Michael Labetzke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Es scheint so, heute wird jeder Anlass genutzt, zu jedem Tagesordnungspunkt irgendwie eine Migrationsdebatte zu machen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Die Wahrheit lässt sich nicht leugnen! – Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Okay. Ich bedanke mich zunächst für die sehr gute Antwort des Senats. Bevor ich auf den Bericht eingehe, möchte ich zunächst einmal kurz meine eigenen Erfahrungen schildern: Ich bin von Krankheit und Unglücken glücklicherweise bislang weitestgehend verschont geblieben. Nur einmal, im Jahr 1998, hat es mich erwischt. Ein Lkw-Fahrer war auf der A 27 nach Bremerhaven unachtsam und hat mich in die Mittelleitplanke gedrängt. Geblieben war, nach diversen Überschlägen auf dem Dach liegend, mein siebter Halswirbel war einmal glatt durchgebrochen. Dass ich heute hier überhaupt stehen darf, verdanke ich dem sehr guten System von Feuerwehr, Rettungsdiensten, ärztlicher Versorgung und dem Krankenhauspersonal. Zu keinem Zeitpunkt wäre ich nur im Ansatz auf die Idee gekommen, irgendjemanden zu beleidigen oder gar körperlich anzugehen. Warum denn auch? Diese Menschen haben mir allesamt geholfen, und dafür bin ich ihnen auch heute noch sehr dankbar. Was wir insgesamt feststellen müssen, ist, dass egal, wo wir hinsehen, Gewalt zunimmt: an Schulen, bei Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Polizeibeamt:innen und Gewalt gegen Politiker:innen. Natürlich macht Gewalt auch vor Rettungskräften, medizinischem Personal und Arztpraxen, so bitter das ist, keinen Halt. So hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung 2024 im Gesundheitswesen tätige Personen zu Gewalt in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen befragt. Beteiligt hatten sich 7 580 Mitarbeiter:innen. Demnach sehen mehr als drei Viertel der teilnehmenden Praxen in der zunehmenden verbalen Gewalt in Praxen ein großes bis sehr großes Problem. Zudem sei sowohl psychische als auch verbale Gewalt von hoher Bedeutung im Praxisalltag und führten zu Konsequenzen bis hin zur Aufgabe der Tätigkeit. 80 Prozent der Teilnehmer:innen hätten angegeben, dass sie verbale Gewalt in der Praxis erlebt hätten. 20 Prozent hätten auch psychische Gewalterfahrungen gemacht. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Physische, nicht psychische!) Entschuldigung, physische. Die Daten zeigen sehr wohl auf, dass es ein Problem gibt. Gleichwohl sprechen wir – und ich erinnere diesbezüglich an die Debatte in der Innendeputation in der vorletzten Woche zur PKS in Bremen – bei den polizeilich bekannt gewordenen Taten von Einzelfällen, wenn auch sicherlich mit einer hohen Dunkelziffer. Das heißt ausdrücklich nicht, und das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen, dass wir diese Form von Gewalt einfach so hinnehmen. Jeder Fall, auch und gerade für helfendes Personal, ist ein Fall zu viel. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Wir müssen allerdings, und das möchte ich als Kriminalist einordnen, sehr genau darauf schauen, wo wir Kriminalitätsbrennpunkte haben, um darauf einen Schwerpunkt zu legen, und die Daten – und das macht der Bericht deutlich – zeigen hier keinen Brennpunkt an. Seit 2019, Stichtag der Beantwortung der Frage war der 31. August 2024, hat es bei der Feuerwehr 61 Fälle, beim Arbeiter-Samariter-Bund e. V. seit der Einführung eines Meldeverfahrens, erst 2023, richtig, drei Fälle und beim Malteser Hilfsdienst e. V. zehn Fälle gegeben. Macht ohne dem Deutschen Roten Kreuz e. V., der noch nicht gemeldet hat 74 bekannt gewordene Fälle in fünf Jahren. Demgegenüber stehen im Vergleichszeitraum über 482 000 bekannt gewordene Fälle laut PKS. Ich habe der Einfachheit halber für 2024 überschlagen nur zwei Drittel der im Jahr laut PKS erfassen Fälle genommen. Zur Einordnung: Wir reden also von weniger als 0,2 Promille der laut PKS erfassen Fälle, davon in der überwiegenden Zahl der Fälle verbale Angriffe. In der Zwischenzeit hat es zudem Änderungen im Strafrecht gegeben, die zu mehr Anzeigen führen und natürlich bei der Interpretation von Fallzahlen zu beachten sind. So hat es am 3. April 2021 im Rahmen des Gesetzespaketes gegen Hass und Hetze eine Erweiterung des § 241 StGB Bedrohung gegeben. Aufgrund dieser Gesetzesänderung sind nicht mehr nur Bedrohungen mit einem Verbrechen strafbar, sondern auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen und ihnen nahestehende Personen richten. Demgegenüber – auch das macht der Bericht sehr deutlich, und ich bin da sehr froh drüber – stehen eine Fülle von Maßnahmen, die bereits getroffen worden sind, um die Gewalt zu reduzieren und Opfer besser zu schützen: Terminservice, der Einsatz von Dolmetscher:innen, regelmäßige Deeskalationstrainings und spezielle Schulungen für das Krankenhauspersonal bis hin zu teilweise wöchentlichen Trainingsgruppen zur Selbstverteidigung in den Kliniken. Die Einglasung des Anmeldebereichs der Notaufnahmen, die Abnahme von Türgriffen zu Untersuchungsräumen, die Ausstattung von Mitarbeiter:innen mit Schrillalarmgeräten und die Verwendung von Codewörtern und Notrufnummern, um schnelle Hilfe aktivieren zu können, die Ausstattung der Fahrzeuge im Rettungsdienst mit Videokameras und Angeboten zur Supervision – Sie sehen, es geschieht schon eine ganze Menge. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Die Gründe für die zunehmende Gewalt sind vielfältig, aber mittlerweile sehr gut analysiert, insbesondere in Bezug auf die Jahre nach Corona. Was wir im Gesundheitsbereich im Speziellen feststellen müssen, ist, dass teilweise Frustration über lange Wartezeiten bei gleichzeitig hoher Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit Übergriffen und Beschäftigung im Gesundheitswesen stehen können. Eine warum auch immer erhöhte Anspruchshaltung von Patient:innen an die Gesundheitsversorgung und der Wunsch einer möglichst vollständigen und schnellen, möglichst ambulanten Versorgung kollidieren zum Beispiel mit den Versorgungsrealitäten in der Krankenhauslandschaft. Von daher ist es gut, dass der Senat hier bereits dringenden Veränderungsbedarf dahingehend sieht, Patientenströme effektiver in die richtigen Versorgungsstrukturen zu steuern. Das alles, liebe Kolleg:innen, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entwicklung in Bezug auf Gewalt im Allgemeinen Anlass zur Sorge bietet. Wenn jetzt die GeNo und die Diakonie private Sicherheitsdienste einsetzen müssen, um Personal zu schützen, dann läuft etwas ganz gehörig falsch. Was wir in jedem Fall verhindern wollen, ja, müssen, sind weitere Verschärfungen der Sicherheitskonzepte. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass uniformierte Streifen in der Notaufnahme oder permanente Videoüberwachung in Arztpraxen unbedingt zu verhindern sind. Hingegen müssen wir die Reduzierung von Gewaltkriminalität als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und dementsprechend angehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
