich wissen, ist das Urteil des Staatsgerichtshofs mit vier zu drei Richterstimmen ergangen. Im Minderheitenvotum wurden insbesondere Unklarheiten bei der gesetzlichen Eingrenzung der durch das Gesetz betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber thematisiert. Hier soll der Änderungsvorschlag, in dem die entsprechenden Paragrafen im Gesetzestext angepasst worden sind, für Klarheit sorgen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und ein Richter ist übrigens zurückgetreten!) Meine Hoffnung ist, dass wir auf diese Weise in Zukunft Rechtsunsicherheiten gar nicht erst entstehen lassen und Einigkeit über die Auslegung besteht. Darüber hinaus enthält der Entwurf Präzisierungen zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme der im Gesetz vorgesehenen Leistungen der Bestimmung der Arbeitnehmerbruttolohnsumme. Was die Umsetzung des Ausbildungsunterstützungsfonds angeht: Seit dem 2. Januar 2025 sind im digitalen Meldeportal etwas mehr als 7 000 Meldungen eingegangen und übrigens in den letzten drei Tagen noch einmal 600. Zu Beginn haben wir, wie erwartet, überwiegend die kleineren Betriebe gemeldet, die ausbilden und dadurch vom Fonds über eine Auszahlung profitieren. Es freut mich, dass wir auch kurzfristig dem Wunsch der Steuerberaterkammer nachkommen konnten und es seit Ende Februar eine Lösung zur Eingabe für die Mandant:innen gibt. Wir werden aufgrund der Einführungsphase des Gesetzes und der damit verbundenen Fragen und Unsicherheiten auch aus Aktualitätsgründen übergangsweise darauf verzichten, Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verspäteter Meldungen einzuleiten. Meine Damen und Herren, Sie wissen, denn so steht es ja auch im Gesetz: Das Ziel des Fonds ist es nicht nur, dass künftig mehr Betriebe ausbilden. Ziel ist es vielmehr auch, das Matching zwischen Nachfrage und Angebot zu verbessern und vor allem Betriebe im Umgang mit Auszubildenden mit besonderen Herausforderungen zu unterstützen, denn das ist nötig. Wir wollen und wir können die jungen Menschen nicht allein lassen, vor allem dann nicht, wenn Sie schwierigere Startbedingungen haben als andere. Berufliche Perspektiven zu ermöglichen bedeutet aus meiner Sicht auch, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sowohl die jungen Menschen als auch die Betriebe finanziell wie inhaltlich profitieren werden von den Hilfen, die der Fonds bietet. Neben der Anpassung des Gesetzes steht heute auch die Berichterstattung zur Budgetplanung des Ausbildungsunterstützungsfonds im Fokus. Denn auch, was die erwarteten Fondseinnahmen und die Gelder für Maßnahmen zur Erreichung der zuvor genannten Ziele angeht, arbeitet mein Ressort völlig transparent. Bis zum ersten Jahresabschluss des Fonds müssen wir mit Prognosen rechnen. Herangezogen wurden Berechnung der Prognos GmbH sowie für die erwartete Bruttolohnsumme 2024 die ifo-Konjunkturprognose aus Herbst 2022. Für die Auszubildendenzahlen haben wir Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz zu Schülerinnen- und Schülerzahlen zugrunde gelegt. Wir gehen von rund 37 Millionen Euro im Fonds aus, von denen wir direkt wieder rund 31 Millionen Euro an die ausbildenden Betriebe im Land Bremen ausschütten. Nach aktueller Planung werden wir ab September ansteigend bis Juni 2026 sukzessive die zur Verfügung stehende Fondsliquidität von am Ende rund 6 bis 6,5 Millionen Euro für die Beauftragung und den Start von Maßnahmen nutzen. Wir werden voraussichtlich ab Mai genauere Prognosen zur Meldebereitschaft und der zur Verfügung stehenden Fondsliquidität für erste Maßnahmen haben. Was ich noch einmal betonen möchte: Dass Jugendliche ausgebildet werden, dass sie gut ausgebildet werden, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Gerade weil diese Aufgabe so groß und umfassend ist, ist der Ausbildungsunterstützungsfonds auch nur ein zusätzliches in einem ganzen Bündel von Instrumenten, mit denen wir in Bremen die berufliche Ausbildung fördern. Mit der Jugendberufsagentur und zahlreichen anderen Projekten setzen wir auf ganz verschiedenen Ebenen an: bei der Berufsorientierung und der Unterstützung, bei beruflichen Übergängen bis hin zu Projekten, damit weniger Ausbildungen vorzeitig abgebrochen werden. Denn das übergeordnete Ziel ist ja, und dafür steht auch der Ausbildungsunterstützungsfonds: Wir wollen etwas gegen die Langzeitarbeitslosigkeit tun und gegen die prekäre Beschäftigung. Unsere bremische Wirtschaft braucht eine große Zahl guter und qualifizierter Fachkräfte. Je eher es gelingt, sie auszubilden, umso besser ist es für die Zukunft unseres Bundeslandes. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier vor Ort und an den Bildschirmen! Ich stehe hier heute, und Sie können es sich vorstellen, ich habe es oft genug gesagt: Ich bin wirklich wütend. Wieder einmal erleben wir hier eine Politik, die sich mit kosmetischen Korrekturen an einem handwerklich misslungenen Gesetz aufhält, anstatt die einzig richtige Konsequenz zu ziehen: den bremischen Ausbildungsfonds abzuschaffen. (Beifall CDU, FDP) Sie, Frau Müller, haben es in Ihrer Pressemitteilung treffend formuliert: Zum Bürokratieabbau gehört auch, neue Instrumente pragmatisch zu gestalten. Doch was erleben wir hier? Einen Bürokratiewahnsinn, der seinesgleichen sucht. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unternehmerinnen und Unternehmer stehen vor einem bürokratischen Hürdenlauf. Erst dürfen Steuerberater nicht für ihre Mandanten tätig werden, dann müssen sich Unternehmen eigene ELSTER-Zugänge organisieren. Das ist mittlerweile gelöst, doch wer am Ende des Prozesses vergisst, ein kleines Häkchen bei der Beitragsbefreiung zu setzen, zahlt, egal ob er überhaupt abgabepflichtig wäre oder nicht. Das hat nichts mit freiwilliger Teilnahme zu tun, das ist keine Erhebung – das ist eine Falle. (Beifall CDU) Der Bremer Ausbildungsfonds ist ein Paradebeispiel für sinnlose Bürokratie. Von Unternehmen geschätzte 80 Prozent der Daten, die hier erfasst werden müssen, liegen den Behörden längst vor. Trotzdem werden Unternehmen gezwungen, die gleichen Informationen erneut in ein System einzugeben, das Fehler nicht verzeiht und Strafen von bis zu einer halben Million Euro androht. Das ist Bürokratie in Reinform. Was mich dabei zunehmend empört, ist die Tatsache, dass vermutlich jedes Jahr Tausende Unternehmen erneut auf das ELSTER-Portal zugreifen müssen, nicht, um eine Abgabe zu entrichten, sondern um zu erklären, dass sie gar nicht unter die gesetzliche Regelung fallen. Diese verpflichtende Negativmeldung ist ein bürokratischer Anachronismus. (Beifall CDU) Man kann es vergleichen: Wenn ich in Bremen einen Hund habe, zahle ich Hundesteuer. Wenn ich keinen Hund habe, habe ich mit der Steuer schlicht nichts zu tun. Beim Ausbildungsfonds gilt das Gegenteil. Es spielt keine Rolle, ob ein Unternehmen betroffen ist oder nicht. Die Pflicht zur jährlichen Rückmeldung besteht in jedem Fall. Unternehmen müssen aktiv nachweisen, dass sie nicht zahlungspflichtig sind, und wenn sie das versäumen, drohen empfindliche Konsequenzen. Gerade bei Firmen mit zahlreichen Tochtergesellschaften oder komplexen Holding-Strukturen wächst der Aufwand ins Absurde. Dieses Verfahren ist in einer Praxis kaum zu rechtfertigen, und außerhalb Bremens stößt es regelmäßig auf völliges Unverständnis. (Beifall CDU) Ich habe mit betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern gesprochen. Die wenigsten haben weniger als eine Stunde gebraucht, die meisten deutlich mehr und das, obwohl sie vorher alles zurechtgelegt hatten für jedes Unternehmen. Das ist eine Zumutung, und die Reaktion der Koalition: Die Grünen fordern eine Fristverlängerung, von Linken und SPD keine Reaktion. Liebe Frau Schilling, der Senat mag überzeugt sein, aber Bürgermeister Bovenschulte, der Mann, der sonst keine Gelegenheit auslässt, seine Meinung bei Twitter kundzutun, hat seit 2023 nichts mehr auffindbar bei Twitter in der Presse oder bei LinkedIn zu diesem Thema gesagt. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aha!) Er meidet dieses Thema wie ein Wespennestprojekt, als wäre es hochgefährlich. Er weiß genau, dass dieser Fonds politisch brisant und wirtschaftlich ein Desaster ist. (Beifall CDU) Die Unsicherheit über die rechtliche Grundlage dieses Fonds ist eine Farce. Ein seltenes Minderheitsvotum im Staatsgerichtshof hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausbildungsfonds geäußert. Unklare Definitionen im Gesetz, eine fragwürdige Belastungsverteilung – dieses Gesetz ist auf Sand gebaut. Ein ehemaliger Richter des Staatsgerichtshofs hält das Gesetz für unwirksam. Ich sage es Ihnen: Diese handwerklichen Mängel sehe ich auch mit der Novelle nicht behoben. (Beifall CDU) Wir befinden uns inmitten wirtschaftlicher Unsicherheiten, einer Wirtschaftskrise. Der Mittelstand blutet aus, Unternehmen kämpfen um ihre Existenz. Was macht der Senat Bovenschulte? Er zieht ihnen mit diesem Fonds noch mehr Geld aus der Tasche. Besonders perfide: Viele Unternehmen müssen zahlen, ohne jemals zu profitieren. Schausteller, Hinkelstein-Lieferanten, Tätowierer, Taxifahrer, Fahrlehrer: Sie alle müssen die Abgabe leisten, obwohl sie nie einen einzigen Euro aus dem Fonds zurückbekommen haben. Sie können schlicht nicht anerkannt ausbilden. Während kleine Betriebe für Azubi-Werbung und den Fonds zahlen, bleibt die versprochene Unterstützung aus. Was bedeutet das für den Verbraucher? Höhere Kosten. Wer sich über steigende Preise bei Dienstleistungen oder die demnächst noch teureren Pommes auf dem Freimarkt wundert: Hier liegt die Antwort. Danke, Bovi! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Und es bleibt nicht nur beim Mittelstand, der Ausbildungsfonds ist auch für Großunternehmen ein massives Problem. Mercedes zahlt jährlich einen siebenstelligen Betrag in diesen Fonds ohne adäquate Rückerstattung, obwohl sie bereits ganze Berufsschulklassen mit ihren Azubis füllen. Diese zusätzlichen Kosten verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit des Bremer Standorts im Vergleich zu anderen Werken. Wer will sich unter solchen Bedingungen noch in Bremen ansiedeln? Warum sollte ein Start-up, das in den ersten Jahren kaum Gewinne macht, zusätzlich Tausende Euros an diesen Fonds zahlen, wenn es in einem anderen Bundesland günstiger geht? Das verstehe ich nicht. (Beifall CDU) Die Wahrheit ist: Dieser Ausbildungsfonds hat keine Zukunft, dieses System ist nicht reformierbar. Es muss weg! (Beifall CDU) Wir brauchen eine Politik, die Unternehmen unterstützt, statt sie zu bestrafen. Wir brauchen echte Förderung, nicht bürokratischen Irrsinn. Ich sage Ihnen eins: Die Unternehmerinnen und Unternehmer in Bremen werden sich das nicht länger gefallen lassen! Asterix sagte: (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh nein!) „Am Ende zählt nicht, wie groß das Imperium ist, sondern wie stark das Dorf zusammenhält.“ Lassen Sie uns diesen Fehler heute korrigieren! Lassen Sie uns diesen Fonds abschaffen und endlich echte Lösungen für die Ausbildung in Bremen schaffen! – Vielen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Das gibt einen Hinkelstein. Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen sind zwar seit dem ursprünglichen Beschluss des Gesetzes zum Ausbildungsunterstützungsfonds gut zwei Jahre vergangen, aber siehe da: Was viele von Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, seinerzeit so prophezeiten, traf ein. So beschäftigt sich also dieses Hohe Haus heute einmal mehr mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds der Koalition. Dieser war nämlich, man glaubt es kaum, nicht nur in der Sache das völlig falsche Mittel der Wahl, sondern – inzwischen steht es fest – handwerklich gar nicht mal so gut, gar nicht mal so gut von Ihnen gemacht! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Daran ändert auch ein ohnehin eh sehr knapper Sieg vor dem Staatsgerichtshof eher wenig, weil man weiß ja auch noch gar nicht, was noch folgen wird juristisch. Das haben Sie nämlich völlig unterschlagen. Immerhin gingen wohl nicht zuletzt auch deshalb unmittelbar nach Urteilsverkündung sämtliche Alarmlichter beim Senat Bovenschulte 2.0 an. Worauf dieser sich inzwischen in höchstmöglichem Aktionismus verfallen dazu entschied, das gesetzliche Gesamtkonstrukt noch einmal einer juristischen Überprüfung zu unterziehen, um in Erwartung weiterer möglicher Klagen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bei näherer Betrachtung der Änderungen im Gesetz macht allerdings Sinn, dass Sie endlich dann doch noch präzisiert haben, wer jetzt als Adressat definitiv oder definiert davon betroffen ist und dabei sogar zumindest auch noch eine sinnvolle Erweiterung stattfand, so, wie die Festlegung auf Behörden des Bundes und anderer Länder mit Sitz in Bremen. Nun, besser wird es davon aber auch nicht. Auch hinsichtlich der Ressortzuständigkeit für das Gesetz wurde präzisiert von Ihnen, ferner auch hinsichtlich der Frage, wer Mittel aus dem Fonds bekommen kann und unter welchen Umständen sich kein Anspruch definiert, wurde nachgebessert. Dadurch sehen wir die Frage der möglichen Ausgleichszuweisungen schon einmal als hinreichend geklärt an, auch wenn wir den von Ihnen vorgetragenen Solidargedanken, den Sie ja in der ganzen Sache von Anfang an wie eine Monstranz vor sich hergetragen haben, da nun, sagen wir zwar mal, schon angedacht aber definitiv von Ihnen nicht praxisorientiert umgesetzt wiederfinden. Dazu dann im Folgenden gern auch gleich noch etwas mehr. Kommen wir mal zu Ihrer Budgetplanung. Das ist ja immer so eine Sache bei Ihnen, da ist man ja über die Jahre einiges von Ihnen gewohnt, und zwar ausschließlich meistens in aller Regel recht starke Stücke, recht starken Tobak, weil das liest sich ja oft gar nicht mal so schlecht. Was dann in der Praxis dabei rauskommt, das steht bei Ihnen dann wieder auf einem ganz anderen Blatt Papier. Nur dieses Blatt Papier liefern Sie ja aus ihrer Sichtweise vernünftigerweise uns gar nicht erst mit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Mit Blick auf ihre Budgetplanung offenbart sich vor allem das, was eh zu erwarten war, meine Damen und Herren, ein, wie von Ihnen gewohnt, weiterer Verwaltungsposten. Dass dieser sich natürlich nicht selbsttätig managt, steht außer Frage. Von daher sind die so häufig an Sie gerichteten Vorwürfe, Sie hätten das nächste Bürokratiemonster erschaffen, auch in der Tat nicht an den Haaren herbeigezogen. Deshalb, Sie haben sicherlich damit gerechnet, die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND – daran ändert sich nicht das Geringste – lehnt den Ausbildungsunterstützungsfonds generell geschlossen ab, da wir ihn auch als ungerecht gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen betrachten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dadurch, dass Sie nun Ihr Bürokratiegebilde doch noch möglichst rechtssicher machen wollen, belegen Sie am Ende des Tages eigentlich nur eines: Sie waren in Ihrer Hybris derart davon überzeugt, den ganz großen arbeitsmarktpolitischen Wurf zu landen, der nun die Probleme auf dem Ausbildungsmarkt löst, dass Sie sich den juristischen Feinheiten erst gar nicht im ausreichenden Maße gewidmet haben oder davon auch gar nichts wissen wollten. Nichts anderes belegt doch eine Fülle oder die Fülle der Änderungen, meine Damen und Herren von der Koalition, mit denen wir uns jetzt beschäftigen aktuell. Konkret kritisieren wir unter anderem, dass Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsplätzen eine Abgabe leisten müssen, obwohl es regelmäßig an geeigneten Bewerbern mangelt. Daran wird sich auch angesichts Ihrer Bildungspolitik absehbar überhaupt nicht das Geringste ändern. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das muss Ihnen doch eigentlich so sachte selbst auch einmal eingehen, meine Damen und Herren! Aber Einsicht Ihrerseits? Fehlanzeige, weil das ist eigentlich auch wieder immer das Gleiche mit Ihnen, immer, wenn Ihre sozialistischen Rezepte nicht greifen, und das tun sie in aller Regel nicht, kann nach Ihrer Wahrnehmung ja nicht der Sozialismus, den Sie praktizieren wollen, schuld sein. Nein, es war immer nur – und auch das gleicht sich jedes Mal – am Ende die sozialistische Dosis, die Sie verabreichen und umsetzen wollen, noch zu gering, und deswegen sind Sie gescheitert. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Boah, noch einmal und ich drehe durch!) Wir kennen das aus der Vergangenheit. Die Beispiele sind Legion. Die Zeche werden am Ende des Tages dann zuvorderst die zwangsverpflichteten Betriebe zahlen, welche die Mittel in den Fonds einzahlen, welche Sie dann an die größeren Unternehmen auskehren, welche sich aufgrund der oftmals sehr viel höheren Attraktivität Ihres Angebots regelmäßig die geeignetsten Bewerber am Markt aussuchen können. Es ist absehbar, dass viele vor allem eines sein werden, nämlich Einzahler. Wenn Sie da jetzt auch noch einen Solidargedanken trefflich umgesetzt sehen Ihrerseits, spricht das nicht unbedingt in dieser Sache für Sie, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es waren Stand 31. Juli 2024 in Bremen noch sage und schreibe 1 900 Ausbildungsplätze unbesetzt, was zumindest nach unserer Situationsbewertung doch die Bereitschaft der Unternehmen zur Ausbildung ganz klar glaubhaft belegt. Wir fordern Sie auf, erst einmal endlich wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungssituation im Land Bremen auf den Weg zu bringen, und unterstützen Sie dabei natürlich auch so gern wie andererseits notwendigerweise. Es ist Ihre Aufgabe, wirksame Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Ausbildungsmarkt zu schaffen. Davon sind Sie aktuell meilenweit entfernt, meine Damen und Herren. Da ist eindeutig Luft nach oben, füllen Sie die! – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zuallererst sagen: Ich freue mich sehr darüber, dass der Staatsgerichtshof den Ausbildungsfonds als rechtmäßig anerkannt hat. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Mit welchem Ergebnis?) Herr Imhoff, dieses Urteil war ein Signal, und zwar: Solidarische Prinzipien zur gerechten Verteilung von Ausbildungsplätzen und zur gerechten Finanzierung von Maßnahmen für Auszubildende sind selbstverständlich nicht verfassungswidrig, wie Sie ja immer behaupten. Nein, diese Maßnahmen sind sogar nötig. Mit den Einnahmen aus der Ausbildungsabgabe können wir nämlich mehr qualitativ hochwertige Ausbildungsplätze schaffen, mehr junge Menschen in Ausbildung bringen und vor allem Unternehmen unterstützen. Das müsste doch eigentlich auch in Ihrem Sinne sein. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: „Zur Kasse bitten“ hätten Sie sagen sollen!) Aber es gibt eine Sache, über die ich auch sehr glücklich bin, an dieser Stelle: (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Dieses politisch motivierte Rechtsverfahren und die damit einhergehende Stimmungsmache sind endlich vorbei. (Beifall Die Linke) Fachkräfte fallen nicht vom Himmel. Diesen Spruch haben Sie sicher mal gehört. Für Fachkräfte muss man investieren, und das tun wir im Gegensatz zu Ihnen, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das tut jedes Unternehmen jeden Tag! – Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) denn das Einzige, worin Sie und Ihre Unterstützer bisher investiert haben, ist eine Kampagne gegen den Ausbildungsfonds. Übrigens, Sie haben damit nicht nur viel Geld verbrannt, sondern die Klage führt nun auch dazu, dass gemeinnützige Einrichtungen in Privatrechtsform ebenfalls einzahlen müssen. Ich finde das nicht gut, die gGmbHs sicherlich auch nicht, aber es ist eine unmittelbare Folge des Urteils des Staatsgerichtshofs. Ich bin mir sicher, sie sind sehr dankbar für das, was Sie getan haben. Sie haben ihnen ein Bärendienst erwiesen. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Sie machen ein schlechtes Gesetz und wir sind schuld?) Um es noch mal klarzustellen: Der Fonds wird nicht nur die Situation von Auszubildenden, sondern auch von Unternehmen, insbesondere vieler Kleinbetriebe, verbessern, weil er in den Betrieben für einen Fachkräftenachwuchs sorgen wird. Betriebe, die ausbilden, bekommen in der Regel mehr zurück, als sie eingezahlt haben, und wer nicht ausbildet, beteiligt sich durch die Abgabe (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Das stimmt nicht! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Leute, ich will gern zuhören!) an der Ausbildungsleistung der anderen. Das schafft einen gerechten Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben. Das nennt man auch Solidarprinzip. Dass Ihnen das Wort unbekannt ist, wundert mich nicht. Gerade kleine und mittlere Betriebe, die mehr ausbilden als große, aber eine Ausbildung allein nicht hinbekommen, profitieren doch vom Ausbildungsfonds. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tun sie leider nicht!) Zudem können über den Fonds Unterstützungsangebote für Betriebe, Auszubildende und auch Ausbildungsplatzsuchende organisiert und finanziert werden. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das glauben Sie doch alles selbst nicht!) Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt hin zu einem langfristigen Ziel, und ich weiß, langfristige Ziele sind Ihnen ja nicht ein großes Anliegen, weil Sie ja immer nur von der einen Wahl zur nächsten Wahl denken (Widerspruch CDU, FDP – Unruhe) und wie man jetzt am besten die Stimmen von irgendwelchen Rechtspopulisten (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU] – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das sagt der Linkspopulist, ist klar!) bekommt, damit man zwei Prozent über den stehenden Umfragen – –. Hat sich ja gelohnt. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das kommt vom Linkspopulisten!) Ja, ja, hat sich auf jeden Fall sehr gelohnt. Schauen Sie doch mal in die letzten Sonntagsfragen! Da stehen Sie gerade bei 26, die AfD bei 24. Vielleicht sollten Sie Ihre Strategie noch einmal überdenken. (Beifall Die Linke) Das langfristige Ziel ist, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der wir uns für die Inklusion und Teilhabe aller einsetzen. Der Ausbildungsfonds dient dem Ziel einer gerechten Verteilung von Ausbildung. Er hilft dabei, prekärer Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen, (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) in dem er dabei unterstützt, die Teilhabechancen aller Jugendlichen am Arbeitsmarkt zu verbessern. (Beifall Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP] – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Leute, das nervt!) Alle Jugendlichen, das sind auch die Jugendlichen, die Förderung brauchen, denn auch diese Menschen haben eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt verdient. Diese Menschen vergessen Sie leider. Wir vergessen sie nicht, und deswegen stehen wir heute hier. (Beifall Die Linke) Ich hätte echt gedacht, bei der Debatte um das Kirchenasyl würden Sie viel aufbrausender sein. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Kaputtgemacht kriegen sie alles!) Ich verstehe jetzt gar nicht, was das hier an dieser Stelle soll. Natürlich haben wir auch Kritik. Es ist ja nicht so, dass wir eine rosarote Brille aufhaben und alles toll finden, was kommt. Das Anschreiben an die Unternehmen, das ist Ihnen sicherlich bekannt. Das habe ich jetzt gerade nicht mitbekommen, dass das prominent in Erscheinung getreten ist in der Debatte. Vielleicht kann ich ein Wort dazu sagen. Ich hätte dieses Anschreiben so in dieser Tonalität nicht gemacht. Mir steht da viel zu wenig darüber, was der Ausbildungsfonds wirklich bewirkt und welche Vorteile Unternehmen dadurch haben, also Aufklärung. (Beifall Die Linke) Das Anschreiben, finde ich, macht ein bisschen viel Druck, Zahlen zu melden, da ansonsten hohe Strafen drohen. Das ist kein guter Stil, das gebe ich zu. In dem Anschreiben steht zum Beispiel auch keine Telefonnummer, das hätte ich auch anders gemacht und das Onlineportal ist im Übrigen auch nicht perfekt. Zwar finde ich die Website viel schicker als andere Webseiten, die wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hatten, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Funktioniert nur nicht! – Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) allerdings ist auch da noch Luft nach oben, was die Qualitätskontrolle angeht. Mir wurde zum Beispiel berichtet von einer Entweder-oder-Frage, die man ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten konnte. Macht nicht so viel Sinn. Das haben wir auch dem Ressort bereits mitgeteilt, und dass bis vor zwei Wochen neue ELSTER-Zugänge benötigt wurden, hätte auch nicht sein müssen. Das sind aber Fehler, die man korrigieren kann. Das Ressort wird das sicherlich tun, während Sie weiter pöbeln und keine substanziellen Vorschläge haben. (Zurufe FDP) Peinlich und traurig. (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. (Vizepräsidentin Christine Schnittker [CDU]: Der sieht aber nicht so motiviert aus!) Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Präsidentin sagte, ich sehe gerade nicht so motiviert aus. Ich glaube, man kann bei mir im Gesicht nicht so gut unterscheiden, ob ich nicht motiviert bin oder ob ich gerade stinksauer bin. (Heiterkeit FDP) Das ist, glaube ich, noch nicht so offen herauszulesen. Wir haben ja in diesem Haus schon einige Male zum Ausbildungsfonds debattiert, und wir haben ja auch eine Anfrage gestellt, eine Kleine Anfrage. Zufällig sind die Antworten auf diese Kleine Anfrage gerade diese Woche schriftlich geliefert worden, und wir haben unter anderem danach gefragt, wie Sie beispielsweise mit Betrieben umgehen, die gar nicht ausbilden können. Wir haben es von Frau Kollegin Gröninger schon gehört, beispielsweise Tätowierer oder Fahrschulen, die auch durchaus viel Personal haben können, das ist kein offizieller Ausbildungsberuf. Das heißt, die könnten sich wirklich auf die Hinterbeine stellen und machen, was sie wollen. Die kommen da nicht raus. Sie haben uns auf diese Frage, wie mit diesen Betrieben umgegangen werden soll, wie eigentlich sichergestellt werden soll, dass die nicht unter diesem Ausbildungsfonds leiden, weil die kommen ja aus diesem System nicht raus, die können ja gar nicht ausbilden, in den schriftlichen Antworten keine Antwort geliefert. Selbst, wenn wir von diesen besonderen Fällen mal weggehen, wird hier immer wieder gesagt, wie wichtig das für die Unternehmen ist und wie sehr sich die Unternehmen darüber freuen, dass das jetzt kommt. Am 10. September sind die Wirtschaftsjunioren hier im Haus. Sie können die ja mal fragen, wie klasse die dieses Thema finden. Herr Stahmann, Sie haben in der Vergangenheit immer mal wieder auch bei Debatten zu diesem Thema gesagt, es gibt Betriebe, die das wirklich abfeiern, die Ihnen das mitgeteilt hätten, wie wichtig das ist und wie toll die das finden. Auch nach, weiß ich nicht, einem Jahr, das jetzt vergangen ist, ist mir noch kein einziger Betrieb untergekommen, der das Thema toll findet und der sich dafür bedankt, dass dieses Thema so in Bremen umgesetzt wird. (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]) Es ist eine bodenlose Frechheit, den Unternehmen in Bremen gegenüber, die hier Verantwortung übernehmen, die hier in Bremen ihre Leistung erbringen, die hier Steuern zahlen und die hier in Bremen Ausbildungsplätze anbieten, die sie nicht besetzt bekommen aufgrund Ihres schlechten Bildungssystems, diesen Menschen vorzuwerfen, dass sie hier in Bremen investieren würden. Das ist eine bodenlose Frechheit. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es ist im Übrigen ja auch sehr auffällig, dass hier vorn am Redepult immer erklärt wird von Menschen, dass die Unternehmen sich darüber freuen, dass sie das ganz problemlos kompensieren können. Das wird immer hier vorn erklärt von Menschen, die nachweislich in Unternehmen selber noch nie in verantwortungsvoller Position gearbeitet haben. Auch das ist ja auffällig. Vielleicht sollten wir in Zukunft mal fordern, dass mehr Menschen auch in die Politik gehen, die vorher schon mal in Unternehmen gearbeitet und Verantwortung gesammelt haben. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vielleicht noch mal ein paar Zahlen: Wir haben ja in unserer Kleinen Anfrage ganz konkrete Fragen gestellt, unter anderem auch die Frage, wie viele Betriebe eigentlich angeschrieben worden sind, weil wir wissen wollten: Wie läuft das Thema jetzt an? Wie ist der weitere Prozess? Da haben Sie geantwortet „22 000 Betriebe wurden angeschrieben.“ Da haben wir gefragt: „Wie viele haben sich denn da überhaupt auf dieses Schreiben gemeldet? Wie viele haben reagiert und sich im Portal angemeldet? Das waren 6 799 von 22 000 Betrieben, die Sie angeschrieben haben. Das sind fast genau 30 Prozent, die reagiert haben. Die Frist ist jetzt abgelaufen. Das heißt, 70 Prozent der Betriebe haben auf Ihr Schreiben überhaupt nicht reagiert. Ich könnte Ihnen jetzt ganz viel dazu sagen, warum das so ist. Interessant ist aber – und das ist der eigentliche Punkt, worauf ich hinauswill – wir fragen ja dann auch ab: Was passiert mit den Betrieben, die nicht reagieren? Da sagen Sie in den Antworten: „Na ja, wir müssen die sanktionieren, und es drohen hohe Geldstrafen.“ Sie sagen aber auch gleichzeitig: „Es ist für uns vom Aufwand her überhaupt nicht zu leisten, das ganze System umzusetzen und diese Betriebe zu administrieren, zu sanktionieren, Geld einzutreiben. Deswegen passiert erst einmal nichts.“ Das ist die Antwort, wie Sie mit diesem Bürokratiemonster, was Sie hier geschaffen haben, umgehen wollen. Geben Sie es doch endlich mal zu: Sie haben hier ein Bürokratiemonster geschaffen, dem Sie hier in Bremen nicht mehr Herr werden, und das Sie hier überhaupt nicht umgesetzt bekommen. Das ist doch die unbequeme Wahrheit. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn wir jetzt mal ehrlich sind: Die 30 Prozent der Betriebe, die überhaupt auf Ihr Schreiben reagiert haben: Man könnte jetzt ja die berechtigte Annahme treffen, dass das mehrheitlich Betriebe sind, die sich erhoffen, etwas aus diesem Fonds herauszubekommen. Und wenn das zutrifft, dass jetzt vor allem die Betriebe sich gemeldet haben, die etwas aus diesem Fonds herausbekommen wollen, führt das ja dazu, dass am Ende mehr Geld aus dem Fonds abfließt, als überhaupt einfließt. Da kann man nur sagen, da haben Sie sich hier in Bremen ein klasse 1A Schneeballsystem selber geschaffen. Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lassen Sie mich abschließen mit dem Zitat eines ehemaligen Bremer grünen Abgeordnetenkollegen, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Lieber mit Asterix! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Bücking?) mit dem ich immer sehr gern hier Debatten geführt habe, damals noch stärker zum Bereich „Bau und Verkehr“. Er hat damals in einer seiner letzten Reden hier im Haus gesagt, und ich hoffe, ich zitiere ihn jetzt einigermaßen sinngemäß richtig: „Jetzt, wo ich bald nicht mehr diesem Haus angehöre, kann ich das ja offen sagen: Wir haben uns beim Ausbildungsfonds komplett verrannt. Wir hätten das so niemals machen sollen.“ Dieser Kollege, muss ich ehrlich sagen, fehlt in Ihren Reihen heute, denn er hatte recht. Sie haben mit diesem Ausbildungsfonds ein Bürokratiemonster geschaffen, das nur Bürokratie schafft, das hohe Kosten schafft, aber das die eigentlichen Probleme, warum die Unternehmen auf der einen Seite Tausende Ausbildungsplätze haben, die sie nicht besetzt bekommen und auf der anderen Seite ganz, ganz viele junge Menschen keine Ausbildung finden. Diese Probleme kriegen Sie mit diesem Ausbildungsfonds nicht gelöst, denn das eigentliche Problem ist, dass wir hier ein Bildungssystem haben, das die Leute nicht ausbildungsfähig in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt entlässt. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass diese Stellen – ich glaube, Sie haben sich 5,5 Stellen freigeben lassen – nur für die Verwaltung und Administration dieses ganzen Apparats, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Sieben Stellen!) und Sie stellen jetzt schon fest, das reicht nicht. Diese 5,5 Stellen wären deutlich besser angelegt gewesen in den Schulen oder in den Kitas dieses Bundeslandes, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU) Kurzum: Ich glaube, es wird immer deutlicher, und das hat ja auch die damalige Rede des Kollegen Bücking gesagt: Dieser Ausbildungsfonds, er war in der Vergangenheit schon Quatsch, er ist heute Quatsch, und er wird auch immer Quatsch bleiben. Schaffen Sie diesen Ausbildungsfonds ab! Kehren Sie um! Es gibt deutlich bessere Wege. Kümmern Sie sich in dieser frei werdenden Zeit vielleicht mal besser um das Bremer Bildungssystem! – Herzlichen Dank! (Beifall FDP, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte geht ja anscheinend nicht um die Gesetzesänderung und die Budgetplanung, so, wie es eigentlich in der Tagesordnung steht, sondern noch mal wieder um die ideologische Grundsatzdebatte. Das ist auch alles in Ordnung, nützt aber nichts. Der Staatsgerichtshof hat entschieden, und damit ist er rechtens. Und weil wir den Staatsgerichtshof ernst nehmen, und zwar nicht nur in seiner Entscheidung, sondern auch in seinem Sondervotum, ist noch mal geguckt worden, wie kann man damit umgehen. Weil wir ignorieren nicht einfach ein Sondervotum, sondern wir beziehen es in unser politisches Denken mit ein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Schäck, wenn Sie hier das Bild der weißen Ritter der Unternehmer zeichnen, dann muss man sich einfach die Zahlen mal angucken. 20 Prozent der Bremer Betriebe bilden aus, 20 Prozent. 80 Prozent bilden nicht aus. Wir wollen nicht die 20 Prozent treffen, sondern die 80 Prozent, und zwar nicht mit einer Bestrafung, sondern mit der Unterstützung und der Anregung, dass sie auch ausbilden. Es geht nicht nur um die Rückzahlung, die Unternehmen erhalten. Natürlich kriegt Mercedes auch Geld zurück, weil die 400 Auszubildende haben. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Aber natürlich zahlen sie auch etwas ein, und das ist auch gewollt. Was sie nicht da herauskriegen, das ist kein Investment, das ist nicht Return of Invest, (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) sondern die kriegen eine Unterstützung. Wir wollen damit Unterstützung organisieren, Unterstützung für Betriebe und in dem Matching – –. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Bin ich dran oder nicht? Wirklich! Sich hier vorn hinzustellen, als wenn man nicht im Parlament ist, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) sondern im Hörsaal und irgendwelche Asterix-Vorlesungen zu machen und dann immer nur zwischenquaken, aber da kommt dann nichts außer Ideologie. Gucken Sie sich das doch mal tatsächlich an! Wir haben eine Umlage, und wir reagieren auf eine Gesetzesänderung und sagen, ja, es muss angepasst werden, viele redaktionelle Dinge, das Ressort hat gewechselt, das sind redaktionelle Dinge, viele inhaltliche Dinge, Klarstellungen zum Bruttolohn. Das sind alles notwendige Dinge. Meine Prognose ist: Es wird auch nicht die letzte Änderung sein, sondern wir werden da, wo es notwendig ist, anpassen. Eine Anpassung war, dass wir aus den Betrieben und von den Steuerberatern gehört haben, es gibt keinen Mandantenzugang bei ELSTER. ELSTER ist übrigens ein bundesweites Verfahren, das Unternehmen anwenden. Ganz viele haben das schon. Einige müssen das jetzt neu einrichten, weil sie bisher nicht damit gearbeitet haben. Das ist aber Digitalisierung zwischen dem Unternehmen, dem Instrument ELSTER und der Verwaltung, und zwar in ganz vielen Fragen. Wird gemacht aus Bayern. Aber wir haben dann geguckt: Was müssen wir denn tun? Dann ist das nachprogrammiert worden, und wir haben jetzt die Rückmeldung sowohl von den einzelnen Steuerberatern als auch von der Steuerberatervereinigung: Es funktioniert reibungslos mit dem Mandantenzugang. Wir entwickeln das weiter. Man macht ja nicht alles richtig, natürlich, man denkt nicht an alle Sachen, aber es ist die Aufgabe, es weiterzuentwickeln. Natürlich machen wir das. Den 10. September, Wirtschaftsjunioren, habe ich mir notiert. Da gehen wir in die Debatte. Sie haben das angeboten, ich mache das. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das wird kein schöner Tag für Sie! – Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gökhan Akkamis zu? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Aber selbstverständlich! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Bitte schön! Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Herr Stahmann, Sie werden mir doch beipflichten, wenn man die Steuerberater ermächtigt, einen Tag vor Fristende für die Mandanten tätig zu werden, die vorher all ihre Aufgaben outgesourct haben an die Steuerberater, dass das einen Tacken zu kurz ist? Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Ja. Ja, das ist zu kurz. Noch eine Frage? Wir haben das aufgenommen, wir haben das geändert. Alles richtig. Wir haben auch diese Frage zum Ende der Frist. Natürlich gibt es da eine Frist. Die steht im Gesetz, 28. Februar. Aber natürlich haben wir auch kommuniziert, dass wir im ersten Jahr keine Bescheide verschicken. Der Brief, der rumgegangen ist, will ich auch noch einmal sagen, ist abgestimmt mit der Handelskammer und der Handwerkskammer, und ist in dem Verwaltungsrat erklärt worden, warum wir das jetzt machen, und was der Sinn und Zweck ist. Das ist nicht so, dass wir diese Briefe schreiben, sondern natürlich ist das so: Wenn es eine gesetzliche Frist gibt, muss es auch eine Aufforderung geben. Es ist aber immer gesagt worden, übrigens auch in der Arbeitsdeputation, Herr Akkamis, wo Sie Mitglied sind, dass wir jetzt keine Gebührenbescheide verschicken aus Opportunitätsgründen. (Zuruf Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]) Das hätten Sie eigentlich wissen können. Noch einmal zu den Budgetfragen: Wir sind im ersten Jahr, und das sind Planungswerte. Die Senatorin hat gesagt auf welcher Grundlage. Wir haben versucht, das so realistisch wie möglich zu machen, aber wir haben noch keine Erfahrungswerte. Aus dem Verhältnis, was wir kriegen, nämlich 38 Millionen Euro – ich runde das jetzt einmal – Einnahmen, ungefähr, eine Rücklage bilden von 700 000 Euro für die nächsten Jahre, weil man nicht weiß, was ist, weil auch die Einnahmen und die Auszahlungen angepasst werden können möglicherweise, nicht von diesem Haus, sondern vom Verwaltungsrat. Aber auch die Rückzahlung und die Höhe der Rückzahlung mit 31 Millionen zeigt schon, dass das System einfach auch das honoriert, wer ausbildet, und diejenigen, die nicht ausbilden, die tragen ihren Teil dazu bei. Das nennt man Solidarität. Solidargemeinschaft, ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt vorkommt? In der Rente ist das so, dass die Jungen für die Alten zahlen. (Zurufe Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND] – Zurufe Abgeordneter Martin Michalik [CDU]) In der Krankenversicherung ist das so, dass die Gesunden für die Kranken zahlen, und in der Arbeitslosenversicherung ist das auch so, dass es eine Solidarität gibt. In diesem Fall ist das so, dass die Betriebe, die nicht ausbilden, mit ihrem finanziellen Beitrag einen Beitrag dazu leisten, dass wir die anderen Betriebe unterstützen können. Das ist richtig, und das bleibt so. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank für die lebhafte Debatte – war nicht anders zu erwarten – an die Kolleginnen und Kollegen! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: War nicht anders zu erwarten!) Ich muss trotzdem sagen, dass mich das zunehmend ermüdet, weil die Argumente werden ja nicht neu. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sie können uns davon erlösen! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Einfach abschaffen!) Für die eine Seite ist alles des Teufels, für die andere Seite bricht das Paradies aus. Beides ist falsch, und beides ist auch relativ müßig. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Für wen bricht denn das Paradies aus? – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Für die Linken!) Wir reden hier nämlich erst mal nur über ein Instrument der Arbeitsmarktoder beziehungsweise der Ausbildungsförderung. Was am Ende rauskommt, das liegt ja in unseren Händen. Da bin ich auch nicht an allen Stellen, oder ich sage mal andersherum nicht an wenigen Stellen glücklich. Dazu sage ich gleich etwas. Es wäre aber wirklich für die Debatte – –. Wir reden ja eigentlich über Ausbildung. Wir reden nicht über einen Ausbildungsfonds, und wer zahlt wann wie viel ein, oder wir müssten eigentlich über Ausbildungsmaßnahmen reden. Wir kommen nicht dazu, weil wir uns gefühlt jetzt seit fünf Jahren über diesen Ausbildungsfonds streiten. Ich finde es müßig. Das Gericht hat geurteilt. Das war gut, dass es eine Klage gab. Das Gericht hat geurteilt, wir haben eine klare Ansage. Wir können weiterarbeiten. Das muss Ihnen nicht gefallen. Man muss aber vielleicht irgendwann mal die Tatsachen dann auch realisieren und weitermachen, einfach mal Haken dran und weitermachen. „Das muss weg“, ist keine Politik, liebe Kollegin Gröninger. Ich finde, das ist ein bisschen wenig. Kommen wir zu den Ärgernissen: Auch ich habe mich in den letzten Wochen wirklich massiv geärgert, weil ich tagtäglich E-Mails bekomme von Betrieben. Vielleicht müssen wir uns irgendwann auch noch mal darüber unterhalten, wer Betriebe sind und wer aufgefordert wird, in diesen Fonds einzuzahlen. Da sind schon sehr viele Menschen dabei, die irgendwann in ihrem Leben mal eine studentische Hilfskraft hatten, die aber weit davon entfernt sind, Betriebe zu sein. Das ist ein Fehler, und das nervt Leute, und das hätte vermieden werden können, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Korrekt!) wenn man mit einer anderen vernünftigen ordentlichen Datengrundlage gearbeitet hätte und wirklich Betriebe, also im Sinne des Wortes „Betriebe“ angeschrieben hätte und dann auch nur einmal und nicht dreimal. – Okay. Ist so. Das ist wirklich ärgerlich, Punkt 1. Punkt 2: Ich kann nachempfinden, dass man es zutiefst ungerecht findet, wenn man selber nicht ausbilden kann, wenn man definitiv keinen Ausbildungsberuf anbieten kann im eigenen Kleinunternehmen. Das ist ja nicht nur der berühmte Taxifahrer oder die Fahrschule. Das ist auch der Kiosk und, und, und, und trotzdem einzahlen muss. Das kann man so regeln, aber man muss auch mal ein bisschen Empathie dafür aufbringen, dass das als ungerecht empfunden wird, nur empathisch aufnehmen und mal mit den Leuten darüber reden. Da haben Sie einen Punkt. Da haben Sie einfach einen Punkt. Das fühlt sich ungerecht an. Das kann man nicht abwatschen mit: „Das ist ein Solidarsystem“, finde ich. (Beifall CDU) Der nächste Punkt: Ich finde gut, dass das Ressort da schnell reagiert hat. Die Fristsetzung, dass das für viele Unternehmen so nicht möglich war, hat sich relativ schnell rumgesprochen auch bis zu uns, und fand es wirklich gut, dass dann spätestens in der Arbeitsdeputation das Ressort bekanntgegeben hat: „Wir nehmen es nicht so genau mit der Frist, und wir warten jetzt ab, was reinkommt.“ Das finde ich angemessen angesichts des Theaters, das viele Unternehmen und Betriebe sowohl mit der Homepage als auch mit ELSTER und mit diesem ganzen Gedöns hatten. Der letzte Punkt, der ärgert mich am allermeisten. Der Ausbildungsfonds ist seit vielen, vielen Jahren in massiver Kritik. Die Unternehmen haben immer wieder gesagt, was sie daran kritisieren. Wir wollen aber ja gemeinsam mit den Unternehmen daran arbeiten, dass wir Ausbildungsunterstützungsmaßnahmen für junge Menschen auf die Straße bringen. Das heißt, wenn es irgendwann mal läuft, wenn Geld eingenommen wird und wir uns Maßnahmen ausdenken und Maßnahmen auf die Straße bringen wollen, können und wollen wir das mit den Unternehmen. Also muss ich bei den Unternehmen mit jedem Schriftstück, das ich dahin schicke, darum werben, dass sie mitmachen. Ob jetzt die Handelskammer und die Handwerkskammer da einen Haken drangemacht haben, ist mir relativ egal. Wichtig ist, dass man eine Ansprache findet, die Unternehmen mitzunehmen und ihnen doch bei dem Hinweis darauf „Übrigens erwarten wir, dass Sie jetzt ein bisschen einzahlen“ sofort sagt, was sie am Ende dabei herausbekommen, nämlich Unterstützung im Betrieb für die Jugendlichen, die ein bisschen mehr Arbeitskraft aufbringen müssen dann in der Ausbildung. Das ist nicht zu viel verlangt, den Unternehmen das wirklich, wie heißt das, Appetit zu machen? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zu vermitteln!) Ja, sie mitzunehmen (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Schmackhaft machen!) und zu sagen: „Sie haben wirklich was davon. Deswegen bitten wir darum: Geben Sie uns mal Ihre Daten!“ Kommunikativ ist da wirklich noch Luft nach oben, würde ich sagen, beim Ressort und hier im Haus. – Ich habe noch eine Minute. Deswegen noch einmal die Mahnung: Es ist ein bisschen anstrengend, so in der Mitte zwischen diesen beiden Ideologieblöcken zu sitzen, ganz ehrlich, wo es doch eigentlich darum geht – und wir müssen endlich loslegen –, es geht um Ausbildungsunterstützungsmaßnahmen. Es geht darum, dass wir unglaublich viele junge Menschen haben – und da haben Sie ja recht –, die so, wie sie aus der Schule kommen, nicht ausbildungsfähig sind. Also brauchen wir da Maßnahmen, um es in den Betrieben trotzdem hinzubekommen, dass diese jungen Leute ausgebildet werden, und ich hätte gern diese Maßnahmen jetzt, anstatt immer über diesen Fonds herumzudiskutieren. Man kann Sie nicht überzeugen, dass er toll ist und Sie nicht überzeugen, na ja, schauen wir mal, wie toll es sein wird. Wir müssen aber über Ausbildung reden. Wir müssen hier im Haus, wenigstens hier im Haus über unsere Ausbildungsstrategie im Land Bremen reden. Vielleicht kriegen wir das in einer der nächsten Sitzungen mal hin. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Wie viel Zeit habe ich denn noch? Vizepräsidentin Christine Schnittker: Eine Minute, zwölf. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Eine Minute, zwölf. Das heißt, ich muss ein paar Punkte, ein paar Anmerkungen streichen. (Abgeordneter Frank Imhoff: [CDU]: Zack, zack, zack!) Genau. „Zack, zack, zack“ ist das richtige Stichwort an der Stelle. Ich will noch mal auf zwei Punkte eingehen. Das eine ist, die Datenlage ist schlecht. Ja, das ist so. Wir sind am Anfang, vielleicht kann die Senatorin das gleich noch einmal erklären. Die Datenlage ist in der Tat schlecht. Wir können nur auf Daten zugreifen, die wir haben. Das muss verbessert werden. Zweiter Punkt: Ich nehme mal die Punkte auf von Frau Dr. Müller. Gefühlt ungerecht, weil man nicht ausbilden kann: Ja, das ist so. Wir haben ein Problem mit der Abgrenzung, und gefördert wird Ausbildung. Das gilt für Fahrschüler und Fahrlehrer genauso wie zum Beispiel für Dualis. Dual Studierende haben wir zwei verschiedene Arten Mäuse, nämlich die, die eine betriebliche Ausbildung machen und dann den Bachelor obendrauf setzen, die werden gefördert, und die, die einen eigenen StudierendenArbeitsvertrag mit den Betrieben haben und nur den Bachelor machen ohne Ausbildung, die werden nicht gefördert. Wir haben zum Beispiel Betriebe, die beide Sorten Mäuse im Betrieb haben und deswegen für den einen Teil etwas kriegen, für den anderen nicht. Insofern haben wir da Nachholbedarf. Das ist so. Jetzt ist leider meine Zeit zu Ende. Deswegen, ich würde gern auf ein paar Punkte noch einmal eingehen. (Beifall SPD – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir gehen Kaffeetrinken!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes erhält das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, eine Minute: Herr Stahmann, der ist für Sie: Man kann sehr überzeugt sein und trotzdem völlig daneben liegen. Fragen Sie mal die Römer! (Beifall CDU, FDP – Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Frau Müller, ich habe hier schon oft darüber geredet. Ich gebe mir wirklich Mühe, immer neue Argumente zu finden, um Ihnen deutlich zu machen, dass wir vom Ausbildungsfonds wirklich gar nichts halten. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich verstanden!) Dann einmal in Replik auf den Kollegen Hassanpour: Ich erinnere daran, dass dank des Buchungsfehlers und des Senats Bovenschulte die Kassen für die Unterstützung für Jugendliche mit schwierigen Ausbildungsperspektiven leergelaufenen sind und diese Unterstützungsorganisationen kurz vor der Insolvenz stehen und massiv ihre Mitarbeiter entlassen haben. (Beifall CDU, FDP) Nur weil Sie nicht mit Geld umgehen können, können die Unternehmen das nicht fixen. (Beifall CDU, FDP – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber das Jobcenter!) Ich freue mich sehr, dass wir hier noch mal über die Budgetverteilung ausführlich sprechen, und ich muss es doch wirklich sagen: Ohne Unternehmen – und die Ausbildungsplätze wurden gerade eher vernichtet als hier in Bremen hinzugefügt – ist ein Ausbildungsfonds unser kleinstes Problem. Wir sollten es den Unternehmern schmackhaft (Glocke) machen. – Danke! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. – Mit 32 Sekunden sind Sie dabei. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): 32 Sekunden, Frau Präsidentin, ich mache es kurz. Man kann, glaube ich, jetzt viel darüber diskutieren, wo wir im Prozess bei diesem Thema sind. Ich glaube, was uns alle eint, ist doch die Tatsache, dass wir hier ein Problem haben, weil viel zu viele junge Menschen ohne Ausbildungsplatz dastehen. Mein Eindruck ist, das man hier zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Unternehmen im Lande Bremen übergangen und komplett verloren hat. Das zeigen zumindest sämtliche Demonstrationen, die wir von den Unternehmerinnen und Unternehmern gesehen haben. Deswegen noch einmal der Appell: Ich glaube, dieses Thema ist ehrlicherweise nicht mehr zu retten in Bremen. Es wäre also sehr geholfen, wenn Sie sich das einmal eingestehen, ehrlich, dass dieser Ausbildungsfonds beerdigt werden muss. (Glocke) Holen Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer an den Tisch und besprechen Sie mit denen gemeinsam, wie man es lösen kann, dass wir mehr junge Menschen in die Ausbildung bringen können, und ich verspreche Ihnen, die Unternehmerinnen und Unternehmer werden bereitstehen und sich mit Ihnen diesem Thema widmen und Sie dabei unterstützen. Aber machen Sie es nicht gegen die Unternehmer, machen Sie es bitte für die Unternehmer und mit den Unternehmern! – Danke schön! (Beifall FDP, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt aus Ihren Reihen nicht. Deswegen erhält Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort. – Bitte schön! Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für diese durchaus spannende Diskussion, muntere Diskussion, und ja, natürlich ist es so: Wenn wir ein neues Instrument einführen, gibt es zu Anfang Ruppelichkeiten. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Zu Recht!) Natürlich! Das werden Sie immer wieder haben, wenn Sie neue EDVProgramme einführen, (Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: EDV?!) und das haben wir auch erlebt. Wir haben uns immer wieder den Anforderungen gestellt. Wir haben zum Beispiel das Steuerberatermodul sehr schnell etabliert, das muss man auch mal sagen, und ich fand, das ist auch eine Leistung derjenigen, die daran mitgearbeitet haben. Zu einem Punkt, den ich hier nur noch einmal aufgreifen wollte, ohne wieder Aufregung hier hineinzubringen: Ja, wir hatten eine schlechte Datengrundlage, und ich glaube, Herr Schäck hat es angesprochen: Wir haben 22 000 Unternehmen angeschrieben. Warum war das so? Weil wir nur auf die Daten aus dem Gewerberegister zurückgreifen konnten. Die waren nicht in jeglicher Hinsicht gepflegt. Unsere Leute haben sich zum Teil händisch hingesetzt und haben versucht, die Daten zu überprüfen. Darum heißt es, wir werden nicht 22 000 Unternehmen haben. Deswegen stimmt es auch nicht ganz mit dem Drittel, weil einige Unternehmen und Betriebe, die im Gewerberegister gemeldet waren, nicht mehr am Start waren. Wir haben jetzt eine Meldequote von – ich habe das einmal überschlagen – es müssten inzwischen 7 600 sein. Wir können da noch besser sein. Natürlich, wir nehmen auf die – – oder ich, es ist bei mir angekommen, dass Sie unsere Schreiben kritisieren. War bisher bei mir noch nicht angekommen. Wir überdenken das gern noch einmal, werden unternehmerfreundlicher in den Anschreiben. – Ich danke Ihnen für die Diskussion! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Einen kleinen Augenblick! Ich bräuchte mal eben die Technik. Einen ganz kleinen Augenblick, bitte! Entschuldigung. Herr Akkamis für eine Kurzintervention. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich hatte tatsächlich gehofft, Frau Schilling, dass Sie einen Tacken länger sprechen, weil vielleicht hätten Sie diese Frage beantwortet, oder ich hätte die Frage stellen können, deswegen in der Form der Kurzintervention: Herr Stahmann hat vorhin gesagt, man würde im ersten Jahr noch keine Bußgeldbescheide erlassen. In der Deputation, zumindest meine Erinnerung – es ist an der Stelle wichtig, das klarzustellen – haben wir eher von ein, zwei, vielleicht auch drei Monaten gesprochen, es mal so laufen zu lassen. Es macht ja einen Unterschied, ob wir über ein Jahr reden oder über ein, zwei Monate. Vielleicht könnten Sie das noch klarstellen, damit wir in der Öffentlichkeit auch die richtigen Informationen verbreiten können? Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Dr. Claudia Schilling, Frau Senatorin, Sie haben das Wort. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wir haben gesagt, dass wir uns jetzt erst mal anschauen, wie – –. Wir haben ein Erinnerungsschreiben rausgeschickt an die Unternehmen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Stimmt, das habe ich auch gekriegt!) Wir warten jetzt die Rückläufe ab und dann werden wir entscheiden, wie wir damit weiter umgehen. Aber wir haben gesagt, in dem ersten Jahr werden wir großzügig mit der Frage der Bußgeldbescheide umgehen. Nicht über Jahre. Vizepräsidentin Christine Schnittker: So, meine Damen und Herren, jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats mit der Drucksache 21/873 Kenntnis. Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes Mitteilung des Senats vom 11. März 2025 (Drucksache 21/1059) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldung liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Energiecontrolling bei öffentlichen Gebäuden im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 20. August 2024 (Drucksache 21/710) Dazu Mitteilung des Senats vom 15. Oktober 2024 (Drucksache 21/791) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Wiebke Stuhrberg. Die Aussprache ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute dürfen wir wieder über eine weitere Dauerbaustelle des Senats debattieren. Man könnte schon fast sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Denn mit der Großen Anfrage zum Thema Energiecontrolling bei öffentlichen Gebäuden im Land Bremen hat der Senat erneut in kürzester Zeit bewiesen, dass die Datenerhebung nicht seine Stärke ist. Kurz gesagt kann man auch sagen: Der Senat kann keine Zahlen. (Beifall CDU) Es ist gerade einmal einen Monat her, da saß hier Staatsrat Bull für Inneres, und da haben wir darüber gestritten, dass uns die Zahlen für die Arbeit eines Ausschusses – hier in dem Fall des Klimacontrollingausschusses – einfach nicht vorliegen, weil Inneres sich verweigert hat, entsprechende Personalressourcen bereitzustellen, um Daten zu erheben. Demütig hat Herr Bull dann vorgetragen und Besserung gelobt und möchte auch demnächst Zahlen vorstellen, leider mit Verzug. Es geht heute natürlich nicht um den Klimacontrollingausschuss, es geht hier um Immobilien in öffentlicher Hand. Das Problem ist aber das gleiche: Wir haben hier wieder einmal das Problem mit der Datenerhebung – diese ist mangelhaft. Mittlerweile könnte man annehmen, dass das Ganze Strategie hat, denn offensichtlich will sich der Senat nicht messen lassen. Es ist auch ein Offenbarungseid, denn, wenn man sich messen lassen würde, würde man hier sehr viele Fehler und Versäumnisse feststellen, und das ist ein klassischer Fall bei Ihnen. (Beifall CDU) Laut § 9 Absatz 3 des Bremischen Klima- und Energiegesetzes sollen das Land Bremen, die Gemeinden und ihre Betriebe oder Sondervermögen ein Controlling des Energieverbrauches der öffentlichen Gebäude nutzen. Dieses Controlling oder besser gesagt diese Zahlen sollen jährlich erhoben werden. Und jetzt kommt es: Der letzte Bericht ist von 2019 und bezieht sich auf die Zahlen von 2017. Meine Damen und Herren, das ist acht Jahre her! Das heißt, das jährliche Controlling findet nicht statt. Wir haben Zahlen, die acht Jahre alt sind, und ganz ernsthaft: Hätte die CDU-Fraktion nicht nachgefragt, wäre Ihnen das wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So!) Aber Schweigen ist manchmal der lauteste Schrei. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das war jetzt sehr tiefgründig!) Das macht es uns als Opposition recht einfach, denn wir wissen ganz genau, wo wir reingucken können. Das Schlimme an der Antwort zu der Großen Anfrage ist, sie ist sehr dünn. Es fehlen Zahlen, die Zahlen sind nicht vollständig und Sie haben da einen Taschenspielertrick rausgeholt, der da gar nicht hingehört. Sie begründen die Versäumnisse dieser Zahlen mit der Coronapandemie und mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Das halte ich wirklich für sehr unlauter, solche Gründe aufzuführen, nur, weil Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. (Beifall CDU) Dieses Verhalten und auch der Mangel an diesen Daten, der untergräbt auch die Planbarkeit von öffentlichen Immobilien, denn wenn diese Daten nicht vorhanden sind, dann wissen wir eigentlich gar nicht, wo wir wie, was, wann sanieren wollen. Dann würde eine Sanierung ins Blaue hinein geschehen. Das Ganze klingt sehr theoretisch, aber im praktischen Leben kann man das ganz gut unterbrechen. Ich nenne ein gutes Beispiel, das habe ich mir hier notiert, aus dem „Weser-Kurier“ vom 14. September 2024. Man schlägt die Zeitung auf, und dann steht da ein Satz wie: „Die Ausgaben im Bereich Energie und Versorgung an Schulen waren höher als erwartet.“ Warum? Weil man nicht gemessen hat. Das führt dann dazu, dass falsch geplant wird und dann dazu, dass man im Millionenbereich nachsteuern muss. Das ist genau das Problem. Weiter läuft auch gerade eine Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude. Ich bin gespannt, was Sie gleich vortragen werden, wie diese Strategie aussieht. Wenn Ihnen gar nicht die Energieverbrauchszahlen vorliegen, dann frage ich mich einfach: Wo wollen Sie denn anknüpfen? Was ist denn der Anhaltspunkt, Gebäude zu sanieren, wenn man einfach nicht weiß, wie welches Gebäude funktioniert oder was welches Gebäude verbraucht? Das klingt für mich ziemlich willkürlich, und ich bin sehr gespannt auf Ihren Vortrag. Ich sage es Ihnen immer wieder: Sie müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Jeder Mensch kriegt es zu Hause hin, den Zähler abzulesen, die Daten einzutragen und Ähnliches. Jeder Mensch kann sich selbst die Frage zu Hause beantworten, was wie saniert werden muss. Dass Sie es im großen Stil nicht hinkriegen, ist schon wirklich peinlich, gerade in Zeiten der Digitalisierung, wo man einfach viel mehr Möglichkeiten hat als vorher. (Beifall CDU) Lassen Sie mich mit einem Zitat aus meinem Lieblingsfilm „Forrest Gump“ enden: „Das Leben ist eine Pralinenschachtel: Man weiß nie, was man kriegt.“ Bei Ihnen ist es anders: Bei Ihnen weiß man immer, was man nicht kriegt, und das sind verlässliche Daten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Herr Michalik, bei dieser Rede hätte ich ein Taschentuch gebraucht! Sehr rührend!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt widmen wir uns dem Energiecontrolling in öffentlichen Gebäuden im Rahmen der Große Anfrage der CDU und der Antwort des Senats. In Bremen stellt die Situation eine große Herausforderung dar. Von rund 850 öffentlichen Gebäuden der Stadt Bremen benötigen etwa 580 eine energetische Sanierung. Dies verdeutlicht den enormen Sanierungsbedarf in der Stadt. Das Bremische Klimaschutzund Energiegesetz verpflichtet sowohl das Land als auch die Kommunen, ein wirksames Energiecontrolling für öffentliche Gebäude einzuführen. Dieses Gesetz hat nicht nur das Ziel, die Klimaziele zu erreichen, sondern trägt auch zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO -Emissionen bei. Die Herausforderungen, die durch die Coronakrise und dem Konflikt in der Ukraine und den daraus resultierenden Energieengpässen entstanden sind, haben einen erheblichen Einfluss auf den Sektor ausgeübt. Diese Entwicklungen haben nicht nur die Kosten der Energie der Rohstoffe in die Höhe getrieben, sondern auch die Planungssicherheit für Unternehmer stark beeinträchtigt. Gleichzeitig wird der Mangel an Fachkräften durch die Krise verstärkt, da zahlreiche Unternehmen Schwierigkeiten haben, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Breit werden Maßnahmen ergriffen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Geplante Investitionen zur energetischen Sanierung städtischer Gebäude und zur Auswertung des Fernwärmenetzes sind Schritte in die richtige Richtung. Besonders bei den PV-Anlagen in den Jahren 2022 und 2023 lässt sich ein mehrfaches Wachstum erkennen. Es ist notwendig, ein transparentes und standardisiertes System zur Bewertung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude zu entwickeln. Dies ermöglicht eine objektive und einheitliche Einschätzung des Ist-Zustands. Der Senat hat bereits ein kontinuierliches Energiecontrolling etabliert, das die Erfassung der Verbraucherdaten in eine zentrale Datenbank umfasst. Immobilien Bremen ist nur für die Auswertung dieser Daten zuständig und soll die Ergebnisse jährlich veröffentlichen, um den Fortschritt transparent darzustellen. Es ist wichtig, dass das Energiecontrolling den Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen überwacht und gegebenenfalls angepasst werden kann. Auf lange Sicht können diese Maßnahmen dazu beitragen, die Betriebskosten öffentlicher Gebäude zu reduzieren, was zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunenhaushalte führt. Diese gestiegenen Energiekosten selbst bei den konstanten oder in einigen Fällen sinkenden Verbrauchen zeigen deutlich, wie bedeutend es ist, uns von fossilen Energien unabhängig zu machen. Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen muss dringend beschleunigt werden. (Beifall Die Linke) Allerdings erschweren auf der einen Seite fehlende Haushaltsmittel und auf der anderen Seite Fachkräftemangel die Situation erheblich. Die CDU hat gegen die erforderlichen finanziellen Spielräume geklagt und aktiv die Reform der Schuldenbremse behindert. Daher ist das unangemessen, jetzt zu fragen, ob in Bremen/Bremerhaven die energetische Sanierung der Gebäude danach erfolgt ist. (Beifall Die Linke) Die steigenden Energiekosten belasten die kommunalen Haushalte zusätzlich und verdeutlichen, dass wir die Energiewende dringend vorantreiben müssen. Daher appelliere ich an den Bund, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen finanziellen Mittel für die Energiewende verfügbar zu stellen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber nicht heute!) – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt kommt der Obersanierer!) Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beneide jeden, der noch die Energie aufbringt, sich über dieses Thema aufzuregen. (Heiterkeit FDP) Ich bin über diesen Punkt eigentlich mittlerweile drüber, muss ich ganz ehrlich sagen. Es wurde eigentlich schon ganz gut zusammengefasst von Herrn Michalik, täglich grüßt das Murmeltier. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Wegen der Uhrzeit?) Das Controlling der Klimamaßnahmen in Bremen ist und bleibt ein Trauerspiel. Das ergibt sich auch wieder aus den Antworten auf diese Große Anfrage. Es fragt sich wirklich so ein bisschen, wo die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei diesem Thema bleibt. Wie will man überhaupt den Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft vermitteln oder den Unternehmerinnen und Unternehmern, dass sie Anstrengungen beim Klimaschutz erbringen müssen, wenn man selber kaum etwas auf die Reihe bekommt? Das sieht man vor allem in Bremen selbst. Wir hatten im Klimacontrollingausschuss auch schon mal Immobilien Bremen da. Da konnte man uns nicht einmal sagen, beziehungsweise Immobilien Bremen weiß nicht einmal, welche Energieklassen die öffentlichen Gebäude haben. Darüber haben die keinen Überblick. Da fragt man sich: Wie will man denn Gebäude sanieren, wenn man nicht weiß, welche Energieklassen die haben? Da geht es wirklich schon bei Adam und Eva los mit den Problemen. In Bremerhaven, muss man allerdings sagen, da klappt es deutlich besser. Die Klimacontrollingausschuss-Sitzung in Bremerhaven war erfreulich, das muss man schon sagen. Auch generell hat man das Gefühl, dass Seestadt Immobilien viel agiler ist. Da fragt man sich: Woran hat es gelegen? Da haben wir die Vermutung, dass es daran liegt, dass das kleiner ist und dass da kürzere Wege sind. Vielleicht sollte man mal generell darüber nachdenken, Immobilien Bremen zu reformieren, weil ich glaube, das ist das eigentliche Problem. (Beifall FDP) Was kann man erzählen zu der Anfrage? Es gibt halt so ein paar Aussagen, die wenig erschöpfend sind. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das war es dann!) Es gibt auch irgendwie keine klare Systematik in den Antworten. Es werden immer so ein paar konkrete Projekte genannt, aber das sind dann so einzelne Projekte, die man irgendwie auch nicht einordnen kann. Eine systematische Analyse ist nicht möglich, weil keine systematische Erfassung stattfindet, und dann sind auch keine systematische Analyse und auch keine systematische Politik möglich. Statistik zu Gründächern ist aufgrund der geringen Fallzahlen und der dafür notwendigen nicht unerheblichen Verwaltungsarbeit in Planung, nein, nicht in Planung. Ha, es wäre noch schöner, wenn es sogar in Planung wäre. Es ist nicht mal in Planung. Ich glaube, das fasst es sehr gut zusammen: Es ist wirklich ein Trauerspiel. Ich glaube, es wird auch nicht besser, wenn ich noch mehr vorlese. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Sie müssen es jetzt nicht vorlesen. – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Es wird auch nicht besser!) – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt gibt es ein Loblied auf die Koalition! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir sind auf einem guten Weg!) Abgeordneter Philipp Bruck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Das ist so eine Debatte, wo man sich als Abgeordneter der Koalition vielleicht überlegt, ob man sich nicht lieber krankmeldet. Ich habe mich dagegen entschieden. (Heiterkeit) Herr Michalik, Sie legen hier den Finger in eine Wunde, wo es tatsächlich schmerzt, und ich glaube, es gibt auch nichts daran schönzureden, dass es zuletzt für das Jahr 2017 einen Energiebericht gab. Wirklich besser ist es in Bremerhaven nicht. Da wurde ja zuletzt auch um den Zeitraum etwas veröffentlicht, aber das spielt hier keine Rolle. Der Senat führt für 2020 mit Corona zunächst, finde ich, nachvollziehbare Gründe an, warum das vielleicht in dem Moment nicht die höchste Priorität ist, Energieberichte zu veröffentlichen, wenn gerade eine globale Krise gemanagt werden muss, auch für die Bremer Gebäudebestände. Es ist aber natürlich ein begrenzter Zeitraum. Kurz später folgte mit der Energiekrise die nächste Krise, wo Energie natürlich ein ganz anders relevantes Thema ist. Auch der Verweis auf die Enquetekommission basiert ja nun am Ende auf den Energieverbräuchen der Gebäude. Wenn wir die Energieverbräuche – egal ob um unabhängig von russischem Erdgas zu werden oder um Klimaschutz zu betreiben –, wenn wir die Energieverbräuche dafür reduzieren wollen, dann ist es natürlich auch wichtig, zu wissen: Wie sind die Energieverbräuche, wo sind sie, wie entwickeln sie sich, um damit auch Energieberichte zu haben. Im Ergebnis haben wir hier also eine Berichtsbitte, die schmerzt, und ja, das ist nicht gut. Ich bin froh, dass der Senator für Finanzen in den Antworten zumindest in Aussicht gestellt hat, dass diese Lücke bald geschlossen wird und wir dann in Zukunft auch wieder hier solche Berichte diskutieren können. Manche Antworten aus der Vorlage sind auch kurios bis entlarvend. Wenn nach der Sanierungsquote der öffentlichen Gebäude gefragt wird, und – ich will mal drei Beispiele geben – das Universum darauf verweist, dass Fernwärme und Ökostrom keine Emissionen verursachen würden – danach war nicht gefragt –, die WFB antwortet, dass Zitat „im Stadthaus Vegesack begonnen wurde, die Beleuchtung auf LED umzustellen“ – danach war auch nicht gefragt, ist auch fast ein bisschen niedlich, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sehr fortschrittlich!) oder die Kliniken antworten, dass man nicht sagen könne, wie viele Gebäude man saniert, weil Zitat „die benötigten Mittel zur vollständigen Klimaneutralität bisher nicht berechnet wurden“, da ist es doch ganz gut, dass wir die Beteiligungsgesellschaften Bremens in der nächsten Sitzung in dem Controllingausschuss einladen und noch einmal über solche Themen sprechen können. Von diesen bitteren Informationslücken abgesehen: Was ergibt sich jetzt aus diesen Antworten, was lernen wir daraus? Ich glaube, wesentlich ist, was sich immer wieder zeigt, der Sanierungsstau, die niedrige Sanierungsquote, und das dahinterliegende Problem ist natürlich der Mangel an Investitionsmitteln. Deswegen ist es gut, dass sich die wahrscheinlich zukünftige Regierung zusammen mit den GRÜNEN im Bund auf ein umfassendes Investitionspaket geeinigt hat, was auch neue Investitionsmittel für Bremen zur Verfügung stellen wird. Das kann hier einige Probleme lösen, wenn die Mittel auch wirklich in zusätzlichen Investitionen landen. Darauf werden wir genau schauen müssen. Wir brauchen also erstens Investitionsmittel in hoher Höhe. Über alle Einheiten, über Betriebe, Gebietskörperschaften und so weiter sind das in Summe einige Milliarden Euro. Wir brauchen eine vernünftige Koordinierung in den jeweiligen Ressorts und Gesellschaften, um diese Aufgabe zu stemmen. Weil nicht jedes Ressort, jede Beteiligungsgesellschaft und so weiter alles neu erfinden sollte, ist es natürlich auch sinnvoll, eine übergreifende Koordinierung über die öffentlichen Gebäudebestände einzuführen, um Synergien zu nutzen und auch, um voneinander zu lernen. Die Potenziale dafür hat die Anfrage ganz gut aufgezeigt. Wenn das erfolgt, dann klappt es sicher auch wieder mit den Energieberichten. Ich freue mich, wenn wir dann nächstes Jahr hier nicht so eine Anfrage diskutieren müssen, sondern einen Energiebericht vorliegen haben und die Entwicklung im Gebäudebestand betrachten können. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk. Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat keinen Spaß gemacht, die Antworten auf diese Große Anfrage zu lesen. Seit 2017 kein Energiebericht, bis heute keine CO - Bilanzen, eine wissenschaftliche Studie für einen Sanierungsfahrplan, die man vorsichtshalber nicht veröffentlicht hat und dass alles unterlegt mit einer chronischen Unterfinanzierung. Letztere erklärt sicherlich einiges, eine vollständige Entschuldigung ist das aber nicht. Was schlussfolgert jetzt daraus? Wir können natürlich das Augenmerk darauf legen, was alles versäumt worden ist, den Finger darauf legen. Das wird uns nur nichts bringen. Wir müssen nach vorn gucken. Ich denke, es sind vor allen Dingen drei Punkte, die jetzt mit etwas anderer Energie und mit anderen, schnelleren Ergebnissen angegangen werden müssen. Erstens, unsere Energiekosten liegen bei rund 30 Millionen Euro im Jahr. Das heißt, wir brauchen jetzt ein höheres Tempo, damit wir wirklich einen Energiebericht bekommen. Wenn jetzt noch darüber diskutiert wird, ob man erst eine objektspezifische Software entwickeln will oder eine objektübergreifende, dann habe ich das dringende Bedürfnis, dass man uns im Klimacontrollingausschuss erklärt, was das für ein Problem ist und wie wir helfen können, indem wir da schneller definieren, was wir uns gerne wünschen. Das ist der Punkt 1. Punkt 2: Wir haben das Thema der CO -Bilanzen für Gesamt-Bremen ausführlich diskutiert, aber wir haben doch die verdammte Pflicht, auch zu zeigen, wie diese Entwicklung bei uns, bei unseren eigenen Immobilien ist. Das kann kein Hexenwerk sein, dass wir in diesem Bereich relativ schnell zu Ergebnissen kommen, zumindest zu aussagekräftigen Indikatoren, die zeigen, wie wir in dem Bereich vorankommen. Wenn wir eine Energiegrundlage haben, dann kann das kein Hindernis mehr sein. Der dritte Punkt, Philipp Bruck hat das angesprochen: Sanierungsfahrplan. Wir haben jetzt so, wie es aussieht, eine große Chance vor uns, mit den Mitteln was zu machen. Da ist dann keine Zeit mehr, in der wir erst wissenschaftliche Studien darüber bemühen müssen, was man macht, sondern wir müssen jetzt ziemlich schnell dahin kommen, wo die Prioritäten liegen, wie die Schrittfolge ist und dass wir das auch umgesetzt kriegen. Danach werden wir uns bei den großen Sanierungsrückständen, die wir immer noch haben, sicherlich auch über eine weitergehende Strategie Gedanken machen müssen. Aber das, was jetzt vor uns liegt, ist in der Tat das, was Philipp Bruck auch unterstrichen hat: Wir wollen im nächsten Jahr andere Ergebnisse sehen als dieses Jahr. – Danke! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In dieser Großen Anfrage der CDU zum Energiecontrolling bei öffentlichen Gebäuden wird das gesamte Spektrum abgefragt. Es geht um Energieberichte, um Energieverbrauch, um Energiekosten, um Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung und um Sanierungsquoten der öffentlichen Gebäude. Die Antworten ergeben ein differenziertes Bild. In einigen Bereichen wie zum Beispiel Wärmeverbrauch in öffentlichen Gebäuden konnte ein allerdings nur marginaler Rückgang im Vergleich 2022 zu 2018 festgestellt werden. In anderen Bereichen wiederum gibt es gegenläufige Messwerte. Besonders ernüchternd sind die Zahlen im Bereich der Sanierungsquoten öffentlicher Gebäude. Angestrebt waren 3 Prozent jährlich, für dieses Jahr sogar 5 Prozent. Tatsächlich liegt man weit darunter, was vor allem an unzureichenden finanziellen Mitteln und fehlenden personellen Kapazitäten liegt. Ein realistisches Ziel, diese Quote zu erreichen wird derzeit durch den Senat nicht in Aussicht gestellt, da größere Sanierungsprojekte eine lange Vorlaufzeit benötigen. Den jährlichen Energiebericht hat man laut Antwort des Senats 2020 eingestellt. Ich bin aber eher der Meinung von Herrn Gottschalk, dass es den seit 2017 schon nicht mehr gibt. Begründung: Corona und dann der Ukrainekrieg, der für so vieles herhalten muss. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Viel mehr Substanzielles ist den Antworten des Senates nicht zu entnehmen. Machen wir es kurz: Der Motor der ideologisch klimaorientierten Energiepolitik der Koalition läuft nicht rund. Er stottert. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die im Dezember und Januar hier diskutierte Bankrotterklärung bezüglich der nicht möglichen Erfassung der CO -Emissionen, weil sechs Personalstellen nicht besetzt wurden, ist nur ein drastischer Beleg dafür. Die Gesamtheit der Antworten des Senats gibt kein einheitliches Bild. Man gewinnt nicht den Eindruck, dass alle Beteiligten und Verantwortlichen mit dem gleichen Impetus an die Sache herangehen, dass sogar im einen oder anderen Fall die Ziele konterkariert werden. Viele Dinge wurden meist ideologisch unterlegt angeschoben, aber häufig nicht weiterverfolgt oder bearbeitet. In großen Teilen enthält die Antwort des Senats nur Entschuldigungen und Begründungen, warum dies und jenes einfach nicht ging oder geliefert werden konnte. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Durch dieses fortlaufende Versagen stellt der Senat seine Klimapolitik eigentlich selbst auf den Prüfstand. Die hohen Investitionskosten, die mit der Investition von Photovoltaikanlagen und der Sanierung von Gebäuden verbunden sind, werfen auch grundsätzlich die Frage auf, ob diese Maßnahmen überhaupt im besten Interesse der Steuerzahler und der öffentlichen Haushalte sind. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Insbesondere vor dem Hintergrund einer weiterhin angespannten Haushaltslage (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) sind die langfristigen Kosten für solche Projekte fragwürdig. Das gegebenenfalls zu erwartende frische Geld aus dem Sonderschuldenfonds der neuen Koalition in Berlin wird daran nur wenig ändern. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Zusätzlich steht die Frage im Raum, ob diese weitreichenden Umstellungen wirklich das richtige Mittel sind, um eine nachhaltige und kosteneffiziente Energiepolitik zu gewährleisten. Es ist vielmehr zu befürchten, dass durch die forcierte Umsetzung von Klimazielen ohne ausreichende Berücksichtigung wirtschaftlicher Realitäten die breite Bevölkerung und die Unternehmen unnötig belastet werden. Wir fordern daher, bei der Umsetzung dieser Projekte mehr Realismus und Augenmaß an den Tag zu legen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vor allem aber sollten sie ideologiefrei angegangen werden, denn die vorherrschende Ideologie, die oft auf allzu schnelles Handeln ohne die nötige Berücksichtigung praktischer und finanzieller Aspekte setzt, könnte sich langfristig als problematisch erweisen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zählt das auch für Ihre Meinung? Vor allem: Trennen Sie sich schleunigst nicht nur wegen der desolaten Kassenlage von Ihrer Hybris und dem vermessenen Ziel der Klimaneutralität bereits in 2035. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Recht hat er!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Wiebke Stuhrberg das Wort. Staatsrätin Wiebke Stuhrberg: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über ein Thema, das nicht nur in Bremen, sondern auch bundesweit eine zentrale Rolle spielt: Wie können wir unsere öffentlichen Gebäude effizienter, nachhaltiger und auch zukunftsfähiger betreiben und das vor dem Hintergrund fehlender finanzieller Mittel und Krisen, die uns alle beschäftigen. Und wie sorgen wir dafür, dass ein Energiecontrolling dabei auch kein bürokratischer Selbstzweck ist, sondern wirklich einen echten Beitrag zur Energiewende leistet? Die Debatte heute zeigt, dass es einen breiten Konsens darüber gibt, wie wichtig doch eine belastbare Datengrundlage und eine gezielte Steuerung des Energieverbrauchs sind. Das freut mich, da wir auf Bundes- und europäischer Ebene zumindest mit den Oppositionsparteien beim Stichwort Nachhaltigkeitsberichterstattung, was einen ähnlichen Hintergrund hat, schon des Öfteren mal einen Dissens bei diesem Thema hatten. Darum geht es uns nämlich auch wie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es geht uns um Transparenz, es geht uns um Steuerung und vor allen Dingen auch um wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung und am Ende auch CO -Reduktion damit. In den vergangenen Jahren standen wir also vor außergewöhnlichen Herausforderungen, das haben wir erläutert. Die Coronapandemie und auch der Krieg in der Ukraine haben unsere Ressourcen stark beansprucht. Diese Krisen haben nicht nur kurzfristig unser Handeln beeinflusst, sondern auch die ohnehin schon schwierige Personalsituation weiter verschärft. Es ist kein Geheimnis, dass der Fachkräftemangel in vielen Bereichen leider spürbar ist, auch im Bereich der Gebäudetechnik und im Bereich des Energiecontrollings. Diese unvorhergesehenen Belastungen haben uns an einigen Stellen ausgebremst, ja, aber angesichts der zusätzlich erledigten Aufgaben zur Krisenbewältigung auch keineswegs untätig gemacht. Und ja, die jährlichen Gesamtberichte wurden seit einigen Jahren nicht mehr vorgelegt, und ja, das ist nicht schön, aber es ist erklärbar. Wichtig ist mir jetzt, den Blick nach vorn zu richten und für eine nachhaltige Lösung zu sorgen. Wir sind aktuell dabei, grundlegend strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Die Struktur der Energiedatenverarbeitung in Bremen war historisch gewachsen, und sie war bisher nicht auf eine zentrale und auf eine transparente und automatisierte Datenerfassung ausgerichtet. Die Zuständigkeiten waren auf viele verschiedene Akteure verteilt. Da gab es Immobilien Bremen, da sind die Ressorts, da sind die Hochschulen und da sind auch die Eigenbetriebe. Ein einheitliches und ein zentralisiertes Berichtswesen gab es nicht. Vor diesem Hintergrund machen wir jetzt auch einen Schnitt, und wir arbeiten an einer tragfähigen und auch an einer modernen Lösung. Wir brauchen eine systematische, eine fortlaufende und auch eine digitale Erfassung und Auswertung aller relevanten Daten, da stimmen wir Ihnen zu, die uns dann auch eine echte Steuerung ermöglichen. Diese Lösung ist nicht nur effizienter, sie ist dann auch transparenter und nachhaltiger. Meine Damen und Herren, es handelt sich hier aber leider nicht um einen kleinen administrativen Prozess, sondern um eine strukturelle Umstellung, die auch langfristig für erhebliche Effizienzgewinne sorgen wird. In Bremen aber auch in Bremerhaven haben wir bisher keine zentrale Plattform, die alle Energiedaten in einem System zusammenführt. Stattdessen haben wir eine Vielzahl unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen, das habe ich eben schon einmal angerissen. Öffentliche Gebäude werden von verschiedenen Stellen betreut, sei es durch Immobilien Bremen oder die Ressorts oder auch die Eigenbetriebe. Zudem gibt es noch nicht flächendeckend Verbrauchszähler, digitale Verbrauchszähler, die eine nahtlose Integration von diesen Daten schneller ermöglicht. Genau dieser Herausforderung nehmen wir uns an, und wir arbeiten Schritt für Schritt an einer Lösung. Wir verknüpfen bestehende Datenquellen und schaffen eine moderne Infrastruktur, die uns langfristig genau diese exakte datengetriebene Steuerung ermöglicht, die hier auch zu Recht gefordert wird. Die Digitalisierung der Energieerfassung ist keine Aufgabe, die sich in wenigen Monaten auflösen lässt. Wir haben bereits viel erreicht: Das moderne Energiecontrolling bei Immobilien Bremen ist etabliert, das hat sich mittlerweile sogar bewährt, und den Prozess bauen wir sukzessive weiter aus. Was meine ich damit? Indem wir zusätzliche Liegenschaften nach und nach und sukzessive in dieses Monitoringsystem integrieren und die erforderlichen digitalen Verbrauchszähler einführen. Damit sind übrigens erhebliche Kosten verbunden, die aber dem Ziel eines modernen Energiecontrollings oder die auf das Ziel eines modernen Energiecontrollings dann einzahlen werden. Parallel dazu – wir haben in der Debatte auch kurz das Thema Software gehabt – haben wir auch eine Softwarereform begonnen, die uns auf lange Sicht eine deutlich vereinfachte Auswertung der Daten ermöglicht. Die alte Software, die bereits seit 1987 genutzt wurde, ist mittlerweile ersetzt. Der Ausschreibungsprozess für die neue Software war erfolgreich, und der Startschuss für die Einführung des Systems ist bereits gefallen. Mit diesem neuen System können wir dann auch die Erstellung von Gebäudeverbrauchs- und -kostenberichten deutlich beschleunigen und damit die Grundlage für eine bessere Steuerung schaffen. Erstmals werden wir in der Lage sein, nicht nur gebäudespezifische, sondern auch die angesprochenen gebäudeübergreifenden Auswertungen zu erstellen, die dann auch bereits ab Ende 2025 verfügbar sein werden. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Natürlich ist ein solches System nur dann erfolgreich, wenn es auch entsprechend genutzt und ausgewertet wird. Deswegen ist es ebenso wichtig, genau die richtigen Fachkräfte für die Analysen der Daten zu gewinnen. Daran arbeiten wir, und wir arbeiten auch daran, unser Personal entsprechend fortzubilden und zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, um das System optimal zu nutzen. Lassen Sie mich noch auf zwei Themen eingehen, weil es hier angesprochen wurde: Das Thema „Erneuerbare Energien“ als Strategie oder unsere Ausbaustrategie ist natürlich auch eine wichtige Säule. Bis November 2024 haben wir 77 Photovoltaikanlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude der Kernverwaltung installiert. Das ist übrigens ein Anstieg um 65 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aber, meine Damen und Herren, Photovoltaik passiert auch nicht im luftleeren Raum. Wir brauchen dafür bauliche Prüfungen, wir brauchen statische Gutachten, wir brauchen Netzkapazitäten und vor allem Fachkräfte. Da haben wir sie wieder. Die Sanierungsquote war ein Thema. Ja, wir haben ambitionierte Ziele, und diese müssen aber auch finanziert werden. Die Spielräume auf Bundesebene werden uns da hoffentlich auch weiterhelfen. Noch ist nicht endgültig geklärt, wie wir hiervon profitieren, aber ich kann Ihnen zusagen, dass wir sukzessive daran arbeiten. Ein letzter Satz zum Thema Contracting, (Glocke) weil es wird oft als eine Lösung präsentiert, als beste Option in diesen Bereichen. Das machen wir da, wo es sinnvoll und wo es wirtschaftlich auch möglich ist, aber wer das fordert, sollte auch benennen, wo diese Mehrausgaben im Haushalt am Ende eingeplant werden sollten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mir einen zweiten Teil sparen, aber zunächst erst einmal: Herr Bruck und Herr Gottschalk, vielen Dank für diese Einsicht. Das ist nicht selbstverständlich, dass die Koalition hier einen Fehler so offen ausspricht. Ich werde Sie auch daran messen. Ich hoffe auch, dass Sie entsprechend intern den Druck aufrechterhalten, damit wir diese Zahlen kriegen, so, wie sie dort angekündigt sind. Wir brauchen diese Zahlen an so vielen Stellen, und dafür haben wir jahrelang wirklich gearbeitet. Deswegen finde ich es ja gerade so peinlich, dass wir mit Zahlen arbeiten müssen in diesem Bereich, die acht Jahre alt sind. Herr Degenhard, ich glaube, Sie haben den Gesamtzusammenhang irgendwie nicht verstanden. Sie sagen immer, das alles bringt nichts und das kostet nur Geld. Das ist natürlich Quatsch. Wenn wir genau wissen, was ein Gebäude verbraucht, und zwar an Energie, an Wärme und sonst was, dann weiß man ganz genau, wo man nachsteuern kann, damit man nicht diese Energiekosten von 30 Millionen Euro im Jahr hat, sondern weniger. Langfristig wird sich das für uns lohnen, weil wir einfach viel weniger Geld für Energie ausgeben müssen und nachhaltig vernünftig Gebäude gebaut haben. Frau Staatsrätin, Sie waren da sehr allgemein, und spätestens in dem Moment mit dem PV-Ausbau und Weiterem und der Statik musste ich schon ein bisschen aufhorchen. Das ist schon eine ziemlich alte Leier. Als ich hier das erste Mal stand vor fünfeinhalb Jahren, da war mein erster Antrag: „Mit gutem Beispiel vorangehen – mehr PV auf den Dächern“, vor allem auf den öffentlichen, und da wurde genau dieser Punkt vorgetragen. Das ist jetzt sechs Jahre her, und scheinbar haben Sie dieses Problem nach sechs Jahren immer noch nicht in den Griff gekriegt, und das ist wirklich peinlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/791, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage: Wie reagiert der Senat Bovenschulte auf die anhaltende Bedrohungslage im Land Bremen? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 3. September 2024 (Drucksache 21/735) Dazu Mitteilung des Senats vom 12. November 2024 (Drucksache 21/852) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Theresa Gröninger das Wort. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Ich mache das wie die FDP. (Heiterkeit – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Immer eine gute Empfehlung!) Leute, das ist jetzt ein ernstes Thema. (Heiterkeit) Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier vor Ort und an den Bildschirmen! Wenn irgendwo in Bremen ein Feuer ausbricht, wissen wir alle: Die Feuerwehr ist in wenigen Minuten vor Ort. Sie löscht das Feuer, verhindert Schlimmeres, rettet Existenzen. Doch was passiert, wenn ein Bremer Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs wird, wenn Kriminelle die IT lahmlegen, Daten stehlen oder Kontodaten auf Rechnungen manipulieren? Dann kommt im besten Fall das LKA, aber eine digitale Feuerwehr, die kommt nicht. Denn während Cyberangriffe immer professioneller, aggressiver und teurer werden, fehlt Bremen eine zentrale, handlungsfähige Eingreiftruppe. Wir brauchen eine Cyberfeuerwehr für Bremen: ein Team, das sofort handelt, wenn ein Unternehmen attackiert wird, ohne sich erst durch Zuständigkeiten zu kämpfen oder auf den Bund zu verweisen! Die Gefahr ist real. Das zeigen Zahlen und Praxis. Wir haben es mit der Anfrage schwarz auf weiß: Die Bedrohungslage ist hoch für Unternehmen, für kritische Infrastruktur und auch für die Verwaltung. Die Polizei erfasst jährlich Tausende Cyberstraftaten, doch die Dunkelziffer ist enorm. Laut „Bitkom e. V.“ belief sich der 2023 durch Cyberangriffe verursachte gesamtwirtschaftliche Schaden auf 148 Millionen Euro – erneut ein erschreckend hohes Niveau. Das ist kein neues Phänomen. Ich erinnere an den Fall meines Vorgängers Christoph Weiss: 2021 wurde sein Unternehmen Opfer eines massiven Angriffs. Die Daten wurden verschlüsselt, Lösegeld gefordert, der Betrieb lahmgelegt. Er sprach offen darüber. Doch wie viele Unternehmer schweigen? Wie viele zahlen still oder kämpfen mit langfristigen Folgen? Oft beginnt es ganz harmlos: eine manipulierte Rechnung, eine geänderte Kontoverbindung, und schon landet das Geld nicht beim Lieferanten, sondern irgendwo auf der Welt und das Unternehmen merkt es erst Wochen später. Dann gibt es die großen Angriffe: Ransomware, die Betriebe lahmlegt; Datendiebstahl, bei dem sensible Informationen verkauft werden; Angriffe auf Krankenhäuser, die Menschenleben gefährden. Wir haben den Senat gefragt: Welche Angebote gibt es für bremische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen, um sich besser vor Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage zu schützen? In der Antwort – und das kann man sich auf der Zunge zergehen lassen – verweist der Senat Bovenschulte auf eine Veranstaltung für Schülerinnen und Schüler: „Hack Attack – Die Hacker kommen“. Verstehen Sie mich nicht falsch: Frühe Sensibilisierung ist wichtig, aber Schülerinnen und Schüler sind nicht die, die heute aktiv gegen Wirtschaftsspionage vorangehen können. Sie sind die Entwickler von morgen, aber sie können die heutige Bedrohung heute noch nicht eindämmen. (Beifall CDU) Es gibt auch positive Entwicklungen. Die Aufklärungsquote bei Cybercrime ist von 10,7 Prozent 2020 auf 13,4 Prozent 2023 gestiegen, bei Wirtschaftsspionage sogar von 10,5 auf 14,8 Prozent. Doch das bedeutet auch: Über 85 Prozent der Fälle bleiben weiterhin unaufgeklärt. Unternehmen brauchen jetzt Schutz, nicht erst in zehn Jahren. Sensibilisierung ist ein Baustein, aber wenn der Angriff läuft, braucht es schnelle, kompetente Hilfe und Aufklärung. Das ist nur ein Teil des Problems. Auch die Behörden im Konzern Bremen haben oft unzureichende Schutzmechanismen. Öffentliche Institutionen sind längst Ziel von Angriffen, das zeigen die Schlagzeilen. Die Kooperation mit der Wirtschaft ist aktuell lückenhaft. Während andere Bundesländer gezielt Unternehmen mit Präventions- und Notfallkonzepten unterstützen, fehlt in Bremen ein funktionierendes Netzwerk für den Mittelstand. In Ihrer Antwort steht, dass Prävention durch die „ZAC“ (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime) aktuell als Nebenaufgabe der Ermittler und Ermittlerinnen, ohne zusätzliche Mittel, auf Anfrage betrieben wird. So bleibt es ein Kampf „David gegen Goliath“ mit unzureichender staatlicher Unterstützung. Besonders auffällig: Wirtschaftsspionage bleibt weitgehend unerfasst. Die Bedrohung durch ausländische Nachrichtendienste und Konkurrenten ist real. Doch es fehlt an systematischer Erfassung und wirksamen Gegenmaßnahmen. (Beifall CDU) „Um schwerwiegende Gefahren durch Cyberkriminalität und Schäden durch Wirtschaftsspionage besser abwehren zu können, ist eine ganzheitliche Betrachtung dieser Phänomene sowie eine abgestimmte Vorgehensweise der beteiligten Institutionen und föderalen Ebenen erforderlich. Die Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste müssen dafür auch im Land Bremen gestärkt werden.“ Das, meine Damen und Herren, ist ein Zitat aus der Antwort des Senats Bovenschulte. Daran werden wir Sie insbesondere in der Haushaltsaufstellung in Zukunft sehr gern erinnern. (Beifall CDU) Auch in unserem Wahlprogramm haben wir uns klar positioniert. Der Mittelstand ist ein bevorzugtes Angriffsziel internationaler Konkurrenten, fremder Nachrichtendienste und Krimineller. Wir wollen, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen besser informiert, sensibilisiert und vor allem geschützt werden. Wir fordern, für Cybersicherheitsmaßnahmen kleine und mittlere Unternehmen steuerlich zu entlasten und günstige Finanzierung bereitzustellen. Digitale Resilienz darf keine Frage der Unternehmensgröße sein. Damit ist es nicht getan. Wir brauchen jetzt konkrete Maßnahmen, die Bremen widerstandsfähiger machen. (Beifall CDU) Was muss passieren? Eine zentrale Eingriffstruppe für Cyberangriffe, die digitale Feuerwehr Bremens, zweitens mehr Unterstützung für den Mittelstand. Sie können Beratungsangebote ausbauen, steuerliche Anreize und Finanzierung ermöglichen, Kooperationen mit Cybersicherheitsexperten fördern, Cyberkriminalität konsequenter verfolgen, Aufklärungsquoten steigern und die Cyberkriminalitätsstelle leistungsstärker personell und technisch noch besser ausstatten. Was passiert, wenn wir es nicht tun? Unternehmen gehen pleite, weil sie erpresst werden, öffentliche Infrastruktur fällt aus, weil IT-Systeme versagen, Vertrauen schwindet, weil Politik nicht entschlossen handelt. Die Frage ist nicht, ob Bremen wieder Ziel eines Cyberangriffs wird, die Frage ist nur, wann und ob wir vorbereitet sind. Ich fordere den Senat auf: Hören Sie auf mit den bloßen Analysen! Hören Sie auf mit der Vertröstung auf den Bund! Sorgen Sie endlich dafür, dass Bremen ein resilientes gallisches Dorf in einer Welt voller hackender Legionäre wird! – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute eine Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der CDU, welche es wirklich in sich hat. Nach Studium der wirklich umfangreichen Senatsantwort steht wohl gesichert das Eine fest: Die Bedrohung durch Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage stellt auch für das Land Bremen eine durchaus ernstzunehmende Herausforderung dar. Unternehmen und staatliche Institutionen sind da gleichermaßen betroffen. Um diese Entwicklungen erst einmal überhaupt realistisch einschätzen zu können, darf man sich gar keinen Illusionen hingeben. Dieser Bereich wird dauerhaft ein Wettrennen und -rüsten zwischen Angreifern und Betroffenen bleiben; einfach schon deshalb – die Senatsantwort gibt das auch ganz klar wieder –, weil Kräfte und Akteure am Start sind, welche teils übergreifend staatlich wie auch privatwirtschaftlich sowie auch aus kriminellen Finanzquellen finanziert werden und allein dadurch bereits in aller Regel auch über ausreichende finanzielle und organisatorische Ressourcen verfügen, die ihr Treiben ermöglichen. Das ist eigentlich auch relativ selbsterklärend. Da geht es nicht um den „Chaos Computer Club“ oder interessierte Freizeithacker. Da geht es um den Gewinn von sicherheitsrelevanten Informationen, technischen Knowhows, Betriebsinterna und so weiter. Der Bremer Senat muss von daher gezielte Maßnahmen ergreifen, um die digitale Sicherheit zu stärken und den Wirtschaftsstandort in dieser Frage auch bestmöglich abzusichern. Welche Ansätze bieten sich da an? Während die Unternehmen schon aus Eigeninteresse oft im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch das tun, was zu tun ist, gibt es natürlich auch noch weitere Baustellen. Da geht es dann um die Stärkung der IT-Sicherheitsinfrastrukturen, auch in den Behörden und innerhalb der Verwaltung, um das mal grob zu umspannen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist deshalb die Stärkung der ITSicherheitsstrukturen in Verwaltung und Wirtschaft. Hierzu könnte der Senat die Zentralstelle für Cybersicherheit, welche inzwischen eingerichtet ist, vollumfänglich einsatzfähig machen. Der Laie wundert sich, der Fachmann noch mehr. Man fragt sich: Warum ist das noch nicht passiert? (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ferner regelmäßige IT-Sicherheitsaudits in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Landes vorschreiben, sofern dies noch nicht erfolgt ist – meiner Kenntnis entsprechend noch nicht. Dann geht es auch noch um die Mindeststandards für IT-Sicherheit innerhalb der Verwaltung, welche vielleicht klarer definiert werden müssten, und deren Einhaltung auch sachkompetent kontrolliert werden muss. Ferner geht es um die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft, um den Bogen mal wieder zu spannen. Cyberkriminelle haben oft Unternehmen im Visier, die über sensible Daten und technologische Innovationen verfügen. Der Bremer Senat könnte folgende Maßnahmen ergreifen: Eine wesentlich engere Zusammenarbeit mit den Kammern und Branchenverbänden könnte gefördert werden, um Bedrohungslagen frühzeitig zu erkennen und dementsprechend anzugehen. Unternehmen brauchen finanzielle Anreize und Investitionen in ITSicherheit. Das muss Ihnen aber auch geboten werden. Branchenübergreifende Notfälle für Cyberangriffe könnten entwickelt werden, um im Ernstfall schnellstmöglich reagieren zu können. Man könnte auch sagen, ein Frühwarnsystem käme durchaus zur richtigen Zeit. Dann geht es natürlich auch noch um den Ausbau der Strafverfolgung und die notwendigen Ermittlungskapazitäten in diesem Deliktfeld. Um gegen Cyberkriminalität wirksam vorgehen zu können, muss die Strafverfolgung gestärkt und ausgebaut werden. Das heißt, der Senat könnte spezialisierte Cybercrimeeinheiten innerhalb der Bremer Polizei und Staatsanwaltschaft schaffen, dauerhaft installieren und ausbauen sowie die Kooperation mit Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik intensivieren. Das wäre vielleicht Thema einer weiteren Frage, wie weit Sie da inzwischen sind. Eine Meldepflicht für Cyberangriffe in bestimmten Wirtschaftsbereichen könnte auch eingeführt werden, um ein zeitnahes und besseres Lagebild zu generieren. Dann braucht es natürlich auch Sensibilisierung und Schulung, nicht nur innerhalb der bremischen Unternehmen oder der bremischen Verwaltung, sondern generell in der Bevölkerung. Viele Angriffe erfolgen über Phishing oder Social Engineering. Deshalb ist diesbezüglich eine umfassende Sensibilisierung der Bürger und Unternehmen sowie der Verwaltung notwendig. Die Aufklärungskampagnen zur IT-Sicherheit in Schulen, Universitäten und Unternehmen bedürfen also ganz klar einer Intensivierung. Regelmäßige Workshops und Trainings für kleine und mittlere Unternehmen zu organisieren, wäre ebenfalls eine gute Idee. Eine Plattform für Sicherheitsinformationen und aktuelle Bedrohungen sollte die Konsequenz sein, die allen Bürgern und Unternehmen zum Austausch, zum Erfahrungsaustausch – der ist nämlich wichtig – zur Verfügung steht. Dann geht es um Investitionen in moderne Technologien, denn ohne diese wird es künftig nicht gehen. Technologische Innovationen können dementsprechend helfen, Bedrohungen und Potenziale, Schadpotenziale frühzeitig zu erkennen und kompetent abzuwehren. Der Bremer Senat sollte daher Forschungsprojekte im Bereich KI zur Bedrohungserkennung fördern und die Entwicklung von regionalen IT-Sicherheitsunternehmen dahingehend unterstützen, allein schon, um den Wirtschaftsstandort als Solches zu stärken, denn die zahlen natürlich auch hier ein, wenn sie bei uns tätig sind. Cloud- und Verschlüsselungstechnologien für öffentliche Institutionen standardisieren und fördern, das heißt – –. Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage sind ernsthafte Bedrohungen, die nicht nur wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen in die digitalen Infrastrukturen untergraben. Der Bremer Senat, (Glocke) ich komme zum Ende, Frau Präsidentin, hat die Möglichkeit, durch präventive Maßnahmen, gezielte Investitionen und eine enge Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft den Schutz vor Digitalangriffen noch erheblich zu verbessern. Entscheidend ist ein ganzheitlicher Ansatz, der nichts außen vor lässt, der sowohl die technischen als auch die menschlichen Faktoren in den Fragen der Cybersicherheit berücksichtigt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz vorausschicken: Ich vertrete an dieser Stelle meinen Kollegen Michael Labetzke, der für die Debatte leider verhindert ist, aber mir freundlicherweise seine Notizen zur Verfügung gestellt hat. Wundern Sie sich also nicht, wenn ich jetzt sehr am Gerät klebe und zweitens, falls sich inhaltliche Nachfragen ergeben, das nehme ich gern mit. (Heiterkeit – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Gibt es extra Applaus?) Sehr geehrte Kolleg:innen, die Antwort des Senats auf die Fragen macht deutlich, dass Bremen seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zunehmend Gegenstand von Cyberspionage ist, so, wie jeder andere bedeutende Standort von Hochtechnologie, Wirtschaft und wissenschaftlicher Exzellenz in Deutschland. Cyberkriminelle agieren global, wechseln häufig ihre Standorte und verlagern regelmäßig ihre technische Infrastruktur. Dies erschwert die eindeutige räumliche Zuordnung von Gefahrenorten im Cyberraum, da die Bedrohungen länderübergreifend auftreten und der Ort der Gefahrenentwicklung nicht vorhersehbar ist. Cyberkriminalität hinterlässt massive wirtschaftliche Schäden. Im Rahmen der Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2024“ wird der Gesamtschaden infolge von Cyberkriminalität in Deutschland auf 266 Milliarden Euro geschätzt, also durchaus noch einmal ein Sprung im Vergleich zu der Vorjahreszahl, die Kollegin Gröninger gerade genannt hat. Cybersicherheit im Land Bremen ist kein neues Handlungsfeld. Es bestehen vielfältige Initiativen und Maßnahmen, um IT-Strukturen resilienter zu machen, Mitarbeiter:innen besser auf Cybergefahren vorzubereiten und Verbraucher:innen besser zu schützen. Ein wichtiger Schritt bestand darin, einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten und Akteur:innen zu erhalten und die erlangten Informationen zu strukturieren. Dies ist mit der Bremischen Cybersicherheitsstrategie 2023 geschehen. Einige Punkte, die bereits erfolgreich umgesetzt wurden, sollen hier beispielhaft angeführt werden: So wurde 2023 die Zentralstelle Cybersicherheit beim Senator für Inneres eingerichtet. Sie ist Ansprechstelle für staatliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Akteure und soll zur Steigerung der digitalen Resilienz im Land Bremen beitragen. Neben der Einrichtung als sogenannter Single Point of Contact, also als zentrale Anlaufstelle für das Thema Cybersicherheit, ist eine Hauptaufgabe der Zentralstelle die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und Regelungen im Bereich Cybersicherheit, also nationale, internationale Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Hierzu zählt zum Beispiel die Umsetzung der Network and Information Security-Richtlinie der Europäischen Union. Bei dieser Richtlinie handelt es sich um eine EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält Maßnahmen zur Steigerung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus in der Europäischen Union. Im Rahmen der weiteren Umsetzung dieser Richtlinie wird der Senat prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen sind, um angemessen auf bestehende Bedrohungslagen reagieren zu können. Darüber hinaus haben im August des vergangenen Jahres das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Freie Hansestadt Bremen eine vertiefte Kooperation im Bereich Cyber- und Informationssicherheit vereinbart. Die Kooperationsvereinbarung konkretisiert die bisherige Zusammenarbeit in zehn Kooperationsfeldern. Es geht dabei unter anderem um einen zielgerichteten Austausch von Cybersicherheitsinformationen, gemeinsame Sensibilisierungsmaßnahmen für Bürger:innen sowie gegenseitige Hospitationen. Der Bericht zeigt auf, dass es sich sowohl bei der Kriminalität als auch der Spionage nicht um lokale, sondern wenigstens nationale beziehungsweise in einer Vielzahl von Fällen um internationale Kriminalität handelt. Von daher ist insbesondere der Bund gefragt, den Rahmen und den Umfang der Cyberabwehr sicherzustellen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich gerade erst in einem Schreiben zur Zeitenwende in der inneren Sicherheit an die Fraktionsspitzen von Union und SPD gewandt und durch eine Grundgesetzänderung und Übertragung der originären Zuständigkeiten an das BKA die Schaffung einer Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr schwerwiegender Cybergefahren im Bund gefordert. Eine Forderung, die wir als Grüne ausdrücklich unterstützen, denn die Cyberkriminalität im engeren Sinn ist nicht nur eine der agilsten Formen digitaler Kriminalität, sie stellt zunehmend eine Bedrohung für kritische Infrastruktur und staatliche Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen dar, ist mithin eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Die föderale Struktur Deutschlands, in der die Bundesländer mit unterschiedlichen Befugnissen für die Gefahrenabwehr zuständig sind, erschwert eine effektive Bekämpfung von Cyberkriminalität. Im Gegensatz zum Terrorismusbereich verfügt das Bundeskriminalamt im Bereich Cybercrime nicht über zentrale Möglichkeiten zur Abwehr herausragender Cybergefahr. Es mangelt folglich in Deutschland derzeit an einer effektiven Umsetzung gezielter polizeilicher Gefahrenabwehrmaßnahmen im Cyberraum, insbesondere bei komplexen und groß angelegten Cyberangriffen. An dieser Stelle ist von Bedeutung, dass gerade auf Druck der Grünen im Bund im Rahmen der beschlossenen Finanzpakete auch finanzieller Spielraum für Cybersicherheit geschaffen wurde. Zum Fazit: Bremen ist im Rahmen seiner Möglichkeiten gut aufgestellt und wird sich weiterhin intensiv mit dem Thema beschäftigen und Maßnahmen weiterentwickeln. Die Bedrohungslage ist hoch und wird auch weiterhin hoch bleiben. Alle Bereiche sind berührt, werden zunehmend stärker von Angriffen betroffen und sind Gefahren ausgesetzt. An der Stelle ist es entscheidend, dass Bund und Länder Hand in Hand vorangehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Gökhan Akkamis. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist außerordentlich wichtig, vielleicht zu wichtig, um es am Donnerstagabend um 17:30 Uhr zu diskutieren. Aber warum eigentlich nicht? Zunächst einmal ganz, ganz herzlichen Dank an die CDU für die Stellung dieser Großen Anfrage! Ich glaube, die Bedeutung dessen, was wir da erfahren haben, ist für uns alle in unserer politischen Arbeit relevant. Ganz lieben Dank auch an den Senat, weil ich zumindest das Gefühl hatte, dass man die Frage wirklich inhaltlich beantworten wollte, weil man bei diesem Thema relativ unideologisch gemeinsam einen Konsens finden kann. Es ist nicht so, dass wir uns alle auf Neuland bewegen. Gleichwohl ist die Dimension von Cyberangriffen immer größer geworden. Allein von 2023 auf 2024 gab es bei den wirtschaftlichen Schäden eine Steigerung von 25 Prozent. Wir reden mittlerweile von Schäden im Bereich von 266 Milliarden Euro bundesweit. Das ist eine gigantische Zahl. Das wäre etwa ein Viertel des letzten Bundeshaushalts gewesen, also des regulären, um das mal zu vergegenwärtigen. Ich persönlich habe die Antwort des Senats wohlwollend aufgenommen. Es gibt da relativ viele Sachen, an die man anknüpfen könnte. Es führt technisch zu weit, wenn ich Ihnen jetzt etwas über NIS-2-Richtlinie, kritische Infrastruktur erzählen würde. Ich weiß gar nicht, ob das alle interessiert, vor allem, weil wir auch über eine Große Anfrage reden. Da frage ich mich natürlich – –. Eine Cyberfeuerwehr, die Sie da beschrieben haben, Frau Gröninger: Ich fände sie ja wirklich cool. Vielleicht beantragen wir die und reden darüber, statt über die Große Anfrage als Bestandsaufnahme. Ich bin mir aber sicher, dass schaffen wir im zweiten Schritt. Darüber würde ich mich wirklich sehr freuen. Die Meldepflicht, die mein Kollege von BÜNDNIS DEUTSCHLAND gerade angesprochen hat, die gibt es aktuell bereits peripher. Wenn wir über personenbezogene Daten reden, dann muss nämlich gemeldet werden, wenn es da zu – –. Wie heißt das denn, dieses Wort? (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Data Beaches!) Ja, Data Breaches kam, genau, dann muss das gemeldet werden. Aktuell ist es aber nicht der Fall, dass ein Unternehmen melden muss, wenn es einen Ransomware-Vorfall bei sich im Unternehmen hatte. Dabei ist das ein Vorgang, der passiert gar nicht so selten. Der passiert bei sehr, sehr vielen Unternehmen. Die allermeisten schämen sich, und die allermeisten bezahlen tatsächlich auch. Wenn ihre Maschinen, wenn ihre Infrastruktur stehen bleibt und sie nicht mehr produzieren können, ihre Mitarbeiter bezahlen müssen, obwohl die nichts tun können, dann ist ganz schnell der Weg da, den Erpressern das Lösegeld zu bezahlen. Die Lösegeldzahlungen selbst erfolgen dann oft über Kryptowährungen und Ähnlichem, das ist ein Thema für sich, was ich jetzt gar nicht fortführen will. Vielleicht möchte ich an dieser Stelle das Augenmerk gar nicht so sehr auf den technischen Part legen, sondern auf den Social-Engineering-Part. Den finde ich persönlich superspannend. Cybersecurity spielt sich nicht nur von außen nach innen ab. Das sind nicht nur die Russen und Nordkoreaner, die uns hacken und angreifen wollen. Die können teilweise auch Teil unserer Gesellschaft sein. Es ist nicht ausgeschlossen, tatsächlich, dass so mancher zukünftige Abgeordnete nichts anderes ist als tatsächlich ein heimlicher Agent. Etwas sehr Ähnliches haben wir gesehen beim ehemaligen EuropaAbgeordneten Maximilian Krah, der einen Mitarbeiter hatte, der mutmaßlich für die chinesische Regierung spioniert hat. Da darf man sich natürlich fragen: Auf welche [Red. Anm.: akustisch unverständlich] hatte er Zugriff? Höchstwahrscheinlich auf alle, die innerhalb der Europäischen Kommission oder im Europäischen Parlament behandelt worden sind. Weil das denkbar ist, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass die größte Sicherheitslücke, die wir vor Ort haben, Bequemlichkeit ist. Ja, wir alle sind potenzielle Ziele. Ich weiß jetzt gar nicht, ich möchte keine Bestandsaufnahme an Mobiltelefonen machen, wer ein chinesisches Gerät hat. Es gibt viele chinesische Autos, die über Bremerhaven umgeschlagen werden. Auch die wiederum relativ bedenklich. Machen wir es anders: Ich bin mir sicher, Sie alle sind jetzt mit dem WLANNetzwerk der Bremischen Bürgerschaft verknüpft. Wussten Sie, dass Ihr Endgerät per Grundeinstellungen das Netzwerk aufschlüsselt nach dem Namen, nicht nach einer internen ID, die einzigartig sein könnte, sondern tatsächlich nach dem Namen? Das ist leicht gemerkt, wenn zu Hause Ihre FRITZ!Box genauso heißt wie bei den Eltern, aber das Passwort nicht und sich dann trotzdem die ganze Zeit versucht, einzuwählen. Das heißt, ich hätte eigentlich nur ein WLAN-Netzwerk starten müssen, das genauso heißt wie das der Bremischen Bürgerschaft, um dann all Ihre Datenpakete abzugreifen. Ich bin mir da relativ sicher, das hätte bei dem ein oder anderen geklappt. Es ist tatsächlich so, wir haben viele verschiedene Möglichkeiten, Opfer von Lauschangriffen zu werden. Da müssen wir uns alle an die Nase fassen und überlegen: Wie können wir dagegen vorgehen? Es sind diese vielen kleinteiligen Schritte, die auch in der Bremischen Cybersicherheitsstrategie 2023 beschrieben worden sind. Ich glaube, wir brauchen am Ende des Tages mehr Fachkräfte, die das Thema überhaupt abwickeln oder abdecken können, denn es ist nicht so, dass ich jetzt als Mensch, der zehn Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich hat, Cybersecurityexperte wäre. Das ist wirklich ein superspezifisches Nischenfeld, was sich unheimlich schnell entwickelt, weil das wirtschaftliche Potenzial der Ausnutzung durch Kriminelle so immens ist. Genau deswegen finde ich den Vorschlag eigentlich auch so sexy, zu sagen, hey, eine Cyberfeuerwehr, warum eigentlich nicht? Eine Taskforce, die kann ich anrufen, und die versucht mir dann zu helfen. Wir alle müssen uns aber auch fragen: Was tun wir im Inneren? Haben wir eine redundante IT-Infrastruktur? Können wir darauf setzen, dass, wenn wir Opfer eines DDoS-Angriffs sind, dann alle Abläufe weiterhin funktionieren? Wir haben gesehen, dass bei einer ganz normalen Routineumstellung der internen Software für den Plenardienst zwei Wochen lang fast nichts ging. Da müssen wir uns gar nicht fragen, wie es aussähe, wenn wir mal angegriffen oder ausspioniert werden sollten. Da gibt es viele, viele Themen, die wir eigentlich mal bespielen müssen, wo ich sehr viel Potenzial sehe, sie auch undogmatisch voranzutreiben. Lassen Sie uns das gern auch in den Ausschüssen machen. Ich sehe da Inneres und Wirtschaft gefordert, es führt jetzt zu weit, da jeweils in die Kleinigkeiten reinzugehen. Wie gesagt, viel Raum zum Gestalten. Lassen Sie uns doch anpacken! Dann bin ich sogar ziemlich sicher, ich hoffe es zumindest, dass wir das relativ einstimmig beschließen können, weil uns allen an Sicherheit gelegen ist. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Ihnen nicht daran gelegen ist. – Insofern vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Akkamis, ich habe jetzt erst einmal mein WLAN ausgeschaltet. (Heiterkeit FDP) So viel kriminelle Energie in der FDP-Fraktion, der Raubkopierer (Heiterkeit) in der ersten Reihe, der Phishingexperte in der letzten Reihe. (Heiterkeit FDP) Mein Gott! Sehr geehrte Frau Präsidentin, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Warm anziehen! – Heiterkeit) Kolleginnen und Kollegen! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, warm anziehen!) Eine Debatte zu einer Mitteilung des Senats als Replik auf eine Große Anfrage der CDU mit einem Umfang von knapp 40 Seiten am Donnerstag um 17:30 Uhr: Einen Dank an die Fraktionsvorsitzenden in der interfraktionellen Besprechung! (Heiterkeit SPD) „Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage: Wie reagiert der Senat Bovenschulte“ – wer sonst – (Heiterkeit SPD) „auf die anhaltende Bedrohungslage im Land Bremen?“, so der Titel der Großen Anfrage. Hierzu sei festgestellt, die Anmerkung sei erlaubt, dass die Bedrohungslage im Land Bremen vergleichsweise hoch ist, wie in allen anderen Bundesländern auch. Hier handelt es sich also nicht um eine Bremensie. Dreizehn Anfragen der CDU, umfangreich beantwortet durch den Senat. Herr Staatsrat Bull, haben Sie und Ihr Haus vielen Dank für die Beantwortung! Mit Blick auf die Uhr will ich es heute Abend nicht mehr ausreizen. Trotzdem lassen Sie mich vor allem aus innenpolitischer Sicht ein paar Punkte ansprechen: Im Bevölkerungsschutz können Angriffe auf Notrufsysteme, Feuerwehr oder Katastrophenschutzleitstellen zu erheblichen Verzögerungen bei Rettungseinsätzen führen. Hacker könnten zudem Warnsysteme manipulieren oder falsche Meldungen verbreiten, was Chaos und Unsicherheit in der Bevölkerung auslösen würde. Zudem muss die Frage erlaubt sein: Wie kommunizieren wir, wenn unsere digitalen Kommunikationsgeräte ausfallen? Die Versorgungssicherheit ist im Bereich der Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft besonders gefährdet. Angriffe auf Versorgungsstellen oder Versorgungsunternehmen könnten zu Stromausfällen, Wasserverunreinigung oder Störungen im Abfallmanagement führen. Wir streben eine dezentrale Energieversorgung an, müssen aber feststellen, dass ein Cyberangriff auf unsere Versorgungsnetze trotzdem das Licht überall ausgehen lassen würde. Die Resilienz von Städten und Gemeinden hängt davon ab, wie gut sie auf Cyberangriffe vorbereitet sind. Viele Kommunen, das müssen wir feststellen, haben veraltete IT-Systeme, unzureichende Sicherheitskonzepte und zu wenig geschultes Personal. Dadurch steigt das Risiko von Ransomware-Angriffen, Datenlecks oder Manipulationen kommunaler Verwaltungssoftware. Die digitale Infrastruktur von Kommunen ist natürlich ein attraktives Ziel für Cyberangriffe, da sensible Daten verwaltet werden und kritische Infrastruktur bereitsteht. Wir wissen, dass diese sensiblen Daten natürlich nicht nur für Kriminelle von großem Interesse sind, natürlich auch für staatliche Akteure. Was würde wohl passieren, wenn personenbezogene Daten von Polizisten und Richtern im Netz auftauchen würden? Dann hätten wir ein richtig großes Problem. Um die Cybersicherheit nachhaltig zu stärken, müssen Städte und Gemeinden verstärkt in moderne Sicherheitsarchitekturen investieren. Das Thema hat also auch eine nicht zu vernachlässigende Haushaltskomponente. Die lässt sich nicht nur durch die Streichung der FreiKarte ausgleichen. Da, Frau Gröninger, möchte ich an Sie appellieren: Es reicht nicht, uns daran zu erinnern. Da erwarten wir auch ausnahmsweise einmal konkrete Vorschläge in den Haushaltsberatungen durch die CDU. Dazu gehören der flächendeckende Einsatz von Verschlüsselungstechnologien, mehrstufige Authentifizierungsverfahren und regelmäßige Sicherheitsupdates für IT-Systeme. Das sind besonders im kommunalen Bereich besondere Herausforderungen, denn Sie alle wissen: Unsere Ressorts arbeiten nicht unbedingt mit 08/15-Software, sondern mitunter Software, die speziell für das Land Bremen, speziell für die Kommune Bremen, speziell für die Kommune Bremerhaven oder den Nordverbund entwickelt wurden. Lösungen von der Stange gibt es da leider mitunter nicht, und das bedeutet auch hier, dass sie sehr kostenintensiv sind. Ein zentraler Baustein – und auch das wurde hier schon angesprochen – ist die Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitern durch Schulungen zu Cybergefahren und Phishingangriffen. Gleichzeitig müssen Kommunen und Länder eng mit staatlichen und privaten Akteuren kooperieren und Bedrohungsanalysen teilen, um eine gemeinsame Abwehrstrategie zu entwickeln. Kooperation lautet also das Gebot der Stunde, nicht nur zwischen Bundesländern und dem Bund, sondern auch zwischen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren. Auch gesetzliche Vorgaben wie das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 müssen konsequent umgesetzt werden. Ergänzend sollten kommunale Cybersicherheitszentren aufgebaut, die Angriffe in Echtzeit überwacht und frühzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Was ein bisschen nach Science-Fiction klingt, wird in ein paar Jahren Realität sein. Nur durch diese Kombination aus technischer Aufrüstung, präventiven Maßnahmen und interkommunaler Zusammenarbeit kann die digitale Resilienz langfristig gesichert werden. Kolleginnen und Kollegen, hierbei handelt es sich sicherlich um eine Herkulesaufgabe. Das Gute ist: Wir fangen nicht bei null an. Das zeigt die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU. Wir sind da ganz okay aufgestellt. IT-Sicherheit ist auch Zivil- und Bevölkerungsschutz. Von daher bin ich den Parteien von CDU, SPD und Grünen sehr dankbar, dass Sie sich auf Bundesebene darauf verständigt haben, dass dieser Bereich von der Schuldenbremse zukünftig ausgenommen werden soll. Wir werden da also auf Bundesebene zukünftig mehr Geld zur Verfügung haben, das wir investieren können. Wir müssen pragmatische Lösungen finden. Der öffentliche Bereich im Zusammenhang mit der Privatwirtschaft, aber auch – ich glaube, Herr Dr. Herold, Sie hatten das gesagt – zusammen mit der Wissenschaft in Kooperation. Das ist nämlich die dritte wichtige Säule in diesem Bereich. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Der CDU-Fraktion vielen Dank für die Große Anfrage! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank für die Große Anfrage zu Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage. Ich glaube, die Debatte eignet sich für mehrere Debatten. Wir führen mehrere Diskussionen parallel, aber sie sind auf der Höhe der Zeit. Deshalb glaube ich, dass das ein guter Anlass ist, das eine oder andere Thema einmal anzuschneiden. Die CDU fragt nach unterschiedlichen Themenkomplexen, zum einen nach der Bedrohungslage aus Sicht des Senates, nach betroffenen Institutionen, aber auch nach Betroffenen Behörden und öffentlichen Betrieben und Stiftungen und auch nach dem Schwerpunkt der kritischen Infrastruktur. Es geht auch um die Entwicklung in den letzten Jahren und die Ausstattung. Aus Sicht des Senates, auch das ist schon hier gefallen, handelt es sich um eine Situation, die durchaus bedenklich ist, in der seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine das Spektrum und der Umfang von Bedrohungslagen sich erweitert hat. Es geht dabei nicht nur um Desinformation, sondern auch um Hacks und Leaks und um die gezielte Unterwanderung von staatlichen Akteuren und auch den Angriff auf Logistikunternehmen, auf Rüstungsunternehmen und die kritische Infrastruktur. Das Ganze ist verbunden, weil immer mehr Teile unseres Informationsaustausches, unserer Infrastruktur digitalisiert sind, und damit liegt auch hier ein großes Bedrohungspotenzial. Die Gefahr durch Ausspähung und Datendiebstahl ist auch in Bezug auf Forschungseinrichtungen und Technologieunternehmen real. Deutschlandweit bilanzierte das BKA beispielsweise schon 2023 einen Gesamtschaden von über 200 Milliarden Euro. Eine gewaltige Summe, die auch in den nächsten Jahren mit Sicherheit in ähnlicher Größenordnung zu befürchten ist. Für das Land Bremen ist es schwieriger, konkrete Zahlen zu nennen, weil mit Sicherheit viele Unternehmen Schaden gar nicht melden, erst recht dann, wenn Daten beispielsweise verschlüsselt, Zugänge verschleiert werden und damit Schaden in Form von Erpressung erlangt wird, die uns gar nicht bekannt wird. Im Bereich der Cyberspionage und Cybersabotage ist es auch schwierig, hier eine öffentliche Debatte zu führen, weil der Großteil dieser Zuständigkeit beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) liegt und damit auch als Verschlusssache gehandhabt wird. Ich glaube, das wird für die zukünftige Sicherheitsarchitektur auch noch eine Herausforderung sein. Wenn sich das hier nicht um eine polizeiliche Aufgabe handelt, sondern bei den Nachrichtendiensten liegt, dann wird es herausfordernder für Parlamente, ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen. Ich glaube daher, dass es sinnvoll ist, die Sicherheitsarchitektur so aufzustellen, dass auch die Zuständigkeiten hier noch einmal überarbeitet werden. Die Betreiber von kritischer Infrastruktur sind schon heute gesetzlich zu hohen Schutzstandards verpflichtet und haben auch ein entsprechend hohes Risikobewusstsein. Der Bund setzt mit Richtlinien derzeit europäisches Recht um. In der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene ist es durch die Neuwahlen zu Verzögerungen gekommen, sodass wir auch hier noch Regelungslücken haben. Zu Recht wird ein großer Teil der digitalen Sicherheitsinfrastruktur in Deutschland auf Bundesebene geregelt. Es würde wenig Sinn machen, wenn jedes Bundesland eigene Wege geht, aber jedes Bundesland muss eigene Infrastruktur vorhalten, um hier dieser Bedrohungslage entgegenzutreten. Im Land Bremen sind in den Jahren 2020 bis 2023 mehrere Angriffe auf Behörden dokumentiert. Es handelt sich dabei um diverse DDoS-Angriffe. Das ist ärgerlich, lästig, aber im Ergebnis sind keine hohen Schadenswerte entstanden. 2021 gab es aber durchaus Zugriff auf Daten im Bereich der BSAG. Dort wurden unerwünschte Mails verschickt. Das ist schon mehr als nur ein bisschen lästig. Das sind schon auch größere Datenverstöße. 2023 sind bei der GeNo (Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen) in erheblichem Umfang Daten gestohlen worden. Das sind mit Sicherheit auch Ergebnisse, wo es um kritische Infrastruktur geht, wo eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der GeNo auch schon zu einer Aufrüstung in der digitalen Abwehr geführt hat, mit Sicherheit aber symptomatisch für die Anfälligkeit von Systemen darstellt. Es gab, Gott sei Dank, nur einen folgenlosen sogenannten Zero-Day-Exploit, wo Sicherheitslücken gezielt ausgenutzt wurden. Ich glaube auch, dass wir in diesem Zusammenhang gezielt darüber sprechen müssen, wie wir mit Sicherheitslücken, die den Sicherheitsbehörden bekannt sind, umgehen. Ich halte es nach wie vor für falsch, dass bekannte Sicherheitslücken von Sicherheitsbehörden nicht geschlossen werden. Ich hielte es für richtig, dass die Betreiber von Software, denen solche Sicherheitslücken entweder bekannt sind oder die sogar eingebaut wurden, um Einfallstor für staatliche Akteure zu halten, diese öffentlich zu machen, um diese Sicherheitslücken zu schließen. Ich halte das Aufrechterhalten dieser Sicherheitslücken für ein reales Sicherheitsrisiko. Wir müssen uns nicht einbilden, immer schlauer zu sein als Hacker. Dieses Sicherheitsrisiko gehört geschlossen. Wir müssen feststellen, oder wir können feststellen, dass es in Bremen bereits einige wesentliche Eckpfeiler beispielsweise bei Dataport gibt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) grundschutzzertifizierte Rechenzentrum gehört zu der Strategie genauso wie ein 10-Schichten-Modell für IT-Sicherheit. Es gibt Warn- und Informationsdienst, es gibt ein Zugangsnetz nach entsprechender Zertifizierung. So gesehen sind wir mit Sicherheit nicht am Ende einer Debatte, aber wir stehen auch nicht mehr ganz am Anfang. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir sind mittendrin!) Wir sind mittendrin in der Diskussion, und ich finde, das ist auch eine Bestandsaufnahme, die ehrlich ist, wo man weder verkünden kann, hier ist alles sicher und alles geregelt, aber man muss auch nicht den Eindruck erwecken, wir stünden noch ganz am Anfang. Die Polizei verfügt über Einheiten sowohl im K134 Cybercrime als auch im Bereich der Spionage beim Staatsschutz und verfügt nach Senatsaussage über einen angemessenen Personalkörper. Selbstverständlich wird in der Zukunft eine Überprüfung dieses Personalkörpers im Hinblick auf zunehmende Herausforderungen angebracht sein. Spionage und Cyberabwehr obliegt, wie eben schon angeschnitten, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und auch dem LfV. Hier sind mit Sicherheit eine enge Zusammenarbeit und auch eine Überprüfung der Zuständigkeiten in Zukunft wünschenswert und richtig. Wir werden auf Bundesebene durch die Verzögerung der vorgezogenen Neuwahlen mit Sicherheit auch im Bundesrat in den nächsten Jahren mit der Thematik zu tun haben. Zu Recht wird ein großer Teil weiterhin auf Bundesebene in der Verantwortung liegen. Bremen ist im derzeitigen Zeitplan recht gut aufgestellt, hat bereits eine Sicherheitsstrategie und eine Zentralstelle. Die Koalition arbeitet an einem Cybersicherheitsgesetz. Es gilt die Sicherheitslücken, die bekannt sind, die den Sicherheitsbehörden bekannt sind, zu schließen. Ich finde auch wichtig, eine Debatte über Codes zu führen, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, um abzusichern, dass diese Codes auch öffentlich zugänglich sind. Die Vorstellung, man könnte möglichst viel Geheimwissen horten und damit die Sicherheitsarchitektur stärken, stellt sich als Holzweg dar. Wir müssen digitale Sicherheit als öffentliche Sicherheit begreifen und sie auch so öffentlich überprüfbar machen. Gesellschaft und Staat werden immer tiefer digital vernetzt. Wir brauchen eine entsprechende Strategie aber auch eine öffentliche Debatte über Sicherheit und dürfen dabei nicht (Glocke) die Sicherheitsarchitektur in die Hände von Privatleuten legen. Wozu das führen kann, erleben wir nicht zuletzt in den USA. Wir brauchen gut aufgestellte öffentliche Sicherheitssysteme. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Herold, Sie haben das toll vorgetragen. Mit Herrn Labetzke wäre ich nicht so gnädig gewesen. Da waren in den Notizen ein paar Ungenauigkeiten versteckt, und auf eine Ungenauigkeit möchte ich in meinen letzten 26 Sekunden noch einmal eingehen. Deswegen rede ich in zweifacher Geschwindigkeit. Es wurde der Kooperationsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und BSI im August 2024 geschlossen. Ende November wurde die Anfrage beantwortet, und da steht, dass die ersten Gespräche für gemeinsame Vorhaben im vierten Quartal stattfinden. Das wären noch so drei Wochen gewesen, die man Zeit gehabt hätte. Da stand nichts von einer Terminierung. Ich gehe also davon aus, dass die Termine Ende November schwierig waren, und das meine ich damit, dass Bremen es sich nicht mehr leisten kann, auf den Bund zu warten und selbst Schritt machen kann. Wir haben ein gemeinsames Ziel: (Glocke) Wir wollen Bremen cybersicherer machen, und wir haben eine ungleiche Vorstellung von der Geschwindigkeit. Lassen Sie uns der Pacemaker sein! Wir stehen gern bereit und geben die Geschwindigkeit vor. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns heute völlig einig, wie so häufig in der Innenpolitik: Die Bedrohung durch Cyberkriminalität – –. (Heiterkeit – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Sie meinen wir und Sie oder Sie und die Linken?) Das Hohe Haus. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt, wo sich alle einig sind, da kommt er nach vorn!) Die Bedrohung durch Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage ist für Bremen und die ganze Welt buten un binnen eine heftige Herausforderung. Da wir uns heute sehr auf diese Cyberangriffe, auf Infrastrukturen und Unternehmen konzentrieren, wollte ich noch einmal hervorheben, dass der ganz wesentliche Anteil der Cyberkriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auf Computerbetrug zurückgeht. Fast alle Anwesenden haben bestimmt damit schon eine Erfahrung gemacht oder sind Opfer geworden, wo es die Täter auf das private Portemonnaie anlegen. Die reale Gefahr durch Cyberangriffe in Bremen zeigen die jüngsten Angriffe auf die BSAG, den Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen und auch die Polizei Bremen. Diese Attacken wurden von der russischen Hackergruppe NoName durchgeführt, die sich in einer Art hybriden Kriegsführung gegen NATO-Staaten sieht. Die Täter agieren oft aus Staaten, in denen eine strafrechtliche Verfolgung kaum stattfindet, allen voran Russland. Diese organisierten Gruppen greifen mit DDoS-Angriffen gezielt öffentliche und private IT-Systeme an. Solche Attacken mögen kurzfristig nur Webseiten lahmlegen, doch Angriffe auf echte Kerninfrastruktur drohen. Diese erfolgreichen kleinen Angriffe zeigen die Angriffspunkte auch für Wirtschaftsspionage, die in der heutigen Debatte ein bisschen hinten ansteht aus dem folgenden Grund: über Wirtschaftsspionage wird in der Kontrollkommission berichtet. Wo steht Bremen hinsichtlich Prävention und Abwehr? Die Polizei Bremen bietet mit ihrer zentralen Ansprechstelle „ZAC“ bereits regelmäßig Präventionsveranstaltungen an mit der Maxime: Die digitalen Türen zuzuhalten. Allein im Jahr 2024 fanden rund 40 solcher Veranstaltungen statt. Das ist ein Zeichen dafür, wie hoch der Bedarf in Unternehmen und im öffentlichen Bereich ist. Doch Prävention reicht natürlich nicht allein aus. Wir müssen uns fragen: Wie gut ist Bremen tatsächlich vorbereitet? Bremen hat mit der Cybersicherheitsstrategie 2023 die bereits erwähnten frühen wichtigen Schritte eingeleitet. Auch die Zentralstelle für Cybersicherheit beim Senator für Inneres ist etabliert. Dennoch bestehen große Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, befindet sich das Bremische Cybersicherheitsbasisgesetz in der abschließenden Vorbereitung. Es soll sehr kurzfristig notwendige Regelungen zur Cybersicherheit in der öffentlichen Verwaltung schaffen. Dabei wird die Aufgabenverteilung zwischen der Zentralstelle und dem Senator für Finanzen geregelt. Zudem schafft es spezifische gesetzliche Grundlagen für notwendige Datenverarbeitungen. Bremen kann die Gefahren aber nicht allein bannen, und der Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird meines Erachtens die Rolle des Bundes bei der aktiven Abwehr definieren. Eine echte Gefahrenabwehr, eine echte effektive Abwehr ist nur durch eine zentrale Steuerung möglich. Das BSI verfügt über diese nötigen technischen Fähigkeiten und Netzwerke. Schon Bundesinnenminister Seehofer hat seinerzeit diese Kompetenzzuschreibung für den Bund angeregt und vorgesehen. Bayern war es dann aber später, die dieses Verfahren sabotiert haben mit ebenfalls besonders potenten Bundesländern wie Hessen und Baden-Württemberg. Welche Maßnahmen sind nun in Bremen noch zu tun? Wir müssen Bremen widerstandsfähiger machen, und dazu gehört in erster Linie, dass wir Investitionen in den Schutz kritischer Systeme aufbieten, und wir schielen selbstverständlich auf diesen Schuldenpakt. Anreize für IT-Fachkräfte sind auch unverzichtbar. Wir brauchen Quereinsteigerprogramme im Wettstreit um die Köpfe. Notfallpläne für Cyberangriffe, die sind auch vonnöten, damit Verwaltungen und Unternehmen wissen, wie sie im Ernstfall reagieren müssen. Mit dem BSI zusammen bereiten wir gerade einen Pentest vor, der ein wichtiges Element ist für die Vorbereitung auf solche Fälle. Für die Geschäftsführung von mittelgroßen Unternehmen hat die EU mit einer Richtlinie Pflichten festgelegt, die das Sicherheitsniveau auch in Bremen heben soll. Um die Verantwortlichen in den Unternehmen nicht allein zu lassen, greift ein von der Innenministerkonferenz (IMK) beratenes Beratungsmodell für kleine und mittlere Unternehmen für Cybersicherheit quasi Hand in Hand mit der Wirtschaft, was Sie in Ihren Beiträgen gefordert haben. Im Kern geht es dabei darum, dass nicht nur RansomwareErpressungen gemeldet werden, sodass dann im nächsten Schritt von dem BSI zertifizierten Betrieben der Angriff abgewehrt werden kann – das ist die Mitigation. Das LKA kommt dann und ergreift die strafprozessualen Maßnahmen, und schließlich werden die Behördenexperten die Angriffsvektoren zur Abwehr künftiger Angriffe analysieren. So ist die Systematik gedacht. Cyberangriffe können existenzbedrohende Auswirkungen für Bürger:innen, Unternehmen und Behörden haben. Es ist unser Job, die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung bestmöglich zu schützen. Cybersicherheit nehmen wir genauso ernst wie die physische Sicherheit. Deshalb wird sie auch immer ein fester Bestandteil der Katastrophenschutz- und Krisenstäbe sein. Unsere nächsten Schritte sind klar: Wir regeln Kompetenzen, bauen die Strukturen weiter aus – die Zentralstelle Cybersicherheit – und arbeiten an der Implementierung eines Computer Security Incident Response Teams. Sie können es auch mit Ihren Worten „Feuerwehr“ nennen. Sehr geehrte Damen und Herren, durch gezielte Prävention, Vernetzung der zuständigen Stellen und Sicherheitsmaßnahmen sind wir dabei, Bremen ein Stück widerstandsfähiger gegen digitale Angriffe zu machen. Wir stellen uns dieser Herkulesaufgabe und sind mittendrin. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/852, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt noch folgende siebzehn Tagesordnungspunkte auf. – Nein, das tue ich tatsächlich nicht. (Heiterkeit – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Warum nicht?) Wir sind am Ende der Tagesordnung für heute angelangt, so, wie sie vereinbart worden ist. Deswegen entlasse ich Sie jetzt in den Feierabend oder was Sie auch sonst immer vorhaben mögen. Ich schließe die Sitzung. – Vielen Dank! (Beifall) (Schluss der Sitzung um 17:52 Uhr.) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 26. März 2025 und 27. März 2025 Anfrage 8: US-Forscher:innen für das Land Bremen gewinnen Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kooperationen gibt es an Instituten des Landes Bremen mit USamerikanischen Forschungsinstituten? 2. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die durch die TrumpRegierung geplanten Kürzungen in der Forschung, insbesondere im Bereich der Klima- und Gesundheitsforschung? 3. Inwiefern bemüht sich das Land Bremen darum, sich für Forschende aus den USA als attraktiven Standort zu präsentieren und um US-Fachkräfte zu werben, und sind angesichts der politischen Entwicklungen in den USA weitere Maßnahmen geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die Wissenschaftseinrichtungen im Lande Bremen ist die Kooperation mit US-amerikanischen Forschungsinstituten von herausgehobener Bedeutung. Es gibt eine strategische Partnerschaft der Universität Bremen mit der Universität von North Carolina in Chapel Hill. Weitere zahlreiche Kooperationen der Forschungsinstitute bestehen unter anderem mit der Harvard-Universität, der Stanford-Universität, der Universität von Kalifornien, Berkeley und der Georgia Tech. In vielen Wissenschaftsbereichen sind die USA weltweit führend, eine enge Kooperation ist daher in hohem Maße im Interesse der landesbremischen Wissenschaft. Zu Frage 2: Mittels Präsidialverordnungen greift die Trump-Administration in das gewachsene Gefüge der US-amerikanischen Wissenschaftslandschaft ein. Politisch unliebsame Forschungsrichtungen und ganze Wissenschaftsbereiche wie die Geschlechter- oder die Klimafolgenforschung geraten unter massiven Druck und werden in ihren Finanzierungsgrundlagen angegriffen. Auch wenn die Gerichte viele Verordnungen stoppen, gilt: Das Vorgehen der Trump-Regierung entspricht nicht den Werten einer freien Forschung, die unabhängige Ergebnisse für die gesamte Gesellschaft fördert. Der Bremer Senat steht ein für die Freiheit der Forschung und eine auskömmliche Finanzierung der Wissenschaft. Zu Frage 3: Das Land Bremen ist ein hoch attraktiver Wissenschaftsstandort, der durch ein enges und kooperatives Miteinander von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gekennzeichnet ist. Die sich hieraus ergebenden Potenziale für den Wechsel US-amerikanischer Fachkräfte und Forscher:innen gilt es zu nutzen. Dabei kommt den aufgebauten Beratungseinrichtungen wie dem Welcome Center der U Bremen Research Alliance eine herausgehobene Bedeutung zu. Die wissenschaftlichen Einrichtungen stellen sich in vielfältiger Weise international als attraktiven Wissenschafts- und Innovationsstandort dar. Die Einrichtungen sprechen internationale Forschende an, wo es aus Sicht des jeweiligen Forschungsfeldes sinnvoll erscheint, beziehungsweise wo künftige Kooperationen aus wissenschaftlicher Sicht vielversprechend sind. Dies gilt auch für die USA. Anfrage 9: Werden im Land Bremen neue Wege bei der Beratung von Gewaltbetroffenen sowie der Täterarbeit beschritten? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Vorgaben plant der Senat unter Berücksichtigung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention bei der Neuausschreibung der Beratung von Betroffenen geschlechterspezifischer Gewalt sowie der Täterarbeit und wie wird sich das Auswahlgremium zur Bewertung der Konzepte zusammensetzen? 2. Über welche Qualifikation und Kompetenzen hat eine Erstberatungsstelle nach Ansicht des Senats zu verfügen, insbesondere unter Beachtung der Istanbul-Konvention und des kürzlich verabschiedeten Gewalthilfegesetzes? 3. Welches Risiko sieht der Senat, dass bei Nichteinhaltung anerkannter Standards durch eine Erstberatungsstelle das Vertrauen in die Institution sinken und die Dunkelziffer steigen kann? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat plant, sich in der Ausschreibung auf folgende Bausteine zu beziehen: 1. ein proaktives Beratungsangebot für Betroffene von Partnerschaftsgewalt zur Verfügung zu stellen, das an den bundesweit anerkannten Standards des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, kurz bff, ausgerichtet ist und auch sogenannten Selbstmelder:innen zur Verfügung steht, 2. ein proaktives Angebot für Täter:innen zur Verfügung zu stellen, das an den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft „Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V.“ ausgerichtet ist, 3. jeweils entsprechende Fortbildungsangebote zu Partnerschaftsgewalt/häuslicher Gewalt für Fachkräfte anderer Institutionen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren werden die Anforderungen der allgemeinen Verpflichtungen aus Artikel 18 Absatz 3 und 4 der Istanbul-Konvention zu erfüllen sein. Das Auswahlgremium wird aus Vertreter:innen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, der Senatorin für Justiz und Verfassung sowie des Senators für Inneres und Sport bestehen. Die Hinzuziehung von externer Expertise ist derzeit noch in der Prüfung. Zu Frage 2: Im „Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (Gewalthilfegesetz) sind unterschiedliche Vorgaben für das Hilfesystem verankert. Exemplarisch sei hier der Beratungsanspruch in § 3 Absatz 3 zitiert: „Der Anspruch auf fachliche Beratung umfasst Beratung und Unterstützung der gewaltbetroffenen Person insbesondere zur kurz- oder langfristigen Bewältigung der Gewaltsituation sowie zur Überwindung und Verarbeitung der Gewalterfahrung.“ Nach den Standards für Fachberatungsstellen des bff verfolgen die Beratungsstellen einen parteilichen und gesellschaftskritischen Ansatz, der sich aus der Analyse gesellschaftlicher Machtverhältnisse ableitet. Wenngleich Einschätzung und Bewältigungsprozesse einer Gewalttat individuell unterschiedlich sind, ist Gewalt nicht (nur) als persönliches Problem, sondern immer im gesellschaftlichen Kontext zu betrachten. In der Beratung und Unterstützung steht das individuelle Erleben der Betroffenen im Mittelpunkt. Parteilichkeit ist dabei nicht mit unkritischer Parteinahme zu verwechseln. Ziel parteilicher Unterstützung ist es, die Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Parteilichkeit bedeutet auch, Unrecht zu benennen und sich gegen Gewalt und Diskriminierung zu positionieren. Die Verantwortung für die Gewalttat liegt beim Täter beziehungsweise der tatausübenden Person. Diese Verantwortungszuweisung ist eindeutig, ohne Betroffene zu idealisieren oder Täter:innen zu dämonisieren. Parteilichkeit kann auch bedeuten, gewalttätige beziehungsweise grenzverletzende Anteile oder Verhaltensweisen von Betroffenen zu benennen, zu begrenzen und – soweit möglich – gemeinsam mit den Betroffenen zu bearbeiten. In einigen Fällen kann auch eine Weiterverweisung oder Beendigung der Beratung durch die Fachberatungsstelle erforderlich sein. Außerdem stellen Beratungsstellen sicher, dass individuelle Schutzbedürfnisse und geschlechtsspezifische Bedarfe berücksichtigt werden. Die Zurückgewinnung von Autonomie und Kontrolle beziehungsweise die Stärkung von Selbstwirksamkeit sind deshalb für die Betroffenen existenziell wichtig. Deshalb ist die Zusicherung der Selbstbestimmung im Bewältigungsprozess besonders relevant. Selbstbestimmung bezieht sich auf die Kontaktaufnahme zur Einrichtung, eine mögliche Anonymität im Beratungskontakt, die Kontrolle über eine Weitergabe von Informationen, die Gestaltung der Beratung und der Beratungsinhalte sowie Transparenz des Vorgehens. Die Bundesstandards zur Täterarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit machen dezidierte Vorgaben zu Vernetzung und Kooperation, dem durchzuführenden Täterprogramm, Datenschutz und Schweigepflicht, dem Personal sowie institutionellen Rahmenbedingungen. Zu Frage 3: Der Senat sieht das Risiko, dass gewaltbetroffene Personen, zu einem sehr hohen Anteil Frauen, durch nicht für sie passende Beratungskonzepte von einer Inanspruchnahme dieses wichtigen Angebots absehen. Die Istanbul-Konvention gibt jedoch vor, dass die Rechte des Opfers in den Mittelpunkt aller Maßnahmen gestellt werden. Dies soll über die aktualisierte Ausschreibung der Angebote gewährleistet werden. Anfrage 10: Referendarszahlen im Blick: Der aktuelle Stand der Lehrkräfteausbildung in Bremen Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Referendare haben zum 1. Februar 2025 in Bremen ihre Ausbildung zur Lehrkraft begonnen, und wie haben sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? 2. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere in Bezug auf den tatsächlichen Bedarf an Lehrkräften? 3. Welche Ursachen sieht der Senat für diese Entwicklung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum 1. Februar 2025 sind insgesamt 234 Personen in die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung (Referendariat) eingetreten. Hierzu zählen 225 Referendarinnen und Referendare, die eine grundständige universitäre Lehrkräfteausbildung abgelegt haben und nun Ausbildungsschulen in Bremen oder Bremerhaven zugewiesen wurden. Ebenfalls wurden neun Personen eingestellt, deren Hochschulabschluss als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen anerkannt wurde und die nun ebenfalls regelhaft das Referendariat aufnehmen. Von den 234 Referendarinnen und Referendaren sind 177 Personen an einer stadtbremischen Ausbildungsschule eingesetzt, 57 Personen (beziehungsweise 24,4 Prozent) entfallen auf die Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven. Ebenfalls werden regelmäßig Personen eingestellt, die bereits über eine ausländische Lehrkräfteberufsqualifikation verfügen und die zur Erlangung der Gleichwertigkeit des Lehramts noch einen beruflichen Anpassungslehrgang am Landesinstitut für Schule absolvieren müssen (sogenannte Anpasser). Zum 1. Februar 2025 umfasst diese Personengruppe neun Personen, die Ausbildungsschulen liegen zu diesem Einstellungstermin alle in der Stadtgemeinde Bremen. Verwaltungsseitig werden diese Auszubildenden wie Referendarinnen und Referendare im eigentlichen Sinne behandelt, da auch bei ihnen der noch fehlende praktische Ausbildungsanteil im Vordergrund steht. Im Vergleich zum Vorjahr 2024 werden damit erneut mehr angehende Lehrkräfte am Landesinstitut für Schule ausgebildet: Zum 1. Februar 2024 waren es 237 Personen, zum 1. August 2024 lag die Zahl bei 199. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch 20 neue Teilnehmende des Programms „back to school“ zum 1. Februar 2025 ihre Qualifizierung begonnen haben. Zu Frage 2: Im Jahr 2024 hat es mit der Einstellungskohorte 1. Februar 2024 erstmals eine sehr große Gruppe an neuen Referendarinnen und Referendaren gegeben, nachdem das Einstellungsverfahren erheblich vereinfacht und modernisiert wurde. Zum 1. August 2024 lag die Zahl der Auszubildenden immer noch höher als in den Vorjahren, aber näher am „Normalniveau“. Zum 1. Februar 2025 konnten erneut deutlich mehr Referendarinnen und Referendare eingestellt werden. Nach wie vor ist der Bedarf an Lehrkräften in beiden Stadtgemeinden sehr hoch, sodass die erneute hohe Anzahl an neuen Referendarinnen und Referendaren einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, dem Fachkräftemangel nachhaltig zu begegnen. Zu Frage 3: Der Senat stellt fest, dass das Land Bremen mit seinen Schulen und auch das Landesinstitut für Schule ein attraktiver Lebensbeziehungsweise Ausbildungsort ist. Faktoren wie Wohnortnähe, familiäre oder andere persönliche Bindungen und Kontakte, aber auch die Qualität der Ausbildung und die gute Zusammenarbeit in den Schulen spielen eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung für Bremen als Lebens- und Referendariatsort. Hinzu kommt mit hohem Gewicht der Faktor, bereits in bremischen Schulen tätig gewesen zu sein. Die in diesem Rahmen gemachten Erfahrungen tragen offensichtlich zu einem positiven Bild des Referendariats und der Arbeit in einer Bremer oder Bremerhavener Schule bei. Anfrage 11: Krankenhausreform: Wie will Bremen den Eigenanteil der Transformationsfonds-Förderung sicherstellen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie plant der Senat im Zuge der Krankenhausreform die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Transformationsfonds-Förderung zu erfüllen und in welcher Höhe sind künftig Haushaltsmittel zur Erbringung des Eigenanteils vorgesehen? 2. Welche Kriterien werden bei zu fördernden Vorhaben angelegt und gibt es bereits konkrete Projekte oder Krankenhäuser, die für eine Förderung vorgesehen sind? 3. Inwiefern ist eine finanzielle Beteiligung der Krankenhausträger vorgesehen und wie wird sichergestellt, dass die Inanspruchnahme der Transformationsfonds-Förderung nicht zu neuen finanziellen Belastungen für die Bremer Krankenhäuser führt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Derzeit finden Gespräche zur Haushaltsaufstellung 2026/2027 statt. Die Mittelbedarfe im Kontext der Kofinanzierung des Transformationsfonds werden aktuell im Zug der Haushaltsberatungen 2026/2027 geprüft. Zu Frage 2: Die Kriterien zur Förderung ergeben sich aus der noch zu erlassenden Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung durch den Bund. Ein Entwurf einer solchen Verordnung wurde vom Bundesgesundheitsministerium erstellt. Der Verordnungsentwurf bedarf jedoch der Zustimmung des Bundesrates. Die entsprechende Bundesratssitzung hat am 21. März 2025 stattgefunden. Erst, wenn diese Verordnung verkündet wurde, stehen die Förderkriterien fest. Diesen folgend wird die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz im nächsten Schritt ein Verfahren auf der Landesebene ausgestalten. Zu Frage 3: Die Frage der finanziellen Beteiligung der Krankenhausträger an der Kofinanzierung des Transformationsfonds ist noch nicht abschließend geklärt. Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Krankenhäuser erscheint eine Eigenbeteiligung der Krankenhausträger aus Sicht der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz kaum möglich. Anfrage 12: Wie gut ist Bremen beim Opferschutz in Terrorlagen aufgestellt? Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 20. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Liegen erprobte Konzepte für Opferschutz in Geisel-, Terror- oder Amoklagen in Bremen vor, wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche? 2. Sollten Konzepte vorliegen: Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen wurden sie abgestimmt und mit welchen staatlichen Stellen hinsichtlich der Prozesse in entsprechenden Lagen? 3. Inwiefern gehen etwaige Opferschutzkonzepte auf Schilderungen von Betroffenen und Angehörigen aus vergangenen Terrorlagen wie beispielsweise in Magdeburg oder Hanau hinsichtlich Information, Betreuung, Unterstützung, falschen Beschuldigungen und sonstigen Versäumnissen ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den erwähnten Geisel-, Terror- oder Amoklagen richtet die Polizei Bremen im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation einen Einsatzabschnitt „Erste Betreuung“ ein. Wesentlicher Bestandteil hierbei ist das sogenannte Haus der Betreuung. In diesem findet die Erstversorgung der Betroffenen mit Unterstützung externer Kräfte vor allem in psychologischer beziehungsweise seelsorgerischer und – in leichteren Fällen – in medizinischer Hinsicht statt. Das Haus der Betreuung, welches örtlich möglichst in der Nähe des Ereignisortes liegt und vornehmlich in Schulen eingerichtet werden soll, dient als Anlaufstelle für Betroffene und gegebenenfalls auch der polizeilichen Aufklärung des Sachverhalts durch Zeugenbefragungen. Durch diese Struktur soll vermieden werden, dass betroffene und möglicherweise traumatisierte Personen durch Ortswechsel zusätzlichen psychischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Weiterhin ist in den genannten Fällen vorgesehen, dass sich der Landesopferbeauftragte als ständige und zentrale Ansprechperson der Betroffenen und ihrer Angehörigen annimmt. Der Landesopferbeauftragte geht dabei aktiv auf die Betroffenen und ihre Angehörigen zu. Zu seinen Aufgaben gehören dabei die Beratung hinsichtlich psychosozialer, finanzieller und sonstiger Hilfen, die Weitergabe relevanter Informationen an die Betroffenen einerseits sowie an zuständige staatliche Stellen und Opferberatungseinrichtungen andererseits sowie die Koordinierung der Beratung und Hilfen für Betroffene und Angehörige. Eine Erprobung hat mehrfach stattgefunden, so nach dem Vorfall im Lloyd-Gymnasium in Bremerhaven sowie den Anschlägen in Wien, Brokstedt und Magdeburg. Zu Frage 2: Die weitere Ausgestaltung des Konzepts, nach dem der Landesopferbeauftragte tätig wird, soll im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen und dabei mit staatlichen Stellen wie dem Senator für Inneres und Sport, der Polizei Bremen, dem Magistrat Bremerhaven, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, dem Amt für Versorgung und Integration Bremen und der Unfallkasse Bremen sowie mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren wie Opferhilfevereinen, zum Beispiel dem Weissen Ring, abgestimmt werden. Der im Herbst 2025 stattfindende nunmehr Dritte Fachtag Opferschutz wird sich schwerpunktmäßig mit dem Konzept sowie den Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen wie zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren befassen. Das Konzept wird Ende 2025, wie gesetzlich vorgesehen, der staatlichen Deputation für Inneres vorgestellt. Zu Frage 3: Das Konzept geht auf die berechtigten Anliegen von Betroffenen von stattgefundenen Terrorlagen ein. Aus gemachten Erfahrungen wurde kritisiert, dass sich der Staat zu wenig um individuelle Bedürfnisse gekümmert habe. Viele Betroffenen haben sich allein gelassen gefühlt und wussten nicht, an welche Behörden oder Institutionen sie sich wenden sollten. Daher hat der Landesopferbeauftragte einen proaktiven Ansatz, das heißt, er geht aktiv auf Betroffene zu, um seine Unterstützung anzubieten. Dieser Ansatz wurde bereits mehrfach erprobt und hat sich als sinnvoll und zielführend erwiesen. Dazu kommt, dass die Zuständigkeit des Landesopferbeauftragten ohne zeitliche Begrenzung besteht. Das heißt, dass sich Betroffene jederzeit und auch noch Jahre nach dem Ereignisfall an ihn wenden können. Die Bedürfnisse der Betroffenen der in den unterschiedlichen Ländern stattgefundenen Terrorlagen sind Gegenstand eines engen fachlichen Austausches zwischen dem Landesopferbeauftragten Bremen und den Opferbeauftragten der anderen Länder und des Bundes. So haben bei den vergangenen Fachtagen Opferschutz in Bremen die Landesopferbeauftragten aus Kiel und Stuttgart über die Attacken in Brokstedt und Mannheim berichtet. Die Landesopferbeauftragten und der Bundesopferbeauftragte stehen im regelmäßigen engen fachlichen Kontakt und tauschen sich dabei auch hinsichtlich der Konzepte und deren Fortentwicklung aus, wobei Informationen, Betreuung und Unterstützung der Betroffenen dabei stets einen Schwerpunkt bilden. Anfrage 13: Werden im Land Bremen neue Wege bei der Beratung von Gewaltbetroffenen sowie der Täterarbeit beschritten? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Februar 2025 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 14: Wird das Rückführungspotenzial vom Senat Bovenschulte ausgeschöpft? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Nachdem zum Stichtag 30. November 2024 3 906 ausreisepflichtige Personen im Land Bremen lebten, wovon 3 475 einen Duldungsstatus hatten, befanden sich zu dem Zeitpunkt 431 Personen ohne Duldungsstatus oder sonstiges Bleiberecht in Bremen. Was hinderte den Bremer Senat daran, diese Menschen in ihre Heimaltländer zurückzuführen? 2. Wie viele Abschiebeversuche haben bei dem skizzierten Personenkreis bislang insgesamt in Summe stattgefunden? 3. Inwieweit zählen die 75 ausreisepflichtigen Straftäter aus der Justizvollzugsanstalt Bremen ebenfalls zu den 431 Personen und wie viele Rückversuche gab es insoweit? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Zahl der laut Ausländerzentralregister im Land Bremen Ausreisepflichtigen ohne Duldungsstatus beträgt zum 31. Januar 2025 noch 414 Personen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts ist eine ausreisepflichtige, ausländische Person immer zu dulden, sobald ihre Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht. Einzige Ausnahmen bilden Personen, die entweder der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz oder Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung unterliegen. Dem Senator für Inneres und Sport sind keine Personen bekannt, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und nicht zumindest über eine kurzfristige Duldung aus binnenorganisatorischen Gründen verfügen. Er geht daher davon aus, dass es sich weit überwiegend um Personen handelt, die fälschlich im Ausländerzentralregister dem Personenkreis der Ausreispflichtigen zugeordnet sind. Um die Zahl weiter aufzuklären, hat der Senator für Inneres und Sport beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge deshalb bereits Ende letzten Jahres eine Sonderauswertung beauftragt, deren Ergebnisse nun vorliegen und aktuell ausgewertet werden. Hierbei konnte schon bei 132 dieser Personen festgestellt werden, dass sie EU-Bürger und 91 Personen mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende registriert sind. Beide Personengruppen sind in der Regel nicht ausreisepflichtig. Ein weiterer Grund kann immer auch ein zeitlicher Versatz sein, etwa wenn die Ausreise von Personen noch nicht erfasst ist, oder die Verlängerung einer Duldung erst verspätet beantragt wird. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei der überwiegenden Anzahl der Personen um Fälle handelt, die im Ausländerzentralregister bereinigt werden müssen, weil die Ausreisepflicht entweder nicht mehr besteht, oder die Personen sich nicht mehr in Bremen befinden. Sofern keine Ausnahme besteht, ist grundsätzlich jede ausreisepflichtige Person von der Ausländerbehörde zu dulden, sofern ihre Abschiebung nicht zeitnah bevorsteht. Wenn sich unter den 414 Personen daher tatsächlich solche befinden sollten, die sich in Bremen aufhalten, so wäre diesen zunächst eine unter Umständen auch nur kurz befristete Duldung auszustellen und erst anschließend eine konkrete Abschiebungsplanung vorzunehmen. Zu Frage 3: Bei Personen in Strafhaft besteht die Besonderheit, dass sie in der Regel keiner Duldungsbescheinigung zur Dokumentation ihres Aufenthaltsstatus bedürfen. Daher wird ihnen nur eine Duldung ausgestellt, wenn sie diese ausdrücklich beantragen. Erfolgt kein solcher Antrag, würde die Person im Ausländerzentralregister tatsächlich als ausreisepflichtig und ohne Duldung geführt. Inwieweit die aufgeführten Straftäter zu dem benannten Personenkreis der Ausreisepflichtigen zählen, kann erst nach erfolgter Bereinigung des Ausländerzentralregisters bestimmt werden. Anfrage 15: Dublin-III-Center im Land Bremen – Wahlkampfbedingte Nebelkerze oder Migrationswende? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wann hat der Bremer Senat beschlossen, spezielle Dublin-III-Center im Land Bremen einzurichten und durch welche Neuerungen an den Standorten werden die bisherigen Flüchtlingsunterkünfte zu Dublin-IIICentern? 2. An welchen beiden Standorten wurden die in der Presse verkündeten Dublin-III-Center im Land Bremen eingerichtet und wann? 3. Welchen Mehrwert hat die Einrichtung der beiden Dublin-III-Center in Bremen in der jetzigen Ausgestaltung und wie wird dadurch die Fallbearbeitung und Rückführung beschleunigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Freie Hansestadt Bremen hat im Januar 2025 entschieden, Dublinfälle im Allgemeinen vorläufig nur noch in bestimmten Einrichtungen aufzunehmen. Damit wurde dem Wunsch des Bundesministeriums des Inneren in diesem Sinne entsprochen und zudem die Abstimmung von Organisationsprozessen zwischen den zuständigen Behörden und Ämtern optimiert. Weitere Neuerungen sind nicht eingeführt worden. Die Praktikabilität dieses Verfahrens wird im Weiteren überprüft. Zu Frage 2: Alle Dublinfälle durchlaufen, wie bisher, in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße den regulären Aufnahmeprozess. Eine dauerhafte Unterbringung in der Lindenstraße ist aber nicht möglich, weil dort die notwendigen Aufnahmekapazitäten für neu ankommende Personen vorgehalten werden müssen. Dublinfälle werden schwerpunktmäßig auf andere Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt. Alleinreisende werden derzeit in der Birkenfelsstraße untergebracht, Familien in der Duckwitzstraße. Besonders vulnerable Personen aus der Gruppe der Dublinfälle – wie zum Beispiel Schwerkranke – werden unabhängig von dieser Regelung in der am besten für sie geeigneten Unterkunft untergebracht. Eine eigenständige Einrichtung ausschließlich für Dublinfälle ist nach derzeitigem Sachstand nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Für die Umsetzung des Dublinverfahrens ist eine besonders enge Abstimmung und Kooperation aller zuständiger Stellen erforderlich. Die Beschränkung auf wenige Standorte ist mit dem Ziel verbunden, auf personeller Ebene Kompetenzschwerpunkte für die Gegebenheiten des Verfahrens auszubilden. Das Bundesministerium des Inneren hat für den Fall der gemeinsamen Unterbringung zugesagt, dass die Bundespolizei im Rahmen ihrer Kapazitäten bei der Zuführung zu den Flughäfen unterstützen wird. Demgegenüber stehen die konkreten Bedarfe der Schutzsuchenden im Einzelfall, dem die Fallbearbeitung auch gerecht werden muss. Anfrage 16: Was geschieht mit Bauschutt aus dem Straßen- und Wegebau? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie wird in Bremen und Bremerhaven mit Straßen- und Wegeaufbruch verfahren? 2. Wie gedenkt der Senat die Recyclingquote für mineralische Bauabfälle aus dem Straßen- und Wegebau im Land Bremen signifikant zu erhöhen, um eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft im Bausektor zu fördern? 3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um bundesweit einheitliche Regelungen für die Einstufung und Behandlung von schadstoffhaltigem Straßen- und Wegeaufbruch durchzusetzen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Gemäß der Ersatzbaustoffverordnung und den Vorgaben der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie den anerkannten Regeln der Technik werden Ausbaustoffe im Straßenbau abfalltechnisch bewertet. Im Rahmen der Bauverträge gehen Ausbaustoffe in das Eigentum der Auftragnehmer über und werden im Rahmen der Bewertung wiederverwendet beziehungsweise fachgerecht entsorgt. In der Regel wird im Bestand gebaut, dabei steht grundsätzlich ein schonender Umgang mit den Ressourcen im Fokus. Schichten, die unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften wiederverwendet werden können, werden gegebenenfalls aufbereitet und wieder eingebaut beziehungsweise verbleiben im Baugrund, sodass Abfälle reduziert werden. In der Asphaltindustrie ist die Recyclingquote relativ hoch. Die Wiederverwertung von Asphalt wird auch in Bremen praktiziert. Dabei wird primär bei der Herstellung von Asphalten in den Mischwerken recycelt, indem Ausbauasphalt beigefügt wird, sodass in der Regel jeder gelieferte Asphalt zum Teil aus Ausbauasphalt besteht. Zu Frage 2: Der Senat setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht bei Ausschreibungen von Straßen- und Wegebauten auch die Verwendung von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der dafür geltenden Vorschriften und umweltfachlichen Anforderungen beachtet wird. Weiterhin prüft der Senat, inwieweit für den Anwendungsbereich der Bremischen Landesbauordnung deren Regelungen auch künftig im Sinne der Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden können. Das Projekt „Bündnis Kreislaufwirtschaft Bauwesen Metropolregion Nordwest“ führt außerdem seit 2023 die Belange einzelner Akteure zusammen und soll eine Kooperationsebene für die mittlerweile über 40 teilnehmenden Institutionen und Unternehmen aus Bremen und der Region schaffen. Das Projekt erarbeitet Kooperationsmodelle und sorgt für Wissenstransfer zur Erhöhung der Akzeptanz des Einsatzes von gebrauchten Bauteilen, Materialien und Sekundärbaustoffen. Außerdem werden rechtliche Fragestellungen bearbeitet, die sich mit den Ursachen der bisher nicht ausreichenden Anwendung der vorhandenen gesetzlichen Vorgaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, dem Thema Ende der Abfalleigenschaft, aber auch Fragestellungen im bauordnungsrechtlichen Bereich und dem Gewährleistungs- und Haftungsrecht beschäftigen. Zu Frage 3: Der Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften ist Ländersache. Der Senat setzt sich in den Gremien der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall bereits für eine Harmonisierung der Einstufung von schadstoffhaltigem Straßen- und Wegeaufbruch ein. Eine einheitliche Behandlung ist allerdings nicht immer zielführend. Vielmehr geht es um eine hochwertige Verwertung, die regional unterschiedlich ausfallen kann. Ein erster Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine hochwertige Verwertung wurde mit der Übersendung des Strategiepapiers „Ausgestaltung weitergehender rechtlicher Regelungen zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“ an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter dem Vorsitz Bremens der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall initiiert. Anfrage 17: Erhalt von Bäumen auf Privatgrundstücken – Wie unterstützt der Senat die Bürgerinnen und Bürger? Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Silvia Neumeyer, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Unterstützungsleistungen bietet der Senat (beziehungsweise die Unteren Naturschutzbehörden) insgesamt für Privatleute an, um (alte) Bäume mit großem Stammumfang auf Privatgrundstücken und Gärten zu erhalten? 2. Welche (Sicherungs-)Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt solcher Bäume können hierbei beim Senat (beziehungsweise bei den Unteren Naturschutzbehörden) beantragt werden? 3. Wie und wo können sich Bürgerinnen und Bürger gezielt zum Umgang mit Bäumen auf Privatgrundstücken und Gärten informieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zu den Aufgaben der Mitarbeitenden aus dem Bereich Baumschutz der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gehört unter anderem die Beratung von Bürger:innen in Fragen des Baumschutzes. Auf Antrag prüfen die Mitarbeitenden in diesem Zusammenhang die Bäume vor Ort. Auf Grundlage der visuellen Untersuchung werden den Baumbesitzer:innen Handlungsempfehlungen gegeben. Die Mitarbeitenden sind auch telefonisch und per E-Mail für Anfragen von Bürger:innen erreichbar, einige Grundlagenthemen kann auch das Bürgertelefon beantworten. Zu Frage 2: Es können alle zum Erhalt der Bäume sinnvollen beziehungsweise notwendigen Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Herstellung der Verkehrssicherheit des Baumes, bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft beantragt werden. Dabei können auch größere Rückschnitte wie zum Beispiel Kronenerhaltungsschnitte als notwendig erachtet und genehmigt werden. Nach erfolgter Genehmigung obliegt die Beauftragung und Finanzierung der Maßnahme der Privatperson. Die für den Weiterbestand der Bäume erforderlichen fachgerechten Pflegemaßnahmen, wie etwa der Einbau von Kronensicherungen oder Pflegeschnitte, sind antragsfrei. Zu Frage 3: Es gibt sowohl vom Hause der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft als auch vom Magistrat Bremerhaven jeweils einen Internetauftritt, in welchem Grundlagen zum Baumschutz dargelegt sowie die Ansprechpartner:innen benannt werden. Die Bürger:innen können sich hier die „Baumschutzfiebel“, in der Wissenswertes über Nutzen, Wert und Ansprüche unserer Stadtbäume dargestellt wird, die Baumschutzverordnung sowie Anträge auf Befreiung herunterladen. Des Weiteren gibt es ein digitales Antragsformular, welches Bürger:innen, die Maßnahmen an geschützten Bäumen durchführen möchten, durch den Antragsprozess führt. Anfrage 18: Wie wichtig ist dem Senat die Armutsbekämpfung in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Warum wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte und von der Senatskanzlei einzusetzende „Arbeitsgruppe auf Staatsräteebene zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut“ bis heute nicht eingesetzt? 2. Welche Vorteile hätte es für die Arbeit der „Senatskommission Sozialleistungen“, wenn die „Arbeitsgruppe auf Staatsräteebene zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut“, auf die sich die Koalition in Bremen bereits im Juni 2023 geeinigt hatte, ihre Arbeit direkt aufgenommen und die Armutsbekämpfung in Bremen inzwischen gezielter adressiert hätte? 3. Wann hat der Senat erkannt, dass die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut ohne eine Arbeitsgruppe auf Senatsebene in Bremen hinter dem erforderlichen Maß zurückbleiben wird? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in einer solidarischen Gesellschaft, in der Ungerechtigkeiten bekämpft, Armut verringert, allen Menschen gleiche Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnet und gerechte Teilhabe für alle ermöglicht wird, ist erklärtes Ziel des Senats. In Bremen existieren eine Vielzahl von Programmen und Projekten, die sich diesem Thema widmen. Allerdings ist Armutsbekämpfung eine kontinuierliche Aufgabe und erfordert fortlaufende Maßnahmen auf Bundes, Landes- und kommunaler Ebene. Sie erfordert gleichzeitig ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die Lebenslagenberichterstattung für das Land Bremen soll neu aufgestellt und durch ein ressortübergreifendes Handlungskonzept Armutsbekämpfung ergänzt werden. Getrennt von diesem Ziel ist die Frage zu betrachten, ob aktuell ein weiteres Gremium für die Zielerreichung erforderlich ist. Ressortübergreifende Steuerungs- und Lenkungsgruppen sind ein Instrument, um behördenübergreifende Konzeptentwicklung zu ermöglichen, gemeinsame Prozesse effizient zu steuern und Reibungsverluste zwischen verschiedenen Akteuren zu minimieren. Sie sind jedoch weder das einzige, denkbare Instrument noch eine notwendige Voraussetzung zur Zielerreichung. Bestehen im selben Themenfeld bereits Strukturen und Arbeitsprozesse, kann statt verbesserter Steuerung auch zusätzliche Koordinierungs- und Abstimmungserfordernisse, Doppelstrukturen und Verantwortungsdiffusionen entstehen. Deshalb ist jeweils im konkreten Einzelfall über den Zusatznutzen einer weiteren Steuerungsstruktur zu entscheiden. Der Senat hat die Gründung einer Staatsrät:innenarbeitsstruktur im Kontext Arbeitslosigkeit und Armut bisher zurückgestellt, da in dem Themenfeld mit den ebenfalls in dieser Legislaturperiode neu eingesetzten Gremien, der Senatskommission Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und dem Transformationsrat sowie nunmehr mit der in der Fragestellung ebenfalls erwähnten Senatskommission Sozialleistungen, bereits drei ressortübergreifende Arbeitsstrukturen auf Leitungsebene bestehen. Daneben gibt es vielfältige Prozesse der ressortübergreifenden Zusammenarbeit auf der Fachebene. Aufgrund dieser breiten bereits existierenden Gremienstruktur, die sowohl mittel- wie auch unmittelbar ebenfalls die durch eine Lenkungsgruppe zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Arbeit intendierten Zielsetzungen im Fokus haben, erscheint die Einsetzung eines weiteren Gremiums in diesem Bereich derzeit nicht zielführend. Sollte sich die Sachlage oder die Einschätzung des Senats hierzu ändern, kann die ursprüngliche Strukturidee problemlos wieder aufgegriffen werden. Anfrage 19: Umsetzung des Rampenprogramms – Mobile Rampen für die Gastronomie und Einzelhandel in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 6. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welcher Betrag von den 30 000 Euro, die auf Antrag der Koalitionsfraktionen in den Landeshaushalt 2024 eingestellt wurden, damit das Netzwerk „Inklusives Bremerhaven“ und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e. V. (LAGS) mobile Rampen kaufen und kostenlos an Gastronomie, Einzelhandelsgeschäfte und kulturelle Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven verteilen können, wurde bis jetzt ausgeschöpft? 2. Wie viele Anträge auf mobile Rampen wurden bis jetzt durch Betreiber:innen von Gastronomie, Einzelhandel und kulturellen Einrichtungen gestellt und wie viele mobile Rampen konnten bereits angeschafft und verteilt werden? 3. Wie bewertet der Senat das Programm „Mobile Rampen für die Gastronomie bezuschussen“, auch im Hinblick auf eine etwaige Fortsetzung im Haushalt 2026? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 30 000 Euro wurden noch im Jahr 2024 den Zuwendungsempfänger:innen in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt. Für die Umsetzung in Bremerhaven wurden 5 000 Euro an das Netzwerk „Inklusives Bremerhaven“ ausgezahlt und bereits vollständig ausgeschöpft. Für die Umsetzung in Bremen wurden 25 000 Euro an die LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e. V. ausgezahlt, das Projekt befindet sich in der Umsetzung und die Mittel sind noch nicht vollständig ausgeschöpft. Zu Frage 2: In Bremerhaven ist die Umsetzung des Projektes bereits abgeschlossen. Hier konnten insgesamt 15 mobile Rampen sowie ergänzend 19 Serviceklingeln angeschafft und verteilt werden. Die Klingeln ermöglichen es mobilitätseingeschränkten Personen, sich bemerkbar zu machen und Unterstützung anzufordern, während die Rampen den Zugang zu Geschäften und Einrichtungen erleichtern. In Bremen ist die Umsetzung des Projektes noch nicht abgeschlossen. Zum aktuellen Stand wurden 30 mobile Rampen angeschafft und verteilt. Es liegen in etwa weitere 30 Anträge vor. Darüber hinaus können noch bis zu 50 zusätzliche mobile Rampen im Rahmen des Projektes beschafft werden, sodass weitere Anträge gestellt und bedient werden können. Zu Frage 3: Das Programm „Mobile Rampen für die Gastronomie und Einzelhandel in Bremen und Bremerhaven“ konnte dazu beitragen, Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personen beim Zugang zu Gastronomie, Einzelhandelsbetrieben und weiteren Einrichtungen abzubauen. Außerdem hat das Projekt für die beteiligten Betriebe einen niederschwelligen ersten Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit geboten. Die bestehenden Möglichkeiten für nächste Schritte werden auf der Website www.barrierefrei.bremen.de im Bereich „So wird Ihre Einrichtung barrierefrei“ dargestellt. Eine Fortsetzung des Programms im Haushalt 2026 ist nach aktuellem Stand nicht geplant. Eine Projektevaluation soll nach Abschluss des laufenden Projektes in Bremen erfolgen. Anfrage 20: Wie unabhängig sind Landestierschutzbeauftragte und Tierschutzbeirat? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 10. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass die strukturelle Weisungsfreiheit der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten in der Zusammenarbeit mit der senatorischen Behörde ohne landesrechtliche Regelungen zur Unabhängigkeit gewährleistet ist? 2. Wie wird sichergestellt, dass Tierschutzbeirat und Landestierschutzbeauftragte ihre fachlichen Einschätzungen unabhängig vertreten können, insbesondere bei öffentlichen Meinungsäußerungen? 3. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des Senats erforderlich, um die Bekanntheit, Wahrnehmung und Glaubwürdigkeit der Landestierschutzbeauftragten zu steigern, und welche Kapazitäten wären dafür erforderlich? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Schaffung der Stelle der Landestierschutzbeauftragten, LTB, erfolgte auf der Grundlage eines Beschlusses der Deputationen für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie. Die Ansiedlung erfolgte als Stabsstelle außerhalb der Linienorganisation und außerhalb der Fachabteilung mit direktem Vortragsrecht bei der Senatorin und der Staatsrätin. Die Angliederung der LTB in einem Stabsbereich der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz steht einer vollständigen Unabhängigkeit dieser Stelle entgegen. Eine weitgehende Selbstständigkeit der Aufgabenwahrnehmung ist durch den Geschäftsverteilungsplan sichergestellt, der den Mitarbeitenden dieser Stabsstelle einen Arbeitsbereich außerhalb der Kernaufgaben des Ressorts zuweist. Zudem ist der Stabsbereich neben der LTB mit juristischem und verwaltungstechnischem Personal ausgestattet, sodass eine Einbindung in die regulären Verwaltungsabläufe nicht gegeben ist. Auf diese Weise kann eine weitreichende, wenn auch nicht vollständige strukturelle Unabhängigkeit der LTB sichergestellt werden. Zu Frage 2: Hinsichtlich der LTB verweist der Senat auf die Antwort zu Frage 1. Hinsichtlich des Tierschutzbeirats ist darauf hinzuweisen, dass dieser aufgrund seiner Funktion als beratendes Gremium der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz nicht vollständig unabhängig agieren kann. Eine unabhängige Tätigkeit wäre einem Gremium möglich, dass nicht einem bestimmten Ressort zugeordnet ist, sondern seine Aufgaben eigenständig auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses oder einer landesrechtlichen Vorschrift wahrnimmt. Als Beispiel hierfür könnte die Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ gelten, die Anfang 2020 eingesetzt worden ist. Zu Frage 3: Grundvoraussetzung für Bekanntheit, Wahrnehmung und Glaubwürdigkeit der LTB sind entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen sowie eine fachliche breite Aufstellung. Leider kollidieren die Interessen von Tieren sehr häufig mit finanziellen und persönlichen Interessen von Menschen. Zwangsläufig führt daher eine konsequente Aufzeigung von Missständen zu erheblichen Kollisionen im politischen und gesellschaftlichen Kontext. Ein konsequenter Tierschutz für alle Tiere muss nicht nur politisches Handeln fordern, sondern auch jeden einzelnen an seine ethische Verantwortung erinnern. Bekanntheit kann grundsätzlich erlangt werden über öffentliche und soziale Medien und über Werbekampagnen, Wahrnehmung über Vernetzung und über die Quantität an und die Qualität von Beiträgen. Auch diese Aspekte sind mit personellen und finanziellen Ressourcen und mit der fachlich breiten Aufstellung verbunden. Speziell eigene Social-Media-Kanäle erfordern das entsprechende Know-how und eine regelmäßige und konsequente Pflege. Die Erstellung von Werbespots oder kleinen Informationsfilmen ist in der Regel ohne finanzielle Mittel nicht möglich. Völlig kostenneutral ist die Herausgabe von Pressemitteilungen und die Pflege der zur Verfügung gestellten Homepage. Anfrage 21: Förderung von Sozialkaufhäusern, Repair-Cafés und mehr: Wachsende „Kreislaufwirtschaft“ in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele nicht kommerzielle Sozialkaufhäuser, (Kleider-)Tauschbörsen, Umsonstläden, Repair-Cafés, offene Werkstätten oder ähnliches gibt es in welchen Stadtteilen Bremens und Bremerhavens? (Bitte die Entwicklung seit 2020 tabellarisch darstellen.) 2. Welchen Zweck erfüllen diese Angebote für die Menschen allgemein und welche Bedeutung misst der Bremer Senat diesen Angeboten insbesondere im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutz bei? 3. Aus welchen Gründen bleibt eine positive Entwicklung durch stetig steigende Zahlen und ein Ausbau von solchen oder ähnlichen Angeboten – zunehmend auch „für alle“ – trotz aller positiven Argumente dafür, weit hinter den Erwartungen zurück und was wird der Senat zukünftig tun, um diese Form von Nachhaltigkeit in Bremen und Bremerhaven, auch im Sinne der Beschlüsse der Klimaenquetekommission stärker zu fördern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine Übersicht über Reparaturinitiativen bietet die Broschüre „Nachhaltige Nutzung in Bremen“ der KlimaWerkStadt, die im Rahmen einer Sonderausschreibung für gemeinnützige Klimaschutzprojekte von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im Jahr 2021 bezuschusst wurde. Eine Neuauflage der Broschüre wird zurzeit geprüft. Auf der „#senk mit“-Internetseite der Klimaschutzagentur energiekonsens ist eine Auflistung verschiedener Initiativen sortiert nach Stadtteilen zu finden: https://senkmit.de/klimaschutzorte. Darüber hinaus liegt dem Senat keine vollständige Auflistung aller nicht kommerziellen Unternehmungen und Organisationen im Kontext Kreislaufwirtschaft vor, sodass eine Entwicklung seit 2020 nicht vollumfänglich dargestellt werden kann. Aktuell wird über die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation eine Studie umgesetzt, welche Unternehmen abbilden soll, die sozial innovativ und gemeinwohlorientiert wirtschaften, um Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltiger und solidarischer zu machen. Dazu zählen zum Beispiel Sozialunternehmen und Social Entrepreneurs. Die Ergebnisse werden Ende April 2025 vorliegen und auch Unternehmen und Organisationen umfassen, die Ansätze der Kreislaufwirtschaft verfolgen. Zu Frage 2: Nicht kommerzielle Unternehmungen dieser Art ermöglichen den Menschen positive Selbstwirksamkeitserfahrungen und die Möglichkeit, sich für den Umwelt- und Klimaschutz zu engagieren. Der Senat misst diesen Aktivitäten daher hohe Bedeutung bei. Zur Erreichung der Ziele der Klimaschutzstrategie 2038 fördert das Land Bremen unter anderem über die Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zum alltagsbezogenen Klimaschutz in Nachbarschaften, Stadtteilen und Quartieren seit 2022 Projekte in Bremen und Bremerhaven, die auf stadtteil- oder quartiersbezogener Ebene Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten im Alltag schaffen. In diesem Rahmen kommt der Reparatur, Abfallvermeidung und Verlängerung der Produktlebenszyklen als wichtige Komponente von klimarelevantem Alltagshandeln eine wichtige Rolle zu. Um die Potenziale für Klimaschutzverhalten im Alltag zu nutzen, spielen sowohl Maßnahmen eine Rolle, die zu verstärktem Klimabewusstsein und nachhaltigeren Verhaltensänderungen führen, als auch die Schaffung konkreter Infrastrukturen zur Unterstützung von klimaschonendem Handeln im persönlichen Wohn- und Lebensumfeld. Eine Evaluation des Förderprogramms bezüglich der Projektergebnisse und Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz wird aktuell durchgeführt. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2025 vorliegen. Zu Frage 3: Im Bereich der Förderung nicht kommerzieller Unternehmungen und Organisationen im Kontext Kreislaufwirtschaft finden aktuell verstärkte und zielgerichtete Aktivitäten statt, die der Bedeutung der Anliegen gerecht werden und ihr angemessen sind. Bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation stehen im Kontext des Aktionsplans Klimaschutz in der Maßnahme „Förderung und Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Bremen und Bremerhaven: unternehmensbezogene Aktivitäten“ solche Betriebe im Fokus, deren Tätigkeit das Reparieren, Recyceln, Weiternutzen, Tauschen oder Teilen von Produkten ermöglicht. In diesem Kontext soll eine Förderung von Einzelhandelsbetrieben aus dem Segment Secondhand, Tauschläden, und Sozialkaufhäusern konzipiert werden, deren Fokus auf der Attraktivierung und Professionalisierung dieser Angebote „Für Alle“ liegt. Die Fortführung des Förderprogrammes „Klimaschutz im Alltag“ durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in der zweiten Förderperiode seit dem 1. März 2025 und die Ausweitung auf neue Stadtteile sind weitere wichtige Schritte, um solche Initiativen voranzutreiben. Die Bremer Stadtreinigung, DBS, wird erstmals vom 11. bis zum 13. September 2025 die ReDays organisieren. Das von Wien inspirierte Nachhaltigkeitsfestival soll die Aspekte REthink (Konsumverhalten überdenken), REduce (Konsum und Abfall reduzieren), REcycle (wiederverwerten) und REuse (wiederverwenden) zusammenführen und dazu passende Angebote zentral in der Innenstadt für alle Bürger:innen zugänglich machen. Weiterhin planen die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und die DBS die Errichtung und den Betrieb eines Kreislaufwirtschaftszentrums. Anfrage 22: Integrationskurse unter Druck – Auswirkungen der Kürzungen des Bundes in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich das Angebot an Integrationskursen in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 in Bezug auf die Anzahl und Ausrichtung der Kurse, die verfügbaren Plätze und die Wartezeiten verändert? 2. Welche weiteren Angebote/Möglichkeiten gibt es neben den Integrationskursen in Bremen, um Deutsch zu lernen? (Bitte tabellarisch nach Stadtteilen und Trägerstruktur darstellen.) 3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die durch den Rückzug des Bundes entstehenden Lücken in der Integrations- und Sprachförderung in Bremen und Bremerhaven zu schließen und sicherzustellen, dass weiterhin ausreichend Angebote für Zugewanderte zur Verfügung stehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die aktuellste offizielle Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, BAMF, bezieht sich auf das erste Halbjahr 2024. Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 wurden insgesamt 141 Integrationskurse im Land Bremen begonnen. Für das Jahr 2025 liegen noch keine offiziellen Statistiken zu den Integrationskursen vor. Laut BAMF-Navi sind im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 insgesamt 97 Integrationskurse im Land Bremen begonnen worden oder der Kursbeginn ist in Planung. Das BAMF-Navi gibt Auskunft über die aktuell laufenden Kurse und die aktuell vorliegende Kursplanung. Erfahrungsgemäß werden weitere Integrationskurse später in der ersten Jahreshälfte starten, die jedoch noch nicht gemeldet wurden und daher im BAMF-Navi noch nicht abgebildet sind. Entsprechend ist 2025 mit einem vergleichbaren Angebot an Integrationskursen wie in 2024 zurechnen. Mit Beschluss der Fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung, IntV, Ende November 2024 werden keine Anträge auf Wiederholung eines Integrationskurses mehr bewilligt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Anzahl der sogenannten Wiederholerkurse im Vergleich zu 2024 gesunken ist. Weitere Auswirkungen der Änderung der IntV werden sich voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte bemerkbar machen. Spezielle Kursformate für Eltern, Frauen und junge Menschen mit höherem Stundenumfang können ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr begonnen werden. Erkenntnisse zu den aktuellen Wartezeiten liegen nicht vor. Zu Frage 2: Liste aktuell laufender und für 2025 vorläufig geplanter Kurse im Land Bremen: Kursort Kursangebot Bremen Blockdiek Kommunaler Sprachkurs Blumenthal - Integrationskurs - Erstorientierungskurs (geplant) - Mama-lernt-Deutsch Gröpelingen - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs Häfen Integrationskurs Horn-Lehe Kommunaler Sprachkurs Huchting - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs - Mama-lernt-Deutsch Neustadt - Berufssprachkurs - Erstorientierungskurs (geplant) - Integrationskurs Mitte - Berufssprachkurs - Erstorientierungskurs - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs Osterholz-Tenever - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs - Mama-lernt-Deutsch Östliche Vorstadt - Berufssprachkurs - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs Schwachhausen - Berufssprachkurs - Kommunaler Sprachkurs Vahr - Integrationskurs - Mama-lernt-Deutsch - MiA-Kurs Vegesack - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs - Mama-lernt-Deutsch Walle - Integrationskurs - Kommunaler Sprachkurs - Mama-lernt-Deutsch Bremerhaven Geestemünde - Berufssprachkurs - Integrationskurs Lehe - Integrationskurs - MiA-Kurs Mitte - Integrationskurs Neben den Integrationskursen werden Berufssprachkurse, BSK, vom BAMF gefördert, die ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache auf den Integrationskursen auf. Im Jahr 2025 ist das Kursangebot der BSK jedoch stark eingeschränkt, da aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nicht ausreichend Mittel bereitgestellt werden. Das Angebotsniveau ist im Vergleich zum Vorjahr dadurch erheblich gesunken. Seitens des Bundes werden sogenannte arbeitsplatzbezogene BSK priorisiert gefördert und kontingentiert. Diese umfassen die Job-BSK, Azubi-BSK, BSK für frühpädagogische Berufe und die sogenannte Anerkennungs-BSK (BSK nach § 13 Absatz 1 Nr. 1 DeuFöV). Alle anderen BSK mit den Zielsprachniveaus A2, B1, C1 und C2 können nicht stattfinden. Neben den Angeboten des Gesamtprogramms Sprache (Integrations- und Berufs-sprachkurse) werden im Land Bremen Erstorientierungskurse, EOK, angeboten. In der Stadt Bremen werden derzeit acht EOK von der Bremer Volkshochschule in Bremen-Mitte angeboten. Aktuell werden Gespräche mit interessierten Trägern für weitere Kurse in den Stadtteilen Neustadt und Blumenthal sowie in Bremerhaven geführt. Um das Angebot des Bundes zu ergänzen, werden in der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2025 circa 40 sogenannte kommunale Sprachkurse angeboten. Ihr Format ist an die Integrationskurse des Bundes angelehnt. Die Kurse werden von der Bremer Volkshochschule in Bremen-Mitte angeboten. Darüber hinaus finden 2025 Kurse in der Östlichen Vorstadt, Gröpelingen, Osterholz-Tenever, Schweizer Viertel, Walle, Horn-Lehe, Blockdiek, Huchting, Vegesack, und Schwachhausen statt. Des Weiteren gibt es insbesondere für Frauen niedrigschwellige Deutschlernangebote. Diese umfassen die auf Empowerment ausgerichteten und durch das BAMF geförderten Sprachformate „Migrantinnen einfach stark im Alltag“, MiA-Kurse, sowie die von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration geförderten Mamalernt-Deutsch-Kurse. Die MiA-Kurse werden von fünf Trägern in Bremen und Bremerhaven angeboten. Für 2025 sind derzeit 38 Kurse geplant, davon 24 in Bremerhaven. Die aus kommunalen Mitteln geförderten Mama-lerntDeutsch-Kurse werden vom Paritätischen Bildungswerk an verschiedenen Standorten in allen Bremer Stadtbezirken angeboten. Zu Frage 3: Die Verpflichtung zur Sprachförderung von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Zugewanderten liegt laut Aufenthaltsgesetz beim Bund. Der Senat setzt sich daher auf Bundesebene aktiv für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache ein. Im Rahmen der im April 2025 stattfindenden Integrationsminister:innenkonferenz bringt das Land Bremen die Forderung ein, die Änderungen der IntV zurückzunehmen und die Finanzierungslücke im Bereich der Berufssprachkurse zu schließen, um so die bewährte Kursvielfalt aufrechtzuerhalten. Zudem wird gefordert, dass zeitnah über die Mittelausstattung der Integrations- und Berufssprachkurse entschieden wird, um die Planungssicherheit für die Kursträger zu gewährleisten. Anfrage 23: Wann kommt die Videoaufklärung an der Haltestelle Brunnenstraße? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Ergebnisse hat die durchgeführte Festlegung hinsichtlich der geplanten Videoaufklärungssysteme an der Haltestelle Brunnenstraße für den zu videografierenden Bereich und die datenschutzrechtliche Bewertung ergeben, wann wurde das Planungsbüro beauftragt und welche Kosten sind dafür entstanden? 2. Wann wird nach derzeitiger Planung des Senats mit der dauerhaften Einrichtung der Videoaufklärungssysteme im Umfeld der Brunnenstraße begonnen und welche Kosten werden dabei voraussichtlich entstehen? 3. Nachdem in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDUBürgerschaftsfraktion (Drucksache 21/676) die Kosten für ein Videoaufklärungssystem mit circa 125 000 bis 250 000 Euro angegeben werden, wie will der Bremer Senat mit den derzeit vorhandenen Mitteln in Höhe von 50 000 Euro pro Jahr auskommen für das geplante Projekt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund des Kriminalitätsgeschehens und damit einhergehender Beschwerdelage im Steintor beabsichtigt der Senator für Inneres und Sport gemäß § 32 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BremPolG eine Überwachung der besonders belasteten Fläche des Haltestellenbereichs Brunnenstraße einschließlich Ziegenmarkt per Videotechnik und (Video)Kontaktsäulen einzurichten. Die Planung wird mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Das Planungsbüro wurde am 26. August 2024 mit der Erstellung eines Videoüberwachungskonzepts beauftragt. Hierfür sind bislang Kosten in Höhe von circa 8 000 Euro entstanden. Zu Frage 2: Der Beginn der dauerhaften Einrichtung der Videoüberwachung ist noch im Jahr 2025 angestrebt, nach positivem Votum des Beirats und Beschlussfassung in der staatlichen Deputation für Inneres. Die Kosten hierfür sind abhängig vom gewählten Überwachungsumfang, jedoch sind mindestens 180 000 Euro zuzüglich jährlicher Betriebskosten zu erwarten. Hinzu kommen anteilig Kosten von circa 150 000 Euro für die notwendige Kapazitätserweiterung der Videoleitstelle der Polizei Bremen. Zu Frage 3: Auch die Finanzierung der Videotechnik und der zwingend erforderlichen Erweiterung der Videoleitstelle steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierungsmöglichkeit. Anfrage 24: Die Novellierung der Baumschutzverordnung – Das umweltpolitische Warten auf Godot? Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 13. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wann ist mit der Novellierung der Baumschutzverordnung und der damit verbundenen Einigung der Koalition zu rechnen? 2. Welche Veränderungen wird es bezüglich des Baumschutzes in Bremen geben und was verspricht sich die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in diesem Zusammenhang von der Novellierung? 3. Welcher Vorteil (Kosten/Nutzen) entsteht zukünftig im Zusammenhang mit der Novellierung der Baumschutzverordnung für die Stadt und die Gesellschaft? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die finale Fassung der Baumschutzverordnung befindet sich in der Abstimmung. Ziel ist, die Novelle der Baumschutzverordnung nach erfolgter Abstimmung zu beschließen. Zu Frage 2: Die geplante neue Baumschutzverordnung wird mehr Bäume im Land Bremen schützen und der hohen Wertigkeit und den großen Wohlfahrtseffekten von Bäumen besser Rechnung tragen. Grundsätzlich sollen mit wenigen Ausnahmen alle Bäume unter Schutz stehen, wenn diese einen Stammumfang von mindestens 80 cm vorweisen. Bisher unterliegen zum Beispiel Laubbäume diesem Schutz erst ab einem Stammumfang von 120 Zentimetern. Darüber hinaus erfüllt die neue Baumschutzverordnung gestiegenen Anforderungen an Transparenz und Bestimmtheit behördlicher Entscheidungen, insbesondere zu Ausgleichsanordnungen und Ersatzgeldern. Nicht zuletzt gibt die neue Verordnung Antworten auf dringende Fragen wie zum Beispiel den Umgang mit invasiven Arten oder dem Verhältnis zum Baurecht oder dem Hochwasserschutz. Zu Frage 3: Bäume haben in unseren Städten eine wichtige Funktion. Sie filtern unsere Luft, sie kühlen die Stadt, sie nehmen Wasser auf und sie bieten vielen Tierarten ein Zuhause. Bäume sind darüber hinaus für viele Menschen Identifikationspunkt im eigenen Stadtteil. Bäume leisten einen entscheidenden Beitrag zur Anpassung an die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels und tragen maßgeblich zur Steigerung der Lebensqualität bei. So nehmen sie erhebliche Mengen an Wasser auf, speichern dieses und geben es in Trocken- beziehungsweise Hitzephasen wieder ab. Damit sind Bäume wichtiges Element für das Leitbild einer Schwammstadt. Bäume auf entsiegelten Flächen helfen Überschwemmungen bei Starkregenereignissen zu reduzieren. Bäume sind damit eine Möglichkeit materielle, aber gerade auch gesundheitliche Schäden abzumildern, die die Klimakrise insbesondere in Städten verursacht. Die neue Baumschutzverordnung balanciert unterschiedliche öffentliche Interessen aus. Ob ein Baum künftig als geschützt gilt, wird weniger von seiner Art bestimmt als von seinem Standort. So stehen beispielsweise Bäume an oder auf Deichen oder in der unmittelbaren Nähe von Eisenbahntrassen nicht mehr unter Schutz. Insgesamt profitiert der Naturschutz jedoch von der neuen Verordnung dadurch, dass mehr Bäume einen Schutzstatus erhalten. Die neue Verordnung nimmt auch Regelungen auf, die zu einem Bürokratieabbau führen werden. So sollen Bäume zukünftig nicht mehr unter Schutz stehen, wenn über ihre konkrete Beseitigung im Rahmen der Eingriff-Ausgleichsregelung oder der Vorschriften des Baugesetzbuches entschieden worden ist. Dadurch werden Doppelbefassungen abgeschafft, die Verwaltung entlastet und die Realisierung von Bauprojekten beschleunigt. Anfrage 25: Wie ist der aktuelle Stand für Seiteneinsteiger:innen als Lehrkräfte im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen werden zurzeit über die Seiteneinstiege A, B, U, das Programm „Back to school“, das Berufseinsteiger:innenprogramm, BEP, sowie das Anerkennungsverfahren auswärtiger Lehrbefähigungen zu Lehrkräften qualifiziert und wie viele Personen haben diese Programme in den letzten fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Jahr und Qualifikationspfad aufschlüsseln)? 2. Wie viele der in den letzten fünf Jahren über die Programme aus Frage 1 qualifizierten Personen wurden anschließend als Lehrkräfte an Schulen im Land Bremen übernommen und wie groß war ihr Anteil an den insgesamt neu eingestellten Lehrkräften? (Bitte nach Jahr und Qualifikationspfad aufschlüsseln.) 3. Gab es in den letzten fünf Jahren Personen, denen nach Abschluss einer der Lehrbefähigungen aus Frage 1 die Übernahme an eine Bremer oder Bremerhavener Schule verwehrt wurde, und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die stadtbremischen Teilnehmer:innen und Absolvent:innen an Seiteneinstiegs- und Qualifizierungsmaßnahmen führt die Senatorin für Kinder und Bildung keine auswertbaren Datenbanken, anhand derer Verläufe nachskizziert werden können. Die nachfolgenden Übersichten sind das Ergebnis der Abgleiche von zu verschiedenen Zwecken genutzten Listen und Übersichten und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Übernahmen Akt. Programm Teiln. 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Back to school 81 4 39 Seiteneinstieg A 29 nicht erfasst; Übernahme aus Referendariat Seiteneinstieg B 36 6 13 16 5 2 4 Seiteneinstieg U 5 3 5 Anpass.-maßn. 12 nicht erfasst Aktuell gibt es damit in der Stadtgemeinde Bremen 163 Teilnehmer:innen an Seiteneinstiegen und Anpassungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation. In den vergangenen fünf Jahren sind 97 Teilnehmer:innen in den stadtbremischen Schuldienst übernommen worden. Laut der Datenabgleiche haben neun Teilnehmer:innen an „Backto-school“, sieben Teilnehmer:innen am Seiteneinstieg B und drei Teilnehmer:innen am Seiteneinstieg U die Maßnahme nicht beendet. In Bremerhaven nehmen aktuell 46 Personen an Seiteneinstiegs- und Anpassungsmaßnahmen sowie am Berufseinsteigendenprogramm teil. Der nächste Durchgang des Berufseinsteigenden Programms startet zum 1. April 2025 mit acht weiteren Teilnehmer:innen. Tabelle 1: Teilnehmer am Berufseinsteigenden Programm Aktueller Stand zum Berufseinsteigenden 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt Programm/ Einstellungsjahr Aktuelle Teilnehmer/innen 4 8 12 Kündigungen (arbeiteber1 5 3 9 und arbeitnehmerseitig) Teilnehmer/innen, welche nach dem BEP übernommen 1 13 8 22 wurden Teilnehmer/innen, welche 8 8 zum 01.04.2025 starten Gesamtergebnis 2 18 15 8 8 51 Die Anzahl der Teilnehmer:innen an den sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen des Landesinstituts für Schule ergibt sich aus der Tabelle 2 zu Frage 2. Einschließlich der Absolvent:innen aus dem Berufseinsteigendenprogramm wurden in den letzten fünf Jahren 71 Lehrkräfte in den Schuldienst der Stadt Bremerhaven übernommen. 20 Personen wurden nicht übernommen. In Bremerhaven gab/gibt es bislang keine Teilnehmer:innen am Programm „Back to school“. Zu Frage 2: Für die stadtbremischen Teilnehmer:innen und Absolvent:innen an Seiteneinstiegs- und Qualifizierungsmaßnahmen ergibt sich die Antwort aus der Übersicht zu Frage 1. Für die Bremerhavener Teilnehmer:innen am Berufseinsteigendenprogramm ergibt sich die Antwort aus der Übersicht zu Frage 1. Für die Teilnehmer:innen der sonstigen Seiteneinstiegsmaßnahmen und Anpassungslehrgänge ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich, wann sie diese beendet haben und ob eine Nachfolgebeschäftigung beim Magistrat der Stadt Bremerhaven erfolgte. Zu berücksichtigen ist, dass bei den nicht übernommenen Teilnehmer:innen auch jene aufgeführt sind, die die Maßnahme abgebrochen oder nicht bestanden haben. Tabelle 2: Teilnehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen des Landesinstituts für Schule Ausbildungsmaßnahmen und Teilnehmer Jahr zum Ende der berufsp. AnpassungsMaßnahme lehrgang Seiteneinsteig A Seiteneinsteig B Seiteneinstieg U Gesamt 2020 1 1 Übernommen 1 1 2021 1 1 2 Nicht übernommen 1 1 Übernommen 1 1 2022 4 5 9 Nicht übernommen 1 1 Übernommen 3 5 8 2023 7 6 4 17 Nicht übernommen 4 4 Übernommen 2 6 3 11 Übernommen aber zwischenzeitlich 1 1 2 ausgeschieden 2024 4 4 8 5 21 Nicht übernommen 1 2 3 Übernommen 3 2 8 5 18 2025 3 7 10 Nicht übernommen 2 2 Übernommen 1 7 8 Gesamtergebnis 5 19 19 17 60 Zu Frage 3: Fälle, in denen Absolvent:innen trotz Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen die Übernahme versagt wurde, sind für die Stadtgemeinde Bremen nicht bekannt. In Bremerhaven wurden alle Lehrkräfte nach erfolgreichem Abschluss der Lehrbefähigung übernommen. Anfrage 26: Neuer Messenger, neues Ermittlerglück – Wie ist Senat Bovenschulte auf „Anom“ vorbereitet? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 18. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Fälle zur strafrechtlichen Ermittlung liegen bei der Polizei im Land Bremen bereits vor, die aus der Entschlüsselung des Messengerdienstes „Anom“ stammen? 2. Sollten bislang noch keine Fälle vorliegen, mit wie vielen Fällen rechnet der Senat, die auf die Bremer Ermittlungsbehörden zukommen? 3. Welche Vorkehrungen trifft der Senat, um auf das gegebenenfalls zusätzliche Aufkommen von „Anom-Fällen“ vorbereitet zu sein? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Polizei Bremen liegen insgesamt drei Fälle des Kryptodienstanbieters „Anom“ zur strafrechtlichen Bearbeitung vor. Von den drei Fällen wurden zwei Ermittlungsverfahren im Zuge bereits bestehender Verfahren im Zusammenhang mit anderen Kryptodienstanbietern bearbeitet. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gab es keinen Fall. Die Polizeivollzugsbehörden im Land Bremen erwarten keine weiteren Ermittlungsverfahren im Kontext des Kryptodienstanbieters „Anom“, die auf die Bremer Ermittlungsbehörden zukommen könnten. Aus den bereits gesammelten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren anderer Kryptodienstanbieter konnten Arbeitsabläufe effektiver gestaltet werden. Die hier gewonnenen Erkenntnisse wurden auf den Kryptodienstanbieter „Anom“ angewendet. Personelle oder organisatorische Anpassungen aufgrund der Entschlüsselung von „Anom“ sind in Bremen zurzeit nicht notwendig. Der Senator für Inneres und Sport wird diesen Prozess, wie bereits zuvor anlässlich der übermittelten Daten aus dem Komplex „EncroChat“, unterstützen und bei einem unerwarteten Mehraufkommen rechtzeitig auf eine Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen hinwirken. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 21. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. TOP Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Cybermobbing bekämpfen – Prävention einstimmig den Antrag zur Beratung und stärken und Täter zur Verantwortung Berichterstattung an den Ausschuss für ziehen Wissenschaft, Medien, Datenschutz, 24. Antrag der Fraktion der CDU vom 3. Informationsfreiheit und Digitalisierung Dezember 2024 (federführend), den Rechtsausschuss, die (Drucksache 21/882) staatliche Deputation für Inneres und die staatliche Deputation für Kinder und Bildung Sechster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtliche Staatsverträge (6. Medienänderungsstaatsvertrag) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 37. Mitteilung des Senats vom 18. Februar Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1022) Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 38. Mitteilung des Senats vom 18. Februar Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1023) Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 39. Mitteilung des Senats vom 18. Februar Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1024) Gesetz über die Landesregulierungsbehörde der Freien Hansestadt Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 48. Mitteilung des Senats vom 25. Februar einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/1044) TOP Vorlage Behandlung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 50. Mitteilung des Senats vom 28. Januar einstimmig das Gesetz in zweiter Lesung. (Drucksache 21/979) Doppischer Jahresabschluss, Haushaltsrechnung und Abschlussbericht Die Bürgerschaft (Landtag) erteilt dem Senat 51. Produktgruppenhaushalt 2022 für das Haushaltsjahr 2022 einstimmig Mitteilung des Senats vom 5. Entlastung. Dezember 2023 (Drucksache 21/196) Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen: Jahresbericht 2024 – Land – nach § 97 Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 52. Landeshaushaltsordnung (LHO) Bericht Kenntnis. Bericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 7. März 2024 (Drucksache 21/318) Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2022, Mitteilung des Senats vom 5. Die Bürgerschaft (Landtag) tritt einstimmig Dezember 2023 (Drs. 21/196) und Jahresbericht 2024 – Land – des den Bemerkungen im Bericht des 53. Rechnungshofs vom 7. März 2024 (Drs. Ausschusses bei. 21/318) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht und Antrag des staatlichen Bericht Kenntnis. Rechnungsprüfungsausschusses vom 6. März 2025 (Drucksache 21/1056) Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 55. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter Mitteilung des Senats vom 11. März Lesung. (Drucksache 21/1060) TOP Vorlage Behandlung Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 56. Mitteilung des Senats vom 11. März einstimmig das Gesetz in erster und zweiter 2025 Lesung. (Drucksache 21/1061) Bericht Nr. 17 des staatlichen Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 57. Bericht und Antrag des Ausschusses einstimmig die Behandlung der Petitionen für Petitionen vom 18. März 2025 wie vom Ausschuss empfohlen. (Drucksache 21/1065) Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über den Datenschutz im Jahr 2023 im Land Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 60. Bremen Bericht der Landesbeauftragten Kenntnis. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 18. März 2024 (Drucksache 21/341) Stellungnahme des Senats zum 6. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung über den Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 61. Datenschutz im Jahr 2023 im Land Stellungnahme des Senats Kenntnis. Bremen Mitteilung des Senats vom 3. September 2024 (Drucksache 21/739) 6. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und Stellungnahme des Senats Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 62. Bericht des Ausschusses für Bericht Kenntnis. Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 20. März 2025 (Drucksache 21/1076) TOP Vorlage Behandlung 18. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit über die Informationsfreiheit im Jahr 2023 im Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 63. Land Bremen Bericht der Landesbeauftragten Kenntnis. Bericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 18. März (Drucksache 21/342) Stellungnahme des Senats zum 18. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 64. Mitteilung des Senats vom 3. Stellungnahme des Senats Kenntnis. September 2024 (Drucksache 21/738) 18. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Stellungnahme des Senats Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 65. Bericht des Ausschusses für Bericht Kenntnis. Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 20. März 2025 (Drucksache 21/1077) Gesetz zur Novellierung des Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einstimmig das Gesetz in der durch die 68. Mitteilung des Senats vom 18. Februar Drucksache 21/1043 geänderten Fassung in zweiter Lesung. (Drucksache 21/1025) Gesetz zur Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes Bericht und Antrag der staatlichen Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 69. Deputation für Inneres vom 20. März Bericht Kenntnis. (Drucksache 21/1079) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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